Compliance ist entscheidend FATCA. Banking. Sonderausgabe September 2013

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1 Compliance ist entscheidend FATCA Banking Sonderausgabe September

2 Inhalt VORBEREITUNGEN ZUR IMPLEMENTIERUNG EINES FATCA-PROJEKTS 1. Um was handelt es sich bei FATCA? Grundsätzliches Begriffe Änderungen in der finalen Regelung Auswirkungen der Intergovernmental Agreements (IGA) Umsetzungszeitplan und wichtige Termine 2. Auswirkung auf (Foreign) Financial Institutions (FFI) Auswirkung auf die verschiedenen Geschäftsbereiche auf Stufe Einzelinstitut (FFI) Gruppe mit verbunden Einheiten: Identifizierung des FATCA-Status 3. Die Struktur eines FATCA-Projekts Wichtige Auswirkungen von FATCA Die drei Phasen einer FATCA-Implementierung FATCA-UMSETZUNG 4. Umsetzung von FATCA Phase I Entscheidung betreffend eines FATCA Target Operating Model 5. Umsetzung von FATCA Phase II Implementierung von FATCA in verschiedenen Geschäftsbereichen 1) Kundenidentifikation und Berichterstattung an den IRS 2) Produktanalyse 3) Kommunikation 4) Quellensteuer 5) Governance 6) IT-Systeme und Prozesse 6. Umsetzung von FATCA Phase III Laufende Geschäfte und FATCA 7. Ein FATCA-Projekt beginnen oder wieder aufnehmen GLOSSAR 8. FATCA-Glossar 9. Anhänge Anhang 1: FATCA-Readiness Assessment Anhang 2: Responsible Officer 2 / FATCA, Banking, September 2013

3 Editorial Sehr geehrte Leserinnen und Leser Die KPMG hat sich "Cutting Through Complexity" zum Ziel gesetzt. Das bedeutet, dass uns viel daran liegt, Ihnen zu helfen, komplexe Themen anzugehen und klare und praktische Lösungen aufzuzeigen. Das amerikanische Gesetz Foreign Account Tax Compliance Act ( FATCA ) ist eines dieser komplexen Themen. Diese Publikation liefert eine Übersicht zu den FATCA-Regulierungen und Themen, die auf die Schweizer Finanzdienstleistungsbranche Auswirkungen haben werden. Es richtet sich an Unternehmen und Führungskräfte um Ihnen eine gute Übersicht über die Regulierung aufzuzeigen, damit Sie deren Auswirkung für Ihre Bank besser abschätzen können. Dieses Handbuch enthält generelle Informationen zu FATCA und dessen Implementierung, sowie zur branchenspezifischen Orientierung in Form von Fragen und Antworten. Als führender FATCA-Berater fasst KPMG jede Phase der FATCA-Umsetzung zusammen und kommentiert diese. Dabei liefert die KPMG brauchbare Tipps, wie die bevorstehenden Herausforderungen ohne Gefährdung des Instituts bewältigt werden können. Die Struktur dieser Publikation lässt sich wie folgt zusammenfassen: Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projektes Um was handelt es sich bei FATCA? Auswirkungen von FATCA Die geeignetste FATCA-Projektstruktur FATCA-Umsetzung Entscheid in Bezug auf das Target Operating Model Umsetzung von FATCA in verschiedenen Geschäftsbereichen Handhabung des Tagesgeschäfts Ein FATCA-Projekt beginnen oder wieder aufnehmen Weitere nützliche Informationen (z.b. Glossar) Bedingt durch die Globalisierung von Bank- und Finanzdienstleistungen wird das Einhalten von Steuervorschriften immer mehr zu einem zentralen Thema. Mit der Einführung der sogenannten IGAs (Zwischenstaatliche Vereinbarungen) mit mehr als 50 Ländern wird es wahrscheinlich, dass der globale Austausch von Steuerinformation in Zukunft Wirklichkeit wird. Der US Foreign Account Tax Compliance Act ( FATCA ) wurde vom US-Kongress zusammen mit Präsident Obamas "Hiring Incentives to Restore Employment Act" ( HIRE Act ) ratifiziert. Der Zweck von FATCA ist einfach: Es soll sicherstellen, dass US-Investoren mit Finanzkonten ausserhalb der USA ihre Einkommen in den USA versteuern (Globalbesteuerung). Dazu verlangt FATCA, dass alle Finanzinstitute (nicht nur Banken) die Namen und Kontodetails von US-Personen dem US-Steueramt jährlich melden. Im Falle der Nichteinhaltung wird eine Straf- Quellensteuer erhoben, die so angelegt ist, dass diese das Geschäft des FFI betrifft und zu seiner Isolation auf den globalen Finanzmärkten führen würde. Am Anfang müssen alle ausländischen Finanzinstitute (FFI) vor dem 30. Juni 2014 einen Vertrag mit dem US Internal Revenue Service (IRS) abschliessen, der sie verpflichtet, eine Reihe von Berichterstattungs- und Quellenbesteuerungspflichten einzuhalten oder alternativ diese Informationen direkt ihrer lokalen Steuerbehörde zu melden, die diese dann an den IRS weiterleitet. Im letzteren Fall (d.h. Modell I-Länder wie Deutschland und Grossbritannien) müssen die einzelnen FFI keinen Vertrag mit dem IRS abschliessen. Das IGA-Modell II zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz zur Umsetzung von FATCA klärt rechtliche Fragen und erleichtert die Implementierung von FATCA für Finanzinstitute in der Schweiz. Diese Publikation beschreibt die Auswirkungen der finalen FATCA-Regelung auf den Implementierungsprozess und zieht Vergleiche mit den IGAs. Obwohl diese Publikation Einsichten zu vielen Themen rund um FATCA bietet, die schweizerische Finanzdienstleister betreffen, kann sie eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Diese ist nötig um der Komplexität der Buchführung, Prüfung, Versteuerung, Einhaltung und den allgemeinen Betriebsmassnahmen gerecht zu werden. Die von KPMG angebotenen FATCA-Dienstleistungen umfassen die allgemeine Unterstützung, technische Beratung, den Einsatz von Tools und Methoden, Umsetzungssupport sowie Qualitätssicherung bei der Implementierung der Regulierung. Die in dieser Publikation dargestellten Angaben basieren auf Kenntnissen, die während FATCA-Projekten unterschiedlichen Umfangs gewonnen wurden und die aufzeigen, wie Implementierungsprobleme angegangen werden können. Die KPMG ist eine anerkannte und führende Beratungsgesellschaft in der Finanzindustrie und unterstützt verschieden grosse Finanzinstitute in FATCA-Fragen aller Art. Die KPMG investiert erheblich in die Ausbildung, Methodologien und Tools zur Erleichterung einer intelligenten und risikobasierten Anwendung, womit die Komplexität reduziert (und damit auch die Kosten) auf ein Minimum gesenkt werden können. Wir sind daher zuversichtlich, dass sich diese Publikation als ein nützlicher Leitfaden zur rechtzeitigen FATCA-Compliance für Sie und Ihr Unternehmen erweisen wird. Michael Schneebeli Partner, Financial Services Co-Leiter FATCA-Kompetenzzentrum Micha Bitterli Director, Financial Services Co-Leiter FATCA-Kompetenzzentrum 3

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5 VORBEREITUNGEN ZUR IMPLEMENTIERUNG EINES FATCA-PROJEKTS Management Summary Am 17. Januar 2013 wurde die finale FATCA-Regelung verabschiedet. Viele Länder haben bereits oder werden bald ein länderspezifisches bilaterales Abkommen mit den Vereinigten Staaten abschliessen - eine sogenannte zwischenstaatliche Vereinbarung (Intergovernmental Agreement oder IGA). Basierend auf der finalen Regelung existieren zwei Modelle von zwischenstaatlichen Vereinbarungen im Hinblick auf die Implementierung von FATCA. Die Schweiz hat sich für das IGA-Modell II entschieden, bei dem die einzelnen ausländischen Finanzinstitute (FFI) einen Vertrag mit dem IRS abschliessen, während gemäss Modell I die FFI die erforderlichen Informationen über die lokale Steuerbehörde indirekt an den IRS liefern und keinen Vertrag mit dem IRS unterzeichnen. Das IGA-Modell II enthält Abweichungen zur finalen FATCA- Regelung und sorgt für Klarheit bei Unternehmen, die nicht darunterfallen. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Schweiz mit dem IGA-Modell II dazu verpflichtet hat, alle Schweizer FFI FATCA zu unterstellen und dass in erster Linie die finale FATCA-Regelung die Umsetzung bestimmen wird. Das Herzstück der Regelung ist die Meldung von US-Personen (US-Steuerzahler gemäss US-Steuerrecht), die Finanzkonten bei FFI unterhalten. Nichtteilnehmendes FFI, also FFI die weder eine Vereinbarung mit der US-Bundessteuerbehörde IRS abschliessen noch Informationen über ihre lokalen Behörden abliefern, unterliegen einer Straf- Quellensteuer. Der grosse Vorteil eines IGA liegt daher darin, dass auf sogenannte "widerspenstigen Kontoinhaber" (Recalcitrants) keine Quellensteuern anzuwenden ist, sondern dass das FFI die Informationen zu Einkommen und Kontosalden an den IRS weitergeben darf. In diesem Fall ist jedoch eine aggregierte Berichterstattung (ohne Nennung von Namen) an den IRS erforderlich. Auf Grundlage dieser Berichte kann der IRS dann über die lokale Steuerbehörde eine Amtshilfe-Gruppenanfrage stellen und innerhalb von 8 Monaten nach Genehmigung der Anfrage Zugriff auf die Namen dieser Kontoinhaber erhalten. Wenn ein FFI an mehreren Standorten tätig ist, kommen unter Umständen sowohl die finale FATCA-Regelung, das IGA- Modell I und das IGA-Modell II gleichzeitig zur Anwendung, womit sich natürlich die Komplexität bei der Umsetzung erhöht. Der Schlüssel zur FATCA-Einhaltung liegt in der Identifizierung von US-Personen aufgrund von US-Indizien. Die finale FATCA- Regelung sowie das IGA-Modell II liefern die jeweiligen Anleitungen, sowohl für bereits bestehende Konten (d. h. bis zum 30. Juni 2014) sowie neue Konten die nach dem 1. Juli 2014 eröffnet wurden. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Fragen, die beantwortet werden sollten, bevor die FATCA-Implementierung gestartet oder wieder aufgenommen wird: Bin ich sicher, dass ich mich auf die vorhandene Dokumentation verlassen kann um festzustellen, ob ein Kunde eine US-Person ist oder nicht? Wie kann ich sicher sein, dass alle relevanten Daten in den IT-Systemen auf US-Indizien überprüft wurden? Kann ich die bereits durchgeführte elektronische Suche dazu nutzen, die physische Durchsicht von Konten mit hohem Kontosaldo (Salden über USD 1 Mio.) zu begrenzen? Verfüge ich über die richtige Grundlage um entscheiden zu können, ob ich die Konten von US-Kunden mit Wohnsitz ausserhalb den USA weiter führen oder auflösen sollte? Erziele ich die richtige Balance zwischen den Implementierungskosten und den Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen? Habe ich Überwachungsverfahren bereits im Kundenidentifikationprozess eingebaut? Was ist meine zukünftige Strategie - US-Personen als Kunden zu akzeptieren oder abzulehnen? Wie wirkt sich dies auf den Kontoeröffnungsprozess und die rechtliche Dokumentation aus? Was passiert, wenn ich alle US-Personen als Kunden abstosse? Und was passiert, wenn sich die zwei grössten Kunden als US-Personen herausstellen? 5

6 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projekts 1. Um was geht es bei FATCA? Grundsätzliches Normalerweise ersucht die USA um Steuerinformationen ausserhalb ihrer Grenzen mittels bilateraler Verträge oder anderer Abkommen mit Drittländern (QI-System). Das FATCA- Gesetz verwendet einen völlig neuen Ansatz um an diese Informationen zu gelangen und stellt somit eine signifikante Abweichung vom historischen Ansatz zur Sammlung solcher Informationen im Ausland dar. Präsident Obama unterzeichnete dieses Gesetz am 18. März 2010 als Teil des Hiring Incentives to Restore Employment ( HIRE ) Gesetzes (Konjunkturmassnahmen zur Wiederherstellung eines verbesserten Beschäftigungsgrades). FATCA zielt darauf ab, den Steuermissbrauch von US-Personen mit ausländischen Bankkonten und/oder Anlagen ("Finanzkonten") einzudämmen. Speziell zielt FATCA darauf ab, steuerrelevante Daten aller US-steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht in den USA domizilierte Gesellschaften verwenden (so genannte Foreign Financial Institutions (FFI)) zu erheben. Pflichten eines ausländischen Finanzinstituts (FFI) Rentabilität Persönliches Einkommen Unterstellung 30% Quellensteuer ODER FFI Vereinbarung Verpflichtungen Prüf- und Due Diligence-Prozesse zur Identifizierung von Konten von US-Personen Beschaffung von Informationen zu jedem Kontoinhaber Jährliche detaillierte Berichterstattung bezüglich US-Konten an den IRS, mit (mindestens) folgenden Informationen: - Name, Adresse und Steuernummer (TIN) jedes Kontoinhabers - Kontonummern - Kontosaldo oder -wert - Bruttoeinnahmen und -auszahlungen oder Zahlungen von diesem Konto Umsatzerlöse Auf Anfrage des IRS: Zur Verfügung stellen von zusätzlichen Informationen zu US-Konten Eine 30%-ige Steuer muss auf Passthru-Zahlungen von Recalcitrants oder nichtteilnehmenden FFI abgezogen und einbehalten werden. Dies soll durch die Einführung der Berichterstattungspflichten gegenüber dem IRS erreicht werden. Das neue Gesetz verlangt, dass Foreign Financial Institutions (FFI) eine FFI- Vereinbarung mit dem IRS abschliessen. Sollte das FFI keine solche Vereinbarung unterzeichnen wollen, wird es (und seine Kunden) einer 30%-igen Quellensteuer auf alle Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse aus amerikanischen Wertschriften und anderen US-Einkommen bezahlen müssen, egal ob die Person als US-Person gilt oder nicht. Die Offenlegungsvereinbarung verlangt von den FFI, dass sie ihre Pflichten in Bezug auf US-Konten solcher Institute oder Begünstigten im Allgemeinen erfüllen. FFI, die eine solche Vereinbarung unterzeichnet haben, müssen diverse Auflagen erfüllen, die in der finalen FATCA- Regelung definiert sind: Unterhalten von Prüf- und Due Diligence-Prozessen um bestehende US-Konten zu identifizieren Ein FFI muss feststellen, welche seiner bestehenden Konten als US-Konten klassifiziert werden müssen, in dem es Informationen über alle Kundenbeziehungen der Bank sammelt. Der Begriff "Finanzkonto" (Financial Account) schliesst vor allem Einlagen- und Treuhandkonten ein, die vom FFI verwaltet werden. Zudem unterstehen alle Beteiligungen und Schuldzinsen dieses FFIs ebenfalls dem 6 / FATCA, Banking, September 2013

7 FATCA-Gesetz. Ausgenommen davon sind Aktien und Anleihen, die regelmässig an einer anerkannten Börse gehandelt werden sowie Anlagegesellschaften (Investment Entity). Die Definition einer US-Person (Specified US Person) ist jede US-Person mit Ausnahme von Aktiengesellschaften, die regelmässig an Börsen gehandelt werden, Unternehmen, Mitgliedern der gleichen erweiterten verbundenen Gruppe, Organisationen, die gemäss Abschnitt 501a des US-Steuergesetzes nicht besteuert werden oder individuelle Altersvorsorge-Fonds-, der Vereinigten Staaten oder deren staatlichen Stellen, aller Bundesstaaten des District of Columbia, US-Territorien der vorgenannten Regionen, jeglicher Bank- oder Immobilien-Anlagefonds, regulierten Anlagefonds oder jeder juristischen Person, die im Rahmen des Investment Company Act bei der SEC registriert ist, gemeinsamer Treuhandfonds, sämtlicher gemäss Abschnitt 664c des US-Steuergesetzes steuerbefreiten Fonds, Wertschriftenhändler, Rohstoffhändler oder Händler mit derivativen Finanzinstrumenten (einschliesslich Kontrakte mit fiktiven Nennwerten, Futures, Forwards und Optionen), die als solche gemäss den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates registriert sind, Broker und steuerbefreite Trusts als Plan gemäss Abschnitt 403b oder Abschnitt 457g des US-Steuergesetzes. Bei ausländischen, von US-Personen gehaltenen Einheiten handelt es sich um Gesellschaften, die zu mindestens 10% direkt oder indirekt von einer US-Person (Stimmrechte oder Wert) gehalten werden oder sich im Besitz eines Anlagevehikels (auch mit weniger als 10%) befinden. Beschaffung von Informationen zu jedem Kontoinhaber US-Personen (Einzelpersonen wie Staatsbürger, solche mit Steuerwohnsitz etc.) müssen aufgrund der in der finalen FATCA-Regelung vordefinierten Merkmale identifiziert werden. Diese umfassen die Nationalität, den Wohnsitz, die Postadresse, die Telefonnummer und den Geburtsort des Kontoinhabers. Banklagernde Post, Adressen mit "in care of" oder Vollmachten mit einer amerikanischen Adresse sind weitere Indizien, die auf ein US-Konto hinweisen. Der IRS fordert zudem eine Analyse der Daueraufträge mit einer Verbindung in die USA (z.b. Zahlungen auf ein Konto bei einer US-Bank). Nebst der Identifikation des US-Status von existierenden Kunden hat der Konteneröffnungsprozess ebenfalls hohe Priorität. Das FFI muss den US-Status neuer Kunden zweifelsfrei feststellen, z.b. durch Einholung eines W9-Formulars. Das FFI muss genügend Informationen beschaffen (z.b. KYC) um potentielle Hinweise auf einen US-Status zu finden. Sobald es Indizien gibt, müssen Kunden zusätzliche Formulare unterzeichnen - im Falle von tatsächlichen US-Personen beispielsweise das W9-Formular. Ähnlich wie bei den aktuellen GwG-Dokumentationsanforderungen kann das Konto nicht eröffnet werden, wenn der Kontoinhaber in dieser Angelegenheit nicht kooperiert. Darüber hinaus muss ein Prozess aufgesetzt werden, der mögliche Änderungen im US-Status erkennt und die entsprechenden Informationsbeschaffung und Dokumentationsverfahren einleitet. Jährliche detaillierte Berichterstattung bezüglich US-Konten an den IRS FFI müssen dem IRS gewisse Informationen über US-Konten weiterleiten. Der IRS wird ein elektronisches Formular für diese Berichte (Formular 8966 "FATCA Bericht") herausgeben, in dem (mindestens) die folgenden Informationen für Konten von US-Personen angegeben werden müssen: Name, Adresse und Steuernummer (TIN) jedes Kontoinhabers Kontonummer Kontosaldo oder -wert Zahlungsmittelzuflüsse. Wenn Konten während der Berichtsperiode geschlossen wurden, muss das FFI in seinem jährlichen Bericht den IRS über den bezogenen Betrag sowie über das während des Jahres gutgeschriebene Einkommen informieren. Bereitstellen von zusätzlichen Informationen zu US Konten auf Anfrage Nebst der erwähnten jährlichen Berichterstattung darf der IRS zusätzliche Informationen zu den US-Konten verlangen, wenn er dies formal über die lokalen Behörden tut. Abzug und Einbehaltung einer 30%-igen Steuer auf Passthru-Zahlungen von Recalcitrants oder nichtteilnehmenden FFI Zudem muss eine 30%-ige Steuer auf Zahlungen an Recalcitrants oder nichtteilnehmende FFI abgezogen werden. Einzubehaltende Zahlungen werden wie folgt definiert: Alle Zahlungen von US-Quellen aus fixen, bestimmbaren, jährlichen oder periodischen (FDAP: fixed, determinable, annual or periodic) Erträgen (z.b. aus Dividenden, Zinsen, Mieten, etc.). Jegliche Bruttoerlöse aus dem Verkauf oder einer anderen Verwertung von Wertschriften, bei denen eine Zahlung von Dividenden oder Zinsen aus einer US-Quelle erfolgt. Bestimmte nicht-finanzielle Zahlungen - insbesondere inklusive: Zahlungen im Zusammenhang mit Kreditgeschäften, Termingeschäften, Futures, Optionen, Swaps, Versicherungsprämien, Kapitalversicherungen oder lebenslange Renten, Dividenden, Zinsen, Anlageberatungsgebühren, Depotbankgebühren sowie Bank- oder Maklergebühren. Ausgenommen sind Einkommen, die mit dem eigentlichen Handel oder Geschäften in den USA verbunden sind. 7

8 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projekts Um was geht es bei FATCA? Beschaffung einer vom Kunden unterschriebenen Verzichtserklärung, die eine direkte Meldung an den IRS erlaubt Wenn das lokale Recht die Abgabe solcher Informationen durch das FFI verbietet (z.b. das Bankgeheimnis in der Schweiz), müssen die betroffenen Kunden eine Verzichtserklärung (Waiver) unterschreiben, die es der Bank erlaubt, diese Informationen dem IRS weiterzuleiten. Die vorgängig genannten Pflichten wurden für FFI definiert. Definitionen und Begriffe Die finale FATCA-Regelung unterteilt die aus amerikanischer Sicht ausländischen Einheiten 1 in diverse Kategorien, an die unterschiedliche Anforderungen gestellt werden: Ausländische Einheit (Foreign Entity) Ausländisches Finanzinstitut (Foreign Financial Institution (FFI)) Nicht-Finanzielle Ausländische Einheit (Non-Financial Foreign Entity (NFFE)) Teilnehmendes FFI (Participating FFI (PFFI)) Passive NFFE Als konform geltendes FFI (Deemed Compliant (DCFFI)) Aktive NFFE Befreites FFI (Exempt FFI) Kann als ausgenommene NFFE behandelt werden Ausgenommene NFFE (Excepted NFFE) Limitiertes FFI (Limited FFI) Nichtteilnehmendes FFI (Non-Participating FFI (NPFFI)) Im Allgemeinen kann man zwischen ausländischen Finanzinstituten (FFI) und nichtfinanziellen ausländischen Einheiten unterscheiden, was im Wesentlichen von der Art der Geschäftstätigkeit der Einheit abhängt. In den folgenden Abschnitten werden die vom IRS definierten Ausdrücke näher erklärt. Ausländisches Finanzinstitut (Foreign Financial Institution (FFI)) Die FATCA-Behandlung eines Instituts wird durch seine Klassifizierung bestimmt. Eine Foreign Financial Institution wird als ein ausländisches Institut definiert, wenn es im normalen Geschäftsablauf oder bei ähnlichen Transaktionen Einlagen akzeptiert; oder dessen wesentliche Geschäftstätigkeit sich auf das Halten von Finanzvermögen erstreckt; oder ein Anlagefonds ist; oder eine Einheit ist, die eine Holding- oder Finanzierungsgesellschaft ist, die wiederum Teil einer erweiterten verbundenen Gruppe mit einer Depotstelle, einer depotführenden Institution, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Kapitalanlagegesellschaft 1 Ausländische Einheiten werden definiert als Nicht-US-Einheiten. Der Begriff "US" schliesst ein: die Vereinigten Staaten und Territorialgebiete der Vereinigten Staaten wie z.b. Amerikanisch-Samoa, der Commonwealth der Nördlichen Marianen, Guam, der Freistaat Puerto Rico und die US-Jungferninseln. 8 / FATCA, Banking, September 2013

9 ist oder in Verbindung mit oder in Anspruchnahme von kollektiven Kapitalanlagen, Fonds, Exchange-Traded-Fonds, Private- Equity-Fonds, Hedge-Fonds oder ähnliche Kapitalanlagen, die mit einer Anlagestrategie zur Investition, Reinvestition oder dem Handel finanzieller Vermögenswerte gebildet wurde; oder ein Versicherungsunternehmen oder eine Holding ist, die Mitglied einer erweiterten verbundenen Gruppe ist, die ein Versicherungsunternehmen einschliesst und verpflichtet ist, Zahlungen in Verbindung mit einer Kapitalversicherung oder einer Leibrente zu leisten. Akzeptiert Einlagen Ausländisches Finanzinstitut (FFI) Fonds Investment- Gesellschaften Versicherungsgesellschaften Führt Anlageaktivitäten für oder im Auftrag von Kunden aus Hält Finanzanlagen für andere Banken In Anbetracht dieser weitgefassten Definition können nebst Banken auch Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds und sonstige kollektive Kapitalanlagen als FFI gelten. Der Begriff "Anlagefonds" (Investment Entity) bezeichnet eine juristische Person, die als Geschäftstätigkeit eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten oder Arbeiten für oder im Namen eines Kunden ausführt: Handel mit Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate, etc.), Devisen, Zins- und Indexinstrumenten, Wertpapieren oder Warentermingeschäften. Individuelles und kollektives Portfolio-Management; oder anderweitiges Investieren, administratives und aktives Verwalten von Fonds oder Mitteln im Auftrag von Drittpersonen. Wie oben erwähnt, verlangt FATCA, dass alle FFI mit dem IRS eine vertragliche Vereinbarung abschliessen, die sie zur Identifizierung und Weiterleitung von Informationen zu gewissen Konten sowie zur Einbehaltung von Steuern auf bestimmten Zahlungen verpflichtet. Ein FFI, das keine solche Vereinbarung unterzeichnet wird als nichtteilnehmendes FFI eingestuft. Um die Dimensionen von FATCA und die damit verbundenen Herausforderungen zu verstehen, ist es wichtig, diejenigen Einheiten eines globalen Konzerns zu identifizieren, die diese Anforderungen erfüllen müssen, da Gruppen sicherstellen müssen, dass alle ihre verbundenen Unternehmen FATCAkonform sind. Hat ein Konzern einmal beschlossen, ein Teilnehmendes FFI zu werden, können einzelne Einheiten dieser Gruppe nicht mehr entscheiden, dass sie nicht teilnehmen möchten. Zur Vermeidung von Quellensteuern müssen alle NFFE innerhalb der Gruppe, deren Aktien nicht regelmässig auf einem oder mehreren etablierten Wertpapiermärkten gehandelt werden, eine Bescheinigung vorlegen, dass sie keine wesentlichen US-Eigentümer haben oder aber die Namen, Adressen und Steuernummern ("TIN") aller wesentlichen US-Eigentümer dem Withholding Agent bekannt geben. Wir verweisen auf den Abschnitt "Gruppe verbundener Einheiten: Identifizierung des FATCA-Status" auf Seite 23 für weitere Einzelheiten zum Assessment der mit der Unternehmung verbundenen Einheiten. Laut dieser Definition werden FFI wie folgt klassifiziert: Banken Banken, Sparkassen, regionale Sparkassen, Handelsbanken, Volks- und Raiffeisenbanken, Kreditgenossenschaft, Bausparkassen und andere als Genossenschaft organisierte Bankinstitute. Anlageberater Börsenmakler, Private-Equity-Firmen, Clearing-Häuser, Treuhandgesellschaften, Depotbanken und Institute, die für die Vermögen von Personalvorsorgeeinrichtungen als Depotbank agieren. 9

10 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projekts Um was geht es bei FATCA? Fonds Effektenfonds, kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen (Funds of Funds), Exchange-Traded-Fonds (ETF), Fonds für Private-Equity und Risikokapital, Hedge-Fonds, andere verwaltete Anlagefonds, Rohstoff-Pools und andere Anlagevehikel. Andere Versicherungsgesellschaften (für Policen mit einer Anlagekomponente, z.b. gewisse Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder ähnlich) Deemed-Compliant FFI und NFFE Ausländisches Finanzinstitut (FFI) Nicht-Finanzielle Ausländische Einheit (NFFE) Deemed-Compliant (DCFFI) Teilnehmendes FFI Befreites FFI (Exempt FFI) Ausgenommene NFFE (Excepted NFFE) Nichtteilnehmendes FFI Deemed-compliant FFI (DCFFI) FFI können vom IRS aufgrund ihres Antrags und eines geringen Risikos der Steuerhinterziehung als "Deemed Compliant" eingestuft werden. Deemed-Compliant FFI sind unterteilt in Eingetragene DCFFI, zertifizierte DCFFI und Eigentümer-dokumentierte FFI. Die Kategorie der Eingetragenen Deemed-Compliant FFI umfasst folgende Arten von Einheiten: lokale FFI Mitglieder teilnehmen der FFI-Gruppen, die über keine Berichterstattung gemäss amerikanischem Recht verfügen (Non-Reporting) zugelassene kollektive Kapitalanlagen Zweckgebundene Fonds zugelassene Kreditkarten-Herausgeber Beherrschte Anlagegesellschaften (Sponsored) und ausländisch beherrschte Unternehmen Um sich für eine dieser Kategorien zu qualifizieren, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Bedingungen für ein DCFFI sind sehr restriktiv. z.b. können Mitglieder einer teilnehmenden FFI-Gruppe, die keine Dienstleistungen für US-Personen erbringen sowie NPFFI den DC-Status gemäss FATCA als Non-Reporting Gruppengesellschaft beantragen, falls sie die Anforderungen des IRS erfüllen. Was den administrativen Aufwand betrifft, muss sich ein als DCFF eingestuftes Institut alle drei Jahre wieder einer Neuzertifizierung unterziehen, bei der es beweisen muss, dass es immer noch alle Anforderungen für diesen Status erfüllt. Lokale FFI Back Office in einem anderen Land möglich. Die Tatsache, dass ein FFI eine Webseite betreibt, ist nicht als Anwerbung ausländischer Kunden zu werten. Print-, Radio- und TV Werbung müssen vorrangig in dem Land verbreitet oder ausgestrahlt werden, in dem das FFI ansässig ist. GwG-Sorgfaltspflichten werden ausreichend eingehalten (nicht voll anwendbar in der Schweiz). Zur Ermittlung der 98%-Schwelle werden nur Einwohner gezählt, statt Einwohner und Bürger. In der Schweiz ansässige US-Bürger dürfen nicht diskriminiert werden. Unterkategorien von NFFE Ausländische nicht-finanzielle Einheiten (Non-financial foreign entities oder NFFE) sind Einheiten, die gemäss der finalen FATCA-Regelung nicht als FFI eingestuft wurden. 10 / FATCA, Banking, September 2013

11 Nebst aktiven und passiven NFFE werden diese auch in "ausgenommene" "excepted" und "befreite" ("exempted") FFI unterteilt. Ausgenommene NFFE Diese Kategorie kann folgendes umfassen: 1. Eine Gesellschaft deren Aktien regelmässig an einer etablierten Börse gehandelt werden. 2. Eine Gesellschaft, die Teil der gleichen erweiterten verbundenen Gruppe ist wie die Gesellschaft deren Aktien regelmässig an einer etablierten Börse gehandelt werden. 3. Eine Gesellschaft, die nach dem Recht eines US-Territoriums organisiert ist und von einer oder mehreren Personen mit Bona-Fide-Wohnsitz in einem US-Territorium gehalten werden Nicht-finanzielle Dachgesellschaften 5. Finanzierungsgesellschaften 6. Konzerneigene Finanzierungsgesellschaften, die Teil einer Nicht-Finanzgruppe sind. Nicht-Finanzgruppen dürfen bis zu einem gewissen Grad FFI-Mitglieder einschliessen, sofern alle diese Mitglieder Teilnehmende oder Deemed- Compliant FFI sind. 7. Eine Mischung aus einer Holdinggesellschaft, einer Finanzierungsgesellschaft und hauseigenen Finanzierungsgesellschaften funktioniert auch, solange die Aktivitäten dieser Mischgesellschaft diese Funktionen auch effektiv ausübt. Der Status gilt aber nicht für Einheiten, die in Verbindung mit Private-Equity-Fonds oder ähnlichen Anlagen gegründet wurden oder von diesen in Anspruch genommen werden oder ähnliche Vereinbarungen. 8. Befreite gruppengesellschaftsübergreifende FFI. Diese Kategorie kann inaktive Einheiten, für ein bestimmtes Geschäft geformte Einheiten, die danach nicht aufgelöst wurden, oder für regulatorische Zwecke gebildete Einheiten, deren Tätigkeit ausschliesslich innerhalb der Finanzgruppe stattfindet, umfassen. Die finale FATCA- Regelungen sieht vor, dass ein Unternehmen, das ein Mitglied einer Teilnehmenden FFI-Gruppe ist, kein FFI ist, wenn es: keine Finanzkonten unterhält (mit Ausnahme von Konten, die für Mitglieder der erweiterten verbundenen Gruppe geführt werden); bei anderen FFI ausser den Mitgliedern seiner verbundenen Gruppe weder Konten unterhält noch von diesen Zahlungen erhält; keine einzubehaltenden Zahlungen an andere Personen ausser die Mitglieder der erweiterten verbundenen Gruppe, die keine beschränkte FFI oder Zweigstellen sind, leistet; und sich nicht verpflichtet hat, im Sinne von Chapter 4 Bericht zu erstatten oder auf andere Weise als Vermittler im Namen eines anderen Finanzinstituts, einschliesslich eines Mitglieds seiner erweiterten verbundenen Gruppe, aufzutreten. 9. Eine Einheit, die seine Geschäftstätigkeit ändert, vorausgesetzt, dass das Unternehmen bereits als aktive NFFE identifiziert wurde. Befreiter wirtschaftlich Berechtigter (Exempt Beneficial Owner) Bestimmte ausländische Einheiten sind nach FATCA von der Quellensteuer befreit. Diese Einheiten werden nicht als FFI sondern als befreite wirtschaftliche Berechtigte klassifiziert, sofern sie in eine der unten beschriebenen Kategorien fallen: 1. Eine ausländische Regierung, einschliesslich deren Behörden, staatliche Einrichtungen oder entsprechende Unterabteilungen und Stellen Die Nettoeinkünfte einer Regierung müssen auf ihr eigenes Konto oder andere staatliche Konten gutgeschrieben werden, ohne dass diese Privatpersonen zugute kommen. 2. Internationale Organisationen samt Trägervereinen (oder deren Stellen), die sich in deren vollständigen Besitz befinden Der Begriff umfasst auch alle zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisationen. 3. Ausländische Zentralbanken Zentralbanken emittieren per Gesetz oder staatlicher Billigung Banknoten und bringen diese in den Umlauf. In der Regel verwaltet diese Bank die Währungsreserven des Landes, nach dessen Gesetzen sie organisiert ist. 4. Regierungen von US-Territorien 5. Gewisse ausländische Vorsorgeeinrichtungen Gemäss dieser Definition sind diese Art Vorsorgeeinrichtungen vertraglich festgelegte Vorsorge-Fonds, Einzel- und Sammelstiftungen ( Broad Participation und Narrow Participation ), Fonds, die analog eines Vorsorgeplans nach Abschnitt 401a des US-Steuergesetzes aufgebaut sind, Kapitalanlagen, die ausschliesslich Vorsorgezwecken dienen sowie Pensionskassen von befreiten wirtschaftlichen Berechtigten. Ausserdem kann ein FFI bei einer quellensteuerpflichtigen Zahlung an eine Vorsorgeeinrichtung diese als wirtschaftlich Berechtigten behandeln. 2 Mit US-Territorium ist gemeint: Amerikanisch-Samoa, der Commonwealth der Nördlichen Marianen, Guam, der Freistaat Puerto Rico und die US-Jungferninseln 11

12 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projekts Um was geht es bei FATCA? 6. Einheiten, die vollständig von anderen befreiten FFI gehalten werden Änderungen in der finalen Regelung Die finale FATCA-Regelung enthält viele Bestimmungen, die bereits seit 2012 vom Entwurf der Regelung und der IGAs her bekannt sind. Insgesamt enthält die finale FATCA-Regelung keine grossen Überraschungen. Das 544 Seiten umfassende Dokument enthält viele zusätzliche Leitfäden sowie einige Zugeständnisse an die Finanzdienstleistungsbranche aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Entwurf sind: Anwendung der Regelung und Fristen Schweizer FFI müssen die FFI-Vereinbarung (Modell II) bis zum 30. Juni 2014 unterzeichnen. Bestehende zwischenstaatliche Vereinbarungen (IGA) werden als gültig (d.h. anwendbar) angesehen, auch wenn die entsprechenden lokalen gesetzlichen Bestimmungen oder Gesetzesänderungen noch nicht verabschiedet worden sind. Auf FFI in Modell I-Ländern ist die finale Regelung nicht anwendbar, es sei denn, sie akzeptieren diese auf freiwilliger Basis. Die Frist für die erste Meldung für 2013 und 2014 wurde vom 30. September 2014 auf den 31. März 2015 verschoben. Im Jahr 2013 verwaltete Konten, die am 31. Dezember 2013 ausstehend sind, unterstehen nicht der Berichterstattung. Gelockerte oder präzisierte Bestimmungen Der IRS integrierte einen Leitfaden zur verstärkten Nutzung der schon bestehenden GwG-Dokumentation und Erläuterungen zum Wissensstand. Die Verwendung von Drittanbietern in Bezug auf die Klassifizierung der Einheiten und die Abstützung auf diese Informationen wurde präzisiert. Bestimmte Kreditkarten-Herausgeber sind als Deemed- Compliant FFI eingestuft, sofern sie keine Guthaben über USD 50,000 erlauben. Passive Einheiten können sich unter Erfüllung bestimmter Anforderungen als NFFE qualifizieren. Der Schwellenwert zur Bestimmung einer wesentlichen US-Eigentümerschaft bleibt bei 10% und wird nicht wie von der Finanzindustrie verlangt auf 25% erhöht. Registrierungsprozess Der Registrierungsprozess wird nun präziser erklärt. Das sogenannte IRS-Portal wurde am 19. August 2013 live geschaltet und die Registrierung sollte bis am 25. April 2014 abgeschlossen sein. Am 2. Juni 2014 wird der IRS eine Liste der registrierten Institute veröffentlichen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Modell I-FFI ebenfalls registrieren müssen (wobei dies von den IGA-Verhandlungen abhängig ist). Einhaltungszertifizierung und -prüfung Der IRS verlangt alle 3 Jahre eine Bescheinigung der Einhaltung der Vorgaben durch den Responsible Officer. Der Responsible Officer muss die Einhaltung der FATCA- Regelung regelmässig überprüfen. Der IRS kann externe Prüfungen anordnen, wenn er dies für notwendig hält. Der IRS kann eine externe Partei mit der Überprüfung der Einhaltung beauftragen, was den Responsible Officer jedoch nicht von seinen Pflichten entbindet. Auswirkungen der Intergovernmental Agreements (IGA) Model I Intergovernmental Agreement (IGA-Modell I) Am 26. Juli 2012 erliess das US Treasury Department zwei Versionen des "Model I Intergovernmental Agreement (IGA- Modell I)" zur Implementierung der Berichterstattungs- und Quellensteuerbestimmungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zusammen mit einer gemeinsamen Unterstützungserklärung von Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Grossbritannien. Diese Modellvereinbarung bietet Finanzinstituten ein Rahmenwerk für die Meldung gewisser Informationen zu Finanzkonten an ihre lokalen Steuerbehörden, die diese gemäss den bestehenden bilateralen Steuerabkommen oder Steuerinformationsaustauschabkommen automatisch weiterleiten. Sie behandelt rechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act ergeben, vereinfacht dessen Implementierung für Finanzinstitute und bietet gegenseitigen Informationsaustausch. Model II Intergovernmental Agreement (IGA-Modell II) Am 21. Juni 2012 erliessen die Vereinigten Staaten zusammen mit Japan und der Schweiz eine gemeinsame Erklärung bezüglich der neuen zwischenstaatlichen Rahmenvereinbarung zur Implementierung von FATCA. Der wichtigste Aspekt des Rahmenkonzepts des IGA-Modell II ist, dass ausländische Finanzinstitute in Japan und in der Schweiz direkt dem IRS Bericht erstatten. Dies weicht von der Handhabung im IGA- Modell I ab, welches verlangt, dass FFI ihren lokalen Steuerbehörden Bericht über ihre US-Kontoinhaber erstatten, die diese Informationen wiederum an die amerikanische Steuerbehörde weiterleiten. Die Schweiz und die Vereinigten Staaten haben das Abkommen gemäss Modell II am 14. Februar 2013 unterzeichnet. 12 / FATCA, Banking, September 2013

13 Die untenstehende Übersicht zeigt die verschiedenen Auswirkungen der beiden Modellvereinbarungen (IGA-Modell I und II) im Vergleich mit der finalen FATCA-Regelung: Modell I (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Grossbritannien) Modell II Schweiz Modell II Japan Finale FATCA-Regelung FATCA-Teilnehmerregeln FFI-Vereinbarung FFI brauchen keine FFI-Vereinbarung abzuschliessen Alle FFI müssen mit dem IRS eine Vereinbarung abschliessen In Japan domizilierte FFI brauchen keine FFI-Vereinbarung abzuschliessen Das FFI muss eine FFI-Vereinbarung abschliessen Registrierung beim IRS Ja, aber keine Vereinbarung nötig Ja Ja, aber keine Vereinbarung nötig Ja Sorgfaltspflichten Sorgfaltspflichten-Prozess Basierend auf Anhang I des IGA-Modell I Basierend auf der finalen FATCA-Regelung Basierend auf der finalen FATCA-Regelung Basierend auf der finalen FATCA-Regelung Schliessung von Recalcitrant- Konten Nein Nein Nein Ja Meldungspflichten Berichterstattung An die lokalen Behörden Direkt an den IRS Direkt an den IRS Direkt an den IRS Angabe der Recalcitrants Quellensteuer muss auf diesen Konten vermieden werden Gruppenanfragen müssen akzeptiert und in aggregierter Form beantwortet werden Gruppenanfragen müssen akzeptiert und in aggregierter Form beantwortet werden Keine Meldung, da Quellensteuer erhoben wird Informationslieferung der USA an FATCA Partnerstaaten (Gegenseitigkeit) Quellensteuerpflicht Ja Nein Nach existierendem Einkommenssteuerabkommen Nein Quellensteuer allgemein Nein (falls Domizil in einem FATCA- Partnerstaat) Nein (falls Domizil in einem FATCA- Partnerstaat) Nein (falls Domizil in einem FATCA- Partnerstaat) Nein (falls Domizil in einem FATCA- Partnerstaat) Quellensteuerabzug auf ausländische Passthru-Zahlungen Ja/Nein noch zu definieren Ja/Nein noch zu definieren Ja/Nein noch zu definieren Ja/Nein noch zu definieren Quellensteuerabzug auf Recalcitrant-Konten Nein Nein Nein Ja 13

14 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projekts Um was geht es bei FATCA? Umsetzung des Zeitplans und wichtige Termine Die Implementierungswegleitung wurde von den US-Steuerbehörden (IRS) erstmals in deren Notice im August 2010 publiziert. Danach veröffentlichte der IRS noch drei weitere Notices (Notice , Notice und Notice ), die weitere Einzelheiten lieferten und zu eingegangenen Kommentaren Stellung nahmen. Notice enthielt eine Zeitachse der wichtigsten FATCA-Implementierungsdaten für FFI, die in Notice noch weiter spezifiziert wurden. Es ist wichtig zu verstehen, dass viele Einzelheiten zur Berichterstattung und den Quellensteueranforderungen für FFI auf Regulierungen des US-Finanzministeriums basieren. Ein Entwurf der Regulierung wurde am 8. Februar 2012 veröffentlicht. Nach Veröffentlichung der finalen FATCA-Regelung im Januar 2013 wurden alle Notices, einschliesslich des Entwurfs der Regelung aufgehoben. Die FFI-Vereinbarung mit dem IRS muss von allen Teilnehmenden FFI bis spätestens am 30. Juni 2014 unterzeichnet werden. Das bedeutet, dass FATCA per 1. Juli 2014 in Kraft tritt, d.h., dass bis zu diesem Zeitpunkt alle bestehenden US-Kunden nach vordefinierten Kriterien nachträglich identifiziert werden müssen. Juristische Personen, die zwar als FFI gelten, aber bis zum 30. Juni 2014 noch keine Vereinbarung unterzeichnet haben, werden dann vom IRS als nichtteilnehmende FFI behandelt. Juristische Personen, die sich dafür entscheiden, ganz aus dem US-Geschäft auszusteigen, sollten zur Vermeidung von Berichterstattungspflichten diesen Vorgang auch bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben. Ab dem 1. Juli 2014 sind FFI dazu verpflichtet, alle neuen US-Kunden zu identifizieren sowie allfällige Statusänderungen (Chapter 4-Status) zu ermitteln. Die neue Quellensteuer- Regelung beginnt für Noncompliant FFI und Recalcitrants am 1. Juli Der IRS erwartet eine erste eingeschränkte Berichterstattung bis spätestens am 31. März Quellensteuern auf ausländische Passthru-Zahlungen oder Bruttoerlöse aus dem Vertrieb oder der Veräusserung von Immobilien werden am 1. Januar 2017 fällig. 30. Juni 2014 Frist für den Abschluss von FFI-Vereinbarungen mit dem IRS. Frist zur Identifizierung bestehender Kunden 8. Februar 2012 IRS veröffentlicht den Entwurf der FATCA-Regelung 25. April 2014 Um sicherzustellen, dass das FFI auf der Liste der teilnehmenden FFI ist, die im Dezember veröffentlicht wird, muss sich das FFI bis spätestens am 25. April 2014 registrieren 1. Juli 2014 FFI-Vereinbarung tritt in Kraft FFI verantwortlich für die Identifizierung aller neuen US-Konten, Recalcitrants und NPFFI. Beginn der Quellensteuerpflicht für Noncompliant FFI und Recalcitrants. Frist für de Bestandesschutz-Regel (Grandfathering) 31. März 2016 Jährliche Berichterstattung an den IRS bezüglich US-Kunden und aggregierte Meldung der Recalcitrants.Beginn der Meldungen an den IRS betr. der von NPFFI gehaltenen Konten 19. August 2013 Finanzinstitute und IRS kommunizieren über das web-basierte "FATCA-Registrierungsportal" Portal wird spätestens am 19. August 2013 geöffnet 31. März 2015 Berichterstattung an den IRS bezüglich US-Kunden und aggregierte Meldung widerspenstiger Kontoinhaber (Recalcitrants) für 2013 und Januar 2013 Finale FATCA-Regelungen veröffentlicht 30. Juni 2015 Frist für FFI zur Bereinigung aller Konten mit hohem Kontosaldo 30. Juni 2016 Frist bis wann Kontoinhaber und Zahlungsempfänger, die prima facie keine FFI sind, müssen dokumentiert sein 1. Januar 2017 Beginn der Quellensteuerpflicht für nicht-konforme Konten für Brutto-erlöszahlungen. Früheste Anwendung der Quellensteuer auf Passthru- Zahlungen auf Einzahlungen auf Zahlungen aus ausländischen Quellen 14 / FATCA, Banking, September 2013

15 Schlüsseldaten Die erste Meldung für die Jahre 2013 und 2014 wird am 31. März 2015 fällig. Der neue Kontoeröffnungsprozess zur Identifizierung von US-Personen muss spätestens bis am 1. Juli 2014 implementiert sein. Konten mit hohen Kontosalden (über USD 1 Mio.) müssen gemäss der FATCA-Regelung bis zum 30. Juni 2015 dokumentiert werden. Alle anderen Konten müssen gemäss der finalen FATCA-Regelung spätestens bis am 30. Juni 2016 dokumentiert werden. Die Quellensteuerpflicht beginnt am 1. Juli

16 16 / FATCA, Banking, September 2013 picture

17 17

18 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projektes 2. Auswirkungen auf ausländische Finanzinstitute Die Auswirkungen von FATCA auf FFI und deren Geschäfte hängen vom gewählten Betriebsmodell oder Target Operating Model (TOM) ab. Ein TOM kann als die von einem FFI gewählte Strategie im Hinblick auf seinen FATCA-Status (teilnehmend, deemed-compliant) und die Quellensteuern definiert werden. Die FATCA-Pflichten eines FFI, das alle US-Kundenbeziehungen beenden will, unterscheiden sich von denen die FFI, die ihre Geschäftsbeziehungen zu identifizierten US-Personen beibehalten wollen. Das geeignetste TOM kann mittels einer Kosten/Nutzen-Analyse, welche die Strategie und die Vision des FFIs berücksichtigt, identifiziert werden, indem die verschiedenen Ergebnisse für jede strategische Option durchgerechnet werden. Dazu verweisen wir auf den Abschnitt Umsetzung von FATCA - Phase I ("Entscheid zu Target Operating Model", Seite 34) für eine ausführliche Beschreibung des Entscheidungsprozesses für ein bestimmtes Target Operating Model und die Durchführung der entsprechenden Kosten/Nutzen-Analyse. Um die Vollständigkeit eines Projekts zu sichern, hat die KPMG einen ganzheitlichen Ansatz entwickelt, der alle Arbeitsmodule eines FATCA-Projekts umfasst. Die folgende Grafik stellt das Vorgehen zur Beantwortung zentraler Fragen dar und zeigt die sechs möglichen Arbeitsmodule im Rahmen eines FATCA- Projekts sowie die dazugehörigen FATCA Anforderungen auf: Phase I: Analyse / Strategie Auswirkungsanalyse Auswertung der Optionen Entwicklung/ Anpassung der externen Strukturen 1: Kunden 2: Produkte 3: Kommunikation 4: Quellensteuer 5: Governance Entscheidung zur Implementierung von FATCA A A A A A B C D F E 6: IT Sofortige Massnahmen Quick-wins Phase II: Bank wechseln Umsetzungsplanung Entwicklung/ Anpassung der internen Strukturen Implementierung Phase III: Tagesgeschäft der Bank Implementierung Ausführung Unterhalt und Optimierung Beschriftung der erweiterten Aufgaben des FFI aufgrund der FATCA-Regulierung, die in die obige Grafik eingefügt wird: A Klassifizierung der Einheiten und FFI-Vereinbarung C Identifizierung bestehender Kunden E Meldung B Kontoeröffnungsprozess D Machbarkeit der Quellensteuer-Einbehaltung F Compliance 18 / FATCA, Banking, September 2013

19 Der folgende Abschnitt beschreibt die Auswirkungen auf ausländische Finanzinstitute und soll einen Überblick über mögliche Ergebnisse einer bestimmten Strategie geben. Dies kann als Entscheidungsgrundlage für ein Target Operating-Modell dienen, indem grobe Einblicke in die für ihre Durchführung erforderlichen Verfahren gegeben werden, die auf Seite 40 ausführlich beschrieben werden ("Umsetzung von FATCA - Phase II"). Auswirkung auf die verschiedenen Geschäftsbereiche eines Einzelinstituts (FFI) Der folgende Abschnitt enthält eine Übersicht der wichtigsten Auswirkungen auf Einzelinstitute innerhalb der verschiedenen Workstreams, die ein FATCA-Projekt beinhalten sollte. Er enthält auch Informationen zur Abhängigkeit vom gewählten Target Operating-Modell. Workstream: Kunden Die Auswirkungen von FATCA auf den Workstream "Kunden" können in der Regel in zwei Bereiche unterteilt werden: 1) Identifizierung bestehender Kunden; und 2) Anpassung des Kontoeröffnungsprozesses für Neukunden. Ab 1. Juni 2014 müssen alle FFI ihre neuen US-Konten mit einem zu erwartenden Saldo von über USD (nur für natürliche Personen anwendbar) identifizieren. Darüber hinaus müssen FFI eine sorgfältige Überprüfung der bereits bestehenden US-Konten durchführen (vor dem 1. Juni 2014 eröffnete Konten). Für Konten mit einem aggregierten Wert von weniger als USD (Stand 30. Juni 2014) muss die elektronische Überprüfung bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen sein. Für Konten über USD muss bis spätestens 30. Juni 2015 zusätzlich eine erweiterte (physische) Überprüfung durchgeführt werden. Um die obengenannten Verfahren einhalten zu können, sollte Folgendes berücksichtigt werden: Algorithmen/Methoden zur Klassifizierung und Identifizierung natürlicher US-Personen und verbundenen Zahlungen Algorithmen/Methoden zur Klassifizierung und Identifizierung von Unternehmen mit wesentlicher US-Eigentümerschaft und verbundener Zahlungen Datenqualität in den IT-Systemen und zur Verfügung stehende physische Kundendateien Vorbereitung relevanter Informationen für Entscheidungsträger Kontoeröffnungsprozess und Due Diligence-Prozesse (AML/KYC) für neue Kunden Überwachung und Kennzeichnung von US-Personen sowie Verfolgung möglicher Änderungen in Bezug auf deren US-Status Überwachung und Kennzeichnung bestehender Kunden sowie Verfolgung möglicher Änderungen in Bezug auf deren US-Status Beeinflussende Faktoren des Target Operating Models Unabhängig vom angestrebten Target Operating Model muss jedes FFI den Workstream Kunden berücksichtigen und dazu Verfahren durchführen. Ausserdem muss ein FFI alle bestehenden US-Kunden identifizieren, die möglicherweise von FATCA betroffen sind, um eine umfassende Kosten/Nutzen-Analyse durchzuführen um sich dann für ein Target Operating Model entscheiden zu können. Der IRS verlangt nicht ausdrücklich eine Bewertung der Produkte unter FATCA. Die Quellensteuer wird jedoch unabhängig vom endgültig wirtschaftlich Berechtigten der Transaktion erhoben, da der Status des FFI, über das eine Transaktion abgewickelt wird, ausschlaggebend ist. Eine Quellensteuer könnte daher auch auf eine Transaktion eines Schweizer Kunden (Nicht-US-Person) erhoben werden, wenn die Zahlung von einer Gegenpartei erfolgt, die nicht FATCA-konform ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Anforderungen, wie z.b. die Meldepflicht, Identifizierung etc., fokussiert die Quellensteuer nicht auf Finanzkonten sondern auf quellensteuerpflichtige Zahlungen und damit vor allem auf den FATCA-Status des Zahlungsempfängers. Eine potenzielle Quellensteuer ist daher nicht auf Bankkontoinhaber beschränkt, sondern kann auf jede erhaltene oder getätigte Zahlung erhoben werden. Daher liefert die Identifizierung der US-Kontoinhaber keine umfassende Liste von quellensteuerpflichtigen Gegenparteien. Um zu entscheiden, ob die Implementierung einer Quellensteuer-Funktion angemessen ist, ist es daher ausschlaggebend, dass alle Gegenparteien eines FFI ermittelt und in Bezug auf deren FATCA-Status analysiert werden, sodass abgeschätzt werden kann, welche möglichen Auswirkungen eine Nichtvermeidung der Quellensteuer auf die Organisation hätte. Da im "Schweizer IGA" die Quellensteuer nicht relevant ist, möchten wir auf die Tatsache hinweisen, dass in der Schweiz domizilierte FFI für 2015 und 2016 eine komplexe Meldung der Transaktionen mit nichtteilnehmenden FFI (NPFFI) ausführen müssen. 19

20 Vorbereitungen zur Implementierung eines FATCA-Projektes Auswirkung auf (Foreign) Financial Institutions Workstream: Produkte Um schwerwiegende Nebenwirkungen der FATCA-Regulierung zu vermeiden, muss ein Teilnehmendes FFI dafür sorgen, dass keine quellensteuerpflichtigen Geldflüsse über ein nichtteilnehmendes Institut abgewickelt werden (z.b. die Depotbank eines Fonds). Dabei kann sich das auf zwei Arten auf ein Teilnehmendes FFI auswirken: 1. Eine Zahlung wird über eine NPFFI (z.b. eine Depotbank) abgewickelt: der Withholding Agent, der beispielsweise eine Dividende auf eine US-Aktie an die Depotbank, (NPFFI), zahlt, beurteilt nicht den Status des endgültigen Begünstigten sondern führt 30% des ausgezahlten Betrags ab, da die Gegenpartei ein NPFFI ist. Das FFI wird daher die Quellensteuer vom IRS zurückfordern müssen. 2. Eine Zahlung wird an ein NPFFI (z.b. ein Vermögensverwalter) geleistet: Als Withholding Agent ist das FFI verpflichtet, entweder 30% einzubehalten (nur auf US-Vermögenswerte) oder die Transaktion (für ausländische, meldepflichtige Vermögenswerte) gemäss dem IGA-Modell II zu melden. Eine Identifizierung aller potentiellen Gegenparteien (Zahlungsempfänger) erfordert eine Beurteilung der gesamten Wertschöpfungskette der eigenen Produkte und die der involvierten Gegenparteien (Emittenten, Depotbanken etc.) sowie der Emittenten von Drittanbieter-Produkte. Das Ziel dieser Produktbewertung ist die Risikoidentifizierung und -minderung (Sekundäreffekt) über die ganze Absatzkette und Produkte- Zusammensetzung hinweg, bei denen künftig eine 30-%ige Quellensteuer oder Meldepflicht zur Anwendung kommen könnte. Wir gehen zudem davon aus, dass der Aktienkurs eines NPFFI deutlich sinken wird, nachdem seine Nichteinhaltung bekannt wird. Im Gegenzug wird das Kreditrisiko einer solchen Gegenpartei zunehmen. Folglich sollte eine direkte Investition in ein solches Unternehmen vermieden werden, ausser ein Kunde wünscht dies ausdrücklich. Um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Kunden zu gewährleisten, sollte ein FFI darauf achten, dass solche Produkte nicht in treuhänderisch verwalteten Depotkonten enthalten sind oder dass das FFI keine Kaufempfehlung für solche Produkte abgibt. Ein weiterer Aspekt einer solchen Produktbewertung ist die Ermittlung der Einheiten, die nicht Bestandteil der erweiterten verbundenen Gruppe im Sinne der FATCA-Regelung sind, für die jedoch ein FFI zuständig ist und die von Kunden zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Normalerweise werden solche Einheiten in Verbindung mit Produkten aufgesetzt, die das FFI seinen Kunden anbietet (z.b. strukturierte Produkte, Fonds etc.) und gelten als FFI. Sobald diese FFI identifiziert wurden, müssen die für die Sicherstellung der FATCA-Einhaltung erforderlichen Massnahmen definiert und umgesetzt werden. Folgende Hauptthemen sollten im Workstream Produkte berücksichtigt werden: Vollständige Analyse der Wertschöpfungskette der angebotenen Produkte anhand der FATCA-Klassifizierungen der Gegenparteien Identifizierung von Einheiten, die nicht Bestandteil der erweiterten verbundenen Gruppe sind Definition der zu ergreifenden Massnahmen Produkteignung ("Suitability") für Kunden Aufklärung der Kunden über die Risiken der Produkte Abhängigkeit vom Target Operating Model Alle FFI müssen den Workstream Produkte berücksichtigen und unabhängig vom angestrebten Target Operating Model Massnahmen zur Minimierung von Reputationsrisiken sowie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden ergreifen. Zur Identifizierung möglicher Quellensteuerpflichten, muss ein FFI alle Gegenparteien entlang der Wertschöpfungskette der angebotenen Produkte und alle anderen beteiligten Gegenparteien wie z.b. Korrespondenzbanken analysieren. Workstream: Kommunikation Während des gesamten Lebenszyklus eines FATCA-Projekts sollten begleitende Kommunikationsaktivitäten ergriffen werden. Die notwendigen Massnahmen, die möglicherweise zur Kontaktaufnahme mit Kunden führt, kann auch substanzielle physische Präsenztests, die Deklarierung des US-Status von Kunden (W9- oder W8-BEN-Formulare), mögliche Kontoauflösungen von Kunden oder eine Erklärung der Nicht-US- Staatsbürgerschaft beinhalten. Zudem sollten Konteninhaber generelle Informationen zum Thema FATCA, einbezüglich der Pflichten des FFIs, die Auswirkungen auf die betroffenen Kunden und die Meldepflicht der Kunden gegenüber dem FFI betreffend Statusänderungen, erhalten. Diese Informationen über die Auswirkungen von FATCA könnten beispielsweise den Kontoauszügen beigefügt werden und wären somit eine erste Kontaktaufnahme mit den Kunden um Unsicherheiten bezüglich FATCA zu reduzieren. Im Allgemeinen sollten folgende Themen in Bezug auf die Kommunikation in Betracht gezogen werden: Kundenkommunikationskonzept Errichtung einer Task Force Kundenkommunikationspaket / -tool Handhabung der Verzichtserklärungen ("Waiver") betreffend Bankkundengeheimnis Behandlung von Altlasten, d.h. Anlagen, die nicht auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten waren 20 / FATCA, Banking, September 2013

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