Anhänhige BFH-Verfahren zur Grunderwerbsteuer
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- Bernd Beck
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1 Anhänhige BFH-Verfahren zur Grunderwerbsteuer Gericht Aufnahme in Datenbank BFH II R 38/15 BFH II R 39/15 BFH II R 12/15 BFH II R 17/15 Aktenzeichen BFH/ BVerfG/EuGH/EuG Grundstückserwerb mit Duldungsauflage: Interpolierende Betrachtung der Steuerbefreiungsvorschriften des 3 Nr. 2 i.v.m. 3 Nr. 6 GrEStG. Ist in der Übertragung des hälftigen Grundstücksanteils unter Übernahme des Nießbrauchsvorbehalts von der Schwester auf den Kläger ein abgekürzter Weg einer freigebigen Zuwendung der Mutter an den Kläger zu sehen, die, wäre sie so erfolgt, nach 3 Nr. 6 GrEStG steuerfrei gewesen wäre? GrEStG 3 Nr 2 S 2; GrEStG 3 Nr 6; ErbStG 7 Abs 1 Nr 2 Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom (7 K 1256/14 GE) Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft: Kann eine Vollmacht eine mittelbare Änderung im Gesellschafterbestand i.s.d. 1 Abs. 2a GrEStG begründen; und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Örtliche Zuständigkeit: Wurde das richtige Finanzamt tätig? GrEStG 1 Abs 2a; GrEStG 17 Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom (5 K 1652/11) Übergang von Grundbesitz einer gemeinnützigen GmbH auf einen Landkreis - Steuerbefreiung nach 4 Nr. 1 GrEStG - Flüchtlingshilfe: Sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfüllt, wenn ein Landkreis als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts von einer gemeinnützigen GmbH die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Flüchtlingshilfe übernimmt, die dieser zuvor in Ausübung seines Selbstverwaltungsrechts übertragen hat? Setzt die Steuerbefreiung des 4 Nr. 1 GrEStG voraus, dass der Rechtsträgerwechsel zwischen zwei juristischen Personen des öffentlichen Rechts stattfindet? GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 4 Nr 1; GG Art 28 Abs 2; AsylbLG 3 Vorgehend: Hessisches Finanzgericht, Entscheidung vom (5 K 908/10) Grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Anteilen an einer
2 BFH II R 19/15 BFH II R 28/15 BFH II R 29/15 BFH II R 4/15 Hauberggenossenschaft (Waldgenossenschaft): 1. Sind Haubergsanteile Grundstücke i. S. v. 2 GrEStG, deren Erwerb der Grunderwerbsteuer nach 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt? 2. Verkörpern Haubergsanteile sachenrechtlich ein Teileigentum an den Grundstücken der Genossenschaft? GrEStG 2 Abs 1 S 1; GrEStG 1 Abs 1 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom (8 K 3618/12 GrE) Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk - rückwirkendes Ereignis: Durfte das FA den bestandkräftig festgesetzten Grunderwerbsteuerbescheid für ein unbebautes Grundstück nach 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ändern und als Bemessungsgrundlage das bebaute Grundstück annehmen, weil der Abschluss eines Bauvertrages ein Ereignis darstellt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat? GrEStG 19 Abs 2 Nr 1; AO 175 Abs 1 S 1 Nr 2; GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 1 Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht, Entscheidung vom (7 K 158/14) Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum: einheitlicher Leistungsgegenstand oder Erwerb in unbebautem Zustand? Steuerfreistellung und 5 Jahres Frist - Umgehung des 7 Abs. 3 GrEStG: Übertragung von Wohnungseigentum auf Mitglieder einer Baugemeinschaft-GbR bei einem noch zu errichtendem Gebäude. Findet die Steuerbefreiung nach 7 Abs. 1 GrEStG Anwendung, wenn in einem Vertrag das Gesamthandseigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt und den Gesellschaftern zugeordnet wird? GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 8 Abs 2 S 1 Nr 2; GrEStG 7 Abs 2; GrEStG 7 Abs 3; AO 42 Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom (15 K 4223/10) Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren: Kürzung um den Anteil der Instandhaltungsrücklage? Mindert eine bestehende Instandhaltungsrücklage die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage im Rahmen der Besteuerung des Meistgebots? GrEStG 1 Abs 1 Nr 4; GrEStG 9 Abs 1 Nr 4; GrEStG 8 Abs 1 Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom (15 K 4320/10) Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk:
3 BFH II R 5/15 BFH II R 6/15 BFH II R 7/15 Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen? Liegt ein einheitliches Vertragswerk auch dann vor, wenn die Bauerrichtung vertraglich auf den Erwerber abgewälzt wird, der Veräußerer im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung aber die rechtliche und tatsächliche Kontrolle hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung ausübt? GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom (4 K 1324/12) Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen? Liegt ein einheitliches Vertragswerk auch dann vor, wenn die Bauerrichtung vertraglich auf den Erwerber abgewälzt wird, der Veräußerer im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung aber die rechtliche und tatsächliche Kontrolle hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung ausübt? GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom (4 K 1323/12) Ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren um den Anteil für die Instandhaltungsrücklage zu kürzen? GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 4 Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht, Entscheidung vom (6 K 193/12) Ergänzender Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage: Handelt es sich bei einem ergänzenden Flächenerwerb, der auf einen früheren Flächenerwerb Bezug nimmt und bei dem ein Gesamtkaufpreis vereinbart wird, um einen Teil eines einzigen zeitlich sukzessiven Erwerbsvorgangs, der nur eine Gesamtgrunderwerbsteuer entstehen lässt? Und wenn ja, kann eine sukzessiv erhobene Steuer zu unterschiedlichen Tarifen erhoben werden? AusglLeistG 3 Abs 5; AusglLeistG 3 Abs 7b; GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 2 Abs 3 S 1; GrEStG 8 Abs 1 Nr 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 1
4 Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom (3 K 413/12) BFH II R 8/15 Ergänzender Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage: Handelt es sich bei einem ergänzenden Flächenerwerb, der auf einen früheren Flächenerwerb Bezug nimmt und bei dem ein Gesamtkaufpreis vereinbart wird, um einen Teil eines einzigen zeitlich sukzessiven Erwerbsvorgangs, der nur eine Gesamtgrunderwerbsteuer entstehen lässt? Und wenn ja, kann eine sukzessiv erhobene Steuer zu unterschiedlichen Tarifen erhoben werden? AusglLeistG 3 Abs 5; AusglLeistG 3 Abs 7b; GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 2 Abs 3 S 1; GrEStG 8 Abs 1 Nr 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom (3 K 468/12) BFH II R 57/14 Besteuerung einer Grundstücksschenkung unter Auflage nach 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG: Unterliegt bei einer Schenkung unter Auflage der Wert der Auflage nach 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer wegen einer Steuerbefreiung nicht abgezogen werden kann? GrEStG 3 Nr 2 S 2; ErbStG 10 Abs 5 Nr 2; ErbStG 13 Nr 16 Buchst b Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom (5 K 2894/12) BFH II R 63/14 Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach 6a GrEStG: Ist die Voraussetzung "herrschendes Unternehmen" i.s.d. 6a GrEStG erfüllt, wenn das Unternehmen zu 100 % am Kapital der abhängigen Gesellschaft beteiligt ist, oder muss es sich bei dem Unternehmen zusätzlich um einen Unternehmer i.s.d. 2 UStG handeln? GrEStG 6a; GrEStG 1 Abs 1 Nr 3; UStG 2 Abs 1; UmwG 1 Abs 1 Nr 1; UmwG 3 Abs 2 Nr 2 Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht, Entscheidung vom (7 K 135/12) BFH II R 58/14 Fünfjahresfrist des 6a Satz 4 GrEStG grundstücksbezogen oder beteiligungsbezogen? Ist die fünfjährige Vorbehaltensfrist auf die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der übertragenden Gesellschaft zu beschränken? GrEStG 6a; GrEStG 6a S 4; GrEStG 1 Abs 1 Nr 3 Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom (4 K 37/12) BFH II R 62/14 Nachbehaltensfrist des 6a Satz 4 GrEStG bei
5 BFH II R 54/14 BFH II R 38/14 BFH II R 39/14 Umstrukturierung im Konzern: Gilt die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen? Ist ein Umwandlungsvorgang durch den ein sog. "Verbund" beendet wird nicht durch 6a GrEStG begünstigt? GrEStG 6a S 1; GrEStG 6a S 4; GrEStG 1 Abs 1 Nr 3; GrEStG 8 Abs 2; GrEStG 17 Abs 3a Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom (4 K 1059/13) Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnis: Fall von 1 Abs. 2 GrEStG? Welche Anforderungen sind an die Übertragung der Verwertungsbefugnis i.s.d. 1 Abs. 2 GrEStG im Rahmen eines Treuhandverhältnisses unter Berücksichtigung eines sog. Contractual Trust Arrangements zu stellen? Erfüllt das begründete Treuhandverhältnis die Voraussetzungen, die für den Übergang der Verwertungsbefugnis auf den Treugeber i.s. des 1 Abs. 2 GrEStG verlangt werden? GrEStG 1 Abs 1 Nr 2; GrEStG 1 Abs (5 K 4091/08) Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk? Wurden die Kaufverträge mit den Verträgen zur Bebauung des Grundbesitzes derart verknüpft, dass von einem einheitlichen Erwerbsgegenstand auszugehen ist? Wie ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu ermitteln, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen tätig werden, die Grundstücke verkaufen, aber nur ein Teil dieser Grundstücksverkäufer durch abgestimmtes Verhalten auch auf den Abschluss des Vertrags, der der Bebauung aller Grundstücke dient, hinwirken? GrEStG 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr (5 K 1985/09) Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage bei Teilausfall der Kaufpreisforderung wegen Insolvenz: Hat der nachträgliche Teilausfall der Kaufpreisforderung wegen Insolvenz des Erwerbers Einfluss auf die Gegenleistung nach 8 Abs. 1 GrEStG? Ist 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Bereich der Grunderwerbsteuer anwendbar? Rechtsmittelführer: Sonstige Person GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 16 Abs 3; AO 175 Abs 1 S 1 Nr 2; AO 38
6 BFH II R 49/14 BFH II R 52/14 BFH II R 18/14 BFH II R 26/14 BFH II R 27/ (5 K 1515/11) Grundstückserwerb unter Geschwistern: Ist der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit, weil die Befreiungsvorschrift des 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist? GrEStG 3 Nr 6; ErbStG 7 Abs 2 Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom (7 K 1201/14 GE) Übertragung von Anteilen einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge in mehreren Rechtsgeschäften: Beruht die Vereinigung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auf einer schenkweisen Anteilsübertragung, weshalb der Vorgang nach 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist? Rechtsmittelführer: Sonstige Person GrEStG 3 Nr 2; GrEStG 1 Abs 3 Nr 2; GrEStG 1 Abs 3 Nr 1; GrEStG 5 Abs 1 Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom (7 K 1910/13 GE) Führt der Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem Gesellschafter einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes dieser Personengesellschaft i.s.d. 1 Abs. 2a GrEStG? Gilt derjenige, der aufgrund Vereinbarungstreuhand Treugeber eines Gesellschafters einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft wird, als Neugesellschafter? GrEStG 1 Abs 2a; AO 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom (4 K 1537/11) Umfasst 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG auch die Fälle des derivativen Erwerbs? Steht dem Subsidiaritätsverhältnis von 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG und 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG entgegen, dass die Revisionsklägerin den Übereignungsanspruch aufgrund Vertragsübernahme nicht originär sondern derivativ erworben hat? GrEStG 1 Abs 3 Nr 3; GrEStG 1 Abs 3 Nr (5 K 235/11) Ist die Instandhaltungsrücklage Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn das Objekt bei einer Zwangsversteigerung erworben wurde?
7 BFH II R 35/14 BFH II R 36/14 BFH II R 43/13 BFH II R 29/14 GrEStG 1 Abs 1 Nr 4; GrEStG 8 Abs 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 4 Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht, Entscheidung vom (2 K 1663/13) Ist die Anwendung der personenbezogenen Befreiungsvorschrift nach 3 Nr. 3 GrEStG im Fall einer Anteilsvereinigung aufgrund einer Erbauseinandersetzung, die zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i.s.d. 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG führt, zulässig? GrEStG 1 Abs 3 Nr 1; GrEStG 8 Abs 2 S 1 Nr 3; GrEStG 3 Nr 2; GrEStG 3 Nr (5 K 3747/09) Grunderwerbsteuerbefreiung bei Ausgliederung auf neu gegründete Gesellschaft im Konzern: Setzt die Grunderwerbsteuervergünstigung für Umstrukturierungen im Konzern im Fall der Neugründung nicht die Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist voraus? GrEStG 6a S 1; GrEStG 6a S 4; GrEStG 1 Abs 1 Nr 3 Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom (7 K 281/14 GE) Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren als grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang? Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG erfüllt, weil es sich um einen Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach 45 ff. BauGB handelt und der Erwerber in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist? GrEStG 1 Abs 1 Nr 3 S 2 Buchst b; BauGB 45; AO 42 Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom (4 K 1074/10) Zusammenfassung zweier grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Vereinbarungen vom gleichen Tage in einer Urkunde: Sind aufschiebende Befristungen in einem einheitlichen Rechtsgeschäft bei der Beurteilung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft im Rahmen einer Anteilsvereinigung nach 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG zu berücksichtigen? GrEStG 1 Abs 3 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom (4 K 1355/12)
8 BFH II R 14/14 BFH II R 16/14 Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom , Zurückverweisung. Inwieweit ist die vollständige Vereinigung von Anteilen an einer GmbH in einer Hand aufgrund aufeinanderfolgender Anteilszuwendungen gemäß 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit? GrEStG 3 Nr 2 S 1; GrEStG 1 Abs 3 Nr 1 Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom (4 K 1854/12) siehe: Urteil des II. Senats vom II R 14/14 - Entschädigungszahlungen als sonstige Leistung i.s.d. 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG: Sind Entschädigungszahlungen an den Grundstückseigentümer im Rahmen der Errichtung einer Windkraftanlage in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen? GrEStG 9 Abs 1 Nr 1; GrEStG 9 Abs 1 Nr 7 Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom (3 K 528/11)
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