Tarifvertrag Langzeitkonten und Demografie für die ArbeitnehmerInnen der Universitätsklinika Baden-Württemberg ab 1. Januar 2014
|
|
- Frieder Schmid
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tarifvertrag Langzeitkonten und Demografie für die ArbeitnehmerInnen der Universitätsklinika Baden-Württemberg ab 1. Januar 2014
2 Geltungsbereich alle ArbeitnehmerInnen, die unter den Manteltarifvertrag fallen, nach sechs Monaten Beschäftigung (nicht: Azubis, Geringfügige, Außertarifliche) Anspruch für Unbefristete, fakultativ für Befristete ( Kann -Bestimmung in 2 Absatz 1 Satz 2) ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 2
3 Allgemeines Abschluss eines Tarifvertrags zu Langzeitkonten und Demografie Inkrafttreten: 1. Januar 2014 Ziele: alters- und alternsgerechte Arbeitszeitgestaltung, gleitender Übergang in den Ruhestand, berufliche Qualifizierung ersetzt den bisherigen 14 und Teile von 15 TV UK ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 3
4 Kernbestimmungen 2 Absatz 2: Die Arbeitnehmerin kann in das Langzeitkonto Arbeitsentgeltbestandteile in Wertguthaben im Sinne des 7 b des SGB IV einbringen und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt abrufen. Die Konten werden ausschließlich in Geldwerten geführt. Diese Geldwerte werden vom Arbeitgeber durch Kapitalanlagen rückgedeckt. 2 Absatz 3: In das Langzeitkonto können Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Geldwerte) und geleistete Arbeitszeiten (Zeitwerte) eingebracht werden. Zeitwerte werden in Geldwerte umgewandelt. Sicherung der Werte durch Treuhänder. ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 4
5 AkteurInnen ArbeitnehmerIn: beantragt Abschluss einer Ansparvereinbarung Arbeitgeber: berät und schließt Ansparvereinbarung Administrator : stellt Ansparrechner zur Verfügung und berät über Versicherungsprodukt etc. Rückdecker (Versicherung): schließt Versicherungsvertrag mit Arbeitgeber (versicherte Person: ArbeitnehmerIn) Treuhänder: passt auf und gibt frei ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 5
6 Systematik ZeitWertKonten ArbeitnehmerIn Arbeitgeber Kapitalanlage Zeit- oder Geldanteile Einrichtung XY Versicherung/ (Depot-)Bank Stamm- /Beitragsdaten Orders Mitarbeiterin - Kontoauszug Liquiditätsbedarf Reporting Reporting Abrechnung Freigabe für Auszahlung Administrator Treuhänder permanente Überwachung ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 6
7 3 Beratung ArbeitnehmerIn hat Anspruch auf Beratung beim Arbeitgeber und beim Administrator; erhält Auflistung der beizubringenden Unterlagen (z. B. Rentenauskunft) Beteiligungsrecht des Personalrats muss Beratungsprotokoll im Hinblick auf die Versicherung beibringen ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 7
8 6 Ansparvereinbarung Ansparvereinbarung zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn -> Antrag spätestens zwei Monate vor Einrichtung des Lanzeitkontos (incl. Antragsunterlagen, Beratungsprotokoll ArbeitnehmerIn erhält Liste) regelmäßige (monatliche oder jährliche) Einbringungen sind erforderlich (mindestens 50 Euro/Monat, 300 Euro/Jahr) einmalige Zahlungen sind möglich Festlegung für mindestens ein Jahr ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 8
9 7 Aufbau des Wertguthabens nur zukünftige Entgeltbestandteile Gehaltsbestandteile (maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts der letzten zwölf Monate, Jubiläumsgeld, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen etc.) projektbezogene gekaufte Arbeitszeit Startgutschrift aus Arbeitszeitkonto innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Tarifvertrags; Stichtag des Wertguthabens: 30. September 2013) o ansonsten kein Überlauf aus Arbeitszeitkonto (auch nicht Zuschläge) o abschließende Aufzählung ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 9
10 4 und 5 - Anlagen Anlage in Versicherungsvertrag (Werterhaltungsgarantie) Einbringung des Geldes zuzüglich Arbeitgeber-Beiträge; separate Konten Verbeitragung und Versteuerung erst bei Entnahme (Ausnahme: VBL) Entnahme zu den dann geltenden Konditionen; Zinserträge gehen zugunsten der ArbeitnehmerInnen ArbeitnehmerIn erhält einmal pro Jahr Kontoauszug ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 10
11 Verwendung Pflege von Angehörigen Weiterbildung / Qualifizierung Sabbatjahr Kinderbetreuung Freistellung vor Rente ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 11
12 9 Aufbau des Wertguthabens Mindestdauer der Freistellung: ein Monat (Abweichung bei Sabbatical); Freistellungsmöglichkeiten (abschließend): Teilzeit im Alter vor Rente (gleitender Übergang in den Ruhestand) vorzeitiger Ruhestand (vollständige Freistellung) Familienpflege, Elternzeit (auch mit Teilzeit) Qualifizierung, Weiterbildung (auch mit Teilzeit) mit Zustimmung des Arbeitgebers: Sabbatical (mindestens drei, maximal sechs Monate) ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 12
13 10 Freistellungsvereinbarung Antragsfrist: je nach gesetzlicher oder tarifvertraglicher Frist, ansonsten mindestens sechs Monate vor Freistellung Freistellungsdauer und -beginn müssen die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigen Ablehnung aus betrieblichen Gründen bei Blockfreistellung vor vorgezogenem Ruhestand andere Tatbestände: Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen Zustimmungserfordernis bei Sabbatical flexibel in Zeit und Geld -> Teilfreistellung und/oder Teilgeld ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 13
14 11 Entgelt während der Freistellung: festes monatliches Entgelt (> 70 Prozent oder < = 130 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelts der vergangenen zwölf Kalendermonate) es handelt sich um das reduzierte Entgelt während Freistellung keine Jahressonderzahlung ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 14
15 Entgelt während der Freistellung festes regelmäßiges monatliches Entgelt aus Konto Abweichung 30 Prozent (vom vorherigen Brutto innerhalb der Ansparphase) z. B spare 10 % = 300 Auszahlung % oder % maximal min. ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 15
16 ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 16
17 14 Störfälle Auflösung des Wertguthabens unter Treuhandaufsicht; Sozialversicherungsbeiträge nach SV-Luft bei Arbeitgeberwechsel kann Wertguthaben auf neuen Arbeitgeber übertragen werden eventuell Übertragung auf Deutsche Rentenversicherung Bund ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 17
18 Demografiefonds Anschubfinanzierung durch Arbeitgeber - für alle vier Unikliniken - ca. 3,7 Millionen ab April regelmäßiger Betrag - festgelegt bei Entgelttarifverhandlungen Demografiefonds ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 18
19 22 rentennahe Jahrgänge so genannte rentennahe Jahrgänge (Renteneintritt bis spätestens 1. April 2018) erhalten einen Zuschuss in Höhe von Euro bis Euro im Einzelnen bei Renteneintritt bis einschließlich: 1. April 2016: Euro 1. April 2017: Euro 1. April 2018: Euro ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 19
20 22 rentennahe Jahrgänge Voraussetzungen: Antrag einschließlich Rentenversicherungsauskunft zwischen 1. Dezember 2013 und 28. Februar 2014 Einrichtung eines Langzeitkontos; Anspar- und Freistellungsvereinbarung mit Beginn 1. April 2014 spätester Renteneintritt 1. April 2018 Freistellung vor Ruhestand von mindestens 6 und höchstens 24 Monaten am Stichtag 31. März 2014 mindestens sechs Jahre Beschäftigungszeit ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 20
21 22 rentennahe Jahrgänge Kürzung des Zuschusses bei Teilzeit Entgelt während Freistellung: > 70 Prozent oder <= 100 Prozent Mindestsparbeiträge: 10 bis 25 Prozent (je nach Eingruppierung) des durchschnittlichen monatlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der letzten zwölfkalendermonate ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 21
22 Demografiefonds bis E 4 10 Prozent bis E 9 b 15 Prozent bis E Prozent Mindestsparbetrag (15 %) Langzeitkonto ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 22
23 Demografiefonds Fonds maximal Demografiefonds Langzeitkont o ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 23
24 Entgelt während der Freistellung Entgelt mindestens 6 Monate, höchstens 24 Monate Freistellung max % min. ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 24
25 23 renten mittel nahe Jahrgänge Jahrgänge mit Renteneintritt zwischen 1. Mai 2018 und 1. April 2024 erhalten für die maximale Dauer von zwei Jahren monatlich 500 Euro Voraussetzungen: mindestens 70 Prozent des Freistellungsentgelts müssen selber angespart werden Freistellung vor dem Ruhestand von mindestens sechs Monaten Antrag auf Freistellung vom 1. Januar bis 31. März des Vor-Vorjahres bei Antragstellung mindestens sechs Jahre Beschäftigungszeit ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 25
26 Demografiefonds Auszahlungszusagen hängen vom Füllzustand ab Demografiekommission (je drei Mitglieder Arbeitgeber/ver.di) kontrolliert Zuflüsse in den Fonds und die Entnahme entscheidet über Auswahlkriterien, wenn mehr Anträge gestellt werden als Mittel zur Verfügung stehen Verhandlungszusage für Superlangläufer (ab 1. April 2024 in Rente) Demografi e Fonds ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 26
27 Sonstiges Rente nach 2024: Verhandlung ab 2019 Laufzeit: zehn Jahre Überprüfungsklausel nach zwei Jahren ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg/FB 3 27
Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile
Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine Kinder
MehrLangzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile
Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt zu sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine
Mehrzu Langzeitkonten und Demografie für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm
Tarifvertrag vom 1. Oktober 2013 zu Langzeitkonten und Demografie für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-LZK/D) gültig ab 1. Januar 2014 Zwischen
MehrAktive Arbeitsphase. Grundmodell Altersteilzeit mit Zeitwertkonten. ver.di FB 10 SAT Tarifvertrag 160 Zeitwertkonten
Grundmodell Altersteilzeit mit Sie arbeiten die Hälfte ihrer arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit. Versteuerung und fällige Sozialabgaben des Guthabens. Sie arbeiten entsprechend Ihres Arbeitsvertrages
MehrIHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber
IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber DAS PRINZIP IST EINFACH: AUS GELD WIRD FREIZEIT! Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen ein ZeitWertKontenmodell an. Das bedeutet
MehrIHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber
IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber DAS PRINZIP IST EINFACH: AUS GELD WIRD FREIZEIT! Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen ein ZeitWertKontenmodell an. Das bedeutet
MehrEndlich Zeit für Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung Wie geht das?
Endlich Zeit für Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung Wie geht das? Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten gestalten Zeitwertkonten und Altersteilzeit bei der Deutschen Post AG Berlin, den 21.10.2014
MehrHBS-Fachtagung 30./31. Januar 2014, Hannover. Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert?
HBS-Fachtagung 30./31. Januar 2014, Hannover Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert? Die Zeiten ändern sich Zeiten im Lebensverlauf Petra Ganser Arbeitszeitpolitische Initiative von ver.di Ausstiege
MehrUmsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie
Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und
MehrFür alle, die schon früher die Füße hochlegen möchten.
Arbeitnehmer-Info: Flexible Zeitwertkontenmodelle. Für alle, die schon früher die Füße hochlegen möchten. Allianz ZeitWertkonten mit Garantie: früher in den Ruhestand, flexibel arbeiten. Allianz Lebensversicherungs-AG
MehrGestaltung von Lebensarbeitszeit bei RENOLIT SE (Praxisbeispiel)
Gestaltung von Lebensarbeitszeit bei RENOLIT SE (Praxisbeispiel) Agenda Vorstellung Hintergrund Herausforderung Lösungsansatz Langzeitkonten o Wie funktioniert das Langzeitkonto? o Einbringungsmöglichkeiten
MehrZeitWertKonten = Zeit für Flexibilität Bleiben Sie für Ihre Mitarbeitenden attraktiv und schaffen Sie ihnen Freiräume für die Zukunft
ZeitWertKonten = Zeit für Flexibilität Bleiben Sie für Ihre Mitarbeitenden attraktiv und schaffen Sie ihnen Freiräume für die Zukunft Ein Zukunftsmodell im Diakonieverbund Schweicheln e.v. in Zusammenarbeit
MehrDienstvereinbarung zur Einführung eines Langzeitkontos (gem. 10 Abs. 5 KAVO EKD-Ost) zwischen. und Mitarbeitervertretung
Anlage Langzeitkonto Langzeitkonto 4.71.2 Dienstvereinbarung zur Einführung eines Langzeitkontos (gem. 10 Abs. 5 KAVO EKD-Ost) zwischen Anlage Langzeitkonto nachfolgend: Dienstgeber und Mitarbeitervertretung
MehrZeitwertkonten bei Schunk. Herausforderungen und Perspektiven
Zeitwertkonten bei Schunk Herausforderungen und Perspektiven Agenda Zeitwertkonten bei Schunk Hintergrund Allgemeine Informationen Aktuelle Zahlen Ausblick und Benefits 29.09.2014 Friedrich// Zeitwertkonten
MehrT a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK)
T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK) vom 15. Dezember 2005 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung
MehrLebensarbeitszeitguthaben
Online-Präsentation Pä ti Lebensarbeitszeitguthaben Online-Präsentation Lebensarbeitszeitguthaben Arbeitszeitkonten im Überblick Online-Präsentation Lebensarbeitszeitguthaben Lebensarbeitszeit guthaben
MehrEinmal Freizeit abheben, bitte!
Einmal Freizeit abheben, bitte! Mehr Freiheit bei der Lebensplanung mit dem Instrument Langzeitkonto www.wertguthabenfonds.de Inhalt Das Arbeitsleben aktiv gestalten............. 3 Das Langzeitkonto: Für
MehrGeschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Dirk Blens, Rechtsreferent Stand: 03.02.12 Sabbatjahr Ein Sabbatjahr verschafft
MehrNordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN
Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 524 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie: Arbeiter Angestellte Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 13.12.2000 gültig ab: 01.01.2001 kündbar zum: 31.12.2007 TARIFVERTRAG
MehrWie viel Arbeit ist gesund?
Wie viel Arbeit ist gesund? Fitness 4.0 und die Zukunft der Arbeitswelt 4. Arbeitszeitkonferenz 31. März bis 1. April 2017 Zinzendorfhaus, Neudietendorf bei Erfurt Frank Günther Landesfachgruppenleiter
MehrGleichstellungstagung des WSI Zeit und Geld für eine fürsorglich Praxis! Gender und Sorgearbeit im Lebensverlauf
Gleichstellungstagung des WSI Zeit und Geld für eine fürsorglich Praxis! Gender und Sorgearbeit im Lebensverlauf Zeitwertkonto im Tarifvertrag bei der Deutschen Post AG Berlin, den 26.9.2013 Boris Kusserow,
Mehrvom 28. September 2011 Zwischen Präambel
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L) vom 28. September 2011 Zwischen der Bundesrepublik
MehrTARIFVERTRAG ÜBER JAHRESSONDERZAHLUNGEN. 1 Geltungsbereich
JSZ 1, 2 Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e.v. Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e.v., Albstadt, und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung,
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrTarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Bayern
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Bayern vom 10. April 2003 Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
MehrZeit für Flexibilität Vorstellung ZeitWertKonto
Zeit für Flexibilität Vorstellung ZeitWertKonto Informationsveranstaltung für ein innovatives Arbeitszeitmodell der St. Josef ggmbh Stuttgart, den 20.11.2012 Seite 1 ECCLESIA 20.11.2012 Ihr Referent stellt
MehrBetriebliche Zeitwertkonten
PERSONAL INFO TOP Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis Bearbeitet von Katrin Kümmerle, Andreas Buttler, Markus Keller 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 242 S. Paperback ISBN
MehrTagung von DGB und ver.di Arbeit und Leben im Lebensverlauf am 18. Juni AG 5 Work-Life Balance in der Tarifpolitk
Tagung von DGB und ver.di Arbeit und Leben im Lebensverlauf am 18. Juni 2012 AG 5 Work-Life Balance in der Tarifpolitk Die Zeiten ändern sich Zeiten im Lebensverlauf Petra Ganser & Sylvia Skrabs Arbeitszeitpolitische
MehrTarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen
für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrArbeitszeitkonten. zur Unterstützung betrieblicher und individueller Flexibilität. Dipl.-Psych. Corinna Jaeger Düsseldorf,
Arbeitszeitkonten zur Unterstützung betrieblicher und individueller Flexibilität Dipl.-Psych. Corinna Jaeger Düsseldorf, 16.06.2016 Foto: Kzenon /Fotolia.com Unsere Mission Wir sind das Forschungsinstitut
MehrTarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013
Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) - einerseits - und der Gewerkschaft Kirche und Diakonie
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
Mehrvom 27. November 2013
Tarifeinigung zu den Eckpunkten eines Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für Lehrkräfte an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Freistaates Sachsen im Geschäftsbereich
MehrEinführung und Gestaltung in der Praxis. von. Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung. und
Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis von Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung und Markus Keller Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) febs Consulting
MehrTarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung
Tarifvertrag vom 1. Juli 018 über die Entgelterhöhung 018/019 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 018/019) gültig ab 1. Mai 018 Zwischen Arbeitgeberverband
MehrWirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut Gleichstellungstagung September
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut Gleichstellungstagung 2013 26. September B BRAUN im Überblick Hospital Care Aktiengesellschaft in Familienbesitz Geschäftszahlen Aesculap OPM B. Braun
MehrRahmen-Tarifvertrag für Langzeitkonten (TV LZK) vom wird folgender Tarifvertrag zur Einführung von Langzeitkonten geschlossen: Präambel
Seite 1 von 7 Rahmen-Tarifvertrag für Langzeitkonten (TV LZK) vom Zwischen der TÜV SÜD AG, München und den in 1 genannten Konzerngesellschaften - einerseits und der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
MehrRundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 19 vom 26. März 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrLebensarbeitszeitkonten. Ziele und Nutzen. Lebensarbeitszeitkonten
Lebensarbeitszeitkonten Die steigende Lebenserwartung wird zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit führen. Aus Sicht des Arbeitnehmers hängt die individuelle Lebensarbeitszeit von der persönlichen
MehrARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag. Der/die Arbeitnehmer/in wird mit Wirkung vom
ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber/in - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1 Einstellung Der/die
MehrRegelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen
Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten Aktenzeichen:
MehrAltersteilzeitordnung
Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung
MehrTarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 20. März 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Januar
MehrMittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit
Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition
Mehrweitere Entgeltleistungen
weitere Entgeltleistungen 22 Jahressonderzahlung 23 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung 24 Entgelt im Krankheitsfall 25 Vermögenswirksame Leistungen 26 Jubiläumszuwendung 27 Sterbegeld 28 Berechnung
MehrIG Metall macht Tarifpolitik für Ingenieure/innen. Hochflexibel Lebensarbeitszeit gestalten! Krisensicher!
IG Metall macht Tarifpolitik IG mit Metall und für macht Ingenieure/innen Tarifpolitik für Ingenieure/innen Hochflexibel Lebensarbeitszeit gestalten! Krisensicher! Ergänzungs-Tarifvertrag der IG Metall
MehrArbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)
Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA 4.13.12 Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Vom 26. Februar 1998 (ABl. EKD 1998 S. 158) zuletzt geändert
MehrEinführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018
Einführung in die AVO-drs Regionaltage 2018 Wo findet sich die (aktuelle Version der) AVO-drs? Startseite drs.de Startseite drs.de ganz unten Link zu KODA-drs.de - Beschlüsse nach unten scrollen voilà
MehrFachtagung Demografie Arbeitsfähigkeit und Altersübergang
Fachtagung Demografie Arbeitsfähigkeit und Altersübergang Altersübergang bei der Deutschen Post AG Den demografischen Wandel tarifvertraglich gestaltet Kassel, 25. Mai 2016 Stephan Teuscher, Bereichsleiter
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8. April 2008 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.
MehrBei uns stimmt die Chemie. Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie
Bei uns stimmt die Chemie Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Investition in die Zukunft Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Demografiebetrag Mit dem Tarifabschluss 2015 in der chemischen
MehrBei uns stimmt die Chemie. Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie
Bei uns stimmt die Chemie Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Investition in die Zukunft Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Demografiebetrag Mit dem Tarifabschluss 2015 in der chemischen
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrGliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg
Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien
MehrLUST AUF (WEITER-) BILDUNG DIE BILDUNGSTEILZEIT MACHT`S MÖGLICH! DIE ARBEITSZEITKAMPAGNE DER IG METALL
LUST AUF (WEITER-) BILDUNG DIE BILDUNGSTEILZEIT MACHT`S MÖGLICH! DIE ARBEITSZEITKAMPAGNE DER IG METALL LEBENSLANGES LERNEN INTERESSE AN WEITERBILDUNG? Bildung und Weiterbildung sind wichtig für das gesamte
MehrAnlage 8 TV-L-AnwBeschl Arbeitsrechtliche Regelung zur Vereinbarung von Zeitwertkonten
Regelung zur Vereinbarung von Zeitwerkonten VereinbZeitwertkonten 520g Anlage 8 TV-L-AnwBeschl Arbeitsrechtliche Regelung zur Vereinbarung von Zeitwertkonten vom 28. September 2017 Teil I: Konzeption der
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
MehrFAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal
FAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal 1. Für wen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (Arbeitgeber, Arbeitnehmer)?
MehrBundesfachbereich Boris Kusserow
Arbeitszeitkonferenz Gute Arbeit Gutes Leben: Arbeit fair teilen! Generationenvertrag DPAG Kombimodell Altersteilzeit-Zeitwertkonto Hannover, den 6. Juli 2012 1 Boris Kusserow Anhebung der Rentenaltersgrenzen
Mehr6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001
6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010
MehrNordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum:
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 637 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie Arbeiter, Angestellte Auszubildende Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 21.09.2006 gültig ab: 01.11.2006 kündbar
MehrDie schlaue Art sich Zeit zu nehmen. Zeitwertkonten die rechtlichen Grundlagen. Allianz Lebensversicherungs AG Carolin Romer, 09/2017
Die schlaue Art sich Zeit zu nehmen die rechtlichen Grundlagen Allianz Lebensversicherungs AG Carolin Romer, 09/2017 Inhalt 1 Motive 2 Funktionsweise von Wertkonten 3 Rechtliche Anforderungen: sozialversicherungsrechtliche
MehrChemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein
Chemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein 15./16. April 2008 Abteilung Tarifpolitik 1 Tarifpaket 2008 2008: 4,4 % plus 0,5 % Einmalzahlung 2009: 3,3 Prozent mehr Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
MehrTARIFVERTRAG zur Entgeltumwandlung vom 21. Oktober 2003
Stand: Oktober 2011 Seite 1 Neuauflage 2017 TARIFVERTRAG zur Entgeltumwandlung vom 21. Oktober 2003 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 12. Oktober 2011 Zwischen Arbeitsrechtlicher Vereinigung
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai Zwischen. und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
Mehrf l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r
Lebens- arbeits- f l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r zeit- konto Zeit wird mehr wert Das LAZ-Modell m e h r F r e i h e i t, m e h r L e b e n s q u a l i t ä t i m A l t e r! Wünschen Sie
MehrPosition. Attraktivität von Wertguthaben stärken. Stand: Juni 2016
Position Attraktivität von Wertguthaben Stand: Juni 2016 www.vbw-bayern.de Position Attraktivität von Wertguthaben Vorwort Vorwort Moderne Lebensarbeitszeitgestaltung ermöglichen Position Attraktivität
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003
Stand: 18.02.2003 14.30 Uhr Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrArbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str. 7 50968 Köln 0221 / 93 46 140 Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
MehrDienstleistungsspektrum
Dienstleistungsspektrum AGENDA Wer sind wir? Unsere Dienstleistungen Das Verwaltungssystem Kosten / Honorare 2 Wer wir sind Sauer Holding GmbH (Ehrenpräsident der BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2. vom 12. März zum
Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März 2003 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002 - Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) Zwischen
MehrVereinbarung. zur Änderung der Gesamtbetriebsvereinbarung Langzeitkonto für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter vom 19.
Vereinbarung zur Änderung der Gesamtbetriebsvereinbarung Langzeitkonto für Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter vom 19. September 2007 ( Änderungsvereinbarung BAYER Nr. 3") Die Unternehmensleitung
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrTARIFVERTRAG. Verband der Textilindustrie von Hessen und Rheinland-Pfalz e. V., Friedrich-Ebert-Straße 11-13, 6730 Neustadt,
TARIFVERTRAG über Jahressonderzahlung der Textilindustrie Hessen und Rheinland-Pfalz Zwischen dem Verband der Textilindustrie von Hessen und Rheinland-Pfalz e. V., Friedrich-Ebert-Straße 11-13, 6730 Neustadt,
MehrRundschreiben 10/2004
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 01.10.2004 050 Rundschreiben 10/2004 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum KTD vom 12. August 2004 (Anlage) Die Tarifvertragsparteien
Mehr43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg
43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand: 19.05.2016 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrTarifvertrag Entgeltumwandlung 2003
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung 2003 Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-Württemberg Abschluss: 01.10.2003 Gültig ab:
MehrÄNDERUNGSTARIFVERTRAG NR. 1
ÄNDERUNGSTARIFVERTRAG NR. 1 ZUM TARIFVERTRAG FÜR ÄRZTE DER REHAKLINIKEN DER EHEMALIGEN DAMP GRUPPE (NACHFOLGEND TV-ÄRZTE REHAKLINIKEN DER EHEMALIGEN DAMP GRUPPE GENANNT) VOM 28. JANUAR 2013 ZWISCHEN DER
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst vom 18. Februar 2003 mit der Richtlinie der Arbeitgeber vom 15. Juli 2011 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrAntonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand
Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
MehrDemografie-Tarifvertrag (D-TV)
Demografie-Tarifvertrag (D-TV) Der Tarifgruppe Energie im AVE 1.Arbeitsprämissen 2.Demografie-Tarifvertrag 09.03.2017 Kurztitel 2 1.Arbeitsprämissen 2. Demografie-Tarifvertrag 09.03.2017 Kurztitel 3 Arbeitsprämissen
Mehr