Info-Dienst Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn informiert Stand: März Gesundheit und Hygiene im Kindergarten

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1 Info-Dienst Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn informiert Stand: März 2014 Gesundheit und Hygiene im Kindergarten

2 Liebe Erzieherinnen und Erzieher, Kindergärten sind Orte des Spielens und Lernens, hier wird gebastelt, vorgelesen und gesungen und die Kinder lernen, sich in einer Gruppe zurechtzufinden. Damit die Kinder eine möglichst unbeschwerte Kindergartenzeit erleben, spielen neben der guten Betreuung auch Gesundheit und Hygiene eine große Rolle. In Kindergärten ist wie in allen Gemeinschaftseinrichtungen besonders auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Ebenso muss auch die Ausbreitung ansteckender Krankheiten durch entsprechende Maßnahmen eingedämmt oder verhindert werden. Das erfordert von den Erzieherinnen und Erziehern ein solides Wissen, Aufmerksamkeit und Handlungssicherheit. Mit diesem umfangreichen Informationsordner wollen wir Ihnen die Basis dafür liefern. Hier finden Sie alle Themen, mit denen Sie in der Praxis konfrontiert werden. Sie können sich über allgemeine Gesundheitsfragen genauso informieren wie über erste Hilfe bei Insektenstichen und Verletzungen, den Umgang mit Lebensmitteln oder die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Der Ordner soll Ihnen ein nützlicher Begleiter im Kindergartenalltag sein und Ihnen helfen, wenn Sie auf gut verständliche Informationen angewiesen sind. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin die Fachleute des Gesundheitsamtes für Ihre Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe! Ihr Detlef Piepenburg Landrat des Landkreises Heilbronn Seite 2 von 138

3 Inhaltsverzeichnis Seite Kapitel 1 Allgemeine Gesundheitsfragen 1. Impfungen 5 2. Zahngesundheit 9 3. Umgang mit Lebensmitteln Vermeidung von Infektionsgefahren durch Spielsand, Planschbecken und Rindenmulch Pflanzen im Kindergarten Tiere im Kindergarten Reinigungs- und Desinfektionsempfehlungen Händehygiene Besonderheiten bei der Kleinkindbetreuung (Wickelbereich, Flaschen,Töpfchen, Schlafraum) 25 Kapitel 2: Vorsorgemaßnahmen und Erste Hilfe 1. Verbandskästen und Sanitätstaschen Ärztlich verordnete Medikamente Wunden Insektenstiche Benutzte, weggeworfene Spritzen 29 Kapitel 3: Ansteckende Krankheiten und Parasiten 1. Gesetzliche Regelungen Wichtige Fachbegriffe Wiederzulassung von Kindern Atemwegserkrankungen Bindehautentzündung, ansteckend (Keratokonjunctivitis epidemica) Borkenflechte (Impetigo contagiosa) Cholera Diphtherie EHEC Erkrankungen Flöhe und Grasmilben Fuchsbandwurm Hand-Fuß-Mund-Krankheit Hirnhautentzündungen, eitrig (bakterielle Meningitiden) a) Meningokokken - Meningitis b) Haemophilic influenzae Type b - Meningitis c) Pneumokokken - Meningitis 14. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig HIV Infektion Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Krätze (Skabies) Kopfläuse Seite 3 von 138

4 20. Leberentzündungen (Virushepatitiden) a) Hepatitis A b) Hepatitis B c) Hepatitis C d) Hepatitis E 21. Lungentuberkulose Masern Mumps Mundfäule (Stomatitis aphthosa) Paratyphus Pest Ringelröteln Röteln Ruhr, bakterielle (Shigellose) Salmonellenerkrankung und -ausscheidung Scharlach Typhus Virusbedingte hämorrhagische Fieber Virusbedingte Durchfallerkrankungen Warzen Windpocken Wurmbefall Zecken Kapitel 4: Chronische Krankheiten 1. Epilepsie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) Asthma bronchiale im Kindesalter Integration chronisch kranker Kinder im Kindergarten 90 Kapitel 5: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Kindergärten 1. Belehrung der Beschäftigten Belehrung der Eltern und anderer Sorgeberechtigten Hygienepläne nach 36 Infektionsschutzgesetz Tätigkeitsverbote und Belehrungen beim Umgang mit Lebensmitteln 127 Kapitel 6: Einschulungsuntersuchung, Kinderschutzgesetz 1. Die zweizeitige Einschulungsuntersuchung Regelungen des Kinderschutzgesetzes 135 Anhang: Wichtige Telefonnummern 137 So erreichen Sie uns 138 Seite 4 von 138

5 Kapitel 1: Allgemeine Gesundheitsfragen 1. Impfungen Impfen - was geschieht im Körper? Aktive Impfung Eine aktive Impfung veranlasst das Immunsystem, Abwehrstoffe gegen den Impfstoff zu entwickeln. Der Impfstoff enthält entweder abgeschwächte Erreger (Lebend-Impfstoff) oder tote Erregerbestandteile. Unter den Standard-Impfungen sind die Masern-Mumps-Röteln- und die Windpockenimpfung Lebend-Impfstoffe, alle übrigen Totimpfstoffe. Im Körper werden spezielle Antikörper gebildet, die genau auf den Erreger abgestimmt sind. Mit ihrer Hilfe werden die Erreger, wenn sie später in den Körper eindringen, sofort markiert und vernichtet. Lebend-Impfstoffe führen zu einer stark abgeschwächten Infektion mit dem Impf-Virus, Totimpfstoffe führen nicht zu einer Infektion. Die Impfung macht den Körper mit dem Erreger bekannt, ohne ihn zu gefährden. Jetzt ist das Immunsystem vorbereitet und reagiert schnell und effektiv, wenn der Erreger wieder in den Körper gelangt, z.b. beim Kontakt mit einer kranken Person. Es vernichtet ihn, bevor er sich in unserem Körper so weit vermehrt hat, dass wir erkranken. Passive Impfung Bei einer passiven Impfung werden dem Körper spezielle Antikörper (Immunglobuline) gegen eine bestimmte Erkrankung gespritzt. Die Schutzwirkung hält nur einige Wochen an. Diese Impfform ist nur in besonderen Fällen nach Exposition sinnvoll und spielt in der Impfempfehlung für die vorbeugenden Schutzimpfungen keine Rolle. Warum ist Impfen wichtig? Es gibt schwerwiegende Infektionskrankheiten, die bleibende Schäden hinterlassen oder sogar zum Tod führen können. Impfungen schützen uns vor ihnen. Je mehr Menschen über einen wirksamen Impfschutz verfügen, umso weniger Möglichkeiten hat der Krankheitserreger sich auszubreiten. Für den Erreger ist der erkrankte Mensch ein Wirt, der ihm eine optimale Vermehrung sichert. Wer geimpft ist, schützt sich und andere vor dieser Erkrankung. Impfplan Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Säuglinge, Kinder und Jugendliche nach folgendem Plan zu impfen (siehe nächste Seite). In Baden-Württemberg sind zusätzlich die Impfungen gegen FSME, Influenza (Grippe) und Hepatitis B generell ohne Alterseinschränkung öffentlich empfohlen. Den jeweils aktuellen Impfplan finden Sie unter: Seite 5 von 138

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7 Diphtherie Diphtherie ist in unseren Breiten dank wirksamer Impfungen inzwischen weitgehend unbekannt. Sie ist jedoch nicht völlig ausgerottet und kommt in Ländern der 3. Welt vor. Lokale Epidemien mit zahlreichen Todesfällen kamen in den letzten Jahren auch in Osteuropa vor. Diphtherie ist eine schwerwiegende Hals- und Rachen-Infektion mit Erstickungsgefahr. Schäden an verschiedenen Organen, z.b. am Herz, sind möglich. Übertragen wird sie von Mensch zu Mensch durch Einatmen von Speicheltröpfchen nach Sprechen, Husten oder Niesen. Da der Erreger ein Bakterium ist, kann mit Antibiotika behandelt werden. Gegen die Giftstoffe, die der Erreger im Körper bildet, gibt es ein Anti-Toxin. Nach der Grundimmunisierung ist im Abstand von 10 Jahren jeweils eine Auffrischimpfung nötig. Tetanus Wundstarrkrampf ist auch in unseren Breiten heimisch. Das giftstoffbildende Bakterium kommt in Schmutz, Erde und Staub vor und gelangt häufig durch harmlose kleine Verletzungen, z.b. bei Gartenarbeit, in den Körper. Oft ist die Verletzung längst vergessen, wenn Wochen später die Krankheit ausbricht. Sie äußert sich als lebensbedrohliche Allgemeininfektion des Körpers mit Krämpfen und Lähmungen der gesamten Muskulatur. Die Behandlungsmöglichkeiten sind begrenzt. Der Tod tritt durch Ersticken wegen Lähmung der Atemmuskulatur ein. Nach der Grundimmunisierung ist im Abstand von 10 Jahren jeweils eine Auffrischimpfung nötig. Kinderlähmung (Poliomyelitis) Die Kinderlähmung macht auch vor Erwachsenen keineswegs Halt. Sie kommt noch in Asien und Afrika vor und kann von dort z.b. durch Tourismus zu uns gebracht werden. Sie verursacht eine gefährliche Infektion des Rückenmarks und Gehirns, häufig mit vorübergehenden oder bleibenden Lähmungen. Sie kann nicht behandelt werden. Nach der Grundimmunisierung ist bei Jugendlichen nach 10 Jahren eine Auffrischimpfung erforderlich. Erwachsene benötigen nur bei Fernreisen nach Afrika oder Asien eine erneute Auffrischimpfung im Abstand von 10 Jahren. Hepatitis B Die Hepatitis B kann chronisch verlaufen und zu einer tödlichen Leberausfall oder Leberkrebs führen, siehe Kapitel 19. Die Hepatitis B-Impfung ist in Baden-Württemberg für alle Personen empfohlen. Personal, das in Kindereinrichtungen Kontakt mit einem erkrankten Kind hat, sollte sich wegen einer Schutzimpfung ärztlich beraten lassen (siehe Kapitel Ansteckende Krankheiten und Parasiten"). Masern, Mumps, Röteln und Windpocken Gegen diese Krankheiten werden Schutzimpfungen für alle Kinder ab dem Alter von 11 Monaten empfohlen, da Komplikationen schwerwiegender Art auftreten können bzw. Gefahr für Dritte besteht (siehe Kapitel Ansteckende Krankheiten und Parasiten ). Die Impfung soll spätestens bis zum Ende des 2. Lebensjahres wiederholt werden. Außerdem sollen alle nach 1970 Geborenen, die keine oder nur eine Masernimpfung hatten, eine Masernimpfung erhalten. Keuchhusten Für Säuglinge kann eine Keuchhustenerkrankung evtl. tödlich ausgehen. Der heutige Impfstoff ist sehr gut verträglich, die Impfung sollte daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nach Vollendung des 2. Lebensmonats begonnen werden. Seite 7 von 138

8 Keuchhusten kann man mehrmals bekommen. Am häufigsten erkranken heutzutage Jugendliche und Erwachsene, da bei diesen der Impfschutz oft schon nachgelassen hat. Eine Auffrischung wird daher für Kinder im Alter von 5-6 Jahren, aber auch für Jugendliche und -mit der ersten Tetanus-Diphtherieauffrischung im Erwachsenenalter- einmalig für Erwachsene empfohlen. Haemophilus influenzae b Das größte Erkrankungsrisiko haben Kinder zwischen 6. und 18. Lebensmonat. Vor Einführung der Impfung im Jahr 1990 waren diese Bakterien die häufigste Ursache für bakterielle Meningitis bei Kindern. Sie verursachen auch die gefürchtete Kehlkopfdeckel-Entzündung, die bei kleinen Kindern zum Ersticken führen kann. Seit der Impfeinführung ist dies sehr selten geworden. Die Impfung sollte so früh wie möglich erfolgen: ab 2 Monaten Pneumokokken Pneumokokken sind bekapselte Bakterien. Das Abwehrsystem von Kindern unter 2 (- 5) Jahre kann diesen Erregertyp nicht wirksam bekämpfen. Krankheitsbilder bei Kindern können sein: Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Lungenentzündung. Meningokokken Meningokokken verursachen eitrige Hirnhautentzündung oder Sepsis ( Blutvergiftung ). Meningokokken-Erkrankungen werden bei uns durch Meningokokken-Bakterien der Gruppe B zu 2/3 der Fälle, durch Gruppe C zu ¼ der Fälle ausgelöst. Leider kann man zurzeit kleine Kinder nur gegen die Gruppe C impfen. Da die Erkrankung sehr schwer verlaufen kann, ist die Impfung dennoch generell für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr empfohlen. (Bleibende Schäden bei etwa 10 Prozent der Erkrankten mit Hirnhautentzündung, 1 bis 3 Prozent der Patienten sterben. Bei Blutvergiftung stirbt ca. die Hälfte der Erkrankten.) HPV (Gebärmutterhalskrebs) Ca. 70 % der Erkrankungen an Gebärmutterhals werden durch Humane Papillomaviren der Typen 16 und 18 verursacht, gegen die die Impfung zuverlässig wirkt. Seite 8 von 138

9 2. Zahngesundheit Gesund im Mund Die Zahnheilkunde ist zurzeit einem starken Wandel unterworfen. Anstatt eines therapeutischreparativen Vorgehens werden zunehmend mehr prophylaxeorientierte Ansätze gefordert. Man weiß, dass Karies, Erkrankungen des Zahnhalteapparates und viele Zahnfehlstellungen durch geeignete, rechtzeitige Maßnahmen fast vollständig vermeidbar sind. Wie entsteht Karies? Drei Faktoren sind für die Entstehung von Karies verantwortlich: Bakterien auf der Zahnoberfläche, die durch ihren Stoffwechsel zahnschädliche Säuren bilden. Zucker, den die Bakterien zur zahnschädigenden Säure vergären. Zeit zur Einwirkung der Säure auf den Zahn. Zur Bildung von Karies tragen nicht nur Haushaltszucker bei, sondern auch alle anderen Zuckerarten, z.b. Frucht-, Milch- und Malzzucker. Neben Süßigkeiten und Backwaren, bei denen der Zuckergehalt offensichtlich ist, befinden sich in vielen Nahrungsmitteln oft versteckt große Mengen Zucker (Limonade, Cola-Getränke, Ketschup). Die Bakterien befinden sich in großer Anzahl in dem klebrigen Zahnbelag (sogenannte Plaque) auf der Zahnoberfläche. Wird dieser nicht regelmäßig entfernt, so finden die Bakterien ideale Lebensbedingungen vor. Es kommt zu immer neuen Säureattacken auf den Zahnschmelz, so dass dieser sich allmählich aufzulösen beginnt. Schreitet der Prozess fort, entsteht ein "Loch" im Zahn. Wenn nicht rechtzeitig vom Zahnarzt behandelt wird, kann der Zahn schließlich verloren gehen. Wie entstehen Zahnfleischentzündungen? Auch für die Entstehung von Zahnfleischentzündungen sind die Bakterien in der Plaque verantwortlich. Sie produzieren neben der Säure auch Giftstoffe (Toxine). Das entzündete Zahnfleisch schwillt an und verliert seine Anhaftung am Zahn. In den so entstandenen Zahnfleischtaschen bilden sich zusätzlich harte Zahnbeläge auf der Zahnwurzeloberfläche (Konkremente) und verstärken die Entzündung, die schließlich auch auf den Kieferknochen übergreift. Bleibt die Erkrankung unbehandelt, "wackelt" der Zahn eines Tages und kann schließlich ebenfalls verloren gehen. Auswirkungen vorzeitiger Zahnverluste Gehen Zähne sehr früh verloren (Milchzähne), so kann es zu einer Wanderung und Kippung der benachbarten Zähne kommen. Die bleibenden Zähne können nicht regelgerecht durchbrechen. Es kommt zur Ausbildung von Zahnfehlstellungen, die später aufwändig mit kieferorthopädischen Apparaturen behandelt werden müssen. Um diesen negativen Folgen entgegenzuwirken und um die Kaufunktion des Milchgebisses zu erhalten, kann der Zahnarzt herausnehmbare oder festsitzende sog. Lückenhalter im Milchgebiss einsetzen. Vorbeugung von Zahnerkrankungen Die moderne zahnmedizinische Prophylaxe fußt auf 5 Säulen: Richtige Mundhygiene: Die Mundhygiene spielt die wichtigste Rolle bei der Gesunderhaltung der Zähne. Das Zähneputzen sollte mindestens zweimal täglich erfolgen, am besten aber nach jeder Mahlzeit. Die richtige Zahnputztechnik und die richtigen Hilfsmittel sollte man sich vom Zahnarzt erklären lassen. Kinder erlernen zunächst andere (einfachere) Seite 9 von 138

10 Techniken als Erwachsene. Kinder im Kindergarten sollten sich in der Gruppe an die regelmäßige Mundhygiene gewöhnen. Richtige Ernährung: Zu einer ausgewogenen Ernährung gehört eine Mischkost aus reichlich Obst, Gemüse, Brot, Getreide, hochwertigem Eiweiß aus Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukten. Extrem zuckerhaltige Nahrungsmittel und süße Zwischenmahlzeiten (Schokolade, Honig, süße Backwaren, stark gesüßte Getränke) sind zu vermeiden. Wenn Süßigkeiten gegessen werden, dann lieber kurz in größerer Menge als kleine Mengen über längere Zeiträume. Süßigkeiten mit Zuckeraustauschstoffen sind weniger kariesfördernd. Verwendung von Fluoriden: Fluoride erhöhen die Widerstandsfähigkeit des Zahnschmelzes gegen Karies. Sie finden sich z. B. in Zahnpasten, -lacken und -gelees, aber auch in fluoridiertem Kochsalz oder Mineralwässern. Fluoride fördern die Remineralisation des Zahnschmelzes und wirken damit den kariesauslösenden Bakterien entgegen. Zudem greifen sie die Bakterien selbst an. Bei Kindern, die mit Karies belastet sind, ist eine zahnärztliche Fluoridgabe notwendig. Die Information über eine maßgeschneiderte Fluoridanwendung liefert der behandelnde Zahnarzt oder der Zahnarzt des Landratsamtes Heilbronn - Gesundheitsamt. Regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt: Der Zahnarzt kontrolliert in halb-jährlichem Abstand den Zustand der Zähne und des Zahnfleisches, er klärt über die richtige Mundhygiene auf. Prophylaktische Behandlung beim Zahnarzt und/oder Kieferorthopäden: Hierzu gehört die Intensivbehandlung mit fluoridhaltigen Lacken, die Versiegelung von besonders kariesanfälligen Zahnflächen und die Entfernung von Zahnstein. Empfehlungen zum Umgang mit Zahnbürsten in Gemeinschaftseinrichtungen Zahnbürsten sind keine Medizinprodukte, sondern Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens, für die die Kosmetikverordnung und übergeordnet das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gilt. Die Borstenstruktur handelsüblicher Zahnbürsten ist so gestaltet, dass sie aus glatten, gerundeten Nylonborsten bestehen und somit die Anheftung von Mikroorganismen erschweren. Zudem besitzen Zahnpasten viele Bestandteile, die eine antimikrobielle Wirksamkeit besitzen und eine Hemmung des Wachstums von Keimen in der Mundhöhle bewirken. Für das tägliche Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten daher folgende Regeln gelten: Jedes Kind hat seine eigene Zahnbürste und seinen eigenen Becher. Nach dem Zähneputzen sollte die Zahnbürste unter fließendem Wasser gut ausgespült werden. Aufbewahrung stehend mit dem Kopf nach oben bei Zimmertemperatur Zahnbürsten müssen spätestens nach 3 Monaten gewechselt werden, denn abgenutzte Bürsten haben eine schlechtere Reinigungswirkung. Seite 10 von 138

11 3. Umgang mit Lebensmitteln Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen müssen bestimmte Hygieneregeln eingehalten werden: Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife vor Beginn des Kochens, nach Benutzung der Toilette und zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z.b. nach dem Aufschlagen von Eiern, bevor der Kartoffelsalat angemacht wird). Eine Desinfektion der Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann nur bei trockenen Händen, weil nasse Hände das Desinfektionsmittel verdünnen und es damit unwirksam machen können. Uhren und Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften bleiben können! Saubere Arbeitskleidung tragen! Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen! Kleine Wunden an Händen oder Armen mit einem wasserdichten Pflaster abdecken (dient dem eigenen Schutz, damit kein Dreck in die Wunde gelangt)! Wenn die Wunde eitert, dürfen die betroffenen Personen nicht am Kochen teilnehmen. Ebenso dürfen Personen mit Durchfall oder mit Gelbfärbung der Haut (besonders gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochen teilnehmen. Die Hygieneregeln sind im einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu beschreiben, damit im Zweifelsfalle die hygienisch korrekte Handlungsweise auch nachgewiesen werden kann. Küchenausstattung: 1. "Pädagogisches Kochen": Sofern die Erzieherinnen zusammen mit den Kindern gelegentlich einfache Speisen zubereiten und die Kinder dabei spielerisch an die wesentlichen Hygieneregeln herangeführt werden, so handelt es sich nicht um eine Gemeinschaftsverpflegung im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung. Dennoch ist die Einrichtung für die hygienisch einwandfreie Betätigung verantwortlich. Unter anderem bedeutet dies über die oben genannten Empfehlungen hinaus: Bei bestehenden Einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Spülbecken nicht als Handwaschbecken benutzt wird. Bei der Neueinrichtung von Küchen ist ein vom Spülbecken abgetrenntes separates Handwaschbecken einzubauen. Nach Möglichkeit sollte außer einem Spülbecken auch eine Geschirrspülmaschine vorhanden sein. Wenn nicht, ist eine Doppelspüle unbedingte Voraussetzung. Für leicht verderbliche Lebensmittel muss ein Kühlschrank zur Verfügung stehen. Dessen Temperatur sollte täglich mit einem Thermometer überprüft werden. Im Übrigen sind die Lebensmittel entsprechend ihrer Produkterfordernisse aufzubewahren, z.b. in Schränken. Seite 11 von 138

12 2. Küchen zur Essensversorgung der Kinder: Solche Einrichtungen, in denen regelmäßig Lebensmittel für die Kinder zubereitet oder an sie abgegeben werden, gelten als Betriebsstätten im Sinne der Lebensmittelhygiene-Gesetzgebung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Speisen in der Küche dieser Einrichtung selbst hergestellt werden oder ob sie von einer Fremdfirma geliefert und nur noch portioniert und ausgegeben werden. Solche Einrichtungen unterliegen der Kontrolle durch das Landratsamt Heilbronn Veterinäramt. Abgabe von privat hergestellten Lebensmitteln (z.b. Kuchen) in Gemeinschaftseinrichtungen Zu diesem Thema verweisen auf Materialien des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg, das entsprechende Hinweise im Internet eingestellt hat: dort auf den Link: Ernährung, dann Schulverpflegung Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen privat hergestellte und gespendete Lebensmittel wie z.b. Kuchen bei Festen, Basaren oder ähnlichem den Besuchern angeboten werden, liegt ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung vor. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter. Derjenige, der die Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine gesundheitliche Gefährdung des Kunden auszuschließen, und hierfür den Nachweis erbringen (Prinzip der Eigenverantwortung!). Der Aufwand und das Risiko beim Lebensmittel-Verkauf kann durch geeignete Produktauswahl deutlich minimiert werden. Die Eltern sollten schon im Vorfeld darauf hingewiesen werden: möglichst nur durchgebackene Kuchen ohne Cremefüllung bereitstellen Lebensmittel möglichst kurz vor der Abgabe herstellen auf die häusliche Küchenhygiene besonders achten (siehe 10 Regeln zur Küchenhygiene im Haushalt ). Mitgebrachte Speisen sollten grundsätzlich genau kontrolliert und dokumentiert werden. Beim Umgang mit den angelieferten Lebensmitteln sind folgende Grundsätze zu beachten: Waschen der Hände vor Abgabe der Lebensmittel Kein Anfassen der Lebensmittel mit den Händen Saubere Einrichtung, sauberes Geschirr und Besteck Hygienische und sachgerechte Lagerung (einschließlich Kühlung bei kühlpflichtigen Lebensmitteln) vor, während und zwischen den Verkaufszeiten (für eventuelle Reste gilt dies gleichermaßen) Vermeidung jeglicher nachteiliger Beeinflussung beispielsweise durch Anhusten oder Anniesen sowohl durch Käufer als auch Verkäufer durch Hustenschutzvorrichtungen. Jeder Veranstalter sollte eine für die lebensmittelrechtlichen und hygienischen Fragen zuständige Person oder ein verantwortliches Team benennen. Darüber hinaus steht die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Landratsamt Heilbronn-Veterinäramt als Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung. Seite 12 von 138

13 Die 10 Regeln zur Küchenhygiene im Haushalt 1. Waschen Sie sich grundsätzlich vor jeder Speisenzubereitung die Hände gründlich mit heißem Wasser und Seife. Dies gilt insbesondere nach dem Besuch der Toilette. 2. Lagern Sie rohe, d.h. keimhaltige, und bereits erhitzte, d.h. keimarme, Lebensmittel getrennt. 3. Halten Sie die Temperaturen beim Tiefgefrieren (unter -18 C), Kühlen (unter +7 C) und beim Erhitzen (über 75 C in allen Teilen des Lebensmittels) ein und überprüfen sie hin und wieder die Temperatur mit einem Thermometer. 4. Wenn Sie gegarte Lebensmittel aufbewahren wollen, so kühlen Sie diese rasch durch. Am besten Sie stellen diese Speisen unverzüglich (eventuell nach kurzem Ausdampfen) in den Kühlschrank. 5. Im Umgang mit rohen Eiern sollten Sie besonders auf Hygiene achten. Verwenden Sie nur frische Eier und lagern Sie diese im Kühlschrank getrennt von anderen Lebensmitteln 6. Rohe Fleisch- und Wurstwaren, Schlachtgeflügel, Seetiere, Eier und Eiprodukte, Cremes, Salate und Mayonnaisen mit Rohei gehören stets nach dem Einkauf in den Kühlschrank. Am besten ist es, diese Lebensmittel in leicht zu reinigenden Gefäßen abgedeckt aufzubewahren. 7. Achten Sie beim Auftauen vom Fleisch und Geflügel darauf, dass die Auftauflüssigkeit entfernt wird, ohne dabei mit anderen Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Reinigen Sie Auffangschalen gründlich und umgehend, wenn möglich in der Spülmaschine. 8. Wählen Sie Küchengeräte, die vollständig und leicht zu reinigen sind. Spülen Sie diese Geräte möglichst häufig (gegebenenfalls in der Spülmaschine), insbesondere bei wechselnder Verarbeitung roher und gegarter Ware. 9. Wechseln Sie Geschirrtücher, Spüllappen und -bürsten häufig. Kochen Sie Geschirrtücher und Spüllappen regelmäßig aus. 10. Achten Sie auf saubere Arbeitskleidung. Seite 13 von 138

14 4. Vermeidung von Infektionsgefahren durch Spielsand, Planschbecken und Rindenmulch Pflege des Spielsandes Die regelmäßige Pflege des Spielsandes ist notwendig um Infektionen bei den Kindern zu vermeiden, z. B. Darminfektionen oder Wurmbefall. Ein Auswechseln des verunreinigten Sandes oder das Austauschen der oberen Sandschichten ist mit hohen Kosten verbunden. Es ist nur dann sinnvoll, wenn der Sand anschließend regelmäßig gepflegt wird und für eine Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten gesorgt ist. Sonst ist der Sand in kurzer Zeit wieder verschmutzt. Es ist völlig normal, dass im Spielsand fast immer Bakterien nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich größtenteils um unschädliche Keime, die den Abbau organischer Stoffe fördern und damit indirekt auch zur Verminderung von Krankheitserregern führen. Durch Regenwasser, Austrocknung, Zufuhr von Luftsauerstoff und Sonneneinstrahlung erfolgt eine natürliche Reinigung und Keimverminderung des Sandes. Man nennt dies auch die Selbstreinigungskraft des Sandes. Ein gewisses Infektionsrisiko besteht durch tierische Parasiten bzw. deren Eier. Hier sind in erster Linie Katzen- und Hundespulwurm zu nennen. Doch müssen in der Regel größere Mengen Sand gegessen werden um eine Erkrankung auszulösen. Eine Keimreduktion durch Desinfektionsmaßnahmen ist immer nur kurzfristig wirksam, z. B. bis zur nächsten Verunreinigung durch Tierkot, weshalb solche Maßnahmen das Infektionsrisiko nur vorübergehend reduzieren können. Darüber hinaus sind die Eier der genannten Parasiten mit den üblichen Desinfektionsverfahren im Sand nicht sicher abzutöten. Aus diesen Gründen sind thermische oder chemische Desinfektionsmaßnahmen nicht sinnvoll. Selbstverständlich müssen Verunreinigungen des Spielsandes (Blätter, Tierkot, etc.) so weit wie möglich verhindert bzw. schnellstmöglich entfernt werden; dies gilt besonders für fäkale Verunreinigungen. Bei Sandkästen ist eine Abdeckung außerhalb der Benutzungszeit sinnvoll. Der Zugang für Tiere sollte durch Zäune, Hecken usw. erschwert werden. Bei öffentlichen Kinderspielplätzen sollten Hinweisschilder aufgestellt werden, dass der Spielplatz im Interesse der Gesundheit der Kinder sauber zu halten ist und deshalb Hunde und andere Haustiere fern zu halten sind. Unbedingt sollten Eltern und Erzieherinnen die Kinder dazu anhalten, den Sand nicht zu essen und sich nach jedem Spiel im Sandkasten gründlich die Hände zu waschen, besonders bevor sie eine Mahlzeit einnehmen. Neben der Entfernung des organischen Materials sollten im Rahmen der regelmäßigen Wartung der Spielplätze natürlich auch Scherben und andere scharfkantige Gegenstände wegen der Verletzungsgefahr beseitigt werden. Auch aus diesem Grund ist im Gegensatz zu chemischen oder thermischen Desinfektionsmaßnahmen eine regelmäßige mechanische Reinigung des Sandes sinnvoll. Wichtig ist auch, dass bei der Anlage der Sandkästen oder Sandplätze für eine ausreichende Abflussmöglichkeit des Regenwassers (Drainage) gesorgt wird. Seite 14 von 138

15 Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen zu empfehlen: Tägliche Inspektion auf Verunreinigungen durch Tierkot, Lebensmittelreste, Glasscherben, etc. und diese ggf. sofort entfernen! Den Sand häufig durchharken zur Reinigung und Belüftung! Sandkästen über Nacht und am Wochenende abdecken! Zulauf von Hunden und Katzen unterbinden (Einzäunung)! Auf ungehinderten Ablauf des Regenwassers achten (keine Pfützen im Sandkasten)! Wenn diese Maßnahmen durchgeführt werden, braucht der Spielsand nur alle drei bis fünf Jahre ausgetauscht zu werden. Die Hygieneregeln sind im einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu beschreiben. Planschbecken In der heißen Jahreszeit werden in Kindergärten oft Planschbecken aufgestellt, die ohne Aufbereitung und Desinfektion des Wassers betrieben werden. Aus hygienischer Sicht können solche Planschbecken nicht befürwortet werden. Besser ist die Aufstellung einer Gartendusche! Um eine Infektionsgefahr durch Planschbecken möglichst gering zu halten, müssen folgende Punkte beachtet werden: Zur Füllung des Beckens nur Wasser mit Trinkwasserqualität verwenden! Becken täglich mit frischem Wasser füllen und abends wieder entleeren um eine Verkeimung des Wassers zu vermeiden! Nach Leerung das Becken gründlich reinigen und desinfizieren! Bei Verunreinigung des Wassers durch Fäkalien ist ein sofortiger Wasserwechsel erforderlich mit gründlicher Reinigung und Desinfektion des Beckens! Es sollten, wenn überhaupt, nur kleine Becken mit niedriger Wasserfüllung verwendet werden. Die Hygieneregeln sind im einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu beschreiben. Rindenmulch Rindenmulch ist nach Untersuchungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg als Fallschutz in Kindergärten weniger gut geeignet und zwar wegen seiner Belastung durch Schimmelpilze, wegen seiner schnellen Verrottung und wegen den Schwierigkeiten bei der Sauberhaltung (Ausharken von Unrat, Beseitigung von Abfällen). Um eine eventuelle toxikologische Belastung mit Insektiziden so gering wie möglich zu halten, sollte nur Rindenmulch mit dem Gütesiegel der Gütegemeinschaft Rinde für Pflanzenbau e.v. (Gütezeichen RAL) verwendet werden. Bei diesen Produkten wurden nur so geringe Mengen an Insektiziden eingesetzt, dass nicht mit einer nennenswerten Aufnahme in den Organismus zu rechnen ist. Torf ist als alternativer Fallschutz nicht geeignet, da er sich noch schneller zersetzt als Rindenmulch und wegen seiner lockeren Konsistenz zu sehr verweht wird. Vorzuziehen ist deshalb die Verwendung von Sand oder Fallschutzkies. Diese Materialien sind weniger belastet und weniger pflegeaufwändig. Seite 15 von 138

16 5. Pflanzen im Kindergarten Seite 16 von 138

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20 6. Tiere im Kindergarten Die Haltung von Tieren in Kindergärten kann dazu beitragen, die pädagogische Arbeit zu unterstützen. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn sich dadurch keine erhöhten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben, das Infektionsrisiko nicht über dem der Haustierhaltung liegt und die Tiere artgerecht gehalten werden. Deshalb müssen bei jeder Planung einer Tierhaltung im Kindergarten gesundheitliche und hygienische Aspekte Vorrang haben vor pädagogischen Grundsätzen. Die Eltern sind in die Entscheidung über eine Tierhaltung mit einzubeziehen. Die Hygieneregeln sind im einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu beschreiben. Allgemeine Empfehlungen Jede Tierhaltung sollte mit den zuständigen Behörden (Landratsamt Heilbronn-Veterinäramt, Gesundheitsamt und der Kindergartenfachberatung) abgesprochen werden. Alle Eltern müssen über die Tierhaltung informiert sein. Bei Kindern mit Tierhaarallergie können selbst dann allergische Reaktionen auftreten, wenn sie gar keinen direkten Kontakt zu den jeweiligen Tieren haben, weil die Tierhaare über die Luft verbreitet werden. Die artgerechte Haltung der Tiere muss gewährleistet sein. Die regelmäßige Betreuung, Fütterung, Fürsorge und Zuwendung für die Tiere muss organisiert werden und gesichert sein. Käfige müssen alle 2 3 Tage gesäubert werden, Belästigungen der Kinder durch Staubaufwirbelungen oder durch Gerüche müssen vermieden werden. Grundsätzlich muss es immer möglich sein, die Tiere im Interesse der Gesundheit der Kinder in andere Obhut geben zu können. Die Kinder sollten die Tiere nur unter Aufsicht betreuen. Kindern unter 4 Jahren fehlt in der Regel noch die Geschicklichkeit und das Verständnis für den Umgang mit Tieren. Es ist darauf zu achten, dass die Kinder keinen Gesichts- und Lippenkontakt zu Tieren haben (kein Küsschengeben!) und dass sie sich nicht von Tieren belecken lassen. Die Tiere sollten regelmäßig von einem Tierarzt untersucht werden. Unbedingt erforderlich ist es, dass die Kinder sich gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen, nachdem sie Kontakt mit Tieren hatten. Seite 20 von 138

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