Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Grenzüberschreitungen - UNO

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1 Seite 1 Vereinte Nationen Flagge der Vereinte Nationen Multilaterale Organisation, die am auf der UN-Konferenz von San Francisco von 50 Staaten (und Polen, das auf der Konferenz nicht vertreten war) gegründet wurde und die allen friedliebenden Staaten offen steht; die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden 1973 Mitglieder. Am hatten die Vereinten Nationen 192 Mitglieder. Damit gehörten ihnen - mit Ausnahme der Vatikanstadt und solchen Gebieten, die international nicht generell als eigenständige Staaten anerkannt werden (Kosovo, Taiwan, Westsahara) - alle Länder der Erde an. Die Vereinten Nationen werden deswegen auch als Weltorganisation bezeichnet, die sich aller Probleme annehmen soll, die von internationalem Interesse sind und mit diplomatischen, wirtschaftlichen oder notfalls auch militärischen Mitteln gelöst werden können. Ziele: Jalta: Konferenz von 1945, Bettmann/UPI Die Gründungsmitglieder hatten sich bereits während des 2. Weltkriegs mit der Unterstützung der Atlantik-Charta vom sowie der Erklärung der Vereinten Nationen vom u.a. zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker, zum Gewaltverzicht, zur Schaffung eines Systems kollektiver Sicherheit und zur weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit bekannt. Wesentliche Vorbereitungsschritte zur Gründung der Vereinten Nationen, die dem gescheiterten Völkerbund als weltumspannende Organisation nachfolgen sollten, erfolgten parallel zum Kampf der Alliierten gegen die Achsenmächte auf den Konferenzen von Moskau, Teheran, Dumbarton Oaks sowie Jalta zwischen Oktober 1943 und Februar Die wichtigsten Ziele der Vereinten Nationen sind laut Charta, die am (Tag der Vereinten Nationen) in Kraft trat, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle zu fördern und zu festigen (Art. 1). Die wichtigsten Grundsätze hierfür sind die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker (Souveränitätsprinzip), der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt unter den Mitgliedern, der gegenseitige Beistand bei Verstössen eines Staates gegen diese Prinzipien und das Verbot, in innere Angelegenheiten eines Staates einzugreifen (Interventionsverbot).

2 Seite 2 Organisation: Vereinte Nationen: Organisationsschema Die UN haben sechs Hauptorgane: die Generalversammlung, den Sicherheitsrat, das Sekretariat, den Wirtschafts- und Sozialrat, den Treuhandrat und den Internationalen Gerichtshof. Generalversammlung: In der Generalversammlung (GV; Englisch General Assembly) hat jedes Mitglied eine Stimme. Durch Änderungen in der Struktur der Mitgliedschaft (Mehrheit von Entwicklungsländern) und Verlagerung der Tätigkeitsschwerpunkte hat die Generalversammlung seit den 1960er Jahren an Bedeutung gewonnen. Laut Art. 10 der UN-Charta darf sie alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, obwohl sie, abgesehen von Wahlen und Neuaufnahmen, nur Empfehlungen geben kann. Solange der Sicherheitsrat noch nicht mit einem Streitfall befasst ist, fallen unter das Erörterungsrecht auch alle die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Probleme. Im Falle von Friedensbedrohungen und -brüchen kann die Generalversammlung den Sicherheitsrat auffordern, aktiv zu werden. Die Generalversammlung tagt regulär einmal jährlich von September bis etwa Januar. Sie wählt (ernennt) auf Empfehlung des Sicherheitsrates den Generalsekretär, die 10 nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (mit Zweidrittelmehrheit), ihr eigenes Präsidium sowie die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates. Die Entscheidung zur Aufnahme neuer Mitglieder und zur Ernennung der Richter des Internationalen Gerichtshofs trifft sie gemeinsam mit dem Sicherheitsrat. Sie beschliesst das Budget und die Beiträge der Mitglieder. Die sechs (früher sieben) Hauptausschüsse der Generalversammlung (u.a. für Abrüstung und Sicherheit, für Wirtschafts- und Finanzfragen sowie für Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten) bereiten deren Arbeit vor und sind gleichzeitig für die Resolutionsentwürfe verantwortlich, über die während der jährlichen Tagungsperiode entschieden wird. Die Generalversammlung hat in Ausübung ihres Rechts zur Einsetzung von Nebenorganen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben für erforderlich hält, wesentlich zum starken Anwachsen des institutionellen Systems der UN beigetragen. Die Komplexität dieses Geflechts aus über 60 Nebenorganen, Programmen und Fonds resultiert auch aus deren unterschiedlichem Status als von der Generalversammlung oder dem Wirtschafts- und Sozialrat abhängige

3 Seite 3 Einrichtungen oder weitgehend autonome Sonderorgane. Dieser unterschiedliche Rechtsstatus wird ergänzt durch eine uneinheitliche Rechenschafts- und Berichtspflicht gegenüber einem der beiden Hauptorgane. Bekannte Beispiele für diese Nebenorgane sind der Menschenrechtsrat (UNHRC), das Amt des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (UNHCR), das Kinderhilfswerk (UNICEF), die Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), das Entwicklungsprogramm (UNDP) oder das Umweltprogramm (UNEP). Sicherheitsrat: Politisch wichtigstes Organ ist der Sicherheitsrat (englisch Security Council), auch Weltsicherheitsrat mit primärer Zuständigkeit für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Neben den ständigen Mitgliedern USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich gehören dem Sicherheitsrat weitere zehn von der Generalversammlung nach einem festen Regionalschlüssel auf zwei Jahre gewählte nichtständige Mitglieder an (fünf aus Afrika und Asien, zwei aus Lateinamerika, zwei aus Westeuropa und anderen Staaten, eines aus Osteuropa). Sachfragen bedürfen einer Mehrheit von neun der fünfzehn Stimmen einschliesslich der ständigen Mitglieder, die über ihr Vetorecht Sachentscheidungen, die nicht in ihrem Interesse liegen, blockieren können. Das Handlungsspektrum des Sicherheitsrates ist in den Kapiteln VI und VII der Charta der Vereinten Nationen verankert. Beschlüsse auf dieser Basis binden grundsätzlich alle Mitglieder, die Umsetzung hängt jedoch wesentlich von der Bereitschaft der Sicherheitsratsmitglieder zum Einsatz ihres machtpolitischen Potenzials ab. Die in Kapitel VI verankerten Massnahmen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, wie Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung oder Vergleich, stellen noch keine Schritte zur Konfliktintervention dar, sondern sollen die Streitparteien zu einer einvernehmlichen Lösung bewegen. Zugleich wird dem Sicherheitsrat, ebenso wie der Generalversammlung und dem Generalsekretär, dadurch die Möglichkeit eröffnet, selbst zu entscheiden, wann er eine Situation als friedensgefährdend einstuft. Zu konkreten Umsetzungs- und Eingriffsschritten ist der Sicherheitsrat nach Kapitel VII befugt, in dem die Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen enthalten sind. Sofern der Sicherheitsrat mehrheitlich eine Friedensbedrohung festgestellt hat, steht ihm ein abgestuftes Instrumentarium zur Wahrung der internationalen Sicherheit zur Verfügung, das in friedliche Sanktionsmassnahmen und militärische Sanktionsmassnahmen unterschieden ist. Obwohl hierin keine zwangsläufige Abfolge festgelegt ist, folgt die Reaktion auf Friedensgefährdungen in der Regel einem festen Eskalationsschema, an dessen Anfang diplomatische oder Wirtschaftssanktionen stehen. Erst wenn deren Androhung bzw. Anwendung wirkungslos bleiben, folgt die Androhung oder auch Anwendung militärischer Gewalt. Die ursprünglich hierfür vorgesehene Bereitstellung von Truppen für UN-Militäreinsätze scheiterte an der mangelnden Bereitschaft der UN-Mitglieder, insbesondere der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, eigene Verbände einem UN-Oberkommando zu unterstellen. Die in der Charta vorgesehene gegenseitige Beistandspflicht, die für ein wirksames System kollektiver Sicherheit erforderlich wäre, wurde in der Praxis durch den Zwang ersetzt, in jedem Einzelfall der Friedensgefährdung eine Staatenkoalition zu finden, die ein Mandat des Sicherheitsrates zur Anwendung militärischer Sanktionen umsetzt. Sekretariat und Generalsekretär: Das Sekretariat (Sitz: New York, Aussenstellen in Genf, Nairobi und Wien) unter dem Generalsekretär führt die Geschäfte der Vereinten Nationen und ihrer Organe. Der Generalsekretär kann den Sicherheitsrat auf Bedrohungen des Friedens aufmerksam machen und wird von den anderen Hauptorganen mit der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben zur Erfüllung der UN- Zielsetzungen beauftragt. Die Möglichkeiten des Generalsekretärs, auf eigene Initiative bei auftretenden Problemen für die Staatengemeinschaft tätig zu werden, sind sehr gering und

4 Seite 4 politisch umstritten. Deshalb initiiert der Generalsekretär Studien und Berichte zur Hervorhebung von Missständen und drängenden Problemen, die in seinem Auftrag oder durch ihn selbst publiziert werden. Der Generalsekretär wird für fünf Jahre auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung gewählt. Wirtschafts- und Sozialrat: Der Wirtschafts- und Sozialrat (englisch Economic and Social Council, ECOSOC) hat vor allem die Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern, die Verbesserung des Lebensstandards weltweit zu forcieren und die internationale Zusammenarbeit voran zu bringen. Ihm gehören 54 von den Regionalgruppen auf drei Jahre gewählte Mitglieder an (14 aus Afrika, 11 aus Asien, 10 aus Lateinamerika, 13 aus Westeuropa und weiteren Staaten, 6 aus Osteuropa), von denen jährlich 18 neu bestimmt werden. Dem ECOSOC, der keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann und in seiner Funktion als Hilfsorgan der Generalversammlung hauptsächlich Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben im UN-System hat, untersteht ein grosser Teil der von der Generalversammlung eingesetzten Nebenorgane, u.a. die Rauschgiftkommission und fünf regionale Wirtschaftskommissionen. Daneben soll er auch die in einem weiten Aufgabenspektrum tätigen, rechtlich eigenständigen Sonderorganisationen koordinieren. Über den ECOSOC sind auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) in vielen thematischen Feldern an die UN angebunden. Treuhandrat: Die Arbeit des Treuhandrates (englisch Trusteeship Council), der in der Nachfolge des Mandatssystems des Völkerbundes für die Verwaltung und Beaufsichtigung abhängiger Gebiete zuständig war, wurde nach der Unabhängigkeit des letzten Treuhandgebietes 1994 eingestellt. Internationaler Gerichtshof: Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die sich dazu bereit erklären, sich seinem Urteil zu unterwerfen. In völkerrechtlichen Streitfällen können Gutachten beim IGH eingeholt werden, die jedoch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von der Akzeptanz der Streitparteien abhängen. Vom IGH zu unterscheiden sind die vom Sicherheitsrat für die Verfolgung von Kriegsverbrechen eingesetzten Sondergerichte, so der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, sowie der Internationale Strafgerichtshof für Rwanda, mit Sitz in Arusha (Tansania). Sonderorganisationen: Das System der Vereinten Nationen wird komplettiert durch eine Reihe von rechtlich eigenständigen und finanziell selbständigen Sonderorganisationen, die sich z.t. älter als die Vereinten Nationen selbst durch Abkommen an die UNO gebunden haben. Die bekanntesten der Sonderorganisationen, deren Arbeit im UN-System durch den ECOSOC koordiniert werden soll, sind die Weltbank, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Daneben existieren auch noch sog. Angeschlossene Organisationen, wie der durch das Statut von Rom 2002 ins Leben gerufene Internationale Strafgerichtshof (IStGH) oder die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die über spezielle Verträge mit den Vereinten Nationen in Verbindung stehen. Reformbemühungen: Das System der Vereinten Nationen steht seit langem unter Reformdruck, was in regelmässigen Vorschlägen zur Reformierung der Hauptorgane, insbesondere des Sicherheitsrates, im Sinne einer verbesserten Handlungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. So präsentierte eine UN- Kommission 2004 das Reformprogramm Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung, das auf neue Herausforderungen reagierte (u.a. internationaler Terrorismus und Massenvernichtungswaffen) und Vorschläge zur Reform der UNO-Organe unterbreitete.

5 Seite 5 Die vorgelegten Konzepte, die zu intensiven Bemühungen um die Erweiterung des Sicherheitsrates geführt haben, scheiterten bisher an der grundsätzlichen Uneinigkeit unter den Staaten über die künftige Grösse des Entscheidungsgremiums und die zu benennenden Staaten. Weder innerhalb der Regionalgruppen, die einen dauerhaften Sitz im Sicherheitsrat fordern (insbesondere Afrika, Lateinamerika und Asien), gab es einheitliche Vorschläge, noch zwischen den Staatengruppen. Vor diesem Hintergrund bemüht sich auch die Bundesrepublik Deutschland um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Die häufig geforderte Abschaffung des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder scheiterte bislang daran, dass diese dem zustimmen müssten. Aufgaben der Vereinten Nationen im Wandel: UNO-Friedenstruppen, Sipa Press/Jobard Der Aufbau der UN als funktionierendes System kollektiver Sicherheit für alle Mitglieder wurde bereits Ende der 1940er Jahre durch den sich verschärfenden Kalten Krieg verhindert. Nach dem Ausbruch des Koreakriegs 1950, als unter der Führung der USA eine vom Sicherheitsrat autorisierte Streitmacht zugunsten Südkoreas militärisch in den Konflikt eingriff, war der Sicherheitsrat als Garant für den Weltfrieden durch die Ost-West-Konfrontation blockiert. Die Generalversammlung beanspruchte im gleichen Jahr mit der Uniting-for-Peace-Resolution für sich das Recht, im Falle einer Blockade des Sicherheitsrates Massnahmen zur Sicherung des Weltfriedens zu ergreifen. Auf der Basis dieses umstrittenen Anspruchs entwickelten die Vereinten Nationen das Instrument von neutralen Blauhelmtruppen, die zur Beobachtung, als Puffer zwischen Konfliktparteien und zur Friedenssicherung (peacekeeping) nach gewalttätigen Auseinandersetzungen stationiert werden konnten. Voraussetzung der Stationierung ist die Bereitschaft der Konfliktparteien, die in der Regel unbewaffneten Blauhelme zu akzeptieren, deren Angehörige von den Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall abgeordnet werden müssen. Seit 1990 wurden die Blauhelmtruppen auch verstärkt in innerstaatlichen Konflikten und Bürgerkriegen eingesetzt (z.b. UNPROFOR in Bosnien-Herzegowina), wodurch sich auch ihr Mandat von einer ausschliesslichen Friedenssicherung hin zur Friedenserzwingung (peaceenforcement) erweiterte. Das grössere Engagement der Vereinten Nationen in innerstaatlichen Konflikten wurde sowohl durch die gehäufte Entsendung von UNO-Friedenstruppen zur präventiven Konflikteindämmung als auch zur Konfliktnachsorge erkennbar (u.a. im ehemaligen Jugoslawien, in Haiti, Somalia, Rwanda und Ostimor). Dieses wurde ergänzt durch die Bemühungen zum Aufbau ziviler und demokratischer Strukturen (so die UNMIK im Kosovo), die an die Tradition der Demokratieförderung durch Wahlbeobachtung anschlossen. Meinungsverschiedenheiten der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates bei der Beurteilung von innerstaatlichen Konflikten und Sicherheitsbedrohungen führten wiederholt zu einer Blockade des Rates und der Anwendung militärischer Gewalt ohne Autorisierung des Sicherheitsrates durch einzelne Staatenkoalitionen (Kosovo, Irak). Dadurch wurde die Bedeutung des Sicherheitsrates und der Vereinten Nationen insgesamt zur Sicherung des Weltfriedens in Frage gestellt. Zu einer grossen Herausforderung für das etablierte System der Friedenssicherung entwickelte sich der internationale Terrorismus, dessen Hauptakteure nicht unmittelbar Staaten zugeordnet werden können.

6 Seite wurde die Organisation der Vereinten Nationen mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet (gemeinsam mit ihrem Generalsekretär K. Annan). Neben dem Hauptaufgabenfeld der Friedenssicherung mussten die Vereinten Nationen im Zuge der Entkolonialisierungsprozesse nach dem 2. Weltkrieg Verantwortung für die Veränderungen im Staatengefüge übernehmen. Mit der Unabhängigkeit ehemaliger Kolonien wuchs die Zahl der UNO-Mitglieder stark an (1960: 100; 1975: 144), und die Mehrheitsverhältnisse verlagerten sich hin zu den sog. Entwicklungsländern. Diese nutzten die Vereinten Nationen als Forum zur Artikulation ihrer spezifischen Interessen, was in der Formierung von Bündnissen in der Generalversammlung (Gruppe der 77; Blockfreie) ebenso zum Ausdruck kam wie in der Schaffung einer Vielzahl an Sonder- und Spezialorganisationen und Programmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer (z.b. United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD; United Nations Development Programme, UNDP). Mit der Ausrufung sog. Entwicklungsdekaden zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts in den Entwicklungsländern seit den 1970er Jahren versuchten die UN ihrem Anspruch als Weltorganisation im beginnenden Nord-Süd-Konflikt gerecht zu werden. Symbol hierfür war der Beschluss der Generalversammlung aus dem Jahr 1970, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Industrieländer auf 0,7% des Bruttosozialprodukts zu erhöhen. Die weitgehend erfolglosen UN-Bemühungen zur Förderung der Entwicklungsländer erlebten nach 1990 eine Neuauflage, als im Rahmen von sog. Weltkonferenzen ein weiteres, neues UN- Tätigkeitsfeld, der Schutz der globalen Umwelt, ins Zentrum der Arbeit der Organisation rückte. Die bekanntesten dieser Konferenzen waren der sog. Erdgipfel von Rio 1992, der Weltsozialgipfel von Kopenhagen 1995, der Gipfel zur Klimakonvention in Kyoto 1997 sowie der Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg. Seit dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen 2000 in New York haben sich alle Mitglieder auf die Erreichung von festen Zielen bei den gemeinsamen entwicklungspolitischen Anstrengungen bis zum Jahr 2015 verpflichtet (u.a. Halbierung der Armut, AIDS-Bekämpfung, Reduzierung der Kindersterblichkeit, Förderung der Gleichberechtigung, nachhaltige Umweltpolitik), die im Katalog der Millennium Development Goals (MDG) zusammengefasst wurden. Im Bereich des Schutzes der Menschenrechte gelang es den Vereinten Nationen, ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die Generalversammlung am (Tag der Menschenrechte) beschlossen hatte, mit dem 1976 in Kraft getretenen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und den Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) weitere Konkretisierungen zu erreichen, auch wenn die Einhaltung und Kontrolle in der Praxis schwierig blieben wurden erstmals die 47 Mitglieder des neu geschaffenen UN-Menschenrechtsrates (UNHRC) gewählt, der im Sinne eines effektiveren Menschenrechtsschutzes die bisherige Menschenrechtskommission ablöste. Quelle: Auftrag: Vergleichen Sie die im Text aufgezeigten Probleme bei der Friedenssicherung mit denen, die im Film dargestellt werden. Stellen Sie anhand der so erarbeiteten Informationen in einem Kommentar von 10 bis 12 Sätzen dar, wie Sie die Chancen der Vereinten Nationen beurteilen, in Zukunft ihre Aufgaben so zu bewältigen, dass das Ziel der UNO, den Weltfrieden zu sichern, auch erreicht wird.

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