Das EEG 2017 ein Überblick

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1 Das EEG 2017 ein Überblick Prof. Dr. Christian Buchmüller 10. Netzwerktreffen der Energiebürger.SH 2. September 2016 in Bad Malente 1

2 Übersicht I. Einführung II. Hintergrund der EEG-Novelle III. Wesentliche Neuregelungen des EEG 2017 IV. Fazit 2

3 Einführung (Vereinfachte) Funktionsweise des EEG Epex Spot ÜNB Δ = EEG-Umlage Stromlieferant EV bzw. MP ÜNB VNB EEG-Umlage EV bzw. MP Direktvermarkter Anlagenbetreiber Letztverbraucher 3

4 Einführung EEG 2017: Einführung von Ausschreibungen Epex Spot ÜNB Δ = EEG-Umlage Stromlieferant EV bzw. MP ÜNB VNB EEG-Umlage EV bzw. MP Direktvermarkter Anlagenbetreiber Letztverbraucher 4

5 Übersicht I. Einführung II. Hintergrund der EEG-Novelle III. Wesentliche Neuregelungen des EEG 2017 IV. Fazit 5

6 Hintergrund der EEG-Novelle 2 wesentliche Treiber EU-Beihilferecht Kostendiskussion 6

7 EU-Beihilferecht Gegenstand EU-Mitgliedstaaten zum Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet Art. 107 ff. AEUV: Beihilfeverbot mit Genehmigungsvorbehalt 7

8 EU-Beihilferecht Voraussetzungen des Beihilfeverbots Gewährung eines Vorteils Finanzierung der Maßnahme durch den Staat oder aus staatlichen Mitteln Begünstigung einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige (Selektivität) Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten Drohende Verfälschung des Wettbewerbs 8

9 EU-Beihilferecht Offene Frage: Ist EEG eine Beihilfe? Epex Spot ÜNB Δ = EEG-Umlage Stromlieferant EV bzw. MP ÜNB VNB EEG-Umlage EV bzw. MP Direktvermarkter Anlagenbetreiber Letztverbraucher 9

10 EU-Beihilferecht Offene Frage: Ist das EEG eine Beihilfe? Position der EU-Kommission: EEG ist Beihilfe (Arg.: faktisch lenkt der Staat alle Finanzflüsse) Position Deutschlands: EEG ist keine Beihilfe (Arg.: formal fließen keine Mittel durch Staatshaushalt oder staatlichen Fonds) Letztentscheidung durch den EuGH voraussichtlich in

11 EU-Beihilferecht Folgen eines Verstoßes gegen Beihilfeverbot Mitgliedstaat muss Beihilfen grds. zzgl. Zinsen zurückfordern Rückforderungspflicht würde auch für zu Unrecht ausgezahlte EEG-Vergütungen gelten Um spätere Rückabwicklung zu vermeiden, verhält Deutschland sich so, als ob EEG-Beihilfe ist und hält Vorgaben der EU-Kommission ein 11

12 EU-Beihilferecht Umwelt- und Energiebehilfeleitlinien der EU-COM 12

13 EU-Beihilferecht Praktische Auswirkungen auf das EEG Enge Abstimmung der Bundesregierung mit EU-COM im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses Neuregelungen im EEG nach Vorgaben der UEBLL (v.a. zur Vermeidung einer Überförderung) Inkrafttreten des EEG erst nach Genehmigung durch EU-COM (Genehmigung voraussichtlich bis zum ) 13

14 Kostendiskussion Entwicklung der Stromerzeugung aus EE Quelle: BDEW, Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2016), S

15 Kostendiskussion EEG-Strommengen und Auszahlungen Quelle: BDEW, Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2016), S

16 Kostendiskussion EEG-Umlage Quelle: BDEW, Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2016), S

17 Kostendiskussion Politische Reaktion auf gestiegene EEG-Umlage Ruf nach Kostenbegrenzung ( Strompreisbremse ) und Beendigung der Überförderung (im Anschluss an goldene Jahre für PV ) Maßnahmen v.a. Absenkung der Vergütung (ab 2014) und Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe ab 2017 (für PV-Freifläche schon ab 2015) Reduzierung der Ausnahmen von der EEG-Umlage (Eigenstromprivileg und Besondere Ausgleichsregelung) 17

18 Übersicht I. Einführung II. Hintergrund der EEG-Novelle III. Wesentliche Neuregelungen des EEG 2017 IV. Fazit 18

19 EEG 2017 Ausbauziele Ausbauziele: EE-Anteil des erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch Bis 2025: % Bis 2035: % Bis 2050: mindestens 80 % Umsetzung durch Ausbaupfad 19

20 EEG 2017 Ausbaupfad Wind onshore : MW brutto/jahr Ab 2020: MW brutto/jahr Wind offshore Bis 2020: MW Bis 2030: MW Solar MW brutto/jahr Biomasse : 150 MW brutto/jahr : 200 MW brutto/jahr 20

21 EEG 2017 Einhaltung des Ausbaupfads Maßnahme 1: Steuerung Ausschreibungsvolumina Maßnahme 2: Atmender Deckel (außerhalb der Ausschreibungen) für PV < 750 kw Für Wind onshore im Übergangszeitraum 2017/2018 (nur für bis genehmigte Anlagen) 21

22 Grundsatz EEG 2017 Ausschreibungen - Überblick Förderung für Neuanlagen grds. nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an Ausschreibungen Förderhöhe wird im Wettbewerb ermittelt (grds. pay as bid) Ausschreibungen grds. gesondert je Energieträger Ausnahmen Kleinere Anlagen (Wind und Solar < 750 kw; Biomasse < 150 kw) Übergangsregelung bei IB vor , wenn BImschG-Genehmigung/Zulassung vor (Wind und Biomasse) (bei Wind offshore längere Übergangsfristen) Pilotwindenergieanlagen (Wind onshore) 22

23 EEG 2017 Ausschreibungsverfahren Bsp. FFAV in 2015/2016 Quelle: Gesetzesbegründung zur FFAV, S

24 EEG 2017 Besonderheiten Ausschreibungen Wind onshore (1) Späte Ausschreibung: Gebot setzt erteilte BImSchG- Genehmigung voraus Keine Maximalgröße der Gebote Keine Einschränkung der Flächenkulisse Begrenzung der Zuschläge für Netzausbaugebiete (relevant für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen) 24

25 EEG 2017 Besonderheiten Ausschreibungen Wind onshore (2) Realisierungsfrist: 30 Monate ab Bekanntgabe des Zuschlags Keine Übertragung von Zuschlägen AW = um Gütefaktor korrigierter Zuschlagswert (einstufiges Referenzertragsmodell) Achtung: alle 5 Jahre Anpassung AW und ggf. rückwirkende Korrektur auf Basis tatsächlicher Standortertrag! Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften 25

26 EEG 2017 Bürgerenergiegesellschaften Wind onshore (1) Voraussetzungen für Privilegierung: Bürgerenergiegesellschaft Mindestens 10 stimmberechtige Mitglieder/Anteilseigner natürliche Personen > 51 % der Stimmrechte bei natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz seit > 1 Jahr in kreisfreier Stadt/Landkreis der WEA Kein Mitglied/Anteilseigner > 10 % der Stimmrechte an Gesellschaft Kein Zuschlag an Gesellschaft/Mitglieder in vergangenen 12 Monaten Berechtigung bzgl. Fläche für WEA (Zumindest Angebot für) Beteiligung an Gemeinde/gemeindeeigene Gesellschaft für finanzielle Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaft i.h.v. 10 % Projekt aus max. 6 WEA mit insgesamt max. 18 MW 26

27 EEG 2017 Bürgerenergiegesellschaften Wind onshore (2) Gegenstand der Privilegierung: Gebotsabgabe (unter bestimmten Voraussetzungen) schon vor Erteilung der BImSchG-Genehmigung Aufteilung der Sicherheit in Erst- und Zweitsicherheit à 15 Euro/kW Zuschlagswert ist der des höchsten in der Ausschreibungsrunde noch bezuschlagten Gebots Längere Realisierungsfrist 27

28 EEG 2017 Perspektiven des Ausschreibungsmodells Technologieoffene Ausschreibungen für Wind onshore und Solar (400 MW/Jahr in ) Innovationsausschreibungen für besonders systemdienliche Anlagen (50 MW/Jahr in ) Internationale Öffnung der Ausschreibungen Noch in 2016: geöffnete Pilotausschreibungsrunde für PV-Freifläche mit Dänemark (Öffnung dänische Förderung ihv 2,4 MW für deutsche Anlagen) Ab 2017: Öffnung für weitere Energieträger (und ggf. mit weiteren Staaten) 28

29 EEG 2017 Neuregelungen für dezentrale/regionale Projekte Pflicht zur Volleinspeisung für Neuanlagen ABER: nur für infolge Ausschreibung geförderte Anlagen Ausnahmen: Kraftwerkseigenverbrauch, negative Strompreise, EinsMan-Stunden Sanktion bei Verstoß: AW für Kalenderjahr = 0 Doppelförderungsverbot (rückwirkend ab !) Keine Kombination aus Stromsteuerbefreiung und EEG- Förderung mehr; bei Verstoß Rückzahlung EEG-Förderung Regionale Grünstromkennzeichnung 29

30 EEG 2017 Speicher Problem: Doppelbelastung mit LV-Abgaben/-umlagen Speicher energiewirtschaftlich als Letztverbraucher qualifiziert Folge: Einspeicherung als Strombezug mit LV-Abgaben Lösungsbeitrag im EEG: Keine EEG-Umlage für Stromverbrauch dezentraler Speicher ABER: Speicher nur umlagebefreit, wenn für 100 % des ausgespeicherten Stroms die EEG-Umlage gezahlt wird, d.h. nicht bei 1) anteiliger umlagebefreiter Eigenversorgung und 2) bei Speichergas als Speicher Parallel Änderung StromNEV durch Strommarktgesetz Option individueller Netzentgelte für reine Speicher-Netzanschlüsse 30

31 Gegenstand EEG 2017 Sektorenkopplung Sinnvolle Nutzung von abgeregeltem EinsMan-Strom durch Nutzung für P2G, PtH oder Elektromobilität Neue Ansätze durch EEG-Novelle Neuregelung zu Vereinbarungen über zuschaltbare Lasten in Netzausbaugebieten, 13 VIa EnWG zunächst nur für KWK-Anlagen > 500 kw (IB vor ) i.v.m. PtH-Anlagen; bei fehlendem Anlagebot aber auch für andere zuschaltbare Lasten, z.b. P2G) Sonstige Netzintegrationsvereinbarungen zwischen ÜNB und AB (wg. Aufweichung des Abweichungsverbots u.u. zulässig) 31

32 Übersicht I. Einführung II. Hintergrund der EEG-Novelle III. Wesentliche Neuregelungen des EEG 2017 IV. Fazit 32

33 Fazit EEG 2017 stellt Systemwechsel von Preissteuerung auf Mengensteuerung (durch Ausschreibungen) dar Ziel: Mengensteuerung und Kostensenkung ABER: Realisierungsquote, Förderhöhe und Akteursvielfalt bleiben abzuwarten Spannend: Einfluss der EU-Kommission auf künftige EEG-Novellen (Voraussetzung: EEG = Beihilfe) 33

34 Veranstaltungshinweis Green Energy Workshops Regelmäßige, interdisziplinäre Workshops zu aktuellen Fragen der erneuerbaren Energien Weitere Informationen unter: 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Studiengang Green Energy Prof. Dr. Christian Buchmüller Tel.: 0481/

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