Biopatente. rechtliche Grundlagen, Jurisdiktion und ihre Folgen. Dr. Mag. pharm. Maria Krenn 12. April 2016
|
|
- Susanne Busch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Biopatente rechtliche Grundlagen, Jurisdiktion und ihre Folgen Dr. Mag. pharm. Maria Krenn 12. April 2016
2 Richtlinie 98/44/EG (Biopatent-RL) Art. 4(1) Nicht patentierbar sind a) Pflanzensorten und Tierrassen, b) im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren Art. 4(2) Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist.
3 Art. 2(2) Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. G 1/08 bzw. G 2/07: Kreuzung ganzer Pflanzen und deren Selektion fällt unter die Ausschlussbestimmungen des Art. 53 (b) EPÜ. Zusätzliche technische Verfahrensschritte haben keinen Einfluss auf den Patentierungsausschluss
4 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) Art. 53 (b) EPÜ Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Regel 26 (5) AO Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Regel 27 (b) AO Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Regel 27 (c) AO [Patentierbar sind auch] sonstige technische Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.
5 Österreichisches Patentgesetz (PatG) 2 Abs. 2 PatG Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten oder Tierrassen sowie für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Satz 1 Teil 2, wonach Patente nicht für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren erteilt werden, berührt nicht die Patentierbarkeit von Erfindungen, die ein ( ) sonstiges technisches Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, ( ).
6 Schutzwirkung eines Patents Ein Patent berechtigt den Patentinhaber Dritte von der Herstellung, der Inverkehrbringung, dem Feilhalten, dem Gebrauch, dem Import oder dem Besitz auszuschließen. Patentschutz für biologisches Material umfasst auch biolog. Material, das durch Vermehrung desselben gewonnen wurde und mit denselben (patentierten) Eigenschaften ausgestattet ist und diese Funktion erfüllt.
7 Landwirteprivileg Vom Patentschutz nicht umfasst ist der Anbau von Erntegut einer geschützten Sorte durch Kleinlandwirte, wenn das Vermehrungsmaterial aus eigenem Anbau des Landwirtes stammt. Gilt für gewisse Futterpflanzen, Getreide, Kartoffeln sowie manche Öl- und Faserpflanzen! Gilt nicht für Hybridpflanzen!
8 Europäisches Patentamt Patenterteilung innerhalb von 9 Monaten Im Streitfall Validierung Österreichisches Patentamt In AT aufrechtes EP Patent AT Patent innerhalb von 4 Monaten Einspruch Nichtigkeit Handelsgericht Einspruch Technische Beschwerdekammer Entscheidung grundsätzlicher Rechtsfragen Große Beschwerdekammer Rekurs (OLG) Revisionsrekurs (OGH) Entscheidung grundsätzlicher Rechtsfragen EuGH
9 Das Broccoli-Patent
10 Patentansprüche Werden die Verfahrensansprüche dem Art. 53 (b) EPÜ gerecht? Ist die Wiederholbar keit des Verfahrens gegeben? 1. Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea mit erhöhten Mengen an 4-Methylsulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propylglucosinolaten oder beidem, bei dem man a) wilde Brassica oleracea-spezies mit Brassica oleracea-zuchtlinien kreuzt und b) Hybride mit Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methylsulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem auswählt, die über diejenigen erhöht sind, die man anfänglich in Brassica oleracea-zuchtlinien findet. 4. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem man weiterhin c) mit RFLP-Markern hinsichtlich der spezifischen SI-Allelen durchmustert, wobei die Brassica oleracea-zuchtlinien doppelt haploide Broccoli-Zuchtlinien sind, welche spezifische SI-Allele enthalten.
11 Was sind die technischen Merkmale der Ansprüche 9-11 (T 248/85)? Ist die Neuheit der Ansprüche 9-11 gegeben? Ist das Ergebnis eine einzelne Pflanzensorte? 9. Genießbare Brassica-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis Genießbarer Teil einer Broccoli-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis Samen einer Broccoli-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6.
12 Zeitgleiche Beanspruchung von Produkt- und productby-process-ansprüchen (T 150/82)? Entspricht der Begriff erhöht dem Art. 84 EPÜ ( Deutlichkeit )? 13. Broccoli-Pflanze mit erhöhten Mengen an 3-Methyl-sulfinyl-glucosinolaten oder 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder beidem, wobei die Broccoli-Pflanze nach dem Kreuzen von Broccoli-Zuchtlinien mit wilden Spezies eine Hybridpflanze ist und die Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3- Methyl-sulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem über diejenigen erhöht sind, die man anfänglich in Broccoli-Zuchtlinien findet. 15. Broccoli-Infloreszenz mit erhöhten Mengen an 3-Methyl-sulfinyl-glucosinolaten oder 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder beidem, wobei die Broccoli- Infloreszenz aus einer Hybridpflanze nach dem Kreuzen von Broccoli-Zuchtlinien mit wilden Spezies erhalten wird und die Menge an 4-Methyl-sulfinyl-butylglucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem über diejenigen erhöht sind, die man anfänglich in Broccoli-Zuchtlinien findet.
13 u.a. aus folgenden Gründen: Einspruch Fa. Syngenta Ansprüche 1-3: im Wesentliches biologisches Verfahren Ansprüche 9-11: mangelnde Neuheit Keine ausreichende Offenbarung ( elevated ) Groupe Limagrain Holding Ansprüche 1-3: im Wesentliches biologisches Verfahren Ansprüche 13-18: mangelnde Neuheit Keine ausreichende Offenbarung betr. die Ausgangsspezies/den Marker Zulässigkeit der Produktansprüche betr. Art. 53 (b) EPÜ war kein Thema!
14 Die Einspruchsentscheidung 11 neue Ansprüche Zucht-Edukte wurden präzisiert 1. Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea mit erhöhten Mengen an 4-Methylsulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem, bei dem man a) wilde Brassica oleracea-spezies ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Brassica villosa und Brassica drepanensis mit doppelt haploiden-zuchtlinien des Broccolis kreuzt; b) Hybride mit Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methylsulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem auswählt, die über diejenigen erhöht sind, die man anfänglich in doppelt haploiden-zuchtlinien des Broccolis findet; c) Pflanzen mit einer genetischen Ausstattung, die die Expression von erhöhten Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propylglucosinolaten oder beidem kodiert, rückkreuzt und selektiert;
15 Fortsetzung Anspruch 1 d) eine Broccoli-Linie mit erhöhten Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem, die eine starke Induktion der Phase II Enzyme auslösen kann, auswählt, wobei die molekularen Marker in den Schritten b) und c) dazu verwendet werden Hybride mit einer genetischen Ausstattung, die die Expression von erhöhten Mengen an 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 3-Methyl-sulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem kodiert, und die eine starke Induktion der Phase II Enzyme auslösen können, auszuwählen. Verfahren beruht nicht vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion Wahl eines geeigneten Markers ist einem Fachmann zumutbar
16 5. Genießbare Brassica-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis Genießbarer Teil einer Broccoli-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis Samen einer Broccoli-Pflanze, hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4. Neuheit der product-byprocess-ansprüche ist gegeben, da das Produkt durch das Verfahren herstellbar sein muss.
17 8. Broccoli-Pflanze mit erhöhten Mengen an 3-Methyl-sulfinyl-glucosinolaten oder 4-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder beidem, wobei die Broccoli-Pflanze ein Hybrid ist, der durch Kreuzen von doppelt haploiden-zuchtlinien des Broccolis mit wilden Brassica oleracea-spezies ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Brassica villosa und Brassica drepanensis entstanden ist und deren Mengen an 3-Methyl-sulfinyl-butyl-glucosinolaten oder 4-Methylsulfinyl-propyl-glucosinolaten oder beidem zwischen 10 und 100 µmol/g Trockengewicht der Pflanze liegen. Präzisierung der erhöhten Menge in den Produktansprüchen
18 Beschwerde gegen die Einspruchsentscheidung Fa. Syngenta Product-by-process-Ansprüchen ermangelt es an Neuheit, da gemäß T 150/82 das Produkt neu sein muss. Mangelnde Ausführbarkeit in Hinblick auf die Pflanzen-Edukte Groupe Limagrain Holding Verwendung eines molekularen Markers = technischer Schritt?..essence of the invention taking into account.. (T 320/87) Product-by-process-Ansprüchen ermangelt es an Neuheit, da gemäß T 150/82 bzw. T 20/94 das Produkt neu sein muss Geeigneter molekularer Marker ist von Durchschnittsfachmann nicht identifizierbar
19 Mündliche Verhandlung: 1. Hilfsantrag wird vorgelegt Die Ansprüche auf die Brassica Pflanzenzelle (= Ansprüche 10,11) wurden gestrichen Die Ansprüche 1-9 werden in identer Fassung aufrechterhalten
20 Beschwerdeentscheidung Ausführbarkeit wird bejaht Neuheit der product-by-process-ansprüche wird bejaht, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine Pflanze, die unter Anwendung des Verfahrens nach Anspruch 1 hergestellt wurde, das eingebrachte genetische Material von B. villosa oder B. drepanensis verliert, die erhöhte Menge an 3-Methylsulfinyl-glucosinolaten oder 4-Methyl-sulfinyl-butylglucosinolaten aber behält. Die Frage der Patentierbarkeit der Verfahrensansprüche wird an die Große Beschwerdekammer weitergereicht.
21 G 1/08 ( Tomate I ) G 2/07 ( Broccoli I ) der Großen Beschwerdekammer des EPA Im Wesentlichen biologische Verfahren, die Kreuzungsschritte in Bezug auf das gesamte Genom enthalten, sind auch dann von der Patentierung ausgeschlossen, wenn sie additive Schritte zur Unterstützung der Durchführung des Verfahrens enthalten.
22 ..als Konsequenz.. Streichung der Verfahrensansprüche Bestehen bleiben 5 Ansprüche, nämlich Product-by-process-Ansprüche auf die Brassica- Pflanze, genießbare Teile davon und deren Samen sowie ein Produktanspruch Produktanspruch mit µmol/g MSPG-Menge Product-by-process-Anspruch mit µmol/g MSPG-Menge
23 Entsprechen die Ansprüche dem Artikel 53 (b) EPÜ? G 2/12 ( Tomate II ) G 2/13 ( Broccoli II ) Ausschluss von im Wesentlichen biologischen Verfahren von der Patentierung hat keine neg. Effekte auf die Zulässigkeit von auf Pflanzen gerichtete Produktansprüche bzw. product-byprocess -Ansprüche.
24 Entscheidung der Einspruchsabteilung wird aufgehoben. Die erste Instanz wird angewiesen das Patent auf Basis der zuletzt vorgelegten fünf Ansprüche aufrechtzuerhalten. Das Patent ist in Österreich gültig!
Patente auf Pflanzen und Tiere, auf Saatgut und Lebensmittel beeinflussen den Markt
Patente auf Pflanzen und Tiere, auf Saatgut und Lebensmittel beeinflussen den Markt März 2015 Dr. Christoph Then www.testbiotech.org www.no-patents-on-seeds.org Info@no-patents-on-seeds.org www.testbiotech.org
MehrPatente auf Tiere (und Saatgut) und die Folgen
Patente auf Tiere (und Saatgut) und die Folgen 28.4.2010 Dr. Christoph Then, Testbiotech e.v. München www.testbiotech.org christoph.then@testbiotech.org Was macht Testbiotech e.v.? Testbiotech e.v., Institut
MehrPatente auf Saatgut und die Konsequenzen für die Biodiversität
Patente auf Saatgut und die Konsequenzen für die Biodiversität Mai 2015 Dr. Christoph Then www.testbiotech.org www.no-patents-on-seeds.org Info@no-patents-on-seeds.org Patente auf Saatgut in Europa /
MehrSORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at
SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE 02.12.14 --- 1 --- SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE SAATGUTGIPFEL 12. APRIL 2016 VON DR. HEINZ-PETER ZACH 02.12.14 --- 2 --- QUELLENANGABEN: SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE Internationales
MehrGrundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen
Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag
MehrWem gehört das Leben? Hofgeismar,
Wem gehört das Leben? Hofgeismar, 21.10.2010 Dr. Christoph Then, Testbiotech e.v. München www.testbiotech.org christoph.then@testbiotech.org www.testbiotech.org Geschichte des Patentrechtes 1980: Mikroorganismus
MehrSaatgut und Lebensmittel: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration.
Saatgut und Lebensmittel: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration www.no-patents-on-seeds.org Marktkonzentration: Zehn Unternehmen kontrollieren etwa 2/3 des globalen Saatgutmarktes
MehrBundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09)
Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) 29.06.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - A - K - R - U - Wi zu Punkt der 935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015 Entschließung des
MehrRechtliche Grundlagen der Biopatentierung
Rechtliche Grundlagen der Biopatentierung Dr. Doris Walter Berlin, 17. Juni 2008 (2) Keine Patente für Pflanzensorten ( 2a I PatG) Tierrassen ( 2a I PatG) Tierqualzüchtungsverfahren ( 2 II Nr. 4 PatG)
MehrPatente auf Pflanzen Wem gehört der Brokkoli?
Patente auf Pflanzen Wem gehört der Brokkoli? Erhaltungsstrategien Sortenvielfalt heute und morgen SKEK-Fachtagung, 12. November 2009, Zollikofen Dr. Claudia Mund, Rechtsdienst Patente und Designs, Institut
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling Michael Sonntag ARTEN VON SCHUTZRECHTEN Schutzrechte: Immaterialgüterecht Ausschlussrecht Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht (Bewerbung/Verkauf)
MehrPatente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen?
Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen? Die Konsequenzen der Monopolisierung unserer Lebensmittel Dr. Ruth Tippe, Kein Patent auf Leben! Fulda, 21. April 2012 Übersicht Patente
MehrBiopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon?
Biopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon? RAin Inken Lampe Referat Umweltrecht e.v. Claire-Waldoff Straße 7 10117 Berlin Tel.: 030/ 31904-421 Fax. 030/ 31904-11-421 i.lampe@bauernverband.net
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Linda Wildling
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling 21.10.2009 EINLEITUNG WARUM (BIOTECHNOLOGIE)-PATENTE: offener Informationsaustausch und Förderung des technologischen Fortschrittes Erfindungen
MehrWestfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz
1 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz Biotechnologie-Patente (Skript) Artikel 53 (b) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen)
MehrBiopatent-Monitoring in Österreich
Biopatent-Monitoring in Österreich Dr. Mag. Maria Krenn Österreichisches Patentamt Dresdner Straße 87, 1200 Wien Tel.: +43-1-53424-435, Fax: 43 1153424-200 E-Mail: Maria.Krenn@patentamt.at EG-Richtlinie
MehrPflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials
Reiner Spieker Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_spieker.pdf Autor Dr.
MehrAuswirkungen auf die Landwirtschaft
Inken Lampe Biopatente Auswirkungen auf die Landwirtschaft Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_lampe.pdf Autor RAin Inken Lampe Veranstaltung
MehrVorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV
Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV I. Das europäische Patentsystem Hintergrund und Grundzüge.. 1 1.1 Hintergrund und Grundzüge... 1 1.2 Historische Perspektive....
MehrBundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes
Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2006 Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes vom 16. Dezember 2005
MehrInhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 11 VORWORT... 17 EINLEITUNG... 19 KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN... 21 A. Der Richtlinienvorschlag von 1988... 21 B. Der
MehrEuropäisches Patentrecht
Europäisches Patentrecht Von Lise Dybdahl-Müller vormals Direktorin, Leiterin der Rechtsabteilung, EPA 3. Auflage Carl Heymanns Verlag 2009 Vorwort Abkürzungen Neuere Literatur über das europäische Patent
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster
MehrKein Patente auf Leben!
Kein Patente auf Leben! Aktueller Stand und Perspektiven Götzis, 26. November 2010 Ruth Tippe Kein Patent auf Leben! München Übersicht Patentierung von Lebewesen Situation am EPA Sortenschutz Patentschutz
MehrDEUTSCHER BAUERNVERBAND
DEUTSCHER BAUERNVERBAND Biopatente: Fragen und Antworten Das Thema "Biopatente" wird zunehmend kontrovers diskutiert, sowohl auf nationaler, wie auch auf europäischer und internationaler Ebene. Hintergrund
MehrPatente in der Tierzucht
Züchtungskunde, 82, (1) S. 22 28, 2010, ISSN 0044-5401 Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Patente in der Tierzucht Doris Walter 1 Zusammenfassung Zur patentrechtlich seit jeher umstrittenen gentechnischen Veränderung
MehrZweiter Bericht der Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzenund
MehrHäufig gestellte Fragen zu Patenten
Häufig gestellte Fragen zu Patenten 1. Was sind Patente auf Pflanzen? 2. Sind Patente auf Pflanzen erlaubt? 3. Wieso werden die Patente trotzdem erteilt? 4. Welche Patente wurden bereits erteilt? 5. Welche
MehrJuristische Analyse und Patentanalyse
Juristische Analyse und Patentanalyse Projekt Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt
Mehr1. wie sie grundsätzlich die Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus ethischer Sicht bewertet;
14. Wahlperiode 20. 05. 2009 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Kein Patent auf Tiere und Pflanzen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die
MehrHerzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent
Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG
MehrPositionspapier zum Erhalt der Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen
Positionspapier zum Erhalt der Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen (Zusammenfassung) Im Koalitionsvertrag sprechen sich die Regierungsfraktionen gegen Patente auf landwirtschaftliche
MehrWelche Erfindungen können patentiert werden?
Welche Erfindungen können patentiert werden? Ein Vortrag von: Dr. Daniel Alge Sonn & Partner (AT) office@sonn.at www.sonn.at Im Rahmen der MUW-Veranstaltung Erfindungen an der MUW- Erste Erfahrungen und
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/9462
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9462 18. Wahlperiode 18.8.216 Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie
MehrStellungnahme der DGfZ-Arbeitsgruppe Patente in der Tierzucht
Stellungnahme der DGfZ-Arbeitsgruppe Patente in der Tierzucht 1 Hintergrund Im Jahr 2008 wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Wunsch geäußert, dass
MehrNachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I
Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im
MehrPatente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude
Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen
MehrBiotechnologie- Richtlinie
Riechelmann & Carlsohn Patentanwälte Biotechnologie- Richtlinie Patentanwalt Alexander Carlsohn Einführung Mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird kein neues Patentrecht für biotechnologische Erfindungen
Mehr2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze
2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze Patente auf Pflanzen und Tiere 9 2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze Das Patentsystem, so wie es
MehrSchutz biotechnologischer Erfindungen / Embryonenschutzgesetz / Sortenschutz
Schutz biotechnologischer Erfindungen / Embryonenschutzgesetz / Sortenschutz A. Überblick patentierbarer Erfindungen I. Arten biologischer Erfindungen Technische Erfindungen sind auch diejenigen, die sich
MehrBiotechnologische Patente als Grundlage zur Wertschöpfung
Biotechnologische Patente als Grundlage zur Wertschöpfung 25. Oktober 2010 1 Inhalt 1 Einführung zum gewerblichen Rechtsschutz 2 Anforderungen an eine Erfindung 3 Anmeldestrategien 4 Besonderheiten biotechnologischer
MehrEinspruch gegen das Europäische Patent EP B1
Einspruch gegen das Europäische Patent EP 1812575 B1 Titel: Tomato having higher levels of resistance to Botrytis Anmeldenummer: 05797992.4 Eigentümer: Monsanto Invest N.V. Datum der Patenterteilung: 28.8.2013
MehrDas europäische Patentsystem
Einleitung Das europäische Patentsystem Abbildung: Nachdruck des ersten offiziellen Patentes aus England von 1617 [4]. Heinrich Meier (ETH Zürich) Das europäische Patentsystem 18. Februar 2009 1 / 16 Überblick
MehrPatentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent)
Patentkategorien Patentschutz kann angestrebt werden für technische Lehren, die entweder ein Erzeugnis oder ein Verfahren betreffen. Welche der beiden Kategorien als Schutzform in Frage kommt, bestimmt
MehrAuswirkungen der Biopatentierung auf die Landwirtschaft
Peter H. Feindt Auswirkungen der Biopatentierung auf die Landwirtschaft Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_feindt.pdf Autor Peter
MehrZum WWW über Patente im Bereich LifeSciences
Zum WWW über Patente im Bereich LifeSciences Online-Seminar am 17.11.2011 Dr. Andreas Hübel M I C H A L S K I H Ü T T E R M A N N Agenda 1. Was ist ein Patent? 2. Wofür bekommt man ein Patent? 2.1 Was
MehrDer Verwendungsanspruch
Veröffentlicht von Dr. Ralf Sieckmann* in GRUR 1998, 85 Der Verwendungsanspruch 1. Einleitung Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 5. November 1996 1) im Nachgang zum Beschluß Abschlußblende
MehrPatent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren. Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl Abkürungsverzeichnis AT Ländercode einer österreichischen Patentschrift (z.b.: AT 405109 B) EStG Einkommensteuergesetz
MehrMedizinische Indikationen. 29. September Dr. Thomas Friede Patentanwalt European Patent Attorney
Medizinische Indikationen 29. September 2010 Dr. Thomas Friede Patentanwalt European Patent Attorney Gliederung Patentschutz für Pharma-Erfindungen Heilverfahren Chirurgische Verfahren Diagnostizierverfahren
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche
MehrSchutzrechte anmelden: wieso, wo, wie
Hinkelmann & Huebner PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYS Erfindungen schützen - Erfindungen nutzen HWK für München und Oberbayern Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie Dr. Stefan Rolf Huebner Oktober
MehrPressekonferenz. zu: Gefährden Biopatente den Erhalt der Artenvielfalt? am 7. Juli 2010 in Berlin. Es gilt das gesprochene Wort!
Pressekonferenz zu: Gefährden Biopatente den Erhalt der Artenvielfalt? am 7. Juli 2010 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort! Gerd Sonnleitner Präsident des Deutschen Bauernverbandes 2 Meine Damen und
MehrPräsident des Europäischen Patentamts gibt grünes Licht für Patente auf Pflanzen und Tiere
Präsident des Europäischen Patentamts gibt grünes Licht für Patente auf Pflanzen und Tiere Patentamt ignoriert Votum des Europäischen Parlaments Ein Bericht von Keine Patente auf Saatgut! Christoph Then
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrTextgegenüberstellung
1 von 8 Textgegenüberstellung Änderung des Patentgesetzes 1970 2. (1) 2. (1) (2) Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten oder Tierrassen sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung
MehrVortrag von Dr. Christof Keussen
Gewerblicher Rechtsschutz seit 1876 Vortrag von Dr. Christof Keussen Die Europäische Patentanmeldung und das Europäische Patent dürfen nicht in der Weise geändert werden, dass ihr Gegenstand über den Inhalt
MehrComputerimplementierte Erfindungen
Europäisches European Office européen Patentamt Patent Office des brevets Computerimplementierte Erfindungen Abkommen auf dem Gebiet des Patentrechts Grundlegende Patentierungsvoraussetzungen gemäss EPÜ
MehrTextgegenüberstellung
Textgegenüberstellung 58. (1) Das Patentamt ist eine Bundesbehörde, die als der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachgeordnete Dienstbehörde errichtet ist
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer
MehrExaminatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Inhaltsverzeichnis 3. Lehrzielbeschreibung 5 Vorbemerkung Anspruchskategorien 8
Examinatorium Europaeum KE 92152 02 Leseprobe 4/2013 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Lehrzielbeschreibung 5 Vorbemerkung 7 1. Patentansprüche 8 1.1. Anspruchskategorien 8 1.1.1. Der Erzeugnisanspruch
MehrOrdentliche Bezirksgruppenversammlung VDI-Haus, Hörsaal 1 Düsseldorf, 11. November 2004
Ordentliche Bezirksgruppenversammlung VDI-Haus, Hörsaal 1 Düsseldorf, 11. November 2004 Patentanspruchsformulierungen: Sind Verwendungen als Verfahren schützbar? Dr. Stefan Féaux de Lacroix feaux@ib-patent.de
MehrWER ERFINDET PFLANZEN UND TIERE? Eine Stellungnahme zum Konflikt um Patente auf Pflanzen und Tiere. Herausgeber:
WER ERFINDET PFLANZEN UND TIERE? Eine Stellungnahme zum Konflikt um Patente auf Pflanzen und Tiere Herausgeber: Internationaler Ländlicher Entwicklungsdienst (ILD) e.v. und Katholische Landvolkbewegung
MehrEUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005
EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische
Mehrs of i a p r ojekts Bi opate nte in de r Tierzucht u nd de s sofia-diskussionsbeiträge 14-4, Darmstadt 2014 ISBN:
s of i a S o n d e r f o r s c h u n g s g r u p p e I n s t i t u t i o n e n a n a l y s e Patentrecht und landwirtschaftliche Tierzucht: Grundlagen, Problembereiche, Handlungsempfehlungen G eme insa
MehrBesonderheiten von Patenten aus der Chemie, Biologie und Biochemie
Besonderheiten von Patenten aus der Chemie, Biologie und Biochemie Vortrag und Diskussionsveranstaltung an der TU Dresden im Rahmen des Zertifikatskurses Intellectual Property Rights I -Schwerpunkt Patentrecht
MehrI
Europâisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets Europâisches Patentamt Postbus 5818 2280 HV Rijswijk N IED ERLAN DE Tel: +31 70 340 2040 Fax: +31 70 340 3016 I 111111 1101 11111
MehrPatentierbarkeit von Software
Patentierbarkeit von Software Stephan Uhlmann Seminar Eigentum in der Informationsgesellschaft Dozent: Robert Gehring, SS 2004, TU Berlin 21.07.2004 Permission is granted to copy, distribute
MehrRICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
L 213/13 RICHTLINIE 98/44/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt
MehrPatente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere wirksam unterbinden Privatisierung genetischer Ressourcen stoppen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10684 18. Wahlperiode 16.12.2016 Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Kai Gehring, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Matthias Gastel,
MehrPatentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht September 2016 Roman A. Rauter Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in
MehrKapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrKurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes
Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten
MehrProblemlagen und Handlungsoptionen -
Problemlagen und Handlungsoptionen - Ein Äquivalent zum Sortenschutz für den Tierbereich? Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium
MehrPatente im Fokus der Forschung. Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte. Konrad Becker European Patent Attorney Basel BECKERPATENT
Patente im Fokus der Forschung Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte Konrad Becker European Patent Attorney Basel GenSuisse 2006 1 Patentierbarkeit Forschungsresultate können patentierbar
MehrBeirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Biopatente eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität?
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrBiopatente - Anreiz und unverzichtbarer Motor für Innovation
Biopatente - Anreiz und unverzichtbarer Motor für Innovation Die regelmäßig wiederkehrenden Diskussionen über die Frage, ob die Biopatentrichtlinie in ihrer geltenden Fassung dem Anspruch gerecht werde,
MehrDie Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland
Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?
MehrWissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Product-by-Process-Ansprüche auf Biopatente in der Tier-
MehrOliver Huber Slide No. 1
Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation Oliver Huber Slide No. 3 Programm
MehrDr. Axel Janhsen Train Control and Safety Systems
Dr. Axel Janhsen Train Control and Safety Systems Zugleit- und Sicherungstechnik im Europäischen Patentsystem I. Europäische Patentorganisation Das Das Europäische Patent Patent Die Europäische Patentorganisation
MehrMelonen von Monsanto. Über die Zunahme von Patenten auf konventionelle Züchtungen. von Christoph Then und Ruth Tippe
Melonen von Monsanto Über die Zunahme von Patenten auf konventionelle Züchtungen von Christoph Then und Ruth Tippe Während der letzten Jahre haben die Patentanträge auf konventionell gezüchtete Pflanzen
MehrDiskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Patentierung
Diskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Patentierung BASISINFORMATION NR. 16 Die Basisinformation stellt zunächst die generelle Rolle von Patenten in der Wirtschaft vor. Anschließend
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
Mehrno patents on seeds Patente auf Pflanzen und Tiere: Jetzt müssen Europas Politiker handeln Publiziert von Keine Patente auf Saatgut!
Patente auf Pflanzen und Tiere: Jetzt müssen Europas Politiker handeln Publiziert von Keine Patente auf Saatgut!, 2014 Herausgegeben von No Patents on Seeds!, 2015 Christoph Then und Ruth Tippe no patents
MehrExaminatorium Europaeum KE Leseprobe Std. 4/ Inhalt 3. VORBEMERKUNG 5 1. Nichtberechtigter Anmelder
Examinatorium Europaeum KE 92155 03 Leseprobe Std. 4/2012 3 Inhalt Inhalt 3 VORBEMERKUNG 5 1. Nichtberechtigter Anmelder 6 1.1. Überblick 6 1.2. Fallkonstellationen 7 2. Teilanmeldungen 10 2.1. Rechtsgrundlagen
MehrBMJ Biopatentgesetz Seite 1 von 33. Kabinettsbeschluss (Stand: 18. Oktober 2000)
BMJ Biopatentgesetz Seite 1 von 33 Kabinettsbeschluss (Stand: 18. Oktober 2000) 1. Die Bundesregierung beschließt den von der Bundesministerin der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
MehrMach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober 2014. Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt. www.dpma.
Mach s mit! Patente und München, 09. Oktober 2014 Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Inhaltsübersicht Was ist ein Patent? Wie entsteht ein Patent? Anmelde- und Prüfungsverfahren
MehrBasisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen ZUSAMMENFASSUNG
MR/6/00 Orig.: deutsch München, den 06.11.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen Sekretariat Revisionskonferenz (zur
MehrPolitische Aspekte der Biopatentierung Dr. Peter H. Feindt
Politische Aspekte der Biopatentierung Dr. Peter H. Feindt Inhaltsverzeichnis 1 Darstellung der Förder- und Regulierungsgegenstände zur Biopatentierung 1.1 Gegenstand der Erörterung 1.2 Überblick über
MehrAustria Autriche Österreich. Bericht Q 150. für die österreichische Landesgruppe von Daniel ALGE
Austria Autriche Österreich Bericht Q 150 für die österreichische Landesgruppe von Daniel ALGE Patentierungsvoraussetzungen und Schutzumfang von Expressed Sequence Tags (ESTs), einzelner Polymorphismen
MehrZweite medizinische Indikation
Pharma Days 7. und 8. Juli 2011, München Zweite medizinische Indikation Patentschutz in wichtigen Ländern Dr. Wolfgang Bublak Dr. Wolfgang Bublak Patentanwalt Galileiplatz 1 81679 München Tel. +49 (89)
MehrBETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG
CA/PL 18/00 Orig.: deutsch München, den 28.03.2000 BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 VERFASSER: EMPFÄNGER: Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht"
MehrWSPATENT. MANDANTENINFORMATION NR. 2 [Stand: März 2011] Was ist ein Patent? Wie erlange ich ein deutsches Patent?
WSPATENT PATENTANWALT EUROPEAN PATENT ATTORNEY EUROPEAN TRADE MARK ATTORNEY DR.-ING. WOLFRAM SCHLIMME HAIDGRABEN 2 D - 85521 OTTOBRUNN TELEFON TELEFAX E-MAIL INTERNET 089-60 80 77 2-0 089-60 80 77 2-27
MehrInhaltsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Inhaltsverzeichnis... VII IX Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis...XXVII Materialienverzeichnis... LI Einleitung... 1 Problemstellung... 1 Abgrenzungen... 1
MehrFAQs zur Aktion gegen Bierpatente
FAQs zur Aktion gegen Bierpatente 1. Was kann ich tun? 2. Was wurde genau patentiert? 3. Welche Biermarken gehören zu Carlsberg & Heineken? 4. Warum werden diese Patente überhaupt noch erteilt? 5. Warum
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
Mehr