Stellungnahme der ARGE-Lehrer/innen in der GÖD RUNDSCHREIBEN. 25er-Zahl sowie Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung müssen

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1 RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Stellungnahme der ARGE-Lehrer/innen in der GÖD Autonomiepaket 25er-Zahl sowie Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung müssen bleiben! Das vorliegende Autonomiepaket musste mit der politischen Vorgabe der Kostenneutralität geschnürt werden. Aus diesem Grund handelt es sich in erster Linie um ein Struktur- und Schulorganisationspaket, das uns bei den großen pädagogischen Herausforderungen im schulischen Alltag (Integration, Inklusion, Diversität, etc.) kaum helfen wird. In schwierigen Verhandlungen ist es uns aber gelungen, dem inakzeptablen Erstentwurf viele Giftzähne zu ziehen und Lösungen im Sinne von Autonomie und Freiwilligkeit am Standort zu finden. Auch wenn bezüglich der autonomen Gestaltung von Gruppen- und Klassengrößen Mitwirkungsrechte der Schulpartner und der Personalvertretung erreicht werden konnten, stellt die ARGE Lehrer/innen mit Bedauern fest, dass das Bildungsministerium eine Fixierung der Klassenschülerhöchstzahl 25 bzw. der Eröffnungs- und Teilungszahlen ablehnt. Das ist für uns pädagogisch und organisatorisch nicht zukunftsweisend und daher nicht vertretbar. Daher fordert die ARGE Lehrer/innen im Namen aller Lehrer/innengewerkschaften die Bundesregierung und die parlamentarischen Klubs auf, sich bei den Beratungen zum Autonomiepaket für Verbesserungen im Sinne der Pädagogik und im Interesse unserer Schüler/innen einzusetzen, unter anderem für niedrige Klassen- und Gruppengrößen. Für die ARGE Lehrerinnen und Lehrer Paul Kimberger - Vorsitzender der APS-Gewerkschaft und der ARGE Lehrer/innen Roland Gangl - Vorsitzender der BMHS-Gewerkschaft und Vorsitzender-Stellvertreter der ARGE Lehrer/innen Thomas Bulant - Vorsitzender-Stellvertreter der APS-Gewerkschaft und der ARGE Lehrer/ innen Herbert Weiß - Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft Judith Roth - Vorsitzende der Gewerkschaft Berufsschule Dominikus Plaschg - Vorsitzender der Gewerkschaft Landwirtschaftslehrer/innen Wien, 1. Juni 2017 INHALT: Personalvertretung: Grundschulreform S 2 / Änderung des Fahrtkostenzuschusses? S 2 / Kinderzuschuss S 3 / Ferien und Urlaub S 4 / Kuraufenthalte S 4 / Ausschreibung Schulleitung S 5 Gewerkschaft: Autonomiepaket - Stellungnahme der ARGE S 1 / Sonderschulen - ein Fall für das Denkmalamt? S 3 / Rätselfreunde aufgepasst! S 6 Angebot Wiener Städtische Versicherung: Urlaub - Versicherung - Angebot Sonderklasse verlängert S 6 Rundschreiben vom 12. Juni 2017

2 RS / 12. Juni 2017 Seite 2 Grundschulreform Im Wesentlichen umfasst die Grundschulreform vier große Themenbereiche: Übergang (KG-VS) und Schuleinschreibung NEU Alternative Leistungsbeurteilung bzw. Information mit - KEL-Gesprächen - Lerndokumentation - Schriftlicher Semester- bzw. Jahresinformation Mehrstufenklassen Sprachbildung/sprachliche Förderung Zur schrittweisen Implementierung werden Arbeitsgruppen installiert, mit dem Auftrag, ein Grundlagenpapier zur Umsetzung zu erarbeiten. KEL-Gespräche - Der erste Umsetzungsschritt beginnt mit der Fokussierung auf die KEL-Gespräche. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet, ergänzend zum Leitfaden, Merkmale und Bedingungen für gelingende KEL- Gespräche. Die Gruppe hat den Auftrag, bis Schuljahresende ein Papier zu entwickeln, das dann im Herbst bei den regionalen Eröffnungskonferenzen vorgestellt werden wird. Übergang (KG-VS) und Schuleinschreibung NEU - Hier gilt es in Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht für Elementarpädagogik Rahmenvorgaben für diesen Bereich zu entwickeln. Lerndokumentation/schriftliche Jahres-bzw. Semesterinformation - Ähnlich wie bei der AG Übergang liegt auch hier der Fokus auf dem Aufzeigen von Möglichkeiten der Umsetzung. Sprachbildung/sprachliche Förderung - In Zusammenarbeit mit den Sprachheilpädagoginnen wird anhand der Unterlagen des Bundes bzw. anhand des Leitfadens der Gruppe Sprachbildung Volksschule im Aufbruch ein Grundlagenpapier entwickelt. Auf- und Ausbau von Mehrstufenklassen - Vorgaben für die Umstellung sind wie folgt: 1. Schulstandorte erstellen ein Konzept 2. Konzeptbesprechung mit PSI und LSI 3. Antragsformular der Schule über PSI an LSI 4. LSI und Abteilung Bildung entscheiden standortbezogen die nächsten Schritte Zeitplan: Grundlagenpapier aus den AG Lerndokumentation, Übergang und Sprache wird in der Schulaufsicht APS diskutiert. Im Anschluss daran werden weitere Schritte festgelegt, die dann über das Journal den Schulen kommuniziert werden. September Die Merkmale und Bedingungen für gelingende KEL-Gespräche als Ergänzungen zum Leitfaden werden den Schulleiterinnen und Schulleitern bei den Eröffnungskonferenzen vorgestellt. Der Leitfaden wird bei diesen Konferenzen den Schulleiterinnen und Schulleitern ausgehändigt werden. Änderung des Fahrtkostenzuschusses? Auszugsweise aus dem Journal Volksschule 2. Ausgabe 02/2017 Wer seinen Bezugsnachweis im Portal Tirol regelmäßig anschaut, dürfte in den letzten Tagen über folgende knappe Information gestolpert sein: Aktuelle Nachrichten Änderung des Fahrtkostenzuschusses Durch die Tarifreform des VVT und die Anpassung des Eigenanteils kommt es bei den meisten Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst zum Wegfall des Fahrtkostenzuschusses. Die Erhöhung des Eigenanteils wurde erst am beschlossen, daher wird am noch ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 2,33 ausbezahlt. Dieser Betrag wird bei der Abrechnung Juli 2017 wieder in Abzug gebracht. Auch wir waren anfangs irritiert wegen der etwas offenen Formulierung im Landesdienst. Tatsache ist, dass sich für Landeslehrer/innen nichts ändert und der Fahrtkostenzuschuss wie bisher ausbezahlt wird. Wir bitten dennoch alle Kolleg/innen immer wieder einen Blick auf den elektronischen Bezugsnachweis zu werfen und somit auch das Portal Tirol im Internet regelmäßig zu besuchen. Änderungen bzw. Fehler am Bezugsnachweis können nur so festgestellt werden. unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

3 RS / 12. Juni 2017 Seite 3 Sonderschulen - ein Fall für das Denkmalamt? "Ich bin dafür, im Interesse der betroffenen Kinder alle Möglichkeiten zu belassen: von Sonderschulbetreuung bis hin zu inklusiven Schulformen", sagte Karmasin im STANDARD- Gespräch am 26. Jänner In dieselbe Kerbe stößt Tirols Landeshauptmann Günther Platter: "Die bestmögliche Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Nicht zuletzt die von mir unterstützte Gemeinsame Schule steht für ein maximales Maß von Inklusion. Dennoch muss man die Sonderschule erhalten, denn die Inklusion stößt in der Praxis an Grenzen", so Günther Platter im Bezirksblatt am selben Tag. Aus Niederösterreich kommt am ebenfalls via Bezirksblatt folgende Meldung: Viele Eltern erzählten mir von positiven Erfahrungen ihrer Kinder und die Lernfortschritte in kleinen Gruppen, in kleineren Klassen und mit mehr Lehrpersonal in den Sonderschulklassen. Die Schließung der Sonderschulen ist keine Lösung und eine falsch verstandene Absicht der Inklusion. Die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen haben sich gerade für diese Schulform entschieden, weil hier für ihre Kinder die besten Lernvoraussetzungen und richtigen Rahmenbedingungen geboten werden! Die Aussagen stammen von der Landtagsabgeordneten Margit Göll aus Niederösterreich. Im selben Bundesland hat die FPÖ eine Initiative für den Erhalt der Sonderschulen in den Landtag gebracht. Es ließen sich im Netz sicher noch viele ähnliche Aussagen und Meldungen finden. Ein deutliches Signal dafür, dass es nicht nur Befürworter von Inklusion und Integration, sondern eben auch Befürworter der Sonderschule gibt. Interessant ist die Tatsache, dass mit den direkt Betroffenen - Eltern und Lehrer/innen kaum bis gar nicht kommuniziert wird. Von oben herab werden Dinge verordnet und meist entsprechend wissenschaftlich begründet! Wir alle wissen aber, dass - wie so oft im Leben - Theorie und Praxis meilenweit auseinander liegen. Den Eltern wird durch die Abschaffung von Sonderschulen die Wahlfreiheit genommen - sie werden einfach staatlich entmündigt. Und da, wo die Wahlfreiheit theoretisch noch gegeben ist, wird es ganz schwer, diese auch in Anspruch zu nehmen. Was nützt die Wahlfreiheit, wenn die nächste Sonderschule mehr als 20 Kilometer entfernt ist? Lehrer/innen - im speziellen Fall Sonderpädagog/innen - bekommen immer mehr das Gefühl, jahre bzw. jahrzehntelang eigentlich Verbotenes getan zu haben, weil sie in einer räumlich und personell gut ausgestatteten Sonderschule Kinder in kleinen Gruppen mit enormem Einsatz betreut und ihnen geholfen haben, den Weg in das Leben nach der Schule so gut wie eben möglich zu ebnen. Ganz abgesehen davon, dass die beruflichen Perspektiven von Sonderpädagog/innen völlig unklar sind, vor allem dann, wenn sie nur das Lehramt für Sonderpädagogik haben. Integration und Inklusion funktionieren in vielen schulischen Bereichen ausgezeichnet, allerdings nur dann, wenn die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind. Wenn sich die Politik dazu bekennt, dann jedenfalls mit all diesen Konsequenzen. Dass es trotz allem nie ganz ohne besondere zusätzliche Einrichtungen gehen kann, versteht jeder Mensch - auch ohne Hochschulabschluss oder wissenschaftliche Untersuchung! Wie die Inklusion dann in der Gesellschaft aussieht, wäre auch einmal interessant zu erfahren - ein durchaus reizvolles Thema für die wissenschaftliche Arbeit. Zurück zu den Sonderschulen: Es ist zu wenig, medial für den Erhalt der Sonderschulen einzutreten, gleichzeitig aber zu veranlassen, dass immer weniger Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf attestiert bekommen. Je weniger Kinder diesen Status haben, desto weniger Kinder gibt es in der Sonderschule. Irgendwann bleiben dann zwar die Sonderschulen baulich erhalten, es fehlen jedoch die Schüler/innen. Und dann ist die Sonderschule kein Thema mehr für die Bildungsabteilung, sondern bestenfalls noch für das Denkmalamt! Kinderzuschuss (IVa-302/ ) Der Anspruch auf Kinderzuschuss besteht ausschließlich für Kinder, für die Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen wird. Der Bezug der Familienbeihilfe bzw. der gleichartigen ausländischen Beihilfe ist durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Finanzamtes bzw. der ausländischen Behörde, die die gleichartige Beihilfe auszahlt, nachzuweisen. Alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, müssen weiterhin binnen einem Monat nach dem Eintritt der Tatsache gemeldet werden. Um einerseits die möglichst rasche Anweisung sicherzustellen und andererseits das Entstehen von Übergenüssen zu vermeiden, ersucht das Amt der Landesregierung Folgendes zu beachten: Wird der Kinderzuschuss für ein Kind unter 18 Jahren bereits bezogen, so ist eine Meldung nur zu erstatten, wenn die Familienbeihilfe bzw. die gleichartige ausländische Beihilfe für dieses Kind nicht (mehr) bezogen wird. Wird für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Familienbeihilfe bzw. eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen, so ist dem Amt der Landesregierung - soweit dies noch nicht geschehen ist - eine Bestätigung des Finanzamtes bzw. der ausländischen Behörde über den Bezug der Familien(beihilfe) vorzulegen.

4 RS / 12. Juni 2017 Seite 4 Ferien und Urlaub Als Ergänzung zum Artikel Ferien - im neuen und alten Dienstrecht in unserem letzten Rundschreiben und als Hilfe für die Planung des Schulstarts im Herbst habe ich folgende Zusammenstellung gemacht: Aus dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 56. (1) Der Landeslehrer ist während der Schulferien vom Dienst beurlaubt, soweit nicht besondere Verpflichtungen (Vertretung des Schulleiters, Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) entgegenstehen. (2) An den sonstigen schulfreien Tagen besteht keine Verpflichtung zur Dienstleistung, wenn nicht besondere dienstliche Verhältnisse entgegenstehen. (3) Der Leiter ist verpflichtet, die ersten und letzten drei Werktage der Hauptferien am Dienstort anwesend zu sein. (4) Im übrigen hat der Leiter für die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Leitungsgeschäften während der Schulferien zu sorgen, wobei er auch die seiner Schule zugewiesenen Lehrer unter tunlicher Berücksichtigung berechtigter Wünsche in möglichst gleichem Maße heranziehen kann. (5) Der Landeslehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während der Schulferien und der sonstigen schulfreien Tage zur Dienstleistung zurückberufen werden. Sobald es der Dienst gestattet, ist die Rückberufung zu beenden. (6) Ist der Landeslehrer unvorhergesehen gemäß Abs. 5 rückberufen worden, sind ihm die hiedurch entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen zu ersetzen, soweit sie nicht gemäß 15 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht umfasst auch die entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen für die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen im Sinne des 59 Abs. 2, wenn ihnen eine Fortsetzung des Urlaubes ohne den Landeslehrer nicht zumutbar ist. Sollte an Schulen beabsichtigt sein, einen schulautonomen Fortbildungstag zu tauschen, also bereits in den Hauptferien abzuhalten, möchten wird darauf hinweisen, dass Kolleginnen und Kollegen dazu nicht grundsätzlich verpflichtet werden können, da die Abhaltung eines pädagogischen Tages nach unserer Ansicht keinen wichtigen dienstlichen Grund darstellt. Die Beurteilung dieser Frage obliegt allerdings der Dienstbehörde. Des Weiteren bleibt anzumerken, dass eine Zurückberufung zur Dienstleistung nicht vom Schulleiter angeordnet werden darf und etwaig entstandene Mehrauslagen (Stornogebühren, zusätzliche Kosten für die Umbuchung von Flügen, ) zu ersetzen sind. Nicht zuletzt bleibt natürlich auch noch die Frage des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls bzw. der Amtshaftung zu klären. Zum Schutze der Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch der Kolleginnen und Kollegen, raten wir deshalb, die Abhaltung von Konferenzen bzw. pädagogischen Tagen in den Schulferien wohl zu überlegen. Kuraufenthalte (IVa-302/ ) Die Dienstbefreiung für Kuraufenthalt ist eine Personalmaßnahme, die zu einer Verdoppelung des Personalaufwandes führt, sofern die Kur ausschließlich in der Unterrichtszeit stattfindet. Angesichts der angespannten Stellenplansituation besteht dringendes dienstliches Interesse daran, dass Kuraufenthalte entweder zur Gänze oder doch zumindest zum überwiegenden Teil in unterrichtsfreien Zeiten (Haupt-, Semester-, Osterferien) terminiert werden. Die Dienstbefreiung für Kuraufenthalte, die ausschließlich zu Unterrichtszeiten geplant sind, kommt nur in Betracht, wenn durch entsprechende Belege (ärztliche Bestätigung, Bestätigung der Kuranstalt) bescheinigt wird, dass eine Terminverlegung nicht vertretbar ist. Die Abteilung Bildung weist darauf hin, dass in Fällen, in denen Kuren unmittelbar vor oder nach den Hauptferien terminiert werden, ein besonders strenger Maßstab angelegt wird. Es wird empfohlen, die Möglichkeit der Dienstbefreiung in Fällen, in denen die Kur ausschließlich zu Unterrichtszeiten geplant ist, mit der Dienstbehörde noch vor der endgültigen Terminfestlegung mit der Kuranstalt abzuklären. Wichtig für Anspruchsberechtigte der Kranken und Unfallfürsorge (KUF): In einigen Kureinrichtungen ist eine Direktverrechnung auch mit der KUF möglich. Dies bedeutet, dass die KUF zuerst mit der Kureinrichtung die gesamten Kurkosten abrechnet und danach dem/der Versicherten nur mehr den Eigenanteil (Selbstbehalt) zur Bezahlung vorschreibt. Eine Liste über diese Vertragshäuser finden Sie unter oder Sie schreiben uns (goed-aps@apstirol.at) und wir übermitteln Ihnen die gewünschten Unterlagen. mit aps-tirol.at einfach besser informiert...

5 RS / 12. Juni 2017 Seite 5 Ausschreibung Schulleitung GZ: IVa-2016/1908 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes LDG 1984 die Leiterstelle an der nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule aus: Neue Mittelschule Fügen 1 (11 Klassen, 236 Schüler/innen) Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - pädagogisch- fachliche Kompetenz - Führungskompetenz - Organisationsfähigkeit - soziale Kompetenz / Persönlichkeitsmerkmale Wesentlich ist die Erläuterung von standortspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten der Schule im Sinne von inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung aus der Perspektive der eigenen Führungskompetenz. Ebenso ist eine Angabe von künftigen schulspezifischen Schwerpunktsetzungen im Sinne von Schulqualität Allgemeinbildung (SQA) gewünscht. Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates ( ), Stück IV, Nr. 18 vom Nach 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular Bewerbung um eine Leiterstelle an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Das Formular steht auf der Homepage der Abteilung Bildung zum Download zur Verfügung ( Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 26 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 14. Juni 2017 Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juni 2017

6 RS / 12. Juni 2017 Seite 6 Rätselfreunde aufgepasst! Wir haben zu Ferienbeginn ein kleines Rätsel für unsere Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt. Die ersten drei (richtigen!) Antworten können sich über drei Einkaufsgutscheine der Fa. Spar im W ert von 75., 100. und 150. Euro freuen! Allerdings sind die Fragen nicht ganz leicht und nur wenn BEIDE Lösungen richtig sind, kann gewonnen werden. Hier die Frage 1): Die Umschreibung für eine aktuelles Thema im Tiroler Bildungswesen lautet: "Ausloten prototypischer Gelingensbedingungen für eine chancengerechte Optimierung individueller Bildungswege". Was ist damit gemeint? A) Die Einführung der pädagogischen Beratungszentren? B) Die neuen Mehrstufenklassen in der Volksschule? C) Die Modellregion Zillertal? Frage 2) Österreich hat eines der teuersten Schulsysteme im OECD-Vergleich, schneidet bei internationalen Testungen aber maximal durchschnittlich ab! Diese und ähnliche Aussagen werden unseren Pädagoginnen und Pädagogen fast täglich übermittelt! Wie es mit den Finanzen im österreichischen Schulwesen wirklich aussieht, zeigt die OECD-Studie Education at a Glance Wie viel müsste Österreich jährlich ins Bildungssystem zusätzlich investieren, um den OECD Schnitt zu erreichen? A) 20 Mio. Euro B) 200 Mio. Euro C) 2 Mrd. Euro Richtige Antworten bitte per Mail an: goed-aps@aps-tirol.at schicken. Die Gewinner werden persönlich verständigt und - mit ihrem Einverständnis - im nächsten Rundschreiben bekanntgegeben! Viel Glück beim Mitspielen. Urlaub - Versicherung - Angebot Sonderklasse verlängert Im Urlaub richtig versichert? Leider ist der Auslandsschutz der Krankenkassen nicht ausreichend. Weder die Rückholung noch eventuelle Privatarztbesuche (z.b. kein Kassenarzt vor Ort) werden voll ersetzt. Außerdem ist die e-card nicht überall anerkannt. Es empfiehlt sich daher vor der Urlaubsreise eine adäquate Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Die Wiener Städtische bietet dies für Einzelpersonen um 29,40 und für Familien um 58,80 im Jahr an. (max. 6 Wochen - beliebig oft pro Jahr) Private Gruppenzusatzversicherung: AKTION bis verlängert 2 Monatsprämien gratis Ihre Vorteile: - Freie Arzt- und Krankenhauswahl - flexible OP-Termine - Zwei-Bett-Zimmer - Behandlung als Privatpatient - u.v.m. Prämienbeispiele (KUF ohne Selbstbehalt): Für heute 30-Jährige 49,80 Für heute 40-Jährige 64,34 Bei Interesse kontaktieren Sie Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter oder d.kosso@wienerstaedtische.at Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Gerhard Schaub Peter Spanblöchl MSc Walter Meixner Vorsitzender

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