RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Kinderbetreuungsgeld-Konto ab

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1 RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Kinderbetreuungsgeld-Konto ab Eine lang diskutierte Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes wurde für Geburten ab dem Realität. Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen, doch anstelle der vier Pauschalvarianten gibt es nun ein so genanntes Kinderbetreuungsgeld- Konto. Zusätzlich ist auch ein Familienzeitbonus für Väter vorgesehen, die direkt nach der Geburt des Kindes eine Auszeit vom Erwerbsleben nehmen und sich so verstärkt bei der Kinderbetreuung einbringen können. Mit dem Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) möchte man Familien mehr Flexibilität und eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung ermöglichen. Beim KBG-Konto spielt die Bezugsdauer eine zentrale Rolle. Kinderbetreuungsgeld kann in einem zeitlichen Rahmen zwischen 365 bis maximal 851 Tagen ab der Geburt des Kindes von einem Elternteil und in einem Rahmen von 456 bis Tagen ab der Geburt von beiden Elternteilen flexibel beansprucht werden. Wer sich für die kürzeste Variante entscheidet, erhält 33,88 Euro täglich, bei der längsten Variante werden 14,53 Euro täglich ausbezahlt. Wie hoch der Betrag ist, den Eltern letztlich bekommen, hängt also davon ab, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten. Weitere Regelungen zum Bezug lauten wie folgt: Mit der Antragstellung wird eine Variante fixiert. Eine Änderung ist einmalig und nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist zulässig. Das Kinderbetreuungsgeld muss in Blöcken von mindestens 61 Tagen bezogen werden. 20% des Gesamtbetrages stehen ausschließlich dem zweiten Elternteil zu. Das sind bei der kürzest wählbaren Variante 91 Tage Taggeld. Diese 20% des Gesamtbetrages sind nicht übertragbar. Die absolute Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld-Konto beträgt pro Jahr. Erstmals ist ein zeitgleicher Bezug von Kinderbetreuungsgeld von beiden Elternteilen im maximalen Ausmaß von bis zu 31 Tagen möglich. Anlass ist der erstmalige Wechsel zwischen den Elternteilen. Die Gesamtanspruchsdauer wird um die Tage des gleichzeitigen Bezugs verringert. Mehrlingsgeburten: Bei Mehrlingen erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld (der Betrag am Kinderbetreuungsgeld-Konto). Die Erhöhung beträgt 50% des gewählten Tagesbetrages für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Familienzeitbonus: Ein Ziel der Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes ist auch Väter zu ermutigen, direkt nach der Geburt ausschließlich Zeit mit der Familie zu verbringen. Daher wird der so genannte Familienzeitbonus eingeführt. Väter, die gerne im Job pausieren möchten, können diesen Bonus in Anspruch nehmen, sofern mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Auszeit getroffen wird. Sie erhalten dann 22,60 Euro täglich in einem Zeitraum von Tagen. Die Pause darf nicht unterbrochen und muss bis 91 Tage nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Sollte der Vater später auch Kinderbetreuungsgeld beziehen, sich mit der Partnerin in der Betreuung also abwechseln, wird der Familienzeitbonus von Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Partnerschaftsbonus: Ein Anreiz zur Aufteilung der K inderbetreuungszeiten ist der Partnerschaftsbonus. Wenn der Kinderbetreuungsgeldbezug im Verhältnis 50:50 bis 60:40 geteilt wird, erhält jeder Elternteil einen einmaligen Bonus von 500. INHALT: Personalvertretung: Kinderbetreuungsgeld-Konto ab S 1 / Pensionskontoerstmitteilung S 2 / Neuer Mitarbeiter im Büro S 2 / Ausschreibung Schulleitungen S 5 / Vertragslehrer/innen als Schulleiter S 6 Gewerkschaft: Jeder vierte Berufstätige unter Stress S 3 / 24 % der Schüler/innen mit anderer Umgangssprache S 4 / Wenn die Cluster kommen S 6 Wiener Städtische: Zusatzversicherung für junge Vertragslehrer/ innen S 3 Rundschreiben vom 6. März 2017

2 RS / 6. März 2107 Seite 2 Pensionskontoerstmitteilung Pensionskontoerstmitteilung Geschäftszahl IVa-64/ Innsbruck, Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen wurde Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Pensionskonto die Kontoerstmitteilung (im Pensionskonto enthaltene Daten, die die Zeit bis zum betreffen) übermittelt. Gleichzeitig wurden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, die Richtigkeit der in der Kontoerstmitteilung enthaltenen Daten binnen vier Wochen ab Zustellung dieser Mitteilung schriftlich unter Angabe von Gründen zu bestreiten. Nach zahlreichen beim Amt der Landesregierung, Abteilung Bildung, eingelangten Anfragen und Hinweisen musste festgestellt werden, dass aufgrund von technischen Fehlern ein Teil der Kontoerstmitteilungen nicht den aktuellen Datenstand (z.b. Kindererziehungszeiten, Adressen) wiedergegeben hat. Die Abteilung Bildung wird vor diesem Hintergrund ehestmöglich (sobald die technischen Probleme behoben und die Daten berichtigt sind ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest) eine neuerliche Versendung der Kontoerstmitteilungen veranlassen. Um für alle Mitteilungsempfänger dieselben Bedingungen in Bezug auf Inhalt und Rechtsschutz sicherzustellen, wird die Versendung an alle Adressaten erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die ursprüngliche Kontoerstmitteilung mit Mängeln behaftet war oder nicht. Die Frist für eine allfällige Bestreitung beginnt vor diesem Hintergrund für alle Adressaten ab der neuerlichen Zustellung neu zu laufen. Durch diese Vorgangsweise werden alle bis dato eingelangten Anfragen und Hinweise pauschal erledigt. Sollten die aufgeworfenen Fragen in Einzelfällen auch nach Erhalt der neuen Erstmitteilung nicht geklärt sein, wird gebeten, die Abteilung Bildung wiederum zu befassen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diese Information ausschließlich pragmatisierte Lehrpersonen der Geburtsjahrgänge mit Pragmatisierungsdatum vor dem betrifft (lediglich dieser Personenkreis erhält eine Pensionskontoerstmitteilung). Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung Mag. Katrin Ambacher Neuer Mitarbeiter im Büro Seit Beginn des 2. Semesters - also seit 20. Feber ist unser Team im Büro durch einen weiteren freigestellten Personalvertreter bereichert. Kollege Gerhard Schaub ist das neue Gesicht und wird uns in unserer Tätigkeit unterstützen. Die Freistellung erfolgte nach dem einstimmigen Antrag des Zentralausschusses vom Dezember 2016 mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 07. Feber Notwendig wurde diese zusätzliche Freistellung durch den Umstand, dass wir praktisch die einzige Einrichtung im Lande sind, die umfassende und kompetente Beratungen im Bereich der Pensionen geben kann und Nettopensionen (für Gewerkschaftsmitglieder) ausrechnet. Vor dem Hintergrund der in Pensionsnähe kommenden geburtenstarken Jahrgänge ist es für Kollegen Peter Spanblöchl kaum mehr zu bewältigen, alle Anliegen und Wünsche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen. Aus diesem Grund stießen wir mit unserem Anliegen bei der zuständigen Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader auf offene Ohren und sie konnte die Mitglieder der Landesregierung von der Notwendigkeit der zusätzlichen Freistellung überzeugen. Kollege Gerhard Schaub (Jahrgang 1973) stammt aus dem Außerfern, ist Volksschullehrer und war bis zum Semester Leiter der Volksschule Weißenbach am Lech. Er ist seit Jahren Mitglied der Landesleitung, war Vorsitzender des Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses in Reutte und auch im Dienststellenausschuss Reutte jahrelang tätig. Es fehlt ihm daher nicht an Erfahrung in diesen Bereichen - dennoch ist die Tätigkeit in unserem Büro noch Neuland und es tun sich ihm täglich neue, unbekannte Tätigkeitsfelder auf. Gerhard Schaub ist aber für uns nicht nur als weiterer Pensionsexperte wichtig, seine Erfahrung als Volksschullehrer ist genauso wichtig in der täglichen Beratung. Zusätzlich wird er sich auch mit bisher von uns aus Zeitmangel eher vernachlässigten schulrechtlichen Angelegenheiten befassen. Wir hoffen, dass Gerhard seine Entscheidung nicht bereut und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm! Alles Gute und gute Nerven!

3 RS / 6. März 2107 Seite 3 Jeder vierte Berufstätige unter Stress Lehrer und Arbeiter sind am meisten gestresst. Generell herrscht in Großbetrieben mehr Stress unter den Mitarbeitern vor. Wien Ganz oben als Stressfaktor steht der Zeitdruck. Dann kommt der Leistungsdruck und das Betriebsklima. Diese Faktoren gelten als die Auslöser von Stress. 39 Prozent aller Österreicher fühlen sich durch Stress im Beruf erheblich beeinträchtigt. Das hat eine am Mittwoch in Wien vorgestellte repräsentative Online- Befragung des Market-Instituts im Auftrag der Allianz- Versicherung ergeben. Laut der Umfrage, die im Herbst 2016 mit 1000 Berufstätigen im Alter von 18 bis 65 Jahren durchgeführt wurde, sind Männer stärker stressbelastet als Frauen. Beinahe jeder Vierte bezeichnet sich selbst als von Burn-out gefährdet. Dabei ist vor allem die Gruppe der 35- bis 54-Jährigen betroffen (24 Prozent). Unter den verschiedenen Berufsgruppen gaben vor allem Arbeiter an, durch Burn-out gefährdet zu sein (im Vergleich: Selbstständige 14 Prozent). Das liegt wahrscheinlich an der starken Fremdbestimmtheit der Arbeiter, meinte Inge Schulz, Leiterin der Personalabteilung bei der Allianz-Gruppe. Stress wirkt sich auf das Wohlbefinden aus: 31 Prozent derjenigen, die sich einem hohen beruflichen Stresslevel ausgesetzt sahen, gaben an, Gesundheitsprobleme zu haben. Das Stressempfinden nimmt mit dem Alter ab: So bezeichnen sich 41 Prozent der 18- bis 34-Jährigen als sehr gestresst, während dies nur 35 Prozent der 55- bis 65-Jährigen von sich behaupten. Überstunden wurden übrigens nur von fünf Prozent als Stressfaktor angeführt. Am meisten gestresst sind die Lehrer (45 Prozent), gefolgt von der Handelsbranche (43 Prozent) und dem Transportwesen (42 Prozent). Die geringste Stressbelastung haben laut Umfrage Beschäftigte in Industrie und Gesundheitswesen (beide 33 Prozent). Generell sind aber Mitarbeiter in kleineren Unternehmen etwas weniger gestresst, berichtete Schulz. Zwischen Führungskräften und einfachen Angestellten konnte kein Unterschied in der Belastung festgestellt werden. Um sich vom Stress zu erholen, sind die Österreicher am liebsten im Freien. Auf Platz eins rangiert hier Sport, gefolgt von Spazieren-gehen und Gartenarbeit. Dabei bevorzugen Männer Sport, Frauen Spazierengehen und Lesen. Aber auch Arbeitgeber können etwas tun, so Schulz. So wünschen sich die Befragten eine Verbesserung der Arbeitsorganisation, Schulung der Führungskräfte und das Durchführen von anonymen Umfragen. Quelle: TT vom (APA) Zusatzversicherung für junge Vertragslehrer/innen Zusatzversicherung für junge Vertragslehrer/innen Einstieg in die Gesundheitsvorsorge Optionstarif mit Deckung nach Unfällen und schw eren Erkrankungen. Jedes Jahr kann die Deckung auf Erkrankungen und Entbindungen erweitert werden ohne Gesundheitsprüfung. Prämienbeispiele: 20 Jahre EUR 15,44 25 Jahre EUR 17,04 Das Höchstabschlussalter beträgt 35 Jahre. Bei Interesse kontaktieren Sie Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter oder d.kosso@wienerstaedtische.at Mag. (FH) Donald Kosso Leitung Vorsorge Tirol Betriebliche Altersvorsorge WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 4 Tel.: Mobil: Mail: mailto:d.kosso@wienerstaedtische.at unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

4 RS / 6. März 2107 Seite 4 24 % der Schüler/innen mit anderer Umgangssprache Knapp 24 Prozent der Schüler/innen in Österreich sprechen eine andere Umgangssprache als Deutsch. Das sind um rund acht Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren, zeigt eine Zusammenstellung von Daten der Statistik Austria durch die Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen anlässlich des Tags der Muttersprache am 21. Feber Insgesamt gaben im Schuljahr 2015/16 rund Schüler/innen an, eine andere Umgangssprache als Deutsch zu sprechen. Die stärkste Steigerung wurde dabei genau in diesem Jahr verzeichnet - gegenüber 2014/15 betrug das Plus 1,6 Prozentpunkte. In diesen Zahlen spiegelt sich auch die damalige Flüchtlingswelle wider - den höchsten Zuwachs verzeichneten die Kinder mit arabischer Umgangssprache (plus auf ). Mehr östliche Sprachen vertreten Zusammengerechnet noch stärker fiel aber das Plus von Schüler/innen aus dem östlichen EU-Ausland aus: Die Zahl der Kinder mit rumänischer Umgangssprache wuchs um auf , jene der Kinder mit ungarischer um auf 8.600, jene der Kinder mit polnischer um rund 600 auf und jene mit slowakischer Umgangssprache um 500 auf Insgesamt verzeichnen auch die unter verschiedenen Titeln firmierenden Sprachen aus Ex-Jugoslawien Zuwächse (um rund auf ca ) sowie um jeweils 500 Türkisch (auf ), Farsi (auf 3.500) und Kurdisch (auf 3.100). Ein Plus gab es auch bei Kindern mit russischer (um auf 5.800) und englischer (um auf 4.900) Umgangssprache, eine Stagnation dagegen bei Tschetschenisch (bei 4.600). Am häufigsten in Wien Nach Bundesländern ist der Prozentsatz an Schüler/innen mit nichtdeutscher Umgangssprache erwartungsgemäß in Wien am höchsten: In der Hauptstadt liegt er bei 50 Prozent. Es folgen Vorarlberg (25 Prozent), Salzburg (21), Oberösterreich (19), Tirol (16), Steiermark, Niederösterreich, das Burgenland (je 15) und Kärnten mit 13 Prozent. Nach Schultypen am höchsten ist der Anteil von Kindern mit anderer Umgangssprache an den Sonderschulen (inklusive nach Sonderschul-Lehrplan an anderen Schulen unterrichtete Kinder) mit 33 Prozent, gefolgt von den Polytechnischen Schulen mit 32 Prozent, den Neuen Mittelschulen (NMS) mit 30 Prozent und den Volksschulen (29 Prozent). Besonders gering vertreten sind Schüler mit anderer Umgangssprache an den Berufsschulen (15 Prozent). Weniger muttersprachlicher Unterricht Trotz des Anstiegs der Schüler mit anderer Umgangssprache zurückgegangen ist 2014/15 die Zahl der Schüler, die muttersprachlichen Unterricht erhalten. Insgesamt sind es derzeit rund In Österreich wird Schülern mit Migrationshintergrund seit den 1970er Jahren muttersprachlicher Unterricht angeboten - derzeit in der Form verbindlicher oder unverbindlicher Übungen (ohne Benotung) oder als Freigegenstand (mit Benotung). Parallel zu den Schulen verläuft die Entwicklung der Zahlen in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Rund 31 Prozent haben demnach eine andere Muttersprache als Deutsch - das entspricht (trotz der etwas anderen Maßgröße der Muttersprache gegenüber der Umgangssprache) in etwa der Situation an den Volksschulen. ORF unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

5 RS / 6. März 2107 Seite 5 Ausschreibung Schulleitungen GZ: IVa-2016/1898 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes LDG 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Neue Mittelschule Gries a. Br. (8 Klassen, 133 Schüler/ innen) Neue Mittelschule Matrei a. Br. (11 Klassen, 227 Schüler/ innen) Volksschule Kitzbühel (13 Klassen, 239 Schüler/ innen) Neue Mittelschule Matrei i. O. (11 Klassen, 215 Schüler/ innen) Neue Mittelschule Sillian (14 Klassen, 294 Schüler/ innen) Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - pädagogisch-fachliche Kompetenz - Führungskompetenz - Organisationsfähigkeit - soziale Kompetenz / Persönlichkeitsmerkmale Wesentlich ist die Erläuterung von standortspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten der Schule im Sinne von inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung aus der Perspektive der eigenen Führungskompetenz. Ebenso ist eine Angabe von künftigen schulspezifischen Schwerpunktsetzungen im Sinne von Schulqualität Allgemeinbildung (SQA) gewünscht. Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates ( verordnungsblatt ), Stück IV, Nr. 18 vom Nach 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular Bewerbung um eine Leiterstelle an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Das Formular steht auf der Homepage der Abteilung Bildung zum Download zur Verfügung ( Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 26 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 8. März Die Bewerbungsfrist endet am 29. März 2017.

6 RS / 6. März 2107 Seite 6 Vertragslehrer/innen als Schulleiter/innen Landesvertragslehrpersonen haben die Möglichkeit, sich für eine Leiterstelle zu bewerben, sofern sie die für pragmatisierte Lehrkräfte festgelegten Erfordernisse für die betreffende Stelle erfüllen. Statt des für pragmatisierte Lehrkräfte geltenden Reihungskriteriums Leistungsfeststellung gilt für Landesvertragslehrpersonen die bisherige Bewährung bei der Erfüllung pädagogischer Aufgaben (Erfolge im Unterricht und in der Erziehung) und administrativer Aufgaben an den Schulen ( 26 Abs. 3 LVG 1966) Für Landesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas pd gelten weitergehende Bewerbungskriterien. Sie können sich um eine Leiterstelle u.a. nur bewerben, sofern sie über eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung als Lehrperson verfügen und sie darüber hinaus die Absolvierung des Hochschullehrganges Schulmanagement: Professionell führen nachhaltig entwickeln im Umfang von 30 ECTS nachweisen ( 14 und 15 LVG 1966) Wenn die Cluster kommen... Quelle: Erlass 36 - Amt der Tiroler Landesregierung Auch wenn es auf den ersten Blick belustigend wirkt - fast wie ein verspäteter Faschingsscherz - so weit weg von einer möglichen Realität könnte dieser Stundenplan gar nicht sein. Lehrer/innen könnten in den entstehenden Schulclustern eigentlich nach Belieben verschoben bzw. zugeteilt werden und die logische Folge wären dann Stundenpläne der oben dargestellten Art. Mag schon sein, dass das Ganze unrealistisch und übertrieben wirkt, dass wir als Gewerkschaft wieder einmal als Angstmacher und Verhinderer dargestellt werden. Tatsache aber ist, dass - sollte das Autonomiepaket so umgesetzt werden, wie es derzeit geplant ist - Stundenpläne dieser Art künftig durchaus möglich sein könnten. Dass Schulleiter/innen dann nur mehr maximal Bereichsleiter mit stark eingeschränkten Kompetenzen und ebenso stark eingeschränkten Zulagen bzw. Freistellungen sein werden, ist ebenso Tatsache. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass die Passage des Entwurfes dass öffentliche Pflichtschulen nach Maßgabe der folgenden Absätze auch im organisatorischen Verbund als Schulcluster geführt werden können als Kannbestimmung unverändert bleibt und somit keinen unmittelbaren Zwang darstellt. Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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