Roland Kugler. Ausländerrecht. Ein Handbuch. Lamuv Taschenbuch 131
|
|
- Irma Bayer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Roland Kugler Ausländerrecht Ein Handbuch Lamuv Taschenbuch 131
2 Inhalt Inhalt 11 Vorwort 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Benutzungshinweise 16 Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen 17 Die Aufenthaltserlaubnis ( 15 AuslG) 17 Die befristete Aufenthaltserlaubnis 19 Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis 21 Die Aufenthaltsberechtigung ( 27 AuslG) 23 Die Aufenthaltsbewilligung ( 28 AuslG) 24 Die Aufenthaltsbefugnis ( 30 AuslG) 26 Die Duldung ( 55 AuslG) 27 Die rechtmäßige Einreise 27 Einreise von Angehörigen der EG-Staaten 27 Einreise von Staatsangehörigen aus Nicht-EG-Staaten ( 3 AuslG) 27 Allgemeine Visumspflicht 28 Ausnahmen von der Visumspflicht 30 Die verschiedenen Aufenthaltszwecke (Wer darf einreisen?) 30 Einreise zur Arbeitsaufnahme ( 10 AuslG) 31 Einreise zum in der Bundesrepublik lebenden Ehepartner ( 17,18 AuslG) 34 Aufenthaltsverfestigung der nachgezogenen Ehepartner 34 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei fortbestehender Ehe 35 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Ehegatten 35 Aufenthaltsberechtigung für nachgezogene Ehegatten 36 Weiteres Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe
3 6 Inhalt 37 Einreise von Kindern zu den hier lebenden Eltern, sogenannter Kindernachzug ( 20 AuslG) 37 Kindernachzug zu Asylberechtigten 38 Kindernachzug zu sonstigen Ausländern 39 Aufenthaltsverfestigung der nachgezogenen Kinder 39 Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder 40 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder ( 26 AuslG) 41 Eigenständiges Aufenthaltsrecht für nachgezogene Kinder 41 Aufenthaltsberechtigung für nachgezogene Kinder 41 Aufenthaltsrecht der in der Bundesrepublik geborenen Kinder ( 211 AuslG) 42 Nachzug zu sonstigen Familienangehörigen ( 22 AuslG) 43 Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher ( 23 AuslG) 43 Einreise und Aufenthalt des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen 44 Einreise und Aufenthalt des ausländischen Kindes eines deutschen Staatsangehörigen 44 Einreise zur Wiederkehr in die Bundesrepublik und anschließender Aufenthalt ( 16 AuslG) 44 Einreise zur Wiederkehr junger Ausländer und deren anschließender Aufenthalt 46 Einreise zur Wiederkehr von Rentnern und deren anschließender Aufenthalt ( 16 V AuslG) 47 Politische Betätigung von Ausländern 50 Die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes 50 Ausreisepflicht wegen fehlender oder abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung ( 42 AuslG) 50 Ausreisepflicht wegen ungültigen Reisepasses ( 43 AuslG) 51 Ausreisepflicht wegen Unterbrechung des Aufenthaltes 52 Ausreisepflicht wegen Ausweisung 53 Wirkungen der Ausweisung
4 Inhalt 54 Voraussetzungen für eine Ausweisung Allgemeine Grundsätze - Die Ausweisungsgründe des 461 AuslG - Die Ist-Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit nach 471AuslG - Die Regelausweisung nach 47IIAuslG 59 Der besondere Ausweisungsschutz des 48 AuslG 60 Der besondere Ausweisungsschutz von EG-Staatsangehörigen 61 Der besondere Ausweisungsschutz von türkischen Staatsangehörigen 62 Die Abschiebung ( 49 ff. AuslG) 62 Voraussetzungen der Abschiebung 63 Abschiebehaft ( 57 AuslG) 63 Die Vorbereitungshaft ( 571 AuslG) 64 Die Sicherungshaft ( 57II AuslG) 65 Das Verfahren bei Anordnung der Abschiebung 65 Das Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter ( 51 AuslG) 65 Die Abschiebehindernisse des 53 AuslG 67 Die humanitären Abschiebehindernisse des 54 AuslG 69 Zurückweisung und Zurückschiebung 70 Das Arbeitserlaubnisrecht 70 Grundsätze des Arbeitserlaubnisrechts 71 Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis 71 Rechtmäßiger Aufenthalt 71 Bindungswirkung eines ausländerrechtlichen Verbots der Arbeitsaufnahme 71 Die Erfüllung der Wartezeit 72 Die verschiedenen Arbeitserlaubnisse 72 Die allgemeine Arbeitserlaubnis 73 Die besondere Arbeitserlaubnis 75 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit 75 Allgemeines 75 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt ( 4 RuStAG)
5 8 Inhalt 76 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Legitimation ( 5 RuStAG) 76 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind (Adoption - 6 RuStAG) 77 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung 80 Die Einbürgerung nach 8 RuStAG Die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 8 RuStAG - Das Ermessen der Einbürgerungsbehörde - Ermessensbeschränkungen gegenüber besonderen Personengruppen 80 Die Einbürgerung nach 9 RuStAG für Ehegatten Deutscher 81 Die Einbürgerung nach 10 RuStAG für nichteheliche Kinder eines Deutschen 81 Die Einbürgerung ehemaliger Deutscher nach 13 RuStAG 81 Die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer nach 85 AuslG 82 Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern mit langem Aufenthalt nach 86 AuslG 83 Weitere Einbürgerungserleichterungen für junge Ausländer und Ausländer mit langem Aufenthalt Ausnahmen vom Erfordernis des Aufgebens der bisherigen Staatsangehörigkeit nach 87AuslG - Ausnahmen vom Erfordernis der Straflösigkeit nach 88 AuslG - Ausnahmen vom Erfordernis des rechtmäßigen Aufenthaltes nach 89 AuslG 85 Das Verfahren und die Gebühren der Einbürgerung 87 Gesetze und Verordnungen 87 Ausländergesetz (AuslG) 133 Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) 149 Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (Arbeitsaufenthalteverordnung -AAV) 154 Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der
6 Inhalt Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Aufenthaltsgesetz/EWG - AufenthG/EWG) 163 Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Ass-EWG/ Türkei) - Auszug 164 Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei - Auszug 167 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Auszug 169 Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer (Arbeitserlaubnisverordnung - AEVO) 176 Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahme- Verordnung) 181 Europäisches Niederlassungsabkommen (ENA) 191 Art. 116 Grundgesetz (GG) 192 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 197 Einbürgerungsrichtlinien (Einb.Rili) 209 Register
Das Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrFamilienzusammenführung. DGB Bildungswerk
Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug
MehrAusbildungs- und Berufsförderung für MigrantInnen
Ausbildungs- und Berufsförderung für MigrantInnen Dokumentation der Fachtagung für MultiplikatorInnen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg am 3. Juni 2002 im Arbeitsamt Bad Oldesloe Die Veranstalterinnen
MehrAusländerrecht. Eine fallorientierte Darstellung für Praxis und Ausbildung
Ausländerrecht Eine fallorientierte Darstellung für Praxis und Ausbildung Von Franz-Wilhelm Dollinger Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe Lehrbeauftragter an der FH für Rechtspflege Schwetzingen und
MehrDeutscher Caritasverband
Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl L 251 vom 3.10.2003, S. 12 ff.). Kurzbewertung: Am 22.9.2003 ist nach langwierigen intensiven Diskussionen die Familienzusammenführungsrichtlinie
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 183 Teil C:
MehrSozialrechtliche Bedingungen für Ausländer
Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer - Der undzum in Übersichtstafeln - Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486 26 voigt@ggua.de www.ggua-projekt.de
MehrDAS NEUE AUFENTHALTSRECHT
Zu welchem Zweck können sich Ausländer in Deutschland aufhalten? Müssen Sie nach dem Erhalt eines Aufenthaltstitels noch eine Arbeitsgenehmigung von der Arbeitsverwaltung besitzen, um unselbständig arbeiten
MehrZuwanderungsrecht. - Grundlagen - Jürgen Blechinger
Zuwanderungsrecht - Grundlagen - Jürgen Blechinger Zentrale Fragen, die in jeder Beratung geklärt werden müssen: Staatsangehörigkeit? Aufenthaltsstatus? Erlangung bzw. Verfestigung des Aufenthaltsrechts/Einbürgerung?
MehrAnspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Anspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Ausländer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben ein Recht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Maßgebliche Vorschrift
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung :
Januar 2011 Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Sehr geehrte Einbürgerungsbewerberin, sehr geehrter Einbürgerungsbewerber, nachfolgend genannte Informationen sollen Ihnen helfen Ihre persönlichen
Mehr1. Allgemeine Fragen zum Aufenthaltstitel
Am 1. Januar 2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Ein wesentlicher Teil ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des bisher geltenden Ausländergesetzes (AuslG) tritt.
MehrDas Zuwanderungsgesetz
Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München Ein neues Gesetz für Sie: Das Zuwanderungsgesetz Eine Zusammenstellung der wesentlichen Regelungen für Ausländer/innen von Staaten außerhalb der EU, Unionsbürger/innen
MehrSelbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen.
Informationen zu assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (Beschluss ARB Nr. 1/80) Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz. Wissenschaftliche Dienste WD /12
Deutscher Bundestag Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz Seite 2 Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, 51 Aufenthaltsgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrIlllllllllllllllllllll Asyl recht und Asylverfah rensrecht. Darstellung. von Petor Jülke Oberamtsrat. 3. Auflage.
Asyl recht und Asylverfah rensrecht Darstellung von Petor Jülke Oberamtsrat 3. Auflage HLuHB Darmstadt Illlllllllllllllllllll 13553610 i i KOMMUNAL- UND SCHUL-VEIRLAG GmbH & Co. WIESBADEN Asylrecht und
MehrDer Ministerrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2000 folgenden Beschluss gefasst:
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die stärkere Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Interessen des Mittelstandes bei der Anwendung von 8 AAV vom 8. Januar 2001 Az.: 4-133/78 A Der Ministerrat
MehrIch bin darüber belehrt worden,
Sicherheitsrechtliche Befragung zur Klärung von Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt und zur Feststellung des Versagungsgrundes Versagungsgrund der sicherheitsgefährdenden Betätigung nach 8 Abs. 1 Nr.
Mehr23 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 104a Ja Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten
Voraussetzung für einen Anspruch nach dem SGB II ist stets ein Pass, Passersatz oder Passersatzpapier und eine zur Leistung berechtigende Aufenthaltserlaubnis Status/Recht Anspruch nach SGB II Erläuterungen
MehrMerkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich
Rechts- und Konsularabteilung Hausanschrift: 28 rue Marbeau 75116 Paris Postanschrift: BP 30 221 75364 Paris CEDEX 08 TEL +33 (0)1 53 83 45 00 FAX +33 (0)1 53 83 46 50 INTERNET: www.paris.diplo.de MAIL:
MehrDGB BILDUNGSWERK. Jetzt. handeln! Beantragen Sie jetzt die. Aufenthaltsberechtigung
DGB BILDUNGSWERK Jetzt handeln!! Beantragen Sie jetzt die Aufenthaltsberechtigung 1 2 Vorwort Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Deutschland
MehrZur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger
Zur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger Aktenzeichen: Abschluss der
MehrRechtslage für die Arbeitsaufnahme australischer Staatsangehöriger in Deutschland
Rechtslage für die Arbeitsaufnahme australischer Staatsangehöriger in Deutschland - Ausarbeitung - 2009 Deutscher Bundestag WD 3-3000 - 349/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in:
MehrZuwanderungsgesetz. Miriam Mitru, Vanessa Kaiser
Zuwanderungsgesetz Miriam Mitru, Vanessa Kaiser Gliederung Definition - Zuwanderungsgesetz Neuregelungen - Gliederung des Gesetzes - Neuregelung des Aufenthaltstitel - Regelungen der arbeitserlaubnisrechtlichen
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Deutscher Bundestag WD /13
Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. September 2013 Fachbereich:
MehrGesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet
Ein Service juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über Einreise und den Aufenthalt von Auslänn im Bundesgebiet Datum: 9. Juli 1990 Fundstelle: BGBl I 1990, 1354, 1356 Textnachweis ab: 15. 7.1990 Maßgaben
MehrCHECKLISTE: Ehe zwischen Deutschen und Ausländern was sollten Betroffene beachten?
CHECKLISTE: Ehe zwischen Deutschen und Ausländern was sollten Betroffene beachten? LIEBE CONTRA BÜROKRATIE Die Globalisierung macht zum Glück auch vor der Liebe nicht Halt und so kommt es, dass beispielsweise
MehrI. Ausländer in Deutschland, Grunddaten
ibv Nr. 9 vom 30. April 2003 Publikationen I. Ausländer in Deutschland, Grunddaten Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatte die Bundesrepublik Deutschland am 31. 12. 2001 eine Gesamtbevölkerungszahl
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014
deutsche und europäische Asylsystem 04.11.2014 Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
MehrErleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche
Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/617 Landtag (zu Drs. 18/414) 18. Wahlperiode 29.10.2012 Erleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche Bericht der staatlichen Deputation
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrArbeitsmigration und Studium von Ausländern
Hans-Peter Weite Arbeitsmigration und Studium von Ausländern Praxishandbuch zum Zuwanderungsrecht Mit Aktionsprogramm zur Sicherung der Fachkräftebasis IMWALHALLA FACHVERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrVollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG); Ermessensausübung bei der Einbürgerung besonderer Personengruppen nach 8 StAG
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kreisverwaltungen Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
MehrMerkblatt über die wichtigsten Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsabgehörigkeit. Voraussetzung: deutsche Staatsangehörigkeit der/des
Anlage 8 Merkblatt über die wichtigsten Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsabgehörigkeit 1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Eheliche Geburt
MehrZum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz
Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Verfasser/in:
MehrArbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt?
Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt? Ein Leistungsanspruch nach dem SGB ll besteht für Ausländerinnen und Ausländer, wenn: sie nicht unter einen Leistungsausschluss nach 7 Abs.
MehrVorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIX A. Allgemeiner Überblick Migration Zahlen und Fakten zur Einwanderung in die Bundesrepublik
Vorwort.............................................. V Abkürzungsverzeichnis.................................... XIX A. Allgemeiner Überblick.................................. 1 1 Migration Zahlen und
MehrInhalt. Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss
Abkürzungsverzeichnis Einleitung Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss Die Funktion von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss 1.1 Der Familienleistungsausgleich
MehrDaten Fakten Trends. Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung
Daten Fakten Trends I N F O R M A T I O N E N Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung Stand: 2004 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Herausgeberin), Berlin,
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
Mehr1. Ansprüche von marokkanischen und tunesischen Staatsangehörigen
Nds. Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, Postfach 141, 30001 Hannover Bezirksregierungen Braunschweig 38022 Braunschweig Hannover 30002 Hannover Lüneburg 21332 Lüneburg Weser-Ems 26106 Oldenburg
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres Behörde für Inneres, Johanniswall 4, D-20095 Hamburg An Bezirksämter Einwohner-Zentralamt Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt Staatsrat
MehrHESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung! 1 1. Einbürgerung: Was ist das? Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrAusländerrecht für japanische Staatsangehörige mit besonderem Augenmerk auf deren Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. Thorsten Maiwald / Ulrich Ott *
Ausländerrecht für japanische Staatsangehörige mit besonderem Augenmerk auf deren Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Thorsten Maiwald / Ulrich Ott * I. Völkerrechtliche Rahmenbedingungen II. Ausländerpolitische
MehrInformationen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt Grundsätze Es gibt zwei Prinzipien des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt: Das lus sanguinis (Abstammungsprinzip)
Mehr104a AufenthG - Altfallregelung
104a AufenthG - Altfallregelung (1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich am 1. Juli 2007 seit mindestens acht
MehrSozialrechtliche Bedingungen für Nicht-EU-Ausländer. -Der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt in Übersichtstafeln
Sozialrechtliche Bedingungen für Nicht-EU-Ausländer -Der und zum in Übersichtstafeln Stand: April 2009 Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486
Mehrg Zuwanderung das neue Gesetz
g Zuwanderung das neue Gesetz www.bmi.bund.de Vorwort des Bundesinnenministers Die Gestaltung der Zuwanderung ist eine entscheidende Frage für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung
MehrZuwanderungsgesetz Anspruch und Wirklichkeit. Referat von Lara Langner und Theresa Demling Am 17. November 2014
Zuwanderungsgesetz Anspruch und Wirklichkeit Referat von Lara Langner und Theresa Demling Am 17. November 2014 Gliederung Geschichte des Ausländerrechts Das Zuwanderungsgesetz Definitionen Änderung der
MehrDas neue Zuwanderungsgesetz und alte Verirrungen
Das neue Zuwanderungsgesetz und alte Verirrungen 1. Eine erste Einschätzung Von Dr. Rolf Gutmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart Viel war uns versprochen worden. Ein modernes, humanes, weltoffenes
MehrNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat 45. Stand: Nov. 2004
Informations- und Schulungsmaterial zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) Niedersächsisches
MehrHistorische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts
Kapitel 1. Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts A. Menschen zwischen Staaten Gründe für Migration und Flucht B. Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland von der Ausländerpolizeiverordnung
MehrEinzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit
Einzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-495/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Einzelfragen zur doppelten Staatsangehörigkeit
MehrZuwanderungszahlen Fakten und Prognose
Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und
MehrInformationen zur Einbürgerung. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zur Einbürgerung gemäß '' 8, 9, 10-12 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer begründet Rechte und Pflichten; sie gewährt ein
MehrArbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union
von Aysel Sevda Mollaogullari Dipl. Sozialarbeiterin / Dipl. Sozialpädagogin (FH) SOLWODI RLP e.v. Ludwigshafen Postfach 21 12 42 / 67012 Ludwigshafen Tel:0621 52 91 981 Mobil: 0176 25 24 27 69 E-mail:
MehrDie Ausländerbehörde. Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch?
Die Ausländerbehörde Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch? Zweck des Aufenthaltsgesetzes Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
MehrEinbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis
Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis Aktenzeichen:
MehrAufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung
Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung 1. Allgemeine Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland 1.1. Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke - Visumsfreier Kurzaufenthalt
MehrVerordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV)
Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV) ArGV Ausfertigungsdatum: 17.09.1998 Vollzitat: "Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September
MehrLeistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe
MehrFragen und Antworten zum Optionsverfahren ( 29 StAG; Quellen: Bundesverwaltungsamt, Innenministerium des Saarlandes)
Fragen und Antworten zum Optionsverfahren ( 29 StAG; Quellen: Bundesverwaltungsamt, Innenministerium des Saarlandes) 1. Frage: Werde ich zur Optionspflicht angeschrieben? Falls Sie unter die Optionspflicht
MehrBeschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Neben den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen unterliegen ausländische Arbeitnehmer auch Regelungen, die die Arbeitsgenehmigungspflicht zum Inhalt haben. Dabei
MehrEinzelne Aufenthaltstitel für erwerbstätige und nicht erwerbstätige türkische Staatsangehörige Nachfrage zu WD /16
Einzelne Aufenthaltstitel für erwerbstätige und nicht erwerbstätige türkische Staatsangehörige Nachfrage zu WD 3-3000 - 159/16 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelne Aufenthaltstitel für erwerbstätige
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) November 2013 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge Grundsätzliches Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen
MehrZur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann.
0600 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 2 AufenthG 26 Abs. 4 AufenthG 9 VwGO 123 Abs. 1 Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
MehrSteffen Angenendt, Kinder auf der Flucht
Steffen Angenendt, Kinder auf der Flucht Steffen Angenendt Kinder auf der Flucht Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF Leske + Budrich, Opladen 2000 Die
MehrDas neue Zuwanderungsgesetz
Kreisverband Aurich e.v. Regionalverbund Ostfriesland Das neue Zuwanderungsgesetz Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung erstellt von: Bernd Tobiassen, DRK Aurich (überarbeitete Fassung vom März 2006)
MehrAntrag auf Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung Lichtbild Bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit "entfällt" oder "nicht zutreffend" kennzeichnen. Sollte der Platz bei einem Angabefeld nicht ausreichen, weitere
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
Mehr1. Aufenthaltsrecht Asyl-, Flüchtlings- und Staatenlosenrecht
sübersicht sübersicht Band 1 Einleitung Abkürzungsverzeichnis 1. Aufenthaltsrecht... 100 199 Band 2 2. Asyl-, Flüchtlings- und Staatenlosenrecht... 200 299 Band 3 3. Freizügigkeit in der Europäischen Union
MehrFreizügigkeit 1. und 2. Klasse?
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik
MehrAntrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis An den Landkreis Schaumburg Ausländerbehörde Jahnstr. 20 31655 Stadthagen 1. Antragsteller Familienstand ledig verheiratet eingetragene Lebensgemeinschaft
MehrDie wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: 1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
MehrAntrag auf Einbürgerung (Stand April 2014)
Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014) Eingangsdatum Bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt oder nicht zutreffend kennzeichnen. Sollte der Platz bei einem Angabefeld nicht ausreichen,
MehrAsylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
(Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz Aufenthaltsstatus nach der Registrierung und vor dem Stellen des Asylantrags Am 5. Februar 2016 ist das
MehrAufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik
Stand: Februar 2013 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Deutsche Staatsangehörige benötigen für Einreisen und Aufenthalte in die Tschechische Republik in kein Visum. Zur Einreise
MehrKeine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge?
Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge? Rechtsgrundlagen, Zusammenstellung Georg Classen, www.fluechtlingsrat-berlin.de, 20.06..2006 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 7 - Berechtigte
MehrDie wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Anlage 8 Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: 1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
MehrEinreise und Aufenthalt aus familiären Gründen
Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Foto: Marion Vogel 2 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Die Einreise und der
MehrDas neue Zuwanderungsgesetz
Das neue Ausländerrecht, Seite 1 Das neue Zuwanderungsgesetz Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern ist
MehrAufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik
Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Adresse: Vlašská 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Stand: März
MehrGesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Ein Service juris GmbH - www.juris.de - Seite Gesetz über Einreise Aufenthalt Staatsangehörigen Mitgliedstaaten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Datum: 22. Juli 969 Fstelle: BGBl I 969, 927 Textweis
MehrFamilienkassen i. S. d. 72 EStG. Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
POSTANSCHRIFT Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn Familienkassen i. S. d. 72 EStG Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON An der Küppe 1, 53225 Bonn Steuerabteilung
MehrZur Situation geduldeter Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen Angelika Furmaniak,
Zur Situation geduldeter Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen Angelika Furmaniak, A. Einführung Im Diskussionsprozess zur Neuregelung des Ausländerrechts war immer wieder die Rede davon, dass
Mehr3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG
3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG Ausführliches Gesetz mit weitgehender Integration aller Verordnungsbestimmungen, ergänzt durch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Syrische
MehrDeutscher? Wie werde ich. EINBÜRGERUNG: Fair. Gerecht. Tolerant.
Impressum Herausgeber: Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen 2. überarbeitete Auflage Januar 2000 Bestellungen bitte an: Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen Postfach
MehrWichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Stand: März 2016 Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit Wer ist Deutscher? Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren hat. Die Bestimmungen
MehrEuropäischer Gerichtshof Urteil vom
C-462/08 Europäischer Gerichtshof Urteil vom 21.01.2010 In der Rechtssache C-462/08 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
MehrAusländerbeirat der Landeshauptstadt München. Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage
Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage Beschluss Nr. 68 Beschluss der Vollversammlung vom 26.11.07
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern. Einbürgerungen 1) ,7 % Zunahme. Abnahme 0,3 %
Einbürgerungen 1) 2000-2010 1 Bayern 186.688 178.098 Deutschland 20.622 19.921 17.090 14.640 13.225 13.430 13.099 12.098 Abnahme 0,3 % 12.053 12.021 154.547 140.731 Zunahme 5,7 % 127.153 124.832 117.241
MehrSchnellübersicht. Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht 15. Asylrecht und internationaler Schutz 379. Staatsangehörigkeitsrecht 593. Schengen-Recht 643
Schnellübersicht Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht 15 Asylrecht und internationaler Schutz 379 Staatsangehörigkeitsrecht 593 Schengen-Recht 643 EU-Visa recht 765 Arbeitserlaubnis, Beschäftigung 861
MehrStaatsangehörigkeitsrechtliche Behandlung der Zweiten Generation in Europa. Prof. Dr Gerard-René de Groot
Staatsangehörigkeitsrechtliche Behandlung der Zweiten Generation in Europa Prof. Dr Gerard-René de Groot Deutschland StAG 2000 In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben u.u. die Deutsche
Mehr