Ausgewählte Aspekte der christlich-islamischen Begegnung unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung im ÖBH

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1 Ausgewählte Aspekte der christlich-islamischen Begegnung unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung im ÖBH Die vorliegende Arbeit stellt eine Zusammenführung von vier einzelnen Diplomarbeiten, welche am FH-DiplStG Militärische Führung eingereicht wurden, dar. Das Thema dieser Gruppendiplomarbeit ist an Aktualität kaum zu übertreffen. Seit dem 11. September 2001 vergeht kaum ein Tag, an dem in den Nachrichten nicht über den Islam oder die Taten von Muslimen berichtet wird. Auch wenn Österreich als Insel der Seligen zu bezeichnen ist, gibt es auch hierzulande eine öffentliche Diskussion über den Islam. Meistens findet diese anlassbezogen und stark polemisierend statt. Kaum jemand, leider auch nicht die Politiker, beschäftigt sich wirklich mit dem Islam und seinen Hintergründen. Um sich aber nicht in den Reigen der Jammerer und Halbwissenden einreihen zu müssen, sollte sich jeder österreichische Offizier mit dem Islam auseinandersetzen. Aus diesem Grund behandelt diese Arbeit ausgewählte Aspekte der christlich-islamischen Begegnung, beginnend mit den Grundzügen des Islam zur Schaffung eines Grundverständnisses über diese Religion und deren Lehren. Der Islam ist nicht nur die nach dem Christentum zweitgrößte Weltreligion, sondern darüber hinaus auch eine sehr mitreißende Religion, deren Traditions- und Wertvorstellungen tief im gesellschaftlichen Leben verwurzelt sind. Im Speziellen wird dabei die Verschmelzung von Religion und Staat am Beispiel der Umsetzung der islamischen Religionsgesetze in der Islamischen Republik Iran erörtert. Es wird weiters auf die Bedeutung von Krieg, Gewalt und Toleranz im christlichen und islamischen Wertebild eingegangen. Der Islam steht ja seit dem Empfangen der Lehren Allahs durch den Propheten Muhammad im bewaffneten und unbewaffneten Kampf gegen die Ungläubigen. Ein wesentlicher Punkt ist die islamische Glaubensverbreitung, die als Djihad bezeichnet wird. Der Djihad ist weit mehr als der über die Medien kommunizierte bewaffnete Kampf. Es geht dabei um das Überbringen des Islams mit allen Mitteln. Dem gegenüber steht das Christentum, welches in einem Entwicklungsprozess steht, der mit der Verkündigung Jesu begann und sich durch die Jahrhunderte bis in die heutige Zeit zieht. Im Christentum ist die Toleranz gegenüber Andersgläubigen und grundsätzlich Anderen der wichtigste Grundssatz, der seinen Ursprung in der Einstellung von Jesus Christus hat. Diese Einstellung lässt sich als die Liebe gegenüber Anderen beschreiben. Durch den Einzug des Christentums in die staatlichen Organisationen wie das Militär aber auch die Legislative 1

2 wurden auch die Christen gezwungen, sich mit der Tatsache der Gewaltanwendung und des Führens von Kriegen auseinanderzusetzen. Aufgrund der geschichtlichen Entwicklung und dem Abwenden des Christentums von einer gewaltsamen Bekehrung Andersgläubiger, trägt das Christentum dem Grundsatz der Religionsfreiheit Rechnung. Welche rechtliche Situation der Islam nun in einem europäischen, christlich geprägten Land vorfindet, wird anhand der staatskirchenrechtlichen Stellung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich behandelt. In Österreich begann der Prozess der den Islam die volle Glaubensfreiheit brachte in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Von da an wurden die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften stetig erweitert und den gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst. Die Okkupation und spätere Annexion von Bosnien-Herzegowina durch die Monarchie war für den Islam in Österreich von historischer Bedeutung. Dieser Anschluss eines vorwiegend islamischen Gebietes veranlasste den Gesetzgeber die Stellung des Islam eingehend zu behandeln. Das Resultat trat mit dem Islamgesetz im Jahre 1912 in Kraft. Dieses Gesetz fand seinen Weg über die 1. Republik und das 3. Reich in die Rechtsordnung der 2. Republik und erfuhr durch die verstärkte Zuwanderung, beginnend in den sechziger Jahren, erneute Aktualität. Ausdruck des Paritätsgrundsatzes ist die Islamverordnung, welche der IGGiÖ dieselben Rechte wie anderen anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften einräumt. Die Garantie für die private und öffentliche Religionsausübung bildet jedoch nicht nur innerstaatliches Recht. Diese Rechte sind in Österreich auch durch internationales Recht verbürgt und beeinflusst. Die staatskirchenrechtliche Stellung des Islam in Österreich ist umfassend geregelt. Dies bedeutet, dass von Steuererleichterungen über garantierten Religionsunterricht bis zum Tierschutzgesetz Rücksicht auf die finanziellen und religiösen Bedürfnisse des Islam genommen wird. Auch das Österreichische Bundesheer ist durch die steigende Zahl muslimischer Soldaten betroffen. Durch die Regelung der Verpflegung, der Gebetszeiten und der Freizeit konnten bereits viele Probleme religiöser Natur ausgeräumt werden. Es wird auch auf weitere Probleme eingegangen und der mögliche Umgang mit diesen umrissen. Als besondere Geste der Toleranz gegenüber dem Islam kann die geplante Einführung einer islamischen Militärseelsorge im ÖBH bezeichnet werden. Bereits im Jahre 1882 kam es erstmals zur Errichtung einer islamischen Militärseelsorge in Österreich-Ungarn, die sich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges weiterentwickelte. Die Situation der damaligen Armee im Bezug auf die Einführung einer islamischen Militärseelsorge war eine andere als heute. Anders als heute, handelte sich damals um eine einheitliche Religionsauffassung (Sunniten nach hanefitischem 2

3 Ritus). Die islamische Glaubensgemeinschaft findet im Islamgesetz von 1912 auch keine Grundlage für eine islamische Militärseelsorge vor. Trotzdem steht das ÖBH in Kontakt mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und verhandelt über eine zukünftige islamische Militärseelsorge. Die forschungsleitenden Fragen dieser Arbeit lauten daher wie folgt: Gibt es religiös motivierte Unterschiede in der Anwendung von militärischer Gewalt im Christentum und Islam Krieg und Gewalt begleiten das Christentum und den Islam seit ihrer Gründung. Muss doch zuerst ein Unterschied zwischen Krieg und Gewalt festgestellt werden, so ist erkennbar, dass es keine eindeutige Definition des Krieges gibt, woraus man dennoch ein Verständnis des Krieges in den beiden Religionen erarbeiten kann. Ziehen sich die Gewaltanwendung und der Krieg wie ein roter Faden durch die Geschichte des Alten Testaments, so kehrt sich dieses mit der Verkündigung Jesu ins Gegenteil. Musste sich das Christentum mit Krieg und Gewalt während seiner zweitausendjährigen Geschichte auseinandersetzen, so lässt sich jedoch eindeutig ableiten, dass es zwar eine bewusste Führung eines Krieges unter bestimmten Voraussetzungen geben darf. Dieser muss allerdings immer dem höchsten Gut, dem Frieden, dienen. Im Islam stellte Muhammad seit der Gründung die Weichen eindeutig auf das Führen von Kriegen. Das höchste Gut, welches es im Islam zu erreichen gilt, ist das Ausbreiten des Islams. Wird zwar der große Djihad als geistige Ausbreitung bevorzugt, so steht diesem der kleine Djihad, welcher die Anwendung von Gewalt mit einschließt, als reale Tatsache gegenüber. Besteht die Möglichkeit einer auf Toleranz und interreligiöses Verständnis basierenden Zusammenarbeit zwischen christlichen und islamischen Staaten? Die Betrachtungen der heiligen Schriften lassen einen sehr wichtigen Schluss zu: in diesem Vergleich des Christentum und des Islam treffen zwei ungleiche Partner aufeinander. Der Islam in seiner Grundstruktur bietet einem Gläubigen viel mehr Möglichkeiten, die Schrift beliebig zu deuten und die Ergebnisse der Deutungen seinen eigenen Zielen und Bedürfnissen anzupassen. Dabei entsteht die Situation, dass im Einflussgebiet des Islams sehr konträre 3

4 Sichtweisen der Schrift existieren, wobei hier die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten von liberalen bis hin zu sehr extremen und gewaltbereiten Einstellungen der Gläubigen vorhanden ist. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass von allen Muslimen tolerantes Verhalten bzw. Gesprächsbereitschaft gegenüber Christen erwartet werden kann. Diesem mitunter aggressiven, kämpferischen Islam steht ein grundsätzlich friedliches Christentum gegenüber, wobei die Toleranz an sich einen Grundpfeiler des christlichen Glaubens darstellt. Daher befindet sich das Christentum in dieser Ausgangssituation eines möglichen Dialoges von vornherein im Nachteil. Hinsichtlich der Frage der Zusammenarbeit spielt die gegenseitige Toleranz eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Rolle. Das grundsätzliche Vorhandensein der Toleranz könnte alle Türen im interkulturellen bzw. interreligiösen Dialog öffnen. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass es Voraussetzungen gibt, ohne deren Erfüllung der Dialog auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt ist: das ist einerseits eine inhaltliche Toleranz als Leitlinie im Umgang mit der jeweils anderen Religion und andererseits eine friedliche bzw. friedliebende Grundeinstellung der jeweiligen Religion gegenüber den anderen. Welche staatskirchenrechtliche Stellung besitzt der Islam in Österreich heute und wie entwickelte sich diese Stellung beginnend mit dem Revolutionsjahr 1848? Welchen Einfluss hat diese auf das Österreichische Bundesheer? Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich genießt dieselben umfassenden Rechte und Pflichten wie die anderen anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften in Österreich. Dazu zählen u.a die öffentliche und private Religionsausübung, Schutz der Religion vor Herabwürdigung, das Recht auf Religionsunterricht an den Schulen, die Regelung der inneren Angelegenheiten sowie steuerliche Begünstigungen und Abgabenbefreiungen. Auch das ÖBH wird der Stellung des Islams in Österreich gerecht. Die Unterteilung der Moslems in nicht strenggläubige, strenggläubige und besonders strenggläubige Angehörige der Islamischen Glaubensgemeinschaft schafft die Voraussetzung für einen reibungslosen Dienstbetrieb, welcher auch den religiösen Bedürfnissen gerecht wird. Insgesamt findet der Islam in Österreich mit der Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts eine in Europa vorbildliche Rechtssituation vor. 4

5 Welche Grundlagen und Voraussetzungen gibt es für die Einführung einer muslimischen Militärseelsorge Verhandlungen zwischen der IGGIÖ und dem BMLV über eine mögliche Implementierung einer islamischen Militärseelsorge laufen bereits. Der Umstand, dass Österreich zu einem der islamfreundlichsten westlichen Staaten zählt, ist in der eigenen Geschichte zu finden. Im Islamgesetz von 1912 gibt es keine Grundlage für die Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge. Man hat sich geeinigt, bis zur Novellierung des Islamgesetzes mit der Einführung zu warten. Je mehr wir die islamische Kultur in Österreich integrieren, desto mehr werden wir uns verändern. Aus der aktuellen Studie des BMI geht hervor, dass die Mehrheit der Österreicher und der Muslime für eine Integration bereit sind. Es wird Sache der Politik sein, unsere in der Verfassung verankerten Grundwerte zu wahren, sie weiter auszubauen und deren Missbrauch zu minimieren. Im Bereich des Militärs ist dies die Aufgabe der Militärseelsorge, auch einer islamischen. Bei der Erstellung dieser Arbeit wurden folgende Methoden und Forschungsansätze angewandt: Theorietyp: Methode: Forschungsansatz: Erhebungstechnik: Analysetechnik: Dialektisch kritisch Geisteswissenschaftliche Komparativer Ansatz Text- und Dokumentenauswahl Inhaltsanalyse Die Arbeit baut auf einem Grundverständnis der beiden Weltreligionen, des Christentums und des Islams auf. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die in der Schrift verwendeten Gesetze und besonders die verwendeten Verlautbarungsblätter zum Teil einer jährlichen Änderung unterliegen. Die Gültigkeit derselben muss also vom Leser selbst überprüft werden. Es wird nach dem geisteswissenschaftlichen System zitiert. Wörtliche Zitate sind unter Anführungszeichen gesetzt. Bei einer etwaigen Auslassung von mehreren Wörtern werden an der Stelle der Auslassung drei Punkte gesetzt ( ). Sinngemäße Zitate oder Auszüge aus bereits veröffentlichten Werken sind in der Fußnote durch die Abkürzung Vgl. gekennzeichnet. 5

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