Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen"

Transkript

1 ingenieure für Brandschutz Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Intensivpflegeeinrichtungen m.eng. mathias herenz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz gmbh fassung september 2012

2 Autor Inhalt M.Eng. Mathias Herenz Als Ingenieur bei hhpberlin widmet sich Mathias Herenz im Besonderen der Brandschutzkonzipierung sowie der Umsetzung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen. Im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit analysierte Herr Herenz die Problematik der und regte darin Veränderungen zur Erzielung einer optimierten Brandschutzplanung an. 1 Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 2 Simulation der Entfluchtung und der Rauchentwicklung 3 Abschließende Betrachtung

3 Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Intensivpflegeeinrichtungen Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit auch deren Pflegebedürftigkeit. Schätzungsweise 28 % der über 80-Jährigen werden in Zukunft auf Pflege angewiesen sein. Insbesondere aus ökonomischen Gründen wird eine Verlagerung der intensivmedizinisch zu betreuenden Pflegepatienten in entsprechend eingerichtete Heime immer stärker vorangetrieben. Diese Auslagerung aus den Krankenhäusern hat zur Folge, dass auch die entsprechende Apparatemedizin in den Pflegeheimbereich verlegt werden muss. Dafür müssen die vorhandenen sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser auf die Pflegeeinrichtungen übertragen werden. Während in den meisten Pflegeheimen von einer geringfügigen Mobilitätseinschränkung ausgegangen werden kann, muss man in Intensivbereichen mit vollkommen selbstrettungsunfähigen Personen rechnen. Zur brandschutztechnischen Sicherung von Pflegeheimen mit Intensivbereichen gibt es spezielle bauliche Regelungen, die über die Anforderungen an Pflegeheime hinausgehen. 1 rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Grundlage der brandschutztechnischen Betrachtungen waren Richtlinien zur Klärung der Schutzziele sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Zusätzlich wurden die Erfordernisse der Medizintechnik aufgenommen, um darauf aufbauend die unterstützenden Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes festzustellen. Unter Nutzung der vorhandenen Geometrie einer bestehenden Einrichtung sowie der dort vorherrschenden organisatorischen Rahmenbedingungen (Personalund Patientenzahlen) wurde eine Berechnung der Räumungszeit nach dem Modell von Torsten Wolf durchgeführt. Auf der Grundlage der von Wolf aufgeführten Zeiten und unter empirischer Ermittlung der noch fehlenden Zeiten wurde die Räumungszeit einer gesamten Station ermittelt. Auf Basis der so ermittelten erforderlichen Evakuierungszeit wurde ein Brandszenario mittels des Fire Dynamics Simulator (FDS) in der betrachteten Geometrie eingearbeitet. Der simulierte Brand orientierte sich in Bezug auf die Ausbruchszeit auf statistisch wahrscheinliche Zeiten. Das Szenario wurde entsprechend eines Matratzenbrandversuches des Building and Fire Research Laboratory angelegt. Die Wärmefreisetzungsrate und die Brandverlaufskurve wurden aus dem Versuch auf die Computersimulation übertragen. Die Entwicklung und die Ausbreitung des Rauches innerhalb der Station wurden dreimalig berechnet. Einerseits wurde die an dem Muster einer Verordnung über den Betrieb und Bau von Krankenhäusern angelehnte Bestandssituation betrachtet. Andererseits wurden Vorkehrungen der Brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung, wie Türen, die lokal über Rauchmelder angesteuert werden und rauchdicht sind, beachtet. Die letzte und dritte Variante stellt die Berechnung der Rauchentwicklung unter Einbeziehung einer Rauchableitungsöffnung im Flur dar. Auf Grundlage dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der starken Mobilitätseinschränkungen der Patienten müssen die derzeit gültigen deutschen Ansätze zur Bildung von Rauchabschnitten, wie beispielsweise die nach Muster-Bauordnung zulässigen 30 Meter, als zu großzügig angesehen werden. Es gilt diese bei der Ausbildung von Intensivbereichen zu überdenken. Die österreichischen Richtlinie TRVB N 132 bietet alternativ maximal 20 Meter Abstand in Krankenhausbereichen zwischen den Rauchabschnittstrennungen an. Der größtmögliche Abstand zwischen einer Patientenzimmertür und der Rauchabschnittstrennung wird dort mit zehn Meter beziffert. Die Auswirkung zu großer Rauchabschnittsbildungen oder gar Brandabschnittstrennungen sowie die Verbesserung der Situation bei geringeren Abschnittsgrößen lässt sich bereits bei der Verwendung der Berechnung der Gehgeschwindigkeit nach den anerkannten Handrechenverfahren von Predteteschenski und Milinski ableiten. Daraus ist zu schließen, dass die bauordnungsrechtlich akzeptierte Zeit bis zum Verlassen des Brandabschnittes bei maximal möglicher Personendichte rund viereinhalb Minuten beträgt. Beachtet man nun die Einschränkung der Gehgeschwindigkeiten sowie das verminderte oder nicht mehr vorhandene Vermögen sich selbst zu retten, so wird der zurücklegbare Weg in diesem Zeitfenster immens verkürzt. Dies bedeutet, 4 5

4 dass die Längen bis zu den sicheren Bereichen beispielsweise Rauchabschnittstrennungen geringer gewählt werden müssen als in Bauten mit anderen Mobilitätsvermögen der Nutzer. Das Unvermögen der Pflegepatienten zur eigenen Rettung stellt ein zu berücksichtigendes Problem für die Personenrettung und die Brandschutzkonzipierung dar. Hinzu kommt die Notwendigkeit medizinische Geräte mitzunehmen, was oftmals den sofortigen Transport des Patienten ausschließt und weitere Zeitverzögerungen mit sich zieht. Darüber hinaus sind auch zeitliche Verluste aufgrund elektrischer Absenksysteme für Betten zu erwarten. Nach Wolf vermindert sich die Geschwindigkeit beim geradlinigen Transport von Patienten in Betten von 1,4 bis 1,6 m/s entsprechend der RiMEA-Richtlinie auf rund 1,1 m/s, bei rechtwinkligen Richtungswechseln sogar auf ein Drittel. Unter Beachtung der notwendigen Hilfe durch Pfleger bei der Herstellung der Transportfähigkeit, der Durchführung der Fremdrettungsmaßnahme und der damit verbundenen längeren Zeiten muss zur sicheren Entfluchtung ein geringerer Weg bis in den sicheren Bereich angesetzt werden. Je nach Personal- Patienten-Verhältnis muss hier eine weitere Verminderung der Rauchabschnittslängen in Betracht gezogen werden. Die brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgK- PBauV) ist nach ihrer Aktualisierung 2006 neben den Hinweisen des Baden Württembergischen Wirtschaftsministeriums für Krankenhäuser die wohl aktuellste Krankenhausverordnung in Deutschland. Sie beinhaltet auch Angaben zu anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gemäß dem Stand der Technik anders als zum Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern von Die Diskussion über den Verzicht auf die Rauchableitung zur Sicherung der Rettungswege im Bereich der Standardbauten ist auf Intensivpflege-Einrichtungen ohne differenzierte Betrachtung nicht zu übertragen. Im Gegenteil: Simulationen zeigen auf, dass die Abführung von Rauchgasen im Bereich der Rettungswege zu einer Verbesserung der Fremdrettung führen kann. 2 simulation der Entfluchtung und der Rauchentwicklung Insbesondere das Verfahren der Räumungsberechnung nach Wolf stellte sich als praktikables Verfahren dar. Es führte zu einer erforderlichen Räumungsdauer der betrachteten Station. Darauf basierend konnten Aussagen darüber getroffen werden, wie lange Trennwände zwischen den Zimmern und zu den Fluren dem Feuer und dem Rauch standhalten müssen, um eine Rettung der Personen nicht zu gefährden. Im Praxisbeispiel konnte gezeigt werden, dass nach der Detektion eines Brandes rund 12,5 Minuten für die Räumung der Referenzstation erforderlich sind. Dabei ist es für Wolfs Modell unerheblich, wodurch die Feststellung des Brandes erfolgt hier können automatische oder auch manuelle Brandmelder dienen. Die Berechnung basiert auf den Laufstrecken und der von Wolf zusammengestellten Bewegungsgeschwindigkeiten. Diese beachten beispielsweise Drehungen mit Betten im 90 Winkel, das Durchlaufen von Türen in oder auch entgegen der Fluchtrichtung sowie die Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel und Helferzahlen. In Abbildung 1 wird deutlich, dass die unterschiedlichen Wegstrecken genau zu erfassen sind. Bei der Berechnung werden den Strecken Geschwindigkeiten zugeordnet. Während der aktuellen Betrachtungen wurden den Übergangsbereichen zwischen zwei unterschiedlichen Bereichen die jeweils langsameren Bewegungs- Abbildung 1 Aufnahme der Wegführung 6 7

5 kennzahlen zugeordnet. Das Ergebnis wurde erzielt, indem die real mögliche Maximalbelegung sowie die mögliche Mindestpersonalzahl zugrunde gelegt wurden. Zur Räumung der Station war somit eine längere Zeit notwendig als die oben angeführten maximalen viereinhalb Minuten. Um diese Zeitverlängerung zu kompensieren und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Räumung der Station herzustellen, stehen nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung. Eine wichtige und hilfreiche Maßnahme zur Unterstützung der Räumungsaktion könnte die Bereitstellung einer automatisch öffnenden Rauchableitung sein, welche im Flur angebracht ist. Die Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung fordert in Patienten-Fluren Möglichkeiten für die Ableitung von Rauch. Somit ergibt sich bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr die Chance, unterstützende Maßnahmen zur Rettung der Personen zu ergreifen. Auch der Einsatz von Wänden mit Feuerwiderstandsqualitäten sowie Türen mit Ansprüchen an Dichtigkeit und Selbstschließsystemen, bzw. vollwandig dichte Türen mit Freilauftürschließer, kann zu einer Verbesserung der Entfluchtungssituation führen. In FDS-Simulationen untersuchte man die Auswirkung einer automatisch öffnenden Rauchableitungsöffnung im Flur sowie die Verwendung von rauchabhängigen Schließsystemen von Türen. Dabei wurde die gleiche Raumgeometrie und Brandquelle genutzt. Ebenfalls einbezogen wurden die jeweils unterschiedlichen Anforderungen der bauordnungsrechtlichen Richtlinien Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern sowie der Brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung. Die Entwicklung der Sichtweite im Flur bei einem Brand in einem Bewohnerzimmer ist in Abbildung 2 für den Zeitpunkt 600 Sekunden nach dem Ausbruch eines Matratzenbrandes dargestellt. Der Brand wurde dreifach abgebildet, wobei der Brandherd den Realbrandversuchen des Building and Fire Research Laboratory nachempfunden wurde. Die Nachbildung der Bestandssituation ist in der obersten Simulation zu sehen. Entsprechend der realen Situation, sind keine selbstschließenden Türen vorhanden. Die Sichtweite gibt eine Skala von 0 bis 30 Metern wieder, wobei der Grenzwert für die Sichtweite auf 10 Meter festgelegt wurde. Dieser Grenzwert wird hierbei weit überschritten. Die mögliche Sichtweite liegt bei ca. fünf Metern. Die mittlere Darstellung der Sichtweite bezieht sich auf die Anforderungen der brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV). Diese zurzeit aktuellste deutsche Krankenhausverordnung beachtet den momentanen Stand der Technik. In die Berechnung sind allerdings nur die mit Feststellanlagen versehenen Rauchschutztüren sowie die vollflächige Rauchdetektion eingeflossen. Auf die Installation von Sprinklern wurde bewusst verzichtet, da bereits so eine große Differenz zum Bestand ablesbar ist. Die schwarz dargestellte Grenzschicht ist in der Mitte des 2,75 Meter hohen Flures erkennbar. Sie zeigt, dass die Verschleppung des Rauches auch in den angeschlossenen Treppenraum erfolgt. Abbildung 2 Darstellung der Sichtweite (oben - Bestand, mitte - BbgKPBauV, unten - mit Rauchableitung) Darauf aufbauend zeigt die dritte Darstellung die Ergänzung um ein sich bei Branddetektion öffnendes Fenster mit einer Öffnungsfläche von rund einem Quadratmeter. Dabei wird deutlich, dass rund zehn Minuten nach Brandausbruch nur im oberen Viertel des Flures Sichtweiten unter zehn Meter vorkommen. Auch die Auswirkungen auf den Treppenraum sind geringer als in der Betrachtung zuvor. Somit wäre eine Rettung der Personen über diesen Flur als realistisch einzustufen. 8 9

6 3 AbschlieSSende Betrachtung Es wird deutlich, dass eine stetige Verbesserung der Ergebnisse bei der Auswertung der optischen Dichte im Bereich des Flures festzustellen ist von der Bestandssituation, der am wenigsten effektiven Variante, über die Brandenburgische Verordnung bis hin zum Vorschlag der Nutzung des automatisch öffnenden Fensters im Flurbereich, welche die wirksamste Variante der Rauchabführung und somit der Verbesserung der Fremdrettungsmöglichkeit darstellt. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass die letzte Fassung der Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern aus dem Jahre 1976 nicht mehr zeitgemäß ist und einer Überarbeitung bedarf. Die brandenburgische Verordnung bietet hier viel nützliches Potential, auch wenn einige Aspekte, wie die engmaschigere Rauchabschnittsbildung in intensivmedizinischen Bereichen, unbetrachtet und ungeregelt bleiben. Die österreichische Richtlinie geht in diesem Punkt weiter und konkretisiert die Anforderungen. Ansätze für den Umgang mit Funktionsbereichen lassen sich in der Badenwürttembergischen Empfehlung für Krankenhäuser finden. Die Evakuierung von Pflegeheimintensivbereichen aber auch von normalen Pflegeheimbereichen wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Die bereits angeführten Richtlinien stellen keine ausreichende Bewertungsgrundlage für Bauten dar, die sowohl ökonomisch tragbar in der Erstellung und Unterhaltung sein sollen, als auch den Ansprüchen an Funktionalität, Wohnlichkeit und Ästhetik erfüllen sollen. Hierfür scheinen die aktuellen Richtlinien und Empfehlungen für Pflegewohngemeinschaften geeigneter zu sein. Die Möglichkeit der Übertragbarkeit auf Intensivbereiche ist dabei im Einzelfall zu prüfen. Die verwendeten Nachweisverfahren bieten gutes Potential, um mit den gewonnenen Ergebnissen in die alltägliche Brandschutzkonzipierung von Pflegeheim- und Krankenhausbauten eingearbeitet zu werden. Dabei ist bereits bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten und folglich bei der Prüfung der Realisierbarkeit von Bauvorhaben dieser Art in Betracht zu ziehen, dass Evakuierungszeitenberechnungen sowie computergestützte Rauchsimulationen genutzt werden können. Die Methoden des ingenieurtechnischen Brandschutzes bieten die Möglichkeit kostengünstig Varianten der Ausführung auszuloten und somit effektive Lösungen zu entwickeln. In dem konkret beschriebenen Einzelfall konnte so die klare Tendenz herausgestellt werden, dass eine Rauchableitung im Flur mittels automatischen öffnenden Fenstern wesentlich zur Sicherung der Rettungswege beiträgt. 10

7 weitere InformAtIonEn hhpberlin ist das führende deutsche ingenieurbüro für Brandschutz mit Sitz in Berlin, München, hamburg, Frankfurt und Braunschweig. Die im Jahr 2000 aus dem Büro hosser, hass und Partner hervorgegangene Firma entwickelt weltweit Brandschutzkonzepte für nationale und internationale Bauprojekte. zu den referenzen gehören u. a. die Münchner allianz arena, das Bundeskanzleramt, die Color Line arena in hamburg, die Dalian twin towers, das Pudong Museum in China sowie der neue hauptstadt-airport Berlin-Brandenburg international. Die Kompetenz von hhpberlin reicht von der brandschutzgerechten Fachplanung über die ausführung bis hin zur Qualitätssicherung sowohl im neubau als auch bei der Bauerneuerung. hhpberlin ingenieure für Brandschutz gmbh hauptsitz: rotherstraße Berlin Phone +49 (30) Fax +49 (30) @hhpberlin.de

Ingenieure für Brandschutz. Evakuierung. B.Eng. Mathias Herenz. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

Ingenieure für Brandschutz. Evakuierung. B.Eng. Mathias Herenz. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Ingenieure für Brandschutz Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Intensivpflegeeinrichtungen B.Eng. Mathias Herenz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz

Mehr

Horizontale Rettungswege

Horizontale Rettungswege Ingenieure für Brandschutz Untersuchungen mithilfe von FDS und Realbrandversuchen M. Sc. Babett Bonhoff und Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hackenschmidt hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September

Mehr

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Rettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

Rettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH)

Mehr

Eurocode-Brandschutzteile und Nationale Anhänge

Eurocode-Brandschutzteile und Nationale Anhänge Ingenieure für Brandschutz Eurocode-Brandschutzteile und Nationale Anhänge Neue Normen für die Brandschutzbemessung Dr. Jochen Zehfuß hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2012 Fassung

Mehr

Brandschutz im Krankenhaus

Brandschutz im Krankenhaus Klinik Management Reader J. Reintsema, C. Härtung (Hrsg.) Brandschutz im Krankenhaus X WIKOM - Verlag Inhaltsverzeichnis Verwendete Abkürzungen und Fachbegriffe 14 Verwendete Formelzeichen 15 1. Einleitung

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Umgang mit Bestandshochhäusern

Umgang mit Bestandshochhäusern Ingenieure für Brandschutz Umgang mit Bestandshochhäusern Dipl.-Ing. (FH) Britta Lördemann Mathias Herenz, B.Eng. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2011 Inhalt 1 Einleitung 2

Mehr

Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen Ingenieure für Brandschutz Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen Dipl.-Ing. Devrim Yilmaz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2012 Autor Dipl.-Ing.

Mehr

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger

Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Vorab! Die Feuerwehr kann in Sonderbauten mit vielen Menschen die Personenrettung nicht sicherstellen; sie ist darauf angewiesen,

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Denkmalschutz./. Brandsicherheit?

Mehr

HHP Sachverständige Nord/Ost

HHP Sachverständige Nord/Ost 7. AKG-Fachtagung Neue Normen im Krankenhausbau: Lüftung und Brandschutz HHP Sachverständige Nord/Ost Funktionsgerechte Konzepte Brandschutz im Krankenhausbau Dr. Ing. Rüdiger Hass http://www.hhp-nord-ost.de

Mehr

MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier. Büro Hessen Dieselstraße 27 D Karben

MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier. Büro Hessen Dieselstraße 27 D Karben MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier Büro Hessen Dieselstraße 27 D-61184 Karben Büro Bayern Schweinfurter Straße 7 D-97080 Würzburg AKTUELLE TRENDS IM BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN

Mehr

Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1

Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Grundsätze des Bauordnungsrechts: - Personen sollen sich aus Gebäuden selbst retten können. (2 bauliche Rettungswege,

Mehr

Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer

Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe

Mehr

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)

Mehr

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind

Mehr

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich

Mehr

Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke. brennbarer Dämmstoffe

Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke. brennbarer Dämmstoffe Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke -Grenzen und Einsatzmöglichkeiten brennbarer Dämmstoffe Wolfgang Klemm Landeshauptstadt München - Branddirektion Baustoffanforderung

Mehr

Festlegung von Bemessungsbränden für Nachweise der brandschutztechnischen Bemessung

Festlegung von Bemessungsbränden für Nachweise der brandschutztechnischen Bemessung Ingenieure für Brandschutz Festlegung von Bemessungsbränden für Nachweise der brandschutztechnischen Bemessung Dr.-Ing. Christoph Klinzmann hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2011

Mehr

Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab,

Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab, Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche Christian Knab, 09.06.2016 Warum ist Brandschutz wichtig? 2 Quelle: www.tagesspiegel.de, abgerufen am 19.04.2016 Quelle: www.derwesten.de, abgerufen

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

2.3.5 Brandschutzanforderungen im Krankenhaus und Pflegeheim

2.3.5 Brandschutzanforderungen im Krankenhaus und Pflegeheim Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz, 2016 Autor: Herenz Titel: Praxishandbuch Brandschutz Auflage: 2016 Abschnitt: 2 Grundlagen des Brand- und Explosionsschutzes -> 2.3 Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen

Mehr

Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Herzlich Willkommen! Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Rudolf Miller TÜV SÜD Management Service GmbH 07.11.2007 1 Statistik In Deutschland brennt es jährlich über 200.000

Mehr

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda AGE RoadShow 2010 Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen Heinrich Stadlbauer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstr. 199, 80686

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

Brandschutztüren im Bestand und bei denkmalgeschützten Gebäuden

Brandschutztüren im Bestand und bei denkmalgeschützten Gebäuden und bei und bei Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Brandschutz im Bestand 2. Analyse von Gefahren 3. Geeignete

Mehr

Wohnformen der Altenpflege

Wohnformen der Altenpflege Ingenieure für Brandschutz Wohnformen der Altenpflege Mathias Herenz, B.Eng. Inga Vollborn, B.Eng. Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hackenschmidt hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2011

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Evakuierung von Gebäuden mit "Betreutem Wohnen" Masterarbeit zur Erlangung des Master of Engineering

Evakuierung von Gebäuden mit Betreutem Wohnen Masterarbeit zur Erlangung des Master of Engineering Evakuierung von Gebäuden mit "Betreutem Wohnen" Masterarbeit zur Erlangung des Master of Engineering Hochschule Zittau/Görlitz University of Applied Sciences Eingereicht von: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Grötsch

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2016 Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Analyse möglicher

Mehr

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Brandschutz in Krankenhäusern Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Rauchfreihaltung innenliegender

Rauchfreihaltung innenliegender Ingenieure für Brandschutz Rauchfreihaltung innenliegender Sicherheitstreppenräume Schutzzielorientiertes Konzept bei Druckbelüftungsanlagen von Dipl.-Ing. Karsten Foth und Martin Steinert, M.Eng. (hhpberlin)

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Satzung. Zweck der Brandschau

Satzung. Zweck der Brandschau Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 14. 12. 2009, geändert durch

Mehr

NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN

NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN Gesetzentwurf vom 10.09.2012 16/13683 Luy Herbert, BD a.d. GESETZLICHE HIERARCHIE Behindertenrechtskonvention

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen

Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen Frieder Kircher Leitender Branddirektor Berliner Feuerwehr 30. August 2012 Brandschutz für Senioren Unsere Aufgaben

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis Die Industriebaurichtlinie in Brandschutzkonzepte für Industriebauten der Praxis Lutz Battran München Lutz Battran 3. Berliner Brandschutz Fachgespräch 2013 1 Anwendungs bereich Liste der Technischen Baubestimmungen

Mehr

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:

Mehr

Leistungsbild Brandschutz

Leistungsbild Brandschutz 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfanges. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung Zusammenstellen der Ergebnisse

Mehr

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr Datum: Vortrag von: Dipl.-Ing. Nils Witte, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung Ursachen Begriffsbestimmung Maßnahmen

Mehr

Brand- und Denkmalschutz auf Augenhöhe: Spannende Details bei Brandschutzkonzepten für Baudenkmale

Brand- und Denkmalschutz auf Augenhöhe: Spannende Details bei Brandschutzkonzepten für Baudenkmale : Brand- und Denkmalschutz auf Augenhöhe: Spannende Details bei Brandschutzkonzepten für Baudenkmale Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Die bauaufsichtliche Einordnung der neuen / unterstützenden Wohnformen hinsichtlich der Baugenehmigungspflicht und des Sonderbaustatus

Die bauaufsichtliche Einordnung der neuen / unterstützenden Wohnformen hinsichtlich der Baugenehmigungspflicht und des Sonderbaustatus Landkreis Elbe-Elster Amt für Bauaufsicht, Dipl.-Ing. S. Lieske, SGL Bauaufsicht Die bauaufsichtliche Einordnung der neuen / unterstützenden Wohnformen hinsichtlich der Baugenehmigungspflicht und des Sonderbaustatus

Mehr

Einsatzberichte zu zwei Bränden in Pflegeheimen

Einsatzberichte zu zwei Bränden in Pflegeheimen Einsatzberichte zu zwei Bränden in Pflegeheimen Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim Biberacher Brandschutztage 2012 Freiwillige Feuerwehr Weinheim 352 aktive FWA, sechs hauptamtliche

Mehr

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen

Mehr

Begrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009

Begrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009 Begrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009 1 Studium an der h_da (Ausbildung Brandschutz I, II, III) 2 3 4 5 Erscheint demnächst: Hessische Landesbauordnung Sächsische Landesbauordnung

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Satzung. Zweck der Brandverhütungsschau

Satzung. Zweck der Brandverhütungsschau Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 30.Juni 2016 Der

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Information. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03

Information. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03 Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Februar 2009 Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen

Mehr

Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren

Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Ergänzungen zu VKF Brandschutzrichtlinie 16-15d "Flucht- und Rettungswege", zu Ziffer 2.5.5 Türen: Auf eine zusätzliche Flügeltür als Fluchtweg neben der

Mehr

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne Schulbauten Vorlesungsinhalte: Vergleich / Aktualität unterschiedlicher Schulbaurichtlinien Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz Allgemeine Anforderungen Notwendige Flure Hallen Entwicklung / Änderungen

Mehr

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Fundstelle: BayRS III, S. 575 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Einleitungsformel geänd., 3 Abs. 2 aufgeh. ( 6 V v. 8.12.1997,

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis

Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis ZIELSETZUNG DES TAGES Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Gliederung 1. Einführung

Mehr

Kassel. Fachblatt. Die Gefahrenverhütungsschau. Stand 05/2016. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz

Kassel. Fachblatt. Die Gefahrenverhütungsschau. Stand 05/2016. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Fachblatt Die Gefahrenverhütungsschau Stand 05/2016 Kassel Ihr Ansprechpartner: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Stefan Krügner Wolfhager Straße 25 stefan.kruegner@kassel.de 34117 Kassel Telefon 0561

Mehr

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Inhalt 1 Begriffsbestimmung und Zweck... 2 2 Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Kennzeichnung

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) 232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Beitrag Dokumentinformation Name: Markus Kraft Thema: Inhalte der Kapitel 1, 2, 3 und 4 Unternehmen: Hagen-Ingenieure, Kleve

Beitrag Dokumentinformation Name: Markus Kraft Thema: Inhalte der Kapitel 1, 2, 3 und 4 Unternehmen: Hagen-Ingenieure, Kleve Beitrag senden an: Betreffzeile: beitrag@rimea.de Beitrag Absender Dokumentinformation Name: Markus Kraft Thema: Inhalte der Kapitel 1, 2, 3 und 4 Unternehmen: Hagen-Ingenieure, Kleve Bezug: Richtlinie

Mehr

TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer

TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49

Mehr

Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten

Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten Das Wichtige tun. Lenkungsausschuss Vorbeugender Brand-/ Gefahrenschutz Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der

Mehr

Stand: Juli Allgemeines

Stand: Juli Allgemeines Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von vollstationären Pflegeeinrichtungen der 4. Generation in Mecklenburg-Vorpommern 0 Allgemeines Stand: Juli 2009 Der Neu-, Um-

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Leitungsanlagen in Garagen Für den Bau und Betrieb von Garagen bestehen in den Bundesländern Sonderbauverordnungen, die in starker Anlehnung an die Muster-Garagen-

Mehr

Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig

Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig ZIELSETZUNG DES TAGES Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Schulen,

Mehr

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais

Mehr

Deutscher Brandschutzpreis Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise

Deutscher Brandschutzpreis Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise Deutscher Brandschutzpreis 2006 1 Sechs mit Holz Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise Dipl.-Ing. Robert Kerbl - Kerbl Architekten + Ingenieure, Berlin Dr.-Ing. Mandy Peter - Ingenieurbüro

Mehr

Inhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...

Inhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie... 11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................

Mehr

Brandschutz im Lebenszyklus eines Gebäudes

Brandschutz im Lebenszyklus eines Gebäudes WERKFEUERWEHRVERBAND BAYERN E.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ 16.06.2016 Mainz, Vortragsveranstaltung Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. Quelle: Präsentation von Martin Wilske, WFV

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom 27.08.2001 32.023 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Grundlagen. Baulicher Brandschutz

Grundlagen. Baulicher Brandschutz Spätestens seit dem verheerenden Brand im Flughafen Düsseldorf ist die hohe Bedeutung des Brandschutzes und insbesondere die Personenrettung bei Bränden wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten.

Mehr

Brandschutztechnische Analyse für ein Hängewarenlager mittels Simulationen am Beispiel des Projektes Roy Robson, Lüneburg

Brandschutztechnische Analyse für ein Hängewarenlager mittels Simulationen am Beispiel des Projektes Roy Robson, Lüneburg Brandschutztechnische Analyse für ein Hängewarenlager mittels Simulationen am Beispiel des Projektes Roy Robson, Lüneburg IWL Logistiktag, Ulm 10. Juni 2016 Dipl. Ing. Carsten Willmann B. Sc. Claudia Book

Mehr

Allgemeine Betrachtung Anmerkungen zum Anwendungsbereich. Erreichen des Brandschutzzieles. Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin

Allgemeine Betrachtung Anmerkungen zum Anwendungsbereich. Erreichen des Brandschutzzieles. Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin 26. Oktober 2011 Muster Beherbergungstätten- verordnung MBeVO, 26.Oktober 2011 2 MBeVO, 26.Oktober 2011 3 Allgemeine Betrachtung Stationen ti des Vortrages: Anmerkungen zum Anwendungsbereich Beschreibung

Mehr

Industriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013

Industriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013 Industriebau Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf

Mehr

Beitrag Dokumentinformation Inhalte der Kapitel 1, 2, 3 und 4 Bezug: Richtlinie 1.0.0

Beitrag Dokumentinformation Inhalte der Kapitel 1, 2, 3 und 4 Bezug: Richtlinie 1.0.0 Beitrag senden an: Betreffzeile: beitrag@rimea.de Beitrag Absender Name: Oswald, Lebeda, Kirchberger Unternehmen: TU Wien, Institut für Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz Dokumentinformation Thema:

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr