Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM. Akademische Feier 29. März Uhr. mit den Ortsgemeinden. Dolgesheim. Dorn-Dürkheim.

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1 Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM 45. Jahrgang (142) Freitag, 28. März 2014 Ausgabe 13/2014 mit den Ortsgemeinden Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Akademische Feier 29. März Uhr Scheune im Pfaffengarten Eimsheim Wintersheim

2 Guntersblum Ausgabe 13/2014 der Kulturverein präsentiert Das Nibelungenlied mittelalterliche Erzählung im Rathauskeller Das Nibelungenlied und Guntersblum gehören zusammen. Hier muss man keine langen Erklärungen dazu abgeben, was das Nibelungenlied bedeutet. Ulrich Mehler wird die wesentlichen Highlights aus dem berühmten mittelalterlichen Helden-Epos erzählen (nicht vorlesen!) und dabei manchmal auch aus dem mittelalterlichen Original-Text zitieren, und er wird auch Erläuterungen und Erklärungen zwischen seine Erzählungen einstreuen. Shadia Katja Hütte begleitet die Erzählungen auf ihrer Harfe und ihrer Kantele. Dabei spielt sie Stücke aus dem mittelalterlichen Minnesang und auch eigene Kompositionen. Sa. 26. April 2014 Rathauskeller Guntersblum Beginn Uhr Eintritt 10 Euro Kartenvorverkauf bei s Weinspiel von Claudia Bläsius Wirth, Geschenkartikel Christine Scholz oder unter

3 Guntersblum Ausgabe 13/2014 Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM mit den Ortsgemeinden Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim herausgeber und verantwortlich für den amtlichen teil: Bürgermeister Michael Stork, Postfach 1151, Guntersblum, Tel / Internetadresse: www. vg-guntersblum.de druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages Anzeigenannahme: Verlagsagentur Scherer, Tel /945155, Fax 06249/945158, va.scherer@wittich-foehren.de Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum: -Adresse: amtsblatt@vg-guntersblum.de erscheinungsweise: Wöchentlich und kostenlose Zustellung durch den Träger, jeweils freitags in die Haushalte der Verbandsgemeinde, Einzelstücke werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder gegen Ersatz der Portokosten zugesandt. Redaktionsschluss: Montag Uhr, in Wochen mit gesetzlichen Feiertagen: Freitag der Vorwoche Uhr. Uns eingereichte Manuskripte und Hinweise werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht. Wintersheim Verbandsgemeinde Guntersblum Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen 1. nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde guntersblum für das haushaltsjahr 2014 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S.57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2014 festgesetzt: 1. im ergebnishaushalt Gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt auf der Gesamtbetrag der Erträge , , , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , , , ,00 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , , ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen , , , ,00 die ordentlichen Auszahlungen , , , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , , , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 0,00 0, ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 0, ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 0,00 0, ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 0, ,00

4 Guntersblum Ausgabe 13/ Wirtschaftsplan Abwassereinrichtungen Der Wirtschaftsplan für die Abwassereinrichtungen in der Verbandsgemeinde für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im Erfolgsplan in den Erlösen auf ,00 in den Aufwendungen auf ,00 Jahresverlust ,00 und im Vermögensplan in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2014 neu festgesetzt für zinslose Kredite von 0,00 auf 0,00 verzinste Kredite von ,00 auf ,00 zusammen auf ,00 auf ,00. 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt auf 0,00. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2014 auf 0,00. 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird im Haushaltsjahr 2014 festgesetzt auf ,00. 6 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Abwasserbeseitigungseinrichtung werden im Wirtschaftsjahr 2014 festgesetzt auf a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 b) Kredite zur Liquiditätssicherung ,00 c) Verpflichtungsermächtigungen 0,00 d) zinslose Förderdarlehen ,00 Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2014 auf 0,00. 7 Verbandsgemeindeumlage Der Verbandsgemeindeumlagesatz für das Haushaltsjahr 2014 wird wie folgt festgesetzt: 45,0 % der Steuerkraftzahlen und der Schlüsselzuweisungen der Ortsgemeinden (allgemeine Umlage) 8 Beiträge und Entgelte der Abwasserbeseitigung A) Laufende Entgelte nach dem III. Abschnitt der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Wirtschaftsjahr Grundgebühr für Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen - je Wohneinheit 56,00 - je EW/EGW 28,00 - für Weinbau je 500 qm bzw. 750 Liter Zukaufmenge a) mit Ablieferung Trubstoffe (Bringsystem) 2,47 b) ohne Ablieferung Trubstoffe 10,00 2. Benutzungsgebühr (inkl. Abwasserabgabe) je cbm Schmutzwassermenge 2,75 3. Wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser je qm gewichteter Grundstückfläche - mit Anschluss an eine Kläranlage 0,42 - ohne Anschluss an eine Kläranlage 0,15 4. Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraße ( 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz) - laufender Kostenanteil je m 2 Straßenfläche - [der Kostenanteil wird jährlich im Rahmen der Nachkalkulation ermittelt] 0,70 5. Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung je cbm 17,13 B) Einmalige Beiträge nach dem II. Abschnitt der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Wirtschaftsjahr Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser je qm Grundstücksfläche und Zuschlag für Vollgeschosse 2,31 2. Einmaliger Beitrag für das Niederschlagswasser je qm gewichteter Grundstücksfläche 4,25 9 Gebühren Abwasserbeseitigung Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser und die Abnahme bzw. Kontrolle der Vorlage der Erklärung der Grundstücksentwässerungsanlage gem. 30 A der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Guntersblum vom Wirtschaftsjahr Gebühren für die Genehmigung eines Anschlusses: 1.1 Veränderungen am bestehenden Gebäude ohne wesentlichen Einfluss auf die Entwässerung 10, Errichtung von Nebengebäuden 25, Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern (Wohneinheiten) 50, Für den Bau von Drei- und Mehrfamilienhäusern (Wohneinheiten) 100, Errichtung von gewerblich genutzten Bauten 100,00 2. Gebühren für die Abnahme eines Anschlusses 2.1 pro angefangene Stunde Arbeitsaufwand bei der Abnahme 40,00 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Haushaltsjahr 2014 im Einzelfall 1.600,00 überschritten sind. 11 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum beträgt voraussichtlich ,69 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,69 Euro und zum voraussichtlich ,69 Euro. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Guntersblum, den Gez. Michael Stork Bürgermeister Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 liegen in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße 29, Zimmer 22, Guntersblum zur Einsichtnahme aus. Gez. Stork, Bürgermeister Zweckvereinbarung (elektronisches Personenstandsregister (epr)/xpersonenstand) zwischen dem Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland Pfalz (ZIDKOR), vertreten durch den Verbandsvorsteher, Ge-schäftsstelle ZIDKOR, Hindenburgplatz 3, Mainz, (nachfolgend ZIDKOR) und der Verbandsgemeinde Guntersblum,Anschrift: Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße 29, Guntersblum vertreten durch Bürgermeister Michael Stork (nachfolgend Kommune genannt) wird aufgrund des 12 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) zuletzt geändert am 28. Septem-ber 2010 (GVBl. S. 280) und dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom die nachfolgende Zweckvereinbarung getroffen.

5 Guntersblum Ausgabe 13/2014 Präambel Die Vorschriften für die Beurkundung des Personenstands in Deutschland sind durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122) neu gestaltet worden. Das neue Personenstandsgesetz (PStG) ist im Wesentlichen am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Neben teilweise weit-reichenden Entbürokratisierungsmaßnahmen (Abschaffung des Familienbuchs, Reduzierung der Arten von Personenstandsurkunden, Straffung der personenstandsrechtlichen Verfahren) wird als Kernelement der Reform vor allem die Beurkundung in elektronisch geführten Personenstandsregistern und ein weitgehend standardisierter elektronischer Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden eingeführt. 1 Verfahren / Betrieb Mit dieser Zweckvereinbarung werden der öffentlich-rechtliche Betrieb des elektronischen Registerverfahrens, sowie der elektronische Mitteilungsdienst an den ZIDKOR übertragen. Ebenfalls übertragen wird der öffentlich-rechtliche Betrieb des Fachverfahrens AutiSta. Nachfolgend wird für die Gesamtheit dieser Aufgaben der Begriff PW-Anwendungen verwendet. Nach 10 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstands-verordnung - PStV) sind für den Betrieb des Personenstandsregisters und des Sicherungsregisters die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen stellt der ZIDKOR in den Betriebsstandorten des Personenstands- und Sicherungsregisters sicher. Zudem werden an diesen Standorten die im 10 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) geforderten Grundschutzvorgaben hergestellt. 2 regelaufgaben des zidkor (1) ZIDKOR übernimmt den Betrieb der PW-Anwendungen ab dem (2) Für die Erbringung der Leistungen gilt das Leistungs- und Entgeltsverzeichnis des ZID-KOR. (3) Für die betriebliche Verfügbarkeit der PW-Anwendungen gilt eine gesonderte Service-Vereinbarung (Anlage zum Leistungs- und Entgeltsverzeichnis). 3 kostenbeiträge Für die Erfüllung der in 2 genannten Aufgaben wird ein Kostenbeitrag erhoben. Berechnungsgrundlage für den Kostenbeitrag ist die Einwohnerzahl der Kommune. Die Einwohnerzahl ergibt sich aus dem zentralen Integrationssystem EWOISneu. Diese wird jeweils zum des Vorjahres aus den im Melderegister mit Haupt- und Nebenwohnsitz erfassten Personen ermittelt. Alle Entgelte werden auf Basis des Leistungs- und Entgeltsverzeichnis erhoben. Der jeweilige Gesamtbetrag wird in 2 Raten am 1.1. bzw jedes Jahres im Voraus fällig. 4 Laufzeit / kündigung Die Zweckvereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann erstmalig zum 31. Dezember 2017 mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Ab dem Jahre 2018 kann die Zweck-vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Betriebszeitraumes gekündigt werden. ZIDKOR legt die Betriebszeiträume fest, die sich an den Abschreibungszeit-räumen der GemHVO orientiert. Die Kündigung bedarf der Schriftform ( 126 BGB). 5 haftung (1) Für die Haftung wegen Schadenersatz aus dieser Vereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Die Haftung des ZIDKOR für ein Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Höhe nach wird die Haftung auf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden bis zu einem Betrag von ,00 beschränkt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) ZIDKOR übernimmt keine Gewähr für die fachliche Richtigkeit der Daten. 6 genehmigungserfordernis, inkrafttreten Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung bedarf nach 12 Abs.2 KomZG der Genehmigung der untersten gemeinsamen Aufsichtsbehörde. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten in Kraft. Mainz, gez. Clemens Laubenstein für den ZIDKOR gez. Michael Stork für die Kommune Sonstige amtliche Mitteilungen Vorverlegung des Annahmeschlusses beim Amtsblatt Wegen der bevorstehenden Feiertage möchten wir Sie bitten auf folgende Vorverlegungen des Annahmeschlusses für das Amtsblatt zu achten: - Für die kalenderwoche 16 erfolgt die Vorverlegung auf Freitag, den 11. April 2014, Uhr - Für die kalenderwoche 17 erfolgt die Vorverlegung auf donnerstag, den , Uhr. Zu spät eingegangene Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Abholen der reisepässe Die Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, können während der Sprechzeiten in Zimmer Nr. 6 der Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum, Tel.: 06249/ oder -108, abgeholt werden. Ihr Bürgermeister Michael Stork Fundsachen Beim Fundbüro der Verbandsgemeinde wurden folgende Gegenstände abgegeben, die während der Sprechzeiten abgeholt werden können. Fundgegenstand Fundtag Fundort Hase-Schmusetuch Guntersblum, Julianenstraße Brille Am Rheindamm, i. H. Gaststätte Rheinhof Kinderfahrrad Guntersblum, Hauptstraße Ihr Bürgermeister Michael Stork Anträge auf Weitergewährung von grundsicherungsleistungen im Alter und bei erwerbsminderung nach dem 4. kapitel sgb Xii Wir möchten hiermit die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung darauf aufmerksam machen, dass die bewilligten Leistungen zum auslaufen.

6 Guntersblum Ausgabe 13/2014 Sollten Sie ab dem weiterhin auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sein, ist es erforderlich, dass Sie, wie in den vergangenen Jahren auch, einen Neuantrag für den Bewilligungszeitraum stellen. Diesen Antrag erhalten Sie, nebst allen erforderlichen Anlagen, beim Sozialamt der Verbandsgemeinde Guntersblum, Frau Ohnsorg (Tel /902105). Der Neuantrag muss mit allen Anlagen und Nachweisen (Kontoauszüge, Sparbuch, Einkommensnachweise etc.) bis spätestens 31. Mai 2014 beim Sozialamt Guntersblum vorliegen. Ansonsten kann die Weiterzahlung der Grundsicherungsleistungen ab dem nicht gewährleistet werden. gez. Michael Stork, Bürgermeister 20 Jahre Gleichstellung als kommunale Pflichtaufgabe in Rheinland-Pfalz Die Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Schindel lud für die Verbandsgemeinde Guntersblum am Internationalen Frauentag zu einer akademischen Feier nach Eimsheim ein und freute sich ganz besonders, dass viele Kolleginnen und KooperationspartnerInnen den Weg nach Eimsheim gefunden hatten. Auch Bürgermeister Michael Stork konnte zahlreiche Gäste in der liebevoll dekorierten Scheune im Pfaffengarten begrüßen. Unter ihnen insbesondere die Familienministerin Irene Alt, Landrat Claus Schick, den Bürgermeister der VG Nierstein-Oppenheim, Klaus Penzer, die ebenso, wie der Eimsheimer Bürgermeister, Hans-Joachim Eller, mit interessanten und kurzweiligen Reden und Grußworten die Anwesenden zu unterhalten wussten. Auch die Bundestagsabgeordneten Marcus Held und Jan Metzler sowie der ehemalige Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann und die beiden Landtagsabgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Pia Schellhammer weilten unter den Gästen wie die Ortsbürgermeister Schmitt (Hillesheim), Schreiber (Dolgesheim) und Freitag (Weinolsheim) und der ehemalige VG-Bürgermeister Rudi Müller. (Ulrike Schindel mit Carola Meertens, 1. Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mainz-Bingen) 1994 wurde die Einrichtung kommunaler Gleichstellungsstellen in Rheinland-Pfalz in 2 Abs. 6 Gemeindeordnung und in 2 Abs. 9 Landkreisordnung festgeschrieben, wonach die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise ist. Wie sich Beruf und Familie in Bezug auf die Gleichberechtigung in verschiedenen Generationen vereinbaren ließen - darüber sprach AZ-Redakteurin Sonja Werner mit Jutta Gröhl (75 Jahre) aus Weinolsheim, Gabriele Baumgarten (48 J.) und Karin Graßmann- Krämer (31 J.) aus Uelversheim. Dass Gleichstellungsstellen auch weiterhin benötigt werden, darin waren sich alle Anwesenden einig, da im täglichen Leben trotz Gesetzesverankerung noch viele Defizite vorhanden sind. Die äußerst kurzweilige und gut organisierte Veranstaltung wurde musikalisch umrahmt vom Eimsheimer Gesangverein und tänzerisch von den Paradiesvögeln des TSV Uelversheim. Mit ihrem Lieblingszitat Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, können sie das Gesicht der Welt verändern bedankte sich Ulrike Schindel bei allen Helferinnen und Helfern, die zum guten Gelingen der Feier betrugen. Gez. Ulrike Schindel, Gleichstellungsbeauftragte Oberfinanzdirektion Koblenz Neue Ansprechpartner für Kfz-Steuer Hauptzollämter ab 4. April in Rheinland-Pfalz zuständig - Finanzämter geben Kfz-Steuer ab Vom 4. April 2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern. Die Hauptzollämter sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und somit die neuen Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer. Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines PKW als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen. Sonstige Anträge auf Steuervergünstigung, die bislang beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden, müssen in Rheinland-Pfalz ab dem 4. April dann an das für den jeweiligen Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt gerichtet werden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Informationen zum jeweils neu zuständigen Hauptzollamt und seinen Kontaktstellen finden sich unter Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet seit Februar 2014 die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll Telefon: 0351/ ; info.kraftst@zoll.de EU-Weinbaukartei 2014 Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2014 ist spätestens bis zum 31. Mai 2014 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. - weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten. - Rodungen und Pflanzungen vornehmen. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2013 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2014 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach Nichtamtlicher Teil KulTOUR KULTOUR - Verbandsgemeinde Guntersblum 2014 der Kulturbotschafter und Ortsführer der neun Gemeinden An den Haltestationen werden die Gäste von KuWeiBos oder Ortsführer empfangen, die eine Führung im Ort/Bauwerk anbieten. Zielpunkt im jeweiligen Ort wird ein Weingut zum Verweilen und zur Verköstigung, etc. bzw. für Infrastruktur sein. Führungzeiten: in den jeweiligen Orten jeweils um Uhr und um Uhr Partner Matrix Guntersblum Weingut Burghof Oswald, Alsheimer Str. 11, Pioniergeist aus dem 19. Jahrhundert: Wasser und Wind im Burghof- Turm und der tiefe Weinkeller heute. Es führt: Heidrun Baumann-Oswald, Tel.: / 2392 Ludwigshöhe Weingut Hofer-Holzky, Mittelstraße am Feuerwehrhaus Rudelsheim am Mausmeer. Es führt: Rainer Richter, Tel.: / Uelversheim Weingut Wolf, Obergasse 11, die Sommerresidenz der Grafen von Leiningen. Es führt: Rita Krämer, Tel.: 06249/8139

7 Guntersblum Ausgabe 13/2014 Weinolsheim Weingut gröhl, Uelversheimer Str. 4, Weinolsheim und seine Schätze. Es führt: Jutta Gröhl, Tel.: / dolgesheim Weingut seck, Dolgesheimer Str. 12, Gustav Eberlein Denkmal. Es führt: Otto Best, Tel.: / hillesheim Weingut timo räder, Obergasse 2 und Spielplatz Kinderfreundliches Hillesheim Es führt: Ulrich Weber, Tel.: / 323 dorn-dürkheim Außenstelle Weingut dätwyl Parkplatz am Friedhof, Ostendstraße Geologische Ausgrabungsstätte und Evolutionssäule Es führt: Andrea Kessler, Tel.: / Wintersheim Weingut dätwyl, Hauptstr Jugendstil Es führt: Heike Dettweiler, Tel.: / 426 eimsheim Vinothek hubertushof, Vereinigte Weingüter krebs-grode, www. krebs-grode.de Hauptstraße Napoleonstein Es führt: Dr. Simone Frede c/o Tel.: / im Auto: Claudia Bläsius-Wirth, Tel.: 06249/ ( ) cbw@guntersblum.de - sweinspiel, Julianenstr. 42, Guntersblum Verein zur erhaltung guntersblumer kulturgutes römertag am 27. April Aktion in guntersblum Der Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturgutes nimmt am VII. Römertag teil und zwar mit: Infostand und Führungen an der Ausgrabungsstätte; 11 bis 18 Uhr, an der alten B9 zwischen Guntersblum und Ludwigshöhe - außerdem mit dem Museum und Garten im Kellerweg. Café geöffnet Uhr. Die Initiative um den Römertag im zukünftigen Regionalpark Rheinhessen freut sich erneut diesen Tag mit vielen, vielen Aktionen, Vorträgen und Führungen von Alzey bis Ingelheim von Mainz bis Mauchenheim durchführen zu können. Liebe Freunde der Vhs guntersblum / Berggemeinden 11/402 italienisch A1-3. kurs, Anfänger mit Grundkenntnissen-Basis 2 VHS- Kurse referentin: Pina Berardi-Petrilli termin: Dienstag, , 18:30-20 Uhr, 10 Abende Ort: Grundschule Guntersblum kursgebühr:10 Abende 54 /8 TN, 11 Abende 59 /8 TN, 12 Abende 64 Anmeldung: chr. Winkler Französisch A1-3. kurs, Anfänger mit Grundkenntnissen-Basis 2 VHS-Kurse referentin: Bergund Hilgers termin: Di, , 19-20:30 Uhr, 10 Termine Ort: Guntersblum, Grundschule, Götzenstr. gebühr: 57 /8TN, 65 /7 TN, 76 / 6 TN Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: :11/409 englisch-konversationskurs zu aktuellen themen - niveau A2-B1 Vorausgesetzt wird die Fähigkeit, einem Gespräch in englischer Sprache zu folgen und sich aktiv an ihm zu beteiligen. Die Themenauswahl richtet sich nach den Vorschlägen des Referenten und/oder den Wünschen der Teilnehmer. Gesprächsgrundlage können Zeitungs- und Zeitschriftentexte, Nachrichtenaufzeichnungen zu politischen oder kulturellen Ereignissen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen oder zum Sportgeschehen sein. referent: Oliver Krumme termin: Dienstag, , 19-20:30 Uhr, 10x 2UE = 20 UE nicht am 6.5. Ort: Grundschule Guntersblum kursgebühr: 54 /8 TN, 61 /7TN, 71 /6 TN 141:11/304 Pilates Pilates ist eine ganzheitliche Trainingsmethode, bei der die tief liegenden Muskelgruppen gestärkt werden sollen. Josef Pilates hat Anfang des vergangenen Jahrhunderts seine eigene Methode entwickelt, um Körperstrukturen zu kräftigen, zu dehnen, zu mobilisieren und zu stabilisieren. Diese Technik arbeitet an der optimalen Ausrichtung des Körpers, um alle Strukturen wieder in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen. Daraus resultieren Verbesserungen bezüglich vielfältiger Rückenbeschwerden und eine allgemeine Steigerung der Lebensqualität. Jede Einheit umfasst Atmung, Übung und Konzentration. Bitte bringen Sie warme Socken, bequeme Sportkleidung, eine Decke und eine Gymnastikmatte mit. referentin: Gabriele Stoye termin: Freitag, , 19-20:30 Uhr, 12 x Ort: ehem. Elisabethenschule Ludwigshöhe kursgebühr: 60 /8 TN Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: / :11/311 Yoga f. teilnehmer mit grundkenntnissen / Anfänger sind auch willkommen referentin: Marianne Schmitz-Höhn termin: Dienstag, , 20:30-21:30 Uhr, 12 x Ort: DGH-Anbau Guntersblum, Mühlstr. gebühr: 66 / 8 TN Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: / 2510 nähen / individuelles schneidern Für einen kurs zu viele teilnehmer, für 2 kurse im 14-tägigen Wechsel zu wenig, deshalb können sich noch interessierte damen und herren melden! Unter fachkundiger Leitung erlernen Sie Grundtechniken des Nähens mit dem Ziel, das erste Garderobenstück herzustellen. Sie lernen das Einrichten einer Nähmaschine und ihre Handhabung, das Zuschneiden des Stoffes und gängige Nähtechniken. Je nach Vorkenntnissen werden Sie individuell beraten und praktisch angeleitet. Bitte bringen Sie Stoff, Schnittmuster, Nähzubehör und Ihre eigene Nähmaschine incl. Verlängerungskabel mit. referentin: Erika Spindler, termine: ab Mi., und ,19-22 Uhr, 5 Termine im 14-tägigen Wechsel, 20 UE Ort: Grundschule Uelversheim gebühr: 46 / 7TN Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249/2510 schwimmverein Freibad gimbsheim e.v. Abt. Leistungsschwimmen schwimmerisches kräftemessen in mutterstadt Am , pünktlich 7.00 Uhr starteten 12 Wettkampfschwimmer und 4 neue Kampfrichter unseres Vereins von Osthofen aus zum 9. Aquabella - cup des ssv-mutterstadt 1979 e.v. Um 9.00 Uhr war es dann so weit, der erste Startpfiff löste die Anspannung in den Gesichtern der Kinder. Hochmotiviert und voller Kampfgeist bestritten sie viele Wettkämpfe in vier Schwimmlagen und erstmals auch im Staffelschwimmen. Nach fast 10 Stunden harten Kämpfens endete der Tag mit vielen neuen Erfahrungen gegen Uhr. Die Bilanz dieses Tages: Beste Teilnehmerin Luisa Lehmann (Jahrgang 2000) - sie holte auf 100m Lagen Gold (01:32,27), 50m Rücken Gold (00:43,69), 50m Brust Bronze (00:42,93) sowie den 3. Platz bei den Swim-Outs Mit insgesamt 12 x 4. Platz haben alle Schwimmer hervorragende Leistungen erreicht. Eure Trainer sind stolz auf euch! Das Ziel steht fest: Wir trainieren härter, um die Besten zu werden! Ein besonderer Dank gilt unseren angehenden Kampfrichtern Thorsten Grobelny, Stefan Seidel, Silke und Jörg Roth und unserer guten Seele auf Wettkämpfen Manuela Schreiber, die alle ihre Freizeit gerne für unsere Wettkämpfe opfern. Frank Lehmann Leiter Abteilung Leistungsschwimmen SFG-Gimbsheim e.v. die diabetiker selbsthilfegruppe Altrhein/guntersblum lädt ein Wann: Mittwoch, 02. April 2014, Uhr Wo: Bürgerstube im Ortsgemeinderathaus Eich, Hauptstraße 26, Eich thema: nierenprobleme bei diabetes mellitus referentin: Frau marion Baumgärtner, diabetesberaterin ddg, Worms Betroffene, Familienangehörige und Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Für die DSHG Altrhein, Gudrun Henn, Tel.: 06246/6366

8 Guntersblum Ausgabe 13/2014 KulTOUR am 6. April 2014 in der VG Guntersblum KulTOUR der Kultur- und Weinbotschafter Rheinhessen e.v. in der VG Am Sonntag, den findet wieder die Steig-ein, Steig-aus Tour zu den Kleinoden der Verbandsgemeinde Guntersblum statt - dieses Mal erweitert um: Steig-ein, Steig-aus, Wander mit. Ein interessantes Programm haben sie sich Kultur- und Weinbotschafter und Gästeführer wieder einfallen lassen und die beteiligten Weingüter halten eine kleine Verköstigung und ihre guten Weine und Sekte bereit. Zumeist gibt es auch einen Kaffee für die Einkehrer. In Guntersblum lädt des Weingut Burghof Oswald zum Tag der offenen Weinkeller ein, in Ludwigshöhe, die Straußwirtschaft Hofer-Holzy. Von Uelversheims Weingut und Weinbar Wolf-Deiß geht es über Weinolsheim zum Weingut Gröhl nach Dolgesheim zum Weingut Seck. In Hillesheim öffnet Weingut Räder und das Weingut Dätwyl heißt nach dem Haltepunkt Evolutionssäule in Dorn-Dürkheim im alten Wehrturm in Wintersheim die Gäste willkommen. Eine weitere Station bietet das Weingut Krebs- Grode in Eimsheim, bevor Sie, liebe Gäste, die Runde der KulTOUR in Guntersblum vervollständigen können. Wir freuen uns Ihnen wieder dies außergewöhnliche Reise durch die Verbandsgemeinde zu ausgewählten Kleinoden anbieten zu können. Fahrservice wird wieder von Uhr bis ca Uhr angeboten und die Führungen finden in den jeweiligen Orten um Uhr und um Uhr statt. Wir hoffen, Sie am von Uhr an der einen oder anderen Führung willkommen zu heißen. Anmeldung nicht erforderlich - für Gruppen erbeten! Eine Initiative der Kultur- und Weinbotschafter in der VG Guntersblum - Anmeldungen und Informationen unter: de, info@cbw-design.de und Tel.: / Ihre Claudia Bläsius-Wirth Ortsgemeinde Dolgesheim Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Privat ausgeführte Maßnahmen an öffentlichen Gehwegen und Straßen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass privat ausgeführte Baumaßnahmen an öffentlichen Gehwegen und Straßen grundsätzlich nicht zulässig sind. Im Einzelfall kann nach Abstimmung und Zustimmung mit der Ortsgemeinde Dolgesheim davon abgewichen werden. Darüber hinaus ist bei der Verbandsgemeinde Guntersblum eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Um Beachtung wird gebeten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Landesstraßengesetz eingeleitet werden. gez.: Michael Schreiber, Ortsbürgermeister Nichtamtlicher Teil Aus Vereinen und Verbänden Kindergarten Mäuseburg Dolgesheim lädt ein Der Kindergarten Mäuseburg lädt am Sonntag, den 30. März 2014 zum Stabaus ein. Wir treffen uns um Uhr am Kindergarten in Dolgesheim. Dort starten die Kinder mit schönen Liedern und bunten Stäben den traditionellen Umzug durch das Dorf. Anschließend lassen wir mit Kaffee und Kuchen den Nachmittag ausklingen. Auf einen schönen Stabaustag freuen sich die Kinder, das Kiga Team und der Elternbeirat. Trachtenkapelle Dolgesheim e.v. Instrumentenpräsentationsnachmittag Wann?: So., , 16:30 Uhr Wo?: Grundschule Dolgesheim Folgende Musikinstrumente können unter Anleitung ausprobiert werden: Querflöte, Klarinette, Trompete, Flügelhorn, Saxofon, Posaune, Tenorhorn, Tuba und Schlagzeug Es ist nie zu spät, mit einem neuen Hobby zu beginnen und bei Musik gibt es nach oben keine Altersgrenze. Bei Kindern sollte aber mindestens das Grundschulalter erreicht sein. Warum es so wichtig ist, sich erst mit der Theorie (Notenkurs) zu beschäftigen, statt gleich in die Volle zu gehen, wird der studierte Musikpädagoge, Reinhard Lienerth, in seiner kurzen Begrüßung plausibel erläutern. Auch für weitere Fragen stehen Ihnen der Dirigent der Trachtenkapelle und seine Helfer gerne zur Verfügung. Wer seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte, seiner Seele Balsam gönnen möchte, Teil einer großen Familie sein möchte und entweder als Hobby, aber auch bis hin zum Profi ein Instrument erlernen möchte, der ist bei uns genau richtig. Einfach vorbeikommen, ausprobieren und (s)ein neues Hobby entdecken. Die Trachtenkapelle Dolgesheim freut sich jedenfalls auf Sie und wird Sie mit Kaffee und Kuchen bewirten!! Weitere Infos unter: dolgesheim.de oder Alex Becker (1. Vorsitzender) Tel.:

9 Guntersblum Ausgabe 13/2014 turnverein 1892 dolgesheim e.v. generalversammlung vom Die diesjährige Generalversammlung des TV 1892 Dolgesheim e.v. fand am Samstag, , um Uhr, im Nebenraum der Vereinsturnhalle statt. Leider folgten nur wenige der Einladung, insgesamt waren 19 Mitglieder anwesend. es gab folgende tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Verlesen der Tagesordnung, 3. Gedenken der Toten, 4. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden, 5. Berichte der Schriftführerin, der Oberturnwartin und der verschiedenen Abteilungsleiterin/Innen, 6. Bericht der Kassenwartin und der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Satzungsgemäße Neu- bzw. Wiederwahl des Vorstandes, 9. Haushaltsplan 2014, 10. Ehrungen, 11. Verschiedenes Elke Backhaus als 1. Vorsitzende sowie alle zur Wahl stehenden Vorstandsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Außerdem konnten in diesem Jahr 30 Mitglieder z. T. persönlich für Ihre 25 bis 70-jährige Mitgliedschaft im Verein geehrt werden. Unter anderem Emil Wilhelm für 70-jährige und unser langjähriges Vorstandsmitglied Edwin Friedrich für 50-jährige Vereinszugehörigkeit. Der Vorstand des TV 1892 Dolgesheim e.v. Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Bürostunde Die Bürostunde findet montags zur gewohnten Zeit von Uhr im Gemeindezentrum am Sportplatz statt. Das Büro befindet sich im Obergeschoss. Sie erreichen mich unter der altbekannten Telefonnummer während der Bürozeiten. Bücherei Die Bücherei im Gemeindezentrum hat im vierwöchigen Rhythmus für Sie geöffnet und zwar immer der 1. Montag eines Monats von Uhr Uhr. Nutzen auch Sie den kostenlosen Verleih von Kinderbüchern, Büchern sowie Hörspielen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. gez.: Claus Dieter Biegler, Ihr Ortsbürgermeister spielplatzneugestaltung-ewr Anpacktag! Die Vorbereitungen für die Neugestaltung des Spielplatzes in der Ulmenstraße sind bereits angelaufen. So hat unser Gemeindearbeiter Herr Andreas bereits zahlreiche alte Fundamente etc. entfernt. Für den Aufbau der neuen Spielgeräte haben wir das Glück im Rahmen des EWR Anpacktages aus dem Lostopf, indem sich mehrere darum bewerbende Gemeinden, gezogen zu werden. Das heißt Mitarbeiter des Energieversorgers kommen einen Tag um die Spielgeräte aufzubauen. Vorgesehen ist hierfür der 9. Mai, an dem ca Frauen und Männern sich für uns ins Zeug legen werden. Damit dies reibungslos klappt müssen noch einige Vorarbeiten geleistet werden. Daher ist für Samstag, 3. Mai, 8.30 Uhr, ein Arbeitseinsatz auf dem Spielplatz geplant. Wir würden uns über zahlreiche Helfer freuen. Übrigens will der Männergesangverein Eintracht ein Spielgerät für den neuen Spielplatz spenden. Vielen Dank. Claus-Dieter Biegler, Ihr Ortsbürgermeister Jubiläen der Ortsgemeinde dorn-dürkheim April zum 70. Geburtstag Frau Hofmeister, Gudrun zum 73. Geburtstag Frau Blaum, Barbara zum 82. Geburtstag Frau Scherer, Inge zum 88. Geburtstag Frau Rieger, Irena zum 75. Geburtstag Herr Claasen, Ulrich zum 75. Geburtstag Frau Bittmann, Brigitta zum 81. Geburtstag Herr Bittmann, Horst zum 84. Geburtstag Frau Reisert, Anita ihnen allen herzlichen glückwunsch! gez. Biegler, Ortsbürgermeister Nichtamtlicher Teil Aus Vereinen und Verbänden männergesangverein eintracht 1885 dorn-dürkheim Liebe Mitglieder, wie Ihnen bereits bekannt ist, musste die Chorgemeinschaft Landfrauen und der Männergesangverein Eintracht 1885 trotz intensiver großer Bemühungen um Nachwuchssängerinnen und -sänger, leider ohne Erfolg, das Singen im Jahr 2010 einstellen. In der Generalversammlung am 14. März 2014 haben die Mitglieder infolge dessen die Auflösung des Männergesangvereins beschlossen. Vorsitzender Philipp Kleber, der diesen letzten Schritt außerordentlich bedauerte, ließ in seinem Bericht das jahrzehntelange erfolgreiche Vereinsleben nochmals Revue passieren und hob besonders die chorischen Höhepunkte, Jubiläen und schönen Erinnerungen des Vereins hervor. Auch die Teamvorsitzende der LandFrauen Helmi Kleber bedauerte sehr das Ende des so traditionsreichen Männergesangvereins und dankte für das harmonische und erfolgreiche 14-jährige gemeinsame Singen in der Chorgemeinschaft. Damit die in vielen Jahrzehnten errungenen Erfolge um das alte und neue Liedgut nicht ganz in Vergessenheit geraten, wurde im Jahr 2013 ein großer Glasschrank angefertigt, der im Bürgerhaus aufgestellt wurde. Darin sind die Vereinsfahne, die Fahnenschleifen, Pokale sowie andere Auszeichnungen die der Verein errungen hat, aufbewahrt. Das Barvermögen des Vereins sowie der Erlös aus dem Verkauf des Klaviers wird satzungsgemäß und zweckgebunden der bürgerlichen Gemeinde Dorn-Dürkheim zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den renovierten Kinderspielplatz übergeben. Der Männergesangverein Eintracht 1885 bedankt sich bei allen Mitgliedern für die langjährige treue Mitgliedschaft. Der Vorstand Ortsgemeinde Eimsheim Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Jubiläen der Ortsgemeinde eimsheim April zum 77. Geburtstag Herr Heymann, Helmut zum 77. Geburtstag Frau Urlbauer, Elfriede ihnen allen herzlichen glückwunsch! gez. Eller, Ortsbürgermeister

10 Guntersblum Ausgabe 13/2014 stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Eimsheim sucht zum nächstmöglichen zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in mit qualifiziertem Abschluss und Berufserfahrung. Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle in Teilzeit (19,50 Stunden) mit zukünftigen Perspektiven in einem naturnahen Kindergarten mit Kindern im Alter zwischen 2-6 Jahren. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe S6 TVöD bewertet. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung des 7 (1) Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (SGB IX). Bewerber/innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum zu richten an: Kindertagesstätte Eimsheim, Hinterstraße 32, Eimsheim. stellenausschreibung Freiwilliges soziales Jahr (FsJ) in der kindertagesstätte der Ortsgemeinde Eimsheim Die Ortsgemeinde Eimsheim sucht eine/einen Ableister/in für ein Freiwilliges soziales Jahr in ihrer Kinderta gesstätte. Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres: Bewerber/-innen sollten zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Das FSJ dauert je nach Vereinbarung zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Junge verantwortungsbewusste Menschen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und gerne Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln möchten, können sich bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (SGB IX). Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens an: Verbandsgemeinde Guntersblum, Kindertagesstätte Eimsheim, Hinterstraße 32, Eimsheim sprechstunde Die Sprechstunde findet jeden Dienstag von bis Uhr im Rathaus statt. In dieser Zeit bin ich dort auch telefonisch unter der Nummer 1854 erreichbar. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bin ich gerne bereit einen passenden Zeitpunkt mit Ihnen zu vereinbaren. Ihr Ortsbürgermeister Hans-Joachim Eller Ortsgemeinde Guntersblum Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Informationsveranstaltung Fluglärm Der Fluglärmbeauftragte der Ortsgemeinde Guntersblum, Dr. Jochen Noll, berichtet: Wie gesetzlich vorgegebene Messverfahren den Fluglärm verniedlichen und in DIN- und ISO-Normen seit langer Zeit festgelegte bessere Verfahren ignoriert werden. Entwicklung des Fluglärms in der Region Guntersblum seit Zukünftige Auswirkungen des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Festlegung der Südumfliegung nicht rechtmäßig war. Einschätzung der möglichen Entwicklung der Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt in den kommenden Jahren und Auswirkungen auf die Region Guntersblum. donnerstag 3. April, 19 Uhr 30, Dorfgemeinschaftshaus, Mühlstraße dak-aktion: Bürgermeister radeln für kranke kinder am 13. April 2014 in Oppenheim Der Wettbewerb Bürgermeister radeln für kranke Kinder bildet erneut den Auftakt für das Rheinradeln 2014 und findet am sonntag, den 13. April 2014, um 15:00 Uhr Ruine, Landskron Oppenheim statt. Auch in diesem Jahr ist das Ziel der Aktion möglichst viele Kilometer auf einem Ergometer-Fahrrad zu radeln. Jeder gesammelte Kilometer wird von der DAK mit einem Euro-Betrag multipliziert. Mit diesem Geldbetrag wird wieder eine Selbsthilfegruppe aus der Region, die sich speziell um kranke Kinder und ihre Familien kümmert, gefördert. Die Gemeinden Dienheim, Ludwigshöhe, Guntersblum, Alsheim, Mettenheim und die Städte Osthofen, Worms und Oppenheim stellen jeweils ein Team mit sechs Personen. Gebildet werden die Teams aus den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden und fünf weiteren Personen, die jede Gemeinde bzw. Stadt selbst festlegen kann. Für

11 Guntersblum Ausgabe 13/2014 Guntersblum wird die Radfahrgemeinschaft Guntersblum, gemeinsam mit Herrn Jürgen Schäfer, antreten. Diese Gruppe von sechs Personen wechselt sich im Aktionszeitraum von 60 Minuten regelmäßig auf dem Ergometer ab. Auf einem weiteren Ergometer wird sich natürlich auch das DAK-Team sportlich betätigen und Kilometer sammeln. Wir bitten alle interessierten Guntersblumer Bürgerinnen und Bürger die Radler der Radfahrgemeinschaft Guntersblum am Sonntag, den 13. April 2014, um 15:00 Uhr auf der Ruine Landskron in Oppenheim für den Wettbewerb Bürgermeister radeln für kranke Kinder anzufeuern und gleichzeitig mit ihrer Anwesenheit zu unterstützen. Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister Umrüstung in LED-Technologie mit 100% Naturstrom Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Guntersblum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in für die Kindertagesstätte Zwergenpalast Die Stelle ist aufgrund einer Langzeiterkrankung zweck befristet. Die Einstellung erfolgt in Vollzeit (39,00 Std./Wo). Im Falle einer Vertretung über den hinaus würde die Stelle in eine Teilzeitbeschäftigung (19,50 Std./Wo.) umgewandelt. Die Einrichtung betreut bis zu 47 Kinder im Alter von 8 Monaten bis zur Einschulung. Von den Bewerbern/-innen wird ein qualifizierter Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/ -in oder ein gleichwertiger Qualifikation erwartet. Belastbarkeit, Freude an der Eltern- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit, Kreativität, Engagement, hohe Motivation und Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit werden vorausgesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung des 7 (1) Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (SGB IX). Bewerber/-innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum zu richten an: info@vg-guntersblum.de oder VG Guntersblum, FB I; Personalverwaltung, Alsheimer Straße 29, Guntersblum Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet jeden Mittwoch von bis Uhr im Rathaus, Alsheimer Straße 29, statt. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne außerhalb der Sprechstunde - nach vorheriger Terminvereinbarung - zu einem Gespräch zur Verfügung. gez: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister Gemeindebücherei Guntersblum Die Bücherei im Dorfgemeinschaftshaus (Mühlstr. 44) ist geöffnet: Montags: Uhr Donnerstags: Uhr Es gibt laufend Neues für Jung & Alt und natürlich den Altbestand von über 8300 Medien! Viel Spaß bei Ihrem Büchereibesuch! A.Rottzoll (Büchereileitung) Vorlesestunden! Endlich gibt es sie wieder! Jede Woche, Freitag Uhr in der Gemeindebücherei Guntersblum, für Kinder ab 3! Kommt diesen Freitag in die Bücherei, wir freuen uns auf Euch! Das Vorleseteam Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sicherlich haben Sie in den letzten Tagen die Montagearbeiten an der Straßenbeleuchtung wahrgenommen. Aufgrund der guten Witterungsverhältnisse, konnte mit der Umrüstung der Leuchten früher als geplant begonnen werden, sodass voraussichtlich Ende März die Montagearbeiten abgeschlossen sein könnten. Der Guntersblumer Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom zur Umrüstung auf LED Technik entschieden. Gerade noch rechtzeitig vor dem Ablauf des Förderprogramms, Ende März vergangenen Jahres, wurde ein Förderantrag gestellt. Die Ortsgemeinde Guntersblum ist mit der Sanierung der Straßenbeleuchtung in vielerlei Hinsicht für die Zukunft gut gerüstet und nimmt zugleich, nach derzeitigem Kenntnisstand, im Landkreis Mainz-Bingen eine Sonderstellung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes ein. Denn bereits im Jahre 2011 hatte die Gemeinde beschlossen, alle gemeindeeigenen Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung mit 100% zertifiziertem Naturstrom aus regenerativen Erzeugungsanlagen zu versorgen. Dies war ein auf kommunaler Ebene bedeutender und vorbildlicher Schritt zur Förderung der alternativen Energiegewinnung, die zu vergleichbaren Konditionen wie die Energie aus Atomkraft oder Braunkohle zu beziehen ist. Darüber hinaus können wir uns freuen, dass wir bereits heute die Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie erfüllen und das umweltschädliche Leuchtmittel Quecksilberdampf mit den insgesamt 327 ineffizienten Leuchten entnommen haben. Dieser Lampentyp verbraucht nahezu doppelt so viel Strom wie moderne Leuchtmittel. Nicht umgerüstet werden die Natriumdampfleuchten (gelbes Licht) des Neubaugebietes Algersweg. Denn die in geringerem Maße noch vorhandenen Lampen sind zwar nicht ganz so sparsam wie die LED-Technik, aber auch nicht so ineffizient wie die Quecksilberdampflampen. Ein weiterer Aspekt der Umrüstung ist, dass die betroffenen Leuchten mit Baujahren zwischen 1968 bis 1990 an das Ende ihrer technischen Lebensdauer gekommen sind und sich hierdurch bedingte Ausfälle häuften. Das Investitionsvolumen der LED-Umrüstung beläuft sich nach vorheriger Ausschreibung auf insgesamt EUR ,00. Nach Abzug der Förderquote des Bundes von 20% verbleibt eine etwaige Investitionssumme vom EUR ,00. Diesen Aufwendungen stehen jährliche Einsparungen bei der Stromversorgung und Wartung in Höhe von EUR ,00 entgegen. Nach ca. 5 Jahren wird der Zeitpunkt der Amortisation im Finanzhaushalt der Gemeinde eintreten. Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister EWR Kunden-Info: Zählerablesung Ablesung der Stromzähler Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im April in folgenden Gemeinden die Stromzähler abgelesen: Ludwigshöhe (Beate Illig, ) Guntersblum (EWR-Mitarbeiter, ) Die Ableser sind bei Fragen unter den genannten Telefonnummern zu erreichen. Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die Ablesung Ihrer Zähler unabhängig davon, von welchem Energielieferant Sie Ihre Energie beziehen. Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kunden anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Wochenende abgelesen.

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