HESSISCHER LANDTAG. Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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1 16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Der Vorsitzende des Ausschusses Wiesbaden, den 7. März 2007 für Umwelt, ländlichen Raum Schlossplatz 1-3 und Verbraucherschutz Telefon: (0611) I A 2.3 Tm/ms An die Abgeordneten des Hessischen Landtags den Hessischen Ministerpräsidenten die Hessischen Ministerinnen und Minister den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs die Büros der Fraktionen im Hessischen Landtag Hiermit berufe ich den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz tagt gemeinsam mit dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt des Thüringer Landtags, dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags und dem Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen.) zu seiner 54. S i t z u n g öffentliche Anhörung für Donnerstag, 15. März 2007 Uhr, Uhr in die Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Ständeplatz 6 10 (Ständehaus), Kassel, mit folgender Tagesordnung ein:

2 2 Punkt 1: Sachstandsbericht der Firma K + S Punkt 2: Öffentliche mündliche Anhörung zum Thema Einleitung salzhaltigen Wassers in das Flusssystem Werra- Fulda-Weser hierzu: Stellungnahmen der Anzuhörenden Ausschussvorlage ULA/16/52 (eingegangen beim Landtag im März 2007) Punkt 3: Verschiedenes Heinrich Heidel F. d. R. Karl-Heinz Thaumüller Anlagen Stadtplan von Kassel mit Wegbeschreibung Listen der Anzuhörenden und Sachverständigen Fragenkatalog

3 3

4 4

5 5 Liste der Anzuhörenden zur Anhörung K+S (Hessen) Vorsitzender des Hessischen Heilbäderverbandes Bürgermeister Ronald Gundlach Beauftragter der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung Jörn Dulige Bezirkskonferenz Naturschutz Bezirksregierung Detmold BUND - Landesverband Hessen e. V. - Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gemeindevorstand Neu-Eichenberg W. Fischer Kali + Salz Betriebsrat Michael Diegmüller Fachhochschule Nordhausen Fachgebiet Flächen- und Stoffrecycling Fischereiverband Kurhessen e.v. Hessischer Landkreistag Absage Hessischer Städte- und Gemeindebund Hessischer Städtetag Absage Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Dr. Thomas Schmid Dr. Johann-Georg Fritsche Zusage HGON - Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V.

6 6 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Landesbezirk Hessen/Thüringen Rainer Kumlehn Kommissariat der Katholischen Bischö-Drfe im Lande Guido Amend Hessen Landesfischereiverband Hessen e. V. Landesverband Deutscher Sportfischer Hessen e. V. Absage Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen NABU - Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Hessen e. V. - Niedersächsisches Umweltministerium Botanische Vereinigung Naturschutz Hessen NordHessen Touristik Regierungspräsidium Kassel Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. Landesverband Hessen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Ronald-Mike Neumeyer Stadt Bad Sooden-Allendorf Stadt Hann. Münden

7 7 Stadt Wanfried Stadtverwaltung Witzenhausen Thüringer Ministerium f. Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Umweltbundesamt Verband Hessischer Sportfischer e. V. Liste der Sachverständigen zur Anhörung K+S (Hessen) Dipl. oec. Peter Arnold ECO Ring Koordinator Lebendige Werra BUND Thüringen Dr. Jürgen Bäthe Dr. Eckhard Coring Dipl.-Ing. Stephan Gunkel Zusage Flussgebietsgemeinschaft Weser Simon Christian Henneberg Ludwig-Maximilians-Universität München Dr. Christian Wolkersdorfer TU Bergakademie Freiberg Prof. Dr. Broder J. Merkel ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Dr. Henry A.M. Rauche Zusage Universität Kassel, Fachbereich 11 Prof. Dr. Helge Schmeisky Bezirksregierung Detmold Erdmute Voith von Voithenberg Absage

8 8 Universität Kassel Fachbereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Prof. Dr. Dr. Andreas Mengel Absage Universität Kassel Fachgebiet Gewässerökologie/ Gewässerentwicklung Prof. Dr. Ulrich Braukmann Dipl.-Ing. Gerd Hübner Zusage Dr. Ralf Krupp Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Dr. Thomas Meinelt Liste der Anzuhörenden zur Anhörung K+S (Niedersachsen) GWS Stadtwerke Hameln GmbH Klaus Arnold Arbeitsgemeinschaft der Weserfischereigenossenschaften Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens BUND Niedersachsen Lothar Wolters c/o Niedersächsischer Städteund Gemeindebund Dr. Marita Wuttke Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH Landesfischereiverband Niedersachsen e. V. Dr. Nüsser Carsten Brauer Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. Landessportfischerverband Niedersachsen e. V. Peter Rössing Landwirtschaftskammer Niedersachsen

9 9 Niedersächsischer Landkreistag Niedersächsischer Städtetag Weserberglandtourismus e. V. Petra Bintz Liste der Sachverständigen zur Anhörung K+S (NRW) Fischereiverband NRW Dr. Ernst Heddergott IRWE - Institut f. das Recht der Wasserund Entsorgungswirtschaft an der Uni- Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner versität Bonn Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Präsident Dr. Harald Irmer Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Absage Absage Staatliches Umweltamt Minden Dr. Norbert Kirchhoff TU Braunschweig Prof. Dr. Günter Meon Absage Wasserkooperation Minden-Lübbecke Herbert Reker Liste der Sachverständigen zur Anhörung K+S (Thüringen) Lehrbeauftragter an der Universität Koblenz Bundesanstalt für Gewässerkunde Dr. Jochen H. E. Koop Lehrstuhl für Hydrologie, Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Universität Bochum Prof. Dr. Andreas Schumann Absage

10 10 Fragenkatalog zur der Anhörung Einleitung salzhaltigen Wassers in das Flusssystem Werra-Fulda-Weser am 15. März 2007 in Kassel 1. Ist Ihrer Meinung nach dem Geist und dem Inhalt des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern von 1991 über Maßnahmen zur Reduzierung der Werraversalzung bisher entsprochen worden? 2. Gilt Ihrer Kenntnis nach das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen zur Reduzierung der Werraversalzung von 1992 für alle Kaliwerke an der Werra, oder ist dies auf die Werke in Thüringen beschränkt? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde seitens des zuständigen RP der zulässige Härtegrad in der Werra 1996 von 50 dh auf 65 dh und in 2003 auf 90 dh angehoben? Ist die Erhöhung der Härtegrade nach dem Inkrafttreten der EU- Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2000 ökologisch mit dem Verschlechterungsverbot vereinbar? 4. Wer hat 1999 bei der Einordnung der hessischen Gewässer in die Gewässergüteklassen gemäß Wasserrahmenrichtlinie der EU die Einordnung der Werra in ein Gewässer erster Ordnung wie Fliede, Fulda, Main u. a. verhindert? 5. Waren dem RP Kassel und dem RPU Hersfeld bei der Erteilung der Genehmigung der Haldenerweiterungen von 2000 und 2003 bekannt, dass die Verpressräume im Plattendolomit auf die von K+S angegebenen Zeiträume nicht ausreichen würden, oder wurden die Angaben von K+S ungeprüft als Grundlage der Genehmigung verwendet? Reicht Ihrer Meinung nach das Versenkvolumen im Plattendolomit der Werra-Region aus, um dauerhaft alle anfallenden Kalilaugen der Region aus Halden und aus dem Produktionsprozess sicher zu entsorgen? Welche Mengenberechnung legen Sie Ihrer Einschätzung zugrunde? 6. Warum wird seit 2004 die Gewässergütekontrolle nicht mehr durch staatliche unabhängige Institute, sondern durch Selbstüberwachung und Selbstkontrolle ausgeführt, und wer zeichnet dafür verantwortlich? 7. Wie bewerten Sie die Rechtsauffassung von der K+S im Hinblick auf den gesetzlichen Bestand von sogenannten alten Rechten für die Festlegung der mg/l Chlorid? Wie bewerten Sie den Grenzwert von mg/l Chlorid und die Festsetzung einer Erhöhung der Gesamthärte von 50 dh auf 90 dh im Hinblick auf: a) die Erreichung der Ziele und die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes der EU-Wasserrahmenrichtlinie b) die Einhaltung der Vorgaben der EU-FFH-Richtlinie c) das Artenspektrum an Tieren und Pflanzen und deren Lebens- und Fortpflanzungsfähigkeit

11 11 d) die Erreichung der Zielvorstellung des Ergebnisvermerks vom 6. April 1992 über die Bund/Länder-Besprechung am 1. April 1992 in Bonn zum Verwaltungsabkommen über Maßnahmen zur Reduzierung der Werraversalzung, in dem Folgendes festgehalten wurde: Nach Durchführung des Maßnahmenbündels im Jahre 1995 muss darüber hinaus ein weiteres Konzept erarbeitet werden mit dem Ziel, eine Reduzierung der Salzeinleitungen in die Werra unter 40 kg/s zu erreichen, da eine Belastung der O- berweser mit mg insbesondere bei Niedrigwasser aus gewässerökologischen Gründen auf Dauer nicht akzeptabel erscheint. 8. Wie beurteilen Sie das Vorhaben des Unternehmens K+S zur Errichtung einer Laugenpipeline vom Werk Neuhof nach Philippsthal, um die in Neuhof entstehende Kalilauge in die Werra einzuleiten? Welche Auswirkungen auf Wasserzustand und -qualität der Werra sowie auf Pflanzen- und Fischbestände sind bei einer Umsetzung des Vorhabens zu erwarten? Wie wird die beabsichtigte Maßnahme aus wasserrechtlicher Sicht beurteilt (Verschlechterungsverbot)? 9. Welche rechtliche Problematik auch aus Sicht des europäischen Wasserrechts (EU-Wasserrahmenrichtlinie) liegt in der Situation, dass die Kalilauge durch die Laugenpipeline aus dem Werk Neuhof über Philippstal in die Werra eingeleitet werden soll, vor dem Hintergrund, dass das zur Überleitung vorgesehene salzhaltige Wasser in einem anderen Flusseinzugsgebiet anfällt als dem der Weser, zu dem die Werra gehört? 10. Ist Ihrer Meinung nach mit der von K+S geplanten vorherigen Nutzung der Kalilauge aus Neuhof im Produktionsprozess des Werks Hattorf vor Einleitung in die Werra eine Reduzierung der Salzmenge für die Werra zu erwarten? 11. Ist der Chemismus der Kalilauge aus dem Werk Neuhof gleichzusetzen mit dem derzeitigen Chemismus der Salzeinleitung in die Werra? 12. Welche Alternativen zur Laugenleitung sehen Sie, mit denen dem Anliegen von K+S und der Umwelt gleichermaßen Rechnung getragen werden kann, z. B. Spülversatz, Haldenabdeckung? 13. Wie beurteilen Sie die Befürchtungen von Anrainern, Organisationen und Verbänden bezüglich der Beeinträchtigungen für Gewässerökologie, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei, Kraftwerksbetreibern und Tourismus sowie bezüglich Gefährdung von Arbeitsplätzen in diesen Bereichen? 14. Könnten bei K+S durch Einführung neuer umweltgerechter Technologien zur Behandlung von Halden und Betriebsabwässern zusätzliche Arbeitsplätze entstehen? 15. Welche Auswirkungen hätte die geplante Einleitung auf das touristische Image der Region? 16. Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um für die seitens K+S geplante Laugenleitung von Neuhof nach Philippsthal dauerhaft finanzielle Belastungen der Volkswirtschaft durch mögliche Umweltschäden zu minimieren?

12 Wie hoch müssten die Rückstellungen sein, die von der K+S GmbH für die Folgekosten der Kalihalde vorgesehen werden müssten, und wie könnten diese ü- ber einen langen Zeitraum von ca Jahren abgesichert werden, sodass ausgeschlossen werden kann, dass die Allgemeinheit zukünftig für die Kosten aufkommen muss? 18. Gibt es eine Gewährleistung (Kostenübernahmeerklärung) von K+S, und ist die auch finanziell langfristig gesichert, wenn künftig aus den diffusen Einträgen von verpresster Salzlauge in das Grundswasser das Trinkwasser aufbereitet werden muss, oder gehen die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit? 19. Wo wurden bisher und werden in Zukunft die sogenannten Opportunitätskosten bei Genehmigungsverfahren und länderübergreifenden Abkommen und Vereinbarungen berücksichtigt? 20. Was geschieht, wenn nachweislich aus der Verpressung von Salzlauge durch K+S schon Veränderungen in Flora und Fauna eingetreten sind? Wie steht dies in Einklang mit den Richtlinien für FFH-Gebiete? 21. Welche Entwicklung ist Ihrer Meinung nach bei den diffusen Laugeneinträgen in die Werra bisher und künftig zu verzeichnen und welche Auswirkungen haben diese möglichen diffusen Einträge auf den Chloridgehalt am Pegel Hannoversch- Münden? 22. Sind Ihrer Auffassung nach bei einer Chlorid-Konzentration von mg/l am Pegel Hannoversch-Münden negative Auswirkungen auf die betroffenen Fließgewässer und ihre jeweiligen Überschwemmungsgebiete sowie Uferrandstreifen und Grünland zu erwarten? Wenn ja, welche? 23. Halten Sie die von dem Unternehmen K+S derzeit angestrebte Konzentration von 2500 mg/l am Pegel Gerstungen bzw mg/l am Pegel Hannoversch- Münden für alternativlos? 24. Gibt es heute schon Anzeichen, dass durch die diffusen Einträge aus der Verpressung der derzeitige Grenzwert von mg/l Natriumchlorid in der Werra erreicht oder überschritten wird? 25. Welche Ziele für die Gewässergüte von Werra und Weser enthält das 2. Aktionsprogramm der ARGE Weser für den Zeitraum von ? Sind Ihrer Meinung nach geeignete Maßnahmen eingeleitet worden, um die Ziele des 2. Aktionsprogramms der ARGE Weser erreichen zu können? 26. Inwieweit sehen Sie Rechte der Unterlieger an Werra und Weser berührt bzw. beeinträchtigt? Gibt es hier möglicherweise Gesetzeslücken? 27. Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig und machbar, um die Salzkonzentration in Werra und Weser in einem überschaubaren Zeitraum signifikant abzusenken?

13 Durch welche Maßnahmen könnte eine Reduzierung der Salzhalden und der Haldenabwässer erfolgen? Welche alternativen Entsorgungsmöglichkeiten kämen für die Haldenabwässer infrage? Welche technischen Alternativen zur Einleitung der Salzlauge in den Fluss sind bekannt? Aus welchen Gründen werden sie offensichtlich nicht in Betracht gezogen? Welche neueren Erkenntnisse gibt es bezüglich der Abdeckung von Kalihalden? 29. Welche Chemikalien werden in welchem Umfang beim Flotationsverfahren zur Trennung von Natrium und Kalium eingesetzt, und wie sichert man, dass diese Stoffe nicht in die Werra gelangen? Wer überprüft dies? 30. Welche weiteren Schadstoffe werden gegenwärtig in die Werra eingeleitet? Welche Grenzwerte bestehen im Einzelnen für diese Stoffe, und welche Auswirkungen haben diese Stoffe? 31. Welche Genehmigungsverfahren wären zur Einrichtung einer Pipeline in die Nordsee notwendig, und mit welcher Verfahrensdauer wäre zu rechnen? Wie hoch wäre das diesbezügliche Investitionsvolumen? Bestünden bei einem Pipelinebau zur Nordsee Möglichkeiten der Finanzierungshilfe durch EU, Bund und Länder?

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