Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Jahresbericht 2015

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1 Anlage 1 zu Vorlage 105/2016 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Jahresbericht 2015 Handlungsfelder Kennzahlen Tabellen und Grafiken Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverwiesen Esslingen a. N. Jahresbericht 2015

2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 Seite II. Ergebnisse im Überblick 3 1. Gesamtübersicht Behinderung und Teilhabe Entwicklung der Leistungen Entwicklung der Aufwendungen 5 2. Leistungsempfänger nach Behinderungsarten 6 III. Leistungsempfänger 7 1. Eingliederungshilfe für Kinder Verteilung nach Leistungsarten Vorschulische und schulische Förderung 8 2. Eingliederungshilfe für Erwachsene Verteilung nach Leistungsarten Wohnen Erwachsene Tagesstruktur für Erwachsene 11 IV. Persönliches Budget 12 V. Widersprüche und Klagen 12 2

3 I. Einleitung Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren immer stärker in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Neben den Möglichkeiten im Alltag, z. B. bei Barrierefreiheit und Freizeitkontakten, sind die Sozialhilfeträger gefordert, individuell auf die Wünsche bei der Teilhabe einzugehen. Dies erfolgt insbesondere über flexibel ausgestaltete Begleitungen bei ambulant betreuten Wohnformen sowie beim Persönlichen Budget. Zum Schuljahr 2015/16 wurde das Schulgesetz geändert und damit die Sonderschulpflicht aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass Eltern wählen können, ob mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eine allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besucht wird. Für die Mehrkosten der schulischen Inklusion stellt das Land den Stadtund Landkreisen für das Schuljahr 2015/16 insgesamt 6,4 Mio. als Ausgleichszahlung zur Verfügung. Auf den Landkreis Esslingen sind davon entfallen. Der demographische Faktor erfordert auch bei der Seniorenbetreuung neue und differenzierte Angebote, je nach Art und Schwere der Beeinträchtigungen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) wird mit der Vertragskommission Ideen und Möglichkeiten erarbeiten. Ein neues Bundesteilhabegesetz liegt als Regierungsentwurf vor und soll über mehrere Schritte von 2017 bis 2020 in Kraft treten. Damit soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht ebenfalls weiterentwickelt. Auch für das Fallmanagement stellen diese Entwicklungen neue Herausforderungen dar wurden 419 Hilfeplangespräche geführt. Bei der Hilfeplanung ist das Ziel, eine möglichst passgenaue und individuelle Maßnahme mit allen Akteuren der Eingliederungshilfe zu vereinbaren und die Wirksamkeit der Hilfen bei Fortschreibungsgesprächen zu überprüfen. Im Juli 2015 startete das flexibel Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung im Landkreis Esslingen. Hierbei muss im Rahmen der Gesprächsführung und Informationsgewinnung ein direkter Zusammenhang zwischen Hilfebedarf und Vergütungshöhe hergestellt werden. Neben dem Jahresbericht der Eingliederungshilfe im Landkreis Esslingen beteiligt sich die Eingliederungshilfe am landesweiten Benchmarking der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg durch den KVJS. II. Ergebnisse im Überblick 1. Gesamtübersicht 1.1 Behinderung und Teilhabe Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer Behinderung nach 53 SGB XII in Verbindung mit der Eingliederungshilfe-Verordnung. Danach sind Personen leistungsberechtigt, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teil- 3

4 zuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Sofern die Behinderung nicht erkennbar besteht, erfolgt die Feststellung durch das Gesundheitsamt. Die Zuordnung zum anspruchsberechtigten Personenkreis sagt allerdings noch nichts darüber aus, dass auch Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sind, bzw. über die im Einzelfall notwendigen Hilfeformen und Hilfearten. Neben der medizinischen Diagnose sind daher im Hilfeplangespräch insbesondere die Teilhabebeeinträchtigungen unter Einbeziehung von Kontextfaktoren und der individuellen Potentiale zu beurteilen, um die geeignete Hilfe zu leisten. 1.2 Entwicklung der Leistungen Zum Stichtag erhielten insgesamt Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Steigerung 3,3% (2.307 Personen in 2014). Bei den Leistungsarten ist eine deutliche Zunahme um 32 Personen (8,3%) im Ambulant Betreuten Wohnen festzustellen. Dies ist zu begrüßen, da gleichzeitig bei den stationären Wohnformen nur eine geringfügige Zunahme um 10 Personen (1,2%) vorliegt. Damit wird ein Grundanliegen des Fallmanagements im Rahmen der Fallsteuerung und der Teilhabeplanungen erreicht. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Leistungsart Trend nicht Ambulante Hilfen 10 auswertbar Integration in Kindertageseinrichtungen Integration in Schulen Teilstationärer Schulkindergarten Teilstationäre Sonderschule Berufliche Ausbildung, Hochschule Ambulant Betreutes Wohnen Familienpflege Persönliches Budget Private Sonderschulen am Heim Heimsonderschulen (priv. + staatl.) Teilstationärer WfbM-Arbeitsbereich Teilstationäre Tagesbetreuung Teilstationärer Förder- u. Betreuungsbereich Stationäre Teilhabeleistungen (z.b. FuB) Therapeutische Wohngruppen Stationärer WfbM-Arbeitsbereich Stationärer WfbM-Berufsbildungsbereich Gesamt Abbildung 1: Entwicklung der Leistungsempfänger von

5 Die nachfolgende Abbildung mit der Kennziffer Leistungsempfänger je Einwohner ermöglicht den Vergleich mit den umliegenden Landkreisen und dem Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg. Abbildung 2: Leistungsempfänger insgesamt pro Einwohner von Entwicklung der Aufwendungen Im Jahr 2015 betrug der Bruttoaufwand für die Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt Die Summe beinhaltet auch den in stationären Einrichtungen gewährten Lebensunterhalt. Seit 2010 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Abbildung 3: Entwicklung des Bruttoaufwandes und des Nettoaufwandes von

6 2015 wurden Erträge in Höhe von (2014 = ) erzielt. Es handelt sich hierbei überwiegend um Einnahmen aus Kostenbeiträgen, die von den Leistungsempfängern zu entrichten sind, Sozialleistungen (z.b. Rente, BAföG, Wohngeld), Unterhalt und Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Nettoaufwand für das Jahr 2015 betrug und liegt um 9,3% über dem Vorjahr. Der jährliche Kostenanstieg ist auf die steigenden Fallzahlen mit höheren durchschnittlichen Kosten zurück zu führen. Die Fallkostensteigerung resultiert aus Tariferhöhungen, die zu jährlichen Vergütungsanpassungen für die Einrichtungen und Dienste führen. Darüber hinaus erfolgten noch Nachzahlungen für Pro Einwohner ergeben sich für den Landkreis Esslingen und die umliegenden Landkreise folgende Nettoaufwände: Abbildung 4: Nettoaufwand pro Einwohner von betrug der Nettoaufwand 124 je Einwohner. Damit liegt der Landkreis Esslingen wie die meisten umliegenden Landkreise unter dem Landesdurchschnitt von Leistungsempfänger nach Behinderungsarten Bei den Behinderungsarten wird unterschieden zwischen Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung. Nach wie vor stellen Menschen mit einer geistigen Behinderung die größte Personengruppe dar. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den Behinderungsarten ist zu beachten, dass bei einer mehrfachen Behinderung oft nicht eindeutig festzustellen ist, welche Behinderungsart im Vordergrund steht. Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung) sind den körperlich behinderten Menschen zugeordnet. 6

7 Die Eingliederungshilfe soll drohende Behinderungen verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft eingliedern. Die Verteilung nach den Behinderungsarten ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Abbildung 5 : Leistungsempfänger nach Behinderungsarten im Landkreis III. Leistungsempfänger Die insgesamt Leistungsempfänger verteilen sich entsprechend ihrem Lebensalter und den behinderungsbedingten Bedarfen auf unterschiedliche Leistungsbereiche, welche sich in vorschulische, schulische und berufliche Förderung sowie die Förderung für Erwachsene und speziell für Senioren gliedern. 1. Eingliederungshilfe für Kinder 1.1 Verteilung nach Leistungsarten Leistungsart Trend Ambulante Hilfen für Kinder Integration in Kindertageseinrichtungen Integration in Schulen Teilstationärer Schulkindergarten (privat) Teilstationäre Sonderschule (privat) Familienpflege Private Sonderschulen am Heim Heimsonderschulen (priv. + staatl.) Kinder gesamt Abbildung 6: Leistungsempfänger je Leistungsart Kinder von (zu den Kindern zählen auch Schüler über 18 Jahre) 7

8 1.2 Vorschulische und schulische Förderung a) außerhalb von Einrichtungen Bei den ambulanten Hilfen handelt es sich z. B. um Kosten für eine Autismus-Therapie oder Einzelfallhilfen bei den Familien-Entlastenden-Diensten. Die Integrationshilfen in Kindertageseinrichtungen haben sich nach einem Rückgang seit 2012 wieder auf den Stand von 2013 erhöht. Ob es sich um eine Trendwende handelt, bleibt abzuwarten. Nach wie vor ist es das vorrangige Ziel, Erzieher*innen so weit zu qualifizieren, dass Kinder mit Behinderung möglichst auch ohne zusätzliche Unterstützung mit betreut werden können. Dies erfolgt durch Unterstützung und Schulung, vor allem durch die Interdisziplinäre Frühförderstelle. Der Aufwand für die Integration in Kindergärten betrug wurden für 78 Schüler Integrationsleistungen erbracht. Die Leistungsspanne im Einzelfall liegt monatlich zwischen 200 bis 3.000, in Einzelfällen auch darüber. Seit dem Schuljahr 2015/16 beteiligt sich das Land mit einer sogenannten Kopfpauschale an den Kosten für die schulische Inklusion an den öffentlichen allgemeinen Schulen. Für das Schuljahr 2015/16 stehen insgesamt 6,4 Mio. zur Verfügung. Auf den Landkreis Esslingen entfielen davon An den Kosten für Schulbegleitungen an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum sowie an privaten allgemeinen Schulen beteiligt sich das Land nicht. Das Schulgesetz lässt auch Gruppenlösungen zu. Hierdurch sollen Synergieeffekte erreicht werden. Erste Umsetzungen laufen derzeit an. Erfahrungswerte liegen jedoch noch nicht vor. Der Vergleich zu anderen Landkreisen ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Abbildung 7: Ambulante Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen von

9 b) innerhalb von Einrichtungen 2015 erhielten 82 Kinder (2014 = 79) Eingliederungsleistungen für den Besuch einer Heimsonderschule, einer Sonderschule am Heim oder eines privaten Schulkindergartens. Die Hilfe wird gewährt, sofern kein passendes schulisches Angebot im Landkreis vorhanden ist oder aufgrund der Schwere der Behinderung, die eine Betreuung des Kindes zu Hause nicht mehr möglich macht. 2. Eingliederungshilfe für Erwachsene Zum Stichtag erhielten im Landkreis Esslingen volljährige Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe. 2.1 Verteilung nach Leistungsarten Leistungsart Trend Ambulante Hilfen Erwachsene Berufliche Ausbildung, Hochschule Ambulant Betreutes Wohnen Familienpflege Persönliches Budget Teilstationärer WfbM-Arbeitsbereich Teilstationäre Tagesbetreuung Teilstationärer Förder- u. Betreuungsbereich Stationäre Teilhabeleistungen (z.b. FuB) Stationäre Therapeutische Wohngruppen Stationärer WfbM-Arbeitsbereich Stationärer WfbM-Berufsbildungsbereich Erwachsene gesamt Abbildung 8: Leistungsempfänger je Leistungsart Erwachsene von Wohnen Erwachsene Bei den Wohnformen ist zu unterscheiden zwischen stationärem Wohnen in Einrichtungen, ambulant betreutem und privatem Wohnen. Als privates Wohnen wird das Wohnen im eigenen Wohnraum ohne weitere Unterstützungsleistungen hierfür bezeichnet; es werden ausschließlich tagesstrukturierende Maßnahmen gewährt (z.b. WfbM). Die Entwicklung im Wohnen stellt eine messbare Größe dar, inwieweit dem Grundsatz ambulant vor stationär durch zielorientierte Hilfeplanung Rechnung getragen werden konnte. Der Anteil des stationären Wohnens hat sich in Baden-Württemberg, zugunsten der ambulant betreuten Wohnformen, seit 2005 von 42,3% auf 35,7% verringert. Beim privaten Wohnen beträgt der Anteil nahezu unverändert 44,0%. Der Anteil im stationären Wohnen stellt sich im Vergleich zu den umliegenden Landkreisen wie folgt dar: 9

10 Abbildung 9: Leistungsempfänger im stationären Wohnen je Einwohner von Aus der nachfolgenden Abbildung kann eine spürbare Zunahme beim Ambulant Betreuten Wohnen entnommen werden. Die sukzessive Erweiterung dieses Angebotes sowie die Einführung des flexibel Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung tragen zu dieser Entwicklung maßgeblich bei. Leider ist der angespannte Wohnungsmarkt dieser Entwicklung nicht zuträglich. Abbildung 10: Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen insgesamt pro Einwohner von

11 2.3 Tagesstruktur für Erwachsene Für die Tagesstruktur für Erwachsene gibt es die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), den Förder- und Betreuungsbereich (FuB) und die Tagesbetreuung für Erwachsene, insbesondere für Senioren. Die Anzahl der in einer WfbM beschäftigten Personen hat um 42 Personen (3,7%) zugenommen. (2015 = 1.189, 2014 = 1.147). Der Zuwachs ist insbesondere bei den Personen im Ambulant Betreuten Wohnen entstanden, was die dortige Fallzahlenentwicklung wiederspiegelt. Im Landesvergleich liegt die Anzahl der Werkstattbeschäftigten pro 1000 Einwohner niedriger. Abbildung 11: Leistungsempfänger in Werkstätten pro Einwohner zwischen18-65 Jahren von Im Förder- und Betreuungsbereich nahm die Fallzahl in den Vorjahren deutlich zu. In diesem Jahr hat sich die Fallzahl etwas verringert. Dies kann jedoch nicht als Trendwende bewertet werden, denn die zunehmend komplexeren und schwereren Behinderungen werden aufgrund des demographischen Faktors weitere Bedarfe auslösen. Sofern es gelingt, beim Ausbau der Tagesbetreuung für Senioren ein alternatives Angebot auszugestalten, kann den neuen Anforderungen entsprochen werden. 11

12 IV. Persönliches Budget Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig erhöht. Zum Stichtag erhielten 39 Personen Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets, 6 Personen konnten die Hilfe im Laufe des Jahres 2015 beenden. Personen, die sich für ein Persönliches Budget entschieden haben, sind in der Regel zufrieden mit dieser Form der Leistungserbringung und können sich einen Wechsel in die Sachleistung nicht vorstellen. Die Höhe des Persönlichen Budgets reicht von 50 bis monatlich. Dies macht deutlich, dass mit dem Budget ganz unterschiedliche Bedarfe gedeckt werden. Diese reichen von der Unterstützung bei der Freizeitgestaltung bis zu Assistenzleistungen und sozialpädagogischen Hilfen in allen Lebensbereichen. Zwischenzeitlich wird ein trägerübergreifendes Budget gemeinsam mit der Agentur für Arbeit im Rahmen des Berufsbildungsbereichs und bei der Freizeitgestaltung erbracht. Beauftragter ist in diesem Fall die Agentur. Das Persönliche Budget wird nach wie vor nicht im erwarteten Umfang als Leistungsform gewählt. An den hindernden Faktoren hat sich nichts geändert. Es erfordert viel Eigeninitiative der behinderten Menschen bzw. ihrer gesetzlichen Betreuer und ein fehlender Markt macht es schwierig, geeignetes Personal für die Assistenz, Betreuung bzw. Pflege zu finden. Die Budgetnehmer sind von der Kontinuität ihrer Unterstützer abhängig, Krankheitszeiten abzudecken gestaltet sich teilweise problematisch. Weiterhin wird aber die Möglichkeit dieser Hilfeform bei geeigneten Personen in die Hilfeplanung einbezogen. Allerdings steigt das Interesse körperbehinderter Menschen, die neben einem hohen Pflegebedarf auch Teilhabebedürfnisse haben und in ihrem Wohnumfeld verbleiben möchten. Dies hängt damit zusammen, dass überregionale Anbieter immer mehr Bausteine im Bereich der Budgetverwaltung anbieten. Diese reichen von der Unterstützung bei der Antragstellung bis zur Akquise von Personal und Abrechnung der Löhne. In diesen Fällen erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für besondere Hilfen und dem Kreissozialamt. Die Leistungsberechtigten erhalten ein übergreifendes Budget und haben somit - zumindest innerhalb des Landratsamtes Esslingen - nur einen Ansprechpartner. V. Widersprüche und Klagen In der Sozialhilfe entscheidet die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch. Dies erfolgt bei einer spezialisierten Stelle im Sachgebiet. Für Klagen gilt der Sozialgerichtsweg wurden insgesamt 41 Widersprüche eingelegt mit folgendem Ergebnis: Widerspruch zurückgewiesen Widerspruch stattgegeben (Abhilfe) Rücknahme Sonstige/ unzulässig noch nicht entschieden/ zurückgestellt Von den im Jahr 2015 insgesamt erhobenen 24 Klagen stellt sich der Stand des Verfahrens folgendermaßen dar: Klage zurückgewiesen Klage stattgegeben Klage wurde zurückgenommen Vergleich noch nicht entschieden

13 Anlage 2 zu Vorlage 105/2016 Schwerbehinderung und Blindenhilfe Jahresbericht 2015 Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverwiesen Esslingen a.n. Jahresbericht 2015

14 I. Schwerbehindertenausweise 1. Aufgabenbereich Nach 69 SGB IX werden auf Antrag der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen: G, ag, Gl, B, H, RF, Bl) festgestellt. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VG). Diese werden regelmäßig vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwicklungen und Erkenntnissen in der Medizin angepasst. Für die Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen ist der gesundheitsbedingte Gesamtumfang von Funktionsbeeinträchtigungen aus ärztlicher Gesamtschau maßgebend. Hierfür ist eine gutachterliche versorgungsärztliche Stellungnahme eines/r sozialmedizinischen Gutachters/in vorgegeben. Mit der Erstellung der Aktengutachten werden neben den Ärzten des Gesundheitsamtes auch externe Gutachter durch das Landratsamt Esslingen beauftragt. 2. Behinderte Menschen im Landkreis Esslingen (Bestandszahlen) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist ( 2 Abs. 1 SGB IX) Quote Einwohnerzahl (lt. STALA BW) ab Zensus zur Entwicklung Einwohnerzahl + 0,7 % + 0,7 % + 0,7 % + 0,9 % + 1,4 % Aktenbestand insgesamt Entwicklung + 4,9 % + 3,5 % + 3,5 % + 3,6 % + 1,1 %* - 6,4 %* mit festgestellter Behinderung (GdB von 20 40) ,3 % mit Schwerbehinderung (GdB ) ,8 % * aufgrund des landesweiten Datenabgleichs mit den Meldebehörden (wg. Tod, Wegzug) reduzierte sich der Aktenbestand (letzter Abgleich: 2014/2015) Seit dem Datenabgleich 2009 stieg der Aktenbestand bis 2014 kontinuierlich an, u. a. weil Mitteilungen über Wegzug und Todesfälle oft unterbleiben. Ende 2014 erfolgte zur Bereinigung ein landesweiter Datenabgleich mit den Meldebehörden. Im Vergleich zu den Vorjahren reduzierte sich dadurch der Aktenbestand erheblich. Es wurden Akten wegen Tod, Wegzug ins Ausland oder wegen unbekannt verzogen vernichtet, Akten an andere Landrats-/Versorgungsämter abgegeben und Akten von anderen Landratsämtern übernommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des 2 Abs. 2 SGB IX haben einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Ihnen wird ein Schwerbehindertenausweis nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO) ausgestellt. 2

15 Schwerbehindertenausweise gültig am Jahresende davon neu ausgestellt Antragsentwicklung Bei der Antragstellung wird zwischen der erstmaligen Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstantrag) und der Neufeststellung (Änderungsantrag), z.b. wegen Verschlimmerung bereits festgestellter oder Hinzukommen neuer Funktionsbeeinträchtigungen, unterschieden. Anträge und Widersprüche Erstanträge Änderungsanträge Widersprüche insgesamt Veränderung: - 6,7 % - 0,8 % - 3,1 % - 1,2 % - 3,3 % + 0,7 % Ø Bearbeitungsdauer (Kalendertage) Die Gewinnung neuer Außengutachter macht sich nun in der Bearbeitungsdauer positiv bemerkbar. Diese konnte 2015 nachweislich reduziert werden. Aktuell beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 83 Kalendertage (Stand: ) wurden insgesamt Gutachten erstellt, davon (23,7 %) durch das Gesundheitsamt und (76,3 %) durch Außengutachter. 4. Entwicklung in der Widerspruchsbearbeitung Widerspruchsquote LRA ES (Verhältnis zu erledigten Entscheidungen) 18,3 % 19,3 % 18,9 % 19,5 % 15,8 % 18,4 % Landesdurchschnitt 15,5 % 16,3 % 16,2 % 16,6 % 15,3 % 15,6 % Abhilfequote (Voll- und Teilabhilfen) (Verhältnis zu erledigten Widersprüchen) 17,9 % 14,0 % 9,8 % 12,3 % 14,8 % 17,8 % Landesdurchschnitt 27,5 % 25,7 % 25,0 % 24,8 % 24,7 % 24,6 % Kann einem Widerspruch nicht oder nur teilweise abgeholfen werden, wird die Akte dem Regierungspräsidium (RP) Stuttgart zur nochmaligen Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Wird vom RP eine Abhilfe auch als unbegründet erachtet, erteilt das RP einen abweisenden Widerspruchsbescheid, ansonsten wird das Landratsamt Esslingen angewiesen dem Widerspruch abzuhelfen. 5. Beratungsumfang Neben den zahlreichen telefonischen Auskunfts- und Beratungsgesprächen werden auch viele persönliche Gespräche im Beratungsraum des Landratsamtes geführt Vorsprachen im Amt (Ø je Arbeitstag) (23) (22) (21) (20) (23) (20) 3

16 Auf Anfragen von Selbsthilfegruppen, Verbänden und im Rahmen von Schwerbehindertenversammlungen der im Landkreis Esslingen ansässigen Firmen werden zu gewünschten Themen im Rahmen der Feststellung von Behinderungen und Merkzeichen Vorträge abgehalten. II. Statistik Landesblindenhilfe am Anträge Zahl der Berechtigten Ausgaben (in ) aufstockende Blindenhilfe nach 72 SGB XII (in ) Die Gewährung der Landesblindenhilfe bzw. der einkommensabhängigen Blindenhilfe nach 72 SGB XII setzt voraus, dass eine Blindheit oder an Blindheit grenzende Sehbehinderung festgestellt wird. Im Landratsamt Esslingen prüfen diese Voraussetzung die medizinischen Gutachter des Gesundheitsamtes unter Berücksichtigung der vorgelegten augenfachärztlichen Bescheinigung des behandelnden Facharztes. Soweit geboten, wird eine Untersuchung in einer Augenfachklinik veranlasst. Der überwiegende Teil blinder Menschen wird erst im hohen Alter blind. Altersstruktur der Blindenhilfeempfänger: am bis 18. Lj Lj Lj Lj Lj. ab 90. Lj

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