Biopatente Bedrohung für die Bauern?

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1 Biopatente Bedrohung für die Bauern? Heimlich, still und leise haben sich Konzerne in den letzten Jahren tausende Patente auf Tiere und Pflanzen erteilen lassen. Noch ahnen die meisten Bauern nicht, welche Folgen das für sie haben kann. Mitte April zogen etwa 400 Bauern und Umweltschützer mit 30 Schwäbisch-Hällischen Schweinen vor das Europäische Patentamt (EPA) in München, um medienwirksam Einspruch gegen das so genannte Schweine-Patent zu erheben. Im Oktober 2008 demonstrierten dort mehrere hundert Menschen mit Kühen und Plakaten vor der Behörde gegen Patente auf Kühe, Schweine und Pflanzen. Sie übergaben dabei Unterschriften von weiteren Patent-Gegnern. Was treibt die Gegner und Kritiker von Patenten um? Sie befürchten, dass große Firmen wie Monsanto sich Patente 1961 UPOV-Abkommen: Int. Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen auf die Zucht von normalen, nicht gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren erteilen lassen, die aus der herkömmlichen bäuerlichen Züchtung der letzten Jahrtausende hervorgegangen sind. Das könnte gravierende Folgen für die Landwirtschaft haben, wie z. B. n die Monopolisierung der Tier- und Pflanzenzüchtung, n die Inbesitznahme der Lebensgrundlagen durch Konzerne, n weitgehende Abhängigkeiten bei der Produktion und Vermarktung von Tieren und Pflanzen sowie der daraus erzeugten Produkte, n Behinderung des Wettbewerbs, n Behinderung des Zuchtfortschrittes, n Zahlung von Lizenzgebühren, n steigende Preise für Saatgut, Zuchttiere, Sperma usw. n Einschränken der genetischen Vielfalt, n intensive züchterische Bearbeitung nur noch der großen Kulturen wie Mais und Raps, n Biopiraterie bei den ärmsten Ländern der Welt durch Großkonzerne, die heimische Pflanzen mit Patenten belegen. Die Sorge darum treibt Bauern, Landfrauen, Tierärzte, Kirchenleute, Umweltund Verbraucherschützer, aber auch Landwirtschaftskammern gleichermaßen Nationales Sortenschutzgesetz (Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig und neu sein) Es gewährt: - Landwirteprivileg (kostenloser Nachbau) - Züchter- und Forschungsprivileg - 25 Jahre Schutzdauer 1973 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) geschlossen, Ziel: Patentrecht in Europa zentralisieren und harmonisieren um. Ja, sie eint sogar Bauernvertreter mit sonst eher gegensätzlichen Auffassungen wie Bauernpräsident Gerd Sonnleitner und den BDM-Vorsitzenden Romuald Schaber. Beide lehnen Biopatente auf normale Züchtungsverfahren strikt ab. Künftig nur noch Knechte der Konzerne? Denn viele Firmen haben ihre Strategie still und leise geändert. Nicht zuletzt wegen des starken Gegenwinds gegen die Gentechnik in Europa stellen sie jetzt zunehmend Patentanträge auf konventionelle Zuchtverfahren. Sie tun dies, indem sie Ausnahmen des geltenden Biopatentrechts trickreich nutzen. Beim so genanten Schweine-Patent hat sich z. B. Monsanto bzw. der neue Eigentümer des Patents Newsham Choice Genetics, ein herkömmliches Zuchtverfahren patentieren lassen. Dieses arbeitet mit einem biotechnischen Verfahren, einem so genannten Gen-Test. Gegen das Patent haben Kritiker Einspruch eingelegt (siehe Beitrag Seite 20). Diese indirekte Patentierung hätte bei Tieren weitreichende Konsequenzen in Form von Lizenzgebühren, die die Arbeit der Tierzüchter und Zuchtorganisationen einschränken könnten, warnte kürzlich Übersicht 1: Entwicklung des Patentschutzes auf Pflanzen und Tiere Rund 400 Bauern und Umweltschützer demonstrierten im April vor dem Europäischen Patentamt in München gegen das Schweine-Patent. Fotos: dpa, HMULV, IPK, Werkbilder (6), WLV 1995 TRIPS-Abkommen: Internationalisierung des Patentrechts, verpflichtet WTO-Länder Patente auf geistiges Eigentum zu gewähren. Ausnahme: Pflanzensorten 1997 Nachbaugebühr in nationales Sortengesetz übernommen 1998 Biopatentrichtlinie beschlossen: Danach sind Pflanzen und Tiere patentierbar, wenn die Ausführung der Erfindung nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Ziel: Investorschutz 2005 Umsetzung der Biopatentrichtlinie in nationales Recht. Landwirteprivileg bleibt erhalten, Züchtervorbehalt, Percy-Schmeiser-Klausel: Zufälliges Einkreuzen ist nicht schadensersatz-, aber unterlassungspflichtig Europäische Patentamt (EPA) entscheidet, dass gentechnisch veränderte Pflanzensorten und Tierrassen patentierbar sind (Novartis-Fall) 2000 EPÜ revidiert internationalen Vertrag: Keine Patente auf Pflanzensorten und Tierarten (bleibt wirkungslos, da Aushöhlung durch Biopatentrichtlinie) Prof. Dr. Georg Erhardt vom Institut für Tierzucht und Haustiergenetik an der Uni Gießen in einem Interview. In den letzten Jahren hat eine regelrechte Patentierungswelle beim zuständigen Europäischen Patentamt (EPA) in München eingesetzt. Wie viele Patente letztlich beantragt, erteilt und angefochten wurden, darüber gibt es leider keine offizielle Statistik. Das EPA selbst (siehe Kasten Ein Staat im Staate auf Seite 14) veröffentlicht keine Zahlen, sondern nur jeden Mittwoch auf Seiten den aktuellen Stand der einzelnen Patentanträge. Aufschlussreich ist dieser Dschungel an Informationen allenfalls für Firmen, Patentanwälte und gewiefte Kenner. Patente: Weniger beantragt, aber mehr gewährt top agrar Detailliertere Zahlen gibt es nur von Kritikern der Patente. Den aktuellsten Überblick über Patente auf Pflanzen gibt der neue Report Saatgut und Lebensmittel ( den Greenpeace Ende April veröffentlichte. Danach ist die Zahl angemeldeter und erteilter Patente bei Pflanzen in den 90er Jahren stark gestiegen. Sie erreichte mit ca. 750 Patentanträgen im Jahr 2000 ihren Höhepunkt (siehe Übersicht 2 auf Seite 15). Die Zahlen zeigen zwar, dass z. B. die Neuanträge auf Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen seit 2000 auf ca. 500 pro Jahr zurückgegangen sind. Gleichzeitig ist aber die Anzahl der erteilten Patente auf über 200 gestiegen. Der Report bestätigt den alarmierenden Trend: Firmen wie Monsanto, DuPont und Syngenta stellen beim EPA zunehmend Patentanträge auf herkömmliche Pflanzenzüchtungsverfahren. Insgesamt sollen es seit dem Jahr 2000 mehr als 500 Patentanmeldungen sein, die sich auf die normale Zucht von Pflanzen beziehen. Mittlerweile sind es fast schon ein Viertel aller neuen Patentanträge (siehe Übersicht 3, Seite 15). Den Patentierungsprozess bei Pflanzen und Tieren in Gang gebracht hat der Einzug der Biotechnologie in den 80er Jahren. Die Biotechnologie in der Landwirtschaft macht letztlich nichts an- Die Chronik zeigt, wie sich das Patentrecht für Tiere und Pflanzen in Europa entwickelt hat. Grafiken: Orb 12 top agrar 6/2009 top agrar 6/

2 deres, als moderne Methoden aus der Biochemie, Biologie und Verfahrenstechnik zu nutzen, um z. B. Nutzpflanzen und -tiere zu verbessern. Als sich in den USA Firmen zunehmend Gensequenzen, Gene und biotechnologische Verfahren patentieren ließen, schwappte die Patentierungswelle nach Europa herüber. Die Europäer zogen zunächst mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nach. Dies ist ein internationaler Vertrag, durch den das Europäische Patentamt geschaffen wurde und die Erteilung von Patenten geregelt wird. Ziel des EPÜ: Das Patentrecht in 35 Staaten Europas zu zentralisieren und zu harmonisieren. Die Globalisierung führte 1995 zum so genannten TRIPS-Abkommen, das WTO-Länder verpflichtet, zum Schutz des geistigen Eigentums Patente zu gewähren. Es nimmt aber Pflanzensorten aus, weil für diese das internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) gilt. Im Jahr 1998 verabschiedete das Europäische Parlament nach 10-jährigem Ringen schließlich die Europäische Biopatentrichtlinie. Die zeitliche Entwicklung des Patentschutzes auf Pflanzen und Tiere in Europa zeigt Übersicht 1 (Seite 12). Investor- statt Erfinderschutz Die Biopatentrichtlinie war von Anfang an umstritten. Mit großer Verspätung setzte Deutschland sie erst im Jahr 2005 in nationales Recht um. Im Kern geht es bei der Biopatentrichtlinie um den Schutz finanzieller Investitionen. Im Gegensatz zum technischen Patentrecht steht nicht mehr der Erfinder, sondern der Investor im Mittelpunkt, so Prof. Dr. Peter H. Feindt, Politik- und Sozialwissenschaftler von der Universität Cardiff, auf einer Veranstaltung des Bundeslandwirtschftsministeriums zur Biopatentierung. Im Jahr 2000 entschied das EPA erstmalig, dass Pflanzen und Tiere, die gentechnisch verändert sind, grundsätzlich patentierbar sind (Novartis-Fall). Patente werden aber nicht nur auf Gene und gentechnisch veränderte Pflanzen bzw. Tiere erteilt. Patentierbar sind auch biotechnologische Verfahren (Übersicht 4). Sie umfassen auch molekulare Methoden für die Züchtung, wie z. B. Gen-Tests und Gewebekulturtechniken. Dazu gehören auch Spermientrennung, künstliche Besamung und Embryotransfer. Viele dieser Verfahren haben längst 14 top agrar 6/2009 Europäisches Patentamt: Ein Staat im Staate Das Patentrecht ist völlig herausgelöst aus der normalen Gesetzgebung. Es ist damit rein politisch. Wenn die politische Stimmung pro Patente ist, dann gilt freie Fahrt. Das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München ist keine staatliche, sondern eine völkerrechtliche Organisation. Es finanziert sich ausschließlich aus Patentgebühren. Das bedeutet: Je mehr Patente es erteilt, desto mehr klingelt es in der Kasse. Außerdem agiert es rechtlich völlig unabhängig von jeglicher Gerichtsbarkeit. Das heißt: Es muss sich gegenüber keinem Gericht für seine Patententscheidungen verantworten. Über Einsprüche entscheidet es selbst. Die amtsinterne Große Beschwerdekammer ist die höchste rechtliche Entscheidungsebene. Das Erteilungsverfahren vor dem EPA läuft wie folgt: 1. Die Prüfabteilung aus drei technisch vorgebildeten Prüfern und einem Juristen entscheidet über den Patentantrag. 2. Einsprüche müssen binnen 9 Monaten beim EPA eingereicht werden. Darüber befindet die Einspruchsabteilung. 3. Als letzte Instanz entscheidet die Beschwerdekammer über strittige Patente. meist patentfrei Einzug in die moderne Tier- und Pflanzenzucht gehalten, zum Nutzen der Landwirte. Bei Pflanzen haben die Verfahren z. B. die Züchtung neuer Sorten bei Getreide und Raps um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Auch die Fortschritte bei der Züchtung nematodentoleranter Rübensorten gehen auf das Konto der Biotechnologie. In der grünen Biotechnologie, die sich mit Pflanzen befasst, sind z. B auch deutsche Konzerne wie Bayer CropScience und BASF aktiv. Sie haben in den letzten Jahren Milliarden-Beträge in diesen Bereich investiert. Eine weltweit führende» Da findet ein großer Konzern ein vorteilhaftes Gen in einem lebenden Wesen und sagt: Das ist jetzt unser das kann doch nicht sein. «Reinhard Döring Landwirt in Unna/Westfalen und Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Ruhr-Lippe Position hat sich seit Mitte der 90er Jahre der US-Konzern Monsanto mit Hilfe der Biotechnologie und des Patentschutzes erobert (siehe Kasten auf Seite 18). Was ist patentierbar? Nach europäischem Patentrecht sind biotechnologische Erfindungen mittlerweile genauso patentierbar wie Erfindungen aus dem Maschinenbau, der Chemie oder der Elektrotechnik. Es hat den technischen Patentschutz einfach auf Tiere und Pflanzen übertragen. Das war nicht immer so. Denn das deutsche Patentrecht hatte trotz seiner Vorreiterrolle bei den technischen Patenten Pflanzen vom Patentschutz ausgenommen. Sie waren und sind immer noch in einem eigenen Gesetz geschützt: Dem Sortenschutzgesetz. Es schreibt vor, dass eine Sorte unterscheidbar, homogen, beständig und neu sein muss. Außerdem sieht es Ausnahmeregelungen für Landwirte (Landwirteprivileg) und Züchter (Züchterprivileg) vor. Die erste Aushöhlung des Sortenschutzes erfolgte 1997, als der bis dahin kostenlose Nachbau gebührenpflichtig wurde. Der Patentschutz höhlt den Sortenschutz nun zusätzlich aus, weil er die Eigentumsrechte des Landwirtes je nach Umfang des Patenschutzes weiter einschränken kann. So können Patente ganze Produktionsketten erfassen vom Tier im Stall bis in die Fleischtheke bzw. von der Pflanze auf dem Acker bis in den Bäckerladen. Patentschutz: Staatlich verbrieftes Monopol Attraktiv für Firmen ist der Patentschutz vor allem dadurch, dass er ein staatlich verbrieftes Monopol für 20 Jahre einräumt. Währenddessen darf nur der Patentinhaber das Patent gewerblich nutzen. Er darf es aber auch verkaufen oder gegen Lizenzzahlung an andere vergeben. Patentierbar sind nur Erfindungen und nicht Entdeckungen. Außerdem müssen diese Übersicht 2: Angemeldete und erteilte Pflanzenpatente 1) Anzahl Patente jeweils pro Jahr 800 Anmeldungen 700 Erteilte Patente ) beim Europäischen Patentamt Biotechnologische Methoden und herkömmliche Techniken, wie hier das Überprüfen von Insektenresistenz bei Bohnen, ergänzen sich. Quelle: Espace Access 2000 neu, wiederholbar, gewerblich nutzbar sein, und sie dürfen nicht zu banal sein. Was z. B. in der Landtechnik, im Pflanzenschutz und bei Tierarzneimitteln einfach als technische Neuerung zu erkennen ist, bereitet bei Tieren und Pflanzen aber offenbar Probleme. Ist z. B. die Isolierung von Genfrequenzen bei Getreide, Schweinen und Kühen eine Erfindung oder eine Entdeckung? Laut Biopatentrichtlinie gilt dies als Erfindung, wenn die Funktion der Gensequenzen bislang unbekannt war. Das ist ein Systembruch, so Inken Lampe, Juristin des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Außerdem ist heute bekannt, dass Gene über viele Funktionen verfügen. Das Europäische Patentamt folgt mit seiner Linie aber der US- Rechtssprechung, die bereits 1985 die Unterscheidung zwischen Erfindung und Entdeckung aufgehoben hat. Entscheidend für den Umfang des Patentschutzes und damit für die Auswirkungen auf Landwirte ist die Art des Patentes. So sind z. B. beim Verfahrenspatent nur genau dieses Herstellungsverfahren und das exakt auf diese Weise erhaltene Produkt geschützt. Viel weitreichender ist dagegen der so genannte Stoffschutz. Er umfasst alle möglichen Funktionen und Anwendungsfelder einer Substanz. Mehr noch: Er schließt auch solche ein, die dem Patentinhaber zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents nicht bekannt waren sowie alle auf den Stoff bezogenen Herstellungsverfahren. Demnach könnte sich ein Patentschutz z. B. nicht nur auf eine Jungsau beziehen, sondern auf alle ihre Nachkommen und deren Vermarktung. Das ist eine Einladung für Firmen, ihre Patentanträge möglichst breit zu stellen. Und das tun sie auch. So hat Monsanto 2003 für einen Weizen mit besonderen Backeigenschaften ein Patent (EP ) erhalten, dass sich sogar auf weitere Verarbeitungsstufen bis hin zur Backware erstreckte. Dagegen liefen der Europäische Mühlenverband, der Weizenzüchter Breun, der Europäische Bauernverband und die Organisation Keine Patente auf Leben Sturm. Das EPA widerrief auf ihren Einspruch hin das Patent wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit. Anfangs kopierte das europäische Biopatentrecht nicht ganz so deutlich die amerikanische Rechtsauffassung von Patenten. Dort gilt: Alles unter der Sonne ist patentierbar. Pflanzensorten, Tierarten und biologische Züchtungsverfahren Übers. 3: Immer mehr Patentanträge auf normale Pflanzenzuchtverfahren %-Anteil an Patent-Anträgen auf normale Zuchtverfahren Trotz des Knicks hält der Patentboom weiter an Quelle: Greenpeace 2009 Die Patentanträge, die sich auf normale Pflanzenzuchtverfahren beziehen, steigen seit 2000 rasant. top agrar 6/

3 waren nicht patentierbar. Seit 1998 gilt laut Biopatentrichtlinie aber, dass Tiere und Pflanzen patentierbar sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Tierrasse oder Pflanzensorte beschränkt ist. Herkömmliche Zuchtverfahren sind zwar grundsätzlich auch nicht patentierbar. Doch macht die europäische Biopatentrichtlinie hier ebenfalls eine Einschränkung. Ein Verfahren ist danach nur dann nicht patentierbar, wenn es im Wesentlichen biologisch ist, d.h. wenn es vollständig auf Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Genbanken sind Schatztruhen der Pflanzenzüchter. Eine der weltweit größten befindet sich in Gatersleben/Sachsen-Anhalt.» Die EU Biopatentrichtlinie ist schwammig und unklar und muss konkretisiert werden. Natürliche Zuchtverfahren sind nicht patentierbar. Tiere sind fühlende und leidensfähige Wesen und keine technischen Erfi ndungen. «Silke Lautenschläger Darin sieht selbst Dr. Pierre Treichel von der Direktion Patentrecht beim EPA eine Liberalisierung der Patenterteilungspraxis. Ein winziger technischer Schritt reicht demnach, um ein Verfahren patentierbar zu machen, so Treichel auf einer Veranstaltung der DBV zum Thema Bio-Patente im Herbst 2007 in Berlin. Ob das letztlich so gewollt ist, soll nun eine Grundsatzentscheidung bei der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes noch in diesem Jahr klären. Dabei geht es um zwei Schlüsselpatente: Das so genannte Brokkoli- und das Schrumpeltomaten-Patent. Beide Patente beinhalten klassische Züchtungsverfahren (Kreuzung, Rückkreuzung, Selektion) und die daraus entstandenen Pflanzen, das Saatgut, die Früchte und die essbaren Teile. Türöffner für die Monopolisierung Bestätigt die Beschwerdekammer diese beiden 2007 erteilten Patente auf biologische Verfahren, wäre das der Türöffner für die Monopolisierung von Pflanzen und Tieren, befürchten Kritiker. Davon betroffen wären Pflanzen und Tiere, Saatgut und zum Teil die Verarbeitung. Es würde eine Flut von Patenten auslösen. Obwohl die Große Beschwerdekammer des EPA noch nicht über die umstrittenen Brokkoli- und Schrumpeltomaten- Patente entschieden hat, erteilt das EPA munter weiter Patente, die letztlich auf Landwirtschaftsministerin von Hessen klassischen Zuchtverfahren beruhen. Insgesamt sollen es mittlerweile 78 sein. Über die Konsequenzen der angemeldeten Patentansprüche macht sich das Patentamt kaum Gedanken, so der Schweizer Patentanwalt Prof. Dr. Fritz Dolder von der Universität Basel. Die Patentierungsverbote von Tierrassen und Pflanzensorten bezeichnet der Übers. 4: Verteilung der Pflanzenpatente* (2007) Experte denn auch als hilflose Slalomstangen auf der bequemen Piste des Patentierens. Beliebte Spielchen, diese Slalomstangen zu umfahren, sind nach seiner Erfahrung z. B. : n Die Firmen lassen sich das Herstellungsverfahren oder eine Verwendung des Erzeugnisses patentieren, wenn eine Pflanzensorte oder Tierrasse nicht patentierbar ist. n Sie formulieren den Patentanspruch nicht-sortenspezifisch oder nicht-tierartenspezifisch, sondern für viele Pflanzen und Tiere. n Sie lassen sich entweder das Erzeugnis selbst oder aber ein bestimmtes Instrument aus dem Herstellungsprozess patentieren (technischer Flaschenhals), wenn ein Verfahren nicht insgesamt patentiert werden darf. Mit welchen Tricks Antragsteller versuchen, das Patentrecht zu unterwandern, macht die Wirtschaftsjuristin der Universität Oldenburg, Prof. Christine Godt, an einem Beispiel klar: Wenn ich ein Schlüsselverfahren, wie z. B. die Leitfähigkeit im Stamm von Apfelbäumen, verbessere, was zu dickeren Äpfeln bei gepfropften Sorten führt, dann habe ich dadurch praktisch alle Apfelsorten patentgebührenpflichtig gemacht, weil sie alle auf diese Unterlage gepfropft werden müssen. Patenteinsprüche sind teuer Kann sich die Landwirtschaft dagegen wehren, von einer Welle derart weitreichender Patente überrollt zu werden? Deutsche Pflanzen- und Tierzüchter haben eigene Patent-Kontrollstellen eingerichtet, um zu prüfen, ob ihre Rechte verletzt werden. Der Bauernverband beobachtet ebenfalls kritisch die Patentvergabe. Auch Umweltorganisationen wie Greenpeace verfolgen argwöhnisch die Arbeit des EPA und legen mit Hilfe von Spendengeldern Einsprüche gegen Patente ein. Entdecken sie kritische Patente, schicken sie Stellungnahmen zum Europäischen Patentamt. Außerdem besteht die 16 top agrar 6/2009

4 Möglichkeit, innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung Einspruch gegen ein Patent einzulegen. Dies ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Je nach Umfang und Länge des Verfahrens betragen sie bis E. Eine Prozesskostenhilfe gibt es nicht. Unterliegt das Patentamt und muss das Patent abschmettern, bleibt der Einleger trotz seines Erfolges auf den Kosten für Patentanwalt und Experten sitzen. Gegen 30 % der Patente wird Einspruch Übersicht 5: Die Top-10 im weltweiten Saatgutgeschäft Unternehmen Marktanteil in % 1. Monsanto (USA) 23 % 2. DuPont (USA) 15 % 3. Syngenta (Schweiz) 9 % 4. Limagrain (Frankreich) 6 % 5. Land O Lakes (USA) 4 % 6. KWS AG (Deutschland) 3 % 7. Bayer CropScience (Deutschland) 2 % 8. Sakata (Japan) < 2 % 9. DLF-Trifolium (Dänemark) < 2 % 10. Takii (Japan) < 2 % Top-10 total 67 % erhoben. Oft mit Erfolg, denn das EPA schränkt daraufhin 32 % der Patente ein oder widerruft sogar 38 % vollständig. Einfach zu erringen ist der Erfolg aber nicht. Der Einspruch gegen einen Patentantrag und die Beschwerde gegen ein erteiltes Patent ist immer ein Bohren ziemlich dicker Bretter, weil das Patentamt im Zweifel für den Anmelder, also für die Erteilung und 18 top agrar 6/2009 Quelle: ETC Group, November 2008 Die Patent-Profis erobern den Weltmarkt für Saatgut Im Saatgutsektor rollt seit Jahren eine Konzentrationswelle. Mittlerweile kontrollieren 10 Saatgut-Firmen ca. 70 % des Saatgutmarktes weltweit (Übersicht 5). Unter den Top-Ten, angeführt von Monsanto und DuPont, rangieren auch zwei deutsche Unternehmen: KWS (Platz 6) und Bayer CropScience (Platz 7). Die internationalen Konzerne, die meist über viel Erfahrung mit Patenten aus ihren anderen Geschäftsbereichen (z.b. Pharma, Chemie) verfügen, sind in den letzten Jahren nach dem Vorbild Monsantos immer stärker ins Saatgutgeschäft und die Pflanzenbiotechnologie-Forschung eingestiegen. Sie haben in den letzten Jahren weltweit Saatgutunternehmen aufgekauft, z. B. DeKalb, Asgrow und Seminis (Monsanto), Pioneer (Dow) und Advanta (Syngenta). Außerdem kooperieren sie oder haben gezielte Vereinbarungen abgeschlossen, z. B. BASF, Bayer CropScience, Dow AgroScience und Syngenta mit Monsanto, Dow AgroScience mit Syngenta. Aufrechterhaltung eines Patents entscheidet, so der erfahrene Patentanwalt Fritz Dolder. Alles halb so schlimm? Amerikanische Verhältnisse durch die Biopatentierung sind in Europa vorerst aber zumindest bei Pflanzen nicht zu befürchten. Dafür spricht Folgendes: n Für den Nachbau gelten laut Biopatentrichtlinie die Bedingungen wie für geschützte Sorten (Landwirteprivileg).» Als Züchter attackieren wir ungerechtfertigte Patente, die unsere Arbeit einschränken. Wir tun dies auch zum Nutzen der Landwirtschaft. Andererseits sind für große Innovationen Patente sinnvoll, um das investierte Geld zurückzubekommen. «Dr. Martin Frauen Saatzuchtleiter der Norddeutschen Pflanzenzucht Hans-Georg-Lemke KG (NPZ), Holtsee Die Zusammenarbeit mit BASF ist hervorragend, lobte z. B. Monsanto- Chef Hugh Grant in einem Interview mit der Zeit im Januar dieses Jahres den Deal mit dem deutschen Konzern. Wir haben eine riesige Genbibliothek und können daraus Gene auswählen und in Pflanzen einbauen. Und BASF besitzt eine Technik, die es ermöglicht, in den Stoffwechsel der Pflanzen zu schauen. Wenn man das verbindet, kann man sehen, was genau der DNA-Transfer in der Pflanze bewirkt. Das erleichtert die Suche nach Produkten. Seit Jahren beeindruckt der US-Konzern seine Konkurrenten mit jährlich zweistelligen Umsatzzuwächsen im Saatgutgeschäft. So hat Monsanto seinen Saatgutumsatz allein in 2008 gegenüber dem Vorjahr um weitere 28 % auf über 6,3 Mrd. US-Dollar gesteigert. Grundlage für den Erfolg ist, dass sich das US- Unternehmen mit einer ausgeklügelten Patentstrategie rund um den Globus Wettbewerbsvorteile verschafft. Monsanto beschäftigt mehr Patent-Anwälte als Vertriebs-Leute, behauptet ein Insider. -hm- n Ein Landwirt kann nach deutschem Patentgesetz grundsätzlich nicht wegen Patentrechtsverletzung belangt werden, wenn patentgeschütztes Pflanzenmaterial, z. B. durch Pollenflug, zufällig oder unvermeidbar auf seinen Acker gelangt (Percy-Schmeisser-Klausel). n Wissenschaftler und Züchter dürfen nach deutschem Patentgesetz im Rahmen der Forscher- bzw. Züchterausnahme mit patentiertem Pflanzenmaterial forschen bzw. damit neue Sorten bis zur gewerblichen Verwertung züchten. Entwarnung kann aber nicht gegeben werden. Dazu ist die Macht der Patente für Firmen zu verlockend, und die biotechnologischen Verfahren entwickeln sich rasant weiter. Deshalb ist die Politik jetzt gefordert, den Patentschutz im Sinne der Bauern anzupassen und die Patentierung von Tieren und Pflanzen generell zu verbieten! Hildegard Moritz Welche Probleme Biopatente in der Tierzucht bereiten, lesen Sie im Beitrag ab Seite 20. Im Internet haben wir für interessierte Leser eine umfangreiche Biopatente-Dokumentation zusammengestellt. Sie finden diese unter Rubrik Leserservice, top-rundschau.

5 Tatort Tierzucht: Züchter-Freiheit in Gefahr? Worum es beim Streit um Schweine- und Kuh-Patente geht. Die Angst, Agrarkonzerne könnten mittels Patenten bald die komplette Tierzucht kontrollieren, treibt Bauern auf die Straße. malsausprägung verantwortliche Gene oder Genvarianten sind schon patentiert. Gen-Marker werden in der praktischen Tierzucht längst eingesetzt. Beispiel ist etwa der MHS-Gentest. Mit Hilfe des Markers ist der deutschen Schweinezucht eine Stresssanierung aller wichtigen Schweinerassen gelungen. Mit Sorge beobachten Kritiker aber, dass die Konzerne in ihren Patentanträgen verstärkt auch nach klassischen Züchtungsverfahren greifen. Nach dem Motto: Mal schauen, ob die es merken, werden Patentanträge möglichst breit und ungenau formuliert. Die Konzerne versuchen so gezielt, das Patentgesetz für sich zu nutzen, ist Dr. Bianca Lind, Geschäftsführerin des Fördervereins für Biotechnologieforschung (FBF) in Bonn, überzeugt. Eine Hauptaufgabe des Fördervereins einer gemeinsamen Organisation deutscher Rinder- und Schweinezüchter ist es, Patentanträge auf kritische Punkte zu überprüfen. Nur durch die Bündelung der finanziellen Mittel ist es den Tierzüchtern möglich, sich vor zu weit reichenden Ansprüchen großer Konzerne zu schützen, so Dr. Bianca Lind weiter. Zwar stagniert die Zahl der Patentanträge, doch die Zahl der Patente, die aus tierzüchterischer Sicht kritisch sind, nimmt zu. Augenblicklich sehen wir fünf Patentanträge als äußerst bedenklich an, da sie zum Teil klassische Zuchtverfahren bein- 20 top agrar 6/2009 Die Arme Sau so lautete der Titel einer Dokumentation des WDR, die vor zwei Jahren die Gemüter erregte. Wie in einem Hollywood-Thriller demonstrierte der Bericht, wie gierige Agrar-Multis mittels Patentierung die Kontrolle über weite Teile des Tier- und Pflanzenzuchtmarktes erringen wollen. Panikmache oder reale Bedrohung? Die jüngsten Proteste von Bauern und zahlreichen Organisationen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) richteten sich nicht gegen die Vergabe von Patenten an sich. Denn Patente sind in der Tierzucht nichts Neues. Zahlreiche, für die Merkhalten. Und jedes Jahr kommen etwa 50 neue Patentanträge hinzu, so die Zuchtexpertin. In jüngster Zeit sorgten zwei Patente besonders für Schlagzeilen. Das Kuh-Patent im Frühjahr 2008 und erst vor kurzem das Schweine-Patent (s. Übersicht). Im Zentrum der Proteste gegen das Kuh-Patent stand die Befürchtung, dass auch klassische Züchtungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Marker-Test verwendet werden, unter den Patentschutz fallen könnten. Die Frage ist weiter offen, wenngleich Experten wie Dr. Bianca Lind in diesem Punkt eher Entwarnung geben. Kampf um Kuh und Schwein Auf einer viel breiteren Basis steht der Widerspruch gegen das Schweine-Patent. Vertreter von Verbänden und Kirchen eint gemeinsam mit Umweltschützern und Bauern die Befürchtung, dass gerade hier der Patentschutz besonders weit reichend ausfallen könnte, mit gravierenden Folgen für die Landwirte. Wie auch beim Kuh-Patent befürchten Kritiker, dass Elemente der klassischen Zucht mitpatentiert werden könnten. Zusätzlich sehen viele die große Gefahr, dass auch die Nachkommen und die Fortpflanzungsprodukte der mittels Marker gezüchteten Schweine unter den Patentschutz fallen könnten. Zwar bestreitet der Patentinhaber Newsham Choice Genetics LLC, dass dies beabsichtigt ist. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass eine Erstfassung des Patentantrags noch genau diesen Anspruch auf die Nachkommen enthielt. Das Europäische Patentamt (EPA) hatte diesen damals zurückgewiesen. Der aktuelle Patentantrag schließt durch eine ungenaue Formulierung diesen weit reichenden Anspruch noch immer nicht eindeutig aus. Wörtlich ist im Patentantrag zu lesen: Das Patent umfasst...die Verwendung der ausgewählten Schweine als Elterntiere zur Erzeugung von Nachwuchs, wobei der Nachwuchs häufigeres Auftreten des erwünschten Allels (Anm. d. Red.: Varianten eines Gens) aufweist. Die Befürchtung: Aufgrund der Formulierung Erzeugung könnte ein Anspruch auf die erzeugten Produkte (abgeleiteter Sachschutz) später doch noch gerichtlich geltend gemacht werden. Kuh- und Schweine-Patent wurden in der umstrittenen Form vom EPA erteilt. Durch die Einsprüche sind die Patentanträge zurzeit bei der Einspruchkammer des EPA anhängig. Diese muss nun prüfen, ob die Gründe für den Einspruch berechtigt sind. Dies kann durchaus zwei bis drei Jahre dauern. Erteilt das EPA die Patente in der jetzt vorliegenden Form endgültig, dann drohen für die Tierzucht weit reichende Konsequenzen: Foto: dpa

6 Übersicht: Zwei umstrittene Tier-Patente Antragsteller Status Patent Wirkung Patentumfang Gefahren Kuh-Patent (EP ) Schweine-Patent (EP ) 7 Privatpersonen aus Neuseeland und Belgien; Monsanto Ltd.; übertragen an Newsham Vermarktungsrechte bei US-Firma Merial Choice Genetics LLC (USA) Erteilt (2007), Einspruch u.a. von Greenpeace, Erteilt (2008), Einspruch von 50 Organisationen BDM, AbL, Misereor und Einzelpersonen Markertest zur Identifizierung des Markertest zur Identifizierung des DGAT1-Gens Leptin-Rezeptor-Gens Zunahme der Milchleistung, des Milcheiweißes Steigerung der Tageszunahmen und der Fleischmarmorierung Anwendung des Markertests Verwendung von Antikörpern Herstellung transgener Tiere Lizenzforderungen bzw. Nutzungsverbot, dadurch einseitige Wettbewerbsvorteile Patentierung klassischer Tierzuchtmethoden transgene Tiere unter Patentschutz (noch keine Bedeutung in der praktischen Zucht) n Das Kuh-Patent könnte auch klassische Zuchtverfahren mit enthalten. Die mit dem patentierten Verfahren erzeugten Tiere fallen dann unter den Patentschutz. n Beim Schweine-Patent könnte sich der Patentanspruch zusätzlich auf die Nachkommen und Fortpflanzungsprodukte, wie Sperma und Embryonen, erstrecken. Anwendung des Markertests Zuchtverfahren, wenn Marker verwendet Zuchtverwendung der Elterntiere und deren Nachkommen Lizenzforderungen bzw. Nutzungsverbot, dadurch einseitige Wettbewerbsvorteile Patentierung klassischer Tierzuchtmethoden Nachkommen und Fortpflanzungsprodukte unter Patentschutz Die Konsequenzen würden landwirtschaftliche Betriebe zu spüren bekommen, die auch Tiere zur Zucht verkaufen. Für jedes verkaufte Zuchttier, das mittels des patentierten Verfahrens selektiert wurde, würden Lizenzgebühren fällig. Beim Schwein könnten außerdem für alle Nachkommen dieser Tiere, die ebenfalls zur Zucht verwendet werden, wiederum Lizenzen verlangt werden. Der Patentinhaber hat aber auch das Recht, die Anwendung des patentierten Verfahrens zu verbieten. Verboten wäre dann auch, die mit dem Verfahren gezüchteten Rinder und Schweine samt Nachkommen zur Weiterzucht zu nutzen. Für die Laufzeit des Patents könnte sich der Patentinhaber damit eine Monopolstellung sichern. Nach dem deutschen Patentrecht bliebe zwar die rein landwirtschaftliche Nutzung der mit dem patentierten Verfahren gezüchteten Tiere sowie deren Nachkommen erlaubt (Landwirteprivileg). Damit sind alle Tiere vom Patentschutz ausgenommen, die zum Erhalt des eigenen Tierbestands oder für den Verkauf als Schlachttier vorgesehen sind. Die Sorgen der Landwirte vor weit reichenden Folgen der Tierpatente mindert dies aber nur bedingt. Matthias Häfner top agrar 6/

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