Abschnitt I: Anforderungen und Gestaltungshinweise an Arbeitsräume ohne spezifische, technologisch bedingte Klimaanforderungen

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1 Auszug aus dem Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs Raumtemperatur (1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen. (2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Auszug aus der Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur, ASR 6 Abschnitt I: Anforderungen und Gestaltungshinweise an Arbeitsräume ohne spezifische, technologisch bedingte Klimaanforderungen 1. Begriffe 1.1 Raumtemperatur ist eine zusammenfassende Temperaturgröße aus der örtlichen Lufttemperatur und den Strahlungstemperaturen der einzelnen Umgebungsflächen. 1.2 Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung. Sie wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden an den Arbeitsplätzen mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius ( C) mit einer Messgenauigkeit von ± 0,5 C gemessen. 1.3 Die körperliche Belastung ergibt sich aus der überwiegenden Körperhaltung und der Arbeitsschwere. Üblicherweise reicht als Klassifizierung für die Arbeitsschwere: Leicht bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen Mittel Schwer bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen 2. Allgemeines Gesundheitlich zuträgliches Klima liegt vor, wenn die Wärmebilanz (Wärmeerzeugung zu Wärmeabgabe) des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Die Wärmeerzeugung ist abhängig von der Arbeitschwere. Die Wärmeabgabe ist abhängig von der Lufttemperatur, der Luftfeuchte, der Luftgeschwindigkeit und der Wärmestrahlung. Sie wird wesentlich durch die Bekleidungssituation beeinflusst. In der Regel reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung, ob eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden ist, aus (andernfalls siehe 5.3).

2 3. Lufttemperaturen in Arbeitsräumen 3.1 In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen: Überwiegende Arbeitsschwere Arbeitshaltung Leicht Mittel Schwer Sitzen +20 C +19 C - Stehen und/oder gehen +19 C +17 C +12 C 3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein. 4. Lufttemperaturen in übrigen Betriebsräumen 4.1 In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens + 21 C herrschen. 4.2 In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer + 24 C betragen. 5. Zusätzliche Anforderungen an das Klima und Klimamessungen in Arbeitsräumen und übrigen Betriebsräumen 5.1 Die Beschäftigten dürfen keiner vermeidbaren Zugluft ausgesetzt sein (siehe 16 Abs. 4 ArbStättV). 5.2 Die Oberflächentemperatur des Fußbodens an ständigen Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen soll nicht mehr als 3 C unter und 6 C über der Lufttemperatur liegen. Abschnitt II: Hinweise für Arbeitsräume mit technologisch bedingten Klimaanforderungen 1. Die Bestimmung der Lufttemperatur allein reicht nicht aus, wenn Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und/oder Wärmestrahlung erheblichen Einfluss auf das Klima ausüben. Dann sind diese Klimagrößen zusätzlich einzeln oder gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß zu bewerten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die Lufttemperaturen des Arbeitsraumes unterhalb der in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerte liegen. 1.1 Liegen die Lufttemperaturen unterhalb den in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerten, ist für die Tätigkeit im Stehen oder Gehen der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen durch ein geeignetes Aufwärmpausenregime und/oder persönliche Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Für sitzende Arbeitshaltung und leichte körperliche Arbeit muss zunächst geprüft werden, ob die Absenkung der Lufttemperatur durch geeignete klimawirksame Maßnahmen (z.b. nach den Regeln der Technik ergonomisch gestaltete Wärmstrahlungsheizung/Fußbodenheizung) kompensiert werden kann. Wenn technische Maßnahmen nicht angewendet werden können, sind persönliche Schutzmaßnahmen einzusetzen. 3. Die Lufttemperatur in Fluren und Treppenräumen, die Hitzearbeitsplätze mit Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen verbinden, muss mindestens + 18 C betragen.

3 Auszüge aus Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Forschungsergebnisse für die Praxis: Ergonomische Gestaltung von Kätlearbeitsplätzen Die in der ASR 6 im Abschnitt 1 unter 3.1 geforderten Mindest-Raumtemperaturen dürfen nur dann unterschritten werden, wenn aufgrund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Für den Bereich der in der betrieblichen Praxis häufig anzutreffenden Arbeitsplätze, die der Kategorie überwiegend nicht-sitzende Arbeit zuzuordnen sind, bedeutet dies, dass bereits unterhalb von +17 o C der Bereich der gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur im Sinne der Arbeitsstättenverordnung verlassen wird. Kältearbeit bezeichnet Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer kalten klimatischen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind. Entgegen Vorstellungen, die Kälte mit Eis oder etwa null Grad Celsius verbinden, beginnt Kältearbeit für den Menschen bereits weit im Plusbereich der Lufttemperatur. DIN 33403, Teil 5, teilt anhand der Lufttemperatur als ordnende Leitgröße Kältearbeitsplätze in 5 Kältebereiche Der Anwendungsbereich dieser Norm umfasst Kältearbeitsplätze mit regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten in Arbeitsräumen, in denen technologisch bedingt eine Lufttemperatur von +15 Grad Celsius und niedriger besteht. Kältebereich Benennung Luftemperatur in Grad C I kühler Bereich von +15 bis +10 II leicht kalter Bereich unter + 10 bis - 5 III kalter Bereich unter -5 bis -18 IV sehr kalter Bereich unter -18 bis -30 V tiefkalter Bereich unter -30 Im Innenbereich ist insbesondere der Bereich der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (90 95%) aufgrund der durch die Produkte bedingten Anforderungen an Verarbeitung, Lagerung und Transport bei Temperaturen unterhalb von +15 o C betroffen. Die weitaus größte Zahl von Kältearbeitsplätzen ca ist hier dem Bereich von +15 o C bis -5 o C, also dem kühlen bis leicht kalten Bereich zuzuordnen. Wirkungen Bereits leichte Abweichungen vom Behaglichkeitsbereich führen zu einer Minderung des Wohlbefindens. Die kältebedingte Minderdurchblutung von Haut und Extremitäten ruft Kälteempfindungen sowie Einschränkungen von Beweglichkeit, Sensibilität und Geschicklichkeit hervor. Starke Abkühlungen von Haut und Extremitäten können örtliche Schäden des Körpergewebes zur Folge haben. Anhaltender Wämeentzug kann zu einer Abkühlung des Gesamtorganismus führen, die bis hin zu einer lebensbedrohlichen Absenkung der Körpertemperatur mit Bewusstseinsverlust gehen kann.

4 Längerfristige Auswirkungen von Kälteeinflüssen werden bei der Entwicklung von chronischen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (Rheuma), der Atemwege, der Harnorgane und des peripheren Gefäßsystems gesehen. Neben diesen direkten Folgen kann Kältebelastung auch z.b. die Ausheilung von Krankheiten behindern und auf diesem Wege Schädigungen herbeiführen. Maßnahmen Gestaltungsmaßnahmen zur Reduzierung der Kältebelastung am Arbeitsplatz gliedern sich in folgende Bereiche: Maßnahmen in der Arbeitsumgebung Maßnahmen am Arbeitsort und an Arbeitsmitteln Organisatorische Maßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Die gewählte Gliederung ist an einer Maßnahmehierarchie orientiert, d.h. zunächst sollten solche Maßnahmen geprüft werden, die die Kältebelastung an der Quelle reduzieren. Im Innenbereich zählt Zugluft zu den klimatischen Belastungen, die am häufigsten als störend empfunden werden. Hier sollte durch technische Maßnahmen (geeignete Luftführungssysteme, Sackbelüftung, Nachkühlung während arbeitsfreier Zeiten etc.) die Luftgeschwindigkeit im Arbeitsbereich so gering wie möglich gehalten werden. Durch erhitzte Flächen kann dem Körper über Strahlung Wärme zugeführt werden. Diesen Effekt macht man sich beim Einsatz von Strahlungsheizungen zunutze. Da bei dieser Form der Wärmequelle nicht die umgebende Luft erwärmt wird, ist auch eine lokale Beheizung von Arbeitsbereichen möglich, die zur thermischen Entlastung von im Kältebereich Beschäftigten beitragen kann. Organisatorische Maßnahmen zielen auf die Einhaltung von Expositions- und Aufwärmzeiten sowie auf die Vermeidung wechselnder Kältebelastungen ab; zu diesen zählen: Einhaltung der nach DIN 33403, Teil 5, empfohlenen maximalen Expositionsund erforderlichen Aufwärmzeiten Dies sind bei Arbeit im leicht kalten Bereich 10 Minuten Aufwärmpausen nach 2,5 Stunden Arbeit. Warme Getränke bereitstellen! Aufwärm- und Umkleideräume, in denen die Lufttemperatur mindestens 21 o C beträgt. Persönliche Maßnahmen zielen in erster Linie auf eine angepasste Bekleidung. Untersuchungen in mäßiger Kälte zeigten, dass auch hier deutliche Kältebeanspruchungen auftreten können, und bestätigen die Notwendigkeit präventiver Arbeitsschutzmaßnahmen in diesem Bereich. Grundsätzlich ist in Räumen, in denen durch technische Kühlung eine Temperatur von +10 o C oder weniger gehalten wird, eine Kleidung zu tragen, die einen ausreichenden Kälteschutz bietet und die erforderlichenfalls vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen ist. Die Anpassung der Wärmeisolation der Bekleidung an die jeweiligen Arbeits- und Klimabedingungen ist für den Arbeitsschutz bei Kältearbeit von zentraler Bedeutung. Die letztlich aus der Erfahrung heraus gewählte Bekleidungsisolation ermöglicht (bei 3,6 o C) auch über eine 8-Stunden-Schicht, dass der Beschäftigte thermophysiologisch im Gleichgewicht bleibt.

5 Der Index der erforderlichen Bekleidungsisolation (IREQ) stellt einen international genormten Maßstab für die Beurteilung von Kältebelastungen dar. Er ist definiert als die resultierende Isolation der Bekleidung, die unter den tatsächlichen Umgebungsbedingungen erforderlich ist, um den menschlichen Körper bei zulässigen Werten für die Körper- und Hauttemperatur im Zustand des thermischen Gleichgewichtes zu halten. DIN 33403, Teil 5, greift diesen Index auf und weist für praxisrelevante Bedingungen Berechnungsergebnisse in Tabellenform aus. Von zentraler Bedeutung ist hier die Auswahl einer angepassten Bekleidung mit ausreichenden Isolationseigenschaften: Die von Unterkühlung besonders betroffenen Hände und Füße sind in allen Kältebereichen besonders zu schützen. Durch wechselweisen Einsatz von 2 Paar Schuhen und Handschuhen, von denen jeweils ein Paar getragen, das andere in Trockenschränken getrocknet und erwärmt wird, können Kältebelastungen im Fuß und Handbereich reduziert werden. Als optimal können drei gleiche Kälteschutzkleidungskombinationen bezeichnet werden, und zwar zum Tragen, Trocknen und Reinigen. Neben der Wärmeisolation ist für die Auswahl einer Bekleidung von Bedeutung: der Feuchtedurchgang der Einfluss der Luftbewegung das Gewicht die Formstabilität und Bauschelastizität die Pflegbarkeit sowie die Akzeptanz durch den Träger. Persönliche Schutzausrüstung PSA DIN EN Schutz vor kühler Umgebung Diese Norm legt die Anforderungen und die Prüfmethoden für Kleidungsstücke (Westen, Jacken, Mäntel, Hosen) fest. Die Norm schließt keine besonderen Anforderungen an Kopfbedeckung, Schuhe und Handschuhe ein, die eine örtliche Unterkühlung vermeiden sollen. Die Kleidung schützt den Träger bei einer Temperatur bis max. 5 C. Der Wärmedurchgangswiderstand Ret wird in 3 Klassen eingeteilt. Klasse 1 Ret zwischen 0,06 und 0,12 Klasse 2 Ret zwischen 0,12 und 0,18 Klasse 3 Ret zwischen 0,18 und 0,25 aus: EN 342 Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte Kälteschutzkleidung schützt den Körper zu einem gewissen Grad und für eine gewisse Dauer gegen Kälte von -5 Celsius und darunter, wobei Wärmeisolation und Luftdurchlässigkeit als unentbehrliche Eigenschaften angesehen werden.

6 Aufgabe der Kleidung ist der Aufbau einer den Körper umschließenden isolierenden Luftschicht. Durch das gebildete Luftpolster wird der Anwender insbesondere dann geschützt, wenn er nicht in der Lage ist, die durch die niedrige Temperatur gegebene Gefahr in angemessener Zeit einzuschätzen. Der Schutzgrad des Bekleidungssystems ist von der Umgebungstemperatur und der körperlichen Aktivität (Wärmeproduktion des Körpers) abhängig. Kälteschutzkleidung muss immer als ein- oder zweiteiliger Anzug getragen werden. Um Schwitzen in der kalten Umgebung zu vermeiden, wird jedes Kleidungsstück sowie das Kleidungssystem hinsichtlich Schnitt, Passform, Formbarkeit, Passform, Bedeckung und Wirkung der Einzellagen optimiert. Zur Kennzeichnung von Kälteschutzkleidung werden die Grundisolationswerte für stehende (Icle) und leichte bis mittlere Tätigkeiten (Icler) angegeben. Sie sind die Basis für die Klassifizierung der Schutzkleidung: der Schutzwert des Kleidungssystems wird durch Vergleich des gemessenen und des berechneten erforderlichen Isolationswerts bewertet. Informationen zu den möglichen Einsatzzeiten in Abhängigkeit von der Grundwärmeisolation und der körperlichen Aktivität sind im Anhang B der EN 342 angegeben. Dabei geht man von folgenden Umgebungsparametern aus: 50% relative Luftfeuchtigkeit und eine Luftgeschwindigkeit von 0,3 bis 0,5 m/s. Kälteschutzkleidung muss gegen Luftdurchgang schützen, da Wind bzw. Zugluft die isolierende Luftschicht stören und Konvektionswärmeverluste beträchtlich erhöhen kann. Schutzkleidung der DIN EN 342 gibt daher immer die Luftdurchlässigkeit der äußersten Lage an. Sie ist in drei Klassen eingeteilt, die Schutzstufe steigt von 1 nach 3 an. Beim Arbeiten in nasser Umgebung sollte Schutzkleidung gegen kühle Umgebung einen entsprechenden Widerstand gegen das Eindringen von Feuchtigkeit besitzen. Wahlweise wird daher der Wasserdurchgangswiderstand WP angegeben.

7 EN 342 Y(B)/Y(C)/Y(R) Grundwärmeisolationswert Icler in m2 K/W Y(B)/Y(C)/Y(R) Grundwärmeisolationswert Icle in m2 K/W Y Klasse der Luftdurchlässigkeit Y Klasse des Wasserdurchgangswiderstandes (wahlweise) Der Buchstabe B steht für ein Kleidungssystem mit einer genormten Referenz- Unterbekleidung bestehend aus langärmeligem Unterhemd, langer Unterhose, Socken, Haussocken, Thermojacke, Thermohose, gestrickten Handschuhen, gestrickter Kopfhaube. aus:

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