Folien 10. Grundzüge des Schuldrechts. Schuldverhältnis. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka
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- Victor Böhm
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1 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Schuldrechts Schuldrechte: Rechte, vermöge welcher eine Person einer anderen zu einer Leistung verbunden ist. Gläubiger (Forderungsrecht) Schuldner (Verbindlichkeit) Relative Rechte Recht der Güterbewegung 2 Schuldverhältnis Alle aus einem Rechtsverhältnis (gesetzlich oder vertraglich begründet) bestehenden Rechte und Pflichten: Haupt und Nebenleistungspflichten Schutz und Sorgfaltspflichten Gestaltungsrechte Obliegenheiten 3 1
2 Hauptleistungspflichten Charakterisieren den Vertrag Synallagma (= Austausch): gegenseitige Verträge Gläubiger (Schuldner) (Forderungsrecht) Schuldner (Gläubiger) (Verbindlichkeit) Beiderseitige Forderungen erwachsen aus demselben Rechtsgeschäft 4 Nebenleistungspflichten dienende Funktion Vorbereitungs leistungen selbstständige Besonderes Interesse an deren Erbringung g "äquivalente Pflichten" unselbstständige inäquivalente Pflichten 5 Ziel und Dauerschuldverhältnisse Zielschuldverhältnis einmalige Leistung Dauerschuldverhältnis wiederkehrende Leistungen Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (Rechtsanalogie) 6 2
3 Leistungsstörungsrecht Störungen bei der Erfüllung der Schuld Nachträgliche Unmöglichkeit vom Schuldner zu vertreten ( 921 f) zufällig ( 1447) Vertrag zerfällt vom Gläubiger zu vertreten ( 1419) Nachträgliche Teilunmöglichkeit 7 Leistungsstörungsrecht Verzug: Schuldnerverzug Objektiv subjektiv Rücktritt (Nachfrist) oder Erfüllung Zusätzlich Schadenersatz Verspätungsschaden Erfüllungsinteresse 8 Leistungsstörungsrecht Gläubigerverzug: Annahmeverzug "widrige Folgen" fallen auf ihn Preisgefahr Geht die Sache zufällig unter, hat der Gläubiger die Sache zu zahlen, obwohl er nichts bekommt. 9 3
4 Gewährleistung Schlechterfüllung: mangelhafte Leistung (Störung der subjektiven Äquivalenz) Entgeltlicher Vertrag Mangel im Zeitpunkt der Übergabe ( 924 ABGB) Sachmangel Rechtsmangel Vermutung der Mangelhaftigkeit ( 924 Abs 2) 10 Gewährleistungsbehelfe Primäre Gewährleistungsbehelfe: Verbesserung Austausch Sekundäre Gewährleistungsbehelfe h lf Preisminderung Wandlung (wenn Mangel nicht geringfügig) 933a: Schadenersatz statt Gewährleistung 11 Positive Vertragsverletzung Schäden an sonstigen Rechtsgütern des Gläubigers: durch mangelhafte Leistung Mangelfolgeschaden Verletzung von Schutz und Sorgfaltspflichten Begleitschaden Schadenersatz 12 4
5 Umänderung von Rechten und Pflichten Novation( 1376) Änderung des Rechtsgrundes des Hauptgegenstandes Schuldänderung ( 1379) Änderung von Nebenbestimmungen Vergleich ( 1380) Neufestlegung strittiger/zweifelhafter Rechte 13 Vergleich Beiderseitiges Nachgeben Konstitutive Wirkung neuer Rechtsgrund Anerkenntnis: Unterartart des Vergleichs: Vertrag mit einseitigem Verzicht auf ein unsicheres Recht 14 Zession Übertragung einer Forderung: Gläubigerwechsel Inhalt bleibt gleich Zedent (Altgläubiger) Zessionar (Neugläubiger) Schuldner (debitor cessus) 15 5
6 Zession Titel/Rechtsgrund: Forderungskauf Legalzession ( 1358) Verfügungsgeschäft: Abtretungsvereinbarung Schuldner muss grds nicht verständigt werden kann bis dahin aber schuldbefreiend an Altgläubiger leisten 16 Gegenstand der Abtretung Veräußerliche Rechte keine höchstpersönlichen Rechte, keine dinglichen Rechte zukünftige Forderungen, soweit diese bestimmbar sind 17 Schuldübernahme Schuldeintritt: private Schuldübernahme ( 1405) Zustimmung des Gläubigers Schuldverhältnis bleibt gleich Einwendungen des Altschuldners 18 6
7 Schuldbeitritt Kumulative Schuldübernahme: solidarische Haftung izw Schuldbeitritt ( 1406 Abs 2) Keine Zustimmung des Gläubigers nötig Vertrag zwischen (Alt)schuldner ld + Beitretenden Bi oder Zwischen Gläubiger + Beitretenden Gesetzlicher Schuldbeitritt ( 1409 ABGB) 19 Erfüllungs und Vertragsübernahme Erfüllungsübernahme: Versprechen, die Leistung an den Gläubiger zu bewirken ( 1404 ABGB) Vertragsübernahme: keine gesetzliche Regelung Zustimmung aller Beteiligten Eintritt in ein Rechtsverhältnis von Rechts wegen. Bsp.: 14 MRG 20 Erlöschen der Schuld Erfüllung gerichtliche Hinterlegung Leistung an Zahlungs statt (datio in solutum) Aufrechnung (Kompensation) Vereinigung (Konfusion) Verzicht (Entsagung, Erlaß) Zeitablauf, Kündigung Tod Insolvenzverfahren 21 7
8 Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Gesamtschuldverhältnis Gesamthandschuldverhältnis Solidarschuld: jeder schuldet das Ganze 890 ABGB Interner Regress Schuldner können nur gemeinsam leisten bzw nur gemeinsam fordern 22 Vertrag zugunsten Dritter 881 ABGB: Schuldner verspricht dem Gläubiger, die Leistung einem Dritten zu erbringen. Gläubiger = Versprechensempfänger Dritter = Begünstigter 23 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter durch die Lehre entwickelt Vertragsbeziehung entfaltet Schutzwirkungen für der Erfüllung nahestehende 24 8
9 Bürgschaft Gläubiger Schuldner Bürge 25 Die Anweisung Anweisungsempfänger Anweisender Angewiesener 26 Schuldrecht: Besonderer Teil Veräußerungsverträge: Kauf( 1035 ff ABGB): Austausch von Ware gegen Geld Tausch ( 1045 ff ABGB): Austausch von Sache gegen Sache Schenkung: ( 938 ff ABGB): 27 9
10 Gebrauchsüberlassungsverträge Bestandverträge ( 1090 ff ABGB) Miete: entgeltliche Gebrauchsüberlassung Pacht: entgeltlichen Überlassung des Fruchtgenusses Leasingvertrag Finanzierungsleasing Operatingleasing 28 Gebrauchsüberlassungsverträge Leihe( 971 ff ABGB): unentgeltliche Gebrauchsüberlassung Darlehen( 983 ff ABGB): Übereignung g einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen mit der Verpflichtung, dieselbe Menge zurückzugeben Kreditvertrag Verbraucherkreditvertrag 29 Sicherungsverträge Bürgschaft ( 1346 ff ABGB): Verpflichtung zur Zahlung bei Säumnis des Schuldners Bürge und Zahler: solidarische Haftung Garantievertrag: t Haftungszusage für einen bestimmten Erfolg oder Schaden Pfandbestellungsvertrag ( 1368 ff ABGB): Verpflichtung zu Bestellung eines Pfandes 30 10
11 Verträge über bestimmte Tätigkeiten Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ( 1152 ABGB): Verpflichtung zur Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit. gg Werkvertrag ( 1165 ff ABGB): Schulden eines bestimmten Erfolges Werklieferungsvertrag 31 Verträge über bestimmte Tätigkeiten Auftrag/Bevollmächtigungsvertrag ( 1002 ff): Besorgung von Rechtsgeschäften für einen anderen auf dessen Rechnung in dessen Namen Verwahrungsvertrag ( 957 ff ABGB): Verwahrung einer Sache für bestimmte Zeit 32 11
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