Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Alle Fälle auf einmal Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit Unmöglichkeit Eine kleine Einführung Fall Grundfall zur nachträglichen Unmöglichkeit; Untergang = Ausschluss des Leistungsanspruchs gemäß 275 I bei Stückschuld Fall zur Stückschuld Fall zur Stückschuld; Besonderheiten bei Holschulden Fall zur Stückschuld; Besonderheiten bei Bringschulden Fall zur Stückschuld; Besonderheiten bei Schickschulden Fall zur Stückschuld; Besonderheiten bei Schickschulden; Auswahl der Transportperson Fall zur Stückschuld; Besonderheiten bei begrenzter Gattungsschuld (Lagerschuld) VI

2 Fall zur Stückschuld; Besonderheiten beim Untergang der gesamten Gattung Fall Nachträgliche Unmöglichkeit; Durchsetzbarkeit = Einrede der wirtschaftlichen Unmöglichkeit gemäß 275 II Fall Grundfall zur nachträglichen Unmöglichkeit; Untergang = Entfallen des Gegenleistungsanspruchs gemäß 326 I 1 bei Stückschuld Fall gemäß 326 I 1; Konkretisierung einer Gattungsschuld zur Stückschuld Fall gemäß 326 I 1; Sonderregel 326 II 1 2. Alt.; Annahmeverzug des Gläubigers, 300 I Fall gemäß 326 I 1; Sonderregel des 446 S. 1 Fall gemäß 326 I 1; Sonderregel des 447 I Fall Grundfall zur anfänglichen Unmöglichkeit; Untergang = Ausschluss des Leistungsanspruchs gemäß 275 I bei Stückschuld Fall Grundfall zur anfänglichen Unmöglichkeit; Untergang = Entfallen des Gegenleistungsanspruchs gemäß 326 I 1 bei Stückschuld Fall Anfängliche Unmöglichkeit; Untergang = Ausschluss des Leistungsanspruchs gemäß 275 I; begrenzte Gattungsschuld (Lagerschuld) Fall Anfängliche Unmöglichkeit; Untergang = Entfallen des Gegenleistungsanspruchs gemäß 326 I 1; Verkauf einer fremden Sache Fall Anfängliche Unmöglichkeit; Untergang = Entfallen des Gegenleistungsanspruchs gemäß 326 I 1; Teil-Unmöglichkeit und Auswirkung auf den Gesamtvertrag VII

3 EXKURS PRÜFUNGSAUFBAU eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung bei (nachträglicher) Unmöglichkeit der Leistung Fall Grundfall zum Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit, 280 I, III, 283 S. 1 Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Rückgabe einer Leihsache Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Haftung des Schuldners bei Schenkungsvertrag, 521 Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Haftung des Schuldners für den Erfüllungsgehilfen, 278 Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Gattungsschuld und Konkretisierung; Haftung des Schuldners; Besonderheiten bei vertraglicher Haftungsbeschränkung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Haftung des Schuldners; Besonderheiten im Annahmeverzug des Gläubigers Fall Grundfall zum Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit, 311 a II 1 Fall a II 1; Schadensbegriff und negatives Interesse Fall a II 1; Vertretenmüssen der Unkenntnis Fall Leistung, 280 I, III, 283 S. 1; Aufwendungsersatzanspruch, 280 I, III, 283 S. 1, 284 Fall a II 1; Aufwendungsersatzanspruch, 311 a II 1, 284 VIII

4 Fall Nachträgliche Unmöglichkeit; Anspruch auf das stellvertretende commodum, 285; Inzidenterprüfung eines Anspruchs gegen einen Dritten Fall Nachträgliche Unmöglichkeit; Rücktritt vom Vertrag, 323 Fall Nachträgliche Unmöglichkeit; Haftung des Drittschädigers; Drittschadensliquidation Verzug Verzug Eine kleine Einführung Fall Grundfall zum Ersatz des Verzögerungsschadens beim Verzug, 280 I, II, 286; Entbehrlichkeit der Mahnung Fall Verzug mit Rückgabe; Ersatz des Verzögerungsschadens, 280 I, II, 286; Entbehrlichkeit der Mahnung Fall Verzug; Ersatz des Verzögerungsschadens, 280 I, II, 286; Schadensbegriff Fall Verzug; Ersatz des Verzögerungsschadens, 280 I, II, 286; Entbehrlichkeit der Mahnung; entgangener Gewinn Fall Verzug mit Geldschuld; Zinszahlungsanspruch Fall Grundfall zum Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei nicht rechtzeitiger Leistung, 280 I, III, 281 I 1 1. Alt. Fall Leistungsverspätung mit Nebenpflicht; Schadensersatzanspruch statt der Leistung, 280 I, III, 281 I 1 1. Alt.; Entbehrlichkeit der Fristsetzung, 281 II Fall Leistungsverspätung; Schadensersatzanspruch statt der Leistung; Besonderheiten des absoluten Fixgeschäfts; Abgrenzung Leistungsverspätung Unmöglichkeit Fall Kaufpreiszahlung IX

5 Fall Rückzahlung des Kaufpreises Fall Rückzahlung des Kaufpreises; Schadensersatzanspruch statt der ganzen Leistung, 280 I, III, 281 I 1 1. Alt., 280 I 2 Pflichtverletzung vor und im Vertrag Sonstige Pflichtverletzungen Eine kleine Einführung Fall Grundfall zur Pflichtverletzung im Vertrag (früher: p.v.v. ); Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen, 823 ff Fall Grundfall zur Pflichtverletzung vor Vertrag (früher: c.i.c. ) Fall Pflichtverletzung im Vertrag (früher: p.v.v. ); Haftung für den Erfüllungsgehilfen, 278; Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen, 823 ff; Haftung für den Verrichtungsgehilfen, 831 I Fall Abgrenzung Pflichtverletzung im Vertrag (früher: p.v.v. ) / Pflichtverletzung vor Vertrag (früher: c.i.c. ) Fall Pflichtverletzung im Vertrag und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; vertragliche Ansprüche einer nicht am Vertrag beteiligten Person Fall Pflichtverletzung im Vertrag und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; vertragliche Ansprüche einer nicht am Vertrag beteiligten Person, Haftung für den Erfüllungsgehilfen, Schema I Ansprüche aus dem BGB Schema II Der Aufbau eines Anspruchs Schema III Nachträgliche Unmöglichkeit Gesetzesverzeichnis Sachverzeichnis X

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12 Fall 12 K schließt mit dem Künstler O am 21.10. einen Kaufvertrag über eine große abstrakte Vase, die die seltsame Bezeichnung Der dicke Helmut reitet nach Osten trägt. Die Auflage ist auf 40 Exemplare

Mehr

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform von Dr. Michael Gotthardt Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln Verlag C. H. Beck München 2002 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI

Mehr

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 A. Leistungsbefreiung ohne Ausübung eines Gestaltungsrechts I. Befreiung von der Leistungspflicht ( 275) 2 1. Leistung ist unmöglich, 275 Abs. 1 2. Leistung darf

Mehr

1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b. L ö s u n g :

1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b. L ö s u n g : Prof. Dr. Inge Scherer, vhb-kurs 1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b L ö s u n g : 1. Teil: Hat Veromeit einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Kriewitz? V könnte gegen K einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung

Mehr

Das Gewährleistungsrecht 36

Das Gewährleistungsrecht 36 Der Kaufvertrag 1 1. Teil Einleitung 1 2. Teil Prüfungsschema 2 A. Erfüllungsanspruch des Käufers, 433 I BGB 2 B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, 433 II BGB 2 C. Anspruch des Verkäufers

Mehr

Mängelansprüche nach VOB und BGB

Mängelansprüche nach VOB und BGB Thomas Ax Daniel Heiduk Mängelansprüche nach VOB und BGB # Erkennen und erfolgreich durchsetzen vieweg VII Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung und Rechtsgrundlagen 1 1 Die Schuldrechtsreform 2002 1 2

Mehr

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?

Mehr

BGB - Schuldrecht AT

BGB - Schuldrecht AT Egbert Rumpf-Rometsch BGB - Schuldrecht AT Unmöglichkeit / Verzug / p.v.v. / c.i.c. 3. Auflage 1998* 49 universitätserprobte Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen *Nachfolgend sind alle

Mehr

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,

Mehr

Ersatz des Verzögerungsschadens bei Schuldnerverzug, 280 I, II, 286

Ersatz des Verzögerungsschadens bei Schuldnerverzug, 280 I, II, 286 Ersatz des Verzögerungsschadens bei Schuldnerverzug, 280 I, II, 286 1. Schuldverhältnis 2. Nichtleistung als Pflichtverletzung 3. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs, 280 II, 286 a) Wirksamer Anspruch

Mehr

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden. Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch

Mehr

Grundkurs BGB II Prof. Dr. Burkhard Hess SS 2012. Zeit: Montag und Dienstag 11.00 (s.t.) 12.30 Uhr (+ x) Ort: Neue Aula HS 13

Grundkurs BGB II Prof. Dr. Burkhard Hess SS 2012. Zeit: Montag und Dienstag 11.00 (s.t.) 12.30 Uhr (+ x) Ort: Neue Aula HS 13 Grundkurs BGB II Prof. Dr. Burkhard Hess SS 2012 Zeit: Montag und Dienstag 11.00 (s.t.) 12.30 Uhr (+ x) Ort: Neue Aula HS 13 10 Störungen im Schuldverhältnis I. Überblick II. Unmöglichkeit III. Schuldnerverzug

Mehr

Vorwort. Literaturverzeichnis. I.Teil Der Kaufvertrag XIX

Vorwort. Literaturverzeichnis. I.Teil Der Kaufvertrag XIX I OD b A FOW@ IR^ D C b IM O S Vorwort Literaturverzeichnis Rn. Seite V XIX I.Teil Der Kaufvertrag 1 1 A. Wirksamer Kaufvertrag I. Vertragsschluss mit Inhalt gem. 433 oder 453 1. Allgemeine Regeln 2. Sachkauf

Mehr

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung Professor Dr. Peter A. Windel Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II Gliederung 1. Kapitel: Grundlagen I. Bedeutung des Allgemeinen Schuldrechts II. Rechtsquellen III. Das Schuldverhältnis als

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Fall 5: Tanjas neuer Computer Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Nachdem bei Tanjas altem Computer das Mainboard kaputt gegangen ist, sucht sie kurzfristig und dringend ein

Mehr

Inhaltsverzeichnis: 1 Einführung 1. 2 Anlass der Schuldrechtsreform und ihre wesentlichen Zielsetzungen. A. Große Lösung" vs.

Inhaltsverzeichnis: 1 Einführung 1. 2 Anlass der Schuldrechtsreform und ihre wesentlichen Zielsetzungen. A. Große Lösung vs. Inhaltsverzeichnis: 1 Einführung 1 2 Anlass der Schuldrechtsreform und ihre wesentlichen Zielsetzungen 4 A. Große Lösung" vs. kleine Lösung", 4 B. Die Reformbereiche im Überblick 5 I. Das Kaufrecht 5 II.

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 1: Lösung B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

Mehr

Profilwalzen. 1. Die G&P GmbH verlangt von der H GmbH Schadensersatz.

Profilwalzen. 1. Die G&P GmbH verlangt von der H GmbH Schadensersatz. Profilwalzen Die G&P GmbH bestellt beim Hersteller H GmbH zwecks Anfertigung spezieller Profilwalzen eine Maschine im Wert von 1,5 Mio.. Zwischen den Parteien wird als Liefertermin der 15.3.2005 vereinbart.

Mehr

Lösungsskizze Fall 10

Lösungsskizze Fall 10 Konversationsübung im Bürgerlichen 1 Recht * Sommersemester 2006 Lösungsskizze Fall 10 Grundfall I. Anspruch des K gegen V auf Zahlung von 10.000 als Schadensersatz statt der Leistung, 280 I, III, 281

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

VWA München Schuldrecht I

VWA München Schuldrecht I VWA München Schuldrecht I Allgemeines Schuldrecht Helmut Schneider Rechtsanwalt 1 Einführung - Schuldrecht in der Rechtsordnung Recht Privatrecht Öffentliches Recht Bürgerliches Recht (BGB) Sonstiges Privatrecht

Mehr

Lösungen zu den Fällen auf Blatt 5. Vorüberlegung

Lösungen zu den Fällen auf Blatt 5. Vorüberlegung Lösungen zu den Fällen auf Blatt 5 Vorüberlegung Das nun zu betrachtende Recht der Leistungsstörungen beschäftigt sich mit den Fällen, in denen Verträge nicht so erfüllt werden (können) wie dies nach dem

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.

Mehr

Privatrecht. für Nebenfachstudenten. Prüfungsfragen mit Lösungsvorschlägen - eine Auswahl -

Privatrecht. für Nebenfachstudenten. Prüfungsfragen mit Lösungsvorschlägen - eine Auswahl - Privatrecht für Nebenfachstudenten Prüfungsfragen mit Lösungsvorschlägen - eine Auswahl - Gebrauchsanleitung Diese Zusammenstellung von möglichen Prüfungsfragen und -antworten soll ein Hilfsmittel für

Mehr

Das Schuldverhältnis (Entstehung)

Das Schuldverhältnis (Entstehung) Das Schuldverhältnis (Entstehung) durch Rechtsgeschäft kraft Gesetzes aufgrund einseitigen Rechtsgeschäfts Beispiel: Auslobung, 657 BGB aufgrund Vertrages Beispiel: 311 I BGB In Sonderfällen bei faktischen

Mehr

Das Recht der Leistungsstörungen

Das Recht der Leistungsstörungen Das Recht der Leistungsstörungen y Dr. Volker Emmerich o. Professor an der Universität Bayreuth Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a. D. 6 5., völlig neubearbeitete Auflage Xe.chnisclio Uiiive.'Suä;.

Mehr

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht 0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen

Mehr

Lösung zu Fall 4. 1. Frage Anspruch des B gegen E auf Übergabe und Übereignung aus einem Kaufvertrag, 433 I S. 1 BGB

Lösung zu Fall 4. 1. Frage Anspruch des B gegen E auf Übergabe und Übereignung aus einem Kaufvertrag, 433 I S. 1 BGB ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT SS 2013 PROF. DR. HANS-GEORG HERMANN LEOPOLD WENGER INSTITUT FÜR RECHTSGESCHICHTE ABT. BAYERISCHE UND DEUTSCHE RECHTSGESCHICHTE Lösung zu Fall 4 1. Frage

Mehr

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 28.05.2008 Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

4.3 Verzug des Schuldners

4.3 Verzug des Schuldners 4. Leistungsstörungen 4.3 Verzug des Schuldners Verzug des Schuldners bedeutet eine von ihm zu vertretende Verzögerung der angemahnten oder kalendermäßig bestimmten fälligen Leistung. Dabei kann der Gläubiger

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. 2.1. Abgrenzung Fälligkeit und Verzug allgemein 2.2. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 2.3. Kaufvertragsrecht,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt Fall 6a: Kommst du zu mir, bin ich nicht da Gieslinde (G) aus Potsdam bestellt telefonisch am 22. Mai 2006 bei Gemüsehändlerin Susanne (S) zwei Zentner Einkellerungskartoffeln zum Preis von 40. S soll

Mehr

H könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach 280 I, III, 283 1 haben.

H könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach 280 I, III, 283 1 haben. Anspruch H gegen B auf Schadensersatz H könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach 280 I, III, 283 1 haben. I. Schuldverhältnis ( 280 I 1) (+) wirksamer Kaufvertrag zwischen

Mehr

Fall 4a. I. Anspruch K gegen O auf Übereignung des Wagens aus 433 I 1 BGB?

Fall 4a. I. Anspruch K gegen O auf Übereignung des Wagens aus 433 I 1 BGB? Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Sommersemester 2010 Fall 4a A. Ansprüche des Karl (K) gegen Otto (O) I. Anspruch K gegen O auf Übereignung des Wagens aus 433 I 1 BGB? 1.

Mehr

Immaterieller Schadensersatz in Deutschland, Frankreich und in der Europäischen Union

Immaterieller Schadensersatz in Deutschland, Frankreich und in der Europäischen Union Christian Sehernitzky Immaterieller Schadensersatz in Deutschland, Frankreich und in der Europäischen Union RHOMBOS-VERLAG BERLIN vn Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI I. Einleitung l II. Definition

Mehr

Schuldverhältnis. Leistungszeit

Schuldverhältnis. Leistungszeit Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich

Mehr

Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata

Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Vertragsrecht Stand: 04/2010 Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata 1.

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens 1.Termin: Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut? (Dienstag, 07.04.2015) Wie verhält sich das zweite

Mehr

LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT Die Verletzung von vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten

LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT Die Verletzung von vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT Die Verletzung von vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten A. Einführung B. Das Vertretenmüssen I. Verschulden und Haftung II. Haftung für fremdes Verschulden, 278 BGB III.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...

Mehr

Recht I Vorlesungsgliederung und Arbeitsblatt zur Klausurvorbereitung

Recht I Vorlesungsgliederung und Arbeitsblatt zur Klausurvorbereitung J.I.Henke -Lehrbeauftragte- Recht I Vorlesungsgliederung und Arbeitsblatt zur Klausurvorbereitung Teil 2 - Schuldrecht 1. Einordnung: Im AT wurde das Zustandekommen von Verträgen behandelt. Nun werden

Mehr

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104):

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104): Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104): K kauft beim Baustoffhändler V Dachziegel zum Preis

Mehr

Grundkurs BGB II. Einheit 1 Einführung, System und Struktur

Grundkurs BGB II. Einheit 1 Einführung, System und Struktur Universität Göttingen Wintersemester 2009/2010 Grundkurs BGB II Einheit 1 Einführung, System und Struktur Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Übersicht Teil A. Schuldrecht AT I. Recht der Leistungsstörungen

Mehr

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen Leseprobe Text Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen Der primäre Leistungsanspruch Die Wirkung auf den Primäranspruch ist in 275 Abs.1 geregelt. Danach ist der Anspruch

Mehr

1. Teil: Anspruch der E gegen C auf Zahlung von aus 765 (vor Aufrechnungserklärung

1. Teil: Anspruch der E gegen C auf Zahlung von aus 765 (vor Aufrechnungserklärung Semesterklausurenkurs SS 2008, I. Block 1. Klausur im Zivilrecht vom 19. 4. 2008 (Prof. Schröder) LÖSUNGSSKIZZE 1. Teil: Anspruch der E gegen C auf Zahlung von 5.000 aus 765 (vor Aufrechnungserklärung

Mehr

BGB IV Werkvertrag, 631 BGB

BGB IV Werkvertrag, 631 BGB BGB IV Werkvertrag, 631 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Werkvertrag-Verhältnis zum Kaufrecht = Verpflichtung eines Werkunternehmers zur entgeltlichen Herstellung eines versprochenen Werks

Mehr

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 5 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? I. Bestehen des Rücktrittsrechts

Mehr

Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit

Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein! durch Vertrag: dies interpellat pro homine zb: "Zahlungsziel 14 Tage bei 3 % Skonto ; 30 Tage netto"; "Zahlbar nach Erhalt

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - : Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New

Mehr

Lösungsskizze Fall 11

Lösungsskizze Fall 11 Lösungsskizze Fall 11 Grundfall 1. Anspruch des K gegen V auf Zahlung von 50 als Schadensersatz statt der Leistung gemäß 280 I, III, 283 S.1 1 1.1 Schuldverhältnis, 280 I K und V haben bei V einen Kaufvertrag

Mehr

FallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: AlpmannSkript. AssessorSkript. FallSkript ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht AT. 4.

FallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: AlpmannSkript. AssessorSkript. FallSkript ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht AT. 4. Alpmann Schmidt bildet seit über 50 Jahren Juristen aus. Auf unsere Erfahrung können Sie vertrauen von Anfang an. Mit den FallSkripten lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gutachtlich gelöster

Mehr

ÖSTERREICHISCHE RECHTSSCHULE IN BRÜNN

ÖSTERREICHISCHE RECHTSSCHULE IN BRÜNN Forschungsinstitut für mittel- unter finanzieller Unterstützung unter finanzieller Unterstützung JF MU und osteuropäisches Wirtschafts- des EFRE der AKTION Österreich-Tschechien recht (FOWI) ÖSTERREICHISCHE

Mehr

Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen

Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit

Mehr

Lösungsskizze zu Fall 9. Frage 1

Lösungsskizze zu Fall 9. Frage 1 Lösungsskizze zu Fall 9 Frage 1 Anspruch des P gegen S auf Zinsen für den Zeitraum 1. September bis 30. November I. aus 288 I 1 1 Zu prüfen ist ein Anspruch des P gegen S auf die Zahlung von Verzugszinsen

Mehr

Probeexamen SS 2015 Prof. Bien

Probeexamen SS 2015 Prof. Bien Lösungsvorschlag Probeexamen Zivilrecht vom 16.09.2015 Schreiner gegen Fliesenleger Teil I Frage 1 Anspruch von T gegen E auf Zahlung von 1.200 I. Vergütungsanspruch aus 631 Abs. 1, 632 Abs. 1 und 2 BGB

Mehr

Übung Bürgerliches Recht SS 2016

Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle,

Mehr

Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989

Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 V verkauft einen Pkw, den er zuvor selbst im Internet zum Preis von 6.000.- gekauft hatte, an K zum Preis von 6.600.-. Kfz und Brief werden gegen Barzahlung

Mehr

Markt- und Kundenbeziehungen

Markt- und Kundenbeziehungen Angebotserstellung Angebotserstellung Möglichkeiten der Finanzierung Kauf-, Service-, und Leasingverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Angebotserstellung 2 Angebot 3 Freizeichnungsklauseln Freizeichnungsklausel

Mehr

Stellvertretung, 164 ff. BGB

Stellvertretung, 164 ff. BGB Stellvertretung, 164 ff. BGB Geschäftsherr Vertragsschluss 433 BGB Geschäftspartner Bevollmächtigung 167 BGB Willenserklärung Vertreter z.b. Prokurist 1 B. Der Tatbestand der Stellvertretung IV. Sonderfälle

Mehr

Kern Juristisches Repetitorium. Zivilrecht. Schuldrecht - AT: Lösung Fall 15. 1. Teil: Anspruch K gegen V auf Übereignung der Kühlschränke aus 433 I 1

Kern Juristisches Repetitorium. Zivilrecht. Schuldrecht - AT: Lösung Fall 15. 1. Teil: Anspruch K gegen V auf Übereignung der Kühlschränke aus 433 I 1 Schuldrecht - AT: Lösung Fall 15 1. Teil: Anspruch K gegen V auf Übereignung der Kühlschränke aus 433 I 1 A. Der Anspruch ist mit wirksamem Kaufvertragsschluß entstanden. B. Der Anspruch könnte aber erloschen

Mehr

Unmöglichkeit. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. WS 2014/15

Unmöglichkeit. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. WS 2014/15 Unmöglichkeit Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. WS 2014/15 Unterscheide: Leistungsstörungen sind Störungen bei der Erfüllung (Abwicklung) einer bestehenden

Mehr

2. Teil Vertretenmüssen PRÜFUNGSSCHEMA. Vertretenmüssen

2. Teil Vertretenmüssen PRÜFUNGSSCHEMA. Vertretenmüssen 2. Teil Vertretenmüssen Vertretenmüssen 19 I. Vertretenmüssen ohne Verschuldenserfordernis, weil: 1. Gesetzliche Anordnung, insbesondere 287 S. 2 2. Pflichtverletzung wegen Geldmangels 3. Vertragliche

Mehr

Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht

Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Remigiusz Wojtkowiak Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 I. Ziel der Untersuchung;

Mehr

Abschluss eines Werkvertrages

Abschluss eines Werkvertrages Abschluss eines Werkvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Werkvertrag

Mehr

Strafrecht z.b. StGB OwiG StPO. Steuerrecht z.b. EStG AO. Art Beispiele Erlassen von. VO über den Transport von Gefahrgütern. Flächennutzungsplan

Strafrecht z.b. StGB OwiG StPO. Steuerrecht z.b. EStG AO. Art Beispiele Erlassen von. VO über den Transport von Gefahrgütern. Flächennutzungsplan Einteilung der Rechtsgebiete Privatrecht Materielles Recht z.b. HGB Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Verfahrensrecht z.b. ZPO Verhältnis von Bürger zu Bürger Verwaltungsrecht z.b. VerwVerfG VwGO Strafrecht

Mehr

INHALTSÜBERSICHT. 1 Das öffentliche Interesse an Fragen der Unternehmensund Managementhaftung 13

INHALTSÜBERSICHT. 1 Das öffentliche Interesse an Fragen der Unternehmensund Managementhaftung 13 INHALTSÜBERSICHT VORWORT III ABKÜRZUNGSVHRZKICHNIS I DlF-1 DKUKTISCHK HAITUNG DHR LFÜTUNGSORGANK 13 1 Das öffentliche Interesse an Fragen der Unternehmensund Managementhaftung 13 2 Die persönliche Haftung

Mehr

Prüfungsschema bei Unmöglichkeit der Leistung

Prüfungsschema bei Unmöglichkeit der Leistung Prüfungsschema bei Unmöglichkeit der Leistung I. Prüfung des möglicherweise unmöglichen Primärleistungsanspruchs (auch wenn Anspruch offensichtlich wegen Undurchführbarkeit ins Leere geht) II. 1. Anspruch

Mehr

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht

Mehr

433 II 433 I 421 I 2, 425 HGB 823 I 407, 421 I 2, 425 HGB

433 II 433 I 421 I 2, 425 HGB 823 I 407, 421 I 2, 425 HGB H 433 I 433 II 275 K 823 I 407, 421 I 2, 425 HGB 421 I 2, 425 HGB F 611 U Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Der alte Schrank V kann gegen die K-GmbH einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung i.h.v. 20.000 gemäß

Mehr

OBLIGATIONENRECHT. - Allgemeiner Teil. Helmut Heiss. OR AT Helmut Heiss 1

OBLIGATIONENRECHT. - Allgemeiner Teil. Helmut Heiss. OR AT Helmut Heiss 1 OBLIGATIONENRECHT - Allgemeiner Teil Helmut Heiss OR AT Helmut Heiss 1 Inhaltsverzeichnis A. Rechtsquellen I. OR II. Nebengesetze III. Verordnungen IV. Internationales Einheitsrecht V. Kantonales Recht

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte,, srecht Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln

Mehr

Die nicht existente Forderung/Lösung

Die nicht existente Forderung/Lösung Die nicht existente Forderung/Lösung 1. (Erfüllungsanspruch) K könnte aus dem mit V geschlossenen Kaufvertrag ein Anspruch auf Übertragung der gekauften Forderung gem. 433 Abs. 1 BGB zustehen. Voraussetzung

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Schuldrecht AT, 22.04.2014. PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)

Schuldrecht AT, 22.04.2014. PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) Schuldrecht AT, 22.04.2014 PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) I. Arten der Schulden 3. Geldschuld Geldschulden sind nach h.m. keine Gattungsschulden Der Schuldner muss eine Geldsumme leisten,

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte Wintersemester 2011/2012

Übung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte Wintersemester 2011/2012 Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abt. II PROF. DR. MARC-PHILIPPE WELLER Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht Wintersemester 2011/2012 FALL 9 TISCHLEIN Lösungsskizze ausführlich

Mehr

Lösungsskizze Fall 1

Lösungsskizze Fall 1 Prof. Dr. Harald Siems GK BGB II SS 2005 Lösungsskizze Fall 1 A. M E; 5.000,- und Abnahme; 433 II BGB I. Kaufvertrag II. Umwandlung durch Rücktritt gem. 323 I, 346 I 1. Rücktrittsrecht a) gegenseitiger

Mehr

Erfüllung der Geldschuld per Überweisung und Lastschrifteinzug unter besonderer Berücksichtigung des Valutaverhältnisses und der Rechtsteehnik

Erfüllung der Geldschuld per Überweisung und Lastschrifteinzug unter besonderer Berücksichtigung des Valutaverhältnisses und der Rechtsteehnik Erfüllung der Geldschuld per Überweisung und Lastschrifteinzug unter besonderer Berücksichtigung des Valutaverhältnisses und der Rechtsteehnik Inaugural - Dissertation Zur Erlangung des Grades eines Doktors

Mehr

Lit.: Looschelders, 28; Medicus/Lorenz, 38; Kohler, JZ 2004, 961; Krause, Jura 2002, 217 ff.; 299 ff.

Lit.: Looschelders, 28; Medicus/Lorenz, 38; Kohler, JZ 2004, 961; Krause, Jura 2002, 217 ff.; 299 ff. 41 b) Schuldnerverzug Lit.: Looschelders, 28; Medicus/Lorenz, 38; Kohler, JZ 2004, 961; Krause, Jura 2002, 217 ff.; 299 ff. Übungsfall (BGH NJW 2008, 50 mit kurzer und lesenswerter Anmerkung v. Gsell)

Mehr

SchiedsamtsZeitung 56. Jahrgang 1985, Heft 07 Online-Archiv Seite 97-100 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 56. Jahrgang 1985, Heft 07 Online-Archiv Seite 97-100 Organ des BDS Aufsätze Grundlagen zum Verständnis schuldrechtlicher Verhältnisse Von Dr. L. H. Serwe (Fortsetzung aus Heft 6/85) Ist nur eine der beiden Leistungen von Anfang an unmöglich ( 306 BGB) oder unsittlich

Mehr

Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau

Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau Prof. Dr. Thomas Hoeren Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau I. Ansprüche aus Vertrag 1. Primäransprüche auf Erfüllung - 433 Abs. 1 S. 1 (Anspruch des Käufers auf Übergabe und Eigentumsverschaffung) - 433

Mehr

BGB Schuldrecht AT. Autor: RA Frank Hofmann. Repetitorium Hofmann Alte Gießerei 1 79098 Freiburg 3. Auflage Stand: Juni 2014

BGB Schuldrecht AT. Autor: RA Frank Hofmann. Repetitorium Hofmann Alte Gießerei 1 79098 Freiburg 3. Auflage Stand: Juni 2014 BGB Schuldrecht AT Autor: RA Frank Hofmann Repetitorium Hofmann Alte Gießerei 1 79098 Freiburg 3. Auflage Stand: Juni 2014 www.repetitorium-hofmann.de Seite 1 Schuldrecht AT A. Einführung Ähnlich wie das

Mehr

Grundkurs Zivilrecht I Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Grundkurs Zivilrecht I Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016. Schuldrecht Allgemeiner Teil JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ Grundkurs Zivilrecht I Wintersemester 2015/2016 Sommersemester 2016 Schuldrecht

Mehr

Fachprüfung im Privatrecht I vom 4. Juni Lösungen. Fall 1

Fachprüfung im Privatrecht I vom 4. Juni Lösungen. Fall 1 Fachprüfung im Privatrecht I vom 4. Juni 2012 Lösungen Fall 1 1. Abschluss eines Kaufvertrages setzt Konsens (Art. 1 OR) über die objektiv wesentlichen Vertragspunkte (Art. 184 OR) voraus. Der Kaufvertrag

Mehr

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Teil A: Rückschau auf das alte Gewährleistungsrecht Die Gewährleistungsansprüche waren vollständig im Werkvertragsrecht ( 631 ff. BGB) geregelt; die

Mehr

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Besonderer Teil Fall 2: Auslaufmodell K erwirbt bei Händler V eine Waschmaschine

Mehr

FALL 25 LÖSUNG DER PRÄSENTKORB

FALL 25 LÖSUNG DER PRÄSENTKORB PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Allgemeine Anspruchsgrundlagen

Allgemeine Anspruchsgrundlagen Crashkursskript Zivilrecht 1 Allgemeine Anspruchsgrundlagen A. Systeme zum Auffinden der Anspruchsgrundlagen Grundvoraussetzung für den Erfolg in der zivilrechtlichen Klausur ist die Fähigkeit zum Auffinden

Mehr

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR -

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i. S. d. 14 BGB 1 Anwendungsbereich

Mehr

Examensklausurenkurs Klausur im Zivilrecht 25.11.2011 Lösungsübersicht. Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M.

Examensklausurenkurs Klausur im Zivilrecht 25.11.2011 Lösungsübersicht. Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M. Klausur im Lösungsübersicht Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M. Allgemeine Hinweise Grundlage: alte Examensklausur NRW, angepasst und aktualisiert Herausforderung: unumgängliche Inzidentprüfung betr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 13 Alle Fälle auf einmal... 22 - Willenserklärung... 22 - Stellvertretung... 27 - Geschäftsfähigkeit...

Mehr

Arbeitspapier CISG-Prüfungsschemata 1

Arbeitspapier CISG-Prüfungsschemata 1 Prof. em. Martiny WS 2011/12 Internationales Handelsrecht Arbeitspapier CISG-Prüfungsschemata 1 I. Anwendbarkeit des CISG 1. Sachlicher Anwendungsbereich, Art. 1 ff. a) Kaufvertrag über Waren (Art. 1 I);

Mehr

FallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. BasisSkript. FallSkript. AlpmannSkript. AssessorSkript ALPMANN SCHMIDT.

FallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. BasisSkript. FallSkript. AlpmannSkript. AssessorSkript ALPMANN SCHMIDT. Alpmann Schmidt bildet seit über 50 Jahren Juristen aus. Auf unsere Erfahrung können Sie vertrauen von Anfang an. Mit den FallSkripten lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gutachtlich gelöster

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 05/2005

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 05/2005 Rundschreiben / Ausgabe 05/2005 Thema: Verjährung rund um die Immobilie/Immobilienrecht 1. Einleitung Jeder der mit Immobilien zu tun hat, sollte Kenntnis über die Verjährungsvorschriften haben. Die Darstellung

Mehr

Lösungsvorschlag Fall 3 1

Lösungsvorschlag Fall 3 1 1 Lösungsvorschlag Fall 3 1 Die Klausur behandelt die Rechtsfolgen der Leistungsbefreiung nach 275 BGB (Unmöglichkeit) in Bezug auf die Gegenleistung gem. 326 BGB. Ferner erfolgt eine Auseinandersetzung

Mehr