SCHULRUND- SCHREIBEN. Sonderinformation Gehaltsverhandlungen und Dienstrecht neu SCHULRUNDSCHREIBEN

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1 SCHULRUNDSCHREIBEN November 2013 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung Sonderinformation Gehaltsverhandlungen und Dienstrecht neu Medial wurde schon sehr viel über die derzeitige Situation bezüglich Neues Lehrerdienstrecht, Gehaltsverhandlungen, Kampfmaßnahmen und sogar Streik berichtet. Ich darf Ihnen/euch daher im Anhang die derzeit offiziellen Versionen jener Beschlüsse übermitteln, die gestern in der Sitzung der Bundeskonferenz einstimmig beschlossen wurden. Sollte der ÖGB diese Anträge bestätigen, bedeutet das noch nicht, dass wir im Pflichtschullehrerbereich streiken werden. Wir werden uns aber am 28. November 2013 in der Sitzung der Bundesleitung überlegen, wie wir mit dem von der Bundesregierung initiierten Bruch der Sozialpartnerschaft umgehen. Einfach zur Tagesordnung werden wir nicht übergehen, auch wenn es die derzeit im Dienst stehenden Kolleg/innen nicht direkt betrifft. Dem Versuch der Bundesregierung, den Lehrerbereich in kleinere und damit schwächere Gruppen aufzusplitten, konnte mit dem gestrigen Beschluss wirksam entgegnet werden. Jede der fünf Lehrergruppen kann sich aus dem Spektrum der gewerkschaftlichen Möglichkeiten jene Maßnahme aussuchen, die für ihren Bereich die wirksamste ist! Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: Direkt betroffen hingegen sind wir alle von den laufenden bzw. derzeit unterbrochenen Gehaltsverhandlungen. Dass nicht einmal die noch amtierende Finanzministerin an der Verhandlungsrunde teilnahm, lässt verschiedene Vermutungen zu. Die zuständige Beamtenministerin Heinisch-Hosek hatte scheinbar kein Pouvoir oder keine Bereitschaft, zumindest die Inflationsrate für den Beobachtungszeitraum (2,33%) als Faktum anzuerkennen. Der öffentliche Dienst hat als einzige Berufsgruppe mit der Null-Lohnrunde des vergangenen Jahres einen Reallohnverlust hingenommen und damit bereits einen großen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes geleistet. Entsprechend gerechtfertigt ist daher die Erwartung eines ordentlichen Angebotes durch den Dienstgeber für das Jahr 2014 Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die vielen positiven Rückmeldungen und das Vertrauen! Unsere Stärke ist nicht nur die hohe Mitgliederdichte, sondern auch die Besonnenheit, mit der wir alle gemeinsam an die Problemlösungen herangehen. Mit kollegialen Grüßen Walter Meixner Vorsitzender

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Resolution der ARGE Lehrer/innen G E W E R K S C H A F T Ö F F E N T L I C H E R D I E N S T ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEHRERINNEN UND LEHRER 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5. Stock, Tel /435 DW, 452 Fax, aps@goed.at ANTRAG AN DIE GÖD-BUNDESKONFERENZ zu einem modernen und attraktiven Dienst- und Besoldungsrecht für zukünftige Pädagoginnen und Pädagogen Die ARGE Lehrer/innen wiederholt ihre Forderungen, die der Bundeskonferenz am 27. Mai 2013 vorgelegt und von dieser beschlossen worden sind. Das neue Lehrerdienstrecht ist qualitäts-, leistungs- und arbeitnehmerfeindlich, weshalb nicht nur alle Lehrergewerkschaften, sondern auch Bundeseltern- und - schülervertreter/innen diesen Entwurf ablehnen und gegenüber den Medien angekündigt haben, Maßnahmen gegen diesen Gesetzesentwurf mitzutragen. Die Zweite Republik wurde zu einem der wohlhabendsten und sichersten Länder der Welt, weil in Österreich Sozialpartnerschaft gelebt worden ist. Die Bundesregierung versteht unter neuem Regieren offenbar den Bruch mit dieser Tradition. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Die Bundesregierung geht mit Instrumenten des Parlamentarismus in einer Art und Weise um, die unserer Demokratie nicht würdig ist. Die Stellungnahmen, von denen mehr als 99 % das neue Lehrerdienstrecht ablehnen, werden nicht nur ignoriert, sondern wurden, wie uns von Regierungsseite mehrfach mitgeteilt worden ist, großteils nicht einmal gelesen. Die ARGE Lehrer/innen beantragt, das GÖD-Präsidium zu ermächtigen, in Absprache mit der ARGE Lehrer/innen alle geeigneten Mittel zu ergreifen, um das von der Regierung vorgelegte neue Lehrerdienstrecht in der derzeitigen Form zu verhindern, und ersucht um solidarische Unterstützung durch die GÖD-Bundeskonferenz. Wien, 20. November 2013 Für die ARGE Lehrer/innen Paul Kimberger, Vorsitzender

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Gehaltsverhandlungen Gehaltsrunde unser service mach sie sicher - mit sicherheit mehr service -

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Resolution der Bundeskonferenz GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST 1010 Wien, Teinfaltstraße 7 Tel: Fax: , Mail: goed@goed.at Wien, 20. November 2013 Gehaltsverhandlungen RESOLUTION der Bundeskonferenz Auch die dritte Verhandlungsrunde zwischen BM Heinisch-Hosek und dem Verhandlungsteam der Gewerkschaften (GÖD und GdG-KMSfB) brachte keine Annäherung. Nach neuerlichen Diskussionen über die Wirtschaftsdaten wurde das Verhandlungsteam der Bundesregierung aufgefordert ein Angebot zu machen. Die konkrete Frage, zunächst wenigstens die Abgeltung der Inflationsrate außer Streit zu stellen, wurde schlicht verneint. Nachdem BM Heinisch-Hosek weder ein konkretes Angebot gemacht und nicht einmal die Sicherung der Kaufkraft für die öffentlich Bediensteten zugestanden hat, wurden die Verhandlungen unterbrochen. Ein weiterer Termin konnte noch nicht vereinbart werden. Die Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert die Bundesregierung auf, die hervorragenden Leistungen der öffentlich Bediensteten, die auch von der OECD in einer vergleichenden Studie gewürdigt wurden, entsprechend anzuerkennen und ein faires, kaufkrafterhaltendes Angebot zur Erhöhung der Gehälter für 2014 zu machen. Es sind die hervorragenden Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, die eine so herausragende Beurteilung durch die OECD möglich gemacht haben. Dienstrecht Neu (für den gesamten öffentlichen Dienst) Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat zur Schaffung eines neuen, modernen Dienstrechts im Rahmen der Bundeskonferenz vom 27. Mai 2013 einen umfassenden Beschluss gefasst. Der Auftrag der Gemeinwohlorientierung aller von der öffentlichen Verwaltung erbrachten Leistungen erfordert ein eigenständiges Dienstrecht. Besondere Schutzmechanismen sowie familienfreundliche Regelungen und wirksame Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzmaßnahmen müssen in einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung beinhaltet sein. Der Stufenbau des neuen Dienstrechts ist so anzulegen, dass berufsspezifische Besonderheiten entsprechend berücksichtigt werden können. Ein einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene heißt sowohl für zukünftige Vertragsbedienstete als auch für Beamtinnen und Beamte eine gleiche dienstrechtliche Basis sowie eine gleiche Besoldung inklusive Mitarbeitervorsorge- und Pensionskasse... mit einfach besser informiert.

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Resolution der Bundeskonferenz (Fortsetzung) Unabdingbarer Bestandteil eines neuen Dienstrechts ist eine Besoldungsreform mit folgenden Eckpunkten: Einstufung und Besoldung nach dem Verwendungsprinzip; Anrechnung von berufsrelevanten Vordienstzeiten zu 100%; eine flachere Besoldungsstruktur mit höheren Einstiegsgehältern unter Beibehaltung der Aktivlebensver dienstsumme; bestimmte Zulagen sollen in den Grundbezug integriert werden; besoldungs- und pensionsrechtliche Gleichstellung; Geltung für Neueintretende mit unbefristetem Optionsrecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diesbezüglich zeitnahe, umsetzungsorientierte Verhandlungen aufzunehmen. Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht Entgegen allen sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten wurde das Begutachtungsverfahren zum Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer ohne Zustimmung der Lehrergewerkschaften eingeleitet. Nahezu 1800 größtenteils negative Stellungnahmen sind eingegangen. Die Kritikpunkte blieben weitgehend unberücksichtigt. Diese Vorgangweise ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich, sondern führt auch das Begutachtungsverfahren an sich ad absurdum. Nun wurde ein Regierungsentwurf ebenfalls ohne Zustimmung des Sozialpartners im Ministerrat beschlossen. Das Dienstrecht im Öffentlichen Dienst ist der arbeitsrechtliche Rahmen für die öffentlich Bediensteten und ist so wie Kollektivverträge in der Privatwirtschaft zu sehen. Kollektivverträge können nur einvernehmlich zustandekommen. Dieses sozialpartnerschaftlich geübte Recht den Lehrerinnen und Lehrern abzuerkennen ist ein Bruch der Sozialpartnerschaft! Die Bundesregierung wird aufgefordert im Zuge des parlamentarischen Prozesses die Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wieder aufzunehmen. Die GÖD-Bundeskonferenz ermächtigt das Präsidium zur Durchsetzung der angeführten Forderungen gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten einzusetzen. Ein entsprechender Antrag ist dem ÖGB-Vorstand zu übermitteln. Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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