AUF DEM WEG ZUM EEG ENTWICKLUNG DES RECHTS- UND MARKTRAHMENS -
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1 AUF DEM WEG ZUM EEG ENTWICKLUNG DES RECHTS- UND MARKTRAHMENS - Dr. Andreas Gabler Jahreskongress 2016 der Energieagentur Rheinland-Pfalz Mainz, 30. Juni 2016
2 Übersicht Rechtsrahmen und Verfahrensgang zum EEG 2016 Ziele der Neuregelungen im EEG 2016 Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen Herausforderungen für die Windenergie an Land & Photovoltaik Neuregelungen für Speichertechnologien Herkunfts- und Regionalnachweise Ausblick und Bewertung
3 Aktuelle Gesetzesvorhaben KWKG (Inkrafttreten) WindSeeG EEG 2016 GEEV Strommarktgesetz Digitalisierungsgesetz (Kabinettsbeschluss) (Bundestagsbeschluss) (Bundestagsbeschluss) Änderung EnergieStG/StromStG Änderung StromStV (Inkrafttreten) 3
4 Die Begleitmusik 4
5 Der Weg zum EEG 2016 Parlamentarisches Verfahren Juli 2015 Erstes Eckpunktepapier Referentenentwurf des BMWi Februar 2016 Fortgeschriebenes Eckpunktpapier Kabinettsbeschluss Stellungnahme Bundesrat 5
6 Ziele des EEG 2016 EEG 2016 Kosteneffizienz Klimaziele/ Ausbaukorridor Umfassende Ausschreibung Bessere Planbarkeit Mehr Wettbewerb Akteursvielfalt 6
7 Preisbildung durch Ausschreibung Ergebnisse der Auktionierung nach FFAV Anzahl Angebote Gebotsvolumen MW MW MW MW Ausschreibungsvolumen 150 MW 150 MW 200 MW 125 MW Durchschnittliche Höhe bezuschlagter Gebote 9,17 ct/kwh 7,82ct/kWh 7,55 ct/kwh 7,41 ct/kwh Zuverlässiger Höchstwert 11,29 /kwh 11,18 ct/kwh 11,09 t/kwh 11,09 t/kwh Erkenntnis 1 Erkenntnis 2 Zahl der Wettbewerber (Bieter) sinkt Anbietervielfalt? Sinkender Markpreis (strategische Gebote) Verdrängungswettbewerb? 7
8 Ausgeschriebene EE-Technologien Ausschreibung ab 2017 Windenergie an Land : MW p.a. ab 2020: MW p.a. Einmal-Degression: : 5% Sonderregelung für Netzausbaugebiete Windenergie auf See bis 2020: MW ab 2020: 730 MW p.a. Photovoltaik ab 2017: 600 MW p.a. Entfall des 52 GW-Deckels Wasserkraft Keine Ausschreibung Deponie-, Klär- und Grubengas Geothermie Kleine Anlagen Windenergie an Land 750 kw / Prototypen Photovoltaik 750 kw Biomasse 150 kw Übergangsregelungen für laufende Projekte Biomasseanlagen : 150 MW : 200 MW 8
9 Herausforderungen für die Windenergie an Land Ausschreibungspflichtige WEA Einstufiges Referenzertragsmodell Ab : Flexibilisierung des Höchstwertes Sonderregelungen für Netzausbaugebiet(e) Verkürzung Förderdauer Nichtausschreibungspflichtige WEA Fortführung zweistufiges Referenzantragsmodell Sonderdegression zum : 5 % atmender Deckel allein hier wirksam Nichtausschreibungspflichtige WEA anzulegender Wert in Anlehnung an Ausschreibungsergebnisse Umstellung auf einstufiges Referenzertragsmodell bis ab
10 Windenergie an Land in Ausschreibung: Einstufiges Referenzertragsmodell Korrekturfaktor auf Zuschlagswert Quelle: BMWi Nach Inbetriebnahme Alle 5 Jahre Prüfung Gütefaktor anhand Ist-Werten Bei Abweichung > 2 Prozentpunkte: rückwirkende Erstattungspflicht Verzinsung des Erstattungsbetrags nur zugunsten Netzbetreiber 10
11 Netzausbaugebiete Bestimmung Netzausbaugebiete Ziel des Gesetzgebers: Begrenzung Redispatch- Kosten Sachlich durch BNetzA (Basis: Systemanalyse) Formell: Rechtsverordnung des BMWi räumlich zusammenhängende Flächen max. 20% des Bundesgebiets netzgebiet- oder landkreisscharf besonders starke Belastung des Übertragungsnetzes Kritisch Konflikt mit Netzausbauplanung (EnLAG, NABEG)? Anlagenzubau ausgebremst? Netzausbau ohne Bedarf? Diskriminierungsfreiheit ggü. Bietern? Festlegung Obergrenze für Zuschläge 58 % des durchschnittlichen Zubaus
12 Bürgerenergieprojekte Bürgerenergiegesellschaft mindestens 10 natürliche Personen Stimmmehrheit bei Personen vor Ort Max. Stimmrechtsanteil 10% Projekt Begrenzt auf Windenergie an Land Max. 6 Windenergieanlagen Max. 18 MW Erleichterte Teilnahme an Ausschreibung Verzicht auf BImSchG- Genehmigung, wenn Vor Zuschlagerteilung nur ½ Sicherheit Zertifiziertes Windgutachten Realisierungsfrist um 2 Jahre verlängert Nachweis Flächensicherung 12
13 Herausforderungen für Photovoltaik Ausschreibungspflichtige Solaranlagen Erweiterung Ausschreibungspflicht: undifferenziert nach Anlagenstandort (ab 750 kw) Freiflächenanlagen mit Wettbewerbsvorteil Gebäude-PV mit strategischem Nachteil Aber: auch Fortführung der Begrenzung von Zuschlägen für Anlagen in benachteiligten Gebieten Lockerung durch Länderöffnungsklausel Keine Einbeziehung in 52 GW-Deckel Nichtausschreibungspflichtige Solaranlagen Übernahme der Systematik aus EEG 2014 Dynamisierung des atmenden Deckels zur Kompensation von Markteinbrüchen Fortschreibung des 52 GW-Deckels Ungelöste Probleme: EEG-Umlage in Mieterstrom-Modellen Anteilige EEG-Umlage bei Eigenversorgung (ab 10 kwp) Wegfall der stromsteuerrechtlicher Befreiung Zusammenfassung von Anlagen 13
14 EEG-Umlage beim Speicherbetrieb 19 Abs. 4 EEG Abs. 3 S. 1 und 2 EEG 2014 Zwischenspeicherung Eigenversorgung ausschließlich zur Wiedereinspeisung in das Netz Erzeugung von Speichergas zur Wiederverstromung Pumpspeicher Batteriepufferung Speichergas Regelenergie Bildquellen: dpa/faz.net; zerofleet.de; rwe.com enbw.com; teslamotors.com; dbi-gti.de 14
15 Geplante Neuregelungen für Speicher 60 Abs. 3 EEG a EEG 2016 bewirkt kraft Gesetzes Befreiung von EEG-Umlage elektrischer, chemischer, mechanischer, physikalischer Stromspeicher Voraussetzung: EEG-Umlage nach 60 Abs. 1 oder 61 Abs. 1 EEG 2016 auf den gesamten ausgespeicherten Strom Rechtsfolgen: Einspeicherung bei Eigenversorgung befreit, Ausspeicherung nach 61 EEG 2016 belastet Einspeicherung von Netzstrom befreit, Ausspeicherung nach 60 EEG 2016 belastet Offen: Speicher bei Bestandsanlagen nach 61 Abs. 3 oder 4 EEG 2016 Offen: Teileinspeisung des ausgespeicherten Stroms Erzeugung von Speichergas (Power to Gas) Voraussetzung: das Gas wird zur geförderten Stromerzeugung nach 44b EEG 2016 eingesetzt (= 60 Abs. 3 Satz 2 EEG 2014) neu: auf den (wieder)erzeugten Strom wird EEG- Umlage nach 60 Abs. 1 oder 61 Abs. 1 EEG 2016 gezahlt (d.h. keine Netzeinspeisung erforderlich) Offen: Power to Heat im System zuschaltbarer Lasten? 15
16 Herkunfts- und Regionalnachweise Finanzielle Förderung Überlassung des Kennzeichnungsrechts an Netzbetreiber ( 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2016) Umsetzung in EEG-Umlage ( 78 EEG 2016) Sonstige Direktvermarktung Herkunftsnachweisregister 79, 79a EEG i.v.m. HkRNV / HkRNDV Erstellung von Herkunftsnachweisen Finanziert aus der EEG-Umlage Sonstige Erneuerbare Energien Befristete Speicherung Löschung bei gekennzeichneter Stromlieferung 16
17 Regionale Grünstromkennzeichnung 79a EEG 2016 Achtung: Verringerung des anzulegenden Wertes um 0,1 ct/kwh bei Nutzung von Regionalnachweisen ( 53b EEG 2016) Quelle: BMWi 17
18 Weitere Diskussionspunkte Marktöffnung für Strom aus anderen EU-Staaten Zuschaltbare Lasten Regelenergie- und Blindleistungserbringung Stromsteuerrechtliche Konsistenz Ausschreibungsdesign Ausgleichsenergierisiko bei Engpassmanagement Marktstammdatenregister Anschlussregeln für Biomasseanlagen Aufhebung des Abweichungsverbots Sechs-Stunden-Regel für negative Preise Regionale Grünstromvermarktung Verdrängung etablierter Fernsteuerlösungen Ausschluss der Förderung bei teilweiser Eigennutzung Technologieneutralität Smart Meter für Kleinanlagen Investitionsschutz bei Windenergie auf See Besondere Ausgleichsregelung Rechtfertigung des Ausschreibungsmodells Verhältnismäßigkeit von Pönalen 18
19 Ausblick und Bewertung Vorrang des Klimaschutzes StrEG 1990 EEG 2000 Konsistenz des Regierungshandels Verlässlichkeit regulatorischer Rahmenbedingungen EEG 2004 EEG 2009 Energiewende vor Ort (nicht vom Schreibtisch) Qualität in Gesetzesgebungsverfahren braucht Zeit EEG 2012 EEG 2014 EEG 2016 Innovationen nur aus der Wirtschaft 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RWP Düsseldorf Hofgarten Palais Bleichstraße Düsseldorf Tel.: Fax: RWP Dresden Blasewitzer Straße Dresden Tel.: Fax: RWP Warszawa ul. Raszyńska 3/20 PL Warszawa Tel.: Fax:
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