Bestellnummer:
|
|
- Bertold Richter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2
3
4 Hinweis: Unsere Fachbücher informieren Sie nach bestem Wissen. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar Verbindliche Rechtsauskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/ Teil C: Familienfreizügigkeit nach Unionsrecht Vorwort Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz Allgemeines Kategorien des Familiennachzugs Anwendungsbereich Aufenthaltszweck Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels Sperrwirkungen, Ausschlusstatbestände Allgemeine und spezielle Erteilungsvoraussetzungen Einhaltung der Visumpflicht Zwingende Voraussetzung Sicherstellung des Lebensunterhalts Voraussetzung im Regelfall Nichtvorliegen eines Ausweisungsgrundes Voraussetzung im Regelfall Beeinträchtigung oder Gefährdung sonstiger Interessen der Bundesrepublik Einhaltung der Passpflicht Voraussetzung im Regelfall Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zwingende Voraussetzung Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise Bedingungen und Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Familienangehçrige Nebenbestimmung
6 2 Familienzusammenführung nach dem Aufenthaltsgesetz Allgemeine Voraussetzungen für die Familienzusammenführung Begriff des Familiennachzugs Grundtatbestand für den Familiennachzug Familiäre Zweck- und Zwangsgemeinschaften Ausschlusstatbestand Täuschung Scheinehe Zwangsverheiratung Versagungsermessen Familiennachzug nach erfolglosem Asylantrag Befristung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Allgemeines Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu Deutschen Ehegattennachzug zu Deutschen Eheliche Lebensgemeinschaft Mindestalter und Spracherfordernis Nachzug eines ausländischen minderjährigen Kindes eines Deutschen Nachzugsanspruch Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung Nachzug des sorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen Sicherstellung des Lebensunterhalts Sicherstellung des Lebensunterhalts beim Ehegattennachzug Sicherstellung des Lebensunterhalts beim Nachzug zu minderjährigen ledigen Bezugspersonen Inanspruchnahme von Sozialhilfe Nachzug des nichtsorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen Gelebte Gemeinschaft und Kindeswohl Sicherstellung des Lebensunterhalts
7 8. EU-Nichtverlassensfälle Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erstmalige Erteilung und Verlängerung Sicherstellung des Lebensunterhalts bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Familienangehçrige von Deutschen Aufenthaltsrecht für Elternteile Eigenständiges Aufenthaltsrecht Sonstige Familienangehçrige Ausübung einer Erwerbstätigkeit Familiennachzug zu Ausländern Allgemeine Nachzugsvoraussetzungen Aufenthaltsrecht der Bezugsperson bzw. des Stammberechtigten im Bundesgebiet Ausreichender Wohnraum beim Nachzug zu Ausländern Beschränkung und Ausschluss des Familiennachzugs Ehegattennachzug Nachzug bei eingetragener Lebenspartnerschaft Allgemeines Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs Allgemeines Mindestalter Spracherfordernis Spracherfordernis bei türkischen Assoziationsberechtigten Ausnahmen vom Mindestalter und Spracherfordernis Anspruchsgruppen Ehegattennachzug im Ermessenswege Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Eingetragene Lebenspartnerschaft
8 8. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Doppel- und Mehrehen Kindernachzug zu den Eltern oder dem Elternteil Allgemeines Begriff des allein personensorgeberechtigten Elternteils Vaterschaftsanerkenntnis Verfahren Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen Nachzugsberechtigung des Kindes zu bestimmten Bezugspersonen Nachzugsanspruch des minderjährigen ledigen Kindes Nachzugsbeschränkung bei minderjährigen ledigen Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres Regelanspruch bei gemeinsamem Sorgerecht Ermessenserteilung in besonderen Härtefällen Kindernachzug Geburt eines Kindes im Bundesgebiet Allgemeines Ermessenserteilung Anspruchserteilung Eintritt der Rechtmäßigkeitsfiktion bei der Geburt Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehçriger zur Vermeidung einer außergewçhnlichen Härte Elternnachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern Nachzug zur Vermeidung einer außergewçhnlichen Härte Ermessensausübung Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Familienangehçrigen Allgemeines Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten und Lebenspartner Verselbstständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten und Lebenspartners
9 2.2 Beisammensein der Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung Prüfungskriterien hinsichtlich des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft Ausschluss der Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts Eigenständiges Aufenthaltsrecht zur Vermeidung einer besonderen Härte Ausübung einer Erwerbstätigkeit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Eigenständiges Aufenthaltsrecht für nachgezogene und im Bundesgebiet geborene Kinder Begünstigter Personenkreis Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts im Adoptionsverfahren Niederlassungserlaubnis für nachgezogene Kinder Niederlassungserlaubnis für 16-jährige Ausländer Dauer des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis für volljährige Ausländer Ausreichende Deutschkenntnisse Integrative Vorleistungen Ausschluss eines Anspruchs Auf dem persçnlichen Verhalten beruhender Ausweisungsgrund Verurteilung in den letzten drei Jahren Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege Erleichterte Erteilung bei Krankheit oder Behinderung Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/ Anwendungsvorrang Bescheinigung des materiellen Aufenthaltsrechts
10 3 Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/ Begünstigter Personenkreis Beschäftigungsrecht Art. 7 Satz 1 erster Spiegelstrich ARB 1/ Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/ Verlust des Assoziationsrechts Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/ Teil C: Familienfreizügigkeit nach Unionsrecht Familiennachzug von drittstaatsangehçrigen Familienangehçrigen zu Unionsbürgern Allgemeines Begriff des Familienangehçrigen Visumpflicht von drittstaatsangehçrigen Familienmitgliedern eines Unionsbürgers Einreise- und Aufenthaltsrecht drittstaatsangehçriger Familienangehçriger Rückkehrer-Fälle Elterliche Sorge für ein Kind Ausstellung einer Aufenthaltskarte Bleiberecht der drittstaatsangehçrigen Familienangehçrigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Familienangehçrige von Unionsbürgern Literaturverzeichnis Abkürzungen Stichwortverzeichnis
11 Vorwort Die Anerkennung der allen Mitgliedern der Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte bildet die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt so die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) v Die Familie ist nach Art. 16 Nr. 3 AEMR die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Demnach ist die Familie für alle Bürger Voraussetzung eines blühenden Gemeinwesens (siehe Seiler, in: Kluth Hrsg., Facetten der Gerechtigkeit Familiengerechtigkeit, 2010, S. 44). Die Familie kann nach der in Art. 16 der Europäischen Sozialcharta gewählten Definition auch als Grundeinheit der Gesellschaft verstanden werden. Demzufolge lebt auch der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann (so Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, 1976, S. 60). Werden Ehe und Familie nicht in einer dem Rechtsstaat würdigen Weise geschützt, wird im Blick auf deren Bedeutung in der Gesellschaftsordnung ein erhebliches Konfliktpotential erzeugt. Die schützenswerte Familie, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Mitglieder einer Patchwork-Familie gehçren kçnnen (vgl. U. v C 15.12), ist im Spektrum der migrationsspezifischen Nachzugsregelungen von zentraler Bedeutung. Diese Regelungen sind darauf angelegt, im Zusammenwirken mit den familienbezogenen Regelungen über die rechtliche Verfestigung des Aufenthalts eine Integrationsdynamik zu entfachen. Systematische Darstellung einschließlich Rechtsprechung Dieses Praxishandbuch enthält eine systematische Darstellung des Familiennachzugs von Ausländern, die nicht einem EU-Mitgliedstaat angehçren (Drittstaatsangehçrige), zu Deutschen, zu Drittstaatsangehçrigen und zu Unionsbürgern. Eingearbeitet sind sachdienliche Hinweise und praxisrelevante Beispielsfälle. Dabei wird die Gewährleistung des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG und der Schutz des Familienlebens nach Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 24 Abs. 2 GRCh) hervorgehoben (vgl. Voßkuhle/Kaiser, Funktionen der Grundrechte, JuS 2011, 411, 412, zur Schutzpflicht nach Art. 6 GG). In diesen Rahmen des Migrationsrechts sind auch Ausführungen zu der neustrukturierten und personell erweiterten Kindernachzugsregelung aufgenommen worden. Einen breiten Raum nimmt die aktuelle 11
12 Vorwort Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Aufenthaltsrecht der ausländischen Familienangehçrigen von deutschen Unionsbürgern ein. Zum besseren Verständnis der praxisnahen Erläuterungen ist eine Zusammenschau der aktuellen ausländerrechtlichen Vorschriften unerlässlich. Zu empfehlen ist hier die Textausgabe Ausländerrecht, Migrations- und Flüchtlingsrecht, ebenfalls im Walhalla Fachverlag erschienen. Dr. Hans-Peter Welte Hinweis: Dieses Praxishandbuch behandelt Themen und Fallkonstellationen im Bereich der Familienzusammenführung sowohl von Ausländerinnen wie auch von Ausländern. Die im Buchtext verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen lediglich der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit und lassen daher nicht auf eine Begrenzung des begünstigten Personenkreises beim Familiennachzug schließen. 12
13 Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen A
14 Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz 1 Nachzugsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz 1. Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz erfüllt das verfassungsrechtliche Schutz- und Fçrderungsgebot für Ehe und Familie nach Art. 6 GG, indem es in Kapitel 2 Abschnitt 6 beim Aufenthalt aus familiären Gründen das Vorliegen einer nach dem Grundgesetz schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft voraussetzt (vgl. 27 Abs. 1 AufenthG). Danach kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des nach Art. 6 GG gebotenen Schutzes von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden. Begünstigt sind Deutsche mit ausländischen Familienangehçrigen ( 27, 28 AufenthG) und rein ausländische Familien samt eingetragene Lebenspartner ( 27, 29 ff. AufenthG). Stellen sich Unionsbürger und deren drittstaatsangehçrige Familienangehçrige nach dem Aufenthaltsgesetz günstiger als nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, findet bei ihnen das Aufenthaltsgesetz auch in Fällen des Familiennachzugs Anwendung ( 11 Abs. 1 letzter Satz FreizügG/EU Grundsatz der Meistbegünstigung; Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV, Art. 21 GRCh). Hinweis: Der Rat der EU hat am die für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung erlassen FamiliennachzugRL/EU (ABl. EU L 251 v , S. 12). Diese Richtlinie regelt die Familienzusammenführung von rechtmäßig in den EU-Mitgliedstaaten lebenden Drittstaatsangehçrigen. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung, Versagung oder Entziehung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung zu Drittstaatsangehçrigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten. Sie beinhaltet das Recht auf Nachzug von Ehegatten, minderjährigen Kindern und ggf. weiteren Familienangehçrigen sowie nicht verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erstes Richtlinienumsetzungsgesetz v (BGBl. I S. 1970) diente der 14
15 Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen vollständigen bzw. weiteren Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG in das innerstaatliche Recht (vgl. Welte, Die Reform des Zuwanderungsrechts, S. 59 ff., Walhalla Fachverlag, Regensburg 2008; Thym, Europäischer Grundrechtsschutz und Familienzusammenführung, NJW 2006, 3249; Groenendijk, Familienzusammenführung als Recht nach Gemeinschaftsrecht, ZAR 2006, 191; Hailbronner, Die Richtlinie zur Familienzusammenführung, FamRZ 2005, S. 1 8; Hauschild, Neues europäisches Einwanderungsrecht: Das Recht auf Familienzusammenführung, ZAR 2003, 266). Für den Aufenthaltszweck Familiennachzug (Oberbegriff), der sich in den Nachzug zu Deutschen in Bezug auf ausländische Ehegatten, Kinder und Eltern ( 28 AufenthG) sowie den Ehegattennachzug ( 30 AufenthG), den Kindernachzug ( 32 und 33 AufenthG) und den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehçriger ( 36 AufenthG) zu Ausländern gliedert, stellt das Aufenthaltsgesetz eine Reihe abgestufter Regelungen zur Verfügung, in denen dem Schutz- und Fçrderungsgebot des Art. 6 GG nach Maßgabe der nach Fallgruppen gewichteten besonderen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, InfAuslR 1998, 276). Der Familiennachzug erfordert das Vorliegen des Grundtatbestandes des 27 Abs. 1 AufenthG. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des nachzugsberechtigten Personenkreises ist der Familienbegriff i. S. v. Art. 6 Abs. 1 GG, nämlich die familiäre bzw. eheliche Lebensgemeinschaft (Kreis der besonders schützenswerten Kleinfamilie, z. B. Ehegatten und minderjährige Kinder). Eingetragene Lebenspartner sind weitgehend gleichgestellt ( 27 Abs. 2 AufenthG). Beim Familiennachzug zu Ausländern müssen bestimmte Grundvoraussetzungen für einen geordneten Familiennachzug erfüllt werden (vgl. 29 Abs. 1 AufenthG). Die Bestimmungen über den Familiennachzug setzen den Besitz einer Blauen Karte EU, Aufenthalts-, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EU desjenigen voraus, zu dem der Nachzug erfolgt (Stammberechtigter bzw. Bezugsperson, 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 31 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 AufenthG). Insoweit handelt es sich um ein hergeleitetes, akzessorisches Aufenthaltsrecht, das grundsätzlich an die aufenthaltsrechtliche Position der Bezugsperson gekoppelt ist, solange nicht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht oder Assoziationsrecht erlangt oder eine rechtliche Verfestigung durch die Erteilung 15
Gesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 183 Teil C:
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 175 Teil C:
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen... 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/80... 183
MehrFamilienzusammenführung. DGB Bildungswerk
Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug
MehrZum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz
Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Verfasser/in:
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Ratgeber sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater
MehrGesamtinhaltsübersicht
Inhalt Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen... 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehçrige nach dem ARB 1/80...
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater
Mehrer sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,
MehrHans-Peter Weite. Der Familienschutz im Spektrum des Ausländerrechts
Hans-Peter Weite Der Familienschutz im Spektrum des Ausländerrechts Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung 25 I. Fragestellungen 25 IL Methode 1 Der Schutz der Familie - ein Menschenrecht
MehrAusländerrecht und Jugendhilfe
SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche
MehrGrundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Einreise und Aufenthalt. Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (= Kapitel 2 im AufenthG)
Grundlagen Rechtsquellen des Ausländerrechts Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Beschäftigungsverordnung (BeschV) Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) Asylgesetz (früher: Asylverfahrensgesetz)
MehrAsyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich
Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht 1. Vorlesung, RLC Leipzig, 3.4.2017 Dr. Carsten Hörich Rechtliche Grundlagen Grundsatz: 50 Abs. 1 AufenthG Ein Ausländer ist zur
MehrZum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und zur Aufnahme der Familienangehörigen von Spätaussiedlern
Zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und zur Aufnahme der Familienangehörigen von Spätaussiedlern 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und zur Aufnahme
Mehr104a AufenthG - Altfallregelung
104a AufenthG - Altfallregelung (1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich am 1. Juli 2007 seit mindestens acht
MehrVielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts
Vielen Dank für die Einladung 1 Senem Güler-Räcke Zur Person o Selbständige Rechtsanwältin seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Strafrecht Verfahrensbeiständin Kanzleianschrift: Limmerstr.
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BVerwG 10 C 24.12 OVG 3 B 28.11 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Juni 2013 durch den Vorsitzenden
MehrAufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende
Newsletter 27.08.2018 Aufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende Es hat sich herumgesprochen, dass es für manche Geflüchtete nach 4 Jahren in Deutschland
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einbürgerung von EU-Ausländern Deutscher Bundestag WD /17
Einbürgerung von EU-Ausländern 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbürgerung von EU-Ausländern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 04.10.2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen
MehrCHECKLISTE: Ehe zwischen Deutschen und Ausländern was sollten Betroffene beachten?
CHECKLISTE: Ehe zwischen Deutschen und Ausländern was sollten Betroffene beachten? LIEBE CONTRA BÜROKRATIE Die Globalisierung macht zum Glück auch vor der Liebe nicht Halt und so kommt es, dass beispielsweise
MehrSchriften zum Migrationsrecht. Hans-Peter Welte. Der Familienschutz im Spektrum des Ausländerrechts. Nomos
Schriften zum Migrationsrecht 7 Hans-Peter Welte Der Familienschutz im Spektrum des Ausländerrechts Nomos Schriften zum Migrationsrecht Herausgegeben von Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
MehrSelbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen.
Informationen zu assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (Beschluss ARB Nr. 1/80) Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10
Mehr3. Kapitel: Grundzüge des Ausländerrechts
1 3. Kapitel: Grundzüge des Ausländerrechts 9 GRUNDSTRUKTUREN UND BEGRIFFE DES GELTENDEN AUSLÄNDERRECHTS Zur Vertiefung: Barwig/Beichel-Benedetti/Brinkmann, Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2009; Dollinger/Speckmaier,
MehrÜberblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den
Überblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den 22.03.2018 Zusammenarbeit der Akteure Weitere Informationen (wer macht was
MehrArbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt?
Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt? Ein Leistungsanspruch nach dem SGB ll besteht für Ausländerinnen und Ausländer, wenn: sie nicht unter einen Leistungsausschluss nach 7 Abs.
Mehr23 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 104a Ja Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten
Voraussetzung für einen Anspruch nach dem SGB II ist stets ein Pass, Passersatz oder Passersatzpapier und eine zur Leistung berechtigende Aufenthaltserlaubnis Status/Recht Anspruch nach SGB II Erläuterungen
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrErläuterung der verschiedenen Aufenthaltstitel aus dem Aufenthaltsgesetz sowie weiterer Aufenthaltsrechte
Erläuterung der verschiedenen Aufenthaltstitel aus dem Aufenthaltsgesetz sowie weiterer Aufenthaltsrechte 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Erläuterung der verschiedenen Aufenthaltstitel aus dem Aufenthaltsgesetz
MehrArbeitsmigration und Studium von Ausländern
Hans-Peter Weite Arbeitsmigration und Studium von Ausländern Praxishandbuch zum Zuwanderungsrecht Mit Aktionsprogramm zur Sicherung der Fachkräftebasis IMWALHALLA FACHVERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrAktuelle Rechtslage hinsichtlich der Ausweisung straffälliger Ausländer
Aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Ausweisung straffälliger Ausländer Nach geltender Rechtslage ist eine Ausweisung straffälliger Ausländer ohne rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung möglich, wenn
MehrSynopse zum neuen und alten Aufenthaltsrecht
Synopse zum neuen und alten Aufenthaltsrecht Aufenthaltsgesetz Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 (Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich) 1 Abs. 1 (Einreise und Aufenthalt von Ausländern) 2 (Begriffsbestimmungen)
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - IV - GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
MehrRoland Kugler. Ausländerrecht. Ein Handbuch. Stand: Lamuv Taschenbuch 131
Roland Kugler Ausländerrecht Ein Handbuch Stand: 1.3.1995 Lamuv Taschenbuch 131 Inhalt Inhalt 11 Vorwort zur zweiten neubearbeiteten Auflage 12 Abkürzungsverzeichnis 14 Hinweise zur Benutzung des Handbuches
MehrEinreise und Aufenthalt aus familiären Gründen
Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Foto: Marion Vogel 2 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Die Einreise und der
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014
deutsche und europäische Asylsystem 04.11.2014 Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
MehrRegelungen zum Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht
Regelungen zum Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zum Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13. Februar 2018 Fachbereich:
MehrDie Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union
Hennann Schöllhorn Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der
MehrKunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.), Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.
Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail dgv@kohlhammer.de
MehrDeutscher Caritasverband
Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl L 251 vom 3.10.2003, S. 12 ff.). Kurzbewertung: Am 22.9.2003 ist nach langwierigen intensiven Diskussionen die Familienzusammenführungsrichtlinie
MehrBasiswissen Migration
Basiswissen Migration R E C H T L I C H E A S P E K T E O R I E N T I E R U N G S H I L F E N F Ü R D I E P Ä D A G O G I S C H E P R A X I S C H E M N I T Z, 0 3. 0 7. 2 0 1 5 B I R G I T B R O S Z E
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand
Erläuterung der verschiedenen Aufenthaltstitel aus dem Aufenthaltsgesetz sowie weiterer Aufenthaltsrechte Aktualisierung des es WD 3-3000 - 251/14 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Erläuterung der verschiedenen
MehrZum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile
Zum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. Mai 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrFrauen und Ausländerrecht
Dorothee Frings Frauen und Ausländerrecht Die Härteklauseln des Ausländeraufenthaltsrechts unter frauenspezifischen Gesichtspunkten Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrZur Ableitung einer Pflicht zur Durchführung systematischer Grenzkontrollen aus 18 Asylgesetz
Zur Ableitung einer Pflicht zur Durchführung systematischer Grenzkontrollen aus 18 Asylgesetz 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Ableitung einer Pflicht zur Durchführung systematischer Grenzkontrollen
MehrAsylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis
Asylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis Ver%efungsveranstaltung im Rahmen der Refugee Law Clinic Berlin Johanna Mantel 1 Familienzusammenführung nach der Dublin- Verordnung Familiennachzug nach 27
MehrAusländerbeirat der Landeshauptstadt München. Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage
Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage Beschluss Nr. 68 Beschluss der Vollversammlung vom 26.11.07
MehrZur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger
Zur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger Aktenzeichen: Abschluss der
MehrMelanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention
SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, 07.10.2015
MehrInhalt. Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss
Abkürzungsverzeichnis Einleitung Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss Die Funktion von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss 1.1 Der Familienleistungsausgleich
MehrRoland Kugler. Ausländerrecht. Ein Handbuch. Lamuv Taschenbuch 131
Roland Kugler Ausländerrecht Ein Handbuch Lamuv Taschenbuch 131 Inhalt Inhalt 11 Vorwort 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Benutzungshinweise 16 Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen 17 Die Aufenthaltserlaubnis
MehrErteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass
MehrFlüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?
Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen (LAG-B) am 30. März 2015 Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?
MehrWillkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ
Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und
MehrForum. Das Ausländerrecht in der Praxis. Familiennachzug zu. eine systemische. Schutzberechtigten. Einführung
Forum Das Ausländerrecht in der Praxis Familiennachzug zu eine systemische Einführung Referat von Rechtsanwältin Kleta Grießhaber JMD-Konferenz - 30.11.2017 - Berlin 1. Überblick Gliederung 2. Familiennachzug
Mehr# 3: Aufenthaltsverfestigung und Familiennachzug
WS 2016/17: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht # 3: Aufenthaltsverfestigung und Familiennachzug 08.11.2016 Dr. Johannes Eichenhofer, Berlin 1 Überblick über die Vorlesung I. Das Konzept
MehrAusländerrecht und Asylverfahrensrecht
Ausländerrecht und Asylverfahrensrecht Wilhelm Bamberger Richter am Verwaltungsgericht, nebenamtlicher Dozent bei denbundesakademie für öffentliche.verwaltung im, Bundesministerium des Innern, der Akademie
Mehr10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2017/18: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht 10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 09.01.2018 Dr. Johannes Eichenhofer
MehrVorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19
Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Vorsorgevollmacht 3 Hinweise zur Vorsorgevollmacht 3 Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9 2 Betreuungsverfügung 15 Hinweise zur Betreuungsverfügung 15 Betreuungsverfügung
MehrKeine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge?
Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge? Rechtsgrundlagen, Zusammenstellung Georg Classen, www.fluechtlingsrat-berlin.de, 20.06..2006 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 7 - Berechtigte
MehrNr. 1 b Aufenthaltsverordnung Gebühren
Hinweis: Hier sind alle Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Visumerteilung zusammengefasst. Berücksichtigt werden sowohl das Schengen-Visum als auch das nationale Visum, die in der Ausländergebührenordnung
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht. 30. August 2012
Einführung in das Aufenthaltsrecht 30. August 2012 Aufenthaltstitel Grundsatz: Jeder (befristete) Aufenthaltstitel ist im weitesten Sinne an einen bestimmten Zweck gebunden. Keine Aufenthaltstitel Aufenthaltsstatus
MehrAufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung
Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung 1. Allgemeine Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland 1.1. Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke - Visumsfreier Kurzaufenthalt
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt
MehrÜbersicht: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel
Übersicht: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines 4 Abs. 5 6 Abs. 1 6 Abs. 3 7 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltserlaubnis (AE) für
MehrAUSLÄNDERRECHT FÜR FAMILIENRECHTLER MANNHEIMER ANWALTSVEREIN
AUSLÄNDERRECHT FÜR FAMILIENRECHTLER 23.03.2016 MANNHEIMER ANWALTSVEREIN V O R T R A G V O N İ L K N U R Ş E N O L - B A Y S U R E C H T S A N W Ä L T I N F A F. F A M R TRENNUNG ES/ LP-ANTRAG AUFENTHALTSERLAUBNIS?
MehrAusländer, Asyl- und Flüchtlingsrecht
Prof. Dr. Ingo Kraft Ausländer, Asyl- und Flüchtlingsrecht 1. Teil: Ausländerrecht 1 Einführung 1. Regelungszwecke 2. Einschränkung der nationalen Regelungssouveränität 2.1 Unionsrecht 2.2 Völkerrecht
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
Mehr+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten und deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger)
+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger) 4 Abs. 5 AE für Ausländer n. d. Assoziationsabkommen EWG / Türkei
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde
MehrKunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.
Verlag für die öffentliche Verwaltung Ausländerrecht Die unten aufgeführten Artikel werden in der jeweils angegebenen Menge hiermit bestellt Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz. Wissenschaftliche Dienste WD /12
Deutscher Bundestag Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz Seite 2 Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrFachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen
FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016
MehrFreizügigkeitsgesetz EU. Fallbeispiele
Freizügigkeitsgesetz EU Fallbeispiele Fallbeispiel 1 Delon Der französische Bauunternehmer Delon möchte in Deutschland eine Ferienhaussiedlung bauen. Benötigen 1. er selbst, 2. seine 18 und 21 Jahre alten
MehrBeate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n
Ausländerrechtliche Grundlagen und Informationen für Vertreter der Kommunen, Ehrenamtliche und Freundeskreise zum Thema Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn Beate Reimold-Polenske, Juli 2015 Einführung Rechtsgrundlagen,
MehrAntrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Eingangsdatum Hinweise: Die mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zwecke
MehrHessisches Ministerium des Innern und für Sport Bleiberechtsregelung und Umsetzung in Hessen
Bleiberechtsregelung und Umsetzung in Hessen agah am 3. März 2007 Rüsselsheim Wilfried Schmäing Wiesbaden, den 5. März 2007 Bleiberechtsregelung Anordnung nach 23 Abs. 1, 60 a Abs. 1 AufenthG Innenministerkonferenz
MehrFamilienzusammenführung Verfahren und mögliche Probleme
Familienzusammenführung Verfahren und mögliche Probleme Trier, 11.05.2016 Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner kanzlei@ra-leuschner.de 1 Ablauf Grundlagen (kurz) Verfahren und mögliche Probleme 2 Grundlagen
MehrHinweise zur Beratung von nicht-deutschen Staatsangehörigen
Hinweise zur Beratung von nicht-deutschen Staatsangehörigen Nicht-deutsche Staatsangehörige erleiden oft massive Rechtsnachteile dadurch, dass sie nicht bzw. nicht rechtzeitig Anträge auf Verfestigung
MehrSCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen
1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Syrische
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 9.12 OVG 3 B 22.10 Verkündet am 18. April 2013 Werner als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der
MehrInformationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
MehrLandesbeauftragte für Migration und Teilhabe
Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 2 21, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - nur per Email - Landkreise und kreisfreie Städte, große selbständige Städte,
MehrDeutscher Caritasverband
Kommentar zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer
MehrZuwanderungsgesetz. Miriam Mitru, Vanessa Kaiser
Zuwanderungsgesetz Miriam Mitru, Vanessa Kaiser Gliederung Definition - Zuwanderungsgesetz Neuregelungen - Gliederung des Gesetzes - Neuregelung des Aufenthaltstitel - Regelungen der arbeitserlaubnisrechtlichen
Mehr2 Regelungsgegenstand und Rechtsquellen des Ausländerrechts
Vorwort.................................. V Abkürzungsverzeichnis.......................... XIX A. Allgemeiner Überblick................. 1 1 Migration Zahlen und Fakten zur Einwanderung in die Bundesrepublik
Mehr# 2: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2016/17: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht # 2: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 01.11.2016 Dr. Johannes
MehrEuropäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte
Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit
MehrAKADEMIE DER POLIZEI BADEN-WÜRTTEMBERG FACHBEREICH KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG. Aufenthaltsgesetz 2004 Ausländergesetz 1990.
AKADEMIE DER POLIZEI BADEN-WÜRTTEMBERG FACHBEREICH KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG Akademie der Polizei Baden-Württemberg Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg i. Br. Aufenthaltsgesetz 2004 Ausländergesetz 1990
MehrZuwanderungsrecht. - Grundlagen - Jürgen Blechinger
Zuwanderungsrecht - Grundlagen - Jürgen Blechinger Zentrale Fragen, die in jeder Beratung geklärt werden müssen: Staatsangehörigkeit? Aufenthaltsstatus? Erlangung bzw. Verfestigung des Aufenthaltsrechts/Einbürgerung?
MehrBestellnummer:
Stand: Februar 2009 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Februar 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie
MehrGrundlagen des Ausländer- und Asylrechts
Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts Ausländerrecht an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern von Marion Böttcher und David Müller hauptamtliche Hochschullehrer an der Hochschule für
MehrQuelle mit Stand vom : /Auslaenderrecht/16.html
+++ start of file +++ Quelle mit Stand vom 2015-06-12: http://www.bmi.bund.de/shareddocs/faqs/de/themen/migration /Auslaenderrecht/16.html Häufig gestellte Fragen zum Thema: Ausländerrecht Welche Aufenthaltstitel
MehrVisaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten
Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Grundsatz: Visumpflicht für alle Ausnahmen: keine Visumpflicht für EU-Bürger Visumpflicht visumfreie Einreise, auch
MehrZur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann.
0600 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 2 AufenthG 26 Abs. 4 AufenthG 9 VwGO 123 Abs. 1 Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
MehrDie Sicherung des Lebensunterhalts
Die Sicherung des Lebensunterhalts Gedanken zur Rechtsprechung des BVerwG Michael Hoppe ein Beitrag zur Tagung: Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2012 27. 29.01.2012 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/120128_hoppe_lebensunterhalt.pdf
MehrAKADEMIE DER POLIZEI BADEN-WÜRTTEMBERG. Fachbereich Kriminalitätsbekämpfung. Ausländergesetz 1990 Aufenthaltsgesetz 2004.
AKADEMIE DER POLIZEI BADEN-WÜRTTEMBERG Fachbereich Kriminalitätsbekämpfung Akademie der Polizei Baden-Württemberg Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg i. Br. Ausländergesetz 1990 Aufenthaltsgesetz 2004
Mehr