Jetzt will es wieder jeder gewesen sein!

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1 SCHULRUNDSCHREIBEN Gewerkschaft Jetzt will es wieder jeder gewesen sein S 1 Das alte Lied: Mehr Geld und Arbeit für Junglehrer/innen S 4 Neue Homepages S 4 Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Informatik und Neue Medien S 5 Campingurlaub am Gardasee - Restplätze verfügbar S 5 Personalvertretung Teilzeitbestimmungen neue Formulare! S 2 Ausschreibung von Leiterstellen S 3 Telefonnummern der Kranken und Unfallfürsorge S 6 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at S CHULRUND - S CHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung Jetzt will es wieder jeder gewesen sein! Neue Mittelschulen ab Herbst ohne Werken - so tituliert eine österreichische Tageszeitung am 11. Feber 2012 einen Artikel. Überschriftenleser/innen haben dadurch sicher einen Schock bekommen. Verständlich - vor allem wenn Mann bzw. Frau selbst Betroffene/r ist. Im Artikel selbst wird dann natürlich relativiert, die Novelle zur Neuen Mittelschule aber unrichtig zitiert. Dort waren die Fächer Werken (technisch und textil) als Pflichtgegenstände vorgesehen, Ernährung und Haushalt allerdings nur bei ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktsetzung als alternativer Pflichtgegenstand! Gemeinsam mit der zuständigen Fachinspektorin Andrea Ladstätter haben wir uns als Personal und Standesvertretung schon bei den ersten Gesprächen zum Thema Neue Mittelschule für den Erhalt dieses Faches, das ja im Lehrplan des Realgymnasiums nicht vorhanden ist, eingesetzt. Das Echo auf unsere Forderungen war allerdings mäßig! Auch in unserer Stellungnahme zur NMS-Novelle haben wir als Bundesvertretung klar Stellung gegen diese Dummheiten bezogen: Es ist bildungspolitisch paradox, bei evidenten Defiziten Pflichtunterricht zu kürzen oder gar zu streichen, statt Allgemeinbildung in Ernährung zu stärken und zu etablieren! Das Fach Ernährung und Haushalt mit seiner Didaktik einer angewandten Ernährungs- und Verbraucher/innenbildung bedarf einer garantierten Mindeststundenzahl im gesamten Bereich der 10- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler (also auch in der AHS-Unterstufe), die nicht vom Verhandlungsgeschick der Lehrkraft am jeweiligen Schulstandort abhängig sein darf und jedenfalls über den derzeit schulautonom festgelegten zwei Mindeststunden zu liegen hat, will man einen Bildungsauftrag ernst nehmen! Dass es dadurch nicht zuletzt auch zu personellen Problemen gekommen wäre, sei nur nebenbei erwähnt. Wir haben uns letztendlich mit unseren Argumenten durchsetzen können und es gibt mittlerweile folgenden Abänderungsantrag: Wenn nicht die Politik in letzter Minute wieder einen Schwenk macht, haben wir für die ca. 100 Lehrerinnen in diesem Bereich viel erreicht! Dass sich diesen Erfolg nun auch andere auf ihren Hut stecken wollen, stört uns wenig. Als Gewerkschaft geht es um die Sache und um das Wohl unserer Kolleg/innen und nicht darum, als die großen Macher zu glänzen!

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Teilzeitbestimmungen neue Formulare! Bis Ende April müssen die Ansuchen um Versetzung, Karenzurlaube und Teilzeitbeschäftigung eingebracht werden. Daher geben wir zum Thema Teilzeit eine kurze Übersicht: Achtung: Wie die Abteilung Bildung angekündigt hat, werden ab Mitte März eigene Formulare für Teilzeitansuchen zur Verfügung gestellt. Für Anträge sind dann ausnahmslos diese Formulare zu verwenden. 44 Abs. 1 Z 1 LDG aus gesundheitlichen Gründen (KANN-Bestimmung für pragmatisierte Lehrer/innen) Die Jahresnorm kann auf Antrag und unter Befassung des Amtsarztes aus gesundheitlichen Gründen (zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit), bis auf die Hälfte herabgesetzt werden. Höhe der Bezüge: Supplierverpflichtung: Dauer: 75 % bzw. bei Herabsetzung zwischen 75 % und 100 % aliquot aliquot, darüber hinaus: nein! höchstens zwei Jahre 45 LDG (für pragmatisierte Lehrer/innen) 20 VBG (für Vertragslehrer/innen) aus beliebigem Anlass (KANN-Bestimmung) Die Jahresnorm einer Lehrperson kann auf Antrag aus beliebigem Anlass bis auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. 46 LDG (für pragmatisierte Lehrer/innen) und 15h Mutterschutzgesetz (für vertragliche und pragmatisierte Lehrer/innen) zur Betreuung eines Kindes (Rechtsanspruch) Die Jahresnorm einer Lehrperson ist auf ihren Antrag zur Betreuung eines eigenen, eines Wahl- oder Pflegekindes oder eines sonstigen Kindes, für dessen Unterhalt die/der Lehrer/in überwiegend aufkommen, bis auf die Hälfte herabzusetzen. Dauer: 46 LDG bis zum Schuleintritt des Kindes 15h MSchG bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes Der Lehrperson ist, während sie/er Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auch unter die Hälfte zu gewähren. 116d Abs. 3 GG freiwillige Höherversicherung (Altersteilzeit) Altersteilzeit bedeutet, dass eine vor dem 1. Jänner 2005 pragmatisierte Lehrperson trotz Herabsetzung der Jahresnorm den vollen Pensionsbeitrag leisten kann. Die Entrichtung der (vollen) Pensionsbeiträge bewirkt, dass als Beitragsgrundlage in die Pensionsbemessung nicht der gekürzte, sondern der volle Bezug einfließt. Die Altersteilzeit kann in Verbindung mit oben genannten Varianten der Herabsetzung der Jahresnorm o- der auch eines Sabbaticals in Anspruch genommen werden. Zu den Themen Sabbatical und Karenzurlaube verweisen wir auf unser Lehrerhandbuch (Seite 136 bzw. Seite 48). Gerne stehen wir für persönliche Auskünfte zur Verfügung! mit einfach besser informiert

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung Leiterstellen GZ: IVa-2016/1691 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 die Leiterstelle an der nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule aus: Bezirk Innsbruck Stadt Bezirk Innsbruck Land Ost Bezirk Imst HS/NMS Gabelsbergerstraße VS Ampass VS Lans VS Schönegg Hall VS Trins VS Imsterberg HS Längenfeld Die Aufgaben umfassen insbesondere Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schulund Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen Nach 26a Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrergesetzes 1966 sind ab 1. September 2002 auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 14. März Die Bewerbungsfrist endet am 11. April unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Das alte Lied: Mehr Geld und Arbeit für Junglehrer/innen Eine Dienstrechtsreform für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes werde sich in absehbarer Zeit nicht ausgehen, ließ Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) zuletzt wissen und bestätigte damit die Aussagen der Ministerin Heinisch-Hosek, die die Kosten für eine solche Reform mit 200 bis 300 Mio. Euro bezifferte und deshalb als derzeit nicht finanzierbar bezeichnete! Ungeachtet dessen wird laut SPÖ-Bildungssprecher Elmar Mayer an einer Dienstrechtsnovelle für die Lehrer gearbeitet, die - wenn man es glauben möchte! - noch im September 2013 in Kraft treten könnte. Finanziell würde sich das jedenfalls ausgehen, so Mayer. Was den Inhalt betrifft, so hat Mayer bereits konkrete, allerdings keineswegs neue Vorstellungen: Die Einstiegsgehälter von Junglehrern sollen um 30 Prozent steigen. Ein Pflichtschullehrer würde damit nicht mehr mit rund 2000, sondern 2600 Euro brutto starten. Lehrer sollen also künftig zwar höhere Einstiegsgehälter erhalten, es sollen Biennalsprünge wegfallen, stattdessen gäbe es im gesamten Karriereverlauf "nur noch vier, fünf" automatische Gehaltserhöhungen! So weit waren wir als Gewerkschaft schon vor Jahren! Was wirklich neu ist: Gleichzeitig soll allerdings auch - bei unveränderter Lebensverdienstsumme - die Unterrichtsverpflichtung ausgeweitet werden und zwar um "drei bis vier Stunden pro Woche"! Hier braucht man nicht unbedingt ein Nobelpreisträger für Mathematik zu sein, um festzustellen, dass das negative Auswirkungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen hätte: Gleicher Lohn für mehr Arbeit - das ist kurz zusammengefasst die Erkenntnis aus diesem Vorschlag, dem übrigens die Frau Finanzministerin einiges abgewinnen kann! Eine solche Reform würde laut Mayer nicht zu zusätzlichen Kosten führen - no na! Als Grund dafür nennt er die Tatsache, dass in den nächsten zehn Jahren etwa jeder zweite Lehrer in Pension gehen wird und dadurch auch relativ hohe Gehaltszahlungen wegfallen. Was er aber verschweigt: Durch die neuen Gehaltsverläufe würde man sich bei Junglehrer/innen zusätzlich Geld einsparen, weil man durch die höhere Unterrichtsverpflichtung ja auch deutlich weniger davon braucht! Unsere Überlegungen - also die Überlegungen der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/innen - gehen in folgende Richtung: Höhere Einstiegsgehälter, flacherer Einkommensverlauf (nur wenige Vorrückungen), gleichbleibende Lebensverdienstsumme ABER auch gleichbleibende Lebensarbeitszeit! Neue Homepages Seit Ende Feber sind zwei Homepages neu gestaltet bzw. überhaupt neu im Netz: Die Homepage des Landesvorstandes Tirol in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat sich ein neues Kleid verpasst und ist ab sofort unter oder über den entsprechenden Link auf unserer Homepage ( -tirol.at) zu erreichen. Neben allen Formularen - vom Rechtsschutz bis zur Bildungsförderung sind dort unter anderem auch die Ferienangebote der GÖD - etwa die Wohnwagen in Lazise am Gardasee usw. zu finden. Ganz neu ist seit kurzem die Homepage der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/innen. Sie ist erreichbar unter oder ebenfalls über den Link auf unserer Homepage! Auf beiden Seiten gibt es auch einen internen Bereich, der den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten ist. Allerdings müssen diese Bereiche erst mit entsprechenden Inhalten gefüllt werden. Auch unsere Homepage wird derzeit umgestaltet und wir hoffen, diese schon bald in neuem Outfit ins Netz bringen zu können.

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Informatik und Neue Medien Erst der Zufall machte uns auf die Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Informatik und Neue Medien im Amtsbereich des Landesschulrates für Tirol aufmerksam ( Die Passage im Anforderungsprofil Lehrbefähigung für mittlere und höhere Schulen durch Lehramtsstudium für Informatik oder entsprechende Kompetenz in IT bzw. Informations- und Kommunikationstechnologien ließ uns hellhörig und gleichzeitig aktiv werden. Wir sind der Meinung, dass es gerade im Pflichtschulbereich viele ausgezeichnet geeignete Lehrer/innen gibt, die sich für diese Stelle eignen würden. Aus diesem Grund haben wir ein Schreiben an den Präsidenten des Landesschulraten mit folgendem Inhalt gerichtet: Sehr geehrter Herr Präsident! Durch Zufall haben wir von der Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Informatik und Neue Medien im Amtsbereich des Landesschulrates für Tirol erfahren und mussten feststellen, dass diese Stelle an die Lehrbefähigung für mittlere und höhere Schulen durch Lehramtsstudium für Informatik oder entsprechende Kompetenz in IT bzw. Informations- und Kommunikationstechnologien gebunden ist. Als Standes- und Personalvertreter der Tiroler Pflichtschullehrer/innen stellt sich uns nun die Frage, ob dieses neue Schulaufsichtsorgan künftig auch für die Tiroler Pflichtschulen zuständig ist oder nur für den Bereich der Bundesschulen? Wir weisen darauf hin, dass die Informatik vor allem im Bereich HS/NMS oder PTS, aber auch im Volksund Sonderschulbereich bereits großen Raum einnimmt und aus dem täglichen Unterricht nicht mehr wegzudenken ist. Insofern verstehen wir nicht, dass sich die Ausschreibung nur an Bundeslehrer/innen richtet! Es ist kaum anzunehmen, dass auch für den Pflichtschulbereich eine ähnliche Planstelle angedacht ist. Daher wäre es nicht nur sinnvoll, sondern vor allem auch zweckmäßig, die Stelle für alle Lehrenden in diesem Bereich auszuschreiben. Wir sind sicher, dass es auch im Pflichtschulbereich geeignete Personen für diese Planstelle gibt! Das Schreiben erging in Kopie auch an den Herrn Landeshauptmann, die zuständige Frau Landesrätin, die Abteilung Bildung und an den Herrn Landesschulinspektor HR Dr. Reinhold Wöll. Über allfällige Reaktionen werden wir natürlich berichten. Interessenten aus dem Pflichtschulbereich bitten wir daher, Kontakt mit dem Landesschulrat für Tirol aufzunehmen, um nicht eventuell Fristen zu versäumen! Campingurlaub am Gardasee - Restplätze verfügbar Für Gewerkschaftsmitglieder stehen noch einige wenige Restplätze im Camping du Parc in Lazise am Gardasee zur Verfügung! Bei Interesse wenden Sie sich bitte rasch an Frau Roswitha Kohler (0512/ ) im Landesvorstand Tirol. Ausführliche Informationen und Preislisten finden Sie auf der Homepage des Landesvorstandes ( Das Angebot gilt ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder! Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender

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