RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung

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1 Wieder Pragmatisierungen gelungen! RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Auch heuer wieder konnte die Personalvertretung in konstruktiven Verhandlungen mit der Abteilung Bildung, in erster Linie aber auf Grund der Zustimmung von Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader die Verhandlungen über weitere Pragmatisierungen erfolgreich abschließen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen Vollbeschäftigung oder mindestens 50%ige Teilbeschäftigung werden mit folgende Lehrer/innengruppen zu den angegebenen Stichtagen ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen, also pragmatisiert: Lehrerinnen und Lehrer für VS, HS bzw. NMS und PTS mit Dienstantritt bis , Sonderpädagog/innen und ernannte Leiterinnen und Leiter mit Dienstantritt bis , LfWE mit Dienstantritt bis Die verschiedenen Stichtage hängen von den vorhandenen freien Planstellen ab und diese sind in den einzelnen Schul- bzw. Beschäftigungsarten unterschiedlich! Gerade im Hinblick auf den durch die Pragmatisierung gegebenen Vollbeschäftigungsanspruch ist bei den Lehrerinnen für Werkerziehung die Beschäftigungssituation in den einzelnen Bezirken besonders zu berücksichtigen und kann daher von den oben genannten Stichtagen abweichen! Was bedeutet Pragmatisierung überhaupt? Das vertragliche Dienstverhältnis ist ein privatrechtliches Dienstverhältnis zwischen Dienstgeber und Bedienstetem/r. Das Stundenausmaß kann frei vereinbart werden, ein Recht auf Vollbeschäftigung besteht nicht. Pragmatisierte Lehrer/innen haben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, welches sich durch die Unkündbarkeit und die Vollbeschäftigungsgarantie (nach der Definitivstellung, frühestens ein Jahr nach der Pragmatisierung) grundlegend vom vertraglichen Dienstverhältnis unterscheidet. Dadurch ist auch das Fehlen einer Abfertigung für pragmatische Lehrer/ innen zu erklären, weil diese ja unkündbar sind und nicht arbeitslos werden können. Neben der besseren sozialrechtlichen Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit mag auch die Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer/innen für viele ein Beweggrund sein, sich für die Pragmatisierung zu entscheiden, auch wenn Frauen in diesem Dienstverhältnis schon lange ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren hatten und so um einige Jahre länger im Dienst bleiben mussten als ihre vertraglichen Kolleginnen! Für alle, die einen ausführlicheren Vergleich der beiden Beschäftigungsverhältnisse haben wollen, empfehlen wir einen Blick auf unsere Homepage ( Dort ist eine leicht lesbare Gegenüberstellung beider Systeme zu finden, speziell für jene, die sich gerade dafür oder dagegen entscheiden sollen. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang bei Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader und beim Vorstand der Abteilung Bildung, Herrn HR Dr. Paul Gappmaier und seinen Mitarbeitern für die Unterstützung und die angenehme Zusammenarbeit. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der Tiroler Pflichtschullehrerschaft nicht nur für die positive Erledigung der Bereiche Pragmatisierung und Bedienstetenschutz bedanken, sondern auch für die Fortführung der Prämien im Zusammenhang mit der schulischen Tagesbetreuung! All diese Aktionen sind ein Zeichen der Wertschätzung der in diesen Bereichen tätigen Kolleginnen und Kollegen! Aus dem Inhalt: Personalvertretung: Wieder Pragmatisierungen gelungen! - S 1, Ausschreibung Schulleitungen - S 3 Gewerkschaft: Bildungsbereich Spielwiese für (Alt)Politiker und andere Experten S 4, Gehaltsverhandlungen - positiver Start! S 4, Das Problem mit der Autonomie S 5 Kranken- und Unfallfürsorge: Kureinrichtungen mit Direktverrechnung - für KUF-Versicherte S 2, Achtung bei Mitversicherungen! S 2 Rundschreiben vom 09. November 2015

2 RS / 09. November 2015 Seite 2 Kureinrichtungen mit Direktverrechnung - für KUF-Versicherte Kurzentrum Hotel Triest Alfred-Merlini-Allee 5 Tel.: / Thermenhotel Radkersburger Hof Thermenstraße 22 Tel.: / Thermalhotel Fontana Alfred-Merlini-Allee 6 Tel.: / GASCHURN (Vbg.) Dr. FELBERMAYER GmbH Dorfstraße Gaschurn Tel: / gilt nicht für F.X.-Mayr- Kuren BAD WALTERSDORF (St) Ring Gesundheitszentrum Sonntagsberg Bio-Thermen-Hotel Wilfinger Wagerberg Bad Waltersdorf Tel: / Fax: / Achtung bei Mitversicherungen! VIGAUN (S) Medizin. Zentrum Bad Vigaun - St. Barbara Karl-Rödhammer-Weg Bad Vigaun Tel.: / SCHWANBERG (St) Moorbad im Kloster Schwanberg Hauptplatz Schwanberg Tel.: / BAD BLEIBERG (K) Kurzentrum Bad Bleiberg Nötsch Bad Bleiberg Tel.: / gilt nicht für F.X.-Mayr-Kuren BAD ZELL (OÖ) Gesundheitsresort Lebensquell Bad Zell Lebensquellplatz Bad Zell Tel: / BAD GASTEIN (S) Villa Excelsior Hotel & Kurhaus Kaiser-Wilhelm-Promenade Reitlstraße Bad Gastein Tel.: / Fax: / Was früher häufig der Fall war, kommt heute ohnehin nur mehr selten vor - Lehrer- Ehefrauen, die kein eigenes Einkommen haben und bei ihrem Ehemann mitversichert sind. Dennoch ist in folgenden Fällen besondere Aufmerksamkeit geboten: Wenn die Frau eines pragmatisierten Lehrers, die kein eigenes Einkommen hat und daher voll in der KUF mitversichert war, in den Ruhestand tritt, kann es passieren, dass sie auf Grund früherer Erwerbstätigkeit eine (wenn auch sehr kleine) Pension bekommt. Sobald dies der Fall ist, fällt die Frau aus der KUF heraus. Sie hat nämlich selbst eine Einkommen (Pensionsbezug!) und ist somit auch sozialversichert - meist bei der TGKK. Alle Leistungen, die ab dem Zeitpunkt des Pensionsbezugs in Anspruch genommen wurden, können nur mehr über die nunmehr zuständige Sozialversicherung abgerechnet werden. Wir raten daher allen Kollegen, deren Frauen irgendwann einmal berufstätig waren, diesen Umstand besonders zu berücksichtigen, um nicht böse (finanziell negative) Überraschungen erleben zu müssen! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch

3 RS / 09. November 2015 Seite 3 Ausschreibung Schulleitungen GZ: IVa-2016/1859 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes LDG 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Volksschule Imst Unterstadt (11 Klassen, 206 Schüler/innen) Volksschule Reutte (14 Klassen, 250 Schüler/innen) Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - pädagogisch- fachliche Kompetenz - Führungskompetenz - Organisationsfähigkeit - soziale Kompetent / Persönlichkeitsmerkmale Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates ( verordnungsblatt ), Stück IV, Nr. 18 vom Nach 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular Bewerbung um eine Leiterstelle an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Das Formular steht auf der Homepage der Abteilung Bildung zum Download zur Verfügung ( Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 11. November Die Bewerbungsfrist endet am 09. Dezember 2015.

4 RS / 09. November 2015 Seite 4 Bildungsbereich Spielwiese für (Alt)Politiker und andere Experten Gleich zu Beginn sei gesagt, dass ich selbst schon der Generation 60+ angehöre und den nötigen Respekt vor dem Alter habe. Genauso weiß ich die Lebenserfahrung älterer Menschen zu schätzen ein Reichtum, der durch keine Schulung und keinen Kurs aufgeholt oder gar übertroffen werden kann. Allerdings beruht solches Wissen auf selbst gemachter Erfahrung! Auf Erfahrung aus dem Berufsfeld bzw. den Berufsfeldern, in denen man selbst tätig war. Und hier beginnt das Problem! Dr. Hannes Androsch oder Dr. Franz Fischler waren zwar irgendwann selbst Schüler - weitere pädagogische Ausbildungen oder gar Berufserfahrungen sind mir von diesen Herren aber nicht bekannt! Dennoch mischen sie - so berichten zumindest die Medien immer wieder im Bildungsbereich kräftig mit. So meint der Ex-Landwirtschaftsminister und Ex-EU-Kommissar für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und Fischerei unlängst im STANDARD, dass wir die Bildungsreform nicht der Lehrergewerkschaft und Beamten überlassen dürfen, sondern Fachleuten, auch internationalen". Die Unterstellung, dass Lehrergewerkschafter keine Fachleute sind, zeugt von der Unwissenheit des alternden Ex-Ministers. Alle Gremien der Pflichtschullehrer/innengewerkschaft setzen sich aus zum allergrößten Teil ehrenamtlich tätigen Lehrer/innen zusammen. Wer also sollte im Bildungsbereich kompetenter sein als die dort Tätigen? Dr. Hannes Androsch als Ex-Finanzminister und Salzbaron (Miteigentümer der Salinen Beteiligungs GmbH) der älteren Generation noch gut in Erinnerung - scheint ebenfalls den Bildungsbereich als sein Hobby auserkoren zu haben. Als Initiator des Bildungsvolksbegehrens der Erfolg war bescheiden! - war er zwar medial sehr präsent, die inhaltlichen Forderungen dürften aber dann doch zu wenig Substanz gehabt haben, um diese Plattform länger im Fokus der Öffentlichkeit zu halten. Mittlerweile melden sich weitere Experten zu Wort, so etwa Ex-WU-Rektor Christoph Badelt, Raiffeisen- Generalanwalt Walter Rothensteiner, Infineon-Chefin Sabine Herlitschka und viele mehr. Sie alle kritisierten unter anderem jahrzehntelangen Stillstand und ideologische Grabenkämpfe und forderten, die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Entschieden in Abrede stellen müssen wir die Unterstellung, die nicht nur von diesen Personen, sondern auch von aktiven Politikern kommt, dass im Bildungsbereich jahrzehntelanger Stillstand herrscht! Alle Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass sich unser Schulsystem nicht nur jährlich ändert und weiterentwickelt oft geht es auch viel schneller. Aber das kann natürlich nur bemerkt werden, wenn man selber im System tätig ist und man alle Neuerungen hautnah miterlebt. Insofern müsste man eigentlich alle Äußerungen der sogenannten Experten wohlwollend entschuldigen. Woher sollen sie es auch wissen??? Gehaltsverhandlungen - positiver Start! Die erste Verhandlungsrunde zur Erhöhung der Gehälter für 2016 zwischen den Vertreter/innen der Bundesregierung unter der Leitung von StS Mag.a Sonja Steßl und dem Verhandlungsteam der Gewerkschaften unter Führung von Fritz Neugebauer (GÖD) sowie Christian Meidlinger (GdG-KMSfB) fand am Freitag, den 30. Oktober 2015 statt. Nach Erörterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter Beiziehung von Experten des Wirtschaftsforschungsinstitutes wurde Folgendes außer Streit gestellt: Die für die Verhandlungen maßgebliche Inflationsrate für den Zeitraum Oktober 2014 bis inklusive September 2015 beträgt 1,06 %. Von den Vertreter/innen der Länder und Gemeinden wurde mitgeteilt, dass eine allfällige Einigung über die Bezugserhöhung 2016 ihren politischen Gremien zur Übernahme empfohlen wird. Wenn die nächsten Verhandlungstermine in ähnlich sachlicher Atmosphäre verlaufen, werden hoffentlich auch für alle akzeptable Ergebnisse erzielt werden können. Die Gewerkschaft wird keine unrealistischen Forderungen stellen, dennoch wird der öffentliche Dienst nicht immer als freie Rücklage des Finanzministers betrachtet werden können! mit einfach besser informiert

5 RS / 09. November 2015 Seite 5 Das Problem mit der Autonomie Als Autonomie (altgriechisch αὐτονομία autonomía Eigengesetzlichkeit, Selbständigkeit, aus αὐτός autós selbst und νόμος nómos Gesetz ) bezeichnet man den Zustand der Selbstbestimmung, Selbständigkeit, Unabhängigkeit (Souveränität), Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit. Sie ist in der idealistischen Philosophie die Fähigkeit, sich als Wesen der Freiheit zu begreifen und aus dieser Freiheit heraus zu handeln. Auch wird die Existenz von Autonomie in der Ethik als ein Kriterium herangezogen, nach dem Individuen ethische Rechte zugeordnet werden können. Soweit Wikipedia! Der Begriff der Autonomie wird stets in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Begriff Bildungsreform erwähnt. Das Ziel ist deshalb die Erweiterung der pädagogischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Autonomie von Schulen", heißt es in dem Expertenpapier mit dem bezeichnenden Titel Freiraum für Österreichs Schulen vom März Ein hoch gestecktes Ziel, würde ich angesichts der derzeitigen Situation in der organisatorischen Autonomie in Tirol zu behaupten wagen. Von den ursprünglich sechs schulautonomen Tagen bleibt im Pflichtschulbereich gerade mal ein einziger, von der Schulpartnerschaft frei zu bestimmender übrig! Ein Countdown von oben sieht folgendermaßen aus: Tag 6 - kann vom Land für außergewöhnliche Ereignisse zur Verfügung gestellt werden - vor langer Zeit war das einmal der sogenannte KTLV-Tag! Tag 5 - kann für der Bildungsregion unter bestimmten Umständen* zur Verfügung gestellt werden (*Die Landesregierung wird entsprechende Schulfreierklärungen nur aussprechen, wenn bereits zwei der vier nach 110 Abs. 5 lit. a TSchOG aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens - für schulfrei erklärten Tage zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte verwendet wurden oder werden.) Tage 4 und 3 - vom Amt der Tiroler Landesregierung einheitlich festgesetzte schulautonome Tage (Zwickeltage 6. und 27. Mai 2016) Tag 2 - muss für schulinterne Fortbildung genutzt werden, zeitliche Festlegung bleibt den Schulpartnern überlassen. Tag 1 - ein - zumindest für unsere Begriffe - wirklich schulautonomer Tag! Eine weitere Einschränkung der organisatorischen Schulautonomie ist die Begrenzung der Anzahl der durchgehend schulfreien Tage im Rahmen der in unserem Bundesland möglichen Sonderferien. Dieser ursprünglich von der Tourismusbranche kommende Wunsch (Hoteliers wollten einmal im Jahr mit ihren Kindern gemeinsam Urlaub machen!) wird nun auf ein Ausmaß von maximal 9 aufeinanderfolgenden freien Tagen reduziert. Verschärfend zu dieser Regelung kommt hinzu, dass der Erlass sehr spät - viele Schulen haben in den Schulforen die Regelungen für das Schuljahr 2016/2017 bereits beschlossen! - veröffentlicht wurde. Die Folge: Neues Schulforum, neue Beratung, neue Entscheidung Die Frage, wer Interesse an der Aushebelung der autonomen Möglichkeiten hat, ist sekundär. In den spärlichen Informationen über mögliche Neuerungen kommt immer wieder der Hinweis, dass die Schulautonomie verstärkt ausgebaut werden soll und dass mehr Autonomie auch mehr Kontrolle verlangt. Damit - nämlich mit der Kontrolle - hätte die Kollegenschaft sicher weniger ein Problem als mit Reglementierungen, die autonome Entscheidungen von vornherein verunmöglichen! Der Einführung der schulautonomen Tage lag der Grundsatz zugrunde, dass es keine Konferenzen mehr in der Unterrichtszeit geben darf, keine Direktortage oder ähnliches. Dafür sollten die Schulpartner eben diese Tage frei zur Verfügung haben. Die anfänglichen Probleme mit unterschiedlichen Freizeiten bekam man zumindest im Pflichtschulbereich recht rasch in den Griff und das System hat recht gut funktioniert. Wenn nun immer mehr Verordnungen und Erlässe diese Schulautonomie beschränken oder sogar aushebeln, sollten wir uns für die schulautonomen Tage eine neue Begrifflichkeit überlegen - wie wäre es denn mit dem Begriff Verordnungstage? Oder vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass schulautonome Tage ja nicht verpflichtend in Anspruch genommen werden müssen. Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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