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4 Hinweis: Unsere Fachbücher informieren Sie nach bestem Wissen. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar Verbindliche Rechtsauskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/ Teil C: Familienfreizügigkeit nach Unionsrecht Vorwort Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz Allgemeines Kategorien des Familiennachzugs Anwendungsbereich Aufenthaltszweck Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels Sperrwirkungen, Ausschlusstatbestände Allgemeine und spezielle Erteilungsvoraussetzungen Einhaltung der Visumpflicht Zwingende Voraussetzung Sicherstellung des Lebensunterhalts Voraussetzung im Regelfall Nichtvorliegen eines Ausweisungsgrundes Voraussetzung im Regelfall Beeinträchtigung oder Gefährdung sonstiger Interessen der Bundesrepublik Einhaltung der Passpflicht Voraussetzung im Regelfall Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zwingende Voraussetzung Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise Bedingungen und Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Familienangehçrige Nebenbestimmung

6 2 Familienzusammenführung nach dem Aufenthaltsgesetz Allgemeine Voraussetzungen für die Familienzusammenführung Begriff des Familiennachzugs Grundtatbestand für den Familiennachzug Familiäre Zweck- und Zwangsgemeinschaften Ausschlusstatbestand Täuschung Scheinehe Zwangsverheiratung Versagungsermessen Familiennachzug nach erfolglosem Asylantrag Befristung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Allgemeines Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu Deutschen Ehegattennachzug zu Deutschen Eheliche Lebensgemeinschaft Mindestalter und Spracherfordernis Nachzug eines ausländischen minderjährigen Kindes eines Deutschen Nachzugsanspruch Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung Nachzug des sorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen Sicherstellung des Lebensunterhalts Sicherstellung des Lebensunterhalts beim Ehegattennachzug Sicherstellung des Lebensunterhalts beim Nachzug zu minderjährigen ledigen Bezugspersonen Inanspruchnahme von Sozialhilfe Nachzug des nichtsorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen Gelebte Gemeinschaft und Kindeswohl Sicherstellung des Lebensunterhalts

7 8. EU-Nichtverlassensfälle Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erstmalige Erteilung und Verlängerung Sicherstellung des Lebensunterhalts bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Familienangehçrige von Deutschen Aufenthaltsrecht für Elternteile Eigenständiges Aufenthaltsrecht Sonstige Familienangehçrige Ausübung einer Erwerbstätigkeit Familiennachzug zu Ausländern Allgemeine Nachzugsvoraussetzungen Aufenthaltsrecht der Bezugsperson bzw. des Stammberechtigten im Bundesgebiet Ausreichender Wohnraum beim Nachzug zu Ausländern Beschränkung und Ausschluss des Familiennachzugs Ehegattennachzug Nachzug bei eingetragener Lebenspartnerschaft Allgemeines Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs Allgemeines Mindestalter Spracherfordernis Spracherfordernis bei türkischen Assoziationsberechtigten Ausnahmen vom Mindestalter und Spracherfordernis Anspruchsgruppen Ehegattennachzug im Ermessenswege Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Eingetragene Lebenspartnerschaft

8 8. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Doppel- und Mehrehen Kindernachzug zu den Eltern oder dem Elternteil Allgemeines Begriff des allein personensorgeberechtigten Elternteils Vaterschaftsanerkenntnis Verfahren Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen Nachzugsberechtigung des Kindes zu bestimmten Bezugspersonen Nachzugsanspruch des minderjährigen ledigen Kindes Nachzugsbeschränkung bei minderjährigen ledigen Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres Regelanspruch bei gemeinsamem Sorgerecht Ermessenserteilung in besonderen Härtefällen Kindernachzug Geburt eines Kindes im Bundesgebiet Allgemeines Ermessenserteilung Anspruchserteilung Eintritt der Rechtmäßigkeitsfiktion bei der Geburt Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehçriger zur Vermeidung einer außergewçhnlichen Härte Elternnachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern Nachzug zur Vermeidung einer außergewçhnlichen Härte Ermessensausübung Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Familienangehçrigen Allgemeines Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten und Lebenspartner Verselbstständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten und Lebenspartners

9 2.2 Beisammensein der Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung Prüfungskriterien hinsichtlich des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft Ausschluss der Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts Eigenständiges Aufenthaltsrecht zur Vermeidung einer besonderen Härte Ausübung einer Erwerbstätigkeit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Eigenständiges Aufenthaltsrecht für nachgezogene und im Bundesgebiet geborene Kinder Begünstigter Personenkreis Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts im Adoptionsverfahren Niederlassungserlaubnis für nachgezogene Kinder Niederlassungserlaubnis für 16-jährige Ausländer Dauer des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis für volljährige Ausländer Ausreichende Deutschkenntnisse Integrative Vorleistungen Ausschluss eines Anspruchs Auf dem persçnlichen Verhalten beruhender Ausweisungsgrund Verurteilung in den letzten drei Jahren Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege Erleichterte Erteilung bei Krankheit oder Behinderung Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/ Anwendungsvorrang Bescheinigung des materiellen Aufenthaltsrechts

10 3 Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/ Begünstigter Personenkreis Beschäftigungsrecht Art. 7 Satz 1 erster Spiegelstrich ARB 1/ Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/ Verlust des Assoziationsrechts Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/ Teil C: Familienfreizügigkeit nach Unionsrecht Familiennachzug von drittstaatsangehçrigen Familienangehçrigen zu Unionsbürgern Allgemeines Begriff des Familienangehçrigen Visumpflicht von drittstaatsangehçrigen Familienmitgliedern eines Unionsbürgers Einreise- und Aufenthaltsrecht drittstaatsangehçriger Familienangehçriger Rückkehrer-Fälle Elterliche Sorge für ein Kind Ausstellung einer Aufenthaltskarte Bleiberecht der drittstaatsangehçrigen Familienangehçrigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Familienangehçrige von Unionsbürgern Literaturverzeichnis Abkürzungen Stichwortverzeichnis

11 Vorwort Die Anerkennung der allen Mitgliedern der Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte bildet die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt so die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) v Die Familie ist nach Art. 16 Nr. 3 AEMR die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Demnach ist die Familie für alle Bürger Voraussetzung eines blühenden Gemeinwesens (siehe Seiler, in: Kluth Hrsg., Facetten der Gerechtigkeit Familiengerechtigkeit, 2010, S. 44). Die Familie kann nach der in Art. 16 der Europäischen Sozialcharta gewählten Definition auch als Grundeinheit der Gesellschaft verstanden werden. Demzufolge lebt auch der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann (so Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, 1976, S. 60). Werden Ehe und Familie nicht in einer dem Rechtsstaat würdigen Weise geschützt, wird im Blick auf deren Bedeutung in der Gesellschaftsordnung ein erhebliches Konfliktpotential erzeugt. Die schützenswerte Familie, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Mitglieder einer Patchwork-Familie gehçren kçnnen (vgl. U. v C 15.12), ist im Spektrum der migrationsspezifischen Nachzugsregelungen von zentraler Bedeutung. Diese Regelungen sind darauf angelegt, im Zusammenwirken mit den familienbezogenen Regelungen über die rechtliche Verfestigung des Aufenthalts eine Integrationsdynamik zu entfachen. Systematische Darstellung einschließlich Rechtsprechung Dieses Praxishandbuch enthält eine systematische Darstellung des Familiennachzugs von Ausländern, die nicht einem EU-Mitgliedstaat angehçren (Drittstaatsangehçrige), zu Deutschen, zu Drittstaatsangehçrigen und zu Unionsbürgern. Eingearbeitet sind sachdienliche Hinweise und praxisrelevante Beispielsfälle. Dabei wird die Gewährleistung des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG und der Schutz des Familienlebens nach Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 24 Abs. 2 GRCh) hervorgehoben (vgl. Voßkuhle/Kaiser, Funktionen der Grundrechte, JuS 2011, 411, 412, zur Schutzpflicht nach Art. 6 GG). In diesen Rahmen des Migrationsrechts sind auch Ausführungen zu der neustrukturierten und personell erweiterten Kindernachzugsregelung aufgenommen worden. Einen breiten Raum nimmt die aktuelle 11

12 Vorwort Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Aufenthaltsrecht der ausländischen Familienangehçrigen von deutschen Unionsbürgern ein. Zum besseren Verständnis der praxisnahen Erläuterungen ist eine Zusammenschau der aktuellen ausländerrechtlichen Vorschriften unerlässlich. Zu empfehlen ist hier die Textausgabe Ausländerrecht, Migrations- und Flüchtlingsrecht, ebenfalls im Walhalla Fachverlag erschienen. Dr. Hans-Peter Welte Hinweis: Dieses Praxishandbuch behandelt Themen und Fallkonstellationen im Bereich der Familienzusammenführung sowohl von Ausländerinnen wie auch von Ausländern. Die im Buchtext verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen lediglich der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit und lassen daher nicht auf eine Begrenzung des begünstigten Personenkreises beim Familiennachzug schließen. 12

13 Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen A

14 Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz 1 Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz 1. Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz erfüllt das verfassungsrechtliche Schutz- und Fçrderungsgebot für Ehe und Familie nach Art. 6 GG, indem es in Kapitel 2 Abschnitt 6 beim Aufenthalt aus familiären Gründen das Vorliegen einer nach dem Grundgesetz schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft voraussetzt (vgl. 27 Abs. 1 AufenthG). Danach kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des nach Art. 6 GG gebotenen Schutzes von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden. Begünstigt sind Deutsche mit ausländischen Familienangehçrigen ( 27, 28 AufenthG) und rein ausländische Familien samt eingetragene Lebenspartner ( 27, 29 ff. AufenthG). Stellen sich Unionsbürger und deren drittstaatsangehçrige Familienangehçrige nach dem Aufenthaltsgesetz günstiger als nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, findet bei ihnen das Aufenthaltsgesetz auch in Fällen des Familiennachzugs Anwendung ( 11 Abs. 1 letzter Satz FreizügG/EU Grundsatz der Meistbegünstigung; Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV, Art. 21 GRCh). Hinweis: Der Rat der EU hat am die für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung erlassen FamiliennachzugRL/EU (ABl. EU L 251 v , S. 12). Diese Richtlinie regelt die Familienzusammenführung von rechtmäßig in den EU-Mitgliedstaaten lebenden Drittstaatsangehçrigen. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung, Versagung oder Entziehung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung zu Drittstaatsangehçrigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten. Sie beinhaltet das Recht auf Nachzug von Ehegatten, minderjährigen Kindern und ggf. weiteren Familienangehçrigen sowie nicht verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erstes Richtlinienumsetzungsgesetz v (BGBl. I S. 1970) diente der 14

15 Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen vollständigen bzw. weiteren Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG in das innerstaatliche Recht (vgl. Welte, Die Reform des Zuwanderungsrechts, S. 59 ff., Walhalla Fachverlag, Regensburg 2008; Thym, Europäischer Grundrechtsschutz und Familienzusammenführung, NJW 2006, 3249; Groenendijk, Familienzusammenführung als Recht nach Gemeinschaftsrecht, ZAR 2006, 191; Hailbronner, Die Richtlinie zur Familienzusammenführung, FamRZ 2005, S. 1 8; Hauschild, Neues europäisches Einwanderungsrecht: Das Recht auf Familienzusammenführung, ZAR 2003, 266). Für den Aufenthaltszweck Familiennachzug (Oberbegriff), der sich in den Nachzug zu Deutschen in Bezug auf ausländische Ehegatten, Kinder und Eltern ( 28 AufenthG) sowie den Ehegattennachzug ( 30 AufenthG), den Kindernachzug ( 32 und 33 AufenthG) und den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehçriger ( 36 AufenthG) zu Ausländern gliedert, stellt das Aufenthaltsgesetz eine Reihe abgestufter Regelungen zur Verfügung, in denen dem Schutz- und Fçrderungsgebot des Art. 6 GG nach Maßgabe der nach Fallgruppen gewichteten besonderen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, InfAuslR 1998, 276). Der Familiennachzug erfordert das Vorliegen des Grundtatbestandes des 27 Abs. 1 AufenthG. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des nachzugsberechtigten Personenkreises ist der Familienbegriff i. S. v. Art. 6 Abs. 1 GG, nämlich die familiäre bzw. eheliche Lebensgemeinschaft (Kreis der besonders schützenswerten Kleinfamilie, z. B. Ehegatten und minderjährige Kinder). Eingetragene Lebenspartner sind weitgehend gleichgestellt ( 27 Abs. 2 AufenthG). Beim Familiennachzug zu Ausländern müssen bestimmte Grundvoraussetzungen für einen geordneten Familiennachzug erfüllt werden (vgl. 29 Abs. 1 AufenthG). Die Bestimmungen über den Familiennachzug setzen den Besitz einer Blauen Karte EU, Aufenthalts-, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EU desjenigen voraus, zu dem der Nachzug erfolgt (Stammberechtigter bzw. Bezugsperson, 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 31 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 AufenthG). Insoweit handelt es sich um ein hergeleitetes, akzessorisches Aufenthaltsrecht, das grundsätzlich an die aufenthaltsrechtliche Position der Bezugsperson gekoppelt ist, solange nicht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht oder Assoziationsrecht erlangt oder eine rechtliche Verfestigung durch die Erteilung 15

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