Die EEG-Novelle aus der Sicht von Bürgeranlagen
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- Leon Kerner
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1 Nicole Knudsen Die EEG-Novelle aus der Sicht von Bürgeranlagen 10. Netzwerktreffen der Energiebürger.SH *,
2 Wenn wir über Energierecht reden komplex 2
3 Wenn wir über Energierecht reden komplexer 3
4 Wenn wir über Energierecht reden komplexerer 4
5 Ausschreibung für Erneuerbare Energien ab 2017 Zweck und Ziel Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. 5
6 Ausschreibung für Erneuerbare Energien ab 2017 Zweck und Ziel Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf bis 45 Prozent bis zum Jahr bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und 3. mindestens 80 Prozent bis zum Jahr Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen. 6
7 Ausschreibung für Erneuerbare Energien ab 2017 Zweck und Ziel Die Höhe der Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien soll durch Ausschreibungen ermittelt werden. Dabei soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Die Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien sollen gering gehalten und unter Einbeziehung des Verursacherprinzips sowie gesamtwirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden. 7
8 Ausschreibungen weltweit 8
9 Ausschreibungen weltweit Beispiel Großbritannien Erfahrungen bereits seit 1990 Unterscheidung zwischen kleinen und großen Projekten Trotz hoher Bieterzahl hohe Nichtrealisierungsrate der Projekte Grund= Zuschlag erfolgte in einem frühen Projektstadium, während die Genehmigung fehlte 9
10 Ausschreibungen weltweit Beispiel Italien Bislang drei Ausschreibungsrunden Relativ hohe durchschnittliche Förderhöhe von 14 bzw. 10,8 ct/kwh Branchenkenner erwarten eine Realisierungsquote von nur 80 Prozent Prognose= Investoren ziehen ins Ausland 10
11 Ausschreibungen weltweit Gesammelte Erfahrungswerte hohe Nichtrealisierungsrate (rund 50%) von Windenergieprojekten, die im Rahmen von Auktionen bewilligt wurden Produktionseinbrüche durch zeitlichen Aufschub im Verfahren Kostensenkung nicht notwendigerweise die Folge von Auktionen technologieneutrale und grenzüberschreitende Ausschreibungen ab 2018 Marktkonzentrationen mit erheblichen Folgen für die Wirtschaftsleistung 11
12 Marktkonzentration: Warum Akteursvielfalt wichtig ist
13 Ist Ausschreibung das richtige System - um die Klimaziele zu erreichen - zum Erhalt der Akteursvielfalt und - zur Kostensenkung?
14 Wie viel Erneuerbare Energien brauchen wir, um die Klimaziele zu erreichen?
15 Übersicht über die Ziele der Energiewendeund Klimaschutzpolitik in der EU, in Deutschland und Schleswig-Holstein 2020/2030/2050 Handlungsfelder der Energiewende- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung: Ausbau EE in der Stromerzeugung mit Schwerpunkt Windenergie an Land Ausbau Sektorkopplung und Flexibilitäten Wärmewende Energiewende- und Klimaschutzgesetz Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und des Heißen Labors in Geesthacht Klimaschutz in der Landwirtschaft Quelle: Energiewende- und Klimaschutzbericht Landesregierung Juli 2016
16 Entwicklung der Emissionen der drei THG und Trendlinie zum Ziel 2020 sowie THG-Minderung durch EE Schleswig-Holstein Auch für Schleswig- Holstein ist die Erreichung des Klimaschutzziels einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 noch nicht gewährleistet. Die Treibhausgasemissionen liegen bisher höher als für einen linearen Pfad zur Erreichung dieses Ziels geboten wäre. Quelle: Energiewende- und Klimaschutzbericht Landesregierung Juli 2016
17 Wo wollen wir eigentlich hin? Stromwende vs. Energiewende Schlüsseltechnologien sind im Wärmebereich Wärmepumpen (dezentral, sowie Großwärmepumpen in Wärmenetzen und Industrie), Elektrodenkessel im Bereich Fernwärme und Industrie. Dies führt zu einer Steigerung des Stromeinsatzes im Wärmebereich von heute 90 TWh/a auf 222 TWh/a im Jahr 2050 Im Verkehrsbereich sind die Schlüsseltechnologien vollelektrische Pkw (BEV), Plug-In-Hybrid- Fahrzeuge (PHEV) in Kombination mit Erdgas und der Oberleitungs-Lkw. Dies führt zu einer Steigerung von heute 17 TWh/a auf 131 TWh/a im Jahr Übergreifend wird Power-to-Gas in Höhe von 31 TWh/a eingesetzt Quelle: Fraunhofer 2015
18 Knackpunkt Menge Ausschreibungsvolumen und Zubau in MW Mindestausbau zur Erreichung der Klimaziele (BMWi 2014) 5 % der jährlich zu installierenden Leistung wird für die Teilnahme von Anlagen in anderen EU- Mitgliedstaaten vorgesehen
19 Knackpunkt Menge Ausschreibungsvolumen und Zubau in MW Der Brutto-Neubau von MW reicht damit nicht aus, um die Stromerzeugung der stillgelegten Annahmen vollkommen zu kompensieren. Dadurch gibt es nach 2018 bis 2022 nur noch einen sehr leichten Stromzuwachs der Windenergieanlagen an Land und danach ein Absinken um 2,5 TWh. Das ausbleibende Repowering nach 2018 führt dazu, dass die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land um 18 TWh bis 2025 gegenüber 2018 sinkt. Quelle: era - energy research architecture
20 Knackpunkt Netzausbaugebiete Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber In Netzausbaugebieten gilt Obergrenze des Zubaus von maximal 58 % (Ø Zubau 2013 bis 2015) im jeweiligen Gebiet Gilt vorerst für Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein exakte Regionen werden per Verordnung bis spätestens 1. März 2017 bestimmt Zubau SH Ø 2013 bis 2015: 876 MW
21 Knackpunkt Netzausbaugebiete Quelle: ausgestrahlt
22 Ist Ausschreibung das richtige System - um die Klimaziele zu erreichen - zum Erhalt der Akteursvielfalt und - zur Kostensenkung?
23 Was sagt das EEG zur Bürgerenergie?
24 Bürgerenergie Definition Bürgerenergiegesellschaft eine Gesellschaft, a. die aus mindestens zehn natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern besteht b. bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die seit mindestens einem Jahr vor der Gebotsabgabe in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis, in der oder dem die geplante Windenergieanlage an Land errichtet werden soll, nach 21 oder 22 des Bundesmeldegesetzes mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, und c. bei der kein Mitglied der Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält
25 Bürgerenergie Besondere Ausschreibungsbedingungen Bürgerenergiegesellschaften können Gebote für bis zu 6 WEA mit max. 18 MW ohne BImSchG-Genehmigung abgeben, wenn 1. Gutachten über den zu erwartenden Stromertrag für die geplanten Anlagen vorliegt 2. Anzahl der an dem Standort geplanten Anlagen angegeben wird 3. Wenn Eigenerklärung zur Bürgerenergiegesellschaft vorliegt 4. Wenn weder die Gesellschaft noch eines ihrer stimmberechtigten Mitglieder selbst oder als stimmberechtigtes Mitglied einer anderen Gesellschaft in den zwölf Monaten vor der Gebotsabgabe einen Zuschlag erhalten hat und
26 Bürgerenergie Besondere Ausschreibungsbedingungen 6. Wenn die Gesellschaft Eigentümerin der Fläche ist, auf der die WEA errichtet werden sollen, oder das Gebot mit Zustimmung des Eigentümers dieser Fläche erfolgt 7. Zu hinterlegende Erstsicherheit beträgt 15 Euro pro Kilowatt 8. Zweitsicherheit ist im Fall eines Zuschlags innerhalb von zwei Monaten nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung, zu entrichten 9. Zweitsicherheit = installierte Leistung der genehmigten WEA multipliziert mit 15 Euro pro Kilowatt
27 Bürgerenergie Besondere Ausschreibungsbedingungen Zuschlags-, Preis- und Pönalenrisiko Pönale bei Nicht-Realisierung 15 Euro pro Kilowatt: 24 Monate nach Zuschlag fällt erste Pönale in Höhe von 10 Euro/kW an. Diese erhöht sich dann stufenweise in den nächsten sechs Monaten auf insgesamt 30 Euro/kW. Nach 4,5 Jahren entfällt der Zuschlag Höchstpreis von 7 Cent pro KWh, aber uniform pricing statt pay as bid Einstufiges Referenzertragsmodell als Vorteil
28 Ist die Energiewende sozial ungerecht? Was sind die Alternativen? Was passiert, wenn nichts passiert?
29 Eine Frage der Gerechtigkeit Befreiung von der EEG-Umlage 717 energieintensive Unternehmen sind im vergangenen Jahr von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit worden Geplante Entlastung dieser Unternehmen 2017: 5 Milliarden Euro Die Branchen, denen die Unternehmen zuzuordnen sind, verbrauchen mit 120 TWh jährlich mehr als ein Fünftel des Stroms in Deutschland Für das Jahr 2016 (Stand 25. Mai 2016) wurden Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage genehmigt 2015 lag die Zahl aller Begünstigungen, die von nichtprivilegierten Stromkunden gegenfinanziert werden müssen, bei Unternehmen.
30 Eine Frage der Gerechtigkeit Keine Stromsteuer für Eigenverbrauch 5 Prozent der Produktion eines AKW 8 Prozent der Produktion eines Kohlekraftwerkes < 1 Prozent der Produktion einer Windenergieanlage Mindereinnahmen für den Staat > 2,5 Milliarden Euro Senkung der EEG-Umlage von 0,6 Cent/kWh möglich
31 Eine Frage der Gerechtigkeit Subventionen nur für Erneuerbare? Laut EU-Subventionsbericht Energie betrug die Förderung Erneuerbarer Energien 2011 in den Staaten der Europäischen Union 30 Milliarden Euro Sie betrug 35 Milliarden Euro Förderungen für nukleare Anlagen und 26 Milliarden Euro für fossile Kraftwerke Indirekt wird die Energieerzeugung aus Kohle und Gas mit weiteren 40 Milliarden Euro gefördert (Abdeckung sozialer und gesundheitlicher Folgen)
32 Was sind die Alternativen? Auf Zeitreise mit Sigmar Gabriel Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. 32
33 Alternative Atomstrom? Wenn Brennelemente- Steuer ab entfällt: Ersparnis pro AKW rund Euro pro Tag Wer zahlt für den Atommüll? Bei Windenergie sind Rückbaubürgschaften Teil der Genehmigung
34 Alternative Kohlestrom? Todesfälle pro Jahr, Krankenhauseinweisungen und damit verbunden etwa Fälle chronischer Bronchitis in Deutschland gehen laut einer Studie von Umwelt- und Gesundheitsorganisationen auf das Konto der Kohleverstromung. (
35 Alternative Kohlestrom? Kosten für die Landschaftsbildabgabe in Schleswig-Holstein an der Westküste rund Euro pro WEA
36 Jetzt reden wir übers Geld
37 Zu den Kosten
38 Zu den Kosten: Die EEG-Umlage
39 Wie funktioniert Strom?
40 Physikalischer Stromfluss Kaufmännischer Stromfluss Monetärer Stromfluss Übertragungsnetz Konventionelles Kraftwerk Übertragungs- Netzbetreiber Konventionelles Kraftwerk Übertragungs- Netzbetreiber Konventionelles Kraftwerk Verteilnetz Endkundenversorger Verteilnetzbetreiber Endkundenversorger Verteilnetzbetreiber Börsenerlös für EEGund konventionellen Strom Endkundenversorger EEG-Strom Stromkunde EEG- Betreiber Stromkunde EEG-Betreiber Einspeisevergütung Stromkunde Quelle: Wolf von Fabeck Quelle: Wolf von Fabeck Quelle: Wolf von Fabeck
41 Physikalischer Stromfluss Übertragungsnetz Konventionelles Kraftwerk Verteilnetz Endkundenversorger EEG-Strom Stromkunde Quelle: Wolf von Fabeck
42 Kaufmännischer Stromfluss Übertragungs- Netzbetreiber Konventionelles Kraftwerk Verteilnetzbetreiber Endkundenversorger EEG-Betreiber Stromkunde Quelle: Wolf von Fabeck
43 Monetärer Stromfluss Übertragungs- Netzbetreiber Konventionelles Kraftwerk Börsenerlös für EEG- und konventionellen Strom Verteilnetzbetreiber Endkundenversorger Einspeisevergütung EEG-Betreiber Stromkunde Quelle: Wolf von Fabeck
44 /MWh Merit Order Systemkosten Differenzkosten Werden umgelegt auf nichtprivilegierte Letztverbraucher aus dem öffentlichen Netz Stromnachfrage Stromangebot Grün=EE Lila=konventionell Strompreis Einnahmen der ÜNB für EEG-Strom am Markt (Strombörse) MW Quelle: Greenpeace
45 Warum steigt der Strompreis?
46 Was den Strom teuer macht 2017 zusätzliche EEG-Befreiung von 800 Millionen Euro geplant ( 5-6 Mrd. Euro) EuGH : nationale Ökostromregelungen, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen, sind mit EU vereinbar, auch bei Behinderung des freien Warenverkehrs EU-Kommission leitete Beihilfeverfahren wegen der Umlagebefreiung der Industrie einnicht wegen des EE-Ausbaus EU-Kommission zweifelte daran, dass EEG ausschließlich dem Umweltschutz dient und wertete Industriebefreiungen als unerlaubte staatliche Förderung. Wegen der stark gesunkenen Börsen-Strompreise auf Grund des hohen Anteils erneuerbarer Energien profitiere die Industrie ausreichend von niedrigen Einkaufspreisen Grundsatzeinigung EU-Kommission und WiMi August erzielt: Befreiung von der EEG- Umlage bei den Bestandsanlagen zur Eigenstromproduktion bleibt, Industrieförderung auch
47 Kosten oder Investitionen? *16,6 Mrd. Euro direkt (Produktion, Planung, Installation, Betrieb) 8,5 Mrd. Euro indirekt (Nutzung, Wartung, Service, Instandhaltung, Handel) Quelle: Greenpeace
48 Projekt Wind im Licht der Künstlerin Gisela Meyer- Hahn, September 2014, Fotograf Tim Riedinger
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