SCHULRUND- SCHREIBEN. Schreiben der Bundesministerin Dr. Claudia Schmied. .. mit einfach besser informiert.

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1 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Schreiben der Bundesministerin Dr. Claudia Schmied Personalvertretung Ausschreibung Leiterstellen S 2 Dienstzulagen für den Unterricht in D, M oder lebender Fremdsprache in Neuen Mittelschulen S 5 Gewerkschaft Schreiben der Bundesministerin Dr. Claudia Schmied S 1 Interpädagogica 2013 S 3 Aus unserer Homepage S 3 Leitfaden Social Media S 4 Steirischer Bienenhonig S 4 GÖD Forum zum Welttag der Lehrer/innen S 5 Stellungnahme des Landes Tirol zum Entwurf LDG neu S 6 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at.. mit einfach besser informiert.

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung von Leiterstellen GZ: IVa-2016/1784 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes LDG 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Bezirk Kufstein VS Kramsach ASO Hans Henzinger - Kufstein Die Aufgaben umfassen insbesondere Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schulund Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille Nach 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 16. Oktober Die Bewerbungsfrist endet am 13. November 2013.

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Interpädagogica 2013 Zu unserem Angebot der Fahrt zur Interpädagogica am 15. und 16. November 2013 (siehe dazu Rundschreiben ) dürfen wir Ihnen folgende Information der Abteilung Bildung übermitteln: Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Gewerkschaft für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer für Tirol eine Fahrt zur Interpädagogica 2013 nach Graz anbietet. Für jene, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, einen Dienstreiseantrag zur Vergütung der Tagesgebühren zu beantragen. Die Veranstaltung ist unter folgenden Daten im EDM zu finden: Folgende wichtige Punkte sind zu beachten: Auswahl Fortbewegungsmittel: sonstiges Kommentar: Bus Angabe der tatsächlichen Ankunftszeit bei der Abrechnung der Dienstreise Es werden ausschließlich die Tagesgebühren vergütet Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung Für die Landesregierung Hannes Schacher Herr Schacher ist zu erreichen unter 0512/ ! Zur Erinnerung: Die Anmeldung zur Fahrt ist ausnahmslos unter folgendem Link möglich: Aus unserer Homepage. Leider spielt die EDV auch manchmal verrückt und unser Rundschreiben erreicht nicht alle Mailadressen. Sollte dies wieder einmal der Fall sein, dann möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Rundschreiben - das aktuelle und die Rundschreiben der letzten Jahre - auf unserer Homepage zu finden oder nachzulesen sind bzw. zum Download bereitstehen. Es ist zudem durchaus lohnend, sich ab und zu einmal auf unserer Homepage ( umzusehen. Gewerkschaftsmitglieder haben zudem den Vorteil, dass sie sich einloggen können und so Zugang zu allen Bereichen der Seite haben, sich alle Formulare, aber auch alle Broschüren ansehen und herunterladen können. Sollte Ihnen dabei etwas auffallen - vielleicht haben Sie Fehler entdeckt oder vermissen wichtige Bereiche - so freuen wir uns über Rückmeldungen und werden uns bemühen, erhaltene Anregungen so weit und so schnell wie möglich umzusetzen. Einloggen in den internen Bereich können sich alle Gewerkschaftsmitglieder mit ihrer Mitgliedsnummer (= Benutzernamen) und dem Geburtsdatum (= Passwort). Sollten Sie die Mitgliedsnummer nicht wissen - diese steht auf der Mitgliedskarte oder wird Ihnen auf Anfrage gerne von uns mitgeteilt! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Leitfaden Social Media GÖD-APS, LCH (CH) und VBE (D) legen diesen Leitfaden vor, um Lehrpersonen die Orientierung im Hinblick auf Auftritte in den Social Media zu erleichtern. Die interaktive Welt des Web 2.0 macht selbstverständlich keinen Bogen um die Schule. Umso notwendiger ist es für Lehrerinnen und Lehrer, souverän mit dieser virtuellen Welt umzugehen. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee des Drei-Länder-Projekts. Die Ergebnisse unserer Umfrage bei zuständigen staatlichen Institutionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestärken uns, dass eine Orientierungshilfe dringlich ist. Der Leitfaden möchte Lehrpersonen und Schulleitungen einerseits verschiedene Verhaltensweisen im sozialen Netzwerk und hilfreiche Profileinstellungen aufzeigen, Handlungsempfehlungen im Krisenfall geben, aber auch die Pflichten der Dienstherren oder Dienstgeber bzw. Arbeitgeber benennen und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen. Zugleich ist der Leitfaden als dringender Hinweis an die Arbeitgeber der Lehrerinnen und Lehrer zu verstehen, die juristische Grauzone auszuräumen und durch klare Regelungen den Lehrkräften Sicherheit im medienpädagogischen Bereich zu geben. Die sich rasant entwickelnden technischen Möglichkeiten für den Umgang mit dem Netz sind nicht nur eine große Chance, sie sind auch eine große Bedrohung der Persönlichkeit, wenn in Unkenntnis agiert wird. GÖD-APS, LCH und VBE fordern daher: 1. Der Schutz der Lehrperson muss vom Arbeitgeber gewährleistet werden auch für den Bereich Internet/Web 2.0. Der Arbeitgeber muss verbindlich Rechtsschutz übernehmen. 2. Der Arbeitgeber muss klare juristische Grundlagen gewährleisten, damit Lehrpersonen ihrem Bildungsund Erziehungsauftrag auch in der Mediennutzung und -bildung der Schülerinnen und Schüler in vollem Maße und geschützt nachkommen können. 3. Der Arbeitgeber muss für die Lehrpersonen eine kompetente Beratungsstelle für den Bereich Internet/Web 2.0 bereithalten. 4. Die Richtlinien für Lehrpersonen im Umgang mit Internet/Web 2.0 dürfen nicht zu einer Maulkorbpraxis führen. 5. Die schulische Prävention gegen Mobbing jeglicher Art muss auf Aktivitäten im Internet/Web 2.0 ausgebaut werden. 6. An jeder Schule müssen Leitfäden für Notfälle existieren und das Handeln bei Vorfällen muss von Schulleitung und Kollegium festgelegt werden. 7. Die Arbeitgeber müssen systematische Fort- und Weiterbildung für Lehrpersonen im Hinblick auf deren berufliche Rolle beim Umgang mit Social Media entwickeln und anbieten. Den gesamten Leitfaden finden Sie unter uploads/2013/09/leitfaden-social-media-web.pdf. Wir werden uns auch bemühen, in den nächsten Wochen jeder Schule ein gedrucktes Exemplar dieses Leitfadens zukommen zu lassen. Steirischer Bienenhonig Wie jedes Jahr bieten wir auch heuer wieder steirischen Bienenhonig an. Wir bitten diesbezüglich die angehängte Information zu beachten. Einkaufsaktionen gehören nicht zum Kerngeschäft der Gewerkschaftsarbeit - das ist uns bewusst! Dennoch freuen wir uns, wenn wir den Kolleg/innen immer wieder günstige Einkaufsangebote zur Verfügung stellen können. Wir haben finanziell keinen Vorteil bei solchen Aktionen, uns ist aber die Qualität sehr wichtig. Und die ist bei der Honigaktion seit Jahren gewährleistet! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Dienstzulagen für den Unterricht in D, M oder lebender Fremdsprache in Neuen Mittelschulen (1a) An Neuen Mittelschulen gebührt den Lehrpersonen der Verwendungsgruppen L 2a für die Dauer einer der nachstehenden Verwendungen eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt für 1. Lehrpersonen in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache a) 59,6, wenn sie einen dieser Gegenstände in einer Klasse im vollen oder überwiegenden Ausmaß der dafür in der Stundentafel des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister verordneten Lehrplans vorgesehenen Anzahl an Wochenstunden unterrichten, b) 74,2, wenn sie denselben Gegenstand in mehreren Klassen oder mehrere dieser Gegenstände in einer Klasse oder in mehreren Klassen jeweils im vollen oder überwiegenden Ausmaß der dafür in der Stundentafel des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister verordneten Lehrplans vorgesehenen Anzahl an Wochenstunden unterrichten, 2. Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren a) 74,2, wenn die Neue Mittelschule bis zu zwölf Klassen aufweist, b) 89,4, wenn die Neue Mittelschule mehr als zwölf Klassen aufweist, 3. Leiterinnen und Leiter a) 59,6, wenn die Neue Mittelschule bis zu acht Klassen aufweist, b) 74,2, wenn die Neue Mittelschule mehr als acht Klassen aufweist. Es dürfen bis zu drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren gemäß Z 2 pro Schule bestellt werden; einer Lehrperson gebührt höchstens eine Dienstzulage gemäß Z 2. An Schulen, an denen im Zeitraum vom 1. September 2012 bis 31. August 2018 sowohl Hauptschulklassen als auch Klassen der Neuen Mittelschulen geführt werden, findet dieser Absatz anstelle des Abs. 1 Z 1 bis 3 Anwendung. Bei der Anwendung der Z 1 zählen Leistungsgruppen als Klassen. Für die an Neuen Mittelschulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen gilt Z 1 mit folgender Maßgabe: Die Zulage gemäß lit. a gebührt auch dann, wenn sie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache insgesamt mindestens drei Wochenstunden unterrichten; die Zulage gemäß lit. b gebührt auch dann, wenn sie in den genannten Gegenständen mindestens insgesamt sechs Wochenstunden unterrichten. (Quelle: 59b Gehaltsgesetz) GÖD Forum zum Welttag der Lehrer/innen Der Welttag der Lehrer/innen wird von der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/innen seit einigen Jahren in Form des sogenannten GÖD-Forums begangen. Nach bekannten Referenten wie Michael Winterhoff und Markus Hengstschläger war heuer Dr. Rudolf Taschner der Referent. Vor etwa 200 Lehrer/innen gab der renommierte Redner in launiger Art einen Querschnitt durch viele Bereiche, die in Zusammenhang mit der Bildung stehen, ohne jedoch bildungswissenschaftliche Thesen aufzustellen. Seine zweifellos provokanten Forderungen nach Abschaffung der Lehrpläne und die Konzentration auf Bildungsstandards nach verschiedenen Zeitstufen regten das Publikum ebenso zum Nachdenken an wie die Aussagen, dass die Frühkindpädagogik nicht früh genug beginnen kann oder eine Vereinheitlichung der Systeme kein Garant für Erfolg sei. Es war erfrischend, den Blick auf unser Bildungssystem einmal von einem Mathematiker und bekennenden Nicht-Experten auf diesem Gebiet gelenkt zu bekommen, auch wenn so manche These von sogenannten bzw. selbsternannten Experten dadurch mächtig ins Wanken gerieten! Passend dazu hier ein Kommentar von Prof. Taschner aus der Presse vom 9. Oktober 2013 mit dem Titel Ein Land mit lauter Schulexperten: Besser, manche würden schweigen, den Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles nachlesen können!

6 Seite 6 SCHULRUNDSCHREIBEN Stellungnahme des Landes Tirol zum Entwurf LDG neu Unter den mehr als 1400 Stellungnahmen zur Dienstrechts-Novelle 2013 Pädagogischer Dienst findet sich auch jene des Landes Tirol. Ähnlich wie die Stellungnahme der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/innen wird darin auf Polemik verzichtet, sachlich jedoch sehr klar auf Unzulänglichkeiten hingewiesen. In der Folge dürfen wir einige Passagen aus dieser Stellungnahme zitieren. So steht beispielsweise in der Einleitung zu lesen: Durch die Einigung auf eine verbesserte und einheitliche Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schultypen wurde bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung gesetzt. Allerdings wird der gegenständliche Begutachtungsentwurf den Erwartungen an das seit mehreren Jahren angekündigte neue Dienstrecht in keiner Weise gerecht: Die schulischen Herausforderungen, basierend auf den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen, bleiben weitgehend unberücksichtigt, dienstrechtliche Regelungen, die als Reflex auf Visionen und Vorstellungen über die Schule der Zukunft gedeutet werden könnten, sind nicht erkennbar Notwendigkeiten, die aus den gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre resultieren, wie Inklusion und Unterstützung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Beratung der in diesem Bereich eingesetzten Lehrpersonen, Ausbau der Ganztagesbetreuung, Unterstützung von verhaltensauffälligen oder krisengeprägten Schüler/innen, Unterricht von Schüler/innen ohne bzw. mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, Förderung von hochbegabten Schüler/innen, Individualisierung des Unterrichtes, Verbreiterung des Spektrums an Unterrichts- und Lernformen, etc. finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf ebenso wenig wie die auch für die Pflichtschulen geforderte administrative Entlastung der Schulleitungen. Ausführungen zu den Auswirkungen des Entwurfes auf die Stellenpläne und damit auf die Verteilung der finanziellen Lasten fehlen zur Gänze. Das (in der Novelle völlig fehlende) Thema Pragmatisierung wird vom Land Tirol folgendermaßen kommentiert: Zu Art. 4 Z. 1 ( 1 Abs. 2) und Art. 6 Z 1 ( 1 Abs. 2): Diese Bestimmung wird insoweit kritisch gesehen, als dadurch eine Abschaffung der Pragmatisierung bewirkt werden und dahingehend in die Diensthoheit der Länder eingegriffen werden soll, als diesen keine Möglichkeit mehr verbleibt, Lehrer in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu übernehmen. Es wird auch festgehalten, dass diesbezüglich kein Konsens zwischen dem Bund und einzelnen Ländern besteht. Ebenso problematisch erscheinen dem Land auch die Bereiche Induktionsphase und Mentor/innen : Vor dem Hintergrund der für die Bestellung zum Mentor erforderlichen Absolvierung eines Hochschullehrganges im Umfang von mindestens 90 ECTS erscheint es unwahrscheinlich, dass die erforderliche Anzahl von Mentoren gewonnen werden kann. Die gesamte Stellungnahme kann entweder auf unserer Homepage ( oder direkt auf der Parlamentsseite unter nachgelesen werden. Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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