SCHULRUND- SCHREIBEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SCHULRUND- SCHREIBEN"

Transkript

1 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Wenn die großen Ferien zu Ende gehen, wenden sich Millionen glückstrahlender Gesichter der Schule zu die Gesichter der Mütter. Mit diesem zugegeben etwas frechen 13. September 2010 Kalenderspruch dürfen wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im neuen Schuljahr herzlich Personalvertretung begrüßen. Ausschreibung Leiterstellen S 2 Für Sie gelesen Neues aus der Erlasssammlung S 3 Leiterstellen - VfGH bestätigt Beschlüsse des Zentralausschusses S 4 Jahresnorm unverändert S 4 Gewerkschaft Grüß Gott im Schuljahr 2010/2011 S 1 LSI Josef Federspiel mit dem Titel Hofrat ausgezeichnet S 3 Reaktion auf unsere Resolution S 4 Angebot Sinne S 5 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at Grüß Gott im Schuljahr 2010/2011 Wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, haben sich in den Sommermonaten vor allem Politiker des Themas Schule angenommen. Dass es dabei aber fast ausschließlich um politische - egal ob macht oder parteipolitische - Medienpräsenz ging, dürfte uns allen aufgefallen sein. Wir haben schon mehrmals zur Forderung der Ministerin, die alle Lehrer/innen gerne direkt von Wien aus verwalten möchte, klare Ablehnung bekundet. Landeslehrer müssen Landeslehrer bleiben - dies ist nicht nur unsere konkrete Forderung, sondern auch die Aussage des Herrn Landeshauptmannes. Ob es Sinn macht, auch die Bundeslehrer/innen in die Kompetenz der Länder zu übernehmen, können und möchten wir nicht beurteilen. Durchaus nachvollziehbar ist die Forderung nach einem effizienten Controlling. Wenn der Bund die Landeslehrer bezahlt, dann ist es nicht verwunderlich, dass er dafür auch eine genaue Abrechnung haben will. Es geht dabei aber nicht um die Zahl der überzogenen Dienstposten, sondern vielmehr um den Gegenwert, den die Länder pro Planstelle an den Bund zu zahlen haben. E i - nen Ausweg aus dieser Misere kann eigentlich nur ein neuer und besser verhandelter Finanzausgleich bringen. In diese Vereinbarungen gehören - sofern man an dem arbeitsplatzvernichtenden System der Maßzahlen festhält - realistische Zahlen. 2,7% für die Sonderpädagogik sind nachweislich zu wenig, 14,5 Volksschüler für einen Volksschuldienstposten ebenso. Verständlich wird diese Forderung spätestens dann, wenn man sich die Strukturen der Tiroler Pflichtschulen näher anschaut. A b - seits vom Kampf um Zuständigkeiten gibt es aber eine ganze Reihe von Themen, die in den kommenden Monaten abzuarbeiten sind. Immer noch warten einige schulische Baustellen auf ihre Fertigstellung. Als Beispiel darf ich die schulische Nachmittagsbetreuung nennen: Die Organisation derselben macht den Verantwortlichen in den Bezirken und in der Bildungsabteilung des Landes immer wieder Probleme, weil niemand auf Dauer bereit ist, für volle Leistung nur halb bezahlt zu bekommen. Interessant wird auch die weitere Entwicklung im Bereich der Sonderpädagogik oder im IT-Bereich. Trotz allem aber wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches Schuljahr 2010/2011.

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung von Leiterstellen GZ-IVa-2016/1586 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Bezirk Innsbruck Stadt Bezirk Innsbruck Land Bezirk Imst Bezirk Kitzbühel Bezirk Landeck VS Fischerstraße VS Wattens VS Längenfeld VS Ötztal Bahnhof VS Tarrenz VS Itter VS St. Ulrich a.p. VS Fiss VS Landeck Angedair VS Pettneu Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen Nach 26a Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrergesetzes 1966 sind ab 1. September 2002 auch Bewerbungen von Landesvertragslehrer/innen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 22. September 2010 Die Bewerbungsfrist endet am 20. Oktober 2010

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Für Sie gelesen: Die Abteilung Bildung hat die 16. Änderung der Erlassdatenbank für allgemein bildende Pflichtschulen - per Mail an alle Schulen verschickt. Zu finden sind die Volltextversionen unter Wir haben für Sie die Überschriften und die dazugehörigen Erlässe hier kurz zusammengestellt! Erlass 1: Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot) ( 29 und 29a) Pflegefreistellung ( 59) und Familienhospizfreistellung ( 59d) - auch für eingetragene Partnerschaften möglich Erlass 23: Neuerungen im Zusammenhang mit Geburt eines Kindes und Karenzurlaub Erlass 32: Neuregelung der Schulleiterentlastungsstunden, Jahresnorm für Beratungslehrer/innen Erlass 57: Möglichkeit der Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahl in Integrationsklassen ( 17 Abs. 4 TSchOG 1991) Erlass 58: "Kann"- oder "Je-nach-Bedarf"-Bestimmungen, mögliche Gruppenteilungen Erlass 67: Integration an Hauptschulen (IVa-302/ ) Erlass 70: Volksschulen - Erteilung des Unterrichtes in Gruppen Erlass 84: Zweiklassige Volksschulen - Klassenbildung Erlass 88: Altersteilzeit im Zusammenhang mit Sabbatical Erlass 93: Verwendungsbezeichnungen für Vertragslehrer/innen Erlass 94: Organisationsformen der Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen; Klassenschülerhöchstzahlen; Einrichtung von Sprachförderkursen Sie einfach an! LSI Josef Federspiel mit dem Titel Hofrat ausgezeichnet Im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Tirol für Juli-August 2010 steht unter der Rubrik Verleihung von Berufstiteln zu lesen, dass LSI Josef FEDERSPIEL der Berufstitel Hofrat verliehen wurde. Im Namen der Tiroler Pflichtschullehrer/innen gratulieren wir sehr herzlich zu dieser hohen, aber durchaus verdienten Auszeichnung. Wir wünschen uns, dass LSI Federspiel weiterhin mit so viel Einsatz und Umsichtigkeit für jene Schüler/innen kämpft, die es auf Grund unterschiedlicher Benachteiligungen schwerer haben als andere. Ebenso hoffen wir, dass sein Einsatz für die Lehrer/innen im Bereich der Sonderpädagogik in gewohnter Weise weitergeht und schließlich bauen wir auf seine fachliche Kompetenz, wenn es darum geht, die besten Organisationsformen für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu finden. Wir wissen, dass LSI Federspiel offen ist für die Integration, gleichzeitig aber auch um die unbedingte Notwendigkeit von Sonderschulen weiß. Wir unterstützen ihn sehr, wenn es darum geht, die derzeitige Gesetzeslage - nämlich die Wahlmöglichkeit der Eltern - zu erhalten. HR Josef Federspiel war vor seiner Ernennung zum Landesschulinspektor jahrelang als Vorsitzender der Personalvertretung im Bezirk Innsbruck-Land West tätig und ebenfall lange Jahre ein erfahrenes und geschätztes Mitglied in der Landesleitung der Tiroler Pflichtschullehrergewerkschaft. Wir gratulieren nochmals herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg in seiner beruflichen Tätigkeit! Unsere neuen Handynummern lauten: Dr. Günther FRIEDRICH / Walter MEIXNER / Gerhard SCHATZ /

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Leiterstellen - VfGH bestätigt Beschlüsse des Zentralausschusses Wie auch den Medien zu entnehmen war, wurden in Tirol vor kurzem durch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes die Bescheide für zwei Schulleiterbestellungen aufgehoben. Über die Rolle, die der Zentralausschuss der Personalvertretung im Verfahren zur Schulleiterbestellung spielt, herrscht mancherorts Unklarheit. Nach der Befassung des Schulforums und des Dienststellenausschusses der Bezirks- Personalvertretung werden die Bewerbungsunterlagen dem politisch zusammengesetzten Kollegium des Bezirksschulrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Der von diesem Gremium gefasste Beschluss, in der Regel ein sogenannter Dreiervorschlag, wird dem Amt der Tiroler Landesregierung mitgeteilt und von diesem dem Zentralausschuss zur Stellungnahme übermittelt. Die Mitglieder des Zentralausschusses haben nun die Aufgabe, den Reihungsvorschlag des BSR auf seine Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Dies geschieht durch sorgfältige und gewissenhafte Bewertung der Unterlagen im Hinblick auf die in der Ausschreibung geforderten besonderen fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten und auf die Erfüllung der lt. Landeslehrerdienstrecht zu berücksichtigenden formalen Kriterien wie Leistungsfeststellung und Verwendungszeit an der jeweiligen Schulart. Wenn erforderlich, werden noch weitere Informationen eingeholt. Der Zentralausschuss erstellt also keine eigene Reihung, sondern stellt im Beschluss fest, ob er sich dem vorgelegten Reihungsvorschlag anschließt oder nicht. Schließt er sich nicht an, wird unter sachlicher Begründung eine Umreihung vorgeschlagen. Der Zentralausschuss trifft seine Entscheidung objektiv und frei von parteipolitischen Einflüssen und sieht die o. e. Erkenntnisse des VfGH auch als Bestätigung seiner bisherigen Arbeit. Jahresnorm unverändert! Aus aktuellem Anlass erinnern wir daran, dass sich seit dem Schuljahr 2009/2010 die Jahresnorm nicht mehr jährlich ändert, sondern gleich bleibt. Die Abteilung Bildung formuliert das so: Im Schuljahr 2010/11 beträgt die Jahresnorm für Lehrkräfte mit einem Dienstalter von weniger als 25 Jahren Jahresstunden und für Lehrkräfte mit einem Dienstalter von mindestens 25 Jahren Jahresstunden (Vorrückungsstichtag vor ). Ansatzpunkt für die Berechnung des Dienstalters ist der für die Lehrkraft geltende Vorrückungsstichtag. Lehrkräfte mit einem späteren Vorrückungsstichtag müssen Jahresstunden leisten. Der Vorrückungsstichtag geht aus der Lehrerstellenbesetzungsliste hervor. II L-Lehrkräfte, für die bekanntlich kein Vorrückungsstichtag festzulegen ist, gelten bei einer Verwendung im Ausmaß von Jahresstunden als vollbeschäftigt. Reaktion auf unsere Resolution Auf äußerst wenig Interesse sind wir mit der von der erweiterten Landesleitung im Juni 2010 beschlossenen Resolution an die Bildungsverantwortlichen der im Tiroler Landtag vertretenen Parteien gestoßen. Mit dieser Resolution fordern wir die Politik auf, weiterhin finanzielle Ressourcen in dem Ausmaß zur Verfügung zu stellen, damit es zu keiner Verringerung von Planstellen kommt und die geplanten Einschränkungen vermieden werden können. Dass die ÖVP aufgrund laufender Gespräche zwischen uns und der Frau Landesrätin ausreichend informiert ist und daher nicht zusätzlich reagiert hat, ist erklärbar. Ansonsten hat einzig die SPÖ Tirol über Dr. Hye recht ausführlich geantwortet. Die Liste Fritz, die Grünen oder die FPÖ dürften Wichtigeres zu tun haben, als sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Verwunderlich allerdings, wenn man weiß, dass auch in diesen Gruppierungen Lehrer/innen zu finden sind. Aber die haben ja auch Ferien! Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN SINNE & das Restaurant ohne Licht FEST DER SINNE - Aktion für alle PflichtschullehrerInnen, welche eine schöne Ermäßigung bietet, aber auch wertvolle Hilfe bringt,..jobs für junge blinde Menschen..Zuschüsse zur Finanzierung von Blinden-Führhunden, da ja nun hohe Selbstbehalte angelastet werden..finanzierungsbeitrag zu einem Kleinbus für die Kinder der Innsbrucker Blinden- und sehbehindertenschule Johannes Voller, SINNE-team - Klaus Martini, Präsident des Österr. Blindenverbandes a.d

SCHULRUND- SCHREIBEN. Reaktionen aus ganz Österreich SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 2.

SCHULRUND- SCHREIBEN. Reaktionen aus ganz Österreich SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 2. SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 6-2011 2. Mai 2011 Personalvertretung Ausschreibung Leiterstelle S 2 Vervielfältigung zum Schulgebrauch S 3 Für

Mehr

SCHULRUND- SCHREIBEN SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 4. Feber Personalvertretung.

SCHULRUND- SCHREIBEN SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 4. Feber Personalvertretung. SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 2-2011 4. Feber 2011 Personalvertretung Ausschreibung Leiterstellen S 3 Wichtige Hinweise zum Vorrückungsstichtag

Mehr

SCHULRUND- SCHREIBEN. Altersteilzeit - dafür bin ich doch zu jung? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

SCHULRUND- SCHREIBEN. Altersteilzeit - dafür bin ich doch zu jung? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 6 2010 12. 04. 2010 Personalvertretung Altersteilzeit Ausschreibung von Leiterstellen Teilbeschäftigung und Schulveranstaltungen

Mehr

Stellungnahme der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Steiermark der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu den gegenständlichen Entwürfen.

Stellungnahme der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Steiermark der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu den gegenständlichen Entwürfen. Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST LANDESLEITUNG PFLICHTSCHULLEHRERINNEN und PFLICHTSCHULLEHRER STMK 8020 Graz, Karl - Morre - Straße 32, Telefon: 0316/7071 337 Fax: 0316/7071

Mehr

RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Resolution des Vorstandes der GÖD

RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Resolution des Vorstandes der GÖD Resolution des Vorstandes der GÖD RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2014 ist eine Gesetzesreparatur bezogen auf das

Mehr

Bereitschaftsdienst? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 9. Juni 2011

Bereitschaftsdienst? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 9. Juni 2011 S CHULRUND - S CHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 8-2011 9. Juni 2011 Personalvertretung Bereitschaftsdienst S 1 / 2 Auf in die Pension S 2 Nicht vergessen S

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom 09.02.2012 5. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 30.01.2012, MIT DER DIE ZUSÄTZLICHEN REIHUNGSKRITERIEN

Mehr

RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Besoldungsreform. ohne GÖD wäre es schlimm gekommen!

RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Besoldungsreform. ohne GÖD wäre es schlimm gekommen! Besoldungsreform RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung ohne GÖD wäre es schlimm gekommen! Ausgangslage: Das Besoldungssystem mit einem altersabhängigen Vorrückungsstichtag wurde vom Europäischen

Mehr

Diskussion um Modellregionen RUNDSCHREIBEN

Diskussion um Modellregionen RUNDSCHREIBEN Diskussion um Modellregionen RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Medien polarisieren - das ist nicht neu! Unter diesem Aspekt ist auch die Schlagzeile Lehrer für gemeinsame Schule der Tiroler

Mehr

o das Schulprofil/ Standortprofil o die verschriftlichten Perspektiven der Schulpartner für die Schule (optional)

o das Schulprofil/ Standortprofil o die verschriftlichten Perspektiven der Schulpartner für die Schule (optional) Beschluss des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien vom 10. Juni 2005, Zl. 000.012/22/2005, über die Richtlinien, betreffend das Verfahren zur Erstattung von Ernennungsvorschlägen für SchulleiterInnen

Mehr

Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 31. Juli 2009 23. Stück

Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 31. Juli 2009 23. Stück P. b. b. GZ 02Z032441 M 343 Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 31. Juli 2009 23. Stück 71. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Willkommen in der österreichischen. Deutsch

Willkommen in der österreichischen. Deutsch Willkommen in der österreichischen Schule! Deutsch Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte! Sie sind erst seit kurzer Zeit in Österreich. Vieles ist neu für Sie auch das österreichische Schulsystem.

Mehr

Verordnungsblatt 10 IMPRESSUM... 2 VERORDNUNGEN... 3

Verordnungsblatt 10 IMPRESSUM... 2 VERORDNUNGEN... 3 Verordnungsblatt 10 Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. Dezember IMPRESSUM... 2 VERORDNUNGEN... 3 Nr. 79 Ausschreibung von Schulleiterstellen an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Zl. 100.070/0019-kanz1/2016)...

Mehr

kein sinnvolles Konzept für den Vertretungsunterricht. Im Einzelfall können sie sich aber als situationsadäquat erweisen.

kein sinnvolles Konzept für den Vertretungsunterricht. Im Einzelfall können sie sich aber als situationsadäquat erweisen. KONZEPT FÜR DEN VERTRETUNGSUNTERRICHT AN DER REALSCHULE AM KATTENBERGE (aktualisierte Fassung vom September 2016) Beschluss Dienstbesprechung vom 21. September 2016 Beschluss Schulvorstand vom 27. September

Mehr

der Standes und Personalvertretung

der Standes und Personalvertretung Mehr als 1500 Unterschriften sprechen eine deutliche Sprache! RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung WIR FORDERN: FÖRDERUNG FÜR ALLE KINDER Anfang November 2015 gab es mehr als 8000 Flüchtlingskinder

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND 25 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2012 16. April 2012 Stück 4 Verordnungen: Inhalt: Nr. 39 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 14. März 2012, mit welcher das

Mehr

SCHULRUND- SCHREIBEN. Nur die Lehrer/innen können es richten SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

SCHULRUND- SCHREIBEN. Nur die Lehrer/innen können es richten SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 3-2014 19. 02. 2014 Personalvertretung Neue Landesschulinspektorin für den Bereich Sonderpädagogik und Volksschulen S 2 Neues zur Pendlerpauschale: Pendlerrechner online! S 3 u. 4 Pflegeteilzeit

Mehr

Verfassungsbestimmung 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Verfassungsbestimmung 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Langtitel Bundesgesetz über besondere Bestimmungen betreffend das Minderheitenschulwesen Burgenland (Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland) (NR: GP XVIII RV 1637 AB 1783 S. 172. BR: AB 4908 S. 589.)

Mehr

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube

Mehr

Folgeprüfung. Oö. Landesbank AG. Bericht LRH-120012/17-2013-BF

Folgeprüfung. Oö. Landesbank AG. Bericht LRH-120012/17-2013-BF Folgeprüfung Oö. Landesbank AG Bericht LRH-120012/17-2013-BF Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at

Mehr

Auszeichnungsordnung des Österreichischen Imkerbundes

Auszeichnungsordnung des Österreichischen Imkerbundes Auszeichnungsordnung des Österreichischen Imkerbundes 2 0 0 8 Die Mitgliederversammlung des Österreichischen Imkerbundes beschließt folgende Neufassung seiner Auszeichnungsordnung: Abschnitt I: Auszeichnungen

Mehr

Die VSMUN ist eine deutschsprachige Konferenz für 130 Schülerinnen und Schüler der

Die VSMUN ist eine deutschsprachige Konferenz für 130 Schülerinnen und Schüler der Nach Vorbild ähnlicher Initiativen, die seit vielen Jahren in aller Welt erfolgreich veranstaltet werden, wird von 11. bis 13. Februar 2013 die vierte Vienna Schools Model United Nations (VSMUN) in den

Mehr

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995 Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fundstelle: Mittl.bl. BM M-V S. 107 Erlass des Kultusministeriums Vom 23. März 1995 Stand: zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

SCHULRUND- SCHREIBEN. Fünf Jahre Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader SCHULRUNDSCHREIBEN 6-2013. Informationen von Standes- und Personalvertretung

SCHULRUND- SCHREIBEN. Fünf Jahre Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader SCHULRUNDSCHREIBEN 6-2013. Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 6-2013 Personalvertretung Lehrer/innenbildung neu S 2 Ausschreibung von Leiterstellen S 3 Informieren, nicht verwirren!

Mehr

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:

Mehr

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7094 30. 06. 2015 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen

Mehr

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2007 Ausgegeben am 29. März 2007 3. Stück INHALT Verlautbarungen,

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Sonderbeilage 98. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 23.09.2014, MIT DER DIE ZUSÄTZLICHEN REIHUNGSKRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON LEHRERN/LEHRERINNEN

Mehr

Informationen der Abteilung Bildung zum Schulbeginn 2006/07

Informationen der Abteilung Bildung zum Schulbeginn 2006/07 chulorganisation Informationen der Abteilung Bildung zum Schulbeginn 2006/07 Allgemeine Informationen Beschäftigungssituation Rückgang Klassen, Schüler, Planstellen Stellenplansituation Schulrundschreiben

Mehr

Lehrerkonferenzen haben nach folgender Geschäftsordnung durchgeführt zu werden:

Lehrerkonferenzen haben nach folgender Geschäftsordnung durchgeführt zu werden: LEHRERKONFERENZEN Lehrerkonferenzen haben nach folgender Geschäftsordnung durchgeführt zu werden: 1 Aufgaben und Arten der Lehrerkonferenzen (1) Inhalt Die Lehrerkonferenzen sind zur Erfüllung der ihnen

Mehr

Verwenden Sie bitte die jeweilige Hilfe zu dieser Seite über das Fragezeichensymbol rechts oben in der Anwendung.

Verwenden Sie bitte die jeweilige Hilfe zu dieser Seite über das Fragezeichensymbol rechts oben in der Anwendung. Bildung Romed Budin An die Leitungen der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen Telefon 0512/508-2586 Fax 0512/508-2555 bildung@tirol.gv.at DVR:0059463 Geschäftszahl

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss: Die Inhaber von meine-domain.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage (Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag). Die

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Konzept Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Haupt- und Realschule Salzbergen Erstellung: April 2009 Fortschreibung: Oktober 2010 Konzept Grundsätze im Umgang mit Hausaufgaben für die Haupt- und Realschule

Mehr

II. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam

II. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof

Mehr

(insbesondere Vorgangsweise in Fällen, in denen Lehrer [Lehrerinnen] an mehreren

(insbesondere Vorgangsweise in Fällen, in denen Lehrer [Lehrerinnen] an mehreren Amt der iroler Landesregierung Bildung Leitungen der Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen Romed Budin elefon: 0512/508-2586 elefax: 0512/508-2555 E-Mail: bildung@tirol.gv.at

Mehr

Rückmeldungen zur Ausbildung an meiner Schule

Rückmeldungen zur Ausbildung an meiner Schule BEISPIEL FÜR EINE EVALUATIVE BEFRAGUNG Rückmeldungen r Ausbildung an meiner Schule Liebe Referendarinnen und Referendare, Sie haben fast zwei Jahre als Studienreferendarin/ als Studienreferendar an unserer

Mehr

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Mitteilung. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Mitteilung. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7955 19. 01. 2016 Mitteilung der Landesregierung Entwurf der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit

Mehr

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Bewerbungserstellung

Bewerbungserstellung Institut für Kompetenzentwicklung e.v. Bewerbungserstellung für das Real Live Training Nutze Deine Chance Bewerbungscheck und Vorstellungsgesprächstraining Um bei der Berufsorientierung an Deinem persönlichen

Mehr

Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung

Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiter : HR Dr. Andreas Zeisel Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen Tel: 0732 / 7071-1301 Fax: 0732 / 7071-1290 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at in Oberösterreich

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 414.51 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 142 ausgegeben am 27. Juni 2007 Gesetz vom 26. April 2007 über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG) Dem nachstehenden

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Das Arbeits-Integrations-Projekt. Heilpädagogische Familien

Das Arbeits-Integrations-Projekt. Heilpädagogische Familien Das Arbeits-Integrations-Projekt AIP Heilpädagogische Familien Text in leichter Sprache Inhalt Was ist das Arbeits-Integrations-Projekt?... 3 Was heißt Heilpädagogische Familien?... 3 Ist das Arbeits-Integrations-Projekt

Mehr

B e s c h l u s s Folge abgeändert B e g r ü n d u n g :

B e s c h l u s s Folge abgeändert B e g r ü n d u n g : 2 Ob 241/01g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel,

Mehr

ÖPU-Rechtsinfo Eröffnungs- und Teilungszahlen. 15. Dezember 2015

ÖPU-Rechtsinfo Eröffnungs- und Teilungszahlen. 15. Dezember 2015 ÖPU-Rechtsinfo Eröffnungs- und Teilungszahlen 15. Dezember 2015 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir fassen in diesem Rundschreiben die für die AHS geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen zusammen.

Mehr

Herrn. Landesrat Ing. Reinhold Entholzer

Herrn. Landesrat Ing. Reinhold Entholzer X Oberösterreichische Landtagsdirektion 4021 Linz Landhausplatz 1 Geschäftszeichen: L-2016-103100/3-Ra XXVIII. GP Herrn Landesrat Ing. Reinhold Entholzer Bearbeiter: Herbert Rath Tel: (+43 732) 77 20-11689

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin

Bezirksamt Mitte von Berlin Bezirksamt Mitte von Berlin Jugend, Schule und Sport Amt für Tagesbetreuung Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin, 13341 Berlin Dienstgebäude: Karl Marx Allee 31 10178 Berlin Bearbeiter: Zimmer: Telefon

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung

Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung Im Zeitraum von November 2005 bis zum Februar 2006 erfolgte eine anonyme Schulleiterinnen- und Schulleiterbefragung

Mehr

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.

Mehr

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht

Mehr

Ausschreibung - Nachbesetzung von SubventionslehrerInnen-Planstellen an der Österreichischen Schule Guatemala mit Wirksamkeit vom 1.

Ausschreibung - Nachbesetzung von SubventionslehrerInnen-Planstellen an der Österreichischen Schule Guatemala mit Wirksamkeit vom 1. Ausschreibung - Nachbesetzung von SubventionslehrerInnen-Planstellen an der Österreichischen Schule Guatemala mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2015 AUSSCHREIBUNG An alle/die Landesschulräte (den Stadtschulrat

Mehr

AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK

AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK Gastkommentar des Vorsitzenden des VBE NRW zum Inkrafttreten des Schulgesetzes Udo Beckmann: Gesetz mit Fallstricken Das Schulgesetz, das am 01.08.2006 in NRW in Kraft tritt, ist

Mehr

Schülerzeitungspreis: DIE RAUTE 2016

Schülerzeitungspreis: DIE RAUTE 2016 Ursula Männle Schülerzeitungspreis: DIE RAUTE 2016 Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 07.11.2016 unter www.hss.de/download/161107_raute_rede_gesamt.pdf Autor Prof. Ursula Männle Vorsitzende

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere

Mehr

Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb

Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb Foto: Bernhard Schwarz S CHULRUND - S CHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 9-2011 27. Juni 2011 Personalvertretung Lehrfächerverteilung S 3 Arbeitszeit der LandeslehrerInnen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 122. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes,

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

TOP 1: Grün-Rot verschläft den Ausbau der Inklusion!

TOP 1: Grün-Rot verschläft den Ausbau der Inklusion! 15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 85. Sitzung Mittwoch, 11. Dezember 2013, 9 Uhr TOP 1: Grün-Rot verschläft den Ausbau der Inklusion! Rede von Dr. Monika Stolz MdL Inklusionspolitische Sprecherin CDU-Landtagsfraktion

Mehr

... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität

... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität Ihre Personalabteilung informiert... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität Betroffen sind hiervon o o aktive DienstnehmerInnen,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0423-L/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.K., vom 18. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. März 2004 betreffend

Mehr

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SchulgespflV Ausfertigungsdatum: 20.12.2008 Gültig ab: 01.01.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2009, 10 Gliederungs- 2126-3-2-UG Nr: Verordnung zur

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

GFA Ganztagsschule. 3. österreichische Fachtagung zur Gesundheitsfolgenabschätzung, , Graz

GFA Ganztagsschule. 3. österreichische Fachtagung zur Gesundheitsfolgenabschätzung, , Graz GFA Ganztagsschule 3. österreichische Fachtagung zur Gesundheitsfolgenabschätzung, 25.06.2015, Graz 1 Ausgangslage gefördertes Projekt aus den Mitteln Gemeinsame Gesundheitsziele (Rahmen Pharmavertrag)

Mehr

Lehramtsstudien. Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung. LEHRERiNNENBILDUNG WEST

Lehramtsstudien. Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung. LEHRERiNNENBILDUNG WEST Lehramtsstudien Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung LEHRERiNNENBILDUNG WEST Studieren in Feldkirch 1. Kleine Gruppen Wir unterrichten Sie im Team. 2. Individuelle Betreuung

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage)

M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage) M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage) (1) Definition Kinderbetreuungseinrichtungen sind Einrichtungen in öffentlicher

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2014/15/0382-5 Ort, Datum:

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren!

An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren! BearbeiterIn VB Knapp Alexander office@ssr-wien.gv.at An alle Schulen Tel. 525 25 DW 77980 Fax 99-77999 Unser Zeichen/GZ 000.003/0099-AD/2016 Datum 03.05.2016 Schülermatrik SM Online Meldungen mit 15.

Mehr

SCHULRUND- SCHREIBEN. Unsere Proteste gehen weiter! SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

SCHULRUND- SCHREIBEN. Unsere Proteste gehen weiter! SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 2-2014 29. Jänner 2014 Personalvertretung Dienstnehmerschutz ist Dienstgeberpflicht S 2 115 Kolleg/innen neu pragmatisiert! S 4 Ansuchen um Definitivstellung nicht vergessen! S 4 Folder

Mehr

Bei Fragen zum Ablauf oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Beatrix Wenrich,

Bei Fragen zum Ablauf oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Beatrix Wenrich, SSV Friedrichshafen e.v. Eckenerstraße 11 88046 Friedrichshafen An alle Vereinsvorstände und Vereinsvertreter SSV Projekte: Ansprechpartnerin: Beatrix Wenrich Telefon: 07541-95300-43 Fax: 07541-95300-46

Mehr

Häfler Modell - Kooperation Kindergarten/Schule Verein

Häfler Modell - Kooperation Kindergarten/Schule Verein SSV Friedrichshafen e.v. Eckenerstraße 11 88046 Friedrichshafen An alle Vereinsvorstände und Vereinsvertreter SSV Projekte: Ansprechpartnerin: Beatrix Wenrich Telefon: 07541-95300-43 Fax: 07541-95300-46

Mehr

Betrifft: Neuregelung der Kinderzulage ab 1. September 1996; Rundschreiben NEUREGELUNG DER KINDERZULAGE. Allgemeines

Betrifft: Neuregelung der Kinderzulage ab 1. September 1996; Rundschreiben NEUREGELUNG DER KINDERZULAGE. Allgemeines A- 1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (0222) 531 15/0 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT Telex-Nr. 1370 DVR: 000019 GZ 921.402/1-II/A/1/96 An die Österreichische Präsidentschaftskanzlei die Parlamentsdirektion

Mehr

DIE GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NÖ

DIE GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NÖ GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NIEDERÖSTERREICH Ing. Franz Pleil Vorsitzender DIE GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NÖ Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als Vorsitzender der Landesleitung NÖ der Gewerkschaft Berufsschule

Mehr

Beindestraße Monzingen Tel.: / 2134 Fax : /

Beindestraße Monzingen Tel.: / 2134 Fax : / G r u n d s c h u l e M o n z i n g e n Beindestraße 18 55569 Monzingen Tel.: 06751 / 2134 Fax : 06751 / 950035 Grundschule Monzingen Beindestraße 18-55569 Monzingen Monzingen, den 28.11.11 Hier noch einige

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

V o r b l a t t. Die Ausbildung in der Altenpflege soll künftig auch in Teilzeit absolviert werden können.

V o r b l a t t. Die Ausbildung in der Altenpflege soll künftig auch in Teilzeit absolviert werden können. - 1 - Entwurf Stand: 14.05.2012 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe

Mehr

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 1 Art des Berufungsverfahrens (1) Durch Verordnung des Rektorates, die der Genehmigung des Universitätsrats bedarf, kann einmalig

Mehr

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Entwicklungsplan VS Meisenweg

Entwicklungsplan VS Meisenweg Entwicklungsplan VS Meisenweg Stand: 14.10.2012 Beispiel Entwicklungsplan 2012-15 VS Meisenweg 8 Klassen, kleinstädtischer Bereich Ziele und Vorhaben für die Schuljahre 2012-15 Rahmenzielvorgabe des BMUKK:

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:

Mehr

ANLAGE 1: Hochschul-Fragebogen

ANLAGE 1: Hochschul-Fragebogen ANLAGE 1: Hochschul-Fragebogen Gemeinsamer Unterricht als Thema der GrundschullehrerInnen-Ausbildung Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus. (Pflichtfelder) (Angaben zu Name und E-Mail Adresse

Mehr

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig

Mehr

Gesetz über die Unterrichtszeit an den öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulzeitgesetz) LGBl.Nr. 31/1998, 27/2004, 39/2006, 47/2010 1. Abschnitt: Allgemeines 1 2. Abschnitt: Volks-, Haupt-, Sonderschulen

Mehr

Bewerbung Anschreiben

Bewerbung Anschreiben - Einleitung Sehr geehrter Herr, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Sehr geehrte Frau, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Sehr geehrter Herr, Sehr geehrte Frau, Formell, Name und

Mehr

Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Arbeitskreis Öffentlicher Dienst (ÖD) der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) CSU-Landesleitung

Mehr

E h r e n o r d n u n g. des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

E h r e n o r d n u n g. des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) E h r e n o r d n u n g des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) 1 Grundsatz Der BDK verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Auszeichnungen an seine Mitglieder und an Nichtmitglieder. 2 Auszeichnungen

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 256/14 (5) Chemnitz, Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 256/14 (5) Chemnitz, Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 19.01.2015 4 Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr