4.8 Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten

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1 153 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte 4.8 Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten erfordert Erziehung und Unterricht, der sich auf alle Entwicklungsbereiche bezieht. Für eine aktive Lebensbewältigung in größtmöglicher sozialer Integration und für ein Leben in weitgehender Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sind spezielle Eingliederungs- und Lernangebote erforderlich. Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten besuchen allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen und Sonderschulen. Die Ziele der Bildung und Erziehung sind mit denen identisch, die für junge Menschen ohne Behinderung gelten oder die in den anderen Förderschwerpunkten beschrieben werden. Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten in seinen verschiedenen Ausprägungen benötigen individuelle autismusspezifische Unterstützung, um diese Ziele zu erreichen. In die Unterstützung werden Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes einbezogen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesprojekts zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Störungen unterstützen diesen Prozess schulisch und außerschulisch durch Intervention und Beratung: Sie unterstützen Schulen u.a. durch förderdiagnostische Beratung, Analyse und Bewertung des Förderbedarfs und In-Service-Training von Klassenteams Sie beteiligen sich an der Schullaufbahnberatung durch sonderpädagogische Stellungnahmen, durch Beratung und Entscheidungshilfen für Schule, Eltern, Schulaufsicht und andere am Bildungsprozess Beteiligten Sie wirken bei der Herstellung notwendiger Rahmenbedingungen mit Sie bilden Lehrkräfte und andere Personen fort Sie führen Informationsveranstaltungen zum Themenschwerpunkt Autismus durch Sie erfassen Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhaltensweisen Sie sind behilflich bei der Vermittlung von Austausch und Kooperation mit anderen im Bereich Autismus beteiligten Institutionen und Personen Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten erfolgt in unterschiedlichen Förderformen und an unterschiedlichen Förderorten. Frühförderung, aber auch beschäftigungs- und arbeitsorientierende Maßnahmen sowie lebensbegleitende Hilfen haben einen hohen Stellenwert. Zu Beginn der schulischen Bildung kann Einzelförderung notwendig sein. Diese ist dann angezeigt, wenn angemessene individuelle Lern- und Arbeitsverhaltensweisen aufgebaut werden, um in einer Gruppen- oder Klassensituation bestehen zu können. In besonders begründeten Fällen können individuelle Organisationsstrukturen zur Wahrnehmung des Bildungsangebotes geschaffen werden. Hierzu gehören Kooperationsformen zwischen Schularten, innerhalb einer Schule, zwischen Schule und nichtstaatlichen Bildungsträgern. Im Einzelfall kann Hausunterricht durchgeführt werden.

2 Sonderpädagogische Förderung Pädagogische Ausgangslage Bei Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten liegt eine tiefgreifende Entwicklungsstörung vor. Ihre Lebenssituation ist durch sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme erschwert. Von zentraler Bedeutung sind Beeinträchtigungen der Wahrnehmungsverarbeitung und Motorik sowie Kommunikation und Interaktion. Charakteristisch ist auch ein eingeschränktes, sich wiederholendes Verhaltensrepertoire. Diese qualitativen Beeinträchtigungen sind in allen Situationen ein bestimmendes Merkmal der Schülerin/des Schülers. Die Störungen definieren sich aufgrund des Verhaltens, unabhängig von den intellektuellen Fähigkeiten. Ausprägung und Intensität des autistischen Verhaltens sind bei Schülerinnen und Schülern unterschiedlich. Tiefgreifende Entwicklungsstörungen zeigen sich in: der kommunikativen Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsfähigkeit der Fähigkeit, ein Gegenüber zu erkennen und sich auf Beziehungen einzulassen der Fähigkeit, Kommunikationsangebote zu verstehen der Bereitschaft, Kommunikation und Interaktion zuzulassen und herzustellen der Selbsteinschätzung und des Zutrauens der Selbstbehauptung und der Selbstkontrolle der Fähigkeit, sich auf Anforderungen einzustellen der Fähigkeit des situations-, sach- und sinnbezogenen Lernens der Durchhaltefähigkeit im Lernprozess der selbstständigen Aufgabengliederung, der Planungsfähigkeit und dem sachangemessenen und zielgerichteten Handlungsvollzug. Frühkindlicher Autismus Diese Form des Autismus manifestiert sich vor dem 3. Lebensjahr und ist gekennzeichnet durch einen allgemeinen Entwicklungsrückstand und zwanghaften Verhaltensmustern (Stereotypien, Tics, Echolalien,...). Asperger-Syndrom Wie beim frühkindlichen Autismus ist das Asperger- Syndrom durch eine Störung der sozialen Interaktion, durch eingeschränkte, eng umschriebene Interessen und stereotype Verhaltensweisen gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu steht eine schnelle und durchschnittliche bis überdurchschnittliche Entwicklung sprachlicher und intellektueller Fähigkeiten, in auffallender Diskrepanz zu emotionalen Bereichen der Persönlichkeit. Eine motorische Ungeschicklichkeit ist oftmals festzustellen. Atypischer Autismus Er unterscheidet sich vom frühkindlichen Autismus dadurch, dass die autistischen Auffälligkeiten sehr spät beginnen oder nur ein bis zwei Symptomgruppen der drei Bereiche soziale Interaktionsstörungen, Kommunikationsstörungen und zwanghafte Verhaltensmuster auftreten.

3 155 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Für das autistische Störungsbild werden überwiegend neurobiologische Ursachen angenommen. Autistisches Verhalten ist in seinem jeweiligen Erscheinungsbild nicht unveränderbar, sondern durch Erziehung, Unterricht, Förderung und Therapie langfristig beeinflussbar. Die Anregung von Veränderungsprozessen geschieht unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung und des individuellen Förderbedarfs. Sonderpädagogische Förderung knüpft grundsätzlich an die individuelle Ausgangslage des einzelnen Kindes und Jugendlichen an. Um die oft schwer zugänglichen tatsächlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Stärken dieser Schülerinnen und Schüler zu erkennen, ist eine begleitende Diagnostik unverzichtbar. Differenzierte Förderangebote müssen dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand sowie dem Erleben und Verhalten der Kinder oder Jugendlichen angepasst werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhaltensweisen ist aufgrund ihres umfänglichen Störungsbildes häufig von einer Mehrfachbehinderung auszugehen. Dementsprechend verändert sich der Schwerpunkt des Förderbedarfs im Laufe ihrer Entwicklung. Spezifische Unterstützungsmaßnahmen und die Wahl des Lernortes bedürfen der Berücksichtigung aller Lebenserschwernisse und der Abstimmung mit anderen Förderangeboten Grundsätze Sonderpädagogische Förderung hat die Aufgabe, diesen Schülerinnen und Schülern zur Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen, mit eigenen Wünschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit, Beschäftigung und Arbeit sowie in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu verhelfen. Die Förderung knüpft an die individuellen Voraussetzungen zu einer selbstbestimmten Gestaltung des Lebens an und trägt zur individuellen Entfaltung in der Gemeinschaft sowie zur Wahrnehmung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten in der Gesellschaft bei. Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen Entwicklung schwer beeinträchtigt, aber auch hochbegabt sein können. Die Unterschiedlichkeit der Ausprägung der autistischen Verhaltensweisen erfordert eine individuelle Ausrichtung der pädagogischen Maßnahmen. Erziehungsziele, unterrichtliche Inhalte und Methoden knüpfen an dem sonderpädagogischen Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler an. Sonderpädagogische Förderung erschließt Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten durch sinnbezogene Aktivitäten konkrete sprachliche und kommunikative Handlungsmöglichkeiten. Es wird dabei vorrangig die weitgehende Gebundenheit des Lernenden an das Vorhandensein von Empathie und Halt gebenden Beziehungen berücksichtigt. Zudem sind die Notwendigkeit der Herausbildung kommunikativer Strategien, der Abbau von Ängsten und Irritationen vor allem im Blick auf Veränderungen und Abweichungen von Gewohntem sowie der Aufbau von Vertrauen, von Motivation und Offenheit für Neues zu beachten. Sonderpädagogischer Förderbedarf Auf Grund ihrer veränderten Entwicklungs- und Lerngegebenheiten bedürfen Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten im Unterricht sonderpädagogischer Un-

4 Sonderpädagogische Förderung 156 terstützung. Dabei werden die sich aus dem autistischen Verhalten und der besonderen Unterrichtssituation ergebenden Anforderungen berücksichtigt. Für die Schülerinnen und Schüler werden annehmbare, auf die persönliche Erlebniswelt bezogene Körper- und Sinneserfahrungen sowie angemessene kognitive Lernangebote eröffnet. Es bedarf personenbezogener Anlässe, um Wahrnehmung aufzubauen und Emotionalität zu entfalten, Anpassungsbereitschaft zu fördern und Kommunikation in vielfältigen Ausdrucksformen einzuüben. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann für Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhaltensweisen durch das Zusammenwirken physiologischer, psychischer, erzieherischer und sozialer Faktoren bedingt sein. Dadurch können medizinisch-therapeutische, psychologische, pädagogische, soziale sowie pflegerisch und technische Hilfen auch anderer Träger notwendig werden. Eine Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen und Hilfen ist erforderlich, um ein pädagogisches Förderkonzept zu erarbeiten. Erkenntnisse aus der bisherigen Förderung, die Berücksichtigung der Entwicklungsbereiche, gegebenenfalls Informationen über weitere Funktionsbeeinträchtigungen und Bedingungen des Umfelds bestimmen den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die sonderpädagogische Förderung berücksichtigt die Lebenserschwernisse in den jeweiligen Übergangssituationen zwischen den Schularten bzw. zwischen den Lebensphasen. Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit Autismus ist individuums-, umfeld- und gegenwartsbezogen und beinhaltet die Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen. Sie stärkt die Fähigkeit zu selbstverantwortlichem Handeln und ermöglicht schulische, berufliche und soziale Teilhabe. Die Beratung der Eltern und weiterer Personen des Umfeldes ist Teil der sonderpädagogischen Förderung Spezifische Förderung Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten sind auf interaktive Zusammenhänge angewiesen, die durch soziale und emotionale Signale erfahrbar sind und durch Reaktionen auf Emotionen anderer Menschen geübt werden können. Sie benötigen Anlässe um Wahrnehmung und Emotionalität zu entwickeln, ihre Anpassungsbereitschaft anzubahnen, Kommunikation in vielfältigen Ausdrucksformen einzuüben und anzuwenden. Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten benötigen Menschen, die ihre individuellen Ausdrucksformen verstehen, geeignete Kommunikationsformen mit ihnen aufbauen und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufnehmen können. Bezugspersonen können Lehrkräfte und andere am Lern- und Erziehungsprozess Beteiligte sein. Kenntnisse über Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen des Autismus sind notwendig. Die Bezugspersonen zeigen den Schülerinnen und Schülern den Weg in die Umwelt, zu Menschen und Dingen auf und begleiten sie dabei. Von den Bezugspersonen ist immer die Bereitschaft zur Zuwendung gefordert auch bei scheinbarer Unnahbarkeit und aggressivem Verhalten der Schülerinnen und Schüler, bei Distanzlosigkeit und gesteigertem Bewegungsdrang. Sensibilität der Bezugspersonen für spezifische Ausdrucksformen, Vertrauen und Respektieren des Andersseins ermöglichen dem Kind oder dem Jugendlichen, sich der Umwelt zu öffnen und mit ihr in Kontakt zu treten. Entsprechend ist es auch Ziel der Beratung und Unterstützung, dass die Lehrkräfte und andere am Unterrichts- und Erziehungsprozess Beteiligte mittel- und langfristig weitgehend in eigener Verantwortung das Leben eines Menschen mit Autismus begleiten und sein Lernen fördern.

5 157 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Die Gestaltung von Übergängen, die junge Menschen mit Autismus in verstärktem Maße mit Anforderungen und Aufgaben konfrontieren, müssen langfristig angebahnt werden und bedürfen intensiver individueller Vorbereitung. Bei allen Übergängen ist eine Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern, der Schulverwaltung, dem Schulträger, den Sozialhilfeträgern und anderen unterstützenden Diensten erforderlich. Zu den Übergangssituationen gehört der Wechsel Von einer vorschulischen Maßnahme in die Primarstufe Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II Zwischen den Schularten Von der Schule in die Beschäftigungs- und Arbeitswelt oder in ein Studium. Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen, im Gemeinsamen Unterricht und durch Kooperation mit beruflichen Schulen zielt auf die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben, auf Beschäftigung und Beruf. Projekte und Praktika mit entsprechender fachpädagogischer Begleitung dienen der Eingliederung. Autismusspezifische Maßnahmen werden mit allgemeinpädagogischen verbunden, damit die Eingliederung in unterschiedliche Gruppen und Einrichtungen erreicht wird. Unter Berücksichtigung der Lehrplananforderungen werden als Grundlage der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten sonderpädagogische Förderpläne erstellt. Sonderpädagogische Förderpläne sollen aus ganzheitlicher Sichtweise die Gesamtentwicklung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus verschiedenen Blickwinkeln darstellen. Sie beinhalten die Ziele der Unterstützung unter Berücksichtigung der autismusspezifischen Notwendigkeiten. Tragfähige Lösungen für die Umsetzung werden am ehesten erzielt, wenn es allen Beteiligten gelingt, in der Zusammenarbeit Beratung als wechselseitigen Prozess zu verstehen. Sonderpädagogische Förderpläne sind regelmäßig fortzuschreiben. Spezifische Förder- und Unterstützungsmaßnahmen erfolgen unter der Annahme, dass die Entwicklung, das Lernverhalten und die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhalten nicht einheitlich oder gesetzmäßig, sondern subjektbezogen und damit grundsätzlich individuell verläuft. In diesem Verständnis wird der Zugang zur Welt nicht als ein defizitärer, sondern als ein spezifischer Zugang verstanden. Dies bedeutet für die pädagogische Praxis, dass sich Maßnahmen zur Unterstützung, Beratung und Förderung nicht an einem definierten Normalverlauf von Entwicklung orientieren können, sondern im Dialog mit den Betroffenen und unter Einbeziehung des Umfeldes entwickelt werden. Der sonderpädagogische Unterstützungs- und Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhaltensweisen kann sich in allen Entwicklungsbereichen manifestieren. So ensteht ein komplexes Aufgabenfeld der Förderung, das die Entwicklung der körperlichen und geistigen, der emotionalen und sozialen sowie der kommunikativen Fähigkeiten in allen Teilbereichen einschließt. Zu diesen Aufgaben gehören vor allem: Förderung der sensorischen Wahrnehmung und ihrer Verarbeitung in den Bereichen des Hörens, des Sehens, des Riechens, des Schmeckens, des Tastens, des Berührens, des Fühlens von Temperatur und Schmerz Förderung der Körperwahrnehmung und der Wahrnehmung des Körperschemas sowie der Vorstellung vom eigenen Körper im Raum

6 Sonderpädagogische Förderung 158 Förderung der Grob- und Feinmotorik Förderung der Selbstständigkeit und des sozialen Verhaltens Aufbau von Verständnis für Mimik und Gestik und deren Gebrauch Entwicklung von sozial-emotionaler Beziehungsfähigkeit, vor allem durch Aufbau von sozialem Handeln sowie Abbau von unangemessenem Kontaktverhalten Entwicklung der Imitationsfähigkeit und des Beachtens gemeinschaftsbezogener Regeln Entwicklung des sprachlichen Handelns einschließlich manueller Formen Förderung von Interessen und Neigungen, von Freude und Erfolgserleben Entwicklung von Handlungsfähigkeit durch Abbau von Ruhelosigkeit und gesteigertem Bewegungsdrang sowie durch Aufbau von Konzentration und Ausdauer Minderung von Angstreaktionen und Angstzuständen sowie Entwicklung von Fähigkeiten zum Erkennen realer Gefahren Abbau von Stereotypien, starrem Festhalten an nicht funktionalen Gewohnheiten sowie an Ritualen und Beschäftigungen, Verminderung von selbstverletzendem Verhalten. Erziehung und Unterricht sollen Möglichkeiten zur Selbstentfaltung eröffnen, damit sich die Betroffenen als handelnde Personen erfahren. Dabei sind Erziehung und Unterricht vor allem in den Bereichen zu verwirklichen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt erfahren, soziale Beziehungen aufbauen und Fähigkeiten für eine sinngebende Lebensgestaltung entwickeln können. Die Lernsituationen und Hilfen tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten sich selbst im Bezug zu ihrer Umwelt erleben, von stereotypen Verhaltensweisen zur sachgerechten und zweckbezogenen Eigentätigkeit gelangen und realistische Beziehungen zur Umwelt entwickeln. Der Unterricht bietet Gelegenheiten, die Isolation zu mildern oder aufzuheben, entwicklungsförderliche Beziehungen mit Personen und zu Gegenständen einzugehen sowie Formen des individuellen und sozialen Handelns aufzubauen. Es werden Lernsituationen geschaffen, die geeignet sind, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler unter Anerkennung individueller Leistungsmöglichkeiten und Lerngrenzen zu stärken und Handlungsangebote auszuschöpfen und zu erweitern. Erziehung und Unterricht gelingen am besten auf der Grundlage einer verlässlichen Beziehung und wechselseitigen Vertrauensbildung. Die Halt gebenden Beziehungen und die Glaubwürdigkeit der Lehrkräfte, der Mitschülerinnen und Mitschüler sind wichtige Voraussetzungen für neue Lernerfahrungen. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen vor allem zu Beginn der schulischen Förderung vertraute Bezugspersonen, feste Gruppen und klare Strukturen, um die individuelle Förderung sowie die Förderung in einer Gruppe zum Tragen zu bringen. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen annehmen und verstehen und ihnen Wege in die Umwelt und den Zugang zu anderen Menschen aufzeigen und sie dabei unterstützen. Wesentliche Voraussetzung für das Miteinander im Unterricht ist, dass die Lehrkräfte versuchen, das Phänomen Autismus für sich und andere zu erklären. Die Prinzipien der Individualisierung und Differenzierung, der Selbsttätigkeit, der Wiederholung und Übung, der Praxisnähe, der Kontinuität, der Ganzheitlichkeit sowie der Einsatz von entsprechenden Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln haben im Unterricht besondere Bedeutung.

7 159 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten orientiert sich am jeweilig festgelegten Bildungsgang. Die Bildungsinhalte müssen mit Blick auf den Entwicklungsstand und die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler vermittelt werden. Dabei werden Teilleistungsstärken beachtet. Die Lehrkräfte berücksichtigen die pädagogisch bedeutsamen Auswirkungen des autistischen Verhaltens, zum Beispiel: Vorlieben, Abneigungen, Angstverhalten, Stereotypien vor allem bei Bewegung und Spiel, Alltagsrituale, Wahrnehmungsauffälligkeiten, Auffälligkeiten beim Spracherwerb und Sprachgebrauch, emotionale Sensibilität und soziale Charakteristika. Die Anforderungen des Unterrichts sind differenziert und überschaubar auf den Entwicklungsstand zu beziehen. Im Unterricht bedarf es einer Strukturierung in individuelle Lernschritte und Sinneinheiten. Veränderungen des Lerntempos, des Umfangs des Lernstoffs, der Unterrichtsmethoden sowie des Einsatzes von Unterrichtsmaterialen erfolgen so, dass sie vom Kind oder Jugendlichem angenommen und bewältigt werden können. Für die meisten Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten sind besondere räumliche Ausstattungen bereitzustellen. An ihrem vertrauten Lernplatz erleben sie Sicherheit, haben Möglichkeiten zum Rückzug in reizärmere Bereiche und können den noch nicht beeinflussbaren Zwängen der eigenen Arbeitsweise nachkommen. Die Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten sind angewiesen auf einen geordneten, klar strukturierten und zwischen den Lehrkräften abgestimmten Unterricht. Mit Hilfe eindeutiger Lernvorgaben für die zu bearbeitenden Lerninhalte und unter Berücksichtigung des individuellen Lerntaktes und Zeitrahmens ist der Unterrichtsverlauf zu planen. Im Unterricht sind die Hilfen zur Kontaktaufnahme und zur Verständigung sowie für das Handeln von nachhaltiger Bedeutung. Bei der Abfolge der Anforderungen und der Lernschritte ist darauf zu achten, dass Problemverhalten und Fehlleistungen auf der Grundlage sorgfältiger Analysen vermindert werden. Die Lernsituationen sind so zu entwickeln, dass sich unmittelbar erfahrbare Lernerfolge ergeben. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbst entscheiden zu können, neue Erfahrungen zu machen, Vorstellungen auszubilden, intentionale Handlungen und nahe Perspektiven zu entwickeln. Dazu bedarf es der Unterstützung und Korrektur, der anhaltenden Anregung und Ermutigung durch die Lehrkräfte. Im Unterricht sind je nach Bedarf Fördermaßnahmen anzubieten für die Wahrnehmung die Motorik das sprachliche Handeln die Fähigkeit, Umwelt zu strukturieren die lebenspraktischen Fertigkeiten das Verständnis für Handlungsabläufe das soziale Handeln und die Kulturtechniken Mündliche, schriftliche und praktische Aufgaben können wechselseitig ersetzt, die Bearbeitungszeit kann verlängert werden. Unterschiedliche Formen unterstützender Kommunikation können notwendig werden, um Nachteile aus Art und Schwere der Beeinträchtigung auszugleichen. Hierbei können Hilfen anderer Träger erforderlich sein.

8 Sonderpädagogische Förderung 160 Für Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten kann auf Antrag die Schulbesuchszeit durch die Schulbehörde im Rahmen landesrechtlicher Regelungen verlängert werden, wenn zu erwarten ist, dass das angestrebte Bildungsziel erreicht wird. Es ist Aufgabe von Schule im Rahmen der Gestaltung von Unterricht, den Schülerinnen und Schülern zu helfen, sinnvolle Strategien zur Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung zu entwickeln. Diese gehören zu den wesentlichen Vorraussetzungen, um Interaktionsprozesse, soziales Verhalten und das Lernen zu erleichtern und zu fördern. Die unterstützenden Rahmenbedingungen werden individuell auf die Schülerin oder den Schüler mit autistischem Verhalten zu geschnitten: ein strukturierter Schulalltag mit klaren Orientierungspunkten außerunterrichtliche Situationen wie Pausen, Wechsel von Klassenräumen, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten, Toilettengänge bei der Planung der Tagesstruktur berücksichtigen vereinbarte Regeln konsequent einhalten auf Veränderungen im Schulalltag frühzeitig vorbereiten Arbeitsmaterialien eindeutig erstellen und einsetzen Unterstützung bei der Strukturierung des Arbeitsplatzes reizarme Zonen ermöglichen kurze und eindeutige Ansprachen mit direktem Kontakt konstante Bezugspersonen konstante Lerngruppe regelmäßiger Austausch aller Beteiligten Sonderpädagogische Förderung durch Prävention Frühe Hilfen sind für die Entwicklung von Kindern mit autistischem Verhalten von besonderer Bedeutung. Um zusätzliche Entwicklungsverzögerungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, zu mindern oder weitergehende Auswirkungen zu vermeiden, muss das autistische Verhalten so früh wie möglich erkannt werden. Die Förderung der Wahrnehmung, der Motorik, des emotionalen Erlebens, der Kommunikation, der Selbstständigkeit und der sozialen Kompetenz ist grundlegende Aufgabe der vorschulischen Erziehung. Sie zielt auf die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und folgt in der gemeinsamen Tätigkeit von Kind und Erzieherperson dem Prinzip des Lernens durch Handeln. Hierzu gehört es auch, situative und soziale Voraussetzungen zu schaffen, welche die Angebote in den nachfolgenden Bereichen in einem für das Kind sinnvollen und ganzheitlichen Zusammenhang verbinden: Bewegungswahrnehmung, -planung und -handlung, sensomotorische Koordination Orientierung hinsichtlich des eigenen Körpers, der Raumvorstellung und der Zeitstrukturen selbstständige Fortbewegungsmöglichkeit selbstständiges Handeln

9 161 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Kommunikation, Sprache und Sprechen nichtlautsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten Spiel- und Sozialverhalten emotionale Entwicklung geistige Entwicklung Aufbau des Selbstbewusstseins. Alle Angebote sind in kindgerechte Spiel-, Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten einzubeziehen. Die Wirksamkeit früher Förderung hängt von der Art der Vermittlung ab. Frühe Förderung konzentriert sich daher auf die Interaktion. Erfolgreiche Frühförderung beruht auf engem und vertrauensvollem Zusammenwirken der Eltern mit allen beteiligten Personen und Institutionen. Das können sein: Ärzte, Therapeuten, Gesundheitsämter, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Kliniken, sonderpädagogische Beratungsstellen, Kindergärten, Sonderkindergärten, schulvorbereitende Einrichtungen und andere Träger von Maßnahmen. Das Aufgabenfeld der sonderpädagogischen Lehrkräfte im Gemeinsamen Unterricht bezieht sich im Wesentlichen auf: die Förderung der Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit die Förderung der kognitiven, kommunikativ-sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung die Vernetzung mit anderen Diensten die Zusammenarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung der Förderpläne Zu den Aufgaben aller Lehrkräfte gehören in diesem Zusammenhang die Kooperation miteinander und die Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange im Unterricht die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens in der Schule die Förderung der Kontakte zu Nichtbehinderten und zu anderen Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen die Förderung der Zusammenarbeit mit den Personen der Schule, die für Unterricht und Erziehung aller Schülerinnen und Schülern Verantwortung tragen die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Trägern von Maßnahmen. Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten werden in den Gemeinsamen Unterricht einbezogen. Durch Beobachtungslernen können alle Schülerinnen und Schüler ihre Verhaltensmuster in Bewegung, in Sprache und Kommunikation und im Umgang miteinander erweitern und differenzieren.

10 Sonderpädagogische Förderung 162 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten, deren Förderung in einer allgemeinbildenden Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, besuchen Sonderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Sie werden in die Sonderschule aufgenommen, in der unter örtlichen, personellen und sächlichen Gesichtspunkten dem individuellen Förderbedarf am besten entsprochen werden kann. Sonderpädagogische Förderung in kooperativen Formen Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten können teils in allgemeinbildenden Schulen, teils in Sonderschulen unterrichtet werden. Für sie bietet die Sonderschule zur Vorbereitung und Ergänzung des Gemeinsamen Unterrichts die notwendige sonderpädagogische Unterstützung. Dies bedingt ein enges Zusammenwirken von allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen. Kooperative Formen sonderpädagogischer Förderung können in Einzelfällen eine sinnvolle Vorbereitung auf einen integrativen Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule sein. Darüber hinaus stellen sie eine Ergänzung zum unterrichtlichen Angebot der Sonderschule oder der allgemeinbildenden Schule dar. Kooperative Formen der Förderung erschließen allen Beteiligten Möglichkeiten zur wechselseitigen Annäherung und zur Erfahrung von mehr Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander. Die Begegnungen von Schülerinnen und Schülern kooperierender Schulen oder Klassen helfen, soziale Beziehungen und Verständnis entstehen zu lassen. Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten erhalten die Möglichkeit, Erfahrungen über den Raum von Familie und Schule hinaus zu sammeln Diagnostik Vielfältige Erscheinungsformen und häufig nicht erkennbare Ursachen erschweren die Diagnostik autistischen Verhaltens. In jedem Fall werden die Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen berücksichtigt. Die Annahme autistischen Verhaltens beruht auf einer fachärztlichen Diagnose, auf freier und gebundener Verhaltensbeobachtung und auf einer Anamnese und Exploration, bei denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen werden. Die Diagnose ist ganzheitlich angelegt und berücksichtigt die konkreten Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Lernumfeldes. Sie gibt Auskunft über die Ausprägung des autistischen Erscheinungsbildes und erfolgt unter Einbeziehung verschiedener Fachkompetenzen. Sie zielt darauf ab, das Interaktions- und Lernverhalten der betroffenen Person soweit wie möglich zu verstehen. Auf dieser Basis wird das Umfeld angemessen gestaltet und für die Betroffenen werden sinnvolle Unterstützungs- und Beratungsangebote konzipiert. Eine wesentliche Grundlage für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist eine medizinisch-psychologische Überprüfung durch die Gesundheitsämter, die Kinderund Jugendpsychiatrien des Landes Schleswig-Hostein, die anerkannten Zentren für Kinder mit Entwicklungsstörungen, den Verein Hilfe für das autistische Kind e.v. oder niedergelassene Ärzte, die mit dieser Problematik vertraut sind. Auf der Basis der medizinischpsychiatrischen Befunde werden die Auswirkungen in den verschiedenen Lebensbezügen und Alltagssituationen analysiert.

11 163 4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Auf der Grundlage einer medizinisch-psychiatrischen Diagnose umfasst das Sonderpädagogische Gutachten die Erhebung des individuellen Förderbedarfs unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Lerngeschichte sowie Aussagen über den möglichen Bildungsgang, den möglichen Förderort und den erforderlichen Rahmenbedingungen. Vor allem unter dem Aspekt einer Förderung im Rahmen einer allgemeinbildenden Schule sind in den Prozess der Diagnose andere an der Erhebung direkt oder indirekt beteiligte Personen und Institutionen mit einzubeziehen. Die autistische Beeinträchtigung kann bei Schülerinnen und Schülern Hilfen von Jugend- und Sozialämter erforderlich machen. Unter anderem muss die Frage geklärt werden, inwieweit das Kind/der Jugendliche in der Lage ist, den Schulalltag ohne eine zusätzliche Begleitung zu bewältigen. Lernausgangslage und Lernentwicklung bei Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten werden durch eine begleitende Diagnostik geklärt. Der individuelle Sonderpädagogische Förderplan wird in interdisziplinärer Zusammenarbeit (gegebenenfalls mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Landesprojekts Autismus) mit den Eltern erstellt und fortgeschrieben. Die medizinisch psychologische Diagnose Autismus ist die Grundlage für die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Ergebnisse dieser Diagnostik werden wie die Beschreibung des Umfeldes hinzugezogen, um Veränderungsmöglichkeiten im Umfeld, den räumlichen Bedarf, die technisch-materielle Ausstattung sowie den therapeutischen, sozialpädagogischen und pflegerischen Bedarf abzuklären. Für die schulische Förderung bedeutsame Informationen beziehen sich u.a. auf: Stärken, Interessen, Neigungen und Spielverhalten körperliche Beeinträchtigungen und gesundheitliche Gegebenheiten spezifische Verhaltensweisen wie Stereotypien, Rituale, Ängste, Stimmungsschwankungen, zweckentfremdeter Gebrauch von Gegenständen Entwicklungsstand in den Bereichen: Wahrnehmung und Bewegung, Sprache und Denken, personale und soziale Identität Lern- und Arbeitsverhalten; Leistungsvermögen, lebenspraktische Fertigkeiten,... Im Sonderpädagogischen Gutachten werden alle Stellungnahmen der an der Diagnose und Förderung des Kindes oder des Jugendlichen beteiligten Personen berücksichtigt. Es wird der Schulaufsicht mit einer Empfehlung zur Entscheidung über die besonderen oder die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen vorgelegt. Bei dieser Entscheidung finden Beachtung: Ergebnisse der Beratung mit den Eltern, ggf. mit dem Kind oder Jugendlichen und anderen Beteiligten Fördermöglichkeiten der allgemeinbildenden Schule oder Sonderschule Art und Umfang des Förderbedarfs Verfügbarkeit des erforderlichen Personals Vorhandensein technischer und apparativer Hilfsmittel sowie spezieller Lehr- und Lernmittel baulich-räumliche Voraussetzungen.

12 Sonderpädagogische Förderung Leistungsbewertung Es gelten die Leistungsanforderungen des Lehrplans der besuchten Schulart unter Berücksichtigung eines definierten Nachteilsausgleichs. Das autistische Verhalten ist in seiner Ausprägung und Erscheinungsform vielfältig. Bei der Gestaltung eines Nachteilsausgleichs sind die individuellen Faktoren zu bewerten und zu berücksichtigen. Die Abstimmung mit der zuständigen Beratungsstelle, dem Landesprojekt zur schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Störungen und dem ggf. unterstützenden Förderzentrum, sind für diese Fragestellung notwendig. Abhängig von aktuellen Situationen werden Maßnahmen angemessen und flexibel angepasst. Bei einer Beeinträchtigung der Motorik und der Wahrnehmung benötigen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit oder den Einsatz anderer Materialien und Hilfsmittel. Erhebliche Schwierigkeiten im Sportunterricht können vor allem bei Gruppen- und Mannschaftsspielen entstehen. Alternative Angebote können Individualsportübungen oder psychomotorische Übungen sein. Auch die Befreiung vom Sportunterricht ist anzudenken. Bei ausgeprägter Angst vor Veränderung ist die Lernumgebung, die Pausengestaltung und -organisation mit zu berücksichtigen. Die Bewältigung schulischer und unterrichtlicher Aufgaben kann eine Veränderung zeitlicher, inhaltlicher und räumlicher Strukturen erforderlich machen. Formen des Nachteilsausgleichs können die Arbeitsbedingungen betreffen, so ist z.b. die Passung bezogen auf den zeitlichen Rahmen, die Anforderung, die Aufgabenstellung, die Präsentation von Ergebnissen, die Art der Mitarbeit, u.a.m. zu beachten. Die Arbeitsplatzgestaltung, individuelle Gestaltung von Pausen und Organsation des Schulvormittags/des Schulweges sind zu bedenken. Spezielle Hilfsmittel werden mit der jeweiligen Schülerin/dem Schüler entwickelt.

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