Staatsbürger-Taschenbuch

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1 Staatsbürger-Taschenbuch Alles Wissenswerte über Europa, Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern von Dr. Waltraud Hakenberg, Dr. Otto Model, Dr. Carl Creifelds, Christiane König, Prof. Dr. Jürgen Winkler, Dr. Gustav Lichtenberger, Gerhard Zierl, Jochen Streil, Andreas Zwerger, Dr. Peter Frank 33., neubearbeitete Auflage Staatsbürger-Taschenbuch Hakenberg / Model / Creifelds / et al. ist ein Produkt von beck-shop.de Verlag C. H. Beck München 2012 Verlag C. H. Beck in Internet: ISBN Inhaltsverzeichnis: Staatsbürger-Taschenbuch Hakenberg / Model / Creifelds / et al.

2 ... Die Vereinten Nationen (UNO) 49 Hauptaufgabe der UNO ist es, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck Kollektivmaßnahmen zu treffen. Sie soll darüber hinaus auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker beruhende freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen entwickeln und die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und humanitärem Gebiet und die Achtung der Menschenrechte fördern und festigen. Nach Art. 1 Abs. 4 UN-Charta ist sie der Mittelpunkt, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis ist die UNO mit ihren zahlreichen Unter- und Sonderorganisationen ein für alle Probleme der internationalen Beziehungen zuständiger zentraler Zusammenschluss fast aller Staaten der Erde. Sie hat weitgehende eigene Zuständigkeiten, ist aber auch ein Dachverband, der in vielfacher Weise mit anderen internationalen Organisationen kooperiert, mit ihnen Abmachungen trifft und an sie Berichte und Empfehlungen richtet und solche von ihnen erhält. Die zentrale Rolle der UNO drückt sich auch darin aus, dass den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus der UN-Charta der Vorrang vor denen aus anderen internationalen Verträgen zukommt (Art. 103 UN-Charta). Der UNO gehören 193 Mitglieder an (Stand: 2011). Die Bundesrepublik Deutschland (und die DDR) wurden zum 18. September 1973, Österreich zum 14. Dezember 1955 und die Schweiz zum 10. September 2002 Mitglieder. b) Organe der UNO System der Vereinten Nationen (Organe) Generalversammlung (GV) 193 Mitglieder (Stand 2011) Sicherheitsrat Wirtschaftsund Sozialrat Treuhandrat r Gerichtshof Sekretariat 15 Mitglieder (5 ständige Mitglieder, 10 von der GV auf 2 Jahre gewählte nicht ständige Mitglieder) 54 Mitglieder (von GV gewählt) (obsolet in Folge der Entkolonialisierung) 15 Richter von der GV und vom Sicherheitsrat gewählt Generalsekretär auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der GV ernannt aa) Der Sicherheitsrat Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 5 ständigen (USA, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und China). 139

3 Völkerrecht, Beziehungen Die übrigen (nicht ständigen) Mitglieder werden auf 2 Jahre gewählt. Deutschland ist für 2011/2012 Mitglied des Sicherheitsrats. Der Sicherheitsrat bemüht sich im Fall einer Gefahr für den Weltfrieden zunächst um eine friedliche Streitbeilegung, insbesondere durch Verhandlung und Vermittlung (Art. 33 UN-Charta). Wenn diese scheitert, kann er nach Art. 41 friedliche Sanktionsmaßnahmen beschließen, etwa den Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen, der Verkehrs- und Telekommunikationsverbindungen und der diplomatischen Beziehungen. Wenn friedliche Maßnahmen nicht ausreichen, um den Frieden zu wahren, kann der Sicherheitsrat militärische Sanktionen beschließen (Art. 42), für die die Mitgliedstaaten auf Ersuchen des Sicherheitsrats Streitkräfte zur Verfügung stellen (Art. 43). Die Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern, zu denen außer bei Verfahrensfragen die fünf ständigen Mitglieder gehören müssen. Daraus folgt, dass durch das Veto eines der ständigen Mitglieder eine Entscheidung verhindert werden kann. Eine Reform des Sicherheitsrats, dessen gegenwärtige Zusammensetzung die Situation der Völkergemeinschaft am Ende des Zweiten Weltkrieges widerspiegelt, ist in der Diskussion. Japan, Deutschland und einige große Schwellen- und Entwicklungsländer wie Brasilien und Indien streben einen ständigen Sitz an. bb) Die Generalversammlung Die Generalversammlung setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen. Sie tritt zu jährlichen ordentliche Tagungen und auf Antrag des Sicherheitsrats oder der Mehrheit der Mitglieder zu außerordentlichen Tagungen zusammen. Sie entscheidet mit der einfachen und bei wichtige Fragen (das sind insbesondere Fragen, die den Weltfrieden betreffen) mit der Zweidrittelmehrheit. Die Generalversammlung ist das zentrale politische Organ der UNO, verfügt aber auch über wichtige Verwaltungs- und Haushaltsbefugnisse. So beschließt sie über die Aufnahme neuer Mitglieder, ernennt den Generalsekretär auf Empfehlung des Sicherheitsrates und genehmigt den Haushaltsplan. Auch der Verteilungsschlüssel für die Aufbringung der Beiträge zum Haushalt fällt in ihre Zuständigkeit. Die Generalversammlung verabschiedet ihre Stellungnahmen in Form von Resolutionen und wird im Übrigen in vielfacher Form, so durch die Einleitung von Untersuchungen und anderen Initiativen tätig. Von zahlreichen Ausschüssen und Nebenorganen unterstützt, etwa der Völkerrechtskommission, hat sie wichtige internationale Übereinkommen auf den Weg gebracht, etwa die Seerechtskonvention von 1982 und das Terrorismusübereinkommen von

4 ... Die Vereinten Nationen (UNO) 49 Darüber hinaus hat sie mehrere Programme und Fonds geschaffen, die meist auch über eine Verwaltungsstruktur verfügen. Beispiele sind das Kinderhilfswerk (UNICEF), die Welthandelskonferenz (UNCTAD) und das Umweltprogramm (UNEP). Mehrfach hat die Generalversammlung durch die Einberufung von Weltkonferenzen die politischen Akteure und die Öffentlichkeit für brennende Probleme der internationalen Entwicklung sensibilisiert und konkrete Maßnahmen eingeleitet. Beispiele sind die Weltbevölkerungskonferenz von 1984 in Mexiko und der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von 2002 in Johannesburg. cc) Der Wirtschafts- und Sozialrat Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), dessen 54 Mitglieder von der Generalversammlung nach regionalen Kriterien bestimmt werden, ist de facto ein Hilfsorgan der Generalversammlung in den Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit sowie der Menschenrechte. Seine Tätigkeit wird durch zahlreiche Ausschüsse, Nebenorgane und Expertengruppen unterstützt. dd) Der Treuhandrat Dieses Organ tritt gegenwärtig nicht zusammen, da es infolge der Dekolonisation keine dem Treuhandsystem (Mandatssystem) unterstellte Hoheitsgebiete gibt. ee) Der Gerichtshof Der Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag ist Nachfolger des Ständigen n Gerichtshofs des Völkerbunds. (Zu den von der UNO geschaffenen internationalen Strafgerichten s. Nr. 50). Er setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die verschiedenen Staaten angehören müssen. Sie werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat auf 9 Jahre gewählt. Präsident ist Hisashi Owada (Japan), Deutschland ist durch den Richter Bruno Simma vertreten (Stand: 2011). Der IGH ist mit der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Staaten und auf Antrag von UN-Organen der Erstattung von Gutachten befasst. Er ist nach dem IGH-Statut nur zuständig, wenn sich die Streitparteien seiner Zuständigkeit unterworfen haben. Das ist für einen bestimmten Streitfall möglich oder aber für bestimmte in internationalen Verträgen geregelte Angelegenheiten. Die Vertragsstaaten können sich darüber hinaus allgemein der Zuständigkeit des Gerichtshofs in Streitigkeiten mit Staaten unterwerfen, die ebenfalls diese Unterwerfungserklärung abgegeben haben. 141

5 Völkerrecht, Beziehungen System der Vereinten Nationen (Sonderorgane und -organisationen) Sonderorgane (Programme und Fonds Sonderorganisationen (kooperieren mit der UNO gem. Art. 63 UN-Charta UNICEF Kinderhilfswerk Sitz: New York 1946 UNCTAD Welthandelskonferenz Sitz: Genf 1964 UNDP Entwicklungsprogramm Sitz: New York 1965 ILO Arbeitsorganisation Sitz: Genf 1919 FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Sitz: Rom 1945 IFAD r Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung Sitz: Rom 1974 ICAO Zivilluftfahrt-Organisation Sitz: Montreal 1944 UPU Weltpostverein Sitz: Bern 1874 ITU Fernmeldeunion Sitz: Genf 1992 UNEP Umweltprogramm Sitz: Nairobi 1972 UNESCO Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Sitz: Paris 1945 WMO Weltorganisation für Meteorologie Sitz: Genf 1947 UNDCP Drogenkontrollprogramm Sitz: Wien 1991 WHO Weltgesundheitsorganisation Sitz: Genf 1946 IMF r Währungsfond Sitz: Washington 1946 IBRD/World Bank Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Sitz: Washington 1944 IMO Seeschifffahrts-Organisation Sitz: London 1959 WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum Sitz: Genf 1967 UNIDO Organisation für industrielle Entwicklung Sitz: Wien 1967 IFC/International Finance-Corporation Sitz: Washington 1957 UNWTO Welt Tourismus Organisation Sitz: Madrid 1970 IDA Entwicklungsorganisation Sitz: Washington

6 ... Die Vereinten Nationen (UNO) 49 Da sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten der UNO, darunter China, Frankreich, Russland und die USA, nicht allgemein der Zuständigkeit des IGH unterworfen haben oder aber ihre Unterwerfungserklärung aus Verärgerung über Entscheidungen des IGH wieder zurückgezogen haben, kann dieser im allgemeinen nur tätig werden, wenn Vertragsstaaten im Einzelfall beschließen, ihm einen Fall vorzulegen. Deutschland hat sich mit einer Erklärung vom 1. Mai 2008 der Gerichtsbarkeit des IGH allgemein unterworfen, allerdings mit der Ausnahme von Fällen, die den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland oder die Nutzung deutschen Hoheitsgebiets für militärische Zwecke (z. B. Überflugsrechte) betreffen. ff) Das Generalsekretariat Das Sekretariat (Sitz: New York, USA) besteht aus einem Generalsekretär und sonstigen Bediensteten. Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der Generalversammlung ernannt. Er ist der höchste Verwaltungsbeamte der UNO (Art. 97); er erstattet der Generalversammlung alljährlich über die Tätigkeit der Organisation Bericht (Art. 98) und kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede seiner Auffassung nach den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährdende Angelegenheit lenken (Art. 99). Das Sekretariat registriert und veröffentlicht die internationalen Verträge (Art. 102). Bisher waren Generalsekretär der UNO: Trygve Lie, Norwegen ( ); Dag Hammarskjöld, Schweden ( ); U Thant, Birma ( ); Kurt Waldheim, Österreich ( ); Javier Perez de Cuellar, Peru ( ); Butros Ghali, Ägypten ( ); Kofi Annan, Ghana ( ); Ban Ki Moon, Südkorea (seit 2007). Europäische Niederlassungen der UNO befinden sich in Genf und in Wien. Daneben unterhält die UNO weltweit an etwa 60 weiteren Orten Dienststellen, darunter auch in Bonn. Amts- und Arbeitssprachen der UN-Organe sind Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Arabisch. Amtssprachen des n Gerichthofes sind Englisch und Französisch. Ins Deutsche werden die Beschlüsse der Generalversammlung, des Sicherheitsrates und andere wichtige Dokumente übersetzt (s. Die finanziellen Mittel der UNO werden in der Regel durch Pflichtbeiträge zum ordentlichen Haushalt, für zahlreiche Unterorganisationen und Programme aber auch durch freiwillige Leistungen der Mitgliedstaaten aufgebracht. Die Organisation leidet unter Zahlungsproblemen, die vielfach auf Rückständen bei der Erbringung der Beiträge, insbesondere auch der USA, die der wichtigste Zahler ist, beruhen. Nach dem gegenwärtigen Aufteilungsschlüssel haben die USA mit 22 %, Japan mit 12,5 % und Deutschland mit 8 % die höchsten Beiträge zu leisten. Die mehrheitlich aus Staaten. die nur wenig zum Haushalt beitragen, zusammengesetzte Generalversammlung und ihr beratender Ausschuss für Verwaltung- und Haushaltsfragen nehmen auch auf Einzelheiten der Haushaltsplanung Einfluss, was zu Konflikten mit dem Generalsekretär und den Staaten, die hohe Beiträge leisten, führt. Behörden oder Unterorganisationen der UNO sind u. a. das UNO-Umweltprogramm (UNEP) in Nairobi und die Behörde des Hohen Kommissars der UNO für Flüchtlinge (UNHCR) in Genf. 143

7 Völkerrecht, Beziehungen Weiter bestehen Sonderorganisationen der UNO. Diese sind weltweite Organisationen mit rechtlicher Selbstständigkeit im Rahmen der UNO, aber mit eigener, von der UNO unabhängiger Mitgliedschaft. Solche Sonderorganisationen sind u. a.: die Arbeitsorganisation (ILO) in Genf, die Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Währungsfonds (IWF) in Washington und die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) in Paris als Einrichtung für Aufgaben der Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Über wirtschaftliche Sonderorganisationen s. Nr. 54, über die Atomenergieagentur (IAEO) s. Nr. 46 b). c) Tätigkeit der UNO Seit der Gründung der UNO waren Konflikte in aller Welt immer wieder Gegenstand von Verhandlungen und Entschließungen sowohl in der Vollversammlung wie im Weltsicherheitsrat. Behandelt wurden u. a. der israelisch-arabische Konflikt, die Stellung der rassischen Minderheiten in Südafrika sowie zahlreiche Streitfälle in Südostasien, in den mittel- und südamerikanischen Staaten (Nicaragua, Chile u. a.) und der Irak-Konflikt. Dabei ging es der UNO vor allem um die friedliche Beilegung von Streitigkeiten und die Einhaltung der Menschenrechte. Häufig muss sich die UNO allerdings auf kaum durchsetzbare Empfehlungen und Entschließungen der Generalversammlung beschränken, namentlich dann, wenn im Weltsicherheitsrat Beschlüsse über Maßnahmen gegen die Störung des Weltfriedens (Art. 40 ff.) am Veto eines ständigen Mitglieds gescheitert sind. Immerhin sind auf Grund eines im Sicherheitsrat erzielten Einverständnisses wiederholt Streitkräfte oder Beobachter mehrerer Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens oder zur Überwachung der Einhaltung von Waffenstillstandsvereinbarungen eingesetzt worden; so 1964 und 1974 in Zypern, am Suez-Kanal und in der neutralen Zone an der syrischen Grenze im israelisch-arabischen Konflikt; und im Jahre 1978 und 2006 im Südlibanon, in den israelische Truppen zur Abwehr arabischer Guerilla-Angriffe eingedrungen waren. Die Entsendung von Streitkräften ist immer wieder Streitpunkt der Mitglieder des Sicherheitsrates. 1990/1991 ermöglichten die Resolutionen Nr. 660 und 678 des Sicherheitsrats es einer multinationalen Streitmacht unter der Führung der USA, Kuwait von der irakischen Besetzung zu befreien (1. Golfkrieg). Der Irak wurde zur Akzeptierung der Waffenstillstandsbedingungen der UNO, insbesondere der Wiedergutmachung der Schäden und der Vernichtung der biologischen und chemischen Waffen sowie der Raketen mit größerer Reichweite gezwungen. Mit der Resolution Nr vom März 2011 hat der Sicherheitsrat zum Schutz der Zivilbevölkerung die Einrichtung einer Flugverbotszone in Libyen beschlossen und die Mitgliedsstaaten der UNO ermächtigt, diese mit Waffengewalt durchzusetzen. 144

8 Strafgerichte 50 Strafgerichte a) Entwicklung Ad-Hoc-Gerichte Strafgerichte 50 Bereits seit dem Ende des 2. Weltkrieges und unter dem Eindruck der von den Alliierten Siegermächten errichteten Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und Tokio wurde im Rahmen der Vereinten Nationen, insbesondere der unter ihrem Dach gegründeten International Law Commission (ILC), über die Einführung eines ständigen n Strafgerichtshofs beraten, welcher im Sinne eines Weltrechtsverfolgungsprinzips eine universelle strafrechtliche Verfolgung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen sicherstellen könnte. Wichtige Etappen in dieser Diskussion waren die Errichtung 1993, des n Strafgerichtshofs der Vereinten Nationen zur Aburteilung der Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Resolution Nr. 827 des Sicherheitsrates der UN vom ), mit Sitz in Den Haag, und 1994, des n Strafgerichtshofs der Vereinten Nationen zur Aburteilung der in Ruanda begangenen Menschlichkeitsverbrechen (Resolution Nr. 955 des Sicherheitsrates der UN vom ), mit Sitz in Arusha/Tansania. Beide Gerichtshöfe sind Ad-hoc-Gerichte, deren Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht begrenzt ist. Ihre Struktur ist sehr ähnlich; teilweise besteht auch Personalunion unter Richtern und Anklägern der beiden Gerichtshöfe. Sie bestehen jeweils aus einem Strafverfolgungsorgan (prosecutor), einem Rechtsprechungsorgan (Ermittlungs- und Anklagekammer, zwei Kammern erster Instanz sowie einer Rechtsmittelkammer) und einem Sekretariat. In den Kammern sind jeweils insgesamt 11 Richter tätig, die aus weltweit erstellten Vorschlagslisten vom Sicherheitsrat der UNO ausgewählt wurden. In der Anklagebehörde arbeiten verschiedene Ermittlergruppen. Amtssprachen sind englisch und französisch. Der Präsident des Jugoslawien-Tribunals ist Patrick L Robinson (Jamaika), der Ankläger Serge Brammertz (Belgien), die Präsidentin des Ruanda-Tribunals Khalida Rachid Khan (Pakistan), der Ankläger Hassan Bubacar Jallow (Gambia) (Situation: 2011). Der finanzielle Aufwand für die Tribunale ist groß. Allein das Ruanda-Tribunal verfügte 2010/2011 über einen Haushalt von rund 250 Millionen $. Die Tribunale sollen ihre Tätigkeit rasch abschließen. Im Rahmen der completion strategy hat deshalb das Jugoslawien-Tribunal Verfahren gegen minder belastete Täter an Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens überwiesen. Das von den Gerichtshöfen anwendbare Recht ist das humanitäre Völkerrecht, das sich aus verschiedenen internationalen Übereinkommen zusammensetzt, von denen die wichtigsten nach wie vor 145

9 Völkerrecht, Beziehungen die Genfer Rotkreuz-Konventionen vom 1949 s. Nr. 47 und die Anti-Völkermord-Konvention von 1948 sind. Die Vollstreckung der von den Gerichtshöfen verhängten Strafen erfolgt je nach Sachlage in einem der Vertragsstaaten, die hierzu ihre Bereitschaft ausgesprochen haben. Dies haben eine Reihe von Staaten getan, darunter Deutschland (allerdings nur gegenüber dem Jugoslawien-Tribunal). Beide Gerichte haben schon mehrere Verurteilungen ausgesprochen. Am Jugoslawien-Tribunal laufen noch 35 Verfahren, 126 sind abgeschlossen (Stand: 2011). Das Verfahren gegen den früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic, das 2001 begann, endete mit seinem Tod Die Verfahren gegen Ratho Mladić und Goran Hadžić, denen u. a. die Massaker von Srebrenica und Vukovar vorgeworfen werden, konnten erst Juni/Juli 2011 beginnen, nachdem sie in Serbien verhaftet worden waren. Sie waren die beiden letzten von dem Tribunal mit internationalem Haftbefehl gesuchten Beschuldigten. Die UNO hat Sondergerichtshöfe zur Verfolgung der während des Bürgerkriegs in Sierra Leone nach 1996 begangenen Verbrechen und der Ermordung des Ministerpräsidenten Hariri im Libanon errichtet, die in Den Haag ihren Sitz haben. Zur Verfolgung der von dem Roten Khmer von begangenen Verbrechen hat die Regierung von Kambodscha gemeinsam mit der UNO Außerordentliche Kammern errichtet, die in Pnomh Penh tagen und überwiegend aus Mitteln der UNO finanziert werden. b) r Strafgerichtshof Unter dem Eindruck der mit den Ad-hoc-Gerichten gemachten Erfahrungen wurde am von einer in Rom tagenden UN- Staatenkonferenz das Statut des ständigen n Strafgerichtshofs zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (IStGH) verabschiedet. Dieses ist am nach der 60. Ratifizierung in Kraft getreten (2011 hatten 119 Staaten das Statut ratifiziert). Der Gerichtshof, der seinen Sitz in Den Haag hat, ist am eröffnet worden. Sein Präsident ist der Südkoreaner Sang-Hyon Song, Chefankläger der Argentinier Luis Moreno Ocampo; der Deutsche Hans-Peter Kaul ist zweiter Vizepräsident (Stand: 2011). Die Organisation und das Verfahren des IStGH und die Vorschriften zur Amts- und Rechtshilfe der mitgliedstaatlichen Stellen sowie zur Vollstreckung der Urteile entsprechen den auf die Ad-hoc-Gerichte anwendbaren (näheres In der Bundesrepublik musste vor der Ratifizierung Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz, der die Auslieferung von Deutschen ins Ausland verbietet, modifiziert werden. (Gesetz vom , BGBl. I 1633). 146

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