Schlüssel ereignisse der deutschen BANKEN- GESCHICHTE. Franz Steiner Verlag
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- Harry Fleischer
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1 Schlüssel ereignisse der deutschen BANKEN- GESCHICHTE Franz Steiner Verlag
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3 Schlüsselereignisse der deutschen Bankengeschichte Herausgegeben im Auftrag des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für bankhistorische Forschung e. V. von Dieter Lindenlaub, Carsten Burhop und Joachim Scholtyseck Dem Wissenschaftlichen Beirat des Instituts für bankhistorische Forschung e. V. gehören an: Prof. Dr. Carsten Burhop, Dr. Benedikt Fehr, Dr. Peter Gleber, Prof. Timothy W. Guinnane, Ph.D., Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Dr. Ulrich Kater, Prof. Christopher Kobrak, Ph.D., Prof. Hans-Helmut Kotz, Prof. Dr. Dieter Lindenlaub, Prof. Dr. Stephan Paul, Prof. Dr. Bernd Rudolph, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard H. Schmidt, Prof. Dr. Joachim Scholtyseck, Prof. Dr. Günther Schulz, Prof. Dr. Paul Thomes, Dr. Gertrud R. Traud, Dr. Thorsten Wehber, Prof. Dr. Dieter Ziegler. Franz Steiner Verlag
4 Umschlagbild: DIGITALstock/vobelina Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < abrufbar. Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig und strafbar. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2013 Druck: Laupp & Göbel GmbH, Nehren Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier. Printed in Germany. ISBN
5 Inhalt Dieter Lindenlaub / Carsten Burhop / Joachim Scholtyseck Einführung 11 [1.] Mark Häberlein Die Fugger sche Anleihe von 1488 Handelskapital, fürstliche Privilegien und der Aufstieg der süddeutschen Kaufmannsbankiers 17 [2.] Oliver Volckart Die Reichsmünzordnung von 1559 Das Scheitern reichseinheitlichen Geldes 26 [3.] Markus A. Denzel Die Errichtung der Hamburger Bank 1619 Wegbereitung einer stabilen Währung und Ausdehnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs 38 [4.] Peter Rauscher Der Fall der Oppenheimer und Gomperz 1697 Hofjuden und die Finanzierung des deutschen Fürstenstaats im 17. und 18. Jahrhundert 51 [5.] Andreas Thier Die Gründung der Königlichen Giro- und Lehnbanco 1765 Preußen im Übergang zur hoheitlich kontrollierten Notenbankpolitik 63 5
6 inhalt [6.] Hans-Peter Ullmann Gebr. Bethmann und die österreichische Anleihe von 1778 Die Inhaberschuldverschreibung revolutioniert den Frankfurter Kapitalmarkt 79 [7.] Thorsten Wehber Das preußische Sparkassenreglement von 1838 Individuelle finanzielle Vorsorge in kommunaler Regie 90 [8.] Peter Gleber Die Oehringer Privatspar- und Leih-Kasse von 1843 Der Mittelstand greift zur Selbsthilfe 105 [9.] Timothy W. Guinnane (aus dem Englischen von Claus Sprick) Die Raiffeisen-Kreditgenossenschaften 1864 Die Expansion des genossenschaftlichen Kredits im 19. Jahrhundert 120 [10.] Elke Pfnür Die Einführung des Pfandbriefsystems in Bayern 1864 Ein Produkt wird kapitalmarktfähig 136 [11.] Carsten Burhop Die Gründung der Commerz- und Disconto-Bank 1870 Aktienbanken als Pfeiler des Universalbankensystems 155 [12.] Dieter Ziegler Die Entstehung der Reichsbank 1875 Die erste deutsche Einheitswährung und der Goldstandard 166 [13.] Boris Barth Die Deutsche Bank und die Bagdadbahn seit 1888 Internationale Finanzbeziehungen in der Ära des Imperialismus 178 [14.] Richard H. Tilly Der Ruin des Bankhauses Hirschfeld & Wolff und das Börsengesetz von 1896 Aktienspekulanten, Betrüger und staatlicher Anlegerschutz 189 [15.] Thomas Hartmann-Wendels Das Hypothekenbankgesetz von 1899 Regelungen mit Benchmark-Charakter [16.] Christian Dirninger Der bargeldlose Zahlungsverkehr der Sparkassen 1908 Ein Finanzverbund entsteht 216
7 Dieter Lindenlaub / Carsten Burhop / Joachim Scholtyseck Einführung Die Entwicklungsgeschichte des deutschen Bankwesens wurde in den vergangenen Jahrhunderten von herausragenden Ereignissen und wegweisenden Entscheidungen wirtschaftlicher Natur wesentlich beeinflusst. In der vorliegenden, für einen breiten Leserkreis verfassten Aufsatzsammlung wird anhand solcher ausgewählter Schlüsselereignisse der Verlauf der deutschen Banken- und Finanzgeschichte illustriert. Der Begriff Schlüsselereignisse ist bewusst gewählt. Gemeint sind entweder herausragende Beispiele für allgemeine Entwicklungen (wie die Gründung der Commerz- und Disconto-Bank 1870 für die Ausbildung des deutschen Aktien- und Universalbanksystems oder das Ende des Hauses Mendelssohn 1938 für die Arisierung jüdischer Banken im Dritten Reich ). Ein nicht unerheblicher Teil der Beiträge fällt unter diese Kategorie. Andererseits handelt es sich jedoch sogar in der überwiegenden Zahl der Beiträge um Weichenstellungen für die mittel- bis langfristige Zukunft (wie beim Preußischen Sparkassenreglement 1838 für die Entwicklung der kommunalen Sparkassen oder der Bankenkrise von 1931 für die staatliche Bankenregulierung). Diese Weichenstellungen haben natürlich ihrerseits spezifische Ursachen und Hintergründe. In ihnen bündelt sich stets eine Vielzahl zurückliegender Vorgänge, Erfahrungen und Überlegungen auch aus dem internationalen Umfeld. Eine herausgehobene Position nehmen sie vorwiegend dadurch ein, dass wichtige Strukturmerkmale des deutschen Geld- und Bankensystems in ihnen besonders sichtbar angelegt waren oder durch sie ausgelöst wurden. Jeder Beitragstitel spiegelt das Programm des Sammelbandes: Die Überschrift nennt das beispielhafte beziehungsweise Weichen stellende Ereignis, der Untertitel verweist auf die hierdurch illustrierte oder ausgelöste Entwicklung. Der Schwerpunkt jedes Bei- 11
8 dieter lindenlaub / carsten burhop / joachim scholtyseck trags soll dabei auf diesen allgemeinen Erscheinungen und Folgeentwicklungen liegen, weniger jedoch auf den beispielhaften und auslösenden Ereignissen selbst. Der Aufbau der Beiträge bedient somit ein doppeltes Interesse: Wer vorrangig an historischen Einzelereignissen interessiert ist, kommt durch die Darstellung ihrer Beispielhaftigkeit beziehungsweise ihres lang währenden Nachhalls zu einer neuen Einschätzung ihrer Bedeutung. Wem es vor allem auf Einsichten in allgemeine Erscheinungen, langfristige und gegenwärtige Strukturen oder theoretische Zusammenhänge ankommt, findet in den Titel gebenden Ereignissen entweder anschauliche Belege für die allgemeineren Hypothesen oder erkennt im Blick auf länger zurückliegende Weichenstellungen, wie dauerhaft (und damit für allgemeine Einsichten umso relevanter) die Problemlagen waren und sind beziehungsweise wie hartnäckig diese Weichenstellungen (im Sinne der Theorie der Pfadabhängigkeit) fortleben, obwohl sich die Problemlagen geändert haben. In beiden Fällen, so lautet die Hoffnung der Autoren und Herausgeber, wird der Blick für die zugrundeliegenden Problemlagen geschärft. Die Beiträge sind entsprechend dem Zeitpunkt der Schlüsselereignisse in chronologischer Folge gereiht. Das Panorama ist über die Jahrhunderte hinweg weit gespannt: Es reicht vom Großkredit der Fugger an das Haus Habsburg 1488 bis zur jüngsten Finanzkrise der Jahre 2007 bis Der Leser kann sich auf diese Weise abgesehen von der Möglichkeit, beliebige Einzelvorgänge näher zu betrachten leicht von Epoche zu Epoche vorarbeiten. Aber der Band erlaubt ihm auch eine gründliche Information über die zentralen Sachgebiete der Geld- und Bankengeschichte. Diese Einleitung dient vor allem der Orientierung darüber, wie die verschiedenen Sachgebiete durch die Aufsätze des Sammelbandes repräsentiert werden: 12 Ein erstes Schlaglicht auf die Geld- und Notenbankgeschichte wirft das Kapitel 2. Oliver Volckart legt dar, wie in der Reichsmünzordnung von 1559 fehlender politischer Kooperationswille und fragmentierte Silbermärkte eine tragfähige Währungsvereinheitlichung in Deutschland verhindert haben eine Währungsvereinheitlichung, die erst nach der Reichsgründung 1871 gelang. Der Geldbedarf der wachsenden Wirtschaft konnte mit dem knappen Münzgeld nicht befriedigt werden. Zum Münzgeld traten daher Buchgeld und Papiergeld, dieses schließlich vor allem in der Form von Banknoten. Kapitel 3 (Markus A. Denzel) zeigt, wie es der 1619 errichteten Hamburger Bank gelang, über zweieinhalb Jahrhunderte mit einer stabilen, auf Silber basierten Buchgeldwährung Hamburg als bedeutenden Handels- und Finanzplatz voranzubringen. Kapitel 5 (Andreas Thier) schildert, wie mit der Königlichen Giro- und Lehnbanco in Preußen 1765 die Banknotenemission zögerlich begann und mit ihrem Nachfolger, der Preußischen Bank, zu festen staatlich kontrollierten Regeln fand. Kapitel 12 (Dieter Ziegler) verfolgt, wie nach der Reichsgründung aus der Preußischen Bank 1875 die Reichsbank entstand; fortan hatte Deutschland eine Zentralnotenbank und zunächst (mit Unterbrechung) fast sechs Jahrzehnte in Gestalt einer mit Gold gedeckten Papierwährung eine einheitliche Währung. Infolge der beiden Weltkriege kam es jeweils zu Zerrüttungen des Währungssystems, deren zweite mit der Währungsreform und der Errichtung der Bank deutscher Länder 1948 überwunden wurde. Mit ihnen waren diejenigen Elemente angelegt, welche die stabilitätsorientierte deutsche Geldpolitik
9 der nächsten 50 Jahre bestimmten und anschließend auch die Konstruktionsmerkmale der Europäischen Zentralbank wurden (Kapitel 22, Dieter Lindenlaub). Für die Wiedergewinnung der vollen Konvertibilität der neuen D-Mark-Währung, also auch im Kapitalverkehr, war das Londoner Schuldenabkommen von 1953, das die deutschen Auslandsschulden auf einen tragfähigen Betrag reduzierte, ein Schlüsselereignis (Kapitel 24, Joachim Scholtyseck). Ganz anders als in der Bundesrepublik war die Situation in der DDR, deren Zentralbank nicht nur für die Geldversorgung zuständig, sondern auch in Abhängigkeit von staatlichen Planvorgaben als Geschäftsbank tätig war. Ausgangspunkt dieses einstufigen Banksystems war die Errichtung der Deutschen Emissions- und Girobank 1948 (Kapitel 23, André Steiner). Die 1990 wiedervereinigte deutsche Währung machte 1999 dem Euro Platz. Kapitel 31 (Otmar Issing) behandelt dessen Einführung und erörtert die Probleme, mit denen eine gemeinsame Währung konfrontiert ist, wenn einer Geldpolitik mit Unabhängigkeits- und Stabilitätsanspruch instabile öffentliche Finanzen und inflexible Arbeitsmärkte gegenüberstehen. Das hervorstechende Kreditgeschäft der Bankiers im vorindustriellen 16. bis 18. Jahrhundert war die Staatsfinanzierung. Mark Häberlein schildert in Kapitel 1 den Großkredit der Fugger im Jahre 1488 als Ausgangspunkt für die Finanzbeziehungen, die über mehr als ein Jahrhundert den großen süddeutschen Handelshäusern ein gewinnbringendes Geschäft und dem frühmodernen Staat eine gewisse finanzpolitische Stabilität brachten. Kapitel 4 (Peter Rauscher) beschreibt am Beispiel des Aufstiegs und des Falls des Samuel Oppenheimer und des Ruben Elias Gomperz im Jahre 1697, mit welchen Gewinnchancen, aber auch mit welchen Risiken die Hofjuden im späten 17. und im 18. Jahrhundert die Finanzierungsfunktion für den Fürstenstaat übernahmen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts trat die staatliche Kreditfinanzierung in ein neues Stadium ein: Die Bankiers wandelten sich von Kreditgebern zu Kreditvermittlern. Das Instrument, mit dem diese Banken den Kapitalmarkt für den Staatskredit öffneten, war die auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibung bis heute das vorherrschende Finanzierungsinstrument der öffentlichen Hand; seine revolutionäre Einführung auf dem Frankfurter Kapitalmarkt ist Gegenstand des Kapitels 6 (Hans-Peter Ullmann). Die Entwicklung der Geschäftsbanken und des Kreditsektors als Ganzem seit der sich ausbreitenden Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts präsentiert der Sammelband in denjenigen Beiträgen, die Schlüsselereignisse aus der Geschichte ihrer Geschäfts- und Machtstruktur thematisieren. Die typische deutsche Großbank ist Aktienbank und sie ist Universalbank, die das Einlagen- und Kreditgeschäft ebenso wie das Wertpapiergeschäft betreibt; sie wird hier am Beispiel einer ihrer frühesten Gründungen, derjenigen der Commerz- und Disconto-Bank im Jahr 1870, dargestellt (Kapitel 11, Carsten Burhop). Einer ihrer bedeutendsten Geschäftszweige, das Auslandsinvestitions- und -kreditgeschäft, kommt mit dem Bagdadbahn-Engagement der Deutschen Bank zur Sprache ein Beispiel für die finanzielle Globalisierung und multinationale Bankenkooperation im Zeitalter des Imperialismus (Kapitel 13, Boris Barth). In Kapitel 17 arbeitet Carl-Ludwig Holtfrerich die Strukturveränderungen heraus, die das Jahrhundertereignis der großen Inflation während der Jahre 1914 bis 1923 im deutschen Kreditgewerbe zur Folge einführung 13
10 dieter lindenlaub / carsten burhop / joachim scholtyseck 14 hatte; besonders das langfristige Passiv- und Aktivgeschäft brach massiv ein und belastete diejenigen Kreditinstitute, die es betrieben (zum Beispiel die Sparkassen und die Hypothekenbanken), nach der Inflation mit lang währendem Regenerationsbedarf. Die spektakuläre Fusion der beiden Großbanken Disconto-Gesellschaft und Deutsche Bank im Jahre 1929 war der vorläufige Höhepunkt einer um die Jahrhundertwende einsetzenden Konzentrationsbewegung der Aktienkreditbanken. Das Kapitel 18 (Paul Thomes) beschreibt sie als Antwort auf Finanzbedarf, Kostendruck und industrielle Konzentration seit der Währungsreform 1923/24. Das Dritte Reich setzte 1934 an die Stelle der Interessenvertretungen des Kreditgewerbes die vom Reichswirtschaftsministerium kontrollierte Reichsgruppe Banken. Kapitel 21 (Harald Wixforth) schildert, wie fortan die Kreditinstitute ihre Geschäftspolitik in Richtung auf Finanzierung von Vierjahresplan und Rüstung sowie auf Konfiskation und Verwertung jüdischen Vermögens neu ausrichteten. Die strukturellen Wirkungen der Arisierung jüdischen Eigentums auf die deutsche Kreditwirtschaft sind Thema des Kapitels 20 (Ingo Köhler). Ausgehend von der Übertragung des Bankgeschäfts Mendelssohn auf die Deutsche Bank 1938 entwickelt Köhler die These, dass die Verdrängung der jüdischen Bankiers im Dritten Reich den Privatbanksektor in Deutschland auf Dauer marginalisiert hat. Der Strukturwandel im Kreditsektor nach dem Zweiten Weltkrieg ist das Thema der Kapitel 25 und 26: Ralf Ahrens erörtert die Rezentralisierung der drei Filialgroßbanken (1957/58), die nach dem Krieg von den westlichen Alliierten zerschlagen worden waren. Diese Rezentralisierung bekräftigte die vor dem Krieg gewachsene Bankenkonzentration; sie verdeckte aber ebenso wenig wie die fortgesetzte Debatte über die Macht der Banken, dass die Großbanken an gesamtwirtschaftlicher Bedeutung verloren. Dies gilt auch, wenn man berücksichtigt, dass die großen Universalbanken sich seit 1956/59 dem Kleinkredit und dem Investmentsparen zuwandten und damit im Wettbewerb mit Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu Banken für jedermann wurden; diese Erweiterung der Geschäftstätigkeit ist Gegenstand des Kapitels von Johannes Bähr. Ein letztes Kapitel dieses Themenkreises (Kapitel 32, Stefan Schmid) greift noch einmal einen Aspekt der finanziellen Globalisierung auf. Am Beispiel der Fusion von HypoVereinsbank und UniCredit im Jahre 2005 erörtert es die Bedingungen, unter denen traditionelle internationale Markteintritts- und Marktbearbeitungsstrategien in der jüngsten Zeit durch grenzüberschreitende Akquisitionen und Fusionen ergänzt wurden. Eine bedeutende Sonderrolle im deutschen Kreditsektor spielt traditionell der Hypothekarkredit. Vor der industriellen Revolution war Bankkredit neben dem Staatskredit vor allem Hypothekarkredit auf den ländlichen Grundbesitz. Der vorliegende Band erörtert den Hypothekenkredit, indem er zwei Wegmarken herausgreift: Die erste bildet das Jahr 1864, in dem die 1835 gegründete Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank den Pfandbrief einführte. Der Pfandbrief ermöglichte dem Hypothekarkredit die Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt und wurde ein deutsches Erfolgs- und Exportprodukt (Kapitel 10, Elke Pfnür). Pfandbriefgläubiger und Hypothekenschuldner genossen im öffentlichen Interesse fortan den besonderen Schutz des Gesetzgebers. Wegweisend wurde hier das Hypothekenbankgesetz von 1899 (Kapitel 15, Thomas Hartmann-Wendels).
11 Bernd Kubista [ 28.] Die Neuordnung der Genossenschaftsverbände 1972 Voraussetzung für die Konsolidierung und Modernisierung der genossenschaftlichen Bankengruppe a. 1972: Gewerbliche und landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften unter einem Dach Die Struktur des genossenschaftlichen Bankensektors war seit seinen Anfängen um die Mitte des 19. Jahrhunderts vom Nebeneinander verschiedener Gründungstraditionen gekennzeichnet. Diese prägten die Kreditgenossenschaften sowohl geschäftlich als auch institutionell sowie in ideeller Hinsicht. Zwar hatte sich zwischen den Gruppierungen nicht zuletzt in Gestalt der Verbundinstitute eine gewisse Klammer entwickelt. Aber erst die Zusammenführung der in der Tradition von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen stehenden gewerblichen und ländlichen Kreditgenossenschaften in einem gemeinsamen Bankenverband war die entscheidende Weichenstellung dafür, dass Volksbanken und Raiffeisenbanken zu der genossenschaftlichen Bankengruppe zusammenwuchsen, die als schlagkräftiger Verbund rechtlich selbstständiger Kreditinstitute am Markt agieren konnte. Die Neuordnung der Verbände war daher aus genossenschaftlicher Sicht durchaus eine Jahrhundertentscheidung. 1 Seit der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre war das Umfeld, in dem sich Volksbanken und Raiffeisenbanken bewegten, von starkem wirtschaftlichen Wachstum, neuen Kundenbedürfnissen, sprunghaft zunehmender Bankfähigkeit breiter Bevölkerungsschichten sowie von einem intensiver werdenden Wettbewerb geprägt. Die Konkurrenzsituation verschärfte sich in der zweiten Hälfte der Sechzigerjahre nochmals, nachdem die aus den Dreißigerjahren stammenden Zins- und Wettbewerbsabkommen der Banken 1967 aufgehoben worden waren. Die Werbung der Banken wurde intensiver, die Zinskonditionen entwickelten sich zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. 2 Gleichzeitig 387
12 bernd kubista 388 wurde das Verbot, Kreditgeschäfte mit Nichtmitgliedern zu betreiben, mehr und mehr zum Wettbewerbsnachteil für die Kreditgenossenschaften. 3 Belastend wirkten sich zudem die sukzessive Rücknahme ihres Steuerprivilegs und die kostenträchtige Automatisierung im Bankgewerbe aus. 4 Der erhöhte Wettbewerbsdruck führte nicht nur zur Herausbildung von Gruppenwettbewerb insbesondere zwischen den Sparkassen und den Kreditgenossenschaften, sondern zwang auch zur Rationalisierung und Konsolidierung innerhalb der Gruppen. Nicht nur jede einzelne Kreditgenossenschaft, sondern auch die sie unterstützenden Zentralbanken und Verbände standen vor neuen Herausforderungen, die ein Überdenken der überkommenen Strukturen nahelegten. 5 Auch der Wandel in der Kunden- und Mitgliederstruktur der Raiffeisenbanken, die nicht mehr allein auf ihre angestammte ländliche Klientel ausgerichtet waren, machte deutlich, dass die organisatorische Trennung und der separate Marktauftritt der Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich landauf landab einen»erbitterten Konkurrenzkampf«6 lieferten, nicht mehr im Interesse beider Gruppen liegen konnte. 7 Daher nahmen der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Genossenschaftsverband (DGV) am 12. April 1967 offizielle Verhandlungen über eine Neuordnung der ländlichen und gewerblichen Genossenschafts-Organisationen auf. 8 Hauptmotiv war,»den Volksbanken und Raiffeisenbanken vorhandene Möglichkeiten der Fusion und der Kooperation zu eröffnen«9 sowie die Verbundorganisation effizienter zu gestalten und die internen strukturellen Rationalisierungspotenziale zu erweitern. 10 DRV und DGV sahen»die Verpflichtung, von historischen und personal geprägten Verbandsstrukturen abzugehen und sich bei der Neuordnung ausschließlich vom Streben nach Effizienzsteigerung der Volksbanken und Raiffeisenbanken leiten zu lassen und so zu einer geschlossenen Einheit zu finden.«11 Obwohl gemeinsame ideelle und rechtliche Grundlagen 12 gute Voraussetzungen für einvernehmliche Lösungen boten, kamen die Verhandlungen nur schleppend und nicht ohne Krisen voran. Dies lag nicht zuletzt daran, dass der DRV alle Pläne ablehnte, die sich auf eine organisatorische Zusammenführung der Kreditgenossenschaften beschränkten. 13 Diese hätten aus Sicht des DRV die Trennung von Geld und Ware bedeutet, deren»organische Verbindung«14 die Grundlage und Stärke der Raiffeisen- Organisation darstellte. So konnten die Verhandlungen erst im Oktober 1971 mit der Vorlage eines Kooperationsvertrages abgeschlossen werden. 15 Dieser sah die Gründung eines alle Bereiche der gewerblichen und ländlichen Genossenschaften umfassenden Dachverbandes mit dem Namen Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sowie die Schaffung dreier fachlich ausgerichteter Bundesverbände vor: des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), des Bundesverbandes der Raiffeisen-Warengenossenschaften (BRW) und des Zentralverbandes der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen (Zentgeno). Dem grundlegenden Anliegen des DRV, den bewährten Verbund zwischen Geld und Ware sicherzustellen, wurde durch die Gründung des DGRV sowie durch eine personelle Verklammerung in den Organen des BVR und des BRW Rechnung getragen. 16 Aus dem gleichen Grund bestand der DRV auf der Bildung gemischter Regionalverbände und lehnte den Vorschlag des DGV, die auf Bundesebene getroffene Regelung auch für die Regionen vorzusehen, ab. 17 Nachdem die Gremien des DRV und des DGV
13 dem Kooperationsvertrag zugestimmt hatten, konnte am 15. Dezember 1971 die Gründung des DGRV, des BVR und des BRW erfolgen. 18 Im Folgenden beschreibt Abschnitt b zunächst den BVR als strategisches Kompetenzzentrum und Träger der Sicherungseinrichtung im dezentralen genossenschaftlichen Geschäftssystem. Abschnitt c schildert den massiven Konzentrationsprozess im Bankgeschäft nun auch zwischen Volks- und Raiffeisenbanken, der auf die Neuordnung der Verbandsstruktur folgte. Abschnitt d behandelt die Eingliederung der Genossenschaftsbanken der DDR in die bundesdeutsche kreditgenossenschaftliche Organisation ab Abschnitt e schließlich bilanziert den Markterfolg der Kreditgenossenschaften seit 1972 als Ergebnis auch des damals vollzogenen Zusammenschlusses. b. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Teil des dezentralen Geschäftsmodells Der BVR nahm am 3. Januar 1972 seine Arbeit als gemeinsamer Spitzenverband der gewerblichen und ländlichen Kreditgenossenschaften auf:»zweck des Verbandes ist die Förderung, Betreuung und Vertretung der fachlichen und der besonderen wirtschaftspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder«. 19 Der BVR war damit mehr als nur eine Interessenvertretung, er war von Anfang an als Stabsstelle des Verbundes konzipiert, die Verbundleistungen eigener Art erbringt. 20 Zunächst war die Arbeit des BVR darauf gerichtet, die Integration der beiden Gruppen voranzutreiben und die organisatorischen Barrieren für die Zusammenführung und Kooperation der gewerblichen und ländlichen Kreditgenossenschaften zu beseitigen. Um eine möglichst störungsfreie Weiterarbeit der Volksbanken und Raiffeisenbanken zu ermöglichen, blieben DRV und DGV als Träger ihres jeweiligen Vermögens zunächst bestehen. 21 Dies galt auch für eine Reihe von Einrichtungen der beiden vormaligen Spitzenverbände. Zunächst gelang 1975 die Neuordnung des genossenschaftlichen Verlags- und Druckereiwesens folgten die Sicherungseinrichtungen 23 und im darauffolgenden Jahr die Schulungseinrichtungen, die zur Akademie Deutscher Genossenschaften ADG e.v. fusionierten. 24 Die beiden Arbeitgebereinrichtungen wurden erst im Jahre 1979 zum Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. verschmolzen. Neben seinen satzungsmäßigen Aufgaben im engeren Sinne fiel dem BVR die Rolle zu, den demokratischen Willensbildungsprozess zu koordinieren und die Weiterentwicklung der Gruppe voranzutreiben. Als integraler Bestandteil des dezentralen Geschäftsmodells der Volksbanken und Raiffeisenbanken 25 übernahm er unter anderem die Verantwortung für die gemeinsame Werbe- und Kommunikationsstrategie. So war es eine seiner ersten Aufgaben, durch eine entsprechende Kampagne über die vollzogene Zusammenführung der beiden Bankengruppen zu informieren und das Bild von Bedeutung und Größe der so entstandenen neuen Gruppe in der Öffentlichkeit zu verankern. 26 Daher wurde bereits 1972 ein gemeinsames Firmenzeichen, das so genannte Doppelzeichen bestehend aus dem geflügelten»v«für die Volksbanken und den gekreuzten Pferdeköpfe für die Raiffeisenbanken entwickelt war die Gruppe dann soweit zusammengewachsen, dass es an der Zeit war, dies auch durch die Symbolik des die neuordnung der genossenschaftsverbände
14 bernd kubista 390 Markenzeichens zu demonstrieren. Das Doppelzeichen, das zwischenzeitlich mehrmals modernisiert worden war, wurde zu einem Zeichen verschmolzen. Dabei wurden die charakteristischen Elemente beider Zeichen beibehalten und auf das Wesentliche reduziert. Vor dem Hintergrund sich schnell wandelnder Märkte, sprunghaft zunehmender technischer und finanzwirtschaftlicher Innovationen sowie sich verändernden Kundenverhaltens wuchs dem BVR in immer stärkerem Maße die Rolle des Moderators und Impulsgebers in strategischen Fragen der Gruppe zu. Sie erstreckte sich sowohl auf die Verbundstruktur, das heißt die Frage des zwei- beziehungsweise dreistufigen Aufbaus der Bankengruppe als auch auf die künftigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Ortsbanken. Letztere rückten insbesondere in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre in den Fokus der strategischen Überlegungen. Als Ergebnis legte der BVR Ende April 1999 seine umfassende Untersuchung Bündelung der Kräfte: Ein Verbund eine Strategie vor. Die Antwort auf die Marktentwicklung war nicht die Aufgabe der dezentralen Struktur der Gruppe, sondern deren größtmögliche Dezentralität dauerhaft zu sichern. Ziel war es, eine Strategie für den Verbund zu entwickeln, die es ermöglichte, die Marktausschöpfung zu erhöhen und die Kostenstruktur zu verbessern. Leistungsfähigkeit und Ertragskraft der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie aller Unternehmen des Verbundes sollten auf Dauer gestärkt werden. 27 Die Mitgliederversammlung des BVR folgte diesem Ansatz und beschloss nach einer Phase intensiver Projektarbeit im Juni 2001 knapp 60 konkrete Maßnahmen. Diese bezogen sich unter anderem auf die Intensivierung der Marktbearbeitung, die Bereinigung von Marktgebieten, die Koordinierung der Produktentwicklung, die Vereinheitlichung der IT-Systeme, die verstärkte Qualifizierung der Mitarbeiter und die Ausweitung der direkten Beteiligung der Ortsbanken an den Verbundunternehmen. Diese Maßnahmen sollten von den Mitgliedern der Gruppe in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich mit hoher Priorität realisiert werden. Hinzu kamen die vom BVR parallel vorangetriebenen Konzeptionen zur Gesamtbanksteuerung und zur Optimierung der Geschäftsprozesse. 28 Da bei der Erarbeitung der gemeinsamen Strategie die Struktur der Verbände weitestgehend ausgeklammert worden war, regte der BVR 2001 im Präsidium des DGRV das Projekt Bündelung der Kräfte auf Verbandsebene an. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings in dem Versuch, eine umfassende Reform der genossenschaftlichen Bundesverbände auf den Weg zu bringen. Sie erbrachte jedoch eine effizientere Gestaltung der Organe des BVR. Zudem erhielt der Verband nun qua Satzung die Funktion eines strategischen Kompetenzzentrums. Damit bildet der BVR auch formal die»plattform, auf der zu strategischen Fragen, die den Großteil der Kreditgenossenschaften betreffen, Antworten entwickelt, formuliert und umgesetzt werden sollten.«29 Als Träger der Sicherungseinrichtung hat der BVR auch die Aufgabe, die Bonität der genossenschaftlichen Bankengruppe sicherzustellen. 30 Daher hat der BVR die Statuten dieser für das Geschäftsmodell der genossenschaftlichen Bankengruppe existenziellen Einrichtung immer wieder den Herausforderungen der Märkte angepasst und weiterentwickelt. So beschloss die Mitgliederversammlung des BVR im Juni 1985 unter dem Eindruck zahlreicher Sanierungsfälle ein neues Statut, das es der Sicherungseinrichtung ermöglichte, schädliche Entwicklungen bei einzelnen Banken bereits frühzeitig aufzudecken und zu bekämpfen. 31 Im Herbst 2000 wurde das Statut erneut grundle-
15 gend novelliert. Die Sorgfaltspflichten der Banken wurden präzisiert. Gleichzeitig wurden Unterrichtungspflichten gegenüber dem BVR und abgestufte Präventivmaßnahmen gegenüber der betroffenen Bank definiert. 32 Die Präambel des neuen Statuts enthielt zudem den Auftrag, ein Klassifizierungsverfahren für die Mitgliedsbanken, das heißt ein internes Ratingverfahren, zu entwickeln, das die Grundlage für Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Sanierungsfällen bilden sollte. Dieses Klassifizierungsverfahren wurde Ende 2002 von der Mitgliederversammlung angenommen. Im Frühjahr 2003 sprach sich der Verbandstag dafür aus, ab dem 1. Januar 2004 die Beiträge zum Garantiefonds nach der Bonität zu staffeln. Die Spreizung des Beitrags lag zwischen 90 Prozent und 140 Prozent des Normalbeitrages. Gleichzeitig entschied der Verbandstag, das bis dahin zentral und dezentral bestehende Garantiefondssystem zusammenzuführen. 33 Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise wurde das Statut der Sicherungseinrichtung durch Beschluss der Mitgliederversammlung im September 2009 erneut überarbeitet. Kern der Reform war eine Erweiterung der Beitragsbemessungsgrundlage. Erstmals werden ab dem 1. Januar 2010 auch Adressrisiken aus Wertpapierpositionen in die Bemessungsgrundlage einbezogen. 34 Gleichzeitig wurde die Beitragsspreizung auf 80 bis 140 Prozent erweitert. 35 Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt die ihr angeschlossenen Institute selbst, sie gewährleistet insbesondere deren Liquidität und Solvenz. Daher hat der deutsche Gesetzgeber diese als so genannte institutssichernde Einrichtung anerkannt. Für die ihr angehörenden Institute entfällt die Verpflichtung, einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzugehören. 36 Gleichzeitig ist die Sicherungseinrichtung ein Sicherungssystem im Sinne des Kreditwesengesetzes. Damit erfüllt die genossenschaftliche Bankengruppe die vom Gesetzgeber verlangten Voraussetzungen für die Nullgewichtung gruppeninterner Kredite. Die deutsche Bankenaufsicht hat daher 2006 die der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Institute von der Verpflichtung, gruppeninterne Kredite mit Eigenkapital zu unterlegen, freigestellt. 37 die neuordnung der genossenschaftsverbände 1972 c. Massiver Konzentrationsprozess Wie angedeutet stand die Neuordnung der Verbandsorganisation 1972 im Wechselverhältnis mit dem massiven Konzentrationsprozess innerhalb der genossenschaftlichen Bankengruppe. Besonders zügig verlief dieser auf der Ortsebene. Bis Ende 1971 waren in der Regel nur Fusionen zwischen Volksbanken einerseits und Raiffeisenbanken andererseits üblich. Durch die Neuorganisation der Verbände wurden die bis dahin bestehenden Barrieren beseitigt. Zentralbanken und regionale Verbände verhielten sich zunächst weitaus zögerlicher. Die massiv rückläufige Zahl der Ortsbanken machte aber auch hier eine Konsolidierung unausweichlich. Ende 1972 waren Kreditgenossenschaften, die insgesamt Bankstellen unterhielten, Mitglied im BVR Banken betrieben auch das Warengeschäft. Einen Schub bekam der Konzentrationsprozess insbesondere bei den kleineren, ländlichen Instituten 1976 durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips. 38 Der Trend zu größeren Einheiten wurde aber auch durch zunehmende regulatorische Veränderungen wie zum Beispiel die Einführung von Basel II und andere administrative Belastungen verstärkt. 391
16 bernd kubista Bis Ende 1990 sank die Zahl der Ortsbanken in der alten Bundesrepublik auf Die Konsolidierung wurde bis Anfang der Achtzigerjahre von einer Ausweitung der Zahl der Bankstellen begleitet, sodass die Versorgung mit Bankdienstleistungen in der Fläche nicht abnahm, sondern sich im Gegenteil deutlich verbesserte. Erst in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre ging mit der Zahl der Banken auch die Zahl der Bankstellen zurück. Sie sank von im Jahre 1980 bis 1990 auf Entwicklung der genossenschaftlichen Bankengruppe Anzahl der Banken (I) Anzahl der Bankstellen Anzahl der Banken mit Warengeschäft Zahl der Mitglieder (in Mio.) Anzahl der Zentralbanken (II) Anzahl der Verbände (III) , , , , , , , , , , ,0 2 7 Ab 1990 (zweiter Wert) einschließlich der neuen Bundesländer. (I) Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken und sonstige Kreditgenossenschaften. (II) einschl. DG Bank beziehungsweise DZ BANK. (III) einschließlich der zwei Fachprüfungsverbände. Quelle: Angaben des BVR. 392 Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung stieg 1990 die Zahl der Ortsbanken wieder auf und die der Bankstellen auf Danach setzte sich der Konsolidierungsprozess fort, denn der Druck auf die Genossenschaftsbanken, größere, effizientere und leistungsfähigere Betriebsgrößen zu schaffen, hielt unvermindert an. Der EU-Binnenmarkt führte dazu, dass ausländische Banken zunehmend eine Rolle auch auf den heimischen Märkten spielten. Die Direktbanken stellten mit ihrem intensiven Konditi-
17 onenwettbewerb die Filialbanken vor neue Herausforderungen. Verstärkt wurde dies durch die schnelle Ausbreitung des Internets ab Ende der Neunzigerjahre. 39 Bis Ende 2011 sank die Zahl der Ortsbanken auf 1.121, die der Bankstellen auf Im Zuge des Fusions- und Konzentrationsprozesses gaben immer mehr Banken das Warengeschäft auf. Der Anteil der Banken mit Warengeschäft sank von 65,8 Prozent (1972) auf 13 Prozent im Jahre Dieser Konzentrationsprozess fand sein Pendant auf Ebene des genossenschaftlichen Zentralbankwesens, setzte dort allerdings erst später ein bestanden neben der Deutschen Genossenschaftskasse (DGK) als Spitzeninstitut noch elf regionale Zentralbanken, von denen vier so genannte gemischte Zentralbanken waren, fünf betreuten ausschließlich Raiffeisenbanken und zwei nur Volksbanken. Bis Ende 1980 kam es lediglich zu zwei Fusionen regionaler Zentralbanken, obwohl parallel zur Gründung des BVR intensiv darüber diskutiert worden war, ob die regionalen Zentralbanken mit der DGK zu einem Spitzeninstitut fusionieren sollten. Die Mehrheit der Zentralbanken neigte damals der Zweistufigkeit zu. Um diese Entwicklung voranzutreiben, gründete das Spitzeninstitut mit acht Zentralbanken im Februar 1972 zunächst die Rationalisierungs-Gesellschaft mbh mit Sitz in Frankfurt am Main. Dieser war die Aufgabe zugedacht, die Fusion der genossenschaftlichen Zentralbanken mit der DGK zu einer gemeinschaftlichen Zentralbank für das Bundesgebiet vorzubereiten. Am 12. Juli 1972 wurde dann von sieben regionalen Zentralbanken zusammen mit der DGK die Deutsche Zentralgenossenschaftsbank AG gegründet. 40 Auf diese sollten die Geschäfte der Zentralbanken und der DGK übertragen werden. Denn eine Fusion der Zentralbanken auf die DGK war rechtlich nicht möglich, da diese keine Zweigniederlassungen unterhalten durfte. Die Widerstände gegen dieses Projekt waren jedoch so groß, dass es nicht realisiert wurde. Die Situation änderte sich 1975, als die Bemühungen der DGK, das für sie geltende Gesetz durch eine moderne Fassung zu ersetzen, mit dem Gesetz über die Deutsche Genossenschaftsbank einen erfolgreichen Abschluss fanden. 41 Die DG BANK wurde Körperschaft des öffentlichen Rechts, gleichzeitig entfielen noch bestehende Restriktionen bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit. Sie konnte nun»bankgeschäfte aller Art betreiben, die unmittelbar oder mittelbar ihrer Zweckerfüllung dienen«. 42 Ab sofort durfte das Institut Niederlassungen im In- und Ausland unterhalten. Letzteres eröffnete auch die für die Verbundstruktur relevante Möglichkeit, die Geschäfte regionaler Zentralbanken zu übernehmen und in Niederlassungen fortzuführen wurde die DG BANK dann in eine AG umgewandelt. 43 Der verbleibende Kapitalanteil der Bundesrepublik Deutschland wurde von Genossenschaftsbanken übernommen. 44 Das Thema Zweistufigkeit wurde aber trotz der veränderten Rechtslage erst wieder aufgegriffen als die Bayerische Raiffeisen-Zentralbank in Schwierigkeiten geriet und 1985 ihr Bankgeschäft auf die DG BANK übertrug. Ein Jahr später entschloss sich die Bayerische Volksbanken AG, diesem Beispiel zu folgen. Damit war erstmalig für einen Teil der genossenschaftlichen Bankengruppe die Zweistufigkeit realisiert. Nachdem die DG BANK dann im Sommer 1988 Vorschläge für ein gemeinsames Oberbau-Institut der genossenschaftlichen Bankengruppe vorgelegt hatte und diese auf ein geteiltes Echo gestoßen waren, wurde der BVR mit einer Untersuchung über die künftige Verbundstruktur beauftragt. Dabei sollten neben der dreistufigen Struktur auch Modelle eines die neuordnung der genossenschaftsverbände
18 bernd kubista zweistufigen Aufbaus geprüft werden. 45 Das im Juli 1989 vom BVR präsentierte Gutachten Verbundstruktur für die Zukunft Gemeinsam die Märkte von morgen gewinnen bildete die Basis für die Verbund-Konvention der genossenschaftlichen Bankengruppe, die im Dezember desselben Jahres vom Verbandsrat einstimmig verabschiedet wurde. 46 Diese stärkte die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Ortsbanken und sah vor, dass regionale Zentralbanken, die dies wünschten, nach einheitlichen Modalitäten ihre Bankgeschäfte auf die DG BANK übertragen konnten. Die Verbund-Konvention ermöglichte somit ein geordnetes und kooperatives Nebeneinander von zwei- und dreistufigen Strukturen. 47 Die Norddeutsche Genossenschaftsbank und die Raiffeisen-Zentralbank Kurhessen übertrugen entsprechend der Verbund-Konvention ihre Bankgeschäfte noch im selben Jahr auf die DG BANK. 48 Als die DG BANK, die 1990 auch die Zentralbankfunktion für die neuen Bundesländer übernommen hatte, 1991 Verluste aus Wertpapiertransaktionen zu verkraften hatte, kam der Konzentrationsprozess zunächst zum Stillstand. Die Zentralbankstruktur mit einem zweistufigen Aufbau in Nord-, Ost- und Süddeutschland sowie mit zumindest formalen drei Stufen in West- und Südwestdeutschland blieb ein Jahrzehnt unverändert. Erst 2000 kam die Entwicklung wieder in Gang, als sich SGZ Bank und die Genossenschaftliche Zentralbank Stuttgart zur GZ-Bank zusammenschlossen. Nach dem die DG BANK erneut in Turbulenzen geraten war, fusionierte sie 2001 mit der GZ-Bank zur DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank. Seitdem besteht mit dem Nebeneinander von DZ BANK und WGZ BANK faktisch Zweistufigkeit im gesamten Bundesgebiet. Auch die regionalen Prüfungsverbände konnten sich dem Konzentrationsprozess nicht entziehen waren noch 16 regionale Prüfungsverbände sowie die Fachprüfungsverbände der heutigen Sparda-Banken und PSD-Banken Mitglied im BVR. Das Ziel des Kooperationsvertrages, auf der regionalen Ebene gemischte Verbände zu schaffen, war 1972 bei fünf Verbänden realisiert, sechs Verbände waren Raiffeisen- und fünf Schulze-Delitzsch-Verbände. Im Saarland war ein gemeinsamer Verband bereits kurz nach dem Kriegsende auf der Grundlage der französischen Gesetzgebung gebildet worden. In Baden, in Württemberg, im Rheinland und in Westfalen hatten die Schulze- Delitzsch- und die Raiffeisenverbände bereits vor 1972 fusioniert. In Berlin bestand eine Sondersituation: Hier existierte nur für die gewerblichen Genossenschaften ein Verband, der Berliner Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch). Bis zur Wiedervereinigung sank die Zahl der regionalen Verbände auf zwölf. Im Zuge der Wiedervereinigung kam es 1990 zur Neugründung eines regionalen Prüfungsverbandes in Sachsen. Der letzte Raiffeisenverband, der Raiffeisenverband Kurhessen, fusionierte 1992 mit dem Genossenschaftsverband in Frankfurt am Main. Nach der Jahrtausendwende kam es parallel zum Konsolidierungsprozess auf der Ortsebene zu weiteren Verbandsfusionen, sodass auf westdeutschem Gebiet Ende 2009 nur noch fünf Regionalverbände bestanden. Dies sind der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, der Genossenschaftsverband (mit Sitz in Neu-Isenburg und Hannover), der Genossenschaftsverband Weser-Ems und der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband. 394
19 d. Eingliederung der Genossenschaftsbanken der ehemaligen DDR Unterbrochen wurde der Konsolidierungsprozess der genossenschaftlichen Bankengruppe durch die im Zuge der Wiedervereinigung erfolgte Erweiterung um die Genossenschaftsbanken aus den fünf neuen Bundesländern. Im Vorfeld der deutsch-deutschen Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde das bestehende, nach den Prinzipien der sozialistischen Kommandowirtschaft einstufig organisierte Bankensystem zum 1. April 1990 entflochten. 49 Danach bestand die genossenschaftliche Säule des Bankensystems der DDR aus: in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) organisierten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) mit rund 2000 Bankstellen, im Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR zusammengeschlossenen Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe, die rund 200 Bankstellen vor allem in den Städten unterhielten, sowie zwei kirchlichen Genossenschaftsbanken und der Reichsbahner Sparkasse, sowie der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) mit 176 Filialen in allen größeren Orten, die zum 1. April 1990 in Genossenschaftsbank Berlin (GBB) umfirmierte. die neuordnung der genossenschaftsverbände 1972 Die formale Restrukturierung der Genossenschaftsbanken vor Ort war mit tatkräftiger Hilfe aus dem Westen 51 größtenteils Ende 1990 abgeschlossen. 52 Die Genossenschaftskassen blieben in ihrer Grundstruktur bestehen. Auf ihrem Verbandstag im April 1990 beschlossen sie, künftig wieder als Volksbanken zu firmieren. 53 Bei den BHGs, die sich wieder Raiffeisenbanken nannten, war der Restrukturierungsbedarf wesentlich größer. Lebensfähige Einheiten ergaben sich häufig erst dadurch, dass die GBB rund 160 ihrer Filialen auf die BHGs übertrug. In einem harten Schnitt trennten sich die BHGs im Herbst 1990 von ihrem Warengeschäft. Die Beibehaltung hätte nach den Vorschriften des KWG und der deutsch-deutschen Währungsunion eine deutlich höhere Eigenkapitalausstattung und somit niedrigere Ausgleichsforderungen bedeutet. 54 Parallel zur Restrukturierung der Ortsebene mussten die notwendigen Strukturen geschaffen werden, die eine systematische Betreuung der Banken auf Zentralbank- und Verbandsebene gewährleisten konnten. Die DG BANK übernahm für das gesamte Gebiet der fünf neuen Bundesländer zum 1. Juli 1990 die Zentralbankfunktion. Am 1. April 1990 hatte zunächst die GBB den Rechtsstatus als Zentralbank für die BGHs erhalten. Die DG BANK übernahm die Refinanzierung der GBB und diese teilte sich die Zentralbankfunktion zunächst mit der DG BANK. 55 Im Oktober 1990 fusionierte die GBB dann rückwirkend zum 1. Juli 1990 mit der DG BANK. 56 Auf Verbandsebene ging es darum, sicherzustellen, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken in der ehemaligen DDR möglichst umgehend der Auflage, einem gesetzlichen Prüfungsverband anzugehören, nachkommen konnten. 57»In der DDR war für die Prüfung der BHGs die Abteilung Prüfungsdienst des VdgB zuständig, die Genossenschaftskassen wurden vom Verband der Genossenschaftskassen geprüft, der wiederum direkt der Staatsbank der DDR unterstellt war.«58 Die VdgB wurde auf dem Bauerntag vom im März 1990 in Suhl aufgelöst und noch im selben Monat auf dem Genossenschaftstag 395
20 bernd kubista der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, Molkereigenossenschaften und der Winzergenossenschaften der Raiffeisenverband der DDR gegründet. 59 In rascher Reihenfolge bildeten sich acht regionale Raiffeisenverbände. Der Verband der Genossenschaftskassen beschloss auf dem Verbandstag im April 1990 seinen Namen in Verband der Kreditgenossenschaften der DDR zu ändern. 60 Mit der Umbenennung des Verbandes war auch eine Öffnung für die Raiffeisenbanken intendiert, mit dem Ziel, regionaler Prüfungsverband für alle Genossenschaftsbanken in den fünf neuen Bundesländern zu werden. Eine solche zentrale Verbandslösung scheiterte jedoch im weiteren Verlauf des Jahres 1990 am Widerstand der ostdeutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. 61 Da zudem keiner der in den neuen Bundesländern ansässigen Verbände über das notwendige Prüfungsrecht verfügte, 62 wurde auf Initiative des BVR den Banken in den neuen Bundesländern daraufhin das Angebot gemacht, die Mitgliedschaft in den angrenzenden westdeutschen Prüfungsverbänden zu erwerben. Mit Ausnahme der Banken im Freistaat Sachsen folgten die ostdeutschen Kreditgenossenschaften diesem Angebot. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erwarben die Mitgliedschaft in den so genannten Anrainerverbänden in Kiel und Hannover. Der Genossenschaftsverband Hessen/Rheinland-Pfalz nahm die thüringischen Volksbanken auf, während der Raiffeisenverband Kurhessen sein Betreuungsgebiet auf die Raiffeisenbanken aus Thüringen ausweitete. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Berlin und Brandenburg schlossen sich im Genossenschaftsverband Berlin-Brandenburg zusammen, der aus der Fusion zwischen dem Berliner Genossenschaftsverband und dem Brandenburgischen Raiffeisenverband entstanden war. In Sachsen gingen die Genossenschaftsbanken einen eigenen Weg. Die drei süddeutschen Regionalverbände bauten in Sachsen einen leistungsfähigen Prüfungsverband auf. 63 Dieser firmiert seit 2004 unter Mitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.v. und betreut seitdem keine Banken mehr. Die ihm bis dahin angehörenden Kreditgenossenschaften wechselten zum Genossenschaftsverband Frankfurt. Die Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Prüfungsverband eröffnete den ostdeutschen Genossenschaftsbanken die Mitgliedschaft im BVR und somit auch in der Sicherungseinrichtung. 64 Für die zentralen Verbände in der ehemaligen DDR blieb damit kein Betätigungsfeld mehr. Konsequenterweise stellte der Raiffeisenverband der DDR die Betreuung der Raiffeisenbanken ein und der Verband der Kreditgenossenschaften löste sich auf. 65 e. Erfolgreich am Markt Die Zusammenführung in einem gemeinsamen Spitzenverband hat die Marktstellung der Volksbanken und Raiffeisenbanken entscheidend gestärkt. Zwar ist der geschäftliche Erfolg in erster Linie auf die Leistungen der Ortsbanken zurückzuführen, doch wäre ihr Ausbau zu leistungsstarken Universalbanken ohne die Ansätze zur Rationalisierung und zur Effizienzsteigerung, die die Neupositionierung auf der Ebene der Verbände, Zentralbanken und Verbundunternehmen eröffneten, nicht möglich gewesen
21 Entwicklung der Volksbanken und Raiffeisenbanken Anzahl der Banken Bilanzsumme (in Mio. Euro) Durchschnittliche Bilanzsumme (in Mio. Euro) Kundeneinlagen (in Mio. Euro) Kundenkredite (I) (in Mio. Euro) , , , , , , , die neuordnung der genossenschaftsverbände , , , , , , (I) Buchkredite. Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben des BVR und der Deutschen Bundesbank. Die Geschäftsentwicklung der Volksbanken und Raiffeisenbanken verlief ausgesprochen dynamisch. So stieg die Bilanzsumme von (umgerechnet) 55,5 Mrd. Euro (1972) bis Ende 2011 auf 729,3 Mrd. Euro, während sich gleichzeitig die Kundeneinlagen von 46,4 Mrd. Euro auf 524,1 Mrd. Euro und die Buchkredite an Kunden von 35,6 Mrd. Euro auf 424,5 Mrd. Euro. Erhöhten. Im Zusammenspiel von geschäftlicher Expansion und Konzentrationsprozess erhöhte sich im gleichen Zeitraum die durchschnittliche Bilanzsumme der Ortsbanken von knapp zehn Millionen Euro auf gut 650 Mio. Euro. Die Attraktivität des Geschäftsmodells und der flächendeckenden Präsenz der Genossenschaftsbanken kommen auch in den hohen und kontinuierlich steigenden Mitgliederzahlen zum Ausdruck wurden die Volksbanken und Raiffeisenbanken von 6,2 Mio. Mitgliedern getragen. Ende 1990 zählten die Genossenschaftsbanken bereits 11,4 Mio. Mitglieder. Ende 2011 belief sich die Zahl auf 17 Mio. Mitgliedern, was die hohe Marktdurchdringung der Genossenschaftsbanken belegt. 397
22 bernd kubista Marktanteile der Volksbanken und Raiffeisenbanken Anzahl der Banken Anteil an der Bilanzsumme aller Banken (in Prozent) Anteil an den Krediten an inländische Nichtbanken (in Prozent) Anteil an den Einlagen von inländischen Nichtbanken (in Prozent) ,4 9,1 12, ,4 9,5 14, ,9 11,9 17, ,6 13,2 21, ,3 12,4 20, ,3 12,4 20, ,7 13,8 21, ,7 11,9 19, ,6 12,8 18, ,2 13,7 16, ,6 (I) 13,8 17, ,9 (I) 14,6 17,0 Ab 1990 (zweiter Wert) einschließlich der neuen Bundesländer. (I) Ohne die ab Dezember 2010 meldepflichtigen Handelsbestandsderivate. Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben des BVR und der Deutschen Bundesbank. 398 Im Vergleich mit den Wettbewerbern zeigt sich, dass es den Volksbanken und Raiffeisenbanken zunächst besser als den Wettbewerbern gelang, von dem schnellen Wachstum im klassischen Bankgeschäft zu profitieren. Günstig für das Kreditgeschäft wirkte sich Mitte der Siebzigerjahre die Aufhebung des Verbots, Kreditgeschäfte mit Nichtmitgliedern zu tätigen, aus. In den Achtzigerjahren verlangsamte sich der Anstieg der Marktanteile. Seit Mitte der Achtzigerjahre ging der Marktanteil gemessen an der Bilanzsumme nicht zuletzt wegen des schnelleren Bilanzwachstums der international agierenden Groß- und Landesbanken unter Schwankungen zurück. Bei Einlagen und Krediten konnten die Volksbanken bis Mitte der Neunzigerjahre noch weitere Marktanteile gewinnen. In der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre und nach der Jahrtausendwende verloren die Genossenschaftsbanken aber auch hier Marktanteile. Ursächlich dafür waren die Zunahme ausländischer Konkurrenz, das Aufkommen der Direktbanken und die schnelle Verbreitung des Internetbanking. Seit 2000 wurde die Situation zudem durch eine Stagnation an den Kreditmärkten und eine im Vergleich zu früheren Jahrzehnten
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