BOTSCHAFT ZUR. 1. Teilrevision Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil (OgR); Beratung und Beschlussfassung
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- Kristina Auttenberg
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1 EINWOHNERGEMEINDE INKWIL BOTSCHAFT ZUR Gemeindeversammlung, 5. Dezember 2012, Uhr Gemeindesaal Inkwil Traktanden: 1. Teilrevision Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil (OgR); Beratung und Beschlussfassung 2. Neues Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Inkwil; Beratung und Beschlussfassung 3. Verpflichtungskredit in Höhe von Fr für die Belagssanierung Wangenriedstrasse 4. Verpflichtungskredit in Höhe von Fr für die Sanierung der Niederönzstrasse inkl. Mischwasserleitung und neue Regenabwasserleitung; Beratung und Beschlussfassung 5. Voranschlag 2013 Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Gebühr für die Benützung der Gemeinschaftsantennenanlage 6. Verschiedenes / Orientierung 7. Gesamterneuerungswahlen ; es sind zu wählen: - Gemeindepräsidium, Gemeindevizepräsidium - 4 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission oder externe Revisionsstelle
2 1. Teilrevision Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil (OgR); Beratung und Beschlussfassung Art. 14 Die Versammlung beschliesst: h) Einbürgerungen k) fakultativen Unterricht und Spezialunterricht einzuführen oder aufzuheben Diese beiden Buchstaben sollen aus dem Organisationsreglement gestrichen werden. Aufgrund der revidierten kantonalen Gesetzgebung im Einbürgerungswesen (Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht KBüG) wird der Art. 14 Bst. h) im Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Inkwil hinfällig. Das Kantonale Gesetz steht über der Gemeindegesetzgebung. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ist der Gemeinderat zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Ebenfalls hinfällig wird Art. 14 Bst. k) im Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Inkwil. Da die Gemeinde dem Schulverband Aare-Oenz angeschlossen ist, sollte die Abgeordnetenversammlung und nicht die Gemeindeversammlung über fakultativen Unterricht und Spezialunterricht befinden. Weiter soll der Art. 29 Abs. 1 im Organisationsreglement angepasst werden. Alle vier Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben per Ende 31. Dezember 2012 demissioniert. Für die Neuwahl in die Rechnungsprüfungskommission haben sich leider noch keine neuen Mitglieder zur Verfügung gestellt. Um die Rechnungsprüfung in der Gemeinde Inkwil trotz fehlenden Kandidaten sicherstellen zu können, muss ein externes Revisionsbüro beauftragt werden. Gemäss dem heutigen Wortlaut des Artikels 29 ist das leider nicht möglich. Der Artikel soll wie folgt angepasst werden: Rechnungsprüfungskommission Aufsichtsstelle Datenschutz Art Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Stellen sich nicht genügend befähigte Personen zur Wahl, wird eine externe Revisionsstelle eingesetzt. Art Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für Datenschutz gemäss Art. 33 des Datenschutzgesetzes. Die externe Revisionsstelle wird ebenfalls von der Gemeindeversammlung gewählt (siehe Traktandum 7). Im Zusammenhang mit dem auf den 1. Januar 2013 in Kraft tretenden neuen Gesetz über Kindesund Erwachsenenschutz (KESG) hat auch das Gesetz über die politischen echte eine indirekte Ände- 2
3 rung (Art. 5) erfahren. Da sich der Ausschluss von Stimmrecht (Art. 4 Abs. 2 OgR) auf die betreffende Vorschrift im erwähnten Gesetz stützt, bedarf auch das OgR noch einer Anpassung. Stimmrecht Art. 4 2 Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Weiter ist der Verweis auf Art. 98 des Gemeindegesetzes in Art. 40 Abs. 2 des OgR nicht mehr aktuell. Im Zusammenhang mit der letztmaligen Teilrevision der Verwaltungsrechtspflege sind die im Gemeindegesetz enthaltenen Verfahrensbestimmungen zur früheren Gemeindebeschwerde weggefallen und ins VRPG (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege) integriert worden. Darunter befand sich auch Art. 98 Gemeindegesetz. Die entsprechende Bestimmung (Rügepflicht) findet sich jedoch neu in Art. 49a Gemeindegesetz. Der Hinweis auf den Artikel wurde im OgR entsprechend angepasst. Ein Entwurf des geänderten Organisationsreglementes liegt vor und kann auf der Homepage unter der Rubrik Aktuelles / News heruntergeladen werden. Der Entwurf des Organisationsreglementes kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Tel , bestellt werden. 3
4 2. Neues Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Inkwil Am 1. Januar 2013 wird das neue Hundegesetz vom 27. März 2012 (BSG ) in Kraft treten und die bisherigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Hundetaxe werden gleichzeitig aufgehoben. Art. 13 des Hundegesetzes stellt es den Gemeinden frei, ob sie inskünftig eine Hundetaxe erheben wollen, und verweist für die Regelung der Hundetaxe auf die Vorschriften der Gemeindegesetzgebung. Die genannte kantonale Bestimmung schreibt nur den Verwendungszweck der Hundetaxe sowie gewisse Kategorien von abgabebefreiten Hunden vor; darunter fallen Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, Hunde, für die bereits eine Taxe entrichtet worden ist, und Hunde, die nicht älter als drei Monate sind. Darüber hinaus können die Gemeinden weitere Kategorien von Hunden von der Taxe befreien oder für bestimmte Hunde ermässigte oder progressive Taxen erheben. Für die Erhebung der Hundetaxe ist aufgrund des Legalitätsprinzips im Abgaberecht ein Gemeindereglement erforderlich, welches den Grundsatz des ob regelt. Die konkrete Festsetzung durch den Gemeinderat muss dann in einem materiellen Erlass erfolgen. Der Gemeinderat hat diese neue Rechtsgrundlage zum Anlass genommen, der Gemeindeversammlung ein neues Gebührenreglement zur Genehmigung zu unterbreiten. Das neue Reglement soll das Gebührenreglement aus dem Jahr 1996 ablösen. In den Grundzügen wurde das Musterreglement des Kantons Bern als Vorlage verwendet. Zusätzlich wurden folgende Ergänzungen aufgenommen: 1. Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kant. Hundegesetzes. 2. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben. 3. Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen Fr und (jährlich pro Hund) in einer Verordnung fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. 4. Allfällige zusätzliche Ausnahmen von der Taxpflicht nach Art. 13 Abs. 4 Hundegesetz. Auf Verordnungsstufe, d.h. im Tarif, wird die Höhe der Taxe festgelegt. Ein Entwurf des neuen Gebührenreglementes liegt vor und kann auf der Homepage unter der Rubrik Aktuelles / News heruntergeladen werden. Der Entwurf des Gebührenreglementes kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Tel , bestellt werden. 4
5 3. Verpflichtungskredit in Höhe von Fr für die Belagssanierung Wangenriedstrasse Die Wangenriedstrasse befindet sich in einem offensichtlich schlechten Zustand. Es bilden sich immer mehr Risse und Belagsschäden. Vor allem im Bereich Abzweiger Deitingenstrasse bis zur Dorfgrenze zu Wangenried ist der Zustand der Strasse sehr schlecht. Für die Belagssanierung liegt eine Offerte der Firma KIBAG, Langenthal, in Höhe von Fr vor. Zusätzlich zu den Belagssanierungen müssen auch die Strassenmarkierungen neu erstellt werden. Die Sicherheitslinien und Randlinien müssen neu gezeichnet werden. Zudem müssen auch die Markierungen ACHTUNG KINDER neu markiert werden. Die Markierungen wurden in der Höhe von Fr offeriert. 5
6 4. Verpflichtungskredit in Höhe von Fr für die Sanierung der Niederönzstrasse inkl. Mischwasserleitung und neue Regenabwasserleitung; Beratung und Beschlussfassung Handlungsbedarf: Bei Starkregenereignissen entstanden in letzter Zeit bei den Anstössern der Niederönzstrasse Rückstauprobleme in der vorhandenen Mischabwasserkanalisation. Dieses Rückstauproblem verursachte überflutete Kellergeschosse und so erhebliche Schäden bei den betroffenen Eigentümern. Weiter grenzen an die Niederönzstrasse freie Baufelder, welche in naher Zukunft überbaut werden könnten. Im Bereich der Niederönzstrasse ist aktuell keine Reinabwasserleitung vorhanden. Gemäss dem Strassenunterhaltskonzept der Gemeinde Inkwil wird der Strassenzustand im definierten Projektperimeter zwischen 2 und 3 (ausreichender kritischer Zustand) bewertet. Die Einwohnergemeinde Inkwil hat der Firma Bill Weyermann Partner AG von Koppigen den Auftrag erteilt, ein Projekt zu erarbeiten. Dieser Auftrag beinhaltet die Erarbeitung des Bauprojekts und der Ausschreibung für folgende Massnahme: Sanierung der Niederönzstrasse ab Kreuzung Birchackerstrasse bis Jurastrasse, Länge ca. 350 m Die Erstellung des Ausführungsprojekts sowie die Bauleitung für die anstehenden Arbeiten werden erst nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung ausgelöst. Nutzungsanforderungen und Ziele: Folgende Ziele sollten angestrebt werden: - Kostengünstige Sanierung des Strassenkörpers - Sanierung der Mischabwasserleitung - Neubau einer Sauberabwasserleitung parallel zur sanierten Mischabwasserleitung - Nutzung als Gemeindestrasse weiterhin ermöglichen - Für die Anwohner Qualität und Komfort subjektiv und objektiv erhöhen. Bauprogramm: Werkleitungsbau Frühling 2013 Strassenbau Sommer 2013 Einbau Deckbelag Sommer 2014 Kosten: Der Kostenvoranschlag der Firma Bill Weyermann und Partner beträgt Fr inkl. MwSt. Auswirkungen, falls das Projekt nicht realisiert wird: Falls auf die Realisation dieses Projektes verzichtet wird, wird die Niederönzstrasse im Projektbereich im derzeit schlechten Zustand bleiben und dadurch für die Anwohner die Qualität und der Komfort subjektiv und objektiv nicht erhöhen. Zudem verursachen die Rückstauprobleme weiterhin überflutete Kellergeschosse und so erhebliche Schäden bei den betroffenen Eigentümern, welche durch den Anschluss von zusätzlichen Baufeldern noch verstärkt werden dürften. 6
7 5. Voranschlag 2013 Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Gebühr für die Benützung der Gemeinschaftsantennenanlage Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Einwohnergemeinde 2'289' '809' '084' '680' '004' '838' ' ' ' ALLGEMEINE VERWALTUNG 318' ' ' ' ' ' Legislative 3' ' ' Exekutive 37' ' ' Allg. Verwaltung 258' ' ' ' ' ' Verwaltungsliegenschaften 18' ' ' ' ' ' ÖFFENTLICHE 1 SICHERHEIT 94' ' ' ' ' ' Mass und Gewicht 14' ' ' ' übrige Rechtspflege 16' ' ' ' ' ' Gemeindepolizei 2' ' ' Feuerwehr 44' ' ' ' ' ' Militär 1' ' Zivilschutz 13' ' ' ' ' ' übrige zivile 161 Landesverteidigung 1' ' ' BILDUNG 669' ' ' ' ' ' Kindergarten 12' ' ' ' ' ' Primarstufe ( Klasse) 186' ' ' ' ' ' Sekundarstufe (Realschule,Hauswirtsch.) 275' ' ' ' ' ' Musikschulen 10' ' ' Schulliegenschaften 184' ' ' ' ' ' KULTUR UND FREIZEIT 79' ' ' ' ' ' Bibliothek 1' ' ' Theater, Konzerte 1' ' ' übrige Kulturförderung 2' ' ' Massenmedien 4' ' Antennen- und Kabelanlagen 58' ' ' ' ' ' Parkanlagen und 330 Wanderwege Sport 6' ' ' übrige Freizeitgestaltung 5' ' ' GESUNDHEIT Spitex/Krankenpflege Krankheitsbekämpfung SOZIALE WOHLFAHRT 490' ' ' ' AHV-Zweigstelle 22' ' ' Ergänzungsleistungen AHV, 530 IV 137' ' ' Familienzulagen 3' ' Jugendschutz 2' ' '905.00
8 584 der Lastenvert. unterlieg. Personalkosten Inkassohilfe,Bevorschussung u. Unter- 5' ' ' haltsbeiträge für Kinder 587 Lastenausgleich 321' ' ' Sozialbehörden 5' ' ' VERKEHR 131' ' ' ' ' ' Kantonsstrassen 5' ' ' ' ' ' Gemeindestrassennetz 46' ' ' ' ' ' Regionalverkehrsbetriebe 52' übriger Verkehr 80' ' ' ' ' ' UMWELT UND 7 RAUMORDNUNG 198' ' ' ' ' ' Abwasserentsorgung 131' ' ' ' ' ' Abfallentsorgung 23' ' ' ' ' ' Friedhof und Bestattung 15' ' ' Gewässerverbauungen 19' ' ' Naturschutz öffentliche Toiletten 1' ' Tierkörperbeseitigung 3' ' ' ' übrige Immissionen 2' ' ' ' Raumplanung 4' ' ' VOLKSWIRTSCHAFT 1' ' ' ' ' Landwirtschaft 1' ' Elektrizität 32' ' ' FINANZEN UND STEUERN 306' '280' ' '232' ' '280' obligatorische periodische Steuern 969' ' ' obligatorische aperiodische Steuern 66' Liegenschaftssteuern 95' ' ' Steuerabschreibungen 20' ' ' fakultative Steuern und 904 Abgaben 7' ' ' Finanzausgleichsfonds 111' ' ' ' ' Anteile an kantonalen 930 Steuern u. Abgaben Zinsen 4' ' ' ' ' ' Liegenschaften des 942 Finanzvermögens 5' ' ' ' ' ' Abschreibungen 166' ' ' Der detaillierte Voranschlag 2013 kann auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. 8
9 Auszug aus Vorbericht zum Voranschlag Allgemeines Der Voranschlag 2013, basierend auf dem Kalenderjahr, wurde durch die Finanzverwalterin, Kommissionen, Finanzkommission und dem Gemeinderat ausgearbeitet. 2. Voranschlag 2013 Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Inkwil setzt sich wie folgt zusammen: Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss Der Aufwandüberschuss kann durch das Eigenkapital von CHF (Bestand per ) gedeckt werden. 3. Anträge des Gemeinderates Der Voranschlag für das Jahr 2013 weist einen Aufwandüberschuss von CHF aus und beinhaltet die nachfolgenden Ansätze: - Steueranlage Liegenschaftssteuer 1 %o des amtlichen Wertes Gebühren - Gemeinschaftsantenne CHF pro Monat 4. Antrag Die Finanzkommission und der Gemeinderat beantragen der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012 den Voranschlag für das Jahr 2013 zu genehmigen und die Steueranlage sowie die Bezugsansätze gemäss Ziffer 3 dieses Vorberichtes festzusetzen. 9
10 7. Gesamterneuerungswahlen Es sind zu wählen: - Gemeindepräsidium, Gemeindevizepräsidium - 4 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission oder externe Revisionsstelle Folgende Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich gemäss Art. 54 / 4 OgR für eine Wiederwahl zur Verfügung: Gemeinderat Baukommission: - Blum Patrik - Bürgin Christine - Graf Roland - Habegger Franziska - Ingold Martina - Mangiante Roberto - Weber Heinz - Meienhofer Patric - Saladin Pascal - Schaad Benjamin - Strausak Markus - Uebersax Walter - Zaugg Christian Der Gemeinderat hat alle vorgenannten Personen in stiller Wahl gewählt. An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012 sind demzufolge nur noch Kandidatinnen oder Kandidaten für die übrigen Ämter zu wählen. Es können beliebig wählbare Personen gewählt werden. Gemäss gesetzlichen Vorgaben muss die Person, welche die Rechnungsprüfungskommission leitet, besondere fachliche Voraussetzungen erfüllen. Der Gemeinderat hat für die Rechnungsprüfung durch eine externe Revisionsstelle Offerten eingeholt. Er beantragt der Gemeindeversammlung, den Auftrag an die Firma Frey Treuhand GmbH zu vergeben. Die Kosten betragen Fr pro Jahr. Die Gemeindepräsidentin Martina Ingold sowie die Vizepräsidentin Franziska Habegger stellen sich zur Wiederwahl in ihrem Amt zur Verfügung. 10
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