Verkaufsprospekt. First State Investments ICVC

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1 First State Investments ICVC Verkaufsprospekt Die First State Investments ICVC (nachfolgend die Gesellschaft ) ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und beschränkter Haftung, eingetragen in England und Wales unter Registernummer IC23. Verkaufsprospekt gültig ab 9 November Wichtig: Falls Sie über den Inhalt dieses Verkaufsprospekts im Zweifel sind, sollten Sie den Rat Ihres Anlageberaters einholen. Dieses Dokument ist der Verkaufsprospekt für die First State Investments ICVC, aufgestellt in Übereinstimmung mit dem COLL-Quellenwerk dem Collective Investment Schemes Sourcebook, der FSA (britische Finanzaufsichtsbehörde). Kopien dieses Verkaufsprospektes wurden der FSA und der Depotbank übersandt. Dieser Verkaufsprospekt bezieht sich einzig auf Teilfonds, die zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus zugelassen sind und darf daher nur für den Vertrieb von First State Investments ICVC in der Schweiz oder von der Schweiz aus verwendet werden. 1

2 Wichtige Hinweise Verantwortlich für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist die First State Investments (UK) Limited als Manager der Gesellschaft. Nach ihrem besten Wissen und Gewissen (unter Anwendung angemessener Sorgfalt, um sicherzustellen, dass dies zutrifft) enthalten die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen keine unrichtigen oder irreführenden Angaben und es sind keine nach Massgabe des COLL- Quellenwerk der FSA einzubeziehenden Angaben ausgelassen worden. Die First State Investments (UK) Limited übernimmt hierfür die Verantwortung. Die Gesellschaft hat niemanden ermächtigt, im Zusammenhang mit dem Angebot von Anteilen andere als die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben zu machen oder Erklärungen abzugeben, und sollten solche Angaben gemacht oder Erklärungen abgegeben werden, so sind sie nicht als von der Gesellschaft abgegeben zu verstehen. Die Übergabe dieses Verkaufsprospekts (gleich ob unter Beifügung von Berichten oder nicht) sowie die Ausgabe von Anteilen ist unter keinen Umständen als Erklärung dahingehend zu verstehen, dass die Lage der Gesellschaft seit dem Datum dieses Verkaufsprospekts unverändert geblieben sei. Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot von Anteilen kann in bestimmten Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Verkaufsprospekts gelangen, obliegt es gegenüber der Gesellschaft, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und sie einzuhalten. Dieser Verkaufsprospekt enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an Personen in Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nicht zulässig ist, oder an Personen, gegenüber denen die Abgabe eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes gesetzwidrig wäre. Die Anteile an der Gesellschaft sind nicht an Kapitalanlagebörsen zugelassen. Anlageinteressenten sollten den Inhalt dieses Verkaufsprospekts nicht als rechtliche, steuerliche oder Anlageberatung ansehen; es wird empfohlen, dass sie den Rat ihrer eigenen Berater bezüglich des Erwerbes, Haltens oder der Veräusserung von Anteilen einholen. 2

3 Die Bestimmungen der Gründungsurkunde (Instrument of Incorporation) der Gesellschaft sind für sämtliche Anteilsinhaber verbindlich; Anteilsinhaber gelten als mit dem Inhalt der Gründungsurkunde vertraut. Dieser Verkaufsprospekt wurde im Sinne des 21 des englischen Finanzdienstleistungs- und Finanzmaerktegesetzes, des Financial Services and Markets Act 2000, durch die First State Investments (UK) Limited genehmigt. Dieser Verkaufsprospekt beruht auf den am Datum des Verkaufsprospekts bestehenden Informationen, der an diesem Datum bestehenden Rechtslage und Praxis. Die Gesellschaft ist an einen überholten Verkaufsprospekt nicht gebunden, wenn sie einen neuen Verkaufsprospekt herausgegeben hat; Anlegern wird empfohlen, durch Nachfrage bei dem Manager sicherzustellen, dass der ihnen vorliegende Verkaufsprospekt der neueste ist. Die Depotbank ist für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben nicht verantwortlich und übernimmt daher keine Verantwortung hierfür, gleich ob nach Massgabe des COLL-Quellenwerks oder anderweit. Dieser Verkaufsprospekt ist auf dem Stand vom und gültig am 9 November

4 INHALT IN DIESER URKUNDE VERWENDETE BEGRIFFE...5 ANSCHRIFTENVERZEICHNIS ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT ALLGEMEINE ANGABEN...13 EIGENSCHAFTEN VON ANTEILEN...22 KAUF, VERKAUF UND UMTAUSCH VON ANTEILEN...25 BEWERTUNG DER GESELLSCHAFT...38 GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN...43 RISIKOFAKTOREN...49 BESTEUERUNG...61 GESCHÄFTSFÜHRUNG...68 ANTEILSINHABERVERSAMMLUNGEN UND STIMMRECHT...75 AUFLÖSUNG...78 ANHANG I - ANLAGEZIELE, ANLAGEPOLITIKEN UND SONSTIGE ANLAGEN BETREFFEND DIE FONDS...81 FIRST STATE GLOBAL AGRIBUSINESS FUND FIRST STATE GLOBAL EMERGING MARKETS FUND FIRST STATE GLOBAL EMERGING MARKETS LEADER. FUND FIRST STATE GLOBAL EMERGING MARKETS SUSTAINABILITY. FUND FIRST STATE GLOBAL GROWTH FUND FIRST STATE GLOBAL LISTED INFRASTRUCTURE FUND FIRST STATE GLOBAL OPPORTUNITIES FUND FIRST STATE GLOBAL PROPERTY SECURITIES FUND...89 FIRST STATE ASIA PACIFIC FUND...90 FIRST STATE ASIA PACIFIC LEADERS FUND...91 FIRST STATE ASIA PACIFIC SUSTAINABILITY FUND...92 FIRST STATE ASIAN PROPERTY SECURITIES FUND...93 FIRST STATE GREATER CHINA GROWTH FUND...94 FIRST STATE INDIAN SUBCONTINENT FUND FIRST STATE LATIN AMERICA FUND ANHANG II - GEEIGNETE WERTPAPIER- UND DERIVATEMÄRKTE...97 ANHANG III - PORTFOLIOVERWALTUNG UND DARLEHENSAUFNAHME DER GESELLSCHAFT ANHANG IV ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER SCHWEIZ

5 IN DIESER URKUNDE VERWENDETE BEGRIFFE Manager (ACD) Anerkannte Bank First State Investments (UK) Limited, der zugelassene Manager (authorised corporate director) der Gesellschaft In Zusammenhang mit einem von der Gesellschaft eröffneten Bankkonto: (a) falls das Konto von einer Filiale im Vereinigten Königreich eröffnet wird: (i) die Bank of England; oder (ii) die Zentralbank eines OECD-Mitgliedsstaates; oder (iii) eine Bank; oder (iv) eine Building Society; oder (v) eine Bank, die von der Zentralbank oder einer anderen Bankenaufsichtsbehörde eines OECD- Mitgliedsstaates beaufsichtigt wird (b) falls das Konto woanders eröffnet wird: (i) eine Bank in (a); oder (ii) ein in einem EWR-Staat, außer dem Vereinigten Königreich gegründetes Kreditinstitut, das von der Aufsichtsbehörde des Heimatlandes ordnungsgemöß zugelassen wurde; oder (iii) eine Bank, die auf der Isle of Man oder auf den Kanalinseln beaufsichtigt wird (c) eine Bank, die von der südafrikanischen Zentralbank beaufsichtigt wird COLL Regelwerk für kollektive Anlageprogramme (COLL-Sourcebook) Klasse oder Klassen Eine Referenz auf eine Bestimmung oder einen Artikel im COLL-Sourcebook Das Regelwerk für kollektive Anlageprogramme der FSA in der jeweiligen Fassung oder von Zeit zu Zeit im FSA- Handbuch wiederholt, dessen Bestandteil es bildet Bezeichnet, in Bezug auf Anteile (je nach Kontext), sämtliche Anteile in Zusammenhang mit einem einzigen Fonds oder eine bestimmte Klasse oder Klassen von Anteilen in einem einzigen Fonds Gesellschaft First State Investments ICVC Verwahrstelle Citibank N.A., die durch die Depotbank bestellte Verwahrstelle der Vermögenswerte der Gesellschaft 5

6 Handelstag Depotbank EWR-Staat Geeignetes Institut EPM Euro Euro-Anteile Anteilsspitze Montag bis Freitag (ausgenommen (sofern vom Manager nicht anderweitig beschlossen) des letzten Arbeitstages vor Weihnachten und gesetzlicher Feiertage in England und Wales) sowie weiterer, im Ermessen des Managers stehender Tage The Royal Bank of Scotland plc, die Depotbank der Gesellschaft Ein Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Eines von bestimmten geeigneten Instituten (entweder ein nach der Bankenkonsolidierungsrichtlinie von der Aufsichtsbehörde seines Heimatlandes zugelassenes Kreditinstitut, oder eine nach der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von der Aufsichtsbehörde seines Heimatlandes zugelassene MiFID-Investmentfirma) nach der Definition im Glossar des FSA-Handbuchs Effizientes Portfoliomanagement, wie in Paragraph 23 von Anhang III beschrieben Das gesetzliche Zahlungsmittel in den an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Ländern Anteile an einem in Euro aufgelegten Fonds Ein Anteil mit kleinerem Nennwert (auf der Basis, dass eintausend Anteile mit kleinerem Nennwert einen Anteil mit größerem Nennwert ergeben) FSA Die Financial Services Authority (britische Finanzaufsichtsbehörde) FSA-Handbuch Das von der FSA herausgegebene Regel- und Richtlinienhandbuch (handbook of rules and guidance) in der jeweils geltenden Fassung Fonds Ein oder mehrere zum Kapitalanlagevermögen der Gesellschaft gehörende(r) Teilfonds der Gesellschaft, der/die separat geführt wird/werden, dem/denen konkrete Aktiva und Passiva zugewiesen werden können und der/die Anlagen in Übereinstimmung mit den für ihn/sie geltenden Anlagezielen tätigt/tätigen Verwaltungsgesellschaft First State Investment Management (UK) Limited, die Verwaltungsgesellschaft des Managers Schriftlich Umfasst Ausdrucke, Telefax und sonstige Formen elektronischer Übertragung, die der Manager (ACD) als sicher erachtet und die es dem Empfänger ermöglichen, den Empfangszeitpunkt zu erkennen und aufzuzeichnen und eine lesbare Kopie der Nachricht aufzubewahren. Nettoinventarwert Der Wert des Kapitalanlagevermögens der Gesellschaft bzw. (je nach dem Zusammenhang) eines Fonds, abzüglich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder des betreffenden Fonds, 6

7 Nettoinventarwert pro Anteil oder NAV pro Anteil berechnet nach Maßgabe der Gründungsurkunde der Gesellschaft Der Nettoinventarwert einer ausgegebenen Klasse eines Fonds, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen oder als ausgegeben geltenden Anteile der jeweiligen Klasse dieses Fonds OECD Die Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) OEIC-Verordnungen Die englischen Verordnungen über offene Investmentgesellschaften, die Open-Ended Investment Companies Regulations 2001, in ihrer jeweils geltenden Fassung. Registerstelle Verordnungen Kapitalanlagevermögen SDRT Anteil The Bank of New York Mellon (International) Limited, die Registerstelle der Gesellschaft Das COLL-Regelwerk und die OEIC-Verordnungen. Das nach den Verordnungen der Depotbank in Verwahrung zu gebende Vermögen der Gesellschaft Englische Stempelsteuer, Stamp Duty Reserve Tax Ein Anteil an der Gesellschaft, einschließlich der Anteile größerer und kleiner Denominierung sowie Anteilsspitzen Anteilsinhaber Ein Inhaber registrierter oder Inhaberanteile an der Gesellschaft Pfund Sterling Pfund Sterling-Anteile Umtausch MwSt. Das gesetzliche Zahlungsmittel des Vereinigten Königreichs Anteile an einem in Pfund Sterling aufgelegten Fonds Der Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse oder an einem Fonds gegen Anteile einer anderen Anteilsklasse oder an einem anderen Fonds Mehrwert- oder Umsatzsteuer In diesem Verkaufsprospekt schließt die Verwendung der männlichen Form die weibliche ein und umgekehrt. In diesem Verkaufsprospekt verwendete, aber nicht definierte Begriffe und Ausdrücke werden in derselben Bedeutung verwendet, wie im COLL-Regelwerk oder in den OEIC-Verordnungen, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil bestimmt ist. 7

8 ANSCHRIFTENVERZEICHNIS Gesellschaft FIRST STATE INVESTMENTS ICVC Sitz: 3rd Floor 30 Cannon Street London EC4M 6YQ Hauptgeschäftssitz: 23 St. Andrew Square Edinburgh EH2 1BB Manager (ACD) FIRST STATE INVESTMENTS (UK) LIMITED Sitz: 3rd Floor 30 Cannon Street London EC4M 6YQ Hauptsitz/Handels- und Korrespondenzanschrift: 23 St. Andrew Square Edinburgh EH2 1BB Managementgesellschaft FIRST STATE INVESTMENT MANAGEMENT (UK) LIMITED Sitz: 23 St. Andrew Square Edinburgh EH2 1BB Hauptbüro: 23 St. Andrew Square Edinburgh EH2 1BB Depotbank THE ROYAL BANK OF SCOTLAND PLC Sitz: 36 St Andrew Square Edinburgh EH2 2YB Hauptgeschäftssitz: The Broadstone 50 South Gyle Crescent Edinburgh EH12 9UZ Verwahrstelle CITIBANK, N.A. Citigroup Centre Canada Square Canary Wharf London E14 5LB Registerstelle THE BANK OF NEW YORK MELLON (INTERNATIONAL) LIMITED Sitz: One Canada Square London E14 5AL Hauptsitz und Standort des Registerstelle: 12 Blenheim Place Edinburgh EH7 5ZR Rechtliche Berater SIMMONS & SIMMONS CityPoint One Ropemaker Street London EC2Y 9SS Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers LLP PO Box 90 Erskine House Queen Street Edinburgh EH2 4NH 8

9 ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Struktur der Gesellschaft Die Fonds Die Gesellschaft ist als Umbrella-Gesellshaft zugelassene und nach Massgabe von Kapitel 5 des COLL-Quellenwerks betriebene Umbrella-Gesellschaft. Da sie eine Umbrella-Gesellschaft ist, können weitere Fonds, Anteilsklassen und Arten von Anteilen können von Zeit zu Zeit mit Genehmigung der FSA und Zustimmung der Depotbank durch den Manager aufgelegt werden. Jeder Fonds kann unterschiedliche Anteilsklassen ausgeben und jede Anteilsklasse kann unterschiedliche Arten von Anteilen enthalten. Weitere Fonds, Anteilsklassen und Arten von Anteilen können von Zeit zu Zeit mit Genehmigung der FSA und Zustimmung der Depotbank durch den Manager aufgelegt werden. Bei Einführung neuer Fonds oder Anteilsklassen oder Arten von Anteilen wird ein überarbeiteter Verkaufsprospekt erstellt, der die jeweiligen Einzelheiten der einzelnen Fonds oder Anteilsklassen enthält. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder Fonds tätigt Anlagen so, als wäre er jeweils einzeln als die als Wertpapierfonds ( UCITS scheme ) gemäss näherer Bezeichnung im COLL-Quellenwerk bezeichnete Art von Fonds zugelassen. Die Vermögensgegenstände jedes Fonds werden für Anlagezwecke als von denen sämtlicher anderen Fonds getrennt angesehen und sind in Übereinstimmung mit dem/der für den jeweiligen Fonds geltenden Anlageziel und Anlagepolitik gemäss der Aufstellung in Anhang I anzulegen. Sämtliche Fonds stellen zulässige Anlagen im Rahmen der englischen Verordnungen über individuelle Sparpläne, den Individual Savings Account (Amendment) Regulations 2007 (SI 2007 No. 2119), dar und sind als individuelle Aktien- oder Anteilssparkonten erhältlich, wie in den Verordnungen über Privataktiensparpläne, den Personal Equity Plan (Amendment) Regulations 2007 (S.I No. 2120), ausgeführt. Einzelheiten der Fonds, einschliesslich ihrer Anlageziele und Anlagepolitik, sind in Anhang I aufgeführt. Bei der Anlage von Vermögensgegenständen jedes Fonds sind das COLL- Quellenwerks sowie die Anlageziele und Anlagepolitik des jeweiligen Fonds einzuhalten. Einzelheiten dieser Anlageziele und Anlagepolitiken sind in Anhang I aufgeführt, ferner auch Angaben darüber, ob in den einzelnen Fonds und Anteilsklassen Nettoausschüttungsanteile oder Netto-Akkumulierungsanteile zur Verfügung stehen. 9

10 Die derzeit für Zeichnungen zur Verfügung stehenden Fonds sind: First State Asia Pacific Fund First State Asia Pacific Leaders Fund First State Asia Pacific Sustainability Fund First State Asian Property Securities Fund First State Global Agribusiness Fund First State Global Growth Fund First State Global Opportunities Fund First State Global Emerging Markets Fund First State Global Emerging Markets Leaders Fund First State Global Emerging Markets Sustainability Fund First State Global Listed Infrastructure Fund First State Global Property Securities Fund First State Global Resources Fund First State Greater China Growth Fund First State Indian Subcontinent Fund First State Latin America Fund Erstausgabefrist Der First State Global Agribusiness Fund wird an dem vom Manager festgelegten Termin zur Zeichnung zur Verfügung stehen. Während der Erstausgabefrist für den First State Global Agribusiness Fund wird der Ausgabepreis der Anteile am jeweiligen Fonds bei GBP 1 (ohne etwaigen Ausgabeaufschlag) für Anteile der Klasse A und Klasse B liegen und bei 1 (ohne etwaigen Ausgabeaufschlag) für Anteile der Klasse A Euro und Klasse B Euro. Anteile an den jeweiligen Fonds, für die vor Ende der Erstausgabefrist Zeichnungsbeträge eingehen, werden den Anteilsinhabern zugeteilt. Nach dem Annahmeschluss eingegangene Anträge auf Zeichnung von Anteilen werden am darauf folgenden Handelstag bearbeitet, und die Anteile werden zum jeweiligen Nettoinventarwert je Anteil des entsprechenden Fonds, der an dem auszugebenden Handelstag bestimmt wurde, ausgegeben. Zuordnung von Einkünften und Vermögensgegenständen zu Fonds 10

11 Jeder Fonds verfügt über ein spezifisches Vermögensportfolio, dem die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten dieses Fonds zuzuordnen sind. Soweit Anteilsinhaber betroffen sind, wird jeder Fonds als eine gesonderte Einheit behandelt. Gläubiger können jedoch aus sämtlichen Vermögensgegenständen der Gesellschaft Befriedigung für ihre Forderungen suchen, gleich in Bezug auf welchen Fonds die Forderung entstanden ist. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Vermögensgegenstände eines Fonds zur Deckung seiner Verbindlichkeiten nicht ausreichen, können Vermögensgegenstände eines anderen Fonds der Gesellschaft eingesetzt werden, um diese Verbindlichkeiten zu decken. Werden Vermögensgegenstände derart umverteilt, so informiert der Manager Anteilsinhaber hierüber im nächstfolgenden Jahres- oder Halbjahresbericht an die Anteilsinhaber. Vorbehaltlich des Vorstehenden werden jedem Fonds die auf diesen Fonds bezogenen oder diesem Fonds zuzuordnenden Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten und Gebühren der Gesellschaft belastet, und innerhalb eines Fonds werden Gebühren den Anteilsklassen in Übereinstimmung mit den Ausgabebedingungen für Anteile dieser Anteilsklassen zugeordnet. Sämtliche Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten und Gebühren werden, soweit konkret auf eine Anteilsklasse bezogen, dieser und anderenfalls durch den Manager den Anteilsklassen in einer den Anteilsinhabern allgemein gegenüber gerechten Weise zugeordnet; normalerweise erfolgt die Zuordnung jedoch zu sämtlichen Anteilsklassen im Verhältnis der Reinvermögenswerte der jeweiligen Anteilsklassen. Nicht einem bestimmten Fonds zuzuordnende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten und Gebühren kann der Manager in einer den Anteilsinhabern allgemein gegenüber gerechten Weise zuordnen; normalerweise erfolgt die Zuordnung jedoch zu sämtlichen Fonds im Verhältnis der Reinvermögenswerte der jeweiligen Fonds. 11

12 ALLGEMEINE ANGABEN Die First State Investments ICVC ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, eingetragen in England und Wales unter Registernummer IC23 and genehmigt von der FSA mit Wirkung vom 25. Februar Die Gesellschaft hat das Zertifikat der FSA erhalten, dass siedie Voraussetzungen erfüllt, um in den Genuss der durch die EG-Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbare Wertpapiere zu kommen. Anteilsinhaber der Gesellschaft haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zustellungsanschrift Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist die Zustellungsanschrift im Vereinigten Königreich für Mitteilungen und Erklärungen an die Gesellschaft sowie sonstige ihr zuzustellende Dokumente. Basiswährung Die Basiswährung der Gesellschaft und der einzelnen Fonds ist Pfund Sterling. Pfund Sterling- Anteile werden in Pfund Sterling ausgegeben und zurückgenommen, Euro-Anteile werden in Euro ausgegeben und zurückgenommen. Anteilskapital: Höchstbetrag GBP Mindestbetrag GBP 100 Anteile an der Gesellschaft sind nennwertlos. Das Anteilskapital der Gesellschaft entspricht jederzeit der Summe der Reinvermögenswerte der einzelnen Fonds. Berichtszeiträume Der Jahresberichtszeitraum der Gesellschaft endet jedes Jahr am 31. Juli (dem Berichtsstichtag). Der Halbjahresberichtszeitraum endet jeweils am 31. Januar eines Jahres. Ertragszuweisung Die Ertragszuweisung erfolgt jeweils für die in einem Berichtszeitraum für eine Zuweisung zur Verfügung stehenden Erträge. 12

13 Die Ausschüttung von Erträgen für diejenigen Fonds, die allein Nettoausschüttungsanteile ausgeben, erfolgt vierteljährlich wie in Anhang I angegeben, jeweils bis spätestens 30. September (jährlicher Ertragsauschüttungsstichtag), 31. Dezember, 31. März (halbjährlicher Ausschüttungsstichtag) und 30. Juni eines Jahres. Die Ausschüttung von Erträgen für diejenigen Fonds, die Nettoausschüttungsanteile und nettothesaurierende Anteile oder nur nettothesaurierende Anteile ausgeben, erfolgt zweimal im Jahr wie in Anhang I angegeben, jeweils bis spätestens 30. November (jährlicher Ertragsauschüttungsstichtag) und 31. März (halbjährlicher Ausschüttungsstichtag) eines Jahres. Eine Wiederanlage ist möglich. Ausschüttungsbeträge, deren Zahlung sechs Jahre nach ihrem Fälligkeitsdatum noch nicht verlangt worden ist, verfallen und fallen an die Gesellschaft zurück. Der in einem Berichtszeitraum zur Verfügung stehende Ausschüttungsbetrag errechnet sich aus der Summe der eingenommenen oder zu beanspruchenden Erträge für den betreffenden Fonds für den betreffenden Zeitraum abzüglich der aus Erträgen für den betreffenden Berichtszeitraum gezahlten oder zu zahlenden Gebühren und Aufwendungen des betreffenden Fonds. Der Manager nimmt sodann nach seinem Ermessen (und gegebenenfalls nach Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern) wie folgt Anpassungen vor: Anpassungen für Steuern, für Ertragsausgleich, für Erträge, deren Eingang binnen 12 Monaten nach dem jeweiligen Ertragszuweisungsstichtag als unwahrscheinlich erscheint, für Erträge, die wegen Mangels an Informationen darüber, wie sie anfallen, nicht periodengerecht gebucht werden sollten, für Umbuchungen zwischen den Ertrags- und Kapitalkonten sowie sonstige Anpassungen, die der Manager nach Rücksprache mit den Wirtschaftsprüfern für angemessen erachtet. In diesem Zusammenhang errechnet sich der erwartete Ertragsausschüttungsbetrag als Rendite auf der Grundlage einer angenommenen konstanten Grösse des Fonds. Zu keinem Zeitpunkt übersteigt der Gesamtbetrag der Ausschüttungen an Anteilsinhaber den Gesamtbetrag der durch den Fonds erzielten Nettoerträge. Jahresberichte Jahresberichte der Gesellschaft sind binnen vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Jahresberichtszeitraums (lange Berichte) und Halbjahresberichte binnen zwei Monaten nach Ablauf des jeweiligen halbjährlichen Berichtszeitraums zu veröffentlichen, und beide sind für Anteilsinhaber auf Anfrage erhältlich. Anteilsinhaber erhalten bei Veröffentlichung Exemplare des Jahres- und des Halbjahreskurzberichts. 13

14 Berichtsexemplare können in den Räumen des Managers, 3 rd Floor, 30 Cannon Street, London EC4M 6YQ, eingesehen werden. Berichtsexemplare können ferner vom Manager unter der genannten Anschrift angefordert werden. Urkunden der Gesellschaft Die folgenden Unterlagen können während üblicher Geschäftsstunden an jedem Geschäftstag in den Räumen des Managers, 3rd Floor, 30 Cannon Street, London EC4M 6YQ, gebührenfrei eingesehen werden: (a) die jeweils jüngsten Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft; (b) die Gründungsurkunde (Instrument of Incorporation) sowie etwaige diese ändernde Urkunden; und (c) die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Verträge. Anteilsinhaber können Kopien der genannten Dokumente vom Manager anfordern. Der Manager darf eine in seinem Ermessen stehende Gebühr für Kopien von Dokumenten erheben Wesentliche Verträge Die folgenden, ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsganges abgeschlossenen Verträge sind von der Gesellschaft, vom Manager oder von der Verwaltungsgesellschaft abgeschlossen worden und sind oder sind möglicherweise von wesentlicher Bedeutung: (a) die Managervereinbarung vom 23. März 1999 zwischen der Gesellschaft und dem Manager; (b) die Depotbankvereinbarung vom 23. März 1999 zwischender Gesellschaft und der Depotbank; (c) die Vermögensverwaltungsvereinbarung vom 31. Dezember 1998 zwischen dem Manager und der Verwaltungsgesellschaft in der durch Austausch von Schreiben vom 11. April 2003, 1. Juli 2004, 25. November 2004, 31. Mai 2006, 7. September 2006, 7. September 2007 und 12, September 2008 und 3 April 2009 geänderten Fassung; (d) der Verwaltungsvertrag vom 1. September 2005 zwischen dem Manager und der Registerstelle, durch den der Depotvertrag vom 23. März 1999 zwischen der Gesellschaft, dem Manager und der Registerstelle abgeändert bzw. ersetzt wurde; 14

15 (e) die Novationsvereinbarung betreffend die Vermögensverwaltungsvereinbarung vom 31. August 2001 zwischen der First State Investments (UK) Limited, der Colonial First State Investment Managers (UK) Limited und der First State Investment Management (UK) Limited. (f) die Vereinbarung vom 8. September 2006 zwischen der Verwaltungsgesellschaft und Colonial First State Asset Management (Australia) Limited betreffend den First State Global Resources Fund, den First State Global Property Securities Fund, den First State Asian Property Securities Fund und den First State Global Listed Infrastructure Fund in ihrer durch den Nachtrag vom 12 September 2008 betreffend den First State Global Agribusiness Fund geänderten Fassung; und (g) die Vereinbarung vom 24. Oktober 2003 zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der First State Investments (Hong Kong) Limited betreffend den First State Greater China Growth Fundund Der Inhalt der genannten Verträge ist im Abschnitt Geschäftsführung auf den Seiten 68 bis 74 näher beschrieben Manager Nachstehend sind Einzelheiten über die den Manager vertretenden Direktoren aufgeführt. Mark Lazberger, Chief Executive Officer, Colonial First State Global Asset Management Herr Lazberger ist der Chief Executive Officer bei Colonial First State Global Asset Management. Das Unternehmen ist für über US$ 150 Mrd. an Fonds und verwalteten Vermögen verantwortlich, in Aktien, festverzinslichen Anlagen, liquiden Mitteln und an der Börse notierter oder nicht notierter Infrastruktur und Immobilien. Er beaufsichtigt die Performance und strategische Richtung aller durch das Unternehmen verwalteter Geschäfte. Herr Lazberger hat sich Colonial First State Global Asset Management im September 2008 angeschlossen. Mark hat eine lange und angesehene Karriere sowohl beim Fondsmanagement in Australien als auch auf internationaler Ebene. Als früherer Managing Director und Senior Vice President bei State Street Global Advisors Australien in den 90-er Jahren wurde er 2002 zum regionalen Managing Director Asien/Pazifik für State Street Global Advisors mit Sitz in Tokio ernannt. Herr Lazberger s umfangreiche Karriere in Funktionen als obere Führungskraft in der Anlageverwaltung beinhaltet seine jüngste Rolle als Executive Vice President bei State Street 15

16 Global Advisors mit Sitz in London, wo er Anlagen im Gegenwert von über US$ 800 Mrd. für rund um die Welt ansässige Kunden beaufsichtigte. Herr Lazberger ist im Besitz eines Bachelor of Commerce-Grads der University of Western Australia und eines CFA. Paul Gately, Chief Operating Officer, Colonial First State Global Asset Management Paul Gately ist Chief Operating Officer bei Colonial First State Global Asset Management. Er ist zudem einer der Direktoren der First State Investments (UK)-Unternehmensgruppe. Zu seinen zentralen Aufgabenbereichen gehören: die Aufsicht über Informationstechnologie, Operations und Performance-Messung. Paul Gately trat 2005 in das Unternehmen ein, nachdem er zuvor 12 Monate als Berater der Commonwealth Bank of australia (CBA) für verschiedene strategische Projekte tätig war. Zuvor war er als Senior Managing Director bei AIG Global Investment Group beschäftigt. Paul Gately hat einen Bachelor of Commerce-Abschluss der University of New South Wales und ist ferner Mitglied des Institute of Chartered Accountants. Gregg Johnston, Chief Financial Officer, Vermögensverwaltung der Commonwealth Bank of Australia Gregg Johnston ist derzeit Chief Financial Officer der Sparte Vermögensverwaltung bei der Commonwealth Bank of Australia (CBA). Er beaufsichtigt die Funktionen im Finanzbereich der Sparte und ist Mitglied der Unternehmensleitung. Zur CBA kam er im Jahr 2007 als Leiter einer Abteilung im Bereich Finanzdienstleistungen, die große externe und interne Anlageprojekte überwachte. Johnston war zuvor vier Jahre als Managing Director bei Georgica Associates tätig, einem australischen Private Equity Management- und Beratungsunternehmen in Privatbesitz. Bei J.P. Morgan verbrachte er in Australien, Asien, New York und London 17 Jahre in den Bereichen Private Equity, Investment-Banking, Mergers & Acquisitions, Kapitalmärkte und Risikomanagement. In dieser Zeit war er sieben Jahre lang Chairman der australischen Niederlassung des Unternehmens; drei Jahre diente er als Wirtschafts- und Prozessanwalt. Er sammelte Branchenerfahrungen in den Bereichen große M&A-Transaktionen, Investment, Finanzierung sowie Risikomanagement-Transaktionen in den Sektoren Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation und in verschiedenen Gewerbebetrieben. 16

17 Gregg Johnston hat Abschlüsse als Bachelor of Law und Bachelor of Commerce der University of New South Wales, Sydney, Australien. Greg Cooper, Chief Financial Officer, First State Investments (UK) Ltd Greg Cooper ist Chief Financial Officer bei First State Investments. Im April 2001 wurde er zum CFO mit Verantwortung für Finanzen, Administration und den operativen Betrieb für First State Investments im Vereinigten Königreich ernannt. Im Juni 2004 wurde dies zur Abdeckung der asiatischen Operationen der First State International erweitert. Von 1997 bis 2001 war er Deputy Chief Financial Officer bei Colonial First State, wo er für das Firmen-und Fondsrechnungswesen verantwortlich war. Er ist im Besitz eines Bachelor of Commerce-Grads der University of New South Wales, mit Rechnungswesen als Hauptfach. Er ist ferner assoziiertes Mitglied des Australian Institute of Chartered Accountants. Stuart Paul, Joint Managing Partner Asia Pacific/ Global Emerging Markets Equity Team Stuart Paul ist Joint Managing Partner des Asia Pacific/Global Emerging Markets Equity Team bei First State Investments. Seine Aufgabe liegt vor allem in der kaufmännischen Leitung des Asia Pacific/Global Emerging Markets Franchise und der Überwachung des Anlageprozesses für das Team. Stuart Paul ist einer der Direktoren der First State Investments (UK)-Unternehmensgruppe. Bis April 2005 wa war Stuart Paul Chief Investment Officer und Chief Operating Officer der First State International, eine Position, die er im Juli 2003 übernahm. In dieser Position war Stuart Paul verantwortlich für Anlageteams im Vereinigten Königreich und in Asien, verwaltete GBP7 Mrd. und mehr und arbeitete bei der Führung des breiteren Geschäfts der First State eng mit dem CEO zusammen. Diese Aufgabe stellte eine Erweiterung seiner früheren Aufgabe als Chief Investment Officer des VK-Anlageteams von First State dar, eine Stellung, die er seit Oktober 2000 inne hatte. Stuart Paul hat einen Bachelor of Laws (LLB) Abschluss der Edinburgh University, Er ist ausserdem ausserordentliches Mitglied der UK Society of Investment Professionals, CFA Charterholder und Mitglied des Institute of Chartered Accountants of Scotland. Gary Withers, Regionalgeschäftsführer Europa, Naher Osten und Afrika Gary Withers verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Anlagenverwaltung begann er seine Laufbahn als Anlagenverwalter bei Shell International in Großbritannien wechselte er zu McKinsey & Company, wo er jenem Team angehörte, das im Jahr 1993 das erste Projekt mit Mercury Asset Management leitete. Im Jahr 1994 ging er als britischer Institutional Director zu 17

18 Merrill Lynch Investment Management; dort wurde er im Verlauf der Fünf-Milliarden-Dollar- Übernahme von Mercury Asset Management zum Integrationsvorstand ernannt. In der Folgezeit wurde Withers mit dem Posten des britischen Retail Funds Director betraut; in dieser Funktion beaufsichtigte er die Einzelhandelsprodukte kam er als Vorstand für Konzernstrategie und Entwicklung zu AVIVA, wo er im Jahr 2003 die strategische Überprüfung durch den Vorstand leitete wechselte er zu Credit Suisse; dort bekleidete er die Funktionen des Leiters von Global Investors, des Leiters von Asset Management sowie des stellvertretenden Vorsitzenden (Vice-Chairman). Withers verfügt über ein Ingenieursdiplom der Universität Cambridge, ein MBA von INSEAD sowie über ACCA- (Buchhaltungs-) Qualifikationen. Bestimmungen über Erklärungen Sämtliche Erklärungen oder sonstigen Unterlagen, die die Gesellschaft einem Anteilsinhaber übersendet, werden mit normaler Post an die letzte der Gesellschaft von dem betreffenden Anteilsinhaber schriftlich mitgeteilte Anschrift gesandt. Beschwerden Der Manager hat Verfahrensbestimmungen nach Massgabe der Anforderungen der FSA für die wirkungsvolle Bearbeitung von Kundenbeschwerden eingeführt. Sämtliche Beschwerden betreffend Produkte oder Leistungen der First State Investments (UK) Limited sind zu richten an: The Complaints Co-ordinator, First State Investments (UK) Limited, 23 St Andrew Square, Edinburgh EH2 1BB. Eine Kopie der Verfahrensbestimmungen der First State Investments für die Bearbeitung von Beschwerden ist auf Anfrage erhältlich, und nach Eingang einer Beschwerde wird dem Beschwerdeführer automatisch eine Kopie übersandt. Ein hierzu berechtigter Beschwerdeführer kann sich anschliessend direkt beim Financial Ombudsman Service beschweren, und zwar unter der Anschrift South Quay Plaza, 183 Marsh Wall, London E14 9SR. Änderungen der Gesellschaft oder der Fonds Bei beabsichtigten Änderungen der Gesellschaft oder eines Fonds schätzt der Manager ein, ob die Änderung nach Massgabe von COLL 4.3 grundlegend, signifikant oder anzeigepflichtig ist. Ist die Änderung als grundlegend anzusehen, bedarf sie der Zustimmung der Anteilsinhaber. Ist die Änderung als signifikant anzusehen, bedarf sie der schriftlichen Vorankündigung an die 18

19 Anteilsinhaber mit einer Frist von 60 Tagen. Ist die Änderung als anzeigepflichtig anzusehen, wird sie den Anteilsinhabern in geeigneter Weise angezeigt. 19

20 EIGENSCHAFTEN VON ANTEILEN Anteilsklassen Anteilsklassen innerhalb eines Fonds Die Gesellschaft kann mehrere Anteilsklassen für jeden Fonds auflegen. Gegenwärtig stehen in jedem Fonds Pfund Sterling-Anteile zur Zeichnung zur Verfügung. Für bestimmte Fonds werden Euro-Anteile zu einem vom Manager festgelegten Datum zur Verfügung gestellt. Diese Anteilsklassen unterscheiden sich nach den für Mindestzeichnung, Mindestbestand sowie Ausgabeaufschläge und jährliche Gebühren geltenden Anforderungen. Die derzeitigen Zeichnungs- und Bestandsanforderungen sind jeweils in Anhang I angegeben. Anteile der Klasse C sind in erster Linie für Unternehmen bestimmt, die die Mitglieder der Unternehmensgruppe (group undertakings) gemäss der Begriffsbestimmung in 1161 des englischen Gesellschaftsgesetzes, des Companies Act 2006, der Commonwealth Bank of Australia sind. Der Manager kann nach seinem Ermessen anderen Anlegern den Erwerb von Anteilen der Klasse C gestatten oder für einzelne Anteilsklassen geringere Mindestanforderungen als die im Anhang I aufgeführten anwenden. Die geltenden Ausgabeaufschläge sowie die jährlichen Verwaltungsgebühren sind in Anhang I aufgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen jährlichen Verwaltungsgebühren für die einzelnen Anteilsklassen kann der Abzug von den verschiedenen Anteilsklassen eines Fonds ungleichmässig hoch sein. In diesem Falle werden die verhältnismässigen Anteile der Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Fonds entsprechend angepasst. Die derzeit in den jeweiligen Fonds und Anteilsklassen zur Verfügung stehenden Anteile sind bei der Beschreibung der einzelnen Fonds in Anhang I aufgeführt. Umtausch Vorbehaltlich gewisser Beschränkungen sind Anteilsinhaber berechtigt, ihre Anteile einer Anteilsklasse oder an einem Fonds ganz oder teilweise in Anteile einer anderen Anteilsklasse oder an einem anderen Fonds umzutauschen. Die für einen solchen Umtausch geltenden Bestimmungen und Beschränkungen sind auf der Seite 26 näher beschrieben. Ausschüttungsanteile und thesaurierende Anteile Gegenwärtig bestehen die Anteilsklassen entweder aus Ausschüttungsanteilen oder aus thesaurierenden Anteilen oder aus beidem. Die Ausschüttung von Erträgen für einen Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem für den betreffenden Fonds mehr als eine Anteilsklasse im Umlauf befindlich ist, erfolgt nach Massgabe der verhältnismässigen Beteiligung des jeweiligen 20

21 Anteilsinhabers am Kapitalanlagevermögen des betreffenden Fonds. Steuerbescheinigungen, die Angaben über den Betrag der Ausschüttungen und der Steuergutschrift enthalten, werden sowohl für Ausschüttungsanteile als auch für thesaurierende Anteile ausgegeben. Inhaber von Ausschüttungsanteilen erhalten Ausschüttungen mit Steuergutschrift. Anteilsinhaber können bestimmen, dass ihre Ertragsausschüttung direkt auf ihr Girokonto bei ihrem Kreditinstitut überwiesen werden soll. Alternativ können Anteilsinhaber bestimmen, dass die ihnen zustehenden Ertragsausschüttungen automatisch in weiteren Anteilen derselben Art und Anteilsklasse im selben Fonds zum geltenden Preis für diese Anteile ohne Ausgabeaufschlag wieder angelegt werden sollen. Bei in Ausschüttungsanteilen angelegten periodischen Sparplänen (regular savings plans) erfolgt eine automatische Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge in Anteile derselben Art und Anteilsklasse im selben Fonds. Inhaber von thesaurierenden Anteilen erhalten keine Ertragszahlungen. Auf thesaurierende Anteile entfallende Erträge (netto ohne Steuergutschrift) werden automatisch thesauriert und sind im Preis des thesaurierenden Anteils berücksichtigt. Für die Thesaurierung fällt kein Ausgabeaufschlag an. Bestehen innerhalb eines Fonds sowohl Ausschüttungs- als auch thesaurierende Anteile, so erhöht sich der in einem thesaurierenden Anteil verbriefte verhältnismässige Anteil des betreffenden Anteilsinhabers am Kapitalanlagevermögen des Fonds mit der Thesaurierung von Erträgen. Ferner sind die Erträge des Fonds in diesem Falle zwischen Ausschüttungsanteilen und thesaurierenden Anteilen entsprechend der durch die am Ende des betreffenden Berichtszeitraums bestehenden thesaurierenden Anteile und Ausschüttungsanteile verbrieften verhältnismässigen Anteile der jeweiligen Anteilsinhaber am Kapitalanlagevermögen des Fonds zuzuweisen. Anteile der Klasse P: Besonderheiten Bei jedem Fonds, der Anteile der Klasse P ( der jeweilige Fonds ) anbietet, findet ein Gebührenanpassungsverfahren Anwendung; dies ist derzeit nur beim First State Global Opportunities Fund der Fall. Die derzeitige jährliche Verwaltungsgebühr bleibt unter den vom nachstehend beschriebenen Gebührenanpassungsverfahren erfassten Umständen auf dem in Anhang I angegebenen Stand. Die jährliche Verwaltungsgebühr für Anteile der Klasse kann durch den Manager nach schriftlicher Vorankündigung an die Anteilsinhaber mit einer Frist von 60 Tagen erhöht werden, wenn der Manager die Änderung als signifikant ansieht. 21

22 Anpassungsfaktoren können auf die jährliche Verwaltungsgebühr für Anteile der Klasse P wie folgt angewendet werden. In jedem Monat nach der Einführung von Anteilen der Klasse P im jeweiligen Fond wird die Performance (Rendite) des jeweiligen Fonds über einen Zwölfmonatszeitraum hinweg mit der Rendite anderer im Vereinigten Königreich zugelassener Fonds in seinem Peergroup-Sektor verglichen; im Falle des First State Global Opportunities Fund ist dies der jeweilige Investment Management Association Sektor (derzeit der Global Growth Sektor). Die Rangstelle des jeweiligen Fonds innerhalb dieses Sektors wird auf der Grundlage unabhängiger durch Lipper Hindsight gelieferter Informationen ermittelt. Der Manager wendet die für den letzten Tag des Vormonats durch Lipper Hindsight gelieferten Platzierungen in statistische Viertel an. Liegt die Performance (Rendite) des jeweiligen Fonds im Vormonat auf der Basis eines Zeitraums von zwölf Monaten im ersten Viertel für seine Sektorgruppe, so wird die Quote der Verwaltungsgebühr nicht verringert. Erreicht die Performance (Rendite) des jeweiligen Fonds das erste Viertel für die jeweilige Sektorgruppe im Vormonat nicht, so verzichtet der Manager ganz oder teilweise auf die Verwaltungsgebühr, so dass die Quote der Verwaltungsgebühr innerhalb des jeweiligen Fonds für den nächstfolgenden Monatszeitraum sich wie folgt verringert: im Falle einer Platzierung im zweiten Viertel wird die Verwaltungsgebühr auf 0,75 % p.a. herabgesetzt; im Falle einer Platzierung im dritten Viertel wird dieverwaltungsgebühr auf 0,40 % p.a. herabgesetzt; im Falle einer Platzierung im vierten Viertel wird dieverwaltungsgebühr auf 0 % p.a. herabgesetzt. Der Verzicht auf die Verwaltungsgebühr gilt ab dem zehnten Tag jedes Monats und fällt täglich an wie in diesem Prospekt angegeben. Die angepasste Verwaltungsgebühr gilt bis zum neunten Tag des folgenden Monats, an dem sie, sofern erforderlich, erneut angepasst wird, je nach der Performance (Rendite) des jeweiligen Fonds im Verhältnis zu seinem Peergroup-Sektor. Die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, PricewaterhouseCoopers LLP überprüfen unabhängig, ob der Manager seine Gebühren ordnungsgemäss in Übereinstimmung mit dem COLL-Quellenwerk und diesem Prospekt erhoben hat. 22

23 KAUF, VERKAUF UND UMTAUSCH VON ANTEILEN Anleger werden zum Zwecke des Handelns mit Anteilen als Privatkunden behandelt. Das Handelsbüro des Managers ist an jedem Handelstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für die Annahme von Kaufs- Verkaufs- und Umtauschanträgen geöffnet. Kauf von Anteilen Verfahren Der Kauf von Pfund Sterling- und Euro-Anteilen (nach deren Auflegung) erfolgt durch Übersendung eines ausgefüllten Antragsformulars an den Manager oder formlos schriftlich in durch den Manager zugelassener Form oder telefonisch gegenüber dem Manager unter Bitte beachten Sie, dass eine schriftliche oder telefonische Vereinbarung zum Kauf oder Verkauf von Anteilen einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Antragsformulare sind bei dem Manager erhältlich. Der Manager kann aufgrund sachgerechter Gründe in der Person des Antragstellers einen Antrag auf Zuteilung von Anteilen ganz oder teilweise ablehnen, und in diesem Falle erstattet der Manager etwa gezahlte Beträge bzw. Den bestehenden Saldo hieraus auf Gefahr des Antragstellers zurück. Die Zeichnung erfolgt entweder gegen Zahlung eines Einmalbetrages oder gegen regelmässige monatliche Zahlungen, jeweils vorbehaltlich der in Anhang I aufgeführten Mindestanlagebeträge. Anleger, die regelmässige monatliche Zahlungen leisten wollen, sollten den Abschnitt Einzugsermächtigung im Antragsformular ausfüllen. Der Manager wird die monatlichen Beiträge eines Anlegers, der regelmässige monatliche Beiträge leistet, normalerweise am 15. Tag jedes Monats oder dem nächstfolgenden Werktag vom Konto dieses Anlegers einziehen. Nach Ausgabe ganzer Anteile verbleibende Zeichnungsbeträge werden nicht zurückerstattet. Stattdessen werden Anteile mit niedrigerer Denominierung ausgegeben. Ein Anteil mit niedrigerer Denominierung entspricht einem Tausendstel eines Anteils mit höherer Denominierung. Unterlagen, die der Käufer erhält Eine Bestätigung von Kaufanträgen erfolgt nicht; es wird jedoch bis zum Ende desjenigen Geschäftstages, der auf den Zugang des Antrages zum Kauf von Anteilen oder, falls dieser später 23

24 liegt, auf den Bewertungstermin, für den der Kaufpreis ermittelt wird, folgt, eine Kaufbestätigung, die Angaben über die gekauften Anteile und den anzuwendenden Kaufpreis enthält, gegebenenfalls zusammen mit einer Mitteilung über das Stornierungsrecht des Antragstellers ausgegeben. Sofern nicht die Zahlung bei Übermittlung des Antragsformulars erfolgte, ist sie bei Zugang der Kaufbestätigung beim Käufer postwendend fällig. Der Manager kann nach seinem Ermessen die Ausgabe von Anteilen bis zum Eingang der Zahlung aufschieben. Anteilszertifikate werden nicht ausgegeben. Der Eigentumsnachweis an Anteilen ist die Eintragung im Anteilsinhaberregister der Gesellschaft. Erklärungen über periodische Ausschüttungen aus Anteilen enthalten Angaben über die Zahl der von dem Empfänger gehaltenen Anteile. Ferner werden jederzeit auf Antrag des registrierten Inhabers Einzelbestätigungen über die Anteile des Inhabers (oder im Falle gemeinschaftlich gehaltener Anteile des erstgenannten Inhabers) ausgestellt. Der Manager behält sich vor, für mehr als zwei in einem Kalenderjahr an einen Inhaber ausgestellte Bescheinigungen Gebühren zu erheben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Inhaberanteile auszugeben; dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Der Manager darf nach seinem Ermessen den Mindestbetrag unterschreitende Zeichnungen annehmen. Monatliche Zeichnungen sind für auf Pfund Sterling lautende Anteile der Klasse A jedes Fonds möglich, sofern ein Mindestbetrag von GBP 50 pro Monat angelegt wird. Rücknahme von Anteilen Verfahren Jeder Anteilsinhaber ist berechtigt, zu verlangen, dass die Gesellschaft seine Anteile an einem Handelstag zurücknimmt, und die Gesellschaft ist nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Rücknahme verpflichtet. Anträge auf Rücknahme von Anteilen an einem Handelstag können telefonisch gegenüber dem Manager unter zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (britischer Zeit) oder schriftlich an den Manager gestellt werden. Rücknahmeweisungen sind unwiderruflich. 24

25 Unterlagen, die der die Rücknahme veranlassende Anteilsinhaber erhält Bis spätestens zum Ende desjenigen Geschäftstages, der auf den Antrag auf Rücknahme von Anteilen oder, falls dieser später liegt, auf den Bewertungstermin, für den der Rücknahmepreis ermittelt wird, folgt, wird eine Rücknahmebestätigung, die die Anzahl und den Preis der verkauften Anteile angibt, dem die Rücknahme verlangenden Anteilsinhaber oder im Falle gemeinschaftlich gehaltener Anteile dem erstgenannten Anteilsinhaber übersandt, und zwar sofern nicht bereits hinreichende schriftliche Weisungen erteilt sind, zusammen mit einem durch den Anteilsinhaber bzw. im Falle gemeinschaftlich gehaltener Anteile durch sämtliche Anteilsinhaber auszufüllenden und zu unterzeichnenden Rückgabeformular. Die Zahlung der Rücknahmebeträge erfolgt durch Ausstellung von Schecks binnen vier Tagen nach (a) Zugang des von sämtlichen massgeblichen Anteilsinhabern ordnungsgemäss unterzeichneten und die Zahl der zurückzunehmenden Anteile angebenden Rückgabeformulars oder sonstiger hinreichender schriftlicher Weisungen bei dem Manager zusammen mit sonstigen geeigneten Eigentumsnachweisen oder, sofern dieser Zeitpunkt später liegt, (b) dem auf den Zugang des Rücknahmeantrages bei dem Manager folgenden Bewertungstermin. Mindestbetrag der Rücknahme Der teilweise Verkauf der Beteiligung eines Anteilsinhabers ist möglich, der Manager behält sich jedoch das Recht vor, einen Rücknahmeantrag abzulehnen, sofern der Wert der zurückzunehmenden Anteile einer Anteilsklasse unter dem in Anhang I für die betreffende Anteilsklasse aufgeführten Mindestrücknahmebetrag liegt. Sofern der Wert der nach der Rücknahme beim Anteilsinhaber verbleibenden Anteile einer Anteilsklasse unter den für die betreffende Anteilsklasse geltenden Mindestbestand (vgl. Anhang I) fällt, kann der Anteilsinhaber aufgefordert werden, seine gesamte Beteiligung zurücknehmen zu lassen. Umtausch Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen ist der Inhaber von Anteilen eines Fonds jederzeit berechtigt, sämtliche oder einzelne seiner Anteile einer Anteilsklasse oder an einem Fonds (die ursprünglichen Anteile ) in Anteile einer anderen Anteilsklasse oder an einem anderen Fonds (die neuen Anteile ) umzutauschen. Die Zahl der auszugebenden neuen Anteile bestimmt sich nach dem Verhältnis der Preise der neuen Anteile und der ursprünglichen Anteile zu den zum Zeitpunkt des Rückkaufs der ursprünglichen Anteile und der Ausgabe der neuen Anteile geltenden Bewertungsterminen. 25

26 Der Umtausch erfolgt entweder telefonisch gegenüber dem Manager unter oder schriftlich an den Manager. Der Manager kann nach seinem Ermessen für den Umtausch von Anteilen zwischen Fonds Gebühren erheben. Diese Gebühren sind auf Seite 30 aufgeführt. Sollte der Umtausch dazu führen, dass die Zahl der ursprünglichen Anteile oder der neuen Anteile des Anteilsinhabers den Mindestbestand an dem jeweiligen Fonds unterschreiten würde, so kann der Manager nach seinem Ermessen den gesamten Bestand des Antragstellers an ursprünglichen Anteilen in neue Anteile umwandeln oder den Umtausch der ursprünglichen Anteile ablehnen. Während eines Zeitraums, während dessen das Recht der Anteilsinhaber, die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen, ausgesetzt wird, wird ein Umtausch nicht vorgenommen. Die allgemeinen Bestimmungen für das Rücknahmeverfahren gelten ebenfalls für den Umtausch. Beim Umtausch von Pfund Sterling-Anteilen in Euro-Anteile oder umgekehrt wird der Rücknahmeerlös zu dem Wechselkurs, der dem Manager zum Bewertungstermin an dem Handelstag, an dem die Anteile umgetauscht werden sollen, zur Verfügung steht, in die jeweils andere Währung umgerechnet, und von dem zur Zeichnung von Anteilen der anderen Anteilsklasse verfügbaren Betrag werden die Kosten für die Umrechnung von Anteilen einer Währungsklasse in die andere abgezogen. Ein ordnungsgemäss ausgefülltes Umtauschantragsformular muss dem Manager vor dem Bewertungstermin an einem Handelstag für den oder die betreffenden Fonds zugegangen sein, um zu den zu diesen Bewertungsterminen geltenden Preisen an diesem Handelstage oder an einem anderen durch den Manager genehmigten Tage bearbeitet zu werden. Nach einem Bewertungstermin eingegangene Umtauschverlangen werden bis zum nächstfolgenden Handelstag in dem oder den betreffenden Fonds aufgeschoben. Der Manager ist berechtigt, die Zahl der auszugebenden neuen Anteile zu ändern, um einer etwa anfallenden Umtauschgebühr oder sonstiger Gebühren in Bezug auf die Ausgabe oder den Verkauf der neuen Anteile oder den Rückkauf oder die Entwertung der ursprünglichen Anteile im nach dem COLL-Quellenwerk zulässigen Rahmen Rechung zu tragen. Ein Anteilsinhaber, der Anteile eines Fonds gegen Anteile eines anderen Fonds oder zwischen Anteilsklassen umtauscht, ist nicht berechtigt, den Umtausch zurückzunehmen oder zu stornieren. Bitte beachten Sie, dass ein Umtausch von Anteilen an einem Fonds in Anteile an einem anderen Fonds als Rücknahme gilt und für der Besteuerung im Vereinigten Königreich unterliegende Personen für Zwecke der Besteuerung von Kapitalgewinnen eine Realisierung darstellt. Preis pro Anteil an jedem Fonds und in jeder Anteilsklasse 26

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