Lieferantenhandbuch. PHOENIX CONTACT E-Mobility GmbH Hainbergstraße Schieder-Schwalenberg Deutschland

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1 Lieferantenhandbuch PHOENIX CONTACT E-Mobility GmbH Hainbergstraße Schieder-Schwalenberg Deutschland im Folgenden "Phoenix Contact E-Mobility" genannt Seite: 1/15

2 Inhalt Vorwort Anwendungsbereich Anforderungen an den Lieferanten Lieferantenselbstauskunft Audit Qualitätsmanagementvereinbarung Lieferantenbewertung Logistik Lagerung und Lieferung der Produkte Lieferschein Produktionsprozess- und Produktfreigabe International Material Data System - IMDS Wartung und Pflege der Anlagen und Werkzeuge Rückruf- und Beanstandungsabwicklung Bereitschaft des Lieferanten zu Entwicklungsunterstützung Unternehmerische Verantwortung Zustimmungserklärung des Lieferanten Anlagen...8 Seite: 2/15

3 Vorwort Die Phoenix Contact-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit innovative Produkte und Systeme der elektrischen Verbindungs-, Geräteanschluss-, Interface- und Überspannungsschutztechnik sowie Automatisierung. Das Unternehmen besitzt ein langjähriges und umfangreiches Prozess-Know-how zur Entwicklung und Herstellung im eigenen Haus. Die Phoenix Contact E-Mobility ist als Mitglied der Unternehmensgruppe der Spezial- Anbieter für die Elektro-Mobilität. Das Unternehmen entwickelt und fertigt Komponenten und Lösungen für die Elektro-Mobilität. Um den ständig steigenden Marktanforderungen unserer Kunden an Qualität, Flexibilität und Verfügbarkeit gerecht zu werden, brauchen wir Lieferanten, die sich auch über die Basisanforderungen hinaus gemeinsam mit uns diesen Anforderungen stellen. Dieses Handbuch ist ein Leitfaden zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Phoenix Contact E-Mobility und seinen Lieferanten. Beide Parteien sind der Null-Fehler- Strategie durch ein ständiges KVP-Management verpflichtet und haben gemeinsam das Ziel zur Erreichung von Null-Fehlern. Dieses Handbuch ist ein Baustein zur Sicherstellung hoher Qualität, Verbesserung der Prozessleistung und unterstützt ein ständiges Bestreben zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Dies setzt zum einen wettbewerbsfähige Einstandspreise und zum anderen die Einhaltung der Anforderungen der ISO/TS voraus. Ersteller und Ansprechpartner für dieses Lieferantenhandbuch ist der Einkauf der Phoenix Contact E-Mobility GmbH, Hainbergstraße 2, Schieder-Schwalenberg, Seite: 3/15

4 1. Anwendungsbereich In diesem Handbuch sind die Mindestanforderungen festgelegt, welche die Lieferanten für Produktionsmaterial, Investitionsgüter und Dienstleistungen gegenüber Phoenix Contact E- Mobility zu erfüllen haben. Die Führung der Lieferantenbeziehungen der Phoenix Contact E-Mobility liegt in der Zuständigkeit des jeweils verantwortlichen Einkäufers der Phoenix Contact E-Mobility. Die Einkäufer haben die Bearbeitung des Beschaffungsmarktes nach Warengruppen organisiert. 2. Anforderungen an den Lieferanten 2.1 Lieferantenselbstauskunft Die Lieferantenselbstauskunft umfasst die wichtigsten Informationen über einen potentiellen Lieferanten für die erste allgemeine Beurteilung. Der Fragebogen ist vom Lieferanten binnen 2 Wochen nach Zurverfügungstellung auszufüllen und an den anfordernden Einkäufer zurück zu schicken. 2.2 Audit Vor der Freigabe des Lieferanten behält sich Phoenix Contact E-Mobility vor, ein System- Audit auf Basis der ISO/TS und/oder ein Prozess-Audit nach VDA 6.3 durchzuführen. Weitere Audits können auch bei bereits freigegebenen Lieferanten während der Serienfertigung nach Ankündigung und Bedarf von Phoenix Contact E-Mobility durchgeführt werden. Der Lieferant hat Phoenix Contact E-Mobility Zugang zu seinen Fertigungsstätten, seinen Lägern und seinen Verwaltungsbereichen zu gewähren. Weiterhin behält sich Phoenix Contact E-Mobility vor, auch vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung eine Potential-Analyse nach VDA 6.3 zur Bewertung / Freigabe neuer Lieferanten durchzuführen. 2.3 Qualitätsmanagementvereinbarung Die Qualitätsmanagementvereinbarung regelt unter anderem die Zusammenarbeit in Bezug auf die Rückruf- und Beanstandungsabwicklung, die Nachweis- und Informationspflicht des Lieferanten und die Qualitätszielvereinbarungen. Ziel der Qualitätsmanagementvereinbarung ist die Sicherstellung der hohen Qualität, eine Verbesserung der Prozessleistung und ein ständiges Bestreben zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Diese Vereinbarung wird bei Bedarf von Phoenix Contact E-Mobility mit dem Lieferanten abgeschlossen. 3. Lieferantenbewertung Phoenix Contact E-Mobility führt eine ständige Bewertung der Lieferanten durch. Die Bewertung wird für jeden Lieferanten nach Anlieferqualität, Mengen- und Termintreue sowie Produktivität vorgenommen. Sämtliche Beanstandungsvorfälle fließen direkt in die Lieferantenbewertung ein und sind somit neben der Termin- und Mengentreue eine wichtige Kennzahl für die Lieferantenbeurteilung. Seite: 4/15

5 Die Gesamtbewertung errechnet sich aus den jeweiligen Einzelbewertungen aller Lieferungen rollierend über die letzten 12 Monate. Die Bewertung wird dem Lieferanten regelmäßig vom verantwortlichen Einkäufer zur Verfügung gestellt. Sollte der Lieferant nicht mindestens mit A oder B bewertet worden sein, so werden Qualifizierungsmaßnahmen abgestimmt. Diese Maßnahmen werden individuell mit dem Lieferanten vereinbart. 4. Logistik 4.1 Lagerung und Lieferung der Produkte Für jede Lieferung, die aus dem Lager des Lieferanten entnommen wird und an Phoenix Contact E-Mobility verschickt wird, gilt das First in First out Prinzip (FIFO). Auf Anforderung von Phoenix Contact E-Mobility ist der Lieferant dazu verpflichtet, im Phoenix Contact E- Mobility Ladehilfsmittel oder in anderweitig spezifizierten Ladehilfsmitteln zu liefern. Wenn von Phoenix Contact E-Mobility nicht anders gefordert, werden die zu liefernden OEM- Produkte (Original Equipment Manufacturer / Handelsware) vom Lieferanten neutral verpackt. Der Warenanhänger / Verpackungsetikett ist nach dem Company Standard der Phoenix Contact Gruppe (CS 25) gemäß der Anlage zu erstellen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die von ihm ausgelieferten Produkte den Anforderungen der Phoenix Contact E-Mobility zu 100% entsprechen sowie chargengeführt angeliefert werden. Entsprechende Nachweisdokumente sind vorzuhalten und auf Wunsch der Phoenix Contact E-Mobility auszuhändigen. Die Produkte unterliegen dem Null-Fehler- Prinzip. Phoenix Contact E-Mobility benötigt Partner, die zuverlässig und termingenau liefern. Die Einhaltung der Liefertermine ist Hauptbestandteil der Lieferantenbewertung (siehe Punkt 3). Alle Lieferanten sind daher aufgefordert, Phoenix Contact E-Mobility unverzüglich per oder Fax zu benachrichtigen, wenn es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen könnte. Beispiele, die kommuniziert werden müssen: An den operativen Einkäufer / Ansprechpartner auf der Bestellung: Änderungen des Lieferplans oder der Lieferzeit Änderungen der Versandart / Ladeart Potentieller Schaden / potenzieller Verlust der Produkte durch den Transport Etwaige Bedenken mit der Transportgesellschaft oder der Transportmittel Alle Änderungen in der Route, die mögliche Risiken für die Sendung bedeuten könnten Überlieferungen / Unterlieferungen, die nicht vereinbart sind An den Einkauf der Phoenix Contact E-Mobility : Die zuvor genannten Abweichungen, wenn sie mehr als eine Lieferung betreffen Sollte der Lieferant die bestellte Menge zum vereinbarten Liefertermin nicht vollständig liefern können, so trägt er die daraus entstehenden Kosten für die Teilmengenbelieferungen. Seite: 5/15

6 4.2 Lieferschein Jede Lieferung ist mit Versandpapieren zu versehen, aus denen die Basisinformationen hervorgehen. Die Sendung muss eindeutig einer Bestellnummer zuzuordnen sein. Die folgenden Basisinformationen müssen auf dem Lieferschein angegeben werden: Lieferscheinnummer (numerisch und wenn realisierbar als Bar-Code) Name des Lieferanten Anschrift des Lieferanten Lieferantennummer bei Phoenix Contact E-Mobility (numerisch und wenn realisierbar als Bar-Code, zu finden auf der Bestellung) Lieferanten ID (D&B, wenn vorhanden) Versanddatum Produktionsdatum Produktionsort Phoenix Contact E-Mobility Bestellnummer Bestimmungsort / Warenempfänger Phoenix Contact E-Mobility Artikelnummer (numerisch und wenn realisierbar als Bar- Code) Phoenix Contact E-Mobility Artikelbezeichnung Verpackungseinheit Liefermenge je Chargennummer (numerisch und wenn realisierbar als Bar-Code) Gewicht (netto und brutto) Anzahl Packstücke Chargennummer (numerisch und wenn realisierbar als Bar-Code) Packstücknummer Frachtinformationen Der Bar-Code muss den Vorgaben der VDA 4902 entsprechen. Weitere Erläuterungen zur Umsetzung dieser Anforderung sind dem CS 25 Phoenix Contact E-Mobility zu entnehmen. 5. Produktionsprozess- und Produktfreigabe Mit dem Produktionsprozess- und Produktfreigabe-Verfahren ( PPF-Verfahren ) soll nachgewiesen werden, dass die mit Phoenix Contact E-Mobility vereinbarten Forderungen erfüllt werden. Die Produktionsprozess- und Produktfreigabe berücksichtigt insbesondere die Prozesse zur Herstellung und zum Transport der Produkte. Die Freigabe umfasst daher die Bewertung der Prozesse und Produkte anhand von relevanten Dokumenten, Aufzeichnungen und Erstmustern, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Serienlieferung von spezifikationskonformen Produkten beim Lieferanten gegeben sind. Ziel des PPF-Verfahrens ist, den Lieferanten in die Lage zu versetzten, eigenverantwortlich alle Überprüfungen seiner Prozesse durchzuführen, um sicherzustellen, dass er die Phoenix Contact E-Mobility in vereinbarter Qualität und Stückzahl beliefern kann. Die abgeschlossene PPF belegt, dass Kundenforderungen, Spezifikationen und sonstige Anforderungen (z. B. Gesetze, Normen, etc.) korrekt verstanden und umgesetzt wurden. Das PPF-Verfahren ist folglich die abschließende Verifizierung des Produkt-, Produktionsund Transportplanungsprozesses und führt bei positivem Ergebnis zur Serienfreigabe (siehe VDA Band 4.3). Seite: 6/15

7 Das Verfahren beschreibt die Rahmenbedingungen, die es Phoenix Contact E-Mobility und seinen Lieferanten erlauben, die PPF zweckmäßig zu gestalten. Weitere relevante Informationen können dem VDA-Band 2 entnommen werden. 6. International Material Data System - IMDS Die IMDS-Einträge müssen 30 Tage vor Auslieferung der C-Muster (siehe Anhang 1) bzw. Erstmuster zur Verfügung stehen. Dabei ist eine ausreichende Zeitspanne für eventuelle Beanstandungen der Materialdatenblätter (MDB) zu berücksichtigen (evtl. Beanstandungen erfolgen über das IMDS-Statusmanagement der MDB und sind vom Lieferanten umgehend zu berücksichtigen). Ansprechpartner: IMDS-spezifische Fragen sind an das IMDS-Helpdesk zu richten. Der Ansprechpartner seitens der Phoenix Contact E-Mobility ist zu finden im IMDS unter der Org. ID der Phoenix Contact E-Mobility: Ausführliche Informationen hierzu enthält der Anhang 1 IMDS. 7. Wartung und Pflege der Anlagen und Werkzeuge Der Lieferant trägt die Verantwortung, Werkzeuge und Anlagen, die bei der Produktion von Produkten zum Einsatz kommen, regelmäßig und präventiv zu warten, instand zu halten und übliche Verschleißteile zu ersetzen. Die Teileversorgung darf durch Wartung, Instandhaltung und Reparatur weder verzögert noch unterbrochen werden. Der Lieferant muss Aufzeichnungen und Belege der vorausschauenden Wartung erstellen und speichern, um sie Phoenix Contact E-Mobility auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen. Alle Prüfmittel müssen erfasst und inventarisiert werden. Prüfmittel, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Qualität der Produkte haben, werden regelmäßig überwacht und kalibriert. 8. Rückruf- und Beanstandungsabwicklung Bei Rückrufaktionen oder Reklamationen (Beanstandungen) durch Phoenix Contact E- Mobility oder Kunden von Phoenix Contact E-Mobility, die durch fehlerhafte Teile vom Lieferanten verursacht oder mitverursacht sind, ist der Lieferant verpflichtet, Phoenix Contact E-Mobility bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Phoenix Contact E-Mobility für die Abwicklung benötigt. 9. Bereitschaft des Lieferanten zu Entwicklungsunterstützung In allen Fällen wird der Lieferant als technischer Experte für seine Produkte gesehen. Er ist dafür zuständig, die technischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um alle Phasen der Konzeption, Entwicklung, Konstruktion und Markteinführung zu unterstützen. Phoenix Contact E-Mobility setzt auf die Herstellung von Produkten höchster Qualität. Seite: 7/15

8 Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen alle Lieferanten Entwicklungsunterstützung und technische Unterstützung für Phoenix Contact E-Mobility bieten, wenn diese Unterstützung angefordert wird. 10. Unternehmerische Verantwortung Der Lieferant bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit weltweit. Er verpflichtet sich insoweit, die Inhalte des vom Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) jeweils gültigen Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung einzuhalten. Dieser Code of Conduct hält als Branchenleitfaden fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog bedeutet. Phoenix Contact E-Mobility stellt seinen Lieferanten diesen Code of Conduct auf erstes Anfordern zur Verfügung. 11. Zustimmungserklärung des Lieferanten Dieses Lieferantenhandbuch ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Phoenix Contact E-Mobility und seinen Lieferanten, ohne dass es einer Unterzeichnung dieses Lieferantenhandbuches bedarf. Die Bestätigung über den Erhalt des Lieferantenhandbuches und das Einverständnis mit dem Inhalt ergibt sich automatisch mit Aufnahme der vertraglichen Beziehung zu Phoenix Contact E-Mobility. Es gilt bereits im Anfragestadium. 12. Anlagen Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Handbuches: Anhang 1: IMDS Erläuterungen zum IMDS Ablauf Anhang 2: Definition Bemusterungsprozess Phoenix Contact E-Mobility Anhang 3: CS 25 Vorschriften zur Erstellung von Verpackungsetiketten für Produkte Seite: 8/15

9 Anhang 1 zum Lieferantenhandbuch Phoenix Contact E-Mobility Erläuterungen zum International Material Data System (IMDS) Ablauf 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Zeitpunkt der Bereitstellung von MDB 1.2 Senden vs. Vorschlagen 1.3 Weiterleiten erlaubt 1.4 Änderungen 2. MDB-Struktur 2.1 Werkstoffe 2.2 Struktur 2.3 Abweichungen / Toleranz 2.4 Klassifikationen 2.5 Schwankungsbreiten 2.6 Gewicht 2.7 Anwendungs-Codes / Application-ID 3. Formale Anforderungen 3.1 Teilenummer 3.2 Teilebezeichnung 3.3 Zeichnungsnummer / Zeichnungsstand 3.4 Lieferantennummer 3.5 Zusammenhang IMDS-ID Teilenummer DUNS-Nummer 4. Hinweise und Kontakt 5. Mitgeltende Unterlagen Seite: 9/15

10 1. Allgemeine Hinweise Die an die Phoenix Contact E-Mobility GmbH übersandten Materialdatenblätter (im folgenden MDB genannt) werden zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu materialbezogenen Gesetzgebungen weltweit (insbesondere Schwermetallverbot Europa, Korea, Japan etc., Chemikalienverordnung REACH, Verbote in USA etc.) zwingend benötigt. Nur das Vorhandensein und die formale und inhaltliche Richtigkeit von MDB zu allen Bauteilen ermöglichen eine Überwachung dieser gesetzlichen Anforderungen. Die Lieferanten der Phoenix Contact E-Mobility GmbH sind daher verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihnen an die Phoenix Contact E-Mobility GmbH versendeten MDB wahrheitsgemäß und entsprechend der Vorgaben der IMDS-Recommendations dargestellt sind. Dieses Dokument dient als Hilfe bei der Erstellung von MDB für die Phoenix Contact E- Mobility GmbH. Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die IMDS-Recommendations gelten weiterhin. 1.1 Zeitpunkt der Bereitstellung von MDB an Phoenix Contact E-Mobility GmbH Die IMDS-Einträge müssen 30 Tage vor Auslieferung der Erstmuster zur Verfügung stehen. Dabei ist eine ausreichende Zeitspanne für eventuelle Beanstandungen der MDB zu berücksichtigen (evtl. Beanstandungen erfolgen über das IMDS-Statusmanagement der MDB und sind vom Lieferanten umgehend zu berücksichtigen). Das MDB wird an die IMDS-ID der Phoenix Contact E-Mobility (Org-ID: ) gesendet. 1.2 Senden vs. Vorschlagen Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit die Option Senden, um ein MDB an die Phoenix Contact E-Mobility GmbH zu übermitteln. Dadurch vermeiden Sie im Falle einer Ablehnung unnötige Versionierungen von IMDS-IDs, die nicht mehr korrigiert werden können. Vorschlagen sollte nur verwendet werden, wenn Sie ein MDB an Phoenix Contact E- Mobility GmbH weiterleiten wollen. Das MDB wird an die IMDS-ID der Phoenix Contact E-Mobility (Org-ID: ) gesendet. 1.3 Weiterleiten erlaubt Prinzipiell sollte bei allen MDB, die an die Phoenix Contact E-Mobility GmbH versendet werden, das Weiterleiten erlaubt sein. Aufgrund der Organisationsstruktur der Phoenix Contact E-Mobility GmbH und der Verwendung von Gleichteilen ist eine Weiterleitung von MDB häufig erforderlich. 1.4 Change Management Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen der Erstellung eines neuen Datenblattes welches an die Phoenix Contact E-Mobility GmbH versendet werden muss. Änderungen betreffen unter anderem: Austausch von Werkstoffen Änderung der Zusammensetzung eines Werkstoffes (z.b. Substitution von Reinstoffen) Einbau zusätzlicher Werkstoffe Änderungen in der GADSL Liste die das Bauteil bzw. einen enthaltenen Werkstoff betreffen Seite: 10/15

11 2. MDB-Struktur Die an Phoenix Contact E-Mobility GmbH versendeten MDB müssen immer den aktuellen IMDS-Recommendations und den entsprechenden Phoenix -Normen entsprechen. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu Schwerpunkten unserer Prüfungen. 2.1 Werkstoffe Werkstoffe müssen wahrheitsgemäß (entsprechend der Realität), homogen und im ausgehärteten Zustand dargestellt werden. Die Verwendung von Flüssigkeiten, reaktiven Substanzen, Ausgangsprodukten und Gasen ist nur gestattet, wenn diese auch tatsächlich im Endprodukt enthalten sind. Bei der Nutzung von standardisierten metallischen Werkstoffen sind bevorzugt die MDB des IMDS-Committee [423], IMDS-Committee / ILI Metals [18986] und Stahl und Eisen Liste [313] zu verwenden. 2.2 Struktur Der strukturelle Aufbau des MDB (Unterteile) hat dem der Realität zu entsprechen. Bei Unterteilen, die eine Phoenix-Teilenummer besitzen, sollte diese im Idealfall im Reiter Detail angegeben werden. 2.3 Abweichungen / Toleranz Die angegebene Toleranz des MDB muss den realen Toleranzen bei der Produktion entsprechen. Daraus ergibt sich, dass die vom IMD-System ermittelte Abweichung zwischen gemessenen und errechneten Gewicht unterhalb dieser Toleranz liegt. Da das MDB ein reales Bauteil abbildet, sollte die Abweichung des MDB möglichst gering sein. Toleranzen oberhalb von 5 % werden im Regelfall abgelehnt. 2.4 Klassifikationen Die Klassifikationen sind entsprechend der Recommendation 001 bzw. dem Anhang I dieser Recommendation zu wählen und müssen der Realität entsprechen. 2.5 Schwankungsbreiten Die Schwankungsbreiten der verschiedenen Knotentypen müssen den Vorgaben der IMDS- Recommendations entsprechen. 2.6 Gewicht Das angegebene (gemessene) Gewicht im MDB muss den Angaben im Phoenix Bemusterungssystem (BeOn) entsprechen. Da beide Gewichte manuell vom Lieferanten eingetragen werden, darf es hier keine Unterschiede geben. 2.7 Anwendungs-Codes / Application-ID Die verwendeten Anwendungs-Codes / Application-IDs müssen zwingend den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Seite: 11/15

12 3. Formale Anforderungen 3.1 Teilenummer Im MDB ist auf der Seite Information Empfängerstatus die Phoenix-Materialnummer einzustellen. favorisiertes Format: / 00 (ohne Leerzeichen) Materialnummer / Änderungsindex 3.2 Teilebezeichnung Im MDB ist auf der Seite Information Empfängerstatus die Bezeichnung des Teils/Halbzeugs gemäß Phoenix-Zeichnung bzw. CAD-Datei ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache einzustellen. 3.3 Zeichnungsnummer / Zeichnungsstand Im MDB sind auf der Seite Information Empfängerstatus die Materialnummer und der Materialänderungsstand (Stand/Datum) gemäß Phoenix-Zeichnung einzustellen. Der Zeichnungsstand ist im Format TT.MM.JJJJ (also z.b ) einzugeben. 3.4 Lieferantennummer DUNS-Nummer Im MDB ist auf der Seite Information Empfängerstatus die DUNS-Nummer des Lieferanten anzugeben. Damit die DUNS-Nummer akzeptiert wird, muss der Lieferant in der Phoenix- Lieferantendatenbank den Status aktiv haben. Die DUNS-Nummern müssen in folgendem Format eingegeben werden: Zusammenhang IMDS-ID Teilenummer In jeder IMDS-ID (unabhängig von der Version) darf nur genau eine Teilnummer dokumentiert werden, damit die Zuordnung Teilnummer/IMDS-ID eindeutig ist. Wenn beispielsweise die Materialnummer von / 00 auf /00 geändert wird, darf keine neue Version erstellt werden, sondern es muss eine neue IMDS-ID erstellt werden. Erfolgt an einem Teil eine Änderung, die eine Aktualisierung des MDBs, aber keine neue Teilnummer erforderlich macht, (Wenn beispielsweise die Materialnummer) von /00 auf /01 geändert wird so ist eine neue Version der bereits existierenden IMDS-ID zu erstellen, keine neue IMDS- ID. - Im MDB sind die Zeichnungsnummer und der Zeichnungsstand gemäß Phoenix Contact E-Mobility-Zeichnung einzustellen. Existiert keine Zeichnungsnummer und stand, kann dieses Feld leer gelassen werden. Seite: 12/15

13 4. Hinweise und Kontakt Phoenix spezifischen Fragen: Bei detaillierten Fragen geben Sie bitte immer die IMDS-ID des MDB und Ihre Kontaktdaten mit an. IMDS spezifischen Fragen: Die IMDS-Recommendations finden Sie in Ihrem IMDS-Account auf der linken Seite unter dem Menüpunkt Richtlinien. Weitere Hilfe finden Sie auf den Öffentlichen IMDS-Seiten. werkstoffspezifischen Fragen: Die Werkstoffexperten des IMDS-Helpdesk (zu erreichen über den jeweiligen User-Help-Desk) helfen Ihnen gerne weiter, z.b. bei nicht vorhandenen Standardwerkstoffen oder bei Fehlern in Werkstoffen vom IMDS-Committee. 5. Mitgeltende Unterlagen IMDS-Recommendations EU-Richtlinie 2000/53/EG mit jeweils aktuellem Anhang II Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) Seite: 13/15

14 Anhang 2: Definition Bemusterungsprozess Phoenix Contact E-Mobility Seite: 14/15

15 Anhang 3: Vorschriften zur Erstellung von Verpackungsetiketten für Produkte (CS 25) Siehe separates Dokument CS 25: Company Standard Warenanhänger E-Mobility Seite: 15/15

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