Bericht zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

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1 Bericht zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Handlungsfelder Kennzahlen Tabellen und Grafiken Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverw iesen Esslingen a. N. Jahresbericht 2012

2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 Seite II. Ergebnisse im Überblick 4 1. Gesamtübersicht Behinderung und Teilhabe Entwicklung der Leistungsempfänger Entwicklung der Aufwendungen 6 2. Leistungsempfänger nach Behinderungsarten 8 III. Leistungsempfänger 9 1. Eingliederungshilfe für Kinder Verteilung nach Leistungsarten Vorschulische und schulische Förderung 9 2. Eingliederungshilfe für Erwachsene Verteilung nach Leistungsarten Wohnen Erwachsene Hilfebedarfsgruppen im stationären Wohnen Tagesstruktur für Erwachsene 13 IV. Widersprüche und Klagen 14 2

3 I. Einleitung Seit Übertragung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform hat sich die Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen unter dem Dach des Landratsamtes, insbesondere dem Kreisjugendamt, Amt für soziale Dienste und Psychologische Beratung, dem Kreissozialamt und der Behindertenhilfe- und Psychiatrieplanung verstetigt und wurde ständig weiterentwickelt. Für die Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurde unter Beteiligung des Amtes für besondere Hilfen eine Handreichung erarbeitet und Verfahrensabläufe optimiert. Obwohl wir nicht Modellregion für den Schulversuch waren, wurden im Bereich der schulischen Inklusion trotz fehlender gesetzlicher Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung inklusive Bildungsangebote realisiert. Erfreulicherweise konnte in 2012 der Schulversuch für die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) in Kooperation mit der Philipp-Matthäus-Hahn-Berufsschule in Nürtingen und den beiden Sonderschulen Rohräcker- und Bodelschwinghschule starten. Diese schulische Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein dar, um Schüler mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und damit Beschäftigungsalternativen außerhalb der WfbM zu ermöglichen. Die BVE ist zudem Voraussetzung für die darauf aufbauende Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV), die im Anschluss durch die Agentur für Arbeit finanziert wird. Für den Übergang von jungen Menschen mit Behinderung aus der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe hat sich die bestehende Kooperationsvereinbarung mit den Sozialen Diensten und der wirtschaftlichen Jugendhilfe bewährt. Sie bietet für alle Beteiligten Verfahrenssicherheit und Klarheit. Hilfen werden im Bedarfsfall nahtlos fortgesetzt. Das ambulant betreute Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung wurde im Zusammenspiel mit den Leistungserbringern der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie ausgebaut. Im stationären Wohnen wurde durch das Fallmanagement zusammen mit der Sozialplanung eine Belegungskonzeption entsprechend unseren Rahmenzielvereinbarungen zur Dezentralisierung von Komplexeinrichtungen im Zuge der Konversion umgesetzt. Die neuen gemeindeintegrierten Wohnheime der BruderhausDiakonie in Neuffen und der Diakonie Stetten in Plattenhardt wurden bezogen und Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Esslingen fanden eine neue Heimat. Das mit Unterstützung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales begonnene Modellprojekt zur Vorbereitung von Menschen mit Behinderung auf den Ruhestand wurde in Kooperation mit der Stadt Stuttgart und der W.E.K., Werkstätten Esslingen-Kirchheim, fortgeführt. Ziel ist es, in Kooperation mit den anderen Werkstattträgern im Landkreis Esslingen und Akteuren der Altenhilfe in den kommenden Jahren ein eigenes Programm zu entwickeln. 3

4 Mit den vom Amt für besondere Hilfen initiierten Jahresgesprächen in den Einrichtungen und Diensten im Landkreis hat sich eine gute Kooperation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen und dem Fallmanagement in der Eingliederungshilfe entwickelt. Erfreulicherweise konnten die Heim- und Werkstatträte der Einrichtungen in die Jahresgespräche einbezogen werden. Ungeachtet der zahlreichen Projekte und Aktivitäten zur gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderung wird die gleichberechtigte und inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft von herausfordernder Bedeutung sein. II. Ergebnisse im Überblick 1. Gesamtübersicht 1.1 Behinderung und Teilhabe Im Zuge der Inklusion von Menschen mit Behinderung und den Erwartungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, wird die unterschiedliche Definition von Behinderung in den jeweiligen Leistungsgesetzen von zunehmend größerer Bedeutung für die Leistungsgewährung. Maßgeblich für die Eingliederungshilfe ist der Behindertenbegriff des SGB XII. Danach sind Personen leistungsberechtigt, die durch eine Behinderung im Sinne von 2, Abs.1, Satz 1 des Neunten Buches zusätzlich wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Zur Feststellung einer wesentlichen Behinderung ist daher neben der medizinischen Diagnose eine Beschreibung von Aktivität und Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen notwendig und die damit verbundene wesentliche Teilhabebeeinträchtigung maßgeblich. Zudem wird Eingliederungshilfe nur gewährt, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Da es sich bei der Eingliederungshilfe um eine Leistung der Sozialhilfe handelt, gilt das Subsidiaritätsprinzip nach 2 SGB XII. 1.2 Entwicklung der Leistungsempfänger Zum Stichtag erhielten insgesamt Personen individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Zuwachs liegt deutlich unter dem landesweiten Anstieg von 2,74 %, wobei auch landesweit der Anstieg in 2012 gegenüber den Vorjahren mit 5 % abgeflacht ist. Die Dynamik ist je nach Leistungsbereich bzw. Behinderungsart unterschiedlich. Als problematisch hat sich herausgestellt, dass die Datenlage in 2012 aufgrund der Umstellung auf ein neues EDV-Verfahren nicht der Qualität der vorangegangenen Jahre entspricht 4

5 und die Auswertungen nicht im bekannten Umfang erfolgen konnten. Es wird erwartet, dass mit Programmmodifizierungen und Nacherfassungen ab 2013 die bisherigen Zahlenreihen fortgeschrieben werden können. Ob aus dem abgeflachten Fallzahlenanstieg bereits ein Trend ableitbar ist, lässt sich hieraus noch nicht absehen. Festzuhalten ist jedoch, dass zahlreiche Maßnahmen, wie beispielsweise eine qualitative, prozesshaft durchgeführte Hilfeplanung im Rahmen des Fallmanagements messbare Veränderungen bewirken. Institutionelle Leistungen, vorrangige Landesförderungen für die Sozialpsychiatrischen und Familienentlastenden Dienste, präventive Hilfen und das breite Unterstützungsangebot an Beratungsstellen in der Trägerschaft des Landkreises oder bezuschusst durch den Landkreis runden die Hilfen für Menschen mit Behinderung ab. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Leistungsart Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Dez 12 Nicht Ambulante Hilfen auswertbar Integration in Kindergarten Integration in Schulen Teilstationärer Schulkindergarten Teilstationäre Sonderschule Berufliche Ausbildung, Hochschule Ambulant Betreutes Wohnen Familienpflege Persönliches Budget Heilpädagogische Leistungen für Kinder Stationäre Kurzzeitunterbringung 1) Nicht auswertbar Private Sonderschulen am Heim Heimsonderschulen (priv. + staatl.) Teilstationärer WfbM-Arbeitsbereich Teilstationäre Tagesbetreuung Teilstationärer Förder- u. Betreuungsbereich Stationäre Teilhabeleistungen (z.b. FuB) Therapeutische Wohngruppen Stationärer WfbM-Arbeitsbereich Stationärer WfbM-Berufsbildungsbereich Gesamt ) zahlreiche Maßnahmen unterjährig, aktuell nicht auswertbar Abbildung 1: Entwicklung der Leistungsempfänger Die nachfolgende Abbildung mit der Kennziffer Leistungsempfänger je Einwohner ermöglicht den Vergleich mit den umliegenden Landkreisen und in Baden-Württemberg. Die Bandbreite ist landesweit erheblich und zumindest teilweise strukturell bedingt. Ursächlich ist beispielsweise die örtliche (Sonder-)Schulkindergarten- und (Sonder-)Schulstruktur, aber auch eine überdurchschnittliche Angebotsdichte, z.b. von stationären Plätzen, wie sie im Rems-Murr-Kreis vorzufinden ist. Im Vergleich mit den umliegenden Landkreisen ergibt sich folgendes Bild: 5

6 Abbildung 2: Leistungsempfänger insgesamt pro Einwohner von Entwicklung der Aufwendungen Der Bruttoaufwand für die Leistungen der Eingliederungshilfe betrug im Jahr 2012 insgesamt Die Summe beinhaltet auch den in stationären Einrichtungen gewährten Lebensunterhalt. Seit 2005 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Abbildung 3: Entwicklung des Bruttoaufwandes und des Nettoaufwandes Analog zur Zahl der Leistungsempfänger ist in den letzten Jahren auch der Nettoaufwand kontinuierlich gestiegen. Hauptursächlich für den Kostenanstieg sind neben den zunehmenden Fallzahlen höhere durchschnittliche Fallkosten und aufgrund von Tariferhöhungen resultierende Vergütungssteigerungen für die Einrichtungen und Dienste. Die gestiegenen durchschnittlichen Fallkosten ergeben sich durch einen höheren Anteil von Leistungsempfängern mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Beispielhaft lässt sich dies an der Zahl der Leistungsempfänger in der Therapeutischen Wohngruppe (TWG) bzw. im längerfristig intensiv betreuten Wohnen für Men- 6

7 schen mit Verhaltensauffälligkeiten darstellen, die in den letzten 5 Jahren von 1 auf 11 Leistungsberechtigte angestiegen ist. Der Aufwand hierfür beträgt monatlich je Leistungsempfänger über 8.000, insgesamt somit mehr als 1 Mio. jährlich. In 2012 wurden Erträge in Höhe von (2011 = ) erzielt. Es handelt sich hierbei um Erträge aus Kostenbeiträgen, die von den Leistungsempfängern zu entrichten sind, von anderen Sozialleistungsträgern (z.b. Rente, BAföG, Wohngeld), Unterhalt und Pflegeversicherung. Der Nettoaufwand für das Jahr 2012 in der Eingliederungshilfe betrug und somit + 4,68 % gegenüber dem Vorjahr. Pro Einwohner ergeben sich für den Landkreis Esslingen und die umliegenden Landkreise folgende Beträge: Abbildung 4: Nettoaufwand pro Einwohner In 2012 betrug der Nettoaufwand 108 je Einwohner gegenüber 103 im Vorjahr. Damit liegt der Landkreis Esslingen wie die meisten umliegenden Landkreise unter dem Landesdurchschnitt von 128. Anders stellt es sich beim Nettoaufwand pro Leistungsempfänger dar. Mit jährlich pro Leistungsempfänger lagen wir im Berichtszeitraum mit ca. 14 % über dem Landesdurchschnitt von Allein der Landkreis Ludwigsburg mit und der Landkreis Tuttlingen mit weisen höhere durchschnittliche Fallkosten auf. Landesweit bestehen ausgeprägte Unterschiede. 2. Leistungsempfänger nach Behinderungsarten Es wird zwischen Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung unterschieden. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den Behinderungsarten ist zu beachten, dass bei einer mehrfachen Behinderung oft nicht eindeutig festzustellen ist, welche Behinde- 7

8 rungsart im Vordergrund steht. Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung) sind den körperlich behinderten Menschen zugeordnet. Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen hängen eng mit der Art der Behinderung zusammen. Maßgeblich für die Hilfeplanung, den Unterstützungsbedarf und die Zielvereinbarung ist jedoch die mit der Behinderung verbundene Teilhabebeeinträchtigung, die es auszugleichen gilt. Die Verteilung nach den Behinderungsarten ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Abbildung 5 : Leistungsempfänger nach Behinderungsarten im Landkreis Unverändert nimmt der Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Abstand den größten Anteil unter allen Leistungsberechtigten ein. Eine mehrjährige Betrachtung zeigt jedoch, dass sich das prozentuale Verhältnis unter den Behinderungsarten verschiebt und der Anteil der Menschen mit einer seelischen Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, zunimmt. Dies bildet sich auch in der Entwicklung auf Landesebene ab. Die Gründe hierfür sind komplex und korrespondieren mit gesellschaftlichen, arbeitsmarktund gesundheitspolitischen Entwicklungen. Erfreulicherweise wurde in 2012 die Landesförderung für die Sozialpsychiatrischen Dienste aufgestockt, um mehr Menschen im Bereich der Grundversorgung Unterstützung zu ermöglichen. III. Leistungsempfänger Die insgesamt Leistungsempfänger verteilen sich auf unterschiedliche Lebensabschnitte, die sich in vorschulische, schulische und berufliche Förderung sowie die Förderung für Erwachsene/Senioren gliedern. 8

9 1. Eingliederungshilfe für Kinder 1.1 Verteilung nach Leistungsarten Leistungsart Leistungsempfänger Ambulante Hilfen für Kinder Integration in Kindergarten Integration in Schulen Teilstationärer Schulkindergarten (privat) Teilstationäre Sonderschule (privat) Stationäre heilpäd. Leistungen für Kinder Private Sonderschulen am Heim Heimsonderschulen (priv. + staatl.) Kinder gesamt * (zu den Kindern zählen auch über 18-jährige Schüler) Abbildung 6: Leistungsempfänger je Leistungsart Kinder 1.2 Vorschulische und schulische Förderung a) außerhalb von Einrichtungen Erstmals seit 2008 ist die Anzahl der Einzelintegration in Kindertageseinrichtungen rückläufig. Hierfür können viele Parameter ursächlich sein. So haben sich Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen in ihrer Haltung weiterentwickelt und betreuen teilweise Kinder ohne zusätzliche Eingliederungshilfeleistungen bzw. haben andere Wege der Umsetzung einer inklusiven Betreuung eingeschlagen. Das in 2012 zum Abschluss gebrachte Modellprojekt Interdisziplinäres Coaching in Kindertageseinrichtungen, welches sich an Träger und Einrichtungen richtete, förderte diesen Ansatz. In den Fachtagen zum Thema Inklusion erfolgten weitere Hilfestellungen für die Praxis. Da es sich jedoch um eine Stichtagsauswertung handelt, ist auch davon auszugehen, dass in einzelnen Fällen das Hilfeplanverfahren noch nicht abgeschlossen war. Hieraus einen rückläufigen Trend abzuleiten erscheint zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten. Die Zahl ist für sich genommen nicht geeignet, einen aussagekräftigen Hinweis für eine Inklusionsquote zu geben. Wie dargelegt können inklusiv ausgerichtete Betreuungskonzepte und ein gut ausgebautes Netz an Unterstützungsangeboten es ermöglichen, dass Kinder mit einer Behinderung auch ohne zusätzliche Leistungen der Eingliederungshilfe in einem allgemeinen Kindergarten betreut werden. Auch ist ein Zusammenhang mit dem wohnortnahen Angebot an Plätzen in Schulkindergärten naheliegend. Der Aufwand für diese Leistung betrug Der Landkreis Esslingen war einer der Vertiefungslandkreise im Rahmen eines vom Kommunalverband für Jugend und Soziales durchgeführten Forschungsvorhabens zum Thema Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Auf der Grundlage der Einzelfälle wurden verschiedene Aspekte der Leistungsgewährung und -be- 9

10 messung untersucht. Das Forschungsvorhaben wird in 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse den Stadt- und Landkreisen vorgestellt. Für 47 Leistungsberechtigte wurden in 2012 Leistungen für Integrationshilfen in allgemeinen Schulen bewilligt. Hierfür wurden aufgewendet. Die Höhe der Leistung ist individuell bemessen und reicht i.d.r. 250 mtl. bis ; in Einzelfällen sogar über Der Vergleich zu anderen Landkreisen ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Abbildung 7: Ambulante Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen Die Entwicklung im Zeitverlauf zeigt, dass trotz fehlender Rahmenbedingungen und der Tatsache, dass der Landkreis Esslingen nicht Modellregion für den Schulversuch war, dennoch zahlreiche Schulbegleitungen umgesetzt werden konnten. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass neben der Schulbegleitung in allgemeinen Schulen zunehmend Schulbegleitungen in der Sonderschule erforderlich sind, da ansonsten die Beschulung in der Sonderschule nicht erfolgen kann und der Schulausschluss für die Schüler mit Behinderung droht. Die Bewilligung einer Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe stellt sehr hohe Anforderungen an das Fallmanagement, da die Bandbreite der Unterstützungsbedarfe sehr breit ist, klare Rahmenbedingungen fehlen und die Erwartungshaltung von Eltern hoch ist. Problematisch ist ebenfalls, dass die Bildungswegekonferenzen nicht frühzeitig genug stattfinden und der Umfang schulischer Unterstützungsleistungen nicht klar bemessen werden können. Mit der Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) und der Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen zusammen mit anderen Schülern an der Berufsschule zu unterrichten, ist ein ganz wichtiger Schritt beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben erreicht. Neben handwerklichen Angeboten stehen auch hauswirtschaftliche Tätigkeitsfelder zur Verfügung. Lehrkräfte der Berufsschule arbeiten in enger Kooperation mit den Lehrern der Sonderschule zusammen. Die BVE ist Voraussetzung für die darauf aufbauende Kooperative 10

11 Berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV), die im Anschluss durch die Agentur für Arbeit finanziert wird und nach zwei BVE-Schuljahren entstehen kann. b) innerhalb von Einrichtungen Daneben wird Eingliederungshilfe für den Besuch eines privaten Schulkindergartens und einer privaten Sonderschule gewährt. Ist aufgrund der Art und Schwere der Behinderung des Kindes eine Betreuung in der Familie nicht möglich oder ist zum Zwecke der Beschulung eine Internatsunterbringung erforderlich, werden stationäre Leistungen gewährt. In 2012 erhielten 83 Kinder (2011=78) diese Leistung. 2. Eingliederungshilfe für Erwachsene Insgesamt erhielten zum Stichtag im Landkreis Esslingen erwachsene Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe. 2.1 Verteilung nach Leistungsarten (ohne Kurzzeitunterbringung) Leistungsart Medizinische Rehabilitation Ambulante Hilfen Erwachsene Berufl. Ausbildung, Hochschule Ambulant Betreutes Wohnen Familienpflege Persönliches Budget Teilstationärer WfbM-Arbeitsbereich Teilstationäre Tagesbetreuung Teilstationärer Förder- u. Betreuungsbereich Stationäre Teilhabeleistungen (z.b. FuB) Stationäre Therapeutische Wohngruppen Stationärer WfbM-Arbeitsbereich Stationärer WfbM-Berufsbildungsbereich Erwachsene gesamt Abbildung 8: Leistungsempfänger je Leistungsart Erwachsene 2.2 Wohnen Erwachsene Die Entwicklung im Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung stellt eine messbare Größe dar, inwieweit dem Grundsatz ambulant vor stationär dadurch Rechnung getragen werden konnte. Als privates Wohnen wird das Wohnen in eigenem Wohnraum ohne weitere Unterstützungsleistungen hierfür bezeichnet; es werden ausschließlich tagesstrukturierende Maßnahmen gewährt werden (z.b. WfbM). Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Leistungsempfänger im Landkreis Esslingen nach Wohnformen in Prozent von , jeweils zum Stichtag

12 Abbildung 9: Entwicklung Wohnen nach Wohnformen in Prozent Der Anteil stationäres Wohnen hat sich über alle Behinderungsarten hinweg von 46,4 % auf 42,6 % zugunsten des ambulant betreuten Wohnens vermindert. Bei der Personengruppe Menschen mit seelischer Behinderung reduzierte sich der stationäre Anteil sogar von 29,0% auf 23,2 % bei einem Anstieg im ambulant betreuten Wohnen von 43 % auf 47 %. Der Anteil stationäres Wohnen stellt sich im Vergleich zu den umliegenden Landkreisen wie folgt dar: Abbildung 10: Leistungsempfänger im stationären Wohnen je Einwohner Diese Abbildung wie auch die nachfolgende zum ambulant betreuten Wohnen zeigen, dass ein Umsteuern erfolgte und die Eingliederungshilfe ihre Angebote und Steuerungsinstrumente auf die wachsende Zielgruppe der Menschen im ambulant betreuten Wohnen ausgerichtet hat. 12

13 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im ambulanten Wohnen insgesamt pro Einwohner zum Stichtag in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Familien) 1,20 1,05 1,05 1,00 0,80 0,83 0,74 0,72 0,83 0,60 0,40 0,20 0,00 Esslingen Böblingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-K. B.-W. KVJS; N (B.-W.) 2012 = Abbildung 11: Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen insgesamt pro Einwohner 2.3 Hilfebedarfsgruppen im stationären Wohnen Es gibt insgesamt 5 Hilfebedarfsgruppen (HBG). Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt auf, dass Menschen mit einem geringeren Hilfebedarf (HBG 1) kaum noch in stationären Einrichtungen betreut werden. In 2012 waren dies lediglich 8 Personen. Für diese Menschen kommen überwiegend ambulante Wohnangebote mit flexibler Ausgestaltung in Betracht, die ihnen ein wesentlich höheres Maß an selbstständigem und selbstbestimmtem Wohnen ermöglichen. Der überwiegende Anteil mit 415 Personen ist in HBG 3 eingestuft. Im Rahmen des Fallmanagements erfolgt eine regelmäßige Prüfung des Hilfebedarfes. 2.4 Tagesstruktur für Erwachsene Die Tagesstruktur für Erwachsene gliedert sich in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), den Förder- und Betreuungsbereich (FuB) und die Tagesbetreuung für Erwachsene, insbesondere Senioren. Die Anzahl der in einer WfbM beschäftigten Personen ist in 2012 gegenüber dem Vorjahr um lediglich 1,24 % auf Beschäftigte angewachsen. Die Bruttoausgaben für WfbM (ohne Fahrtkosten) haben sich in 2012 deutlich erhöht und betragen zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Arbeitsförderungsgeld pro Leistungsempfänger, wohingegen der landesweite Durchschnitt bei liegt. Gegenüber 2011 ist diese Entwicklung nicht nachvollziehbar und kann mit der Rechnungsabgrenzung und Nachberechnungen in Zusammenhang stehen. In den künftigen Berichtsjahren und bei Vergütungsverhandlungen ist hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen. 13

14 Abbildung 12: Leistungsempfänger in Werkstätten pro Einwohner zwischen18-65 Jahren in Erstmals stagnierte in 2012 die Zahl der in einer Förder- und Betreuungsgruppe und in der Tagesbetreuung für Senioren betreuten behinderten Menschen. Die Altersstruktur in Werkstätten und in den Förder- und Betreuungsbereichen weist darauf hin, dass mittelfristig mit einem starken Zuwachs an Personen in der Seniorenbetreuung zu rechnen ist. IV. Widersprüche und Klagen In der Sozialhilfe entscheidet die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch. Dies erfolgt bei einer spezialisierten Stelle im Sachgebiet. Für Klagen gilt der Sozialgerichtsweg. In 2012 wurden insgesamt 40 Widersprüche eingelegt mit folgendem Ergebnis: Widerspruch Sonstige - stattgegeben Rücknahme unzulässig (Abhilfe) Widerspruch zurückgewiesen noch nicht entschieden/ zurückgestellt Von den in 2012 insgesamt erhobenen 11 Klagen stellt sich der Stand des Verfahrens folgendermaßen dar: Klage zurückgewiesen Klage stattgegeberückgenommen Klage wurde zu- Vergleich noch nicht entschieden 14

15 Jahresbericht zu Schwerbehinderung und Blindenhilfe Statistische Zahlen Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverw iesen Esslingen a.n. Jahresbericht 2012

16 I. Schwerbehindertenausweise Behinderte Menschen im Landkreis Esslingen (Bestandszahlen): Behinderung bis GdB Schwerbehinderung GdB Aktenbestand Entwicklung + 4,1 % - 6,4 %* + 4,9 % + 3,5 % + 3,5 % * Reduzierung nach landesweitem Datenabgleich mit den Meldebehörden (wg. Tod, Wegzug). Festzustellen ist, dass die Anzahl der schwerbehinderten Menschen, also mit einem GdB ab 50, kontinuierlich zunimmt. Es ist jedoch anzumerken, dass häufig Wegzüge oder Todesfälle nicht mitgeteilt werden. Eine Bereinigung des Aktenbestandes erfolgt mit dem in 2014 geplanten landesweiten Datenabgleich mit den Meldebehörden. 1. Aufgabenbereich Nach 69 SGB IX wird auf Antrag der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf der Grundlage Versorgungsmedizinischer Grundsätze festgestellt und ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Diese werden regelmäßig vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwicklungen und Erkenntnissen in der Medizin angepasst. Für die Bewertung von Behinderungen und für die Feststellung von Merkzeichen sind nicht nur die vorliegenden Erkrankungen allein maßgeblich, sondern der durch sie verursachte Gesamtumfang von Funktionsbeeinträchtigungen. Maßgeblich ist die ärztliche Gesamtschau, weshalb immer ein sozial-medizinischer (versorgungsärztlicher) Gutachter die Feststellung von GdB und Merkzeichen in seiner gutachterlichen Stellungnahme vorgibt. Um den durch die Antragszahlen vorgegebenen Umfang von Feststellungen sicherzustellen, beauftragt das Landratsamt Esslingen auch externe Gutachter mit der Erstellung von Aktengutachten. Schwerbehindertenausweise Gültig am Jahresende davon neu ausgestellt Ab werden in Baden-Württemberg neue Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die bisherigen Ausweise bleiben weiterhin gültig und alle Nachteilsausgleiche können im bisherigen Umfang in Anspruch genommen werden. 2

17 3. Antragsentwicklung: Die Entwicklung der Anträge seit 2007 und Verteilung der in 2012 insgesamt gestellten Anträge ist nachfolgend grafisch dargestellt. 4. Entwicklung in der Widerspruchsbearbeitung Widerspruchsquote ES 16,6% 18,2% 18,3% 19,3% 18,9% Landesdurchschnitt 15,3% 16,5% 15,5% 16,3% 16,2% Sofern dem Widerspruch nicht ganz oder teilweise abgeholfen werden kann, wird er dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde zur Entscheidung vorgelegt. Der Anteil erfolgreicher Widersprüche ist auch als Kennzahl im Schlüsselprodukt zum Bereich Schwerbehindertenrecht aufgenommen und lag in 2012 bei 1,7 %. 5. Beratungsumfang: Neben den zahlreichen telefonischen Auskunfts- und Beratungsgesprächen, werden auch viele persönliche Gespräche geführt. Persönliche Vorsprachen im Amt Die Anzahl der persönlichen Vorsprachen hat sich zwischenzeitlich deutlich reduziert, da die Schwerbehindertenausweise unbefristet ausgestellt werden können. 3

18 Zusätzlich werden umfangreiche Informationen auf der Internetseite des Landratsamtes angeboten und aktuell gehalten. Dieses Angebot wird zunehmend genutzt. Auf Anfragen von Selbsthilfegruppen, Verbänden und im Rahmen von Schwerbehindertenversammlungen der im Landkreis Esslingen ansässigen Firmen werden zu gewünschten Themen im Rahmen der Feststellung von Behinderungen und Merkzeichen Vorträge abgehalten. II. Statistik Landesblindenhilfe Anträge Zahl der Berechtigten Ausgaben (in ) *Ab 2012 werden die statistischen Daten anhand der OpenPROSOZ-Datenbank erstellt Die Gewährung der Landesblindenhilfe setzt voraus, dass eine Blindheit oder an Blindheit grenzende Sehbehinderung feststellt wird. Im Landratsamt Esslingen sind hierfür die medizinischen Gutachter des Gesundheitsamtes zuständig, die diese Feststellung unter Berücksichtigung der vorgelegten augenfachärztlichen Bescheinigung des behandelnden Augenfacharztes treffen. In Zweifelsfällen wird eine Untersuchung in einer Augenklinik veranlasst. Der überwiegende Teil der blinden Menschen ist in einem hohen Alter, weshalb die Bestandszahlen sterbebedingt schwanken. 4

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