Schuldverhältnis. Leistungszeit

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1 Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 40 Leistungszeit Leistungszeit Schuldner muss leisten einvernehmliche Festlegung Natur und Zweck des Geschäftes sonst: sofort (Vorbereitungszeit: ohne unnötigen Aufschub), Mahnung Stundung: einvernehmliche Neufestlegung des Leistungszeitpunktes; reine Stundung: nur Geltendmachung wird hinaus geschoben SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 41 1

2 Leistungsort Ort wo Leistung erbracht werden soll Vereinbarung Natur und Zweck sonst: Wohnsitz/Geschäftsniederlassung des Schuldners: Holschuld Bringschuld Schickschuld qualifizierte Schickschuld (Geldschulden) SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 42 Zug um Zug Prinzip Bei gegenseitigen Verträge: Leistung Zug um Zug Bedeutung: Leistungspflicht nur, wenn anderer Vertragsteil vertragsgemäße Leistung anbietet (bei Holschuld: bereit hält, bei Bringschuld: real anbietet) Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages/Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungsrecht nach 471: Aufwand für Sache oder Schaden durch Sache SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 43 2

3 Leistungsstörungen Leistungsstörungen sind Störungen bei der Erfüllung (Abwicklung, Durchführung) des Vertrages Unmöglichwerden, Verzug, mangelhafte Leistung (Gewährleistung), positive Vertragsverletzung Unterscheide Wurzelmängel allerdings Überschneidungen möglich, Beispiel: Irrtum, Gewährleistung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 44 Unmöglichkeit I (Unmöglichwerden der Leistung) dauerndes Hindernis steht der Erfüllung entgegen Abgrenzung zur anfänglichen Unmöglichkeit Verlust, Vernichtung, nachträgliches Verbot, Erfolg von selbst eingetreten Zufällige Unmöglichkeit Leistungsgefahr Preisgefahr SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 45 3

4 Unmöglichkeit II Zu vertretende Unmöglichkeit: Schuldner Wahlrecht: Austausch oder Rücktritt + Differenzschaden (Nichterfüllungsschaden) Zu vertretende Unmöglichkeit: Gläubiger Untergang während Gläubigerverzug: Preisgefahr Erfolg vom Gläubiger selbst herbeigeführt: Entgeltzahlung, Anrechnung des Ersparten SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 46 Verzug - Schuldner I Leistung wird nicht vertragsgemäß erbracht Zeit, Ort, Quantität oder Qualität Keine Abnahmepflicht bei nicht ordnungsgemäßer Leistung bei Abnahme: nur mehr Gewährleistung objektiver/subjektiver Verzug SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 47 4

5 Verzug - Schuldner II Objektiver Verzug Leistungsbegehren oder Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Preisgefahr bleibt bei Schuldner Verzugszinsen Höhe: 4%; bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften 8 % über Basiszinssatz SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 48 Verzug - Schuldner III Subjektiver (verschuldeter) Verzug Schadenersatz bei Erfüllungsbegehren: Verspätungsschaden (vor allem Refinanzierungskosten - Überziehungszinsen), Betreibungskosten bei Rücktritt: Nichterfüllungsschaden SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 49 5

6 Verzug: Fixgeschäft Fixgeschäft: Leistung zu einem fest bestimmten Zeitpunkt bzw fest bestimmter Frist ist bei sonstigem Rücktritt bedungen kann sich auch aus der Natur des Geschäftes ergeben: zb Weihnachtsbaum, Hochzeitstorte Vertrag zerfällt ohne Rücktrittserklärung Schadenersatz SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 50 Verzug: Gläubigerverzug Gläubiger nimmt die korrekt (Ort, Zeit, Art) angebotene Leistung nicht an keine Pflicht zur Abnahme, nur nachteilige Folgen allerdings Pflicht zur Bezahlung (Schuldnerverzug) Übergang der Preisgefahr Haftung nur mehr für grobe Fahrlässigkeit Schuldner hat Recht zur Hinterlegung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 51 6

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