Kennzahlen 2004 im Überblick

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1 Geschäftsbericht 2004

2 Kennzahlen 2004 im Überblick Haushalt Einnahmen in Mio. EUR Beiträge Bundeszuschuss Finanzverbund 34 Sonstige/Haushaltsausgleich 69 Insgesamt Ausgaben in Mio. EUR Rentenleistungen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 171 Leistungen zur Rehabilitation 97 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 78 Sonstige 1 Insgesamt Zahl der Versicherten Rentenbestand Rentenanträge Reha-Anträge Beratungsdienst Beratungen Antragsaufnahmen Betriebsprüfung geprüfte Betriebe Prüfquote in % 99,9 Zahl der Mitarbeiter 2.163

3 Organigramm der LVA Oberfranken und Mittelfranken Stand: 31. Dezember 2004 Geschäftsführer Referat des Geschäftsführers / Selbstverwaltungsangelegenheiten II Stellvertreter des Geschäftsführers Verwaltung I Management- MZK Zentrum Kliniken Rehabilitation VII Rentenversicherung V Ärztlicher Dienst VIII Sachbearbeitung: Personalangelegenheiten P Klinik Herzoghöhe Bayreuth III Datenverarbeitung Generalien Gen Geburtstage (Monate 0-8) A A Büroleitung BL Aus- und Fortbildung A Höhenklinik Bischofsgrün Rechnungsprüfungsstelle IV Rechtsangelegenheiten R Geburtstage (Monate 9-12) 26 (Monate 0-4) B Ärztlicher Prüfdienst Justitiariat J Klinik Frankenwarte Bad Steben Datenschutz und VI Sicherheitswesen Schadenersatzansprüche S Geburtstage (Monate 5-12) C Sozialmedizinische Begutachtung Bauangelegenheiten Allgemeine Verwaltung B V Frankenland-Klinik Bad Windsheim Rangauklinik Ansbach Presse- und IX Öffentlichkeitsarbeit X Finanzverwaltung AD Außendienst Auskunft- u. Prüfdienst Beratung Ansbach Geburtstage (Monate 0-8) Geburtstage (Monate 9-12) 28 (Monate 0-4) D E Ansbach Bamberg Bayreuth Coburg Organisation & Controlling XI Bamberg Bayreuth Coburg Hof Nürnberg Roth Geburtstage (Monate 5-12) Geburtstage Ausbildung, Beitragseinzug Auslands- und Vertragsrenten F G I Hof Nürnberg (Dr.-Frankenburger-Haus)

4 Inhalt 3 Vorwort 5 Leitbild 6 Selbstverwaltung und Geschäftsführer 8 Vertreterversammlung 10 Vorstand 11 Geschäftsführer 12 Leistungen 13 Wichtige Neuerunge n i m Rentenversicherungsrecht 16 Auskunft und Beratung 18 Versicherung und Beitrag 21 Serviceleistungen 23 Rente 28 Rehabilitation 31 Reha-Kliniken 54 Sozialmedizin 56 Widersprüche und Rechtsbehelfe 61 Öffentlichkeitsarbeit 64 Finanzen und Vermögen 65 Einnahmen und Ausgaben 69 Vermögensrechnung 71 Regress 73 Interne Dienstleistungen 74 Personal 77 Personalentwicklung 81 Gleichstellungsbeauftragte 83 Schwerbehindertenvertretung 84 Informationstechnik 86 Datenschutz und Sicherheitswesen 88 Baumaßnahmen 89 Zentrale Dienste 90 Betriebsärztlicher Dienst 90 Organisation und Controlling 91 Innenrevision 93 Personalvertretung 96 In ehrendem Gedenken 97 Anhang 98 Statistikteil 113 Impressum

5 VORWORT Vorwort 2004 beherrschten in der Sozialpolitik die Sparzwänge zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme die Schlagzeilen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die für öffentliche Diskussion sorgten. So wurde die Schwankungsreserve der Rentenversicherung von 50 % auf 20 % einer Monatsausgabe gesenkt. Die Rentner mussten nicht nur auf eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 verzichten, sondern seit dem 1. April 2004 auch alleine für ihre Beiträge zur Pflegeversicherung aufkommen. Für uns als Rentenversicherungsträge r galt es, diese und weitere Reformmaßnahmen in die Praxis umzusetzen und sie den Versicherten zu erläutern. Unser erklärtes Ziel war dabei nicht nur die korrekte Erteilung von Auskünften, sondern auch Bürgerfreundlichkeit: schnelle Antragsbearbeitung, kurze Wartezeiten in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen, kompetente Ansprechpartner und individuelle Beratung gehören zu unserem Selbstverständnis als modernes Dienstleistungsunternehmen. Im Jahr 2004 begann der Abschied, denn die Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich entscheidend verändern. Am 9. Dezember 2004 wurde das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Kernpunkte der Organisationsreform sind die Aufhebung der traditionellen Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung sowie das Zusammenwachsen aller 26 deutschen Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung. Der vorliegende Geschäftsbericht ist also der letzte, der die Arbeit der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken dokumentiert. Ab Oktober 2005 werden wir den Namen Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken tragen. Unabhängig von der Organisationsreform auf Bundesebene werden 2005 auf die Regionalträger in Bayern aber noch weitere wesentliche Veränderungen zukommen. Im Laufe des Jahres werden die Selbstverwaltungsorgane oder die bayerische Staatsregierung voraussichtlich über eine Neustrukturierung der bayerischen Landesversicherungsanstalten entscheiden. Mittlerweile liegt hierzu das Gutachten eines externen Beratungsunternehmens vor. Es empfiehlt im Ergebnis in Bayern zwei Rentenversicherungsträger zu etablieren - einen in Nord-, den anderen in Südbayern. Für die nordbayerische Anstalt soll der Hauptsitz in Bayreuth eingerichte t werden. 3

6 VORWORT Trotz des sich abzeichnenden erheblichen Umstellungsaufwandes werden die bayerischen Regionalträge r gestärkt aus der Organisationsreform hervorgehen, denn neu zu versichernde Arbeitnehmer werden nicht mehr nach ihrem Arbeiter- oder Angestelltenstatus, sondern nach einer Quote auf die Rentenversicherungsträge r verteilt. Dank dieses neuen Verteilungsschlüssels werden die Regionalträger mittelfristig mehr Versicherte zu betreuen haben als bisher. Was bedeutet die Organisationsreform i n der gesetzlichen Rentenversicherung für unsere Versicherten? Diese Frage lässt sich klar beantworten: Für die Versicherten ergeben sich Vorteile. Eine sinnvolle - soweit notwendig - Bündelung von Querschnitts- und Grundsatzaufgaben innerhalb der Deutschen Rentenversicherung einerseits und unabhängige, selbstbewusste Rentenversicherungsträger andererseits werden mehr Freiraum für das operative Geschäft vor Ort schaffen und die bereits jetzt sehr gute Betreuung der Kunden noch weiter verbessern. Ihnen steht ab Oktober 2005 in allen Fragen zu Rente und Rehabilitation ein einheitlicher Ansprechpartner mit einheitlichen Serviceleistungen zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Träger in einem noch stärkeren Maß als bisher im gegenseitige n Wettbewerb stehen, zum Beispiel um die beste Lösung von Problemstellungen, die schnellste Abwicklung von Verwaltungsabläufen, mehr Transparenz und um finanzielle Einsparungen. Die Ergebnisse dieses Benchmarking-Prozesses werden die Versicherten als einen besseren, einheitlichen Service, weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe erleben. Die Organisationsreformen bringen zahlreiche Belastungen und Unsicherheiten mit sich. Dennoch haben wir aus Sicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch unserer Kunden genug Gründe, um mit Optimismus in diese neue Ära der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubrechen. Wir freuen uns darauf, unseren hohen Leistungsstandard in die Deutsche Rentenversicherung einzubringen. Harald Weiniger Vorstandsvorsitzender Werner Krempl Geschäftsführer 4

7 LEITBILD Leitbild Die LVA Oberfranken und Mittelfranken ist ein modernes selbstverwaltetes Dienstleistungsunternehmen. Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wir ein wichtiger Teil im System der sozialen Sicherung. Wir stehen im Dienste unserer Beitragszahler und Rentner. Wir begleiten unsere Versicherten vom Eintritt ins Erwerbsleben bis ins Rentenalter. Wir bieten einen umfassenden Service in den Bereichen der Rehabilitation, Rente sowie in allen Fragen des Versicherungs- und Beitragswesens. Als ein in der Region verwurzelte s Unternehmen sind wir ein leistungsfähige r Partner bei der Bewältigung der Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben vor Ort. Offenheit, Zuverlässigkeit und Kundennähe sind die Grundsätze unseres Handelns bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages. Im Bewusstsein dieser besonderen Verantwortung stellen wir uns effizient, engagiert und zielorientiert den vielfältigen und stetig wachsenden Anforderungen. Wir sind ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir stellen uns dem Wettbewerb. Wir arbeiten wirtschaftlich und zielorientiert. Wir nehmen soziale Verantwortung wahr. Wir orientieren unsere Personalentwicklung an den Zielen des Unternehmens und den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sehen in der Kommunikation einen wichtigen Beitrag zu unserer Leistungsstärke. Wir helfen durch hochwertige Rehabilitation. Wir sind offen für Veränderungen. Wir wahren die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Daten. 5

8 Vertreterversammlung, Vorstand und Geschäftsführer sorgen gemeinsam dafür, dass die Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken auch in Zukunft für Kompetenz, Bürgernähe und serviceorientierte Dienstleistung steht. Service und Kundennähe Selbstverwaltung und Geschäftsführer Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführer LVA Oberfranken und Mittelfranken

9 SELBSTVERWALTUNG UND GESCHÄFTSFÜHRER Selbstverwaltung und Geschäftsführer In einer Selbstverwaltung werden wesentliche Entscheidungen von den Betroffenen selbst getroffen. In der Rentenversicherung handelt es sich dabei um die Beitragszahler, also um Arbeitgeber und Versicherte. Sie wählen Vertreter, die ehrenamtlich die ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erledigen. Selbstverwaltung - gelebte Demokratie Bei der LVA Oberfranken und Mittelfranke n s i n d Vertreterversammlung und Vorstand die ausführenden Organe der Selbstverwaltung. Beide setzen sich aus der jeweils gleichen Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. Alle sechs Jahre finden Sozialversicherungswahlen statt, in denen die Mitglieder der Vertreterversammlung ermittelt werden. Die Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung umfasst bei der LVA Oberfranken und Mittelfranken jeweils 20 Mitglieder der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite. Als Parlament erlässt sie Rechtsvorschriften für die LVA, stellt den Haushaltsplan fest und wählt den Vorstand, die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten. Die Vertreterversammlung bildet für einzelne Aufgabenbereiche Ausschüsse. Zweimal im Jahr tritt die Vertreterversammlung zu Sitzungen zusammen. Der Vorstand Der Vorstand der LVA Oberfranken und Mittelfranken besteht aus je sechs Arbeitgeber- und Versichertenvertretern. Als Regierung trifft er die ihm gesetzlich zugewiesenen grundsätzlichen Entscheidungen. Er stellt den Haushaltsplan auf. Der Vorstand bildet für einzelne Aufgabenbereiche Ausschüsse. Im Berichtsjahr 2004 tagte der Vorstand acht Mal. Der Geschäftsführer Der Geschäftsführer gehört kraft Gesetzes dem Vorstand mit beratender Stimme an. Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die LVA in diesem Bereich gerichtlich sowie außergerichtlich. Der Geschäftsführer leitet den gesamten Dienstbetrieb und trägt die Verantwortung u. a. für die zügige und rechtmäßige Bearbeitung der Leistungsanträge. 7

10 SELBSTVERWALTUNG UND GESCHÄFTSFÜHRER Selbstverwaltungsorgane und Geschäftsführer Stand Vertreterversammlung Gruppe der Versicherten Gruppe der Arbeitgeber Paul Schmid alternierender Vorsitzender Franz Brosch Vorsitzender Peter Sperling Günther Kuhn Thomas Händel Willi Klößinge r Helmut Rossak Georg Hetzner Doris Knauer Willi Reisinge r Esin Citlak Manfred Loos Albert Zurek Herbert Hansel Werner Ratzenböck Martin Grau Heinz-Jürge n Porstmann Rainer Lang Jutta Schönfeld Siegfried Richte r Jürgen Jungwirth Peter Habermeier Andreas Germann Bärbl Sandler Reinhard Mechtold Hans-Paul Dinke l Josef Gruner Helmut Hubert Klaus Haller Friedel Reindl Barbara Niederauer Gerhard Sickmüller Heinz Hahn Ralf Döhler Siegfried Finneiß Klaus Pensel Rüdiger Feilner Freiherr Dietrich von Feilitzsch Heinz Faust Rudolf Lorenz Rechnungsprüfungsausschuss Martin Gra u Dieter Winterling Werner Ratzenböck Rudolf Lorenz Peter Habermeier Gerhard Sickmüller 8

11 SELBSTVERWALTUNG UND GESCHÄFTSFÜHRER Widerspruchsausschüsse Jedem Widerspruchsausschuss gehören neben einem vom Geschäftsführer bestimmten Mitglied aus der Verwaltung je ein Vertreter aus der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber an. Ehrenamtliche Mitglieder der Widerspruchsausschüsse (Stand ): Gruppe der Versicherten Gruppe der Arbeitgeber Widerspruchsausschuss I Esin Citlak Peter Habermeier Widerspruchsausschuss II Peter Sperling Gerhard Sickmüller Widerspruchsausschuss III Martin Grau Helga Böhm Widerspruchsausschuss IV Heinz-Jürge n Porstmann Reinhard Mechtold Widerspruchsausschuss V Albert Schieder Friedel Reindl Widerspruchsausschuss VI Jürgen Jungwirth Rudolf Ziegler Widerspruchsausschuss VII Helmut Rossak Alois Fromholzer Widerspruchsausschuss VIII Dieter Winterling Dietrich von Feilitzsch Widerspruchsausschuss IX Siegfried Richter Klaus Haller 9

12 SELBSTVERWALTUNG UND GESCHÄFTSFÜHRER Vorstand Gruppe der Versicherten Gruppe der Arbeitgeber Harald Weiniger Vorsitzender Dr. Alfred Lehneis alternierender Vorsitzender Peter Hannemann Jürgen Ulrich Peter Korsus Walter Drößmar Peter Ott Franz Schmidhammer Erhardt Göst l Falk Thom Rudolf Meye r Michael Rother Bau- und Grundstücksausschuss Peter Korsus Peter Hannemann Walter Drößmar Franz Schmidhammer Michael Rother Rudolf Meyer Personalausschuss Peter Ott Jürgen Ulrich Michael Rother Rudolf Meyer Haushaltsausschuss Peter Ott Peter Hannemann Erhardt Göstl Dr. Alfred Lehneis Ausschuss für Rehabilitationsleistungen Harald Weiniger Peter Ott Rudolf Meyer Dr. Alfred Lehneis 10

13 SELBSTVERWALTUNG UND GESCHÄFTSFÜHRER Geschäftsführer Geschäftsführer Stellvertreter Werner Krempl Erster Direktor Manfred Schultes Direktor 11

14 Kompetent, schnell und zuverlässig Wir konzentrieren uns ganz auf unsere Kunden. Effizientes und wirtschaftliches Arbeiten sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere Kunden profitieren von zügiger Bearbeitung und hoher fachlicher Leistungsqualität. Leistungen Wichtige Neuerungen im Rentenversicherungsrecht Auskunft und Beratung Versicherung und Beitrag Serviceleistungen Rente Rehabilitation Rehakliniken Sozialmedizin Widersprüche und Rechtsbehelfe Öffentlichkeitsarbeit LVA Oberfranken und Mittelfranken

15 LEISTUNGEN Leistungen Wichtige Neuerungen im Rentenversicherungsrecht Das Jahr 2004 ist vor allem geprägt durch zahlreiche Einsparungsmaßnahmen, durch die der Beitragssatz unverändert bei 19,5 % gehalten werden konnte. Insbesondere die Nullrunde und die volle Belastung der Rentner mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung haben für Diskussionen gesorgt. Weiterhin wurde im Jahr 2004 damit begonnen, die Empfehlungen der Rürup-Kommission gesetzgeberisch umzusetzen. Schließlich waren gegen Jahresende Maßnahmen zu treffen, um die zum 1. Januar 2005 in Kraft tretende Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose vorzubereiten. Stabilisierung des Beitragssatzes Sofortmaßnahmen Nullrunde Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wurde ausgesetzt. Dies bedeutete für sich allein gesehen eine Nullrunde für die Rentnerinnen und Rentner. Pflegeversicherung Zusätzlich hat sich durch den Wegfall der Beteiligung der Rentenversicherungsträger am Pflegeversicherungsbeitrag zum 1. April 2004 eine Minderung der Rentenzahlbeträge ergeben. Krankenversicherung Vorteilhaft für Rentenempfänger kann sich eine seit dem 1. Januar 2004 gültige Neuregelung in der Krankenversicherung der Rentner auswirken. Beitragssatzänderungen (auch -senkungen) in der Krankenversicherung müssen die Rentenversicherungsträger seitdem innerhalb von drei Monaten bei der Rente berücksichtigen. Rentenzahlung am Monatsende Ein Einsparungsvolumen von 750 Mio. EUR pro Jahr erhofft sich der Gesetzgeber durch die Verschiebung der Auszahlung der Neurenten auf das Monatsende. Diese Neuregelung gilt für alle Renten mit einem Rentenbeginn ab dem 1. April Absenkung der Mindestschwankungsreserve Als weitere Sofortmaßnahme zur Stabilisierung des Beitragssatzes wurde die Mindestschwankungsreserve von 50% auf 20% einer Monatsausgabe abgesenkt. 13

16 LEISTUNGEN Nachhaltigkeit in der Rentenversicherung Umsetzung Rürup-Kommission Vor allem der demographische Wandel der Bevölkerung und die Beschäftigungsentwicklung machen weitere Neuregelungen erforderlich, die die nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung (RV) gewährleisten sollen. Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz werden Vorschläge aus der Rürup-Kommission umgesetzt, von denen jedoch nur einige bereits im Geschäftsjahr 2004 (zum 1. August 2004) in Kraft getreten sind. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen: Einfügung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt Veränderunge n i m Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Schwankungsreserve heißt nun Nachhaltigkeitsrücklage Konjunkturbedingte Schwankungen der Beitragseinnahmen sollen durch die Anhebung der Obergrenze für die Schwankungsreserve von bisher 70 % auf 150 % einer Monatsausgabe ausgeglichen werden. Die Schwankungsreserve, die außerdem nun Nachhaltigkeitsrücklage heißt, kann somit zwischen 20 % und 150 % einer Monatsausgabe liegen. Änderungen bei den Altersrenten Ebenfalls durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz sind bei den Altersrenten folgende Neuerungen eingetreten: Vorteil bei der Altersrente eingeschränkt Altersrentenbezug schließt Wechsel in eine andere Rente aus Seit 1. August 2004 kann nicht mehr von einer Altersrente in eine andere Versichertenrente gewechselt werden. Beispielsweise ist nun ein Wechsel von einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in eine Regelaltersrente nicht mehr möglich. Mitnahmeeffekte von Rechtsverbesserungen sollen so vermieden werden. Rentenerhöhung für Beiträge während einer Altersteilrente Beiträge, die während einer Altersteilrente gezahlt werden, wirken sich seit 1. August 2004 in jedem Fall rentensteigernd bei der nachfolgenden Altersvollrente aus. Anstelle der bisherigen Neuberechnung der Altersvollrente (ggf. mit Rechtsverschlechterungen) werden jetzt eigene Zuschläge für die Beiträge während der Teilrente ermittelt. 14

17 LEISTUNGEN Beiträge für Ich-AG nun aus mindestens 400 EUR monatlich Höherer Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose Rentner/-innen Änderungen im Versicherungsrecht Bei den Änderungen im Versicherungsrecht ist insbesondere auf den Wegfall der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit bei der Ich-AG hinzuweisen. Solange Betreiber einer Ich-AG einen Existenzgründungszuschuss erhalten, liegt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Bei einem monatlichen Gewinn aus dieser selbstständigen Tätigkeit unter der so genannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR bestand bis zum 31. März 2004 Versicherungsfreiheit. Diese Versicherungsfreiheit bei nur geringfügigem Einkommen ist seit dem 1. Januar 2004 entfallen. Beitrag zur Pflegeversicherung Durch das Kinderberücksichtigungsgesetz erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 1. Januar 2005 um einen Zuschlag in Höhe von 0,25 %. Hierdurch wird einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, wonach Kindererziehung bei der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden muss. Die Beitragserhöhung gilt (auch) für kinderlose Rentenberechtigte der Geburtsjahrgänge a b Soweit eine Elterneigenschaft (leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern) nicht aus den gespeicherten Daten ersichtlich war, wurden diese Rentenbezieher vom Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger angeschrieben. Von dieser Aktion waren bei der LVA Oberfranken und Mittelfranken rund Rentnerinnen und Rentner betroffen. 15

18 LEISTUNGEN Auskunft und Beratung Engmaschiges Beratungsnetz Kostenloses Servicetelefon Die zahlreichen Änderungen und Reformen im Bereich der Sozialversicherung sorgten im Jahr 2004 bei unseren Versicherten für einen stetigen Informationsbedarf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVA Oberfranken und Mittelfranke n standen ihnen mit Rat und Tat in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen in Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Nürnberg und Roth zur Seite. Zusätzlich konnten die Kunden sich an zahlreichen Sprechtagen in ganz Oberfranken und Mittelfranken und im Rahmen von Messen und Ausstellungen an die Fachleute d e r LVA wenden. Viele Rat Suchende informierten sich auch bei speziell von der LVA Oberfranken und Mittelfranke n geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versicherungsämter, der Stadt und Gemeindeverwaltungen und bei den Versichertenältesten. Sie sind für unsere Aufgabenerfüllung von großem Wert. Das kostenlose Service-Telefon wurde 2004 für allgemeine Auskünfte intensiv in Anspruch genommen. Im März diesen Jahres erhielten nahezu Personen an einem bundesweit geschalteten Bürgertelefo n Auskunft. In welchem Umfang unsere Beratungsangebote im Geschäftsjahr 2004 in Anspruch genommen worden sind, zeigt die folgende Tabelle. Beratungsleistungen im Überblick Persönliche Beratungen (ohne Sprechtage) Persönliche Beratungen bei Sprechtagen Antragsaufnahme (Rentenanträge) Antragsaufnahme (Kontenklärung) Telefon. Beratungen (einschließlich Servicetelefon) Summe Im Jahr 2004 wurden im Zuständigkeitsbereich bei Landratsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen an 98 verschiedenen Orten insgesamt 785 (2003: 807) Sprechtage abgehalten. Die im Rahmen des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens zusammen mit der BfA veranstalteten zwei internationalen Sprechtagswochen in Nürnberg und Berlin wurden von insgesamt etwa Versicherten besucht. 16

19 LEISTUNGEN Versichertenälteste Die Versichertenältesten sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Nachbarschaft, die unseren Versicherten ortsnah kostenlose Serviceleistunge n rund um die Rente bieten. Ende 2004 waren für die LVA insgesamt 75 Versichertenälteste im Einsatz. Ehrenamtliche Helfer in der Nachbarschaft Als wichtige Servicepartner und unverzichtbare Vertrauenspersonen stehen bei unseren Versichertenältesten die Beratung und Unterstützung unserer Kunden bei der Antragstellung im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Im letzten Jahr wurden von den Versichertenälteste n (2003: ) Personen beraten und (2003: 1.593) Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. auf Kontenklärung gestellt. Um die Fachkenntnisse unserer Helfer in der Nachbarschaft z u vertiefen, führen wir für sie regelmäßig Fortbildungen im Rahmen von mehrtägigen Arbeitstagungen durch. Insgesamt 52 Versichertenälteste haben daran teilgenommen. Sie wurden dabei auch über bevorstehende oder geplante gesetzliche Neuregelungen informiert. Wir kommen zum Kunden Messen und Ausstellungen, Vorträge Gemeinsam mit der BfA war die LVA Oberfranken und Mittelfranken bei der Oberfrankenausstellung in Bayreuth (Frühjahr 2004) und bei der Consumenta in Nürnberg (Herbst 2004) jeweils mit einem Informationsstand vertreten. Außerdem übernahmen Experten der LVA Oberfranken und Mittelfranken zahlreiche Vorträge bei verschiedenen Organisationen und nahmen an zahlreichen weiteren Tagesveranstaltunge n teil. Der insgesamt große Andrang von Rat Suchenden zeigt: Mit dem Ansatz, Informationen nicht nur in eigenen Räumen oder bei Sprechtagen in Behörden und Betrieben, sondern sozusagen mitten im Alltag der Versicherten anzubieten, liegen wir richtig. Fortbildung unserer Partner bei den Kommunen Betreuung der Versicherungsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen Die Annahme von Rentenanträgen und Beratungsgespräche erledigen auch Mitarbeiter der Versicherungsämter sowie der Stadt und Gemeindeverwaltungen. Für sie wurden in Kooperation mit der BfA im Jahre 2004 fünf Seminare veranstaltet. Ferner fand mit den Leiterinnen und Leitern der Versicherungsämter eine zweitägige Arbeitstagung statt. An den Schulungen haben insgesamt 166 Personen teilgenommen. 17

20 LEISTUNGEN Versicherung und Beitrag Fast 2,5 Mio. Versicherungskonten Die Gemeinschaft der Versicherten Zur Gemeinschaft der Versicherte n gehören alle, für die ein Versicherungskonto bei der LVA Oberfranken und Mittelfranken geführt wird. Ende 2004 belief sich die Gesamtzahl der Versicherungskonten auf 2,5 Millionen. Mit der erstmaligen Erwerbstätigkeit wird dieses Konto eröffnet, in dem fortan alle für die späteren Leistungen der Rentenversicherung relevanten Daten gespeichert werden. Dazu gehören zum Beispiel Beschäftigungszeiten, Einkommen, Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten oder Kindererziehungszeiten. Jetzt geht s los Nach Einrichtung eines Versicherungskonto s gehen bei der LVA vom Kontoinhaber, dem Versicherten, unserem Kunden, immer wieder verschiedene Anträge ein. Mit diesen Anträgen aktiviert der Kontoinhaber seinen Versicherungsträger, für ihn tätig zu werden. Denn nach den Vorschriften des deutschen Rentenrechts können Leistungen nur erbracht werden, wenn der Berechtigte einen entsprechenden Antrag stellt. Wenn ein entsprechender Antrag eingeht, muss vom Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag beispielsweise über die Versicherungspflicht von Selbstständigen, über eine Beitragserstattung oder über die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung entschieden werden. Die Gesamtzahl dieser und ähnlicher Geschäftsvorgänge stieg im Geschäftsjahr 2004 auf Vorgänge ( Vorjahr 5.720). Pflichtversicherte Selbstständige und freiwillige Beitragszahler In die Handwerksrolle eingetragene Handwerker sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig. Bei Handwerkern (Vorjahr 1.024) wurde ein Verfahren zur Entscheidung über die Versicherungspflicht durchgeführt. In nur 663 Fällen war Versicherungspflicht festzustellen. Durch eine rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft gesetzte Neuregelung sind ab 1. Januar 2004 Gewerbetreibende des zulassungsfreien Handwerks (ohne Meisterprüfung) nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Existenzgründer sind rentenversichert Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können seit dem 1. Januar 2003 von den Arbeitsämtern einen Zuschuss erhalten ( Ich-AG ) und sind dann auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Wir haben in diesem Jahr in (Vorjahr 1.209) Fällen über die Versicherungspflicht von Existenzgründern entschieden und ggf. die Beiträge festgesetzt. Insgesamt wurden für (Vorjahr 4.124) versicherungspflichtige Selbstständige und (Vorjahr 9.129) freiwillige Beitragszahler monatlich Rentenversicherungsbeiträge eingezogen. Bei

21 LEISTUNGEN (Vorjahr 2.653) Selbstständigen wurde die Höhe der einkommensgerechten Beitragszahlung bzw. die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit überprüft. Einnahmen aus Pflichtbeiträgen rückläufig Beitragseinnahmen und Kosten des Beitragseinzugs Im Jahr 2003 beliefen sich die Beitragseinnahmen der LVA Oberfranken und Mittelfranke n auf 1,80 Mrd. EUR, davon 1,77 Mrd. EUR Einnahmen aus Pflichtbeiträgen. Für das Jahr 2004 haben wir Beitragseinnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. EUR verbucht, davon 1,66 Mrd. EUR aus Pflichtbeiträgen. Der Beitragseinzug bei einem Großteil der Pflichtbeiträge erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen als so genannte Einzugsstellen. Diese erhalten hierfür von den Rentenversicherungsträgern eine Vergütung; so beispielsweise von der LVA Oberfranken und Mittelfranken im Jahr ,4 Mio. EUR und im Jahr ,8 Mio. EUR. Beitragseinnahmen 2003 und 2004 in Millionen Euro Januar 143,6 135,1 Februar 132,9 126,2 März 156,4 131,8 April 137,1 142,3 Mai 158,9 136,0 Juni 144,0 135,6 Juli 155,8 144,6 August 147,8 139,2 September 137,3 134,8 Oktober 152,8 135,2 November 140,3 134,2 Dezember 162,3 162,3 Summe 1.769, ,3 Verteilung der über die Einzugsstellen abgeführten Pflichtbeiträge Einzugsstelle Beitragseinnahmen 2003 Beitragseinnahmen 2004 AOK ,72 EUR ,60 EUR Innungskrankenkasse ,06 EUR ,75 EUR Betriebskrankenkassen ,85 EUR ,68 EUR Landwirtschaftliche Krankenkasse ,76 EUR ,68 EUR Gesamt ,39 EUR ,71 EUR 19

22 LEISTUNGEN Prüfdienst Im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft überprüft die LVA regelmäßig, ob geschuldete Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung auch tatsächlich in der richtigen Höhe errechnet und gezahlt, rechtzeitig vereinnahmt und weitergeleitet worden sind. Diese Aufgabe nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes wahr, indem sie sowohl gesetzliche Krankenkassen in deren Eigenschaft als Einzugsstellen als auch Betriebe, in denen versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind, aufsuchen. Die Prüfung von 52 Einzugsstellen und sonstigen Stellen, die unmittelbar Beiträge an die LVA zu zahlen haben, ergab im Geschäftsjahr 2004 zusätzliche Beitragseinnahmen in Form von Umbuchungen, Nachzahlungen und Zinsen in Höhe von rd EUR. Beitragsprüfung im Interesse aller Beteiligten Im Rahmen der Betriebsprüfung besteht die Aufgabe des Prüfdienstes darin, innerhalb von jeweils vier Jahren bei den rund Arbeitgebern in Oberfranken und Mittelfranken Prüfungen durchzuführen. Im Jahr 2004 haben wir Betriebe geprüft. Die daraufhin erhobenen Beitragsnachforderungen zu Gunsten aller Sozialversicherungszweige beliefen sich auf rd. 7,5 Mio. EUR, davon rd. 3,4 Mio. EUR zu Gunsten der Rentenversicherung. Nicht wenige Betriebe erhalten im Rahmen der Prüfung aber auch zu viel entrichtete Beiträge gutgeschrieben. So konnten im Geschäftsjahr 2004 Gesamtsozialversicherungsbeiträge i n Höhe von gut 1,1 Mio. EUR zurückerstatte t werden Geprüfte Betriebe Prüfquote Betriebe LVA Oberfranken und Mittelfranken Prüfquote Betriebe Rentenversicherung insgesamt Beanstandungsquote LVA Oberfranken und Mittelfranken Beanstandungsquote Rentenversicherung insgesamt 99,9 % 99,9 % 99,8 % 99,8 % 32,0 % 28,0 % 22,4 % 27,3 % 20

23 Serviceleistungen Wir informieren über künftige Ansprüche Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind, erhalten bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres jährlich eine Renteninformation. Sie enthält Angaben zu den bislang erworbenen Rentenanwartschaften, zur Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, zur Hochrechnung der künftigen Altersrente, zu den bisher bezahlten Beiträgen. Im Jahre 2004 wurden rund Versicherte der LVA Oberfranken und Mittelfranken im Rahmen dieser besonderen Serviceleistung informiert. Neuer Service: Die Renteninformation Rund Versicherungskonten auf den neuesten Stand gebracht Wir klären Konten I m s o genannte n Versicherungsverlauf werden alle bei der LVA Oberfranken und Mittelfranke n gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten dargestellt. Der Versicherungsverlauf dient als Grundlage für Renteninformationen, Rentenauskünfte und eine spätere Rentenberechnung. Trotz mittlerweile maschineller Übermittlung der rentenrechtlichen Zeiten gibt es immer wieder Lücken in den Versicherungsverläufen (z. B. Schulzeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten vor 1972 ohne maschinelle Datenübermittlung, Fehler bei der Datenübermittlung). Im Rahmen der Kontenklärung werden daher unter anderem Erhebungen zu nicht erfassten Zeiträumen im Versicherungskonto durchgeführt und die Konte n vervollständigt. Hierzu haben wir im Geschäftsjahr 2004 annähernd (im Vorjahr ) Versicherungsverläufe versandt. Weiterhin haben wir rund (im Vorjahr ) Kontenklärungsvorgänge bearbeitet. Nach Abschluss eines Kontenklärungsverfahrens erhält der jeweilige Kontoinhaber, also der Versicherte, zusammen mit dem gegebenenfalls ergänzten Versicherungsverlauf einen Bescheid, der die länger als sechs Jahre zurückliegenden Zeiten verbindlich feststellt konnten wir in rd (im Vorjahr ) Fällen entsprechende Verbindlichkeitsbescheide erstellen und versenden. Außerdem haben wir (im Vorjahr ) Rentenauskünfte erteilt. 21

24 LEISTUNGEN Rund Auskünfte an Familiengerichte Wir unterstützen die Familiengerichte Bei Ehescheidungen findet in der Mehrzahl ein Ausgleich der von den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche statt. Der Ehegatte mit den höheren Ansprüchen muss von den während der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Anwartschaften so viel abgeben, bis derjenige ohne bzw. mit einem geringeren Guthaben einen gleich hohen Anspruch hat. Die Entscheidung über diesen Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Grundlage hierfür sind Auskünfte der für die Ehegatten zuständige n Rentenversicherungsträger über die Höhe der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Im Jahr 2004 haben wir den Familiengerichten insgesamt (im Vorjahr 6.353) Auskünfte für einen Versorgungsausgleich übersandt. Nach einer rechtskräftigen Scheidung müssen wir die Abzüge und Gutschriften aus der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in die Versicherungskonten einspeichern und die Auswirkungen bei einer bereits laufenden Rente beachten. In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Betroffenen vom Familiengericht neu aufgerollt werden. An uns liegt es dann wiederum, die Entscheidung des Gerichts in die Praxis umzusetzen. Informationen aus den Versicherungskonten Versicherungsverläufe Fest st ellungsbescheide Rent enauskünf t e Auskünf t e an Familiengericht Rent eninf ormat ionen 22

25 LEISTUNGEN Rente Wir sind Verbindungsstelle für die Türkei Innerhalb der Arbeiterrentenversicherung sind wir für alle Rentenfälle zuständig, die einen Bezug zur Türkei aufweisen. Das sind zum einen Rentenanträge vo n Versicherten, die in die deutsche Rentenkasse eingezahlt haben, jedoch in der Türkei wohnen. Zum anderen werden wir auch für alle diejenigen tätig, die zwar in Deutschland wohnen, aber in der Türkei eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Die Staatsangehörigkeit des Betroffenen spielt hierbei keine Rolle. Diese Geschäftsvorgänge stellen besondere Anforderungen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Rentenversicherung, weil neben dem deutschen Rentenrecht auch das türkische Recht sowie internationale Sozialversicherungsabkommen und Vorschriften des Europarechts zu beachten sind. Mehr Rentenanträge Im Jahr 2004 nahmen die Rentenanträge der türkischen und deutschen Staatsangehörigen, die Leistungen auf Grund des deutschtürkischen Sozialversicherungsabkommen beantragen, erneut zu. Bei der Arbeitstagung am 29. März 2004 in Ankara wurde zwischen dem türkischen Versicherungsträger (SSK), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken die Einführung von deutsch-türkischen Beratungstagen beschlossen. Die ersten deutsch-türkischen Beratungstage fanden vom 24. bis 27. Mai 2004 in Nürnberg und die zweiten Beratungstage vom 20. bis 23. September 2004 in Berlin statt. Die Beraterinnen und Berater der teilnehmenden Versicherungsanstalten hatten regen Zuspruch, so dass die Versicherungsträger für das Jahr 2005 wiederum Beratungstage anbieten. Natürlich werden die Versicherten im türkischen sowie im deutschen Rentenrecht eingehend beraten. Aus der Türkei reisen extra sachkundige Mitarbeiter des dortigen Trägers an. Die Zahlungen in die Türkei beliefen sich 2004 auf 164 Mio. EUR (2003: 156 Mio. EUR). Knapp 17 Mio. EUR Beitragserstattungen an Türken Beitragserstattungen Von der LVA Oberfranken und Mittelfranken wurden Beitragserstattungen nach 210 SGB VI in erster Linie an die in ihre Heimat zurückgekehrten türkischen Staatsangehörige n gezahlt. Diese Personen erhalten ihre deutschen Beiträge (Arbeitnehmeranteile) erstattet, wenn sie ihren Wohnsitz im Heimatland genommen haben und seit dem letzten deutschen oder türkischen Pflichtbeitrag 24 Kalendermonate vergangen sind. 23

26 LEISTUNGEN Im Jahr 2004 wurden (im Vorjahr 1.789) Anträge auf Beitragserstattung bewilligt. Dabei wurden insgesamt 16,9 Mio. EUR (im Vorjahr 19,7 Mio. EUR) an die Versicherten ausgezahlt. Rentenbescheid: Wir gehören zu den Schnellsten Die Erstellung von Rentenbescheiden ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Hier stehen die Wünsche unserer Antragsteller nach einer korrekt berechneten Rente und nach einer schnellen Antragsbearbeitung im Mittelpunkt. Bei der Rentenberechnung sind wir, wie alle anderen Versicherungsträger, a n die gesetzlichen Berechnungsvorschrifte n gebunden. Bei den Antragslaufzeiten aber macht sich die Effizienz unserer Arbeitsabläufe bemerkbar. Rentenbescheid nach durchschnittlich 21 Kalendertagen fertig I n konkreten Zahlen ausgedrückt: Wer bei der LVA Oberfranken und Mittelfranken einen Rentenantra g stellt, für den haben wir 2004 in durchschnittlich 21 (2003: 24) Kalendertagen einen Rentenbescheid erstellt. Einzige Einschränkung: Vertragsfälle, also Rentenanträge, bei denen der Antragsteller auch Beschäftigungszeite n i m Ausland zurückgelegt hat, konnten wir aufgrund des Abgleichs von in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht ganz so schnell bearbeiten. Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt der so genannten Laufzeit beim Rentenversicherungsträger lag im Geschäftsjahr (bei Anträgen ohne Auslandsberührung) bei 36 (2003: 41) Kalendertagen. Ständig Änderungen bei den Renten Nach dem Rentenbescheid geht unsere Arbeit weiter Mit der Erteilung eines Rentenbescheids ist der aktuelle Antrag zwar abgearbeitet. Die Akte wird aber deswegen noch lange nicht verschlossen und weggelegt. Vielmehr verzeichnen wir einen zunehmenden Aufwand für die Aktualisierung bereits bewilligte r Renten. Das Aufgabenspektrum erstreckt sich hier von der Einarbeitung der jährlichen Rentenanpassungen über Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner bis zur Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten bzw. E rwerbsminderungsrenten. Auch die Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrente n stellt einen wichtigen Aufgabenbereich dar. Die eigentliche Auszahlung der Rentenbeträge übernehmen die Rentenversicherungsträger nicht selbst. Hier kooperieren wir seit Jahrzehnten mit dem Postrentendienst der Deutschen Post AG. Einfache Geschäftsvorfälle wie Adressänderungen oder die Einholung von Lebensbescheinigungen werden dort selbstständig erledigt. Die Kosten für den Postrentendienst beliefen sich für die LVA Oberfranken und Mittelfranken im Geschäftsjahr auf knapp 1,33 Mio. EUR. Das bedeutet gegenüber den Vorjahreskoste n von knapp 1,17 Mio. EUR ein deutliches Ansteigen. 24

27 LEISTUNGEN Recht auf Grundsicherung Wir prüfen Erwerbsminderung für die Träger der Grundsicherung Aufgrund der Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2003 stellen wir auf Ersuchen der Landkreise und Kreisfreien Städte fest, ob bei dem Antragsteller volle Erwerbsminderung auf Dauer und unabhängig von der Arbeitsmarktlage vorliegt. Im Jahr 2004 gingen insgesamt 711 (2003: 1.238) Ersuchen bei uns ein. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden 788 (2003: 1.081) solcher Anfragen erledigt. 185 Verfahren (23,48 %) konnten ohne Beteiligung des Ärztlichen Dienstes abgeschlossen werden (z. B. Abgaben an andere Rentenversicherungsträger, mangelnde Mitwirkung des Antragstellers, Entscheidung wurde bereits in einem Rentenverfahren getroffen). In 343 Fällen (43,53 %) wurde seitens unseres Ärztlichen Dienstes volle Erwerbsminderung auf Dauer und unabhängig von der Arbeitsmarktlage festgestellt, in 260 Fällen (32,99 %) wurde die Zugehörigkeit zu dem nach dem Grundsicherungsgesetz berechtigten Personenkreis verneint. Rentenanträge Die Zahl der im Jahr 2004 eingegangenen Rentenanträge belief sich auf rd Gegenüber dem Jahr 2003 bedeutet dies einen Rückgang um 1,8 %. Rentenanträge (ohne Auslandsbezug): Eingang Erledigung 25

28 LEISTUNGEN Rentenanträge (ohne Auslandsbezug): Arten der Erledigung Berichtsjahr 2003 v. H v. H. Bewilligungen , ,0 Ablehnungen , ,6 anderweitige Erledigungen , ,4 Erledigungen insgesamt , ,0 Rentenanträge (mit Auslandsbezug): Eingang Erledigung Rentenbestand und Rentenzahlungen Rentenbestand ohne Auslandsbezug Ende 2003 Ende 2004 Zahlbetrag 2003 Zahlbetrag 2004 Renten wegen Alters ,47 EUR ,56 EUR Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) ,77 EUR ,54 EUR ,37 EUR ,99 EUR 26

29 LEISTUNGEN Rentenbestand mit Auslandsbezug Ende 2003 Ende 2004 Zahlbetrag 2003 Zahlbetrag 2004 Renten wegen Alters ,30 EUR ,96 EUR Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) ,81 EUR ,44 EUR ,03 EUR ,50 EUR Gliederung des Rentenbestandes Dezember 2003 Dezember 2004 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Regelaltersrente Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes Insgesamt

30 LEISTUNGEN Rehabilitation Grundsatz: Reha vor Rente Reha vor Rente lautet die Maxime in der Rehabilitation, einem zentralen Geschäftsfeld der LVA Oberfranken und Mittelfranken. Durch gezielte Reha-Maßnahmen soll verhindert werden, dass Erwerbstätige wegen Krankheit oder Behinderung vorzeitig in Rente gehen müssen. Denn jede Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente trifft die Gemeinschaft der Versicherten doppelt: Sie verliert einen Beitragszahler und hat zusätzliche Rentenausgaben. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. eine stationäre oder ambulante Heilbehandlung in einer Reha-Einrichtung) als auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. eine Maßnahme der beruflichen Anpassung, Umschulung oder Weiterbildung). Erfolgreiche Reha-Maßnahmen bewirken, dass möglichst wenig Beitragszahler vorzeitig eine Rente erhalten. Umso bedenklicher ist es, dass im Geschäftsjahr 2004 ein weiterer erheblicher Antragsrückgang zu verspüren war wahrscheinlich eine Folge der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wenn aber notwendige Rehabilitationsleistungen aus Angst um den Arbeitsplatz unterbleiben, ist das Ziel, den Kunden einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen, schwieriger zu erreichen. Reha-Beratung beim Versicherten Medizinische Heilbehandlung Reha-Beratungen Unsere Reha-Fachberater sind im Jahr 2004 in rd (im Vorjahr rd ) Fällen aktiv geworden. Die Beratunge n finden unter anderem in Reha-Klinike n statt, wo bereits während der stationären Heilbehandlung zusammen mit dem Betroffenen die weiteren Reha- Schritte geplant werden. Aber auch in Berufsförderungswerken, in Werkstätten für behinderte Menschen und im Rahmen von Betriebsbesuchen waren wir für unsere Kunden tätig. Seit In-Kraft-Treten des SGB IX werden diese speziellen Beratungsgespräche auch vermehrt in der LVA durchgeführt. Medizinische Rehabilitation Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, also stationäre oder ambulante Heilbehandlungen, stehen zahlenmäßig im Vordergrund. Wir helfen damit unseren Versicherten beispielsweise Krankheits- oder Unfallfolgen zu überwinden. Hierzu greifen wir auf eine Vielzahl eigener und externer Rehabilitationseinrichtungen mit den verschiedensten fachlichen Ausrichtungen und Therapiekonzepten zurück. Dadurch ist sichergestellt, dass für den individuellen Bedarf die passende Heilbehandlung kurzfristig angebote n werden kann. Anschlussheilbehandlung Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie soll einen möglichst nahtlosen Übergang 28

31 LEISTUNGEN Besonders schnelles Verfahren von einem stationären Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus zur medizinischen Nachbehandlung in einer Reha-Klinik sicherstellen. Die LVA hat deswegen für die Bearbeitung von AHB-Anträgen ein spezielles, besonders schnelles Verfahren eingeführt. In der Regel entscheiden wir innerhalb eines Tages über einen solchen Antrag. Nach jahrelangen Steigerungen sind im Geschäftsjahr 2004 die Antragszahlen auf Gewährung einer Anschlussheilbehandlung annähernd gleich geblieben. So gingen in diesem Jahr (im Vorjahr 5.150) entsprechende Anträge ein. Davon wurden 86,7 % bewilligt, die Ablehnungsquote lag bei 2,2 %. Die restlichen Anträge wurden anderweitig erledigt, beispielsweise durch Rücknahme oder Weiterleitung an den zuständige n Reha-Leistungsträger. Teilstationäre und ambulante Reha-Behandlungen Immer mehr an Bedeutung gewinnt die Durchführung von Reha- Maßnahmen in teilstationärer oder ganztägig ambulanter Form. Für die Rentenversicherungsträger ist hiermit eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung verbunden, da die Aufwendungen für die so genannten Hotelleistungen, also für Unterkunft und Verpflegung, entfallen. Weiterhin große Nachfrage nach ambulanter Reha Auch von unseren Kunden wird diese Form der Reha-Leistung immer stärker nachgefragt. Im Jahr 2004 ergab sich nach einem außergewöhnlich hohen Anstieg im Jahr 2003 wiederum eine Steigerung von 12,6 % gegenüber dem Vorjahr bei den bewilligten Leistungen. Um ein möglichst flächendeckendes Angebot ambulanter Reha- Leistunge n z u gewährleisten, werden entsprechende Einrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Die LVA hat aktuell 9 ambulante Rehabilitationszentren als Leistungserbringer zugelassen. Am A. R. Z. Nürnberg sind wir als Gesellschafter beteiligt. Die ambulante Reha ist ein zusätzliches Angebot für unsere Versicherten. Sie kann die stationäre aber in aller Regel nicht ersetzen. Strenge Kriterien, deren Einhaltung von der LVA laufend überprüft wird, stellen auch im Bereich der ambulanten Rehabilitation den Qualitätsstandard sicher. Behandlung Abhängigkeitskranker Zum Leistungsspektrum der LVA gehört im Reha-Bereich auch die Gewährung von medizinischen Leistungen an Abhängigkeitskranke, also von so genannten Entwöhnungsbehandlungen. Hier haben wir im Geschäftsjahr (im Vorjahr 1.521) ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlungen bewilligt. Darin liegt eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr. 29

32 LEISTUNGEN Krebsnachbehandlungen und Kinderheilbehandlungen Als sonstige Leistungen zur Rehabilitation finanzieren und erbringen wir Kinderheilbehandlungen und onkologische Nachsorgeleistungen. Therapiebedarf bei Kindern rückläufig Nachdem in den letzten Jahren überdurchschnittliche Steigerungen bei den Antragszahlen auf Kinderheilbehandlungen festgestellt wurden, haben wir im Jahr 2004 einen Rückgang um 13,5 % zu verzeichnen. So hatten wir im Geschäftjahr Anträge zu bearbeiten. Die Bewilligungsquote lag hier bei 54,1 %. Bei den Krebsnachbehandlungen (ohne onkologische AHB) sind die Antragszahlen ebenfalls gesunken. Der Rückgang betrug hier 7 %, wobei die Bewilligungsquote mit 70 % annähernd gleich geblieben ist. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen unter anderem die Berufsvorbereitung, die Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung. Im Jahr 2004 wurden (im Vorjahr 7.101) Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Das ist ein Zuwachs von 4,2 %. Die Bewilligungsquote betrug 66,8 % (im Vorjahr 66,7 %). 21,3 % der Anträge mussten wir ablehnen oder zuständigkeitshalber weiterleiten. Eingegangene Anträge auf Reha-Leistungen Ant räge auf Leist ungen zur med. Rehabilit at ion A nt räge auf Leist ungen zur T eilhabe am Arbeit sleben A nt räge auf sonst ige Leist ungen (z. B. Kinderheilbehandlung, Ca-Nachsorgeleist ungen) Arten der Erledigung 2003 v. H v. H. Bewilligungen , ,3 Ablehnungen , ,5 anderweitige Erledigungen , ,2 Summe , ,0 30

33 Reha-Kliniken Klinikverbund der LVA Oberfranken und Mittelfranken Die LVA Oberfranken und Mittelfranken ist Träger von drei Rehabilitationskliniken und zwei Einrichtungen, die sowohl einen Akut- als auch einen Reha-Bereich umfassen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Stärkung der Marktposition werden die Kliniken seit dem 1. Januar 2003 als Klinikverbund geführt. Ausgangspunkt für diese organisatorische Neuordnung war die Notwendigkeit, kostendeckende und marktgerechte P flegesätze zu realisieren. Wirtschaftlichere und effizientere Betriebsführung Ziel der Schaffung des Klinikverbundes war es, eine wirtschaftlichere und effizientere Betriebsführung der Kliniken zu ermöglichen, um die aus den kleinen Betriebsgrößen resultierenden Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Voraussetzung für ein Gelingen dieses Vorhabens ist eine intensivierte, klinikübergreifende Zusammenarbeit, wobei die Leitung des Verbundes das Management-Zentrum Kliniken (MZK) der LVA Oberfranken und Mittelfranken übernommen hat. Mitglieder des Klinikverbundes sind das MZK, die Höhenklinik, Bischofsgrün, die Klinik Herzoghöhe Bayreuth, die Klinik Frankenwarte, Bad Steben, die Frankenland-Klinik, Bad Windsheim, und die Rangauklinik Ansbach. 31

34 LEISTUNGEN Sitz der LVA Oberfranken und Mittelfranken Rehabilitationseinrichtungen Klinik Frankenwarte Bad Steben Höhenklinik Bischofsgrün Oberfranken Frankenland-Klinik Bad Windsheim Bayreuth Klinik Herzoghöhe Bayreuth Mittelfranken Rangauklinik Ansbach 32

35 LEISTUNGEN Aufgaben des MZK Das MZK ist mit der Bearbeitung strategischer Fragen und mit der Wahrnehmung operativer, aber klinikübergreifender Aufgaben betraut. Hierzu zählen Aufgaben wie: Verhandlungen mit Kostenträgern, Belegungsmanagement, Marketing, Planung des Haushalts, Controlling, Personalentwicklung und controlling, Berichtswesen, verbundweite Beschaffungen, Statistikwesen, Akutrecht, Qualitätssicherung und die Entwicklung und Umsetzung von neuen Reha- Konzepten. Die neue Organisationsform soll der Verbesserung der Patientenversorgung und der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit dienen. Ausbau der Kostenrechnung und des Berichtswesens Im Jahr 2003 wurde mit der Vorbereitung einer verbundeinheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung begonnen. Zum 1. Januar 2004 wurde die verbundeinheitliche Kostenstellenrechnung erfolgreich im Klinikverbund etabliert und mit dem Aufbau der Leistungsrechnung gestartet. Ziel ist es, baldmöglichst eine Kostenträgerrechnung zu etablieren, um so zu genauen Aussagen bei Preis- und Leistungsverhandlunge n z u kommen. Im Zuge der Einführung der Kostenstellenrechnung wurde ferner die Interne Budgetierung etabliert. Dieses betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrument erhöht die Kostentransparenz in den Kliniken und ermöglicht die kurzfristigen Anpassungen des internen Kostenrahmens aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen. Ferner wurde 2004 ein einheitliches Berichtswesen entwickelt, welches den gesamten Klinikverbund in allen betriebswirtschaftlich relevante n Stellgrößen kompakt darstellt. Hierdurch lassen sich nun auch gezielte Ad-hoc Informationen schnell generieren und auswerten. Verbund braucht einheitliches Erscheinungsbild Marketing-Konzept Eines der wichtigsten Projekte nach Gründung des Klinikverbundes ist die Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, um sich im umkämpften Reha-Markt zu positionieren. Aus diesem Grund wurde das im Jahr 2003 gestartete Projekt Marketing-Konzept im Geschäftsjahr 2004 gemeinsam mit Unterstützung der FH Ansbach weiterentwickelt. Im Wintersemester 2003 wurde eine Markt- und Wettbewerbsanalyse durchgeführt, auf deren Erkenntnissen im Jahr 2004 verbundeinheitliche Leitsätze zur Schaffung einer Corporate Identity (CI) aufgebaut wurden. Dadurch sollen die inneren Gemeinsamkeite n gestärkt und die Außenwirkung des Klinikverbundes sowie die Patientenzufriedenheit verbessert werden. Weiterhin konnten in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Ansbach die Vorarbeiten für die Schaffung eines verbundeinheitlichen Logos abgeschlossen werden. 33

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