Nadelstichverletzungen vermeiden!!! Wir machen mit!!! Denn Sicherheit geht vor!

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1 Nadelstichverletzungen vermeiden!!! Wir machen mit!!! Denn Sicherheit geht vor!

2 Wir machen mit!!! Denn Sicherheit geht vor! Wer oder was ist Safety First? Safety First ist eine Initiative, die die Öffentlichkeit und insbesondere gefährdete Berufsgruppen zum Thema Nadelstichverletzungen sensibilisieren soll und verweist auf die entsprechenden gesetzlichen Richtlinien und Arbeitsschutzgesetze. Safety First beschreibt Infektionen, die aus aus derartigen Verletzungen resultieren können und gibt Hinweise über die richtige Vorgehensweise nach erfolgter Nadelstichverletzung. Darüber hinaus empfiehlt Safety First prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen.

3 Verpflichtung zum Arbeitsschutz - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Biostoffverordnung (BioStoffV) - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) - Richtlinie 2010/32/EU Definition / Statistik Gefährdete Berufsgruppen Tätigkeiten mit Gefahrenpotential Infektionsrisiken (HBV, HCV, HIV) Schutzmaßnahmen Nadelstichverletzung Richtige Vorgehensweise Literaturhinweise

4 Der Arbeitsschutz in Deutschland wird grundsätzlich geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Biostoffverordnung (BioStoffV) in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) in der Europäischen Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus und Gesundheitssektor (RL 2010/32/EU)

5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Schutzmaßnahmen den Stand der Technik einzuhalten ( 4 ArbSchG) Umsetzung erfolgt nach dem TOP-Schema Technische Arbeitsschutzmaßnahme (Einsatz sicherer Instrumente) Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme (Schulung des Personals) Persönlich wirksame Arbeitsschutzmaßnahme ( Schutzkleidung, Schutzimpfung) Die Beurteilung der für den Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen muss vom Arbeitgeber ermittelt werden ( 5 ArbSchG) Überprüfung der Qualifikationen und Unterweisung der Mitarbeiter, Zugang zu sicheren Arbeitsgeräten gewähren Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und deren festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen dokumentiert werden ( 6 ArbSchG) Bei personellen Neueinstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuen Technologien muss eine mündliche und arbeitsplatzgezogene Unterweisung erfolgen ( 12 ArbSchG)

6 Biostoffverordnung (BioStoffV) Die Biostoffverordnung (BioStoffV) unterteilt die biologischen Arbeitsstoffe in 4 Risikogruppen: RG I: Biostoffe mit dem geringsten Grad der Infektion für Menschen (z.b. Milchsäurebakterien) RG II: Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen/Beschäftigten hervorrufen können keine Pandemie/Epidemie-Gefährdung (z.b. MRSA, Noroviren) RG III: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen/Beschäftigten hervorrufen Pandemie/Epidemie-Gefährdung gering (z.b. HIV, HBV,HCV) RG IV: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen/Beschäftigten hervorrufen Pandemie/Epidemie-Gefährdung hoch (z.b. Ebola) Der Arbeitgeber muss eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten durchführen und entsprechend dokumentieren ( 4 BioStoffV) Einsatz von sicheren Instrumenten ( 9 BioStoffV)

7 Biostoffverordnung (BioStoffV) Der Arbeitgeber hat entsprechend 9 Abs.3 Satz 2 Nr.1 spitze und scharfe medizinische Instrumente durch solche zu ersetzen, bei denen keine oder geringe Gefahr von Stichund Schnittverletzungen besteht ( 11 BioStoffV) Gebrauchte Kanülen dürfen nicht mehr zurückgesteckt werden ( 11 BioStoffV) Spitze und scharfe medizinische Instrumente müssen nach Gebrauch sicher in entsprechende Behältnisse entsorgt werden ( 11 BioStoffV) Schulung und Unterweisung der Beschäftigen zum Thema Stich und Schnittverletzungen und deren Folgen, sowie der korrekte Umgang mit sicheren Instrumenten ( 11, 14 BioStoffV) Meldepflicht! Stich- und Schnittverletzungen müssen unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden ( 13 BioStoffV)

8 EU Richtlinie 2010/32/EU Seit 2003 werden in der EU für das Gesundheitswesen sichere Instrumente am Arbeitsplatz gefordert Forderungen der EU zum Thema Nadelstichverletzungen vermeiden : verbindlicher Einsatz von sicheren Instrumenten Verbot von Recapping Unterweisung der Mitarbeiter in korrekter Entsorgung von Nadeln und scharfen Instrumenten Festlegung von Maßnahmen bei Nadelstichverletzungen Dokumentation von Nadelstichverletzungen 2010 wurde die RL 2010/32/EU verabschiedet Die Mitgliedsstaaten mussten bis zum die RL in nationales Recht überführen in Deutschland erfolgte die Umsetzung durch Novellierung der BioStoffV = TRBA 250

9 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) Stellen das technisches Regelwerk zur BioStoffV dar Wichtig für alle Berufszweige im Gesundheitswesen Enthalten konkrete Vorschriften zum Schutz vor Nadelstichverletzungen Wichtigste Änderung steht im Abschnitt (Präventionen von Nadelstichverletzungen) Die Soll-Vorschrift zum Einsatz von Sicherheitsprodukten wurde durch eine Muss-Vorschrift ersetzt Wichtig! - ergänzender Abschnitt zu ist der Abschnitt (Schutzkleidung) Die TRBA 250 dient dem betrieblichen Arbeitsschutz beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne des 1 BioStoffV

10 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) Die Arbeitsbereiche für den Einsatz der Sicherheitsprodukte sind eindeutig definiert Arbeitsbereich Einsatz der Sicherheitsprodukte Patienten mit Erregern der Risikogruppe 3 verpflichtend Behandlung von fremd-gefährdeten Patienten z. B. Diabetiker Krankenhäuser, Arztpraxen, MVZ, Pflegeheime, Pflegedienste, HomeCare Operationen, Rettungsdienste, Notfallaufnahmen verpflichtend verpflichtend verpflichtend

11 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) Die Arbeitsbereiche für den Einsatz der Sicherheitsprodukte sind eindeutig definiert Tätigkeiten bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können Patienten mit Erregern der Risikogruppe 3 oder höher Entnahme von Körperflüssigkeiten und/oder Portpunktion, Wundbehandlung Tätigkeiten bei der Verabreichung von Medikamenten i.v.; i.m.; subcutan Ein reduziertes Infektionsrisiko besteht, wenn der Laborbefund negativ auf alle Infektionen ab Risikogruppe 2 (z.b. MRSA, HIV, HBV, HCV) u. dies beim Patienten dokumentiert ist Einsatz der Sicherheitsprodukte verpflichtend verpflichtend verpflichtend nicht verpflichtend

12 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) Die Arbeitsbereiche für den Einsatz der Sicherheitsprodukte wurden eindeutig definiert Tätigkeiten, bei denen Köperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. Einsatz von Sicherheitsprodukten Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 oder höher infiziert sind Sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten und / oder Portpunktionen Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht, wenn der Laborbefund negativ auf alle Infektionen ab Risikogruppe 2 (z.b. MRSA, HIV, HBV, HCV) ist, und dies auch so beim Patienten dokumentiert wurde verpflichtend verpflichtend Nicht verpflichtend

13 Definition Was ist eine Nadelstichverletzung? Sämtliche Verletzungen der Haut durch scharfe oder spitze med. Instrumente (z.b. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle, Pen-Nadeln, Port-Nadeln etc.) Die durch das Blut oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten oder Pflegekunde verunreinigt sein könnten!! Unabhängig davon, ob die Wunde des Verletzten geblutet hat oder nicht!! Statistik Nadelstiche zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Mitarbeitern im Gesundheitswesen Jeder Mitarbeiter verletzt sich im Durchschnitt alle 2 Jahre an spitzen oder scharfen med. Instrumenten Vermutlich mehr als 1 Mio. Nadelstichverletzungen pro Jahr in der EU Dunkelziffer liegt weitaus höher, da 50-90% der Nadelstichverletzungen trotz Pflicht nicht gemeldet werden

14 Gefährdete Berufsgruppen Ärzte (auch Zahnärzte und Tierärzte) Med. Fachangestellte Rettungssanitäter Krankenpflegepersonal Pflegepersonal (stationär und ambulant) Reinigungskräfte Wäschereimitarbeiter Küchenpersonal in Kliniken Labormitarbeiter Diabetesberater MTA (Medizin-Technische Angestellte) Bundesfreiwilligendienstleistende und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen (z.b. Haushaltshilfen) Mitarbeiter von Unternehmen in der Patienten-Versorgung vor Ort

15 Blutentnahme Injektionen Legen von Portnadel Legen von Verweilkathetern Blutzuckermessungen und Insulingabe Chirurgische Eingriffe Aber Tätigkeiten mit Gefahrenpotential mehr als die Hälfte der Nadelstichverletzungen treten bei der Entsorgung auf, z.b. beim Recapping (!) oder wenn Kanülen aus dem Abwurfbehälter herausragen usw.

16 Infektionsrisiko Geringste Blutmengen (< 1µl Blut) genügen, um sich zu infizieren Es können mehr als 20 lebensbedrohliche Infektionen übertragen werden Die Erreger mit dem größten Risiko Hepatitis-B-Virus (HBV) Hepatitis-C-Virus (HCV) Humane Immundefizienz-Virus (HIV) Von welchen Faktoren hängt das Risiko einer Infektion durch Nadelstichverletzungen ab? Anzahl der infektiösen Patienten, die in einer Einrichtung behandelt werden Art der Erreger, mit denen ein Patient infiziert ist Häufigkeit der gefährlichen Blutkontakte während der Tätigkeit

17 Infektionsrisiko Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr mit HBV, HCV und HIV nach Nadelstichverletzungen? HBV (Hepatitis-B-Virus) bei jeder 250. Nadelstichverletzung Voraussetzung ist eine bestehende Hepatitis-B-Schutzimpfung, ansonsten liegt das Risiko höher Bei bekannten HBV-infektiösen Patienten Übertragungsrisiko bis zu 30% HBC (Hepatitis-C-Virus) bei jeder 100. Nadelstichverletzung es gibt keine Schutzimpfung Bei bekannten HCV-infektiösen Patienten Übertragungsrisiko < 1-3% HIV keine Angabe Übertragungsrisiko liegt < 1% Hohe psychische und emotionale Anspannungen beim Verletzten Aufgrund langer Inkubationszeit bei HCV 2-7 Wochen Infektion ja / nein HIV bis zu 6 Monaten Infektion ja / nein

18 Schutzmaßnahmen Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet (ArbSchG, BioStoffV, TRBA 250, RL 2010/32/EU), Arbeitnehmer bestmöglich vor Gefahren zu schützen und die Gefahren des Arbeitsalltages realistisch einzuschätzen Ein großer Teil der Nadelstichverletzungen und die daraus resultierenden Infektionsgefährdung können durch folgende Maßnahmen vermieden werden Einsatz verletzungssicherer Instrumente Risikobewusste Arbeitsorganisation und sichere Arbeitsumgebung Korrekte Entsorgung der medizinischen Instrumente Persönlich wirksame Schutzmaßnahmen wie z.b. Schutzimpfungen

19 Schutzmaßnahmen Verletzungssichere Instrumente (Sicherheitsprodukte) Einsatz von verletzungssicheren Instrumenten immer dort wo es technisch möglich ist wenn für den Anwendungsbereich sichere Instrumente verfügbar sind Verletzungssichere Instrumente müssen über folgende Eigenschaften verfügen: Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems Kompatibel mit anderem Zubehör Aktivierung mit einer Hand möglich Sofortiger Einsatz nach Gebrauch Sicherheitsmechanismus lässt keinen weiteren Gebrauch zu Keine Änderung der Anwendung erforderlich Kennzeichnung des Sicherheitsmechanismus durch ein deutliches Signal (hörbar / sichtbar / fühlbar)

20 Beispiele für Sicherheitsprodukte Schutzmaßnahmen Verletzungssichere Instrumente (Sicherheitsprodukte) Vasofix Safety Venenverweilkanüle mit Zuspritzport, Griffplatte und integriertem Sicherheitsmechanis mus (passiv, ohne Benutzeraktivität) Introcan Safety Venenverweilkanüle ohne Zuspritzport, mit integriertem Sicherheitsmechanis mus (passiv, ohne Benutzeraktivität) Hypodermic Needle-Pro Einmalkanüle mit Sicherheits- Schutzkappe Bilder und Texte der Produkte sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Quelle: Auszug aus TRBA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de)

21 Beispiele für Sicherheitsprodukte Schutzmaßnahmen Verletzungssichere Instrumente (Sicherheitsprodukte) Gripper Micro Punktions-Port-Nadel Ambix Intrastick Safe Portkanüle Blunt fill Kanüle Sicherheitsaufziehkanüle Bilder und Texte der Produkte sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Quelle: Auszug aus TRBA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de)

22 Schutzmaßnahmen Risikobewusste Arbeitsorganisation und sichere Arbeitsumgebung Die Arbeitsumgebung hat großen Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, deshalb immer auf folgende Dinge achten: Ordnung Sauberkeit ausreichend Platz gute Beleuchtung organisierte Arbeitsabläufe Entsprechende Arbeitsmaterialien sollten in Griffnähe / Abwurfnähe bereitstehen geeignete Abwurfbehälter geeignete Ablagefläche (Tablettsysteme) notfalls Erste-Hilfe-Materialien

23 Schutzmaßnahmen Risikobewusste Arbeitsorganisation und sichere Arbeitsumgebung Unorganisierte und hektische Arbeitsabläufe vergrößern das Risiko von Nadelstichverletzungen Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, richtiges Verhalten bei Zwischenfällen; auch bei Neuanstellungen. Aufklärung über Erst- und Nachversorgungen bei Nadelstichverletzungen Aufklärung über Meldepflicht und verfahren

24 Schutzmaßnahmen Korrekte Entsorgungen der med. Instrumente Abwurfbehälter müssen folgende Eigenschaften besitzen: Stich- und bruchfest (Abfall muss fest umschlossen sein) Nach dem endgültigen Verschließen ist kein Öffnen mehr möglich Geben bei Druck, Stoß und/oder Fall den Inhalt nicht frei Feuchtigkeitsresistentes Material Größe und Einfüllöffnung sind auf die Produkte abgestimmt Sind durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehältnis erkennbar Sind mit Benutzerhinweisen versehen, wenn die Verwendung nicht augenfällig ist Nicht geeignete Abfallbehältnisse sind: alte Desinfektionskanister Papier- oder Pappeschachteln Glasbehälter Plastiksäcke / -tüten

25 Schutzmaßnahmen Korrekte Entsorgungen der med. Instrumente Neben dem Einsatz sicherer Abwurfbehältnisse ist die korrekte Entsorgung sicherzustellen: Benutze Instrumente sind direkt in das Abwurfbehältnis und ohne Zwischenablage zu entsorgen Entsorgungsboxen sollten immer patientennah aufgestellt werden Bei mobilen Tätigkeiten ist die Entsorgungsbox zum Patienten mitzunehmen Gefüllte Abwurfbehältnisse sind rechtzeitig auszutauschen Nadeln dürfen nicht wieder in die Schutzhülle gesteckt (Recapping), verbogen oder abgeknickt werden

26 Schutzmaßnahmen Persönlich wirksame Schutzmaßnahmen Handschuhe schützen vor Blutkontakt und/oder Körperflüssigkeiten, wenn der Anwender kleine Mikroläsionen an den Händen hat, die als Eintrittspforte für Infektionserreger dienen könnten aber kein Schutz vor Nadelstichverletzungen Schutzbrille schützt vor Blutspritzern und/oder Körperflüssigkeiten im Augenbereich Einmalkittel schützt den Anwender vor oberflächlichen Infektionserregern Vermeidung von Keimverschleppung Mundschutz schützt vor Tröpfcheninfektionen Postexpositionsprophylaxe (PEP) Maßnahme nach Nadelstichverletzungen meist bei Verdacht auf HCV (Hepatitis-C-Virus) und HIV um den Ausbruch des Erregers zu verhindern oder den Verlauf abzumildern meist in Form vom medikamentöser Therapie oder Impfungen (bei Hepatitis-B-Virus) Schutzimpfungen gegen HBV

27 Nadelstichverletzung Und nun Richtige Vorgehensweise Grundsätzlich ist jede Nadelstichverletzung und/oder Kontakt mit Blut sehr ernst zu nehmen und dem Arbeitgeber unverzüglich (am gleichen Tag!) zu melden - mit Meldeformular!!!! Dokumentation im Unternehmen um eventuelle spätere Versicherungsansprüche geltend machen zu können bei Spätfolgen, Folgeerkrankungen oder Berufsunfähigkeit Wichtig ist, schnell medizinische Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Möglichkeit einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) zu prüfen Verhinderung des Ausbruchs 4-Steps-Regeln beachten Lokale Maßnahme Recherche Meldung und Dokumentation Nachsorge

28 Nadelstichverletzungen Lokale Maßnahme: Nadelstichverletzung Und nun Richtige Vorgehensweise Ausbluten lassen der Wunde bzw. Wunde leicht quetschen, damit es blutet, so dass ein Teil der Erreger wieder ausgeschwemmt wird Sofortige Desinfektion mit alkoholischen (70%) Haut- oder Händedesinfektionsmittel Recherche: Beim welchem Versicherten ist der Zwischenfall passiert? Welche Diagnose liegt bei dem Versicherten vor oder sind irgendwelche Infektionen bekannt? Achtung! Schnelle Recherche bzgl. PEP um Schlimmeres zu vermeiden!

29 Meldung und Dokumentation: Nadelstichverletzung Und nun Richtige Vorgehensweise Zwischenfall umgehend Arbeitgeber melden!!!! sofort Durchgangs- oder Betriebsarzt aufsuchen Meldung des Zwischenfalls bei der BG / Unfallkasse Zwischenfall entsprechend dokumentieren (dient als Nachweis falls Spätfolgen, Folgeerkrankungen oder Berufsunfähigkeit auftreten sollten) Nachsorge beim Durchgangs- oder Betriebsarzt: In der Regel erfolgt die Nachuntersuchung nach 6 Wochen, nach weiteren 3 Monaten und 6 Monaten Bei HCV sind die Untersuchungsabstände kürzer

30 Literaturnachweise: Beie M: Technischer Infektionsschutz Untersuchungen zum Beruflichen Risiko durch blutübertragbare Infektionserreger für Beschäftigte des Gesundheitswesens, edition FFAS, Freiburg im Breisgau 2000: Beie M, Kralj N, Sieker S, Hofmann F: Infektionsschutz im Arbeitsleben Studien zum Tastsinn bei einfacher bzw. doppelter Behandschuhung, in: Schäcke G, Lüth P: Dokumentationsband über 40. Jahrestagung der DGAUM, Rindt Druck, Fulda 2000: Bell DM: Occupational risk of human immunodeficiency virus infection in health care workers: an overview, Am J Med 1997; 102: 9-15 Cardo DM, Culver DH, Ciesielski CA, Srivastava PU, Marcus R, Abiteboul D, Heptonstall J, Ippolito G, Lot F, McKibben PS, Bell DM, The Centers for Disease Control and Prevention Needlestick Surveillance Group: A Case-Control Study of HIV Seroconversion in Health Care Workers after Percutaneous Exposure, NEJM 1997; 337 (21): Colebunders R, Verstraeten T: Protection of health care workers against bloodborne infections in emergency departments. Eur J Emerg Med 1994; 1: Czeschinski P: Die Virushepatitiden Infektionsgefährdung in Beruf und Umwelt, Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 1998: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: FACTS 29 Arbeit- und Gesundheitsschutz im Gesundheitssektor (Onlineversion unter:

31 Literaturnachweise: Europäisches Parlament, Schutz des in der europäischen Krankenversorgung tätigen Personals vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln, Plenarsitzungsdokument A6-0137/2006 (Onlineversion unter: DOC+PDF+V0//DE) Graf-Deuel E: Auswertung der Stichverletzungen am KSSG Jahre 2000, 2001 und 2002, Personalärztlicher Dienst, St. Gallen 2002, bislang unveröffentlicht Hasselhorn HM, Hofmann F, Nübling M, Berthold H: Kanülenstichverletzungen im Krankenhaus, in: Hofmann F, Reschauer G, Stößel U: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst, Band 8, edition FFAS, Freiburg im Breisgau 1995; 8: Heese B: Berufsbedingte HIV-Infektion bei einer Krankenschwester und ihrem Kind, Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 1998; 33: Hofmann F: Technischer Infektionsschutz im Gesundheitsdienst: Das Problem der blutübertragenen Infektionserreger, ecomed, Landsberg/Lech 2003: 15, 19, 25 Hofmann F, Berthold H: HBV-, HCV-, und HIV-Übertragungsrisiko bei Verletzungen an gebrauchten Kanülen, in: Hallier E, Bünger J: Dokumentationsband über den 38. Jahrestag der DGAUM, Rindt-Druck, Fulda 1998: Hofmann F, Berthold H: Zur Hepatitis-B-Gefährdung des Krankenhauspersonals Möglichkeiten der prae- und postexpositionellen Prophylaxe, Med Welt 1989; 40: Hofmann F, Kralj N, Beie M: Kanülenstichverletzungen im Gesundheitsdienst Häufigkeit, Ursachen und Präventionsstrategien. Das Gesundheitswesen 2002; 4:

32 Nadelstichverletzungen Literaturnachweise: Hofmann F, Kralj N, Beie M: Kanülenstichverletzungen im Gesundheitsdienst Häufigkeit, Ursachen und Präventionsstrategien. Das Gesundheitswesen 2002; 4: Hofmann F, Michaelis M, Rieger MA, Hasselhorn HM, Berthold H: Zur arbeitsmedizinischen Bedeutung der Hepatitis C bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, Das Gesundheitswesen 1997; 59: Hofmann F, Schwenk Ch, Bitzenhofer W, Berthold H: Die Hepatitis-B-Schutzimpfung, Sichere Arbeit 1990; 5: Hofmann F, Stössel U, Koty T, Rauch S, Berthold H: Aktuelle Aspekte der Hepatitis-B-Epidemiologie, in: Hofmann F, Stößel U: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst VI, Gentner Verlag, Stuttgart 1992: Hofmann F, Wittmann A, Kralj N, Schroebler S, Gasthaus K: Immunologischer und Sicherheitstechnischer Schutz vor HBV-, HCV- und HIV-Virusinfektionen. Anästh Intensivmed 2006; 47: Hurwitz JJ: Needle-stick injuries and HIV infection, Can J Ophthalmol 1999; 34: 189 Jagger J et al.: Direct Cost of Follow-up for Percutaneos and Mucocutaneous Exposures to At-Risk Body Fluids: Data From Two Hospitals. Virginia Jarke J, Marcus U: Berufsbedingte HIV-Infektionen bei medizinischem Personal, Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed 2002; 37: Koyuncu A, Kamann H-G: Medizinprodukte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen die Folgen der Neufassung der TRBA 250 für Krankenhäuser und Arztpraxen. MPR Zeitschrift für das gesamte Medizinprodukterecht 2007; 3: 63-64

33 Literaturnachweise: Kralj N: Zur Gefährdung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst durch HBV-, HCV- und HIV-Kontakte bei Patienten, in: Eikmann T: Hygiene in Krankenhaus und Praxis, ecomed, Landsberg/Lech 2004: 1-12 Kralj N: Zur Gefährdung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst durch berufliche HBV-, HCV, und HIV-Kontakte, in: Hofmann F: Technischer Infektionsschutz Das Problem der blutübertragenen Krankheitserreger, ecomed, Landsberg/Lech 2003: Kralj N, Beie M, Hofmann F: Chirurgische Handschuhe wie gut schützen sie vor Infektionen? Gesundheitswesen 1999; 61: Koyuncu A, Kamann H-G: Medizinprodukte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen die Folgen der Neufassung der TRBA 250 für Krankenhäuser und Arztpraxen. MPR Zeitschrift für das gesamte Medizinprodukterecht 2007; 3: Kralj N, Hofmann F, Rieger MA: Hepatitis B- und Hepatitis C-Epidemiologie bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in: Seimair H, Manns MP: Virushepatitis als Berufskrankheit Ein Leitfaden zur Begutachtung, ecomed, Landsberg/Lech 2003: Kralj N, Honnef D, Wittmann A: Safety first: Technischer Infektionsschutz bei Nadelstichverletzungen EPlnet Anwenderseminar, in: Hofmann F, Reschauer G, Stößel U: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst XVII, edition FFAS, Freiburg im Breisgau 2004: Mülder K: Nadelstichverletzungen: Der bagatellisierte "Massenunfall", Deutsches Ärzteblatt 2005; 9: A-558, B-473, C-440

34 Literaturnachweise: Müller-Barthelmeh R, Buchholz L, Nübling M, Häberle E: Qualitätssicherung bei Nadelschutztechniken, Interventionsstudie zur Senkung der Nadelstichverletzungen durch Instrumente mit Nadelschutztechnik, Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgart 2005 NN: Berufsbedingte HIV-Infektionen bei medizinischem Personal Bericht zur Situation in Deutschland, RKI Epidemiologisches Bulletin 2001; 42: NN: Empfehlungen zur HIV-Postexpositionsprophylaxe, RKI Epidemiologisches Bulletin 2002; 30: NN: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, BArbBI 2001; 8: NN: Minisymposium: Nadelstichverletzungen in der Anästhesiologie, in: A&I Anästhesiologie & Intensivmedizin, München 2005 NN: Needlestick Safety and Prevention Act, An Act to require changes in the bloodborne pathogens standard in effect under the Occupational Safety and Health Act of «NOTE: Nov. 6, [H.R. 5178]»,[DOCID: f:pubi ], 106 th Congress, Public Law , Page 114 STAT NN: Themenheft Hepatitis C", Wiener Medizinische Wochenschrift 2000; 150: Osterode W, Thalhammer F, Daghofer E, Geyer G, Hallström I: Nadelstichverletzungen: Risiko - Prophylaxe - Prävention, in: CliniCum Das Magazin für die Führungskräfte im Krankenhaus (Sonderausgabe), Wien 2002

35 Literaturnachweise: Popejoy SL, Fry DE: Blood contact and exposure in the operating room. Surg. Gynec. Obstet 1991; 172: Ramos-Gomez F, Ellison J, Greenspan D, Bird W, Lowe S, Gerberding JL: Accidental exposures to blood and body fluids among health care workers in dental teaching clinics: a prospective study, J Am Dent Association 1997; 128: Rieger MA, Hasselhorn HM, Beie M, Kralj N, Vetter HD, Hofmann F: Personnel-to-Patient Transmission of Hepatitis C Virus: Underestimation of Exposure, Letter Arch, Int. Med. 2000; 161: Robert Koch-Institut, Berlin: HIV/AIDS in Deutschland Eckdaten der Schätzung. Epidemiologische Kurzinformation des Robert Koch-Instituts, 2012, Download unter: blob= publicationfile, eingesehen am Robert Koch-Institut, Berlin: RKI-Ratgeber für Ärzte Hepatitis B, Epidemiologisches Bulletin, 01/2012, Download unter: eingesehen am Robert Koch-Institut, Berlin: RKI-Ratgeber für Ärzte Hepatitis C, Epidemiologisches Bulletin, 01/2012, Download unter: eingesehen am Robillard P, Roy E: Underreporting of blood and body fluid exposures in health care settings: an alarming issue (abstract), Infec Control Hosp Epidemiol 1995; 16: 535

36 Literaturnachweise: Schroebler S: Infektionsrisiko durch Nadelstichverletzungen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in: Dokumentationsband über die 40. Jahrestagung der Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v., Rindt- Druck, Fulda 2000: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), Ausgabe: November 2003, Änderung und Ergänzung Juli 2006 (Bundesarbeitsblatt , S. 193), Ergänzung April 2007, GMBl Nr. 35 v. 27. Juli 2007, S. 720, Änderung und Ergänzung November 2007, GMBl Nr.4 v , S. 83 TRBA 001 "Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung - Anwendung von Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)" Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, BArbBl. 2000; 5: 52 Trim JC, Elliot TS: A review of sharps injuries and preventative strategies. J Hosp Infect 2003; 53: MEDLINE. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Download unter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, KOM(2009)577 endgültig

37 Literaturnachweise: Wagner-Ferrer D, Hartmann W: Kostenanalyse einer Nadelstichverletzung, Anästh Intensivmed 2006; 47: Walker T, Kralj N, Lahr M, Gensch R, Bürck van R, Hofmann F: Hepatitis-B als Berufskrankheit eine Analyse von 286 BK Verfahren, in: Hofmann F, Rechahauer G, Stössel U: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst XII, edition FFAS, Freiburg im Breisgau 1999: Wicker S, Allwinn R, Gottschalk R, Rabenau HF: Häufigkeit von Nadelstichverletzungen in einem deutschen Universitätsklinikum: Ein Vergleich zweier unabhängiger Datenerhebungen. Zenralbl Arbeitsmed Arbeitssch Ergonomie 2007a; 57: Wittmann A: Kosten von Nadelstichverletzungen und wirtschaftlicher Nutzen neuer Sicherheitsprodukte. Prakt. Arb. med. 2006; 5:

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