Information für Ortsverbände

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1 An alle Ortsverbände der Deutschen Steuer-Gewerkschaft NRW nachrichtlich: BV Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe Landeshauptvorstandsmitglieder Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachstehend erhalten Sie Informationen für Ihre gewerkschaftliche Arbeit: 1. Veränderungen in der Landesfrauenvertretung und der Landesseminarleitung 2. Klage auf Erhöhung der Bezüge 3. Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach Frühpensionierung 4. Ausschussprotokoll der Anhörung vom Antrag auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes nach dem alten Recht 6. Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung 7. Dienstrechtsneuordnungsgesetz

2 Seite 2 von 5 1. Veränderungen in der Landesfrauenvertretung und der Landesseminarleitung Die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung, Kollegin Elke Kelbch, sowie die Landesseminarleiterin, Kollegin Irmgard Bach-Vennemann, sind in diesem Monat beide aus persönlichen Gründen von ihrem Amt zurückgetreten. Beide Entscheidungen bedauere ich sehr, kann sie jedoch aufgrund der vorgetragenen Beweggründe durchaus nachvollziehen. Beide Kolleginnen haben während ihrer Amtszeit hervorragende und engagierte Arbeit für die DSTG geleistet. Weder die Arbeit der Landesfrauenvertretung noch der Landesseminarleitung war immer einfach. Trotzdem haben sich Elke Kelbch und Irmgard Bach-Vennemann immer mit vollem Engagement für ihre Aufgaben eingesetzt, wobei sie manche freie Stunde für die DSTG geopfert haben. Hierfür sei ihnen noch einmal an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. Die Aufgabe von Elke Kelbch als Landesfrauenvertreterin wird zunächst bis zur Neuwahl die Kollegin Milanie Hengst (Bezirksfrauenvertreterin des Bezirksverbandes Köln) wahrnehmen, während die Landesleitung in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, den Kollegen Rainer Vollmer (Bezirksverband Düsseldorf) zum neuen Landesseminarleiter zu bestellen. Wir wünschen der Kollegin Hengst und dem Kollegen Vollmer viel Glück und Erfolg für ihre neue Aufgabe. 2. Klage auf Erhöhung der Bezüge In unserem Info Nr. 26/2007 haben wir berichtet, dass der dbb nrw eine Musterklage eines Kollegen unterstützt, der damit eine Erhöhung seiner Bezüge erreichen will. Aufgrund mehrerer Anfragen, ob man sich bereits dieser Klage in einem Musterwiderspruch anschließen soll, teilen wir Ihnen mit, dass sich der Vorgang momentan noch im Widerspruchsverfahren befindet. Die Klage wird demnächst durch einen Anwalt formuliert und eingereicht. Insofern liegt auch noch kein Aktenzeichen des Klageverfahrens vor. Parallel dazu soll erreicht werden, dass das Finanzministerium das LBV anweist, auf evtl. Anträge, die sich auf diese Klage beziehen, dahingehend zu reagieren, dass diese ruhend gestellt werden mit dem Verzicht auf Einrede der Verjährung. Momentan liegt dem dbb jedoch noch keine Antwort des Finanzministeriums vor. Soweit wir hierzu nähere Informationen haben, werden wir diese umgehend, mit dem ggfs. erforderlichen Musterwiderspruch, zur Verfügung stellen. 3. Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach Frühpensionierung Im Zusammenhang mit den über PEM beantragten und bewilligten Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand stellt sich einigen Kolleginnen und Kollegen die Frage, ab wann

3 Seite 3 von 5 eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung möglich ist und ob diese bereits jetzt beantragt werden kann. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen des 38 Abs. 1 Nr. 3a oder 4a StStBerG erfüllt sind, kann eine Befreiung frühestens erfolgen, wenn der Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist. Also erst ab dem Beantragt werden kann die Befreiung allerdings schon jetzt. Das Finanzministerium würde dann, wenn die Befreiungsvoraussetzungen im Übrigen erfüllt sind, eine Zwischennachricht erteilen, dass die Befreiung selbst erst ab dem möglich ist, sobald eine beglaubigte Kopie der Entlassungsurkunde vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Gebühr für die Befreiung durch das 8. Steuerberateränderungsgesetz ab März 2008 voraussichtlich von 75 auf 200 erhöhen wird. Insofern macht ein Vorratsantrag auf Befreiung auch dann Sinn, wenn man zurzeit noch nicht konkret vorhat, sich als Steuerberater niederzulassen. 4. Ausschussprotokoll der Anhörung vom In unserer Info Nr. 26/2007 haben wir darauf hingewiesen, dass wir das Ausschussprotokoll der 27. Sitzung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses vom zur Anhörung der Berufsverbände über das Gesetz der Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2008 z.k geben, sobald uns dieses vorliegt. Dies ist jetzt der Fall. Deshalb fügen wir dieses als Anlage dieser Info bei. 5. Antrag auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes nach dem alten Recht Entsprechend den Vorjahren hat sich der dbb nrw an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und darum gebeten, wie in den Vorjahren zu verfahren, d.h. Anträge auf Erhöhung des Weihnachtsgeldes 2007 zum Ruhen zu bringen und auf die einjährige Einrede der Verjährung zu verzichten. Mit Schreiben vom hat das Finanzministerium diesem Wunsch entsprochen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung angewiesen, im Zusammenhang mit zu erwartenden Rechtsmitteln bzgl. der Sonderzahlung 2007, entsprechend dem Vorjahr zu verfahren. Es hat sich bereit erklärt, auf die Einrede der Verjährung insoweit zu verzichten. Daher empfehlen wir, wie in den Vorjahren, einen Antrag auf Zahlung des entsprechenden Unterschiedsbetrages im Hinblick auf das Weihnachtsgeld 2007 zu stellen. Der Antrag ist an des LBV NRW zu richten. Ein Musterantrag ist als Anlage beigefügt.

4 Seite 4 von 5 6. Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung Vergütungsbestandteile, die durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge (bav) verwendet werden, sind auch über das Jahr 2008 hinaus komplett beitragsfrei zur Sozialversicherung. Das sieht das Gesetz vor, das vor wenigen Tagen beschlossen wurde. Dies betrifft alle Zweige der Sozialversicherung, also Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Gesetzentwurf sieht weitere Maßnahmen vor, die die betriebliche Altersvorsorge stärken sollen. Damit bleibt diese für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine interessante Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. (Quelle: Haufe Verlag) 7. Dienstrechtsneuordnungsgesetz Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2007 den Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) verabschiedet. Nachdem das DNeuG bereits mehrfach mit dem Bundesministerium des Innern erörtert worden war, hat das Bundeskabinett am 17. Oktober 2007 den Gesetzentwurf verabschiedet. Im letzten Beteiligungsgespräch am 11. September 2007 war insbesondere die Frage der Gestaltung von Leistungselementen sowie die Einführung einer eigenständigen Soldatenbesoldung seitens der Bundesregierung offen gelassen worden. Die Einführung von leistungsbezogenen Bezahlungselementen ist auch in der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung nicht aufgegriffen worden. Hier soll eine Regelung in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Dagegen ist es gelungen, eine weitere Zersplitterung des Besoldungsrechts durch Einführung einer gesonderten Soldatenbesoldung zu verhindern. Gelungen ist es darüber hinaus, die ursprünglich für Berufsanfänger vorgesehene um zehn Prozent abgesenkte Eingangsstufe wieder rückgängig zu machen. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz sollen die Regelungen für Status, Besoldung und Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten im Bundesbereich neu gefasst und fortentwickelt werden. Im Statusbereich soll das Pensionseintrittsalter der Beamtinnen und Beamten schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Im Besoldungsrecht werden die Grundgehaltstabellen der Beamten, Richter und Soldaten neu gestaltet, indem das Senioritätsprinzip durch das Kriterium der dienstlichen Erfahrungszeit beim Aufstieg in den Gehaltsstufen abgelöst wird. Die Gehaltsentwicklung soll sich künftig nicht mehr am Lebensalter, sondern an der dienstlichen Erfahrung orientieren. Im Versorgungsrecht sollen die Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Alterssysteme wirkungsgleich übertragen werden. Der dbb hat den Regelungsumfang des Entwurfs scharf kritisiert. Nach Auffassung des dbb wird die Regierung ihrem eigenen Reformanspruch nicht gerecht. Es besteht die Gefahr, dass der Bund die Möglichkeit zu einer wirklichen Reform des Beamtenrechts fahrlässig ungenutzt lässt. Vor allem fehlen nach Auffassung des dbb im nun

5 Seite 5 von 5 beschlossenen Gesetzentwurf neue Ansätze in der Leistungsbezahlung, die für die Motivation der Beschäftigten und die Nachwuchsgewinnung so dringend benötigt werden und die im Tarifbereich bundesweit längst installiert sind. Auch die angestrebte Förderung der Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft wird nicht konsequent verfolgt. Es fehlt nach Auffassung des dbb ein Konzept zur Mitnahme von Versorgungsansprüchen. Der Text des Gesetzentwurfs ist als Anlage beigefügt. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten. (Quelle: dbb-bund, Info-Nr. 81/2007) Mit kollegialen Grüßen Ihr Hans-Werner Kaldenhoff Vorsitzender

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