Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft Betreibermodelle / Vertragsgestaltung

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft Betreibermodelle / Vertragsgestaltung im Rahmen der Veranstaltung Kraft-Wärme-Kopplung in der Wohnungswirtschaft Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen w w w. b b h o n l i n e. d e

2 Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 120 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 350 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen Betreibermodelle / Vertragsgestaltung /

3 Ulf Jacobshagen, Rechtsanwalt Tel.: 030 / geboren 1970 in Haan/Rheinland verheiratet, Vater von zwei Töchtern und einem Sohn 1987/1988 einjähriger Auslandsaufenthalt in Fairbanks, Alaska Studium Diplom-Sozialwissenschaften in Göttingen Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen mit Wahlfach im Umwelt- und Energierecht, studienbegleitendes Auslandssemester an der University of California, Santa Cruz Referendariat in Hannover, Göttingen, Erfurt und Berlin mit Wahlstation bei einem Bundestagsabgeordneten (Mitglied des Rechtsausschusses) Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Michaele Hustedt (Mitglied des Wirtschafts- und Umweltausschusses, Energiepolitische Sprecherin der Fraktion) seit 2002 Rechtsanwalt bei BBH Berlin regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeit in den Bereichen Kraft-Wärme- Kopplung, Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Areal- und Objektnetze Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 3

4 Inhaltsübersicht I. Förderung von KWK-Anlagen II. Objektversorgung mit KWK-Anlagen III. Vertragsgestaltung / Mietrechtliche Probleme IV. Umsatzsteuer Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 4

5 I. Förderung von KWK-Anlagen Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 5

6 3. Stufe Systematik des KWKG Übertragungsnetzbetreiber Ausgleich aller KWK-Kosten untereinander Übertragungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber Erstattung Anteilige Übernahme 2. Stufe 4. Stufe der Kosten für KWK-Zuschlag der KWK-Kosten Verteilnetzbetreiber Verteilnetzbetreiber 1. Stufe Abnahme Vergütung Strompreis vermiedene Netzentgelte KWK-Zuschlag vergleichsmäßigte KWK-Umlage pro kwh gedeckelte KWK-Umlage pro kwh (Sonderdeckel) 5. Stufe KWK-Anlage Letztverbrauchermengen bis kwh Letztverbrauchermengen über kwh Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 6

7 KWK-Strom außerhalb von Netzen der allgemeinen Versorgung Förderung auch von KWK-Strom, der außerhalb von Netzen der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Zukünftig förderfähig Kläranlagen Industrie KWK KWK in der Wohnungswirtschaft Flughäfen, Krankenhäuser, Schulen, Altenheimen etc. Contracting wird attraktiver Voraussetzungen: BAFA-Zulassung; geeichte Messeinrichtungen; Mitteilung an BAFA und Netzbetreiber Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 7

8 Förderung von Bestandsanlagen außerhalb der allgemeinen Versorgung Anlagenkategorie Auslaufen der Förderung neue Bestandsanlagen modernisierte Bestandsanlagen KWK-Bestandsanlagen 50 kw bis 2 MW KWK-Bestandsanlagen bis 50 kw spätestens Brennstoffzellen spätestens Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 8

9 Neue Fördersätze Anlagenkategorie Fördertatbestand Höhe des Zuschlags ct/kwh Dauer der Zuschlagszahlung hocheffiziente modernisierte Anlagen 5 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 4 bis 50 kw 5,11 über 50 kw-2 MW 2,1 über 2 MW 1,5 Zuschlagszahlung für 6 Betriebsjahre, höchstens für Vollbenutzungsstunden (Wärme für verarbeitendes Gewerbe nur vier Betriebsjahre) hocheffiziente Neuanlagen 5 Abs. 3, größer als 2 MW el 7 Abs. 8 s. o. s. o. hocheffiziente kleine KWK- Anlagen größer 50 kw el bis zu 2MW el 5 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 5 Satz 4 bis 50 kw 5,11 über 50 kw-2 MW 2,1 s. o. hocheffiziente Anlagen bis 5 Abs. 2 Nr. 1, 50 kw el 7 Abs. 6 Satz 2 bis 50 kw 5,11 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlage Brennstoffzellen-Anlagen 5 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs. 7 5,11 s. o Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 9

10 II. Objektversorgung mit KWK-Anlagen Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 10

11 Zusammensetzung des Strompreises Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 11

12 Versorgung eines Gebäudes Netz der allgemeinen Versorgung 2R 2R B H K W 1R M1 1R M2 1R M3 1R M4 1R M Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 12

13 Vergütung nach KWKG Netz der allgemeinen Versorgung Z Zuschlagsfähige Strommenge nach KWKG üblicher Preis + vermiedene Netzentgelte Z B H K W EZ M1 EZ M2 EZ M3 EZ M4 UZ M Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 13

14 Vorteile der Eigenversorgung mit Strom aus KWK-Anlage Erhalten: KWK-Zuschlag für gesamten Strom Vermiedene Netzentgelte für Überschussstrom Vergütung nach EEX für Überschussstrom Stromsteuerbefreiung für im Objekt verbrauchte Strommenge (Förderung Mini KWK- Richtlinie wurde nicht verlängert) Zahlen nur für Zusatz- und Reservestrom: Konzessionsabgabe KWK-Umlage Netzentgelte Stromsteuer Eigenerzeugte Strommenge ist davon befreit EEG-Umlage muss für gesamte Strommenge gezahlt werden Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 14

15 Verrechnung von Zählwerten Netz der allgemeinen Versorgung Z Verrechnung mit UZ-Werten Z B H K W 4 Abs. 3b KWKG: Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler Verrechnungsgrundlage: Standardlastprofil nach 12 StromNZV EZ M1 EZ M2 EZ M3 EZ M4 UZ M5 HH-norm Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 15

16 Versorgung mehrerer Objekte: Bestehende Anschlusssituation V E R T E I L N E T Z B E T R E I B E R 10 kv-netz TRAFO 0,4 kv-netz VERTEILNETZBETREIBER Z Z Z Z Z Z Z Z Z BHKW Grundstück Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 16

17 Versorgung mehrerer Objekte: Beabsichtigte Anschlusssituation V E R T E I L N E T Z B E T R E I B E R 10 kv-netz TRAFO Netzanschlusspunkt zum Netz der allgemeinen Versorgung Hausanschluss 0,4 kv-netz Z Summenzähler Zweirichtungs-Arbeitszähler Z Z Z Z Z Z Z Z Z BHKW Grundstück Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 17

18 III. Vertragsgestaltung / Mietrechtliche Probleme Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 18

19 BHKW-Betrieb durch Eigentümer in MFH Netzbetreiber KWK-Einspeisevertrag NetzanschlussV WartungsV Installateur AnschlussnutzungsV Eigentümer Stromlieferant StromLV (Zusatzstrom) GaslieferV Gaslieferant Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 19

20 BHKW-Betrieb durch Eigentümer in MFH Mietvertrag Wärmeversorgung Eigentümer M 1 M 2 M n StromlieferV Stromlieferung Ggf. externe Lieferanten Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 20

21 Überblick: Mietrechtliche Probleme Umstellung auf Wärme- (und ggf. Strom-) Versorgung aus einer KWK-Anlage ist für die Mieter u.u. mit baulichen und finanziellen Belastungen verbunden Entscheidend bei der Umsetzung eines Projekts: Können die Mieter den Einbau der Anlage verhindern oder verzögern? Können die Kosten des Einbaus auf die Mieter umgelegt werden? Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 21

22 Umstellung auf Wärmeversorgung aus KWK-Anlagen BGH, Urteil v (VIII ZR 275/07) Umstellung der Wärmeversorgung einer Mietwohnung von Gasetagenheizung auf Anschluss an das aus KWK- Anlage gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie und damit eine Modernisierungsmaßnahme Duldungspflicht des Mieters nach 554 BGB (Ausnahmen nur in besonderen Härtefällen) Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 22

23 Umstellung auf KWK-Anlage: Kostenumlegung BGH-Urteil zur Modernisierung (VIII ZR 275/07) ist auch für die Frage der Kostenweiterreichung von Bedeutung 559 BGB: Erhöhung der jährlichen Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten möglich Problem: Kostenaufteilung Strom/Wärme KWK-Anlage aufgrund der Stromerzeugungseinheit wesentlich teurer als Gaskessel Kostenteilung entsprechend der Kenndaten der Anlage (z.b. Strom 1/3, Wärme 2/3) oder auf der Grundlage fiktiver Investitionskosten für neue Heizungsanlage Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 23

24 Verpflichtung der Mieter zur Stromabnahme? Die Mieter können vertraglich nicht zur Abnahme des in der KWK-Anlage erzeugten Stroms gezwungen werden Es gilt das allgemeine energierechtliche Recht der freien Lieferantenwahl Gleichwohl: günstige Bezugskosten sind i.d.r. für die Mieter überzeugend Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 24

25 Vertragslaufzeit des Stromliefervertrags unbefristet mit Kündigungsfrist von einem Monat bzw. bei einem Umzug zweiwöchige Frist auf das Ende eines Kalendermonats (entsprechend 20 StromGVV) Festlaufzeit max. 2 Jahre mit Verlängerungsoption jeweils um 1 Jahr; Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate ( 309 Nr. 9 BGB) Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 25

26 Kalkulation der Vergütung für Stromlieferung Mischpreis aus Kosten für Zusatzstrombezug und Eigenerzeugung Steuern und Abgaben sowie sonstige Belastungen können gesondert abgerechnet werden: EEG-Umlage KWK-Umlage Stromsteuer Konzessionsabgabe Netzentgelte für Zusatzstrombezug Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 26

27 Pflichten des Vermieters bei Stromversorgung von Mietern Versorgererlaubnis nach dem Stromsteuergesetz beantragen, 4 Abs. 1 StromStG Ausnahme: 1 Abs. 1 und 2 StromStV Voraussetzungen für Stromsteuerbefreiung nach 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG darlegen Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden gegenüber der Regulierungsbehörde, 5 EnWG personelle, wirtschaftliche, technische Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit Geschäftsleitung Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 27

28 Abrechnung der KWK-Wärme im Mietverhältnis nach Heizkostenverordnung (HeizKV) Pflicht zur Verbrauchserfassung und Kostenverteilung: 4 bis 6 HeizKV Verteilungsformeln in den 7 bis 9 HeizKV Bei Versorgungsanlagen für Wärme sind zwischen 50 und 70 Prozent der Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage über die Nutzer ihrem erfassten Wärmeverbrauch nach zu verteilen. Im übrigen: anteilig nach Wohn-/ bzw. Nutzfläche Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 28

29 Problem bei der Abrechnung nach HeizKV Mietern darf nur der Aufwand für die Wärmeversorgung in Rechnung gestellt werden. KWK-Anlagen erzeugen gekoppelt Wärme und Strom Zum Zwecke der Abrechnung müssen Kosten für Stromund Wärmeerzeugung fiktiv getrennt werden. Ansatzpunkt unklar: Bundesrat hat BundesReg um Klarstellung bei nächster HeizKV-Novelle gebeten. Lösungsansatz: Orientierung der Betriebskosten an fiktiven Kesselkosten als Übergangslösung bis zu HeizKV- Novelle Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 29

30 BHKW-Betrieb durch Contractor in MFH Netzbetreiber KWK-Einspeisevertrag NetzanschlussV AnschlussnutzungsV Contractor WartungsV Installateur Stromlieferant StromLV Zusatzstrom inkl. Netznutzung Grundvertrag GaslieferV Gaslieferant Eigentümer Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 30

31 BHKW-Betrieb durch Contractor in MFH Eigentümer Mietvertrag Wärmeversorgung Strom Eigenbedarf Wärme M 1 M 2 M n Contractor StromlieferV Stromlieferung Ggf. externe Lieferanten Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 31

32 Umlage der Contracting-Wärmelieferungskosten auf Mieter Voraussetzungen für Umlage der Wärmelieferkosten auf den Mieter: ausdrückliche Regelung im Mietvertrag, die Vermieter zur Umstellung der Wärmelieferung auf Dritten berechtigt oder Verweis im Mietvertrag auf 2 BetrKV bzw. Anlage 3 zu 27 II. BerechnungsV hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung der Betriebskosten für Wärmelieferung für den Mieter (vgl. BGH v ) oder Zustimmung des Mieters (BGH v , VIII ZR 54/04) umlegbare Kosten: gesamte Kosten, die der Wärmelieferant dem Vermieter in Rechnung stellt, einschl. Investitions- und Verwaltungskosten u. Unternehmensgewinn Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 32

33 IV. Umsatzsteuer Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 33

34 Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG? Definition: Unternehmer ist, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt ( 2 Abs. 1 UStG). Wesentliche Merkmale: nachhaltige, selbständige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen auch ohne Gewinnerzielungsabsicht Folgerung: Wird der erzeugte Strom oder die erzeugte Wärme ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Netz eingespeist oder weitergeliefert (z.b. an Mieter), liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor (Abschn. 18 Abs. 5 UStR 2008) Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 34

35 Umsatzgrenze? BFH, Urteil vom , V R 80/71 1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes BHKW, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. 2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist. 3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des BHKWs ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des 15 UStG zu gewähren Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 35

36 Umsatzgrenze? Hintergrund: Nur der erzeugte Strom wurde - soweit kein Selbstverbrauch vorlag in das Netz eingespeist. Die Einnahmen betrugen ca (brutto) p.a. Auffassung des BFH: Die Höhe der Einnahmen spielen keine Rolle und können nichts an der Unternehmereigenschaft ändern. Ergebnis: Jeder Betreiber eines BHKW, der z.b. Strom in das allgemeine Netz einspeist, ist Unternehmer (kein Wahlrecht) Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 36

37 Umsatzsteuerliche Behandlung von BHKW-Anlagen BMF, Schreiben vom , IV B8 - S 7124/07/10002 (Entwurf) Verweis: Beim Direktverbrauch gelten die Grundsätze des BMF- Schreiben vom , IV B 8 - S 7124/07/10002 für Photovoltaikanlagen. Strom: Der gesamte, selbst erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird an den Netzbetreiber (fiktiv) geliefert und von diesem an den Anlagenbetreiber (fiktiv) zurückgeliefert. Wärme: Diese Fiktion gilt nicht für Wärme Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 37

38 Bemessungsgrundlage Strom Dezentraler Verbrauch (Hinlieferung): Wird der vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten verbrauchte Strom nach dem KWKG vergütet, entspricht die BMG für die Lieferung dem üblichen Preis zuzüglich der nach dem KWKG vom Netzbetreiber zu zahlenden Zuschläge. Üblicher Preis: Es gilt bei KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Dezentraler Verbrauch (Rücklieferung): Die BMG für die Rücklieferung entspricht der der Hinlieferung ohne Zuschläge Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 38

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e Betreibermodelle / Vertragsgestaltung 39

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