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1 Mehr als 1500 Unterschriften sprechen eine deutliche Sprache! RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung WIR FORDERN: FÖRDERUNG FÜR ALLE KINDER Anfang November 2015 gab es mehr als 8000 Flüchtlingskinder in Österreichs Schulen, mehr als 6500 davon in den Pflichtschulen. 75 Mio. Euro stehen für Flüchtlinge aus dem Integrationsfond zur Verfügung - für den Schulbereich wären laut Bildungsministerin ca. 25 Mio. Euro nötig, vorgesehen ist dafür allerdings nichts! Dass das Geld für die Bereiche Sicherheit (Exekutive, Bundesheer) dringend gebraucht wird, ist uns allen verständlich. Dass es aber auch in den betroffenen Schulen zu teilweise untragbaren Situationen kommt, ist der Bevölkerung schon nicht mehr so leicht zu erklären. Unfassbare Tragödien sind mit vielen dieser Flüchtlingsschicksale verbunden. Unvorstellbar, was diese Menschen teilweise erlebt um nicht zu sagen überlebt haben. Bei allem Verständnis für die oft ausweglose Situation dieser Menschen wollen wir uns aber den Blick auf unsere Kinder nicht verwehren lassen. Auch wenn es unseren Kindern grundsätzlich an nichts mangelt, wenn es aber um die rein schulische Förderung geht, so kann es nur recht und billig sein, auch für die Kinder in der sogenannten Regelschule zusätzliche, weil eben bitter notwendige Förderungen zu fordern. Am Geld kann es nicht liegen, wenn man den Informationen der Tiroler Tageszeitung glauben darf: Im Dezember-Landtag werden darüber hinaus 3,4 Millionen Euro hauptsächlich für Integrationsmaßnahmen beschlossen. 1,3 Millionen fließen in Deutschkurse, mit Euro finanziert das Land Stützkräfte in Schulen für Flüchtlingskinder. So lobenswert die Maßnahmen des Landes Tirol auch sind, zuständig ist aber der Bund. Auch die zusätzlichen 35 Dienstposten, die das Land Tirol zur Verfügung stellt, helfen uns in den Schulen sehr, müssen aber letztlich vom Land finanziert werden. Und so ist es leider auch im Regelschulwesen. Der Bund hält sich vornehm zurück und die Länder finanzieren! Mittlerweile bedauern zumindest die Bildungs und die Innenministerin das Fehlen von entsprechenden Ressourcen. Geholfen ist damit aber niemandem! Außergewöhnliche Probleme erfordern außergewöhnliche Lösungen dieser Sager wird in solchen Zeiten gerne verwendet. Er darf allerdings nicht so interpretiert werden, dass normale Probleme kein Recht auf Lösungen haben. Seit Beginn der Verhandlungen zum neuen Lehrerdienstrecht haben wir die Forderung nach mehr Unterstützungspersonal erhoben, seit Jahren verweisen wir auf das Missverhältnis zwischen den im Finanzausgleich festgelegten Maßzahlen (Lehrer- Schüler-Verhältnis) und der Realität und seit Jahren passiert leider nichts! Der Weihnachtswunsch von mehr als 1500 Tiroler Lehrerinnen und Lehrern an das bildungsministerielle Christkindl lautet: Bitte mach es möglich, dass wir ALLE uns anvertrauten Kinder entsprechend fördern können! Aus dem Inhalt: Personalvertretung: Schreiben des Zentralausschusses zum Thema Sonderferien S 2 / Antwort der Abteilung Bildung S 3 / Bestellung von Schulleitungen S 5 / Bedienstetenschutz - mcb S 6 Gewerkschaft: Mehr als 1500 Unterschriften S 1 / Achtung vor Fairsicherungsdienst! S 3 / Rechtsschutz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst S 4 / Osterreise nach Malta S 5 / Büro-Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien S 6 Rundschreiben vom 16. Dezember 2015

2 RS / 16. Dezember 2015 Seite 2 Schreiben des Zentralausschusses zum Thema Sonderferien Massive Irritationen bei Schulleiterinnen und Schulleitern, aber auch bei Kolleginnen und Kollegen löste die Neuregelung zum Thema Sonderferien vom 19. Oktober 2015 aus. Nachdem wir schon im Rundschreiben die Problematik der Autonomie zu beleuchten versucht haben, war das Rundschreiben Sonderferien Begrenzung der Anzahl der durchgehend schulfreien Tage auch für den Zentralausschuss Anlass, folgendes Schreiben an die zuständige Abteilung Bildung zu übermitteln: Sehr geehrte Damen und Herren! In Bezug auf das Schuldrundschreiben 72/195 Sonderferien - Begrenzung der Anzahl der durchgehend schulfreien Tage hat der Zentralausschuss in seiner 5. Sitzung beschlossen, folgende Sachverhaltsdarstellung an Sie zu richten: Nach Ansicht des Zentralausschusses der Pflichtschullehrer/innen - Tirol widerspricht die Regelung den Grundsätzen der Schulautonomie. Schulautonome Sonderferien werden mit einer 2/3-Mehrheit sowohl der Eltern als auch der Lehrer/innen beschlossen und können daher auch nie ohne Zustimmung der Eltern herbeigeführt werden. Ein Versorgungsnotstand der Kinder ist durch das Einrichten von Sonderferien nicht gegeben, da durch diese autonome Regelung kein Öffnungstag mehr entsteht. Es ist ausschließlich eine Verschiebung der Öffnungstage. Des Weiteren scheinen die Schulaufsicht und Schulpsychologie in den verschiedenen Bundesländern in Bezug auf die pädagogischen Auswirkungen von Herbstferien offensichtlich gegensätzlicher Meinung zu sein. So wurden beispielsweise seitens des Landesschulrates für Vorarlberg für das Schuljahr 2014/2015 Herbstferien von Sa., , bis Mo., , verordnet. Vor allem in den touristischen Regionen Tirols sind für Eltern, die im Gastgewerbe tätig sind, Sonderferien außerhalb der Hauptsaison die einzige Möglichkeit gemeinsam mit ihren Kindern in den Urlaub fahren zu können. Genau aus diesem Grund werden Sonderferien oftmals gerade von Elternseite gewünscht. Unsere Kritik richtet sich zudem gegen den Zeitpunkt des Rundschreibens. In nicht wenigen Tiroler Schulen werden die schulautonomen Regelungen für das Folgeschuljahr bereits im ersten Schulforum des laufenden Schuljahres beschlossen. Es bleibt nun die unangenehme Pflicht der Schulleiter/innen, den Mitgliedern des Schulforums zu erklären, dass der bereits gefasste Beschluss nichtig und eine neue Regelung zu beschließen ist. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Schulautonomie nicht nur seitens der Lehrer/innen und Direktor/innen, sondern auch seitens der Eltern in Frage gestellt wird. Deswegen ersucht der Zentralausschuss um die Rücknahme dieser Weisung und regt an, künftig derartige Regelungen den Verantwortlichen frühzeitig zur Kenntnis zu bringen. Verteiler: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung, zh Herrn Abteilungsvorstand HR Dr. Paul Gappmaier, per bildung@tirol.gv.at und paul.gappmaier@tirol.gv.at Amt der Tiroler Landesregierung, zh Frau LRin Dr. Beate Palfrader, per buero.lr.palfrader@tirol.gv.at und beate.palfrader@tirol.gv.at Mit freundlichen Grüßen Für den Zentralausschuss: Gerhard Schatz Vorsitzender unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch

3 RS / 16. Dezember 2015 Seite 3 Antwort der Abteilung Bildung Hier die Antwort der Abteilung Bildung auf das Schreiben des Zentralausschusses: Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne auch im Namen von Frau Landesrätin Dr. Palfrader beantworte. Mir ist bewusst, dass das Thema Sonderferien polarisiert. Gerade in den stark touristisch geprägten Regionen Tirols besteht vielfach ein verständliches Interesse an Ferien in der Zwischensaison. Sie stellen zutreffend fest, dass die Zahl der Öffnungstage (durch die Einbringung) gleich bleibt. Daraus kann allerdings nicht automatisch abgeleitet werden, dass die Betreuungssituation für viele berufstätige Eltern gelöst wäre, zumal die Einbringung zumeist zu einem von den Sonderferien deutlich versetzten Zeitpunkt erfolgt und somit unterschiedliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Urlaub bzw. die Organisation einer Betreuung gegeben sein können. Diese Problematik kann bei Familien mit mehreren Kindern verschärft werden, wenn die Kinder unterschiedliche Schulen bzw. Schularten mit abweichenden Ferienregelungen besuchen. Eine faire Lösung für alle kann daher nur durch einen festgelegten Rahmen erzielt werden, der einen bestmöglichen Interessensausgleich bietet. Dies wird einerseits dadurch gewährleistet, dass Verordnungen über Sonderferien nur erlassen werden, wenn sich eine qualifizierte 2/3-Mehrheit im Schulforum dafür ausspricht. Zudem bestehen Vorgaben dahingehend, dass Sonderferien bei Schulen mit gleichem Einzugsgebiet zu koordinieren sind. Andererseits darf auch nicht übersehen werden, dass der Gesetzgeber bei der Einführung der Sonderferien aus guten Gründen eine Woche Ferien, nicht aber eine weitere Ausdehnung dieses Zeitraumes, ermöglichen wollte. Diese Zielsetzung wird mit der gegenständlichen Begrenzung präzisiert. Zu Ihrer Kritik am Zeitpunkt der Aussendung des Schulrundschreibens darf ich festhalten, dass erst bei Einlangen der ersten Schulforumsbeschlüsse klar wurde, dass offenbar viele Schulen die sich im Herbst 2016 ergebende Konstellation für besonders lange Herbstferien nützen wollten. Die Landesschulinspektoren und die Pflichtschulinspektoren aller Bildungsregionen sind sich einig, dass zu lange Sonderferien auch aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll sind. Aus diesen Gründen ersuche ich um Verständnis für die zusätzliche Regelung und bitte Sie, diese Erwägungen entsprechend zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang darf ich abschließend bemerken, dass Sonderferien gesetzlich gesehen nicht Gegenstand der Schulautonomie, sondern von der Landesregierung im Verordnungsweg festzulegen sind. Die gegenständliche Regelung kann deshalb nicht den Grundsätzen der Schulautonomie widersprechen. Die intensive Mitwirkung der Schulforen wurde im Interesse der Bürgerfreundlichkeit und der regionalen Flexibilität im Erlassweg (Nr. 76) verankert. Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung Dr. Paul Gappmaier Achtung vor Fairsicherungsdienst! Immer wieder tauchen an Schulen Angebote von verschiedenen Anbietern auf. Manchmal täuschen diese auch eine Verbindung mit der Gewerkschaft vor, um so leichter an die Kunden zu kommen. Die Fa. Fairsicherungsdienst wirbt mit der Überschrift Versicherungsdienst öffentlich Bediensteter, ist aber ein reines Versicherungsmaklerunternehmen. Ein Zusammenhang zur GÖD ist uns nicht bekannt! Wir stellen auf der nächsten Seite den GÖD-Rechtsschutz ausführlich dar. Daraus ist unschwer zu erkennen, dass Gewerkschaftsmitglieder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz ausreichend abgesichert sind. Sollten Sie zusätzliche Versicherungen benötigen, so können wir die Wiener Städtische Versicherung als jahrzehntelangen, verlässlichen Partner - vor allem in der Gesundheitsvorsorge - ruhigen Gewissens empfehlen. Unsere Verbindungen zur Landesdirektion Tirol sind so gut, dass wir auch in schwierigen Fällen immer wieder vermittelnd eingreifen können! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch

4 RS / 16. Dezember 2015 Seite 4 Rechtsschutz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Eine besondere Serviceleistung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für ihre Mitglieder ist der Rechtsschutz. Wer sechs Monate Mitglied ist und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag bezahlt, hat Anspruch auf den Rechtsschutz. Dieser erstreckt sich auf die Rechtsberatung, die Durchführung von Interventionen und die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden. Bei welchen juristischen Problemen kann ich den GÖD-Rechtschutz in Anspruch nehmen? GÖD-Mitglieder erhalten in allen Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehen, Rechtsschutz. Ausnahmen sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaftsmitgliedern hier wird grundsätzlich kein Rechtsschutz gewährt. Ich bin doch schon versichert. Wofür soll das gut sein? Die GÖD bietet ihren Mitgliedern einen speziell auf die Anforderungen des Öffentlichen Diensts zugeschnittenen Rechtschutz. Schließlich lassen sich leider nicht alle Auseinandersetzungen und Konflikte im Guten lösen und so kann es passieren, dass Lehrer/innen den Rechtsweg beschreiten müssen, wenn sie sich z.b. gegen Beschuldigungen von Seiten der Eltern wehren müssen. Wann kann ich den GÖD-Rechtsschutz in Anspruch nehmen? Für Auskünfte und Beratungen stehen die Jurist/innen der GÖD ab dem Beitritt zur Verfügung. Nach sechsmonatiger Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) kann der GÖD-Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Rechtsschutzfall nicht vor dieser Frist entstanden ist. An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden? Zuerst setzen Sie sich mit Ihren Gewerkschaftsvertreter/innen (GBA) in Verbindung. Von ihnen bekommen Sie ein Rechtsschutzansuchen, das Sie ausgefüllt an die Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol, Südtiroler Platz 14-16, 6020 Innsbruck schicken. Sie können das Rechtsschutzansuchen auch von unserer Homepage ( herunterladen. Ganz wichtig ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, sowie eine kurze Darstellung Ihres Falles (Sachverhaltsdarstellung) auf höchstens einer halben DIN-A4-Seite, in der Sie erklären, was passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Ihr Ansuchen wird in der Regel vom Vorsitzenden der Landesvertretung befürwortet und dann an die GÖD-Zentrale weitergeleitet, wo entschieden wird, ob Ihnen Rechtsschutz gewährt wird. Eine Juristin bzw. ein Jurist der GÖD-Rechtsabteilung nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Was muss ich dafür bezahlen? Gar nichts oder einen Teil der Kosten, das liegt in Ihrer Hand: Nachdem Ihr Rechtsschutzansuchen bewilligt worden ist, können Sie wählen, ob Sie einen von der GÖD vermittelten Vertrauensanwalt oder einen selbst gewählten Anwalt mit dem Fall betrauen wollen. Entscheiden Sie sich für einen GÖD-Vertrauensanwalt, ist der Rechtsschutz zur Gänze kostenlos. Wenn Sie sich lieber von einem selbst gewählten Anwalt vertreten lassen möchten, nehmen Sie bitte unbedingt vorher mit uns Kontakt auf. In solchen Fällen wird nur ein Beitrag der GÖD geleistet, der nie die gesamten Kosten abdeckt! Übrigens: Selbst wenn ein Prozess ungünstig ausgeht, übernimmt der GÖD-Rechtsschutz allfällige Kosten. Dies können Rechtsanwaltskosten, die Kosten des Gegners, aber auch Sachverständigen- und Gerichtsgebühren sein. GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen. Weiterführende Informationen geben wir gerne auch telefonisch bzw. finden Sie im Rechtsschutzregulativ, das ebenso wie das Rechtsschutzansuchen auf unserer Homepage downloadbar ist! Eine zusätzliche private Rechtsschutzversicherung für den dienstlichen Bereich ist daher für Gewerkschaftsmitglieder nicht notwendig! mit einfach besser informiert

5 RS / 16. Dezember 2015 Seite 5 Bestellung von Schulleitungen Auf Grund von Informationen aus der Kollegenschaft erlauben wir uns einen kurzen Hinweis auf die Situation bei bzw. vor Leiterbestellungen. Ausschlaggebend für eine Bewerbung ist die Ausschreibung. Dort ist genau festgelegt, welche Eckdaten zu erfüllen sind: Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - pädagogisch-fachliche Kompetenz - Führungskompetenz - Organisationsfähigkeit - soziale Kompetenz / Persönlichkeitsmerkmale Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates ( ), Stück IV, Nr. 18 vom Grundsätzlich hat also jede/r Kollegin/Kollege das Recht, um eine Schulleitung anzusuchen. Das gilt sowohl für Vertragslehrer/innen als auch für pragmatisierte Kolleg/innen. Immer wieder erfahren wir allerdings, dass in wenigen Fällen von verschiedenen Seiten versucht wird, die Bewerbungen in eine bestimmte Richtung zu lenken. Wir stellen dazu klar, dass weder Bürgermeister noch Schulaufsicht oder Schulleiter eine Bewerbung verhindern können! Wir sind froh, dass in unserem Bundesland weder Parteibuch noch Verwandtschafts oder andere Naheverhältnisse ausschlaggebend für Leiterbestellungen sind! Osterreise nach Malta - Ausschreibung auf unserer Homepage

6 RS / 16. Dezember 2015 Seite 6 Bedienstetenschutz - mcb Die Lehrer/innengesundheit ist seit vielen Jahren ein zentrales Thema unserer Bemühungen. Die ständig ansteigenden Herausforderungen, die unser Beruf mit sich bringt, führen oftmals zu einer Mehrum nicht zu sagen Überbelastung unserer Kolleginnen und Kollegen. Dies zeigt uns nicht nur das Ergebnis der 2014 durchgeführten Belastungsstudie, sondern auch ein eindeutig zu verzeichnender Anstieg der Ausgaben unserer Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) in gewissen Bereichen. Dieses Problem wurde auch seitens des Dienstgebers erkannt. Durch den Erlass 101 wurden zahlreiche Maßnahmen in Bezug auf den Bedienstetenschutz eingeleitet. Neben Leistungen des Arbeitsmedizinischen Zentrums Hall i. T (AMZ) können auch Leistungen der Klinischen und Gesundheitspsychologischen Beratungs- und Koordinationsstellen des Landes in Anspruch genommen werden. Besonders hervorheben möchte ich aber das Angebot des mcb. Das mcb ist ein professioneller psychosozialer Dienstleister, welcher die Klient/innen in beruflichen, aber auch privaten und familiären Problemstellungen durch individuelles Coaching und individuelle Beratung unterstützt. Das Leistungsangebot erstreckt sich über Coaching (individuelle Betreuung von Klient/innen bei ihren aktuellen beruflichen Problemstellungen), über Individualtraining (Ausbau der Persönlichkeitskompetenzen durch individuelles Coaching unter Einbeziehung der persönlichen und beruflichen Biographie) bis hin zu Beratung (individuelle Betreuung von Klient/innen bei ihren aktuellen privaten Problemstellungen). Ein weiteres Service ist die monatliche Zusendung des mcb Newsletters. Dieser kann unter folgendem Link angefordert werden: Nähere Informationen sind unter verfügbar. Büro-Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien Unser Büro ist in den Weihnachtsferien grundsätzlich besetzt. Die freigestellten Personalvertreter sind jedoch auch Lehrer und deshalb nicht ständig im Büro. Wir versuchen jedoch dringende Fälle auch in den Ferien zu erledigen. Dazu wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (Frau Lisa Außerladscheider / ), sie wird mit den Personalvertretern dann Kontakt aufnehmen. Mails können immer an uns gerichtet werden - wir versuchen diese je nach Dringlichkeit auch in der Ferienzeit zu beantworten. Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und wünschen allen ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben. Für das Jahr 2016 wünschen wir viel Elan und Motivation, Kraft und vor allem Gesundheit. Die Herausforderungen für unseren Berufsstand werden sicherlich nicht geringer. Wenn wir gemeinsam die anstehenden Aufgaben zu bewältigen versuchen, wird das - wie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten - auch im Neuen Jahr gelingen! Frohe Weihnachten! Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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