Kleine Gewässer: Unterhaltung innerorts
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- Kornelius Hochberg
- vor 7 Jahren
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1 Kleine Gewässer: Unterhaltung innerorts Gliederung: Gewässer innerorts = Lebens-, Interessen- und Gefahrenraum Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld von: - Pflichten, Haftung und Schadensersatz - Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch - Abfluss - Gewässerstruktur und ökologie, Uferschutz, Kleine Gewässer: Unterhaltung innerorts - Ortsplanung, Städtebau, Freizeit und Erholung uifolien Seite 1 uifolien Seite Gewässer innerorts = Lebens- und Erlebnisraum Gewässer innerorts = Interessenraum Abfluss, Hochwasserschutz Eigentümer- und LFU Gewässerökologie & Naturschutz & Fischerei Zielkonflikte erfassen / abgleichen Anliegernutzungen & Anlagen in und an Gewässern Entwässerung und Abwasserentsorgung Gewässer können im Siedlungsgebiet ein mehr an Erholung, Erlebniswert und Natur bieten. Wir sollten die Chancen nutzen! Oft genügt es, naturnahe, optisch ansprechende Fließgewässer mit den dafür notwendigen Strukturen zu schaffen. Zielgerichtete Gewässerunterhaltung kann dazu beitragen. Gemeingebrauch & Freizeit und Erholung Denkmalschutz Gewässerentwicklungskonzept Brauch- und Löschwasserversorgung Energiegewinnung uifolien Seite uifolien Seite 4 1
2 Gewässer innerorts = Gefahrenraum Pflichten, Haftung und Schadensersatz an Gewässern (I) Pflichten: Verkehrssicherung Anlagen i. u. a. Gew. Gewässerunterhaltung u.a. Benutzung (gehen, baden, spielen) u.a. Betrieb, Abfluss u.a. Abfluss, Ökologie Schaden durch schuldhaft falsches Handeln und oder Unterlassen WWA KG WWA KE Folgen: Hochwasser an kleinen Gewässern haben meist kurze Vorwarnzeiten und können große Amtshaftung Zivilrechtliche Haftung Strafrechtliche Haftung Schäden verursachen. Der Klimawandel mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen wird die Situation weiter verschärfen. Gefahrenbewusstsein, öffentliche und individuelle Bau- und Schadensvorsorge sowie technische Schutzmaßnahmen sind neben einer gewissenhaften Gewässerunterhaltung wichtig! Schadensersatz (Dienstherr) Versicherungsschutz / Regressanspruch Straftatbestand (konkreter Beschuldigter) Bestrafung uifolien Seite 5 uifolien Seite 6 Pflichten, Haftung und Schadensersatz an Gewässern (II) Anlieger, Kommunen und Anlagenbetreiber, die einen Verkehr auf ihrem Grundstück eröffnen (z.b. Weg, Spielplätze) oder Anlagen in und an Gewässern betreiben (z.b. Brücken), unterliegen der Verkehrssicherungs- und Anlagenunterhaltungspflicht. Sie haben die zur Abwehr eines Schadens erforderlichen Sicherungs- und Betriebsvorkehrungen zu treffen. Zum Beispiel: Gehölze an Verkehrswegen: Regelmäßig überprüfen; bei Bedarf pflegen. Steile Böschungen an exponierten Stellen: Absturzsicherung vorsehen, Ufer abflachen, Weg abrücken. Schütze, bewegliche Wehre, Verrohrungen: Vor Verklausung und spielenden Kindern sichern bzw. sicher betreiben (z.b. Hochwasserabfuhr). Arbeiten und Kontrollen sollten dokumentiert werden! Warnschilder sind wichtig, schließen Haftung aber nicht aus. Pflichten, Haftung und Schadensersatz an Gewässern (III) Gewässerunterhaltung ist -unabhängig von Grundeigentum (auch Anliegergewässer)- eine öffentlich rechtliche Verpflichtung. Schuldhaft falsches Handeln, aber auch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen, kann insbesondere in Zusammenhang mit Hochwasser, zu straf- und haftungsrechtlichen Folgen führen. An Gefahrenstellen wird empfohlen, die Unterhaltungsarbeiten zu dokumentieren (was, wann, wie oft, auf welcher Grundlage) um ggf. auftretende Haftungs- und Schadensersatzansprüche abwehren zu können. Im Zweifel sind Art und Umfang der Unterhaltung vor Ort mit der Rechtsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären. uifolien Seite 7 uifolien Seite 8
3 Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergerbrauch (I) Jeder Bürger soll sich an Gewässern erfreuen und sie z.b. zum Erholen und Baden nutzen. Der Gesetzgeber hat den Gemeingebrauch und den Eigentümer- und Anliegergebrauch so beschränkt, dass keine Nachteile zu Lasten des Gewässers oder Dritter entstehen. Es gilt: Gewässer sind öffentliches Gut auch auf Privatgrund! Art. 18 BayWG Gemeingebrauch: Jedermann darf oberirdische Gewässer zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport, benutzen. WHG 6 WHG Eigentümer- und Anliegergebrauch: können Gewässer soweit benutzen, als andere nicht beeinträchtigt werden, keine wesentliche Minderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten ist. Art. 1 BayNatSchG: Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. Bei der Ausübung des Rechts ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Die Ausübung des Rechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. uifolien Seite 9 Eigentümer und Anlieger an Gewässern Gut: Abflussbereich wird freigehalten. Schlecht: Fichte behindert Hochwasserabfluss & Schlecht: Nicht zulässig! fällt bei Hochwasser leicht um. Oberstrom staut sich das Wasser. Anlieger zeigen vielerorts Wertschätzung für ihr Gewässer. Sie pflegen und schützen es. Nachteilige Nutzungen, wie z.b. abflusshemmende Einfriedungen, unsachgemäßer Uferschutz, Lagerung wassergefährdender Stoffe im Überschwemmungsgebiet können bei Hochwasser Ober-, Unterlieger und Nachbarn gefährden und die Gewässer ökologisch schädigen. uifolien Seite 10 Eigentümer und Anlieger an Gewässern Eigentümer und Anlieger an Gewässern Brücke WWA DEG Bei unzulässigen Nutzungen oder Gefahr: Der Unterhaltungsverpflichtete sollte frühzeitig die Rechtsbehörde oder das Wasserwirtschaftsamt einschalten. : 1 Lagerplatz für Gewerbebetrieb: Bei Hochwasser Abschwemmung. Nicht zulässig! Unmittelbar im Hochwasserzustrom einer Brücke: Holzlager und Zaun. Nicht zulässig! Zu spät: Abgetriebene Silageballen vor Brücke. uifolien Seite 11 1 Befestigter Zugang: Wurde genehmigt. Wasserentnahme: Nur zulässig, wenn keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Unsachgemäßer Gewässerausbau: Nicht zulässig! Geht auf Kosten von Ökologie und Hochwasserschutz. uifolien Seite 1
4 Abfluss und Gewässerunterhaltung Der gesicherte Wasserabfluss hat in Siedlungsbereichen Vorrang. Abfluss: Mähen, Krauten, Räumen und Schneiden Gewässerunterhaltung bedeutet u.a.: ökologisch verträgliches Mähen, Krauten, Räumen und Freischneiden, um den Abfluss zu erhalten. mögliche Gefahrenstellen bei Hochwasser (Verrohrungen etc.) regelmäßig vor, während und nach dem Hochwasser überwachen. Gefahrenstellen für Hochwasserabfluss möglichst dauerhaft entschärfen (ggf. Ausbau). Unterhaltungsarbeiten Dokumentieren um ggf. auftretende Haftungs- und Schadensersatzansprüche abwehren zu können Innerorts sollte die Gewässerunterhaltung nicht zur Eintiefung der Sohle führen und dadurch den Hochwasserabfluss zu Lasten der Unterlieger beschleunigen. Außerorts sollte der Hochwasserrückhalt in der Fläche gestärkt werden. uifolien Seite 1 Wiederkehrende Unterhaltungsarbeiten: 1 Hydraulische Engstellen freihalten. Besser: Mauern rückbauen. Pflanzenaufwuchs im Gewässer zurückschneiden. Besser: Beschattung durch Gehölze. Weiden zurücknehmen, die in das Abflussprofil ragen. Besser: Weiden durch Erlen, Eschen, Traubenkirschen (hochwüchsige Stämme) ersetzen. uifolien Seite 14 Abfluss: Gefahr durch Verrohrungen 1 schlecht gut Abfluss: Nachteile durch abflussbeschleunigende Unterhaltung schlecht Vorher: WWA KE Nachher: 0 0% mehr Abfluss im Gewässerbett Verrohrungen können leicht verklausen und sind hydraulisch nicht überlastbar. Wo möglich: Rohstrecken vor Verklausung schützen oder durch Brücken und offene Gewässer ersetzen. 1 Senkrechte Gitter setzen sich bei Hochwasser schneller zu. Räumliche Gitter oder Rechen schützen besser vor Verklausung. Einlaufbereiche regelmäßig kontrollieren und räumen. 1 Innerorts: Viele Gewässer sind seit Jahrzehnten in ihrem Abflussvermögen fixiert. Außerorts: Unterhaltung darf den Hochwasserabfluss nicht beschleunigen, sondern sollte den Hochwasserrückhalt in der Fläche stärken. uifolien Seite 15 uifolien Seite 16 4
5 Abfluss: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser Abfluss: Gefahrenbewusstsein, Bau- und Schadensvorsorge Gewässerunterhaltung durchführen und dokumentieren Natürlichen Hochwasserrückhalt in der Fläche fördern Ziel: Im Hochwasserfall die Schäden gering technischen Hochwasserschutz betreiben halten! Alarm- und Einsatzpläne erstellen / aktuell halten / umsetzen Hochwasser dokumentieren (Ü-Gebiete, Schäden, Probleme) Gefahrenbewusstsein schaffen und wachhalten Bau- und Flächenvorsorge betreiben Schadensvorsorge betreiben Mögliche Betroffene informieren, z.b. mittels Plänen, welche die Auswirkungen verschiedener Hochwasserstände im Gemeindegebiet darstellen. Individuelle und öffentliche Bau- und Schadensvorsorge betreiben und fördern, damit Schäden gar nicht entstehen können. Örtliche Melde- und Einsatzpläne aktuell halten. Nur so können Profis und Hilfskräfte bei Hochwasser Güter aus der Gefahrenzone entfernen, Verkehrswege sperren, Versorgungsanlagen sichern und Evakuierungen möglichst reibungslos vornehmen. Infos: (Katastrophenschutz) (Unwetterwarndienst) (Hochwassernachrichtendienst) uifolien Seite 17 uifolien Seite 18 Hochwasserfall: Was tun? Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor! Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe! Bei Überschwemmungsgefahr Keller oder Tiefgaragen meiden! Keine eingestauten Schachtdeckel zur Abflussverbesserung öffnen. Sog kann mitreißen! Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen! Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete / teilüberflutete Straßen. Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten! Gewässerökologie Ökologische Anforderungen: Gute Wasserqualität Strukturreiche Gewässer mit naturnahen Sohl- und Uferbereichen und unverschlammten Sohlsubstrat. Biologisch durchgängige Gewässer Unterhaltung innerorts beschränkt sich nicht auf Mähen, Krauten, Räumen und Freischneiden. Sie muss zielgerichtet die ökologischen Funktionen sicherstellen und stärken. Wo immer möglich sollte, z.b. im Bereich von innerörtlichen Brachen, im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen oder bei Dorf- und Stadterneuerung, den Gewässern mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. uifolien Seite 19 uifolien Seite 0 5
6 Gewässerökologie: Biologische Durchgängigkeit Teillebensräume: Laichplätze (Gräben, kleine Bäche) Jungfischhabitate (Bäche) Adulthabitate (Flüsse) Winterlager (z.b. Altwasser) Durchzugsbereiche (z.b. Ortslagen) Für den guten ökologischen Zustand eines Wasserkörpers ist es wichtig, dass alle notwendigen Lebensräume ausreichend vorhanden sind und auch erreicht werden können. LFV Gewässerökologie: Mögliche Maßnahmen Versteinte Gewässersohlen und Verrohrungen rückbauen. Abstürze durchgängig gestalten, z.b. durch unterstromiges anrampen. Strukturelemente in verschiedensten Formen einbauen z.b: Totholz, Wurzelstöcke, Raubäume Störsteine, Steinhaufen, Kiesbänke Kolke, Steilufer, Flachwasserbereiche Ufer naturnah gestalten; soweit notwendig Ufer mittels ingenieurbiologischer Bauweisen sichern Standortgerechte Gehölze pflanzen. Die Passierbarkeit von Ortslagen ist für den überregionalen Biotopverbund von entscheidender Bedeutung. Vorab prüfen, ob Unterhaltung oder Ausbau. Ausreichend Fläche bereit stellen! uifolien Seite 1 uifolien Seite Gewässerökologie: Beispiele I Gewässerökologie: Beispiele II LFV WWA BT 1 Offenes Gewässer mit naturnahen Strukturen (Flachwasserbereiche, Störsteine, 1 Offenes Gewässer mit Gehölzen, naturnah mit Wasserbausteinen fixiert, bringt Lebens- Bewuchs, ). Gehölze und naturnahe Uferbereiche fehlen hydraulisch bedingt. und Erlebnisraum in den Siedlungsbereich. Umgehungsbach an Wehr ermöglicht die biologische Durchgängigkeit.. Ausreichend Raum lässt naturnahe Gestaltung zu. Das Ufer ist flach, abwechslungsreich und nur stellenweise durch Wasserbausteine gesichert. uifolien Seite uifolien Seite 4 6
7 Gewässerökologie: Umbaubeispiel davor - danach Ortsplanung, Städtebau, Freizeit und Erholung Um das Wohnumfeld aufzuwerten bieten sich an: Gewässer erlebbar machen. Wege entlang des Gewässers mit Blickkontakt zum Wasser führen. Zugänge zum Gewässer mit Verweilmöglichkeiten schaffen. 1 Feldkirchen-Westerham: Der Kanalartige Bachlauf mit glatter Sohle wurde mit natürlichen Böschungen, unregelmäßigen Uferlinien, Fischunterständen und einer strukturierten Sohle ausgestattet. Freizeit- bzw. Aufenthaltsflächen im Gewässerumfeld (z.b. Kneippbecken, Badeplatz, Bänke, Liegewiesen, Spielplatz etc.) einrichten. Informationstafeln rund um das Gewässer (z.b. Gewässerlehrpfad) aufstellen. Breitbrunn: Der Mühlbach wurde durchgängig gestaltet. Die Verrohrung wurde entfernt und durch eine Brücke ersetzt. Der Absturz wurde in eine Sohlgleite umgewandelt. uifolien Seite 5 uifolien Seite 6 Varianten innerorts: Gute und schlechte Beispiele (I) Die Aufenthaltsqualität der Gewässer sollte kein Nebenprodukt der Planung sein, sondern als LfU integraler Bestandteil mit dem notwendigen Ideenreichtum und Fachkenntnis geplant und Damit Gewässer zum Lebens- und Erlebnisraum werden: Platz und eine ideenreiche Planung! uifolien Seite 7 umgesetzt werden. 1 Treppe schreckt eher ab. Zugang zum Gewässer fehlt. Zu steil und unscheinbar. Man hätte mehr daraus machen können. uifolien Seite 8 7
8 Gute und schlechte Beispiele (II) Gute und schlechte Beispiele (III) ermisch 1 Flutgraben ohne Schatten. Selbst die Bank ist dem Gewässer abgewandt! Gut und hydraulisch verträglich: Gehölze und Bank werten das Gewässer und das Ortsbild auf und laden zum Verweilen ein. Der Bankbereich und die Gewässerstruktur könnten noch verbessert werden (Sitzgruppe aus Wasserbausteinen, Wasserschnecke, Trittsteine, Störsteine etc.). uifolien Seite 9 Bei Zugängen zum Gewässer nimmt der Verkehrssicherungspflichtige bewusst in Kauf, dass der Uferstreifen und die Wasserwechselzone vom Publikum benutzt werden. U.a. sollte der Zugang möglichst in seichtes Wasser führen und das Ufer nicht senkrecht abfallen. 1 Trittsteine.. Breit angelegter Zugang mit Sitzgruppe. Erlebnisraum Gewässer. uifolien Seite 0 Gute und schlechte Beispiele (IV) Der Spielplatzbenutzer darf von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erwarten, dass sie keine Anlagen zur Verfügung stellt, deren ordnungsgemäße Benutzung gefährlich ist: Verkehrssicherungspflicht beachten, Sachverständigen einschalten! 1 Neben Bach, abgetrennter Spielplatz mit Spielbach. Spielplatz mit Bachquerung und Wasserschnecke. uifolien Seite 1 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit uifolien Seite 8
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