Der Basis-Rollout zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Themen-Landkarte
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- Silvia Geier
- vor 8 Jahren
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1 Der Basis-Rollout zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Themen-Landkarte gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße Berlin Stand Öffentlich
2 Themenlandkarte -Einführung Mit der Themenlandkarte zum Basis-Rollout wird eine allgemeine Übersicht der relevanten Themen für die Projektpartner in der Selbstverwaltung insbes. in den nachziehenden Regionen bereitgestellt. Diese Übersicht ist kein Ersatz für eine interne Dokumentation / Kommunikation der Sektoren bzw. Kostenträger zum Basis-Rollout zu verstehen. Die Themenlandkarte stellt Ergebnistypen vor und ist keine Liste von vorgeschriebenen Aktivitäten. Es ist den Projektpartnern im Rahmen ihrer Zuständigkeit überlassen, wie sie zum erforderlichen Ergebnis kommen. Die grundlegende Idee bei der Gestaltung der Themenlandkarte ist, dass auf Basis einer sektorübergreifenden Struktur der Themen (z. B. Zulassung, Finanzierung, ) je Thema sog. Slots eingerichtet werden, in denen der Sachverhalt in einer für die unterschiedlichen Projektpartner relevanten Sicht (Sektor, Kassen, gematik, ) dargestellt wird. Insbesondere soll auf vorhandene Informationen und Dokumentation nach Möglichkeit in Form von Links oder Angabe von Bezugsquellen verwiesen werden ( Wo bzw. bei wem finde ich was? ). Auf der Landkarte selbst werden die Themen mit einem Label z. B. (A) versehen, was auf die entsprechende Tabelle im Dokument verweist. 2
3 -Ausstattung der Leistungserbringer - Allgemeine Informationen Voraussetzungen zum Start (für / in der Region) Ausstattungsphase in der Region (Gültigkeitsfrist der Pauschalen) Abschlussphase Basis- Rollout (in der Region) Konzept des Basis-Rollout (0) Planungsübersicht zum Basis-Rollout (1) Zulassungsverfahren der gematik (2) Integrationsprüfung der egk (3) Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene (A) Pauschalenvereinbarung auf Bundesebene für Region (B) Umsetzungsvereinbarung (inkl. Pauschalenantrag) auf regionaler Ebene (C) Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (E) Das Quality Gate in Nordrhein wurde passiert (G) Start Basis-Rollout in der Region Aktive Info an Leistungserbringer zum Start (H) Pauschalenantrag durch LE und Auszahlung der Pauschalen (C) Meldung Ausstattungsgrad (J) Abschlagszahlungen durch Kostenträger an KV/KZV gem. Umsetzungsvereinbarung (C) Telematikzuschlag Krankenhaus (D) Ende Pauschalenfrist Abschlussrechnung der Leistungserbringer (C) Restzahlung durch Kostenträger an KV/KZV auf Basis Abschlussrechnung (C) Laufende Information und Betreuung der Leistungserbringer (im Rahmen der Zuständigkeiten) (E, F) Meldung systematischer Incidents an die gematik (F) gematik Lead Leistungserbringer Lead Kostenträger 3
4 Konzept des Basis-Rollout (0) Konzept des Basis-Rollout Zusammenfassung Weiterführende Information: Rollout-Konzept Die Zusammenfassung zum Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auf der gematik-web-site unter: Architektur Rollout_der_Elek tronischen_gesundheitskarte.gematik zu finden. Das Rollout-Konzept steht auf der gematik-website unter Architektur Rollout_der_Elek tronischen_gesundheitskarte.gematik zum Download bereit. Derzeit ist die Version vom verfügbar. Eine aktualisierte Fassung ist in Vorbereitung. 4
5 Aktuelle Planung zum Basis-Rollout (1) Planungsübersicht zum Basis-Rollout Schematische Übersicht der Planung III 2009 IV 2009 I 2010 Ausstattung LE in Nordrhein (Startregion) QG Logistik Kartenterminals egk QG egk-ausgabe Nordrhein Ausstattung LE Staffel 2 Ausstattung LE Staffel 3 Ausstattung LE Staffel 4 5
6 Zulassungsverfahren der gematik (2) Zulassungsverfahren der gematik Zugelassene Komponenten Die von der gematik zugelassenenen Komponenten werden unter zugelassene_komponenten.ge matik tagesaktuell gelistet. Für den Basis-Rollout sind folgenden Komponenten relevant: -Elektronische Gesundheitskarten Generation 1 (egk) -ehealth-bcs-kartenterminal -Mobiles Kartenterminal - Ausbaustufe 1 migrationsfähig -Mobiles Kartenterminal - Ausbaustufe 1 nicht migrationsfähig Darüber hinaus ist die Weiterverwendung der dort gelisteten -MKT-Kartenterminals (teilweise Zulassung) im Basis-Rollout möglich, jedoch ist ein Austausch des Kartenterminals beim Übergang auf volle Funktionalität gemäß 291a SGB V notwendig (Online-Funktionalität). Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren der gematik Das Zulassungsverfahren der gematik ist auf der Website unter Zulassungsverfahren.Gematik veröffentlicht. Für den Basis-Rollout sind die dort aufgeführten Links auf - Elektronische Gesundheitskarte (egk) und - Kartenterminal (MKT, ehealth-bcs, ehealth, mobil) sowie - Herausgabeprozesse zur Nutzung der egk relevant. 6
7 Integrationsprüfung gem. den Vereinbarungen zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (3) Integrationsprüfung gem. den Vereinbarungen zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte Integrationsprüfung zur Erstausgabe und zum Wechsel des Kartenherstellers Zuständig für die Vereinbarung: KBV + GKV-SV Dokument: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte der KBV Ł Link zum Dokument: egk_4988.pdf Stand der Vereinbarung: abgeschlossen Integrationsprüfung zur Erstausgabe und zum Wechsel des Kartenherstellers Dokument: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte der KZBV Zuständig für die Vereinbarung: KZBV + GKV-SV Stand der Vereinbarung: abgeschlossen 7
8 Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene (A) Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene Kassenärztlicher Bereich Zuständig: KBV + GKV-SV Stand: erledigt Dokumente: Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der egk Ł Link zum Dokument: GK_5004.pdf RS 2008/238 des GKV-SV: Vereinbarungen zur Finanzierung der egk-einführung 8
9 Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene (A) Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene Kassenzahnärztlicher Bereich Zuständig: KZBV + GKV-SV Dokumente: Vereinbarung zu Inhalt und Anwendung der egk, Anhang 2: Vereinbarung zur Finanzierung der Maßnahmen nach 291a SGB V Stand: erledigt RS 2009/35 des GKV-SV: Vereinbarungen zur Finanzierung der egk-einführung RS 2009/160 des GKV-SV: Vereinbarungen zur Finanzierung der egk-einführung 9
10 Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene (A) Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene Krankenhausbereich Zuständig: DKG + GKV-SV Stand: erledigt Dokumente: Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der egk vom Ergänzungsvereinbarung zu der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der egk (Notfallambulanzen) vom Ergänzungsvereinbarung über die Festlegung der Höhe der Pauschalen für stationäre Kartenlesegeräte vom Gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung für den Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte vom RS 2008/187 des GKV-SV, Vereinbarungen zur Finanzierung der egk-einführung Anmerkung des GKV-SV: Die weiteren Verhandlungen erfolgen im Rahmen der Budget-Verhandlungen (s. Telematik-Zuschlag) 10
11 Pauschalenvereinbarung auf Bundesebene für Region (B) Pauschalenvereinbarung auf Bundesebene für Region Kassenärztlicher Bereich Zuständig: KBV + GKV-SV Dokumente: Vereinbarung über die Höhe der Festlegung der Pauschalen in der Region Nordrhein Stand: erledigt für Nordrhein, offen für Regionen in den weiteren Staffeln Kassenzahnärztlicher Bereich Zuständig: KZBV + GKV-SV Stand: erledigt für Nordrhein, offen für Regionen in den weiteren Staffeln Krankenhausbereich Zuständig: DKG + GKV-SV RS 2008/238 des GKV-SV Dokumente: Vereinbarung über die Höhe der Pauschalen eines von der gematik zugelassenen und zertifizierten E-Health-BCS-Kartenterminals RS 2009/160 des GKV-SV Dokumente: s. Finanzierungsvereinbarungen auf Bundesebene (Krankenhausbereich) Stand: bundesweit erledigt 11
12 Umsetzungsvereinbarung auf regionaler Ebene (C) Umsetzungsvereinbarung (inkl. Pauschalenantrag) auf regionaler Ebene Kassenärztlicher Bereich Zuständig: Partner der Gesamtverträge im kassenärztlichen Bereich Stand: Abgeschlossen in Nordrhein, offen für Regionen in den weiteren Staffeln Dokumente: Vereinbarung zur Umsetzung der Vereinbarung der Finanzierung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der egk (Nordrhein) Antragsformular zur Erstattung der Pauschalen Ł Link zum Dokument der KVNo: Vertragsinhalte u. a.: Vertragsfristen (Beginn und Ende) für die Pauschalenzahlungen Regelung zu Berufsausübungsgemeinschaften Regelung zur Anspruchsberechtigung zu mobilen Kartenterminals Regelung des Nachweises durch den Arzt (Antragsformular) Regelung der Berichtspflichten: Meldung des Ausstattungsgrades durch KV Regelung Abschlagszahlungen der Kassen an KV Regelung zur Abschlussrechnung der KV an Kassen Regelung zur Aufteilung der Gesamtkosten auf die Kassen Anmerkung des GKV-SV: Die zu verhandelnden Vertragsinhalte ergeben sich ausschließlich aus der Bundesfinanzierungsvereinbarung, ergänzende Vertragsinhalte sind ausgeschlossen. 12
13 Umsetzungsvereinbarung auf regionaler Ebene (C) Umsetzungsvereinbarung (inkl. Pauschalenantrag) auf regionaler Ebene Kassenzahnärztlicher Bereich Zuständig: Partner der Gesamtverträge Dokumente: Vereinbarung zur Finanzierung der Praxisausstattung mit E-Health- BCS-Kartenterminals im Rahmen der Einführung der egk (Nordrhein) Stand: Abgeschlossen in Nordrhein, offen für Regionen in den weiteren Staffeln Grundlegende Vertragsinhalte: Klärung Mengenvolumen im Rahmen der bundesw. Finanzierungsvereinbarung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften) Definition Dauer Gültigkeit Umsetzungsvereinbarung Definition Verteilungsschlüssel Kosten Definition Abschlagzahlung und Zahlungsfluss Vereinbarung Berichtswesen und Nachweispflicht KZV Bereitstellung egk-pauschalenantrag für die Zahnärzte Anmerkung des GKV-SV: Die zu verhandelnden Vertragsinhalte ergeben sich ausschließlich aus der Bundesfinanzierungsvereinbarung, ergänzende Vertragsinhalte sind ausgeschlossen. 13
14 Telematikzuschlag Krankenhaus (D) Telematikzuschlag Krankenhaus Krankenhausbereich Zuständig: Krankenhaus Krankenhausindividuelle Ermittlung des Telematikzuschlages gemäß 291a Abs. 7a SGB V zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten für den Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte Krankenhausbereich Zuständig: Vertragsparteien nach 11 KHEntgG bzw. 17 BPflV Krankenhausbereich Zuständiges Ministerium (bzw. Bezirksregierung) auf Landesebene Die DKG/KGNW haben ein Berechnungsbeispiel für die Ermittlung des Telematikzuschlages entwickelt Vereinbarung des krankenhausindividuellen Telematikzuschlages im Rahmen der Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2009 mit den Kostenträgern Genehmigung des Telematikzuschlags im Rahmen der Pflegesatzgenehmigung gem. 18 Abs. 5 KHG 14
15 Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (E) Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (Beispiele der KVNo) Infos auf Website für Mitglieder Sämtliche für Mitglieder der KVNo relevanten Informationen werden auf der Website der KVNo ( dargestellt Beispiele: Merkblatt zur Beschaffung von geeigneten Lesegeräten Ł Link zum Merkblatt: Antragsformular zur Erstattung der Pauschalen Ł Link zum Dokument der KVNo: df Listen der zugelassenen Terminals und Link zu (enthält Links zu Herstellern und Bezugsadressen) FAQ Häufig gestellte Fragen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Ł Link zur FAQ: 15
16 Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (E) Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (Beispiele der KVNo) Einrichtung einer egk-hotline Info-Veranstaltungen für Mitglieder an unterschiedlichen Standorten in der Region Informationsmessen zum Thema egk-basisrollout Bei Fragen zur egk und zum Basisrollout steht eine egk-hotline zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Ł Sollten der KVNo systematische Incidents gemeldet werden, so wird die KVNo diese an gematik weiterleiten Präsentation und Vortrag mit Informationen über den Basis-Rollout insbes. zu Finanzierungsvereinbarung / Pauschalenbeantragung und Terminals Anschließend bestand Möglichkeit sich über die einzelnen Kartenterminals zu informieren Informationen über die einzelnen Kartenterminals auf Ständen der Hersteller und deren Vertriebspartnern. Es können an den Messetagen auch Geräte bestellt werden. Darüber hinaus betreibt die KVNO auf den Informationsmessen einen eigenen Stand zur neutralen Beratung. 16
17 Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (E) Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (Beispiele der KZVNR) Infos auf Website für Mitglieder Auf ( Für die Praxis ehealth-bcs- Terminals und Basis-Rollout) wird über die egk und den Basis- Rollout informiert, z. B. zu: Technische Voraussetzungen der Einführung der egk in der Zahnarztpraxis Punkte, die vor dem Kauf zu berücksichtigen sind Erkennen und Handhaben der egk in der Praxis Umgang mit dem Versicherungsnachweis Weitere Infos für Mitglieder Callcenter für Mitglieder Individualisierte Informationen Monatlich erscheinender Informationsdienst Bei Fragen zum Basis-Rollout steht das Callcenter zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Ł Die KZVNR wird systematische Incidents an die gematik weiterleiten. Ł Incidents, welche der KZBV gemeldet werden, werden von der KZBV direkt an die gematik weitergeleitet. 17
18 Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (E) Vorbereitende Maßnahmen zu Information und Kommunikation (Beispiele der KGNW) Infos auf Website für Mitglieder im geschlossenen Bereich ( Befassung in Gremien Info-Veranstaltung für Mitglieder Im Mitgliederbereich der KGNW wird fortlaufend per Rundschreiben über sämtliche relevanten Aspekte im Zusammenhang mit dem Basis- Rollout der egk informiert. Ständiger Berichtspunkt in den Fach- und den Beschlussgremien der KGNW Bislang 5 Info-Veranstaltungen zum Basis-Rollout der egk mit Fachbeiträgen u. a. zu Allgemeinen Informationen zur egk und zum Basis-Rollout Umsetzung des Basis-Rollouts im Krankenhaus-Sektor Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen / Telematikzuschlag Anwenderberichte von Krankenhäusern Vorbereitungen der Krankenkassen 18
19 Meldung systematischer Incidents an die gematik (F) Meldung systematischer Incidents an die gematik Allgemeine Regelung zu Incidents (Problemen und Fragen) zum Basis-Rollout: Die Zuständigkeiten der Organisationen im Rahmen des egk Basis-Rollouts bleiben auf regionaler wie auf Bundesebene unverändert bei den jeweilig zuständigen Organisationen bestehen. Das Incident Management im Basis-Rollout folgt daher den in den Organisationen etablierten Verfahren. Insbesondere ist für die Lösung von ggf. bestehenden Problemen bei der Installation oder dem Betrieb des Primärsystems / Kartenterminals der Geschäftspartner des Leistungserbringers zuständig. Soweit den regionalen LE-Organisationen resp. Kartenherausgebern Incidents (Probleme / Fragen) zu Installation und Wirkbetrieb bekannt werden, werden diese gebeten, systematische Incidents mit Angabe der Einsatzumgebung (Betriebssystem, Terminalserver, ), des Primärsystems, des Kartenterminals und egk- Herausgebers an die gematik (tech-support@gematik.de) unter dem Stichwort Basis-Rollout zu melden. Zuständigkeit gematik Übernahme der gemeldeten Incidents ins Incident-Management-Tool der gematik Analyse der gemeldeten Incidents im Testlabor der gematik Weitere Bearbeitung entsprechend Analyseergebnis Anm.: Die gematik selbst steht ihrerseits laufend im Kontakt mit Primärsystemherstellern (direkt und z. B. auch über Verbände wie VHitG und VDDS), den Kartenterminal- und den egk-herstellern sowie Kartenherausgebern. 19
20 Das Quality Gate in Nordrhein wurde passiert (G) Das Quality Gate (QG) Logistik Kartenterminals und Primärsysteme in Nordrhein Vorgehen zum QG Logistik Kartenterminals und Primärsysteme Das QG besteht aus einer strukturierte Analyse der aufgetretenen Incidents*) und - soweit erforderlich - der Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen ( Lessons Learned ) je Sektor. Mit dem Fachausschuss der gematik werden die in der Startregion gewonnenen Erfahrungen und ggf. erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen erörtert. Im Fachausschuss der gematik wird das QG Logistik Kartenterminals und Primärsysteme beraten mit dem Ziel eine Definition zu finden, auf deren Basis eine Abnahme im Fachausschuss erfolgen soll. Anm.: Für den effektiven Start der Ausstattung im kassenärztlichen wie im kassenzahnärztlichen Bereich müssen darüber hinaus die vertraglichen Voraussetzungen wie Pauschalenfestlegung (B) und Umsetzungsvereinbarung (C) gleichermaßen erfüllt sein. Kommunikation und Information Zuständig: gematik, DKG, KBV, KZBV Kommunikation der ggf. verabschiedeten Verbesserungsmaßnahmen aus dem Quality Gate an die für deren Umsetzung zuständigen Organisationen. 20
21 Aktive Info an Leistungserbringer über Start (H) Aktive Info an Leistungserbringer Beispiel: Vorgehen der KVNo Zuständig: KV Info an Mitglieder der KVNo erfolgt über die Website die Mitglieder-Zeitschrift KVNO aktuell Beispiel: Vorgehen der KZVNR Zuständig: KZV Beispiel: Vorgehen der KGNW Zuständig: LKG Jede Praxis wird in einem mehrstufigen Verfahren informiert. Ein Initialanschreiben mit dem Signal die Praxis jetzt auszustatten. Beigefügt eine Rückantwort auf dem alle zertifizierten Kartenterminals aufgeführt sind und eine Bestätigung der erfolgreichen Installation. Bei Praxen die einen Anspruch auf ein mobiles Lesegerät haben ist diese Rückantwort ergänzt um die zertifizierten migrationsfähigen mobilen Kartenterminals. Information der Krankenhäuser erfolgt per KGNW-Rundschreiben (fortlaufend). Alle nordrheinischen Krankenhäuser erhielten bis dato Musterkarten der gematik, der TK und der Barmer sowie entsprechende Fragebögen. (Anm.: Die Krankenhäuser der Folgeregionen werden über die DKG durch die LKGen mit Musterkarten ausgestattet.) Allen nordrheinischen Krankenhäusern wurde eine Bereitschaftserklärung ( egk-ready ) zugeleitet. 21
22 Meldung Ausstattungsgrad (J) Meldung Ausstattungsgrad Kassenärztlicher Bereich Zuständig: KV Beispiel Nordrhein: Regelung gem. Vereinbarung zur Umsetzung der Vereinbarung der Finanzierung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der egk (Nordrhein): Monatlich weist die KVNo den Vertragspartnern die Anzahl der beschafften stationären und mobilen Kartenterminals nach Kassenzahnärztlicher Bereich Zuständig: KZV Dokumente: Vereinbarung über die Höhe der Festlegung der Pauschalen in der Region Nordrhein Regelung gem. Vereinbarung zur Finanzierung der Praxisausstattung mit E-Health-BCS-Kartenterminals im Rahmen der Einführung der egk (Nordrhein): Monatlich informiert die KZVNR die Vertragspartner über die Ausstattung der nordrheinischen Zahnarztpraxen mit Kartenterminals nach Bedarfsplanungsbereichen Dokumente: Vereinbarung zur Finanzierung der Praxisausstattung mit E-Health- BCS-Kartenterminals im Rahmen der Einführung der egk (Nordrhein) 22
23 Meldung Ausstattungsgrad (J) Meldung Ausstattungsgrad Krankenhausbereich Zuständig: LKG Beispiel Nordrhein: Formlose Meldung des regionalen Ausstattungsgrades (Anzahl egkfähiger Krankenhäuser) durch KGNW an gematik (und Beteiligte des Verfahrens in Nordrhein) Die Meldung basiert auf den Erklärungen der Krankenhäuser über ihre egk-fähigkeit an die KGNW ( egk ready ) 23
24 Kontakt Projekt Basis-Rollout: Dr. Markus Gundlach Hartmut Behrens Bereichsleiter Rollout-Management Dr. Achim Jannasch 24
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