Rahmenabkommen Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH. Die AirPlus Corporate Card (MasterCard) Für geschäftliche Ausgaben

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1 Rahmenabkommen Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Die AirPlus Corporate Card (MasterCard) Für geschäftliche Ausgaben Die AirPlus Private Card (VISA) Für private Ausgaben Diese beiden Karten können Ihnen schon bald das Reisen leichter machen. Denn die BDU Servicegesellschaft für Unternehmensberater mbh hat mit der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH eine Vereinbarung abgeschlossen, die es BDU-Mitgliedern und Service-Abonnenten ermöglicht, die AirPlus Corporate Cards zu besonderen Konditionen zu beziehen. Kostenlose Jahresgebühr Die AirPlus Corporate Card erhalten Sie kostenlos und mit einem Zahlungsziel von 28 Tagen. Saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben Die AirPlus Corporate Card (MasterCard) und die AirPlus Private Card (VISA) ermöglichen Ihnen eine exakte Trennung von Geschäfts- und Privatreiseausgaben. Für jede Karte gibt es eine separate, übersichtliche Abrechnung. Überall auf der Welt die richtige Währung zur Hand. Mehr als 24 Millionen Akzeptanzstellen tragen weltweit das MasterCard bzw. VISA Akzeptanzzeichen. Versicherungsschutz für alle Fälle Die Kurzbeschreibung zur Verkehrsmittel-Unfallversicherung finden Sie hier Bares für alle Fälle Bargeld können Sie mit den AirPlus Corporate Cards an über Geldautomaten und weltweit abheben - bei 3,80 Mindestabhebungsgebühr. Unterwegs immer ein Dach über dem Kopf. Über das AirPlus Hotelprogramm haben Sie Zugang zu mehr als Hotels auf allen 5 Kontinente. Vom internationalen Spitzenhotel über das bekannte Kettenhotel bis hin zum individuellen Privathotel finden Sie garantiert die passende Unterkunft für Ihren Aufenthalt. Und das zu Tagestiefstpreisen. Im Ausland mobil. Aufgrund einer Vereinbarung mit AVIS, Europcar, Hertz und Sixt können Sie Fahrzeuge zu besonders günstigen Bedingungen (bis zu 15% Preisnachlass auf den Normalpreis) anmieten. Sollte eines der Angebote der Autovermieter preiswerter als die AirPlus Rate sein, erhalten Sie bei Anmietung automatisch diesen Tarif.

2 Voller Überblick mit dem Online-Kartenkonto Mit dem Online-Kartenkonto haben Sie über das AirPlus Geschäftsreise-Portal immer und überall den direkten Zugriff auf Ihre Umsätze, wo auch immer Sie gerade sind. Wartezeiten am Flughafen nutzen. Mit der AirPlus Corporate Card haben Sie die Möglichkeit dem Chaos geschäftiger Flughafenterminals zu entfliehen. Für nur EUR 69 im Jahr erhalten Sie vergünstigten Zugang zu über 500 Priority Pass Lounges weltweit. AirPlus Supreme: Die AirPlus Supreme bietet Ihnen für 59 zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungs-leistungen eine 24-h Reiseunfallversicherung, Assistanceleistungen im Ausland (z. B. Vermittlung deutscher Ärzte vor Ort etc.) und einem Concierge-Service (Reise- und Kulturservice, Limousinenservice etc.). Für einen Jahresbeitrag von 98 können Sie mit jedem Euro Umsatz zusätzlich Miles & More Prämienmeilen sammeln. Optional können Sie für private Zwecke eine AirPlus Private Card beantragen. Diese erhalten Sie mit einer Jahresgebühr von 15 ohne Zahlungsziel.

3 Rahmenvereinbarung für AirPlus Corporate Cards zwischen Firma: (handelsrechtliche Eintragung) Straße: PLZ/Ort: nachstehend "Vertragspartner" genannt und Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, Dornhofstraße 10, Neu-Isenburg, nachstehend "Lufthansa AirPlus" genannt. Ansprechpartner Frau Herr Telefon: Fax: Bitte nach dem Ausfüllen direkt senden an: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH JX CC GS Sales Support Dornhofstraße Neu-Isenburg Deutschland Stand: Februar 2015

4 Seite 2 von 5 zur Rahmenvereinbarung mit Interner Vermerk - wird von Lufthansa AirPlus ausgefüllt Konzern-Nr.: RV-Nr.: ACCID: DET501 SLI: BDU Master-ID: 1. IHR AIRPLUS KARTENPROGRAMM Wir möchten, dass unsere Mitarbeiter folgende Kartenprodukte bei Lufthansa AirPlus beantragen können: Für geschäftliche Ausgaben: Für private Ausgaben: AirPlus Corporate Card AirPlus Private Card AirPlus Supreme AirPlus Partner Card Voraussichtliche Anzahl der Karteninhaber: AirPlus Corporate Card: AirPlus Supreme: Voraussichtlicher Umsatz pro Jahr: AirPlus Corporate Cards: EUR 2. KONDITIONEN Die Jahresgebühren sind im Voraus fällig und zahlbar. A. Jahresgebühr für die geschäftlich genutzten Karten AirPlus Corporate Card EUR 0,00 zzgl. der Management Fee i.h.v. EUR für das verlängerte Zahlungsziel der Corporate Card von 28 Tagen. 0,00 AirPlus Supreme EUR 59,00 bzw. inkl. Miles & More EUR 98,00 zzgl. der Management Fee i.h.v. EUR für das verlängerte Zahlungsziel der Supreme Card von 28 Tagen. 0,00 B. Zahlung der Jahresgebühr für die geschäftlich genutzten Karten monatliche Sammelbelastung des Firmenkontos gem. Ziffer 10 jährliche Belastung der jeweiligen AirPlus Corporate Card C. Jahresgebühr für die optionalen Karten Die jeweilige Jahresgebühr für die optionale AirPlus Private Card beträgt EUR 39,00. Die jeweilige Jahresgebühr für die optionale AirPlus Partner Card EUR 20,40. Die Jahresgebühr wird dem Karteninhaber im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und Lufthansa AirPlus belastet. D. Kartenabrechnungen Die Kartenabrechnungen sollen dem jeweiligen Karteninhaber online als PDF-Dokument bereit gestellt werden. Der Postversand entfällt. Dies gilt für alle unsere Karteninhaber. Sollte sich der Karteninhaber gegen die Online-Zustellung entscheiden, werden diesem dafür je Kartenlaufzeitjahr pauschal EUR 10,00 belastet. Abrechnungen von Karten, die über ein Firmenkonto beglichen werden, werden in jedem Fall weiterhin kostenfrei per Post zugestellt. 3. KARTENPRÄGUNG FIRMENNAME, INDIVIDUELLES KARTENLAYOUT Folgender Firmenname soll auf die Corporate Cards geprägt werden: z. B. AUTOMOBIL AG (max. 21 Stellen) Wir wünschen für unsere Corporate Cards ein individuelles Kartenlayout: Layout: Logonummer: Einmalige Einrichtungsgebühr: Gebühr pro Karte: Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie ein individuelles Kartenlayout wünschen. Wir beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Möglichkeiten.

5 Seite 3 von 5 zur Rahmenvereinbarung mit 4. OPTIONALE LEISTUNGEN FÜR DEN KARTENINHABER Wir sind damit einverstanden, dass Lufthansa AirPlus den Karteninhabern die folgende(n) vergütungspflichtige(n) Leistung(en) optional anbieten kann: Miles & More Prämienmeilenfunktion zu EUR 49,00 pro Karteninhaber und Jahr Reisekomfort-Versicherungspaket zu EUR 29,00 pro Karteninhaber und Jahr 5. HAFTUNG FÜR DIE UMSATZBETRÄGE, ZAHLUNGSWEG Privathaftung Gesamtschuldnerische Haftung Mischhaftung Firmenhaftung Privathaftung des jeweiligen Karteninhabers (gem. den Bedingungen des jeweiligen Kartenvertrages), Abrechnung ausschließlich über das Privatkonto des Mitarbeiters. Gemeinsame Haftung zusammen mit dem jeweiligen Karteninhaber, Abrechnung über das Privat- und/oder Firmenkonto. Gewünschtes Limit pro Karte EUR Privathaftung des jeweiligen Karteninhabers (gem. den Bedingungen des jeweiligen Kartenvertrages) bei Abrechnung ausschließlich über das Privatkonto des Mitarbeiters und gesamtschuldnerische Haftung zusammen mit dem jeweiligen Karteninhaber bei Abrechnung über das Firmenkonto. Gewünschtes Limit pro Karte EUR Abrechnung ausschließlich über das Firmenkonto des Vertragspartners. Gewünschtes Limit pro Karte EUR 6. ZUSATZANGABEN AUF KARTENABRECHNUNGEN Falls Sie Zusatzkriterien (max. 2 Kriterien möglich) wünschen, geben Sie bitte die Art als auch die Anzahl der Stellen (max. 12 Stellen) an, die die Kriterien maximal einnehmen sollen: 1. Kriterium Anzahl Stellen 2. Kriterium Anzahl Stellen PK = Personalkennziffer AE = Abrechnungseinheit IK = Internes Konto KS = Kostenstelle DS = Dienststelle 7. ANGABEN FÜR DEN KARTENANTRAG PDF-Kartenanträge werden in folgender/n Sprache/n benötigt: Deutsch Englisch Zustellung der Kartenanträge (PDF-Dokument): per Mail an die obige -Adresse zum Abruf im AirPlus Geschäftsreise-Portal (siehe Punkt 8)

6 Seite 4 von 5 zur Rahmenvereinbarung mit 8. ZUGANG GESCHÄFTSREISE-PORTAL Wir wünschen die Einrichtung eines Zugangs zum AirPlus Geschäftsreise-Portal. Folgende Firmenkennung soll als Login für das Portal verwendet werden. Wenn ein Portal-Zugang bereits vorhanden ist, geben Sie bitte das existierende Login an: Portal-Administrator: Frau Herr Nachname: Vorname: -Adresse: Wir möchten folgendem Mitarbeiter / folgender Mitarbeiterin Leserechte zu Zwecken des Geschäftsreisemanagements auf AirPlus Corporate Cards MasterCard einrichten, die über ein Firmenkonto abgerechnet werden: Frau Herr Nachname: Vorname: -Adresse: Er / Sie erhält automatisiert die Leserechte für die AirPlus Corporate Cards MasterCard mit folgender Bankverbindung: BIC: IBAN: DE 9. ELEKTRONISCHE TRANSAKTIONS- / ABRECHNUNGSDATEN Zusätzlich zum Versand der Online-Rechnung an den Karteninhaber bitten wir um Übermittlung von Transaktions- / Abrechnungsdaten. (Antrag wird separat zu dieser Rahmenvereinbarung ausgefüllt.) 10. SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE83ZZZ Mandatsreferenz: WIRD SEPARAT MITGETEILT Kreditinstitut: BIC: IBAN: DE Kontoinhaber: Ich ermächtige/wir ermächtigen die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Datum, Ort und Unterschrift des Kontoinhabers 11. KARTENNUTZUNG Lufthansa AirPlus ist berechtigt, umsatzlose oder nur in geringem Umfang genutzte AirPlus Corporate Cards (unter Beachtung der mit dem Karteninhaber vereinbarten Kündigungsfristen) ohne vorherige Mitteilung an den Vertragspartner zu kündigen. Diese Regelung gilt für Karten, die mindestens ein Jahr lang nicht oder nur in geringem Umfang genutzt wurden.

7 Seite 5 von 5 zur Rahmenvereinbarung mit 12. BUCHUNGEN Flug- und Bahnbuchungen werden über den AirPlus Company Account abgerechnet. 13. SONSTIGES Kalkulationsgrundlage für diesen Vertrag sind Interbankenentgelte (sog. Interchange Fees), die nicht von dritter Seite beschränkt sind. Kommt es vor oder nach Vertragsschluss zu einer Änderung des anwendbaren Rechts oder privater Regelwerke (z.b. EU- Verordnungen oder Richtlinien, nationale Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften, Regelwerke der Karten-organisationen wie z. B. Visa oder MasterCard), welche wesentliche Auswirkungen auf die Ertragslage einer der Parteien oder auf die Wirtschaftlichkeit dieses Vertrages für eine der Parteien hat, werden die Parteien unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben die finanziellen Konditionen (z.b. Preise) neu verhandeln, um eine angemessene und wirtschaftlich tragfähige Verteilung der Folgen einer solchen Änderung zwischen den Parteien zu erreichen. Sollten die Parteien innerhalb von 60 Tagen nachdem eine Partei die andere Partei zu Verhandlungen aufgefordert hat, kein Ergebnis erzielen, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Diese Konditionen gelten ausschließlich für Mitglieder des BDU Es gelten die beigefügten "Geschäftsbedingungen Rahmenvereinbarung AirPlus Corporate Cards" (Stand: September 2014) sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das AirPlus Geschäftsreiseportal, die auf dem Portal unter eingesehen und ausgedruckt werden können oder auf Wunsch zugesandt werden. Vertragspartner Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Ort, den Neu-Isenburg, den Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name in Druckbuchstaben Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name in Druckbuchstaben Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name in Druckbuchstaben Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Name in Druckbuchstaben

8 Geschäftsbedingungen Rahmenvereinbarung AirPlus Corporate Cards Stand: September Die Mitarbeiter des Vertragspartners können die von Lufthansa AirPlus herausgegebenen Karten mit den dafür vorgesehenen Kartenanträgen anfordern. Lufthansa AirPlus stellt die Kartenanträge zur Verfügung. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die unter diese Rahmenvereinbarung fallenden Kartenanträge ausschließlich an die Mitarbeiter des Vertragspartners ausgegeben werden. 2. Die Mitarbeiter können zur Abwicklung ihrer Geschäftsausgaben eine AirPlus Corporate Card und, falls gewünscht, eine Karte für Privatausgaben beantragen. Geschäftliche Flug- und Bahnumsätze werden über den AirPlus Company Account abgerechnet. Lufthansa AirPlus ist berechtigt, bei Änderungen in der Produktpalette die ausgegebenen Karten jederzeit gegen neue Kreditkarten (auch mit anderen Lizenz- und/ der Bankpartnern) mit vergleichbaren vertraglichen Leistungen auszutauschen. 3. Die Abrechnung der Kartenumsätze kann wahlweise über das Firmenkonto des Vertragspartners oder das Privatkonto des Mitarbeiters erfolgen. In jedem Fall nimmt Lufthansa AirPlus bei dem/den Unterzeichner(n) des Kartenantrags eine Bonitätsprüfung vor. Lufthansa AirPlus behält sich eine Ablehnung des Kartenantrags bei nicht ausreichender Bonität vor. Die Zahlungsverpflichtung besteht gegenüber Lufthansa AirPlus. 4. Der Vertragspartner ermächtigt das umseitig unter dem Punkt Bankverbindung genannte Geldinstitut, der Lufthansa AirPlus bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind. 5. Ist reine Firmenhaftung vereinbart, übernimmt der Vertragspartner die Haftung (gemäß den Bedingungen des jeweiligen Kartenvertrags) anstelle des Karteninhabers (Schuldübernahme). Regelungen zur Gesamtschuld finden insoweit keine Anwendung. Dem Vertragspartner wird, vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Bonitätsprüfung, ein monatlicher Gesamtverfügungsrahmen für alle AirPlus Corporate Cards eingeräumt. Dieser Gesamtverfügungsrahmen wird dem Vertragspartner separat mitgeteilt. Für die einzelnen AirPlus Corporate Cards werden keine individuellen Verfügungsrahmen vergeben. Ist gesamtschuldnerische Haftung vereinbart, haften der Vertragspartner und der Mitarbeiter für alle mit diesen Karten getätigten Umsätze gemeinsam (gesamtschuldnerisch). Bei Abrechnung der Umsätze über das Firmenkonto des Vertragspartners müssen die entsprechenden Kartenanträge auch rechtsgültig vom Vertragspartner mitunterschrieben sein. 6. Sollte durch die Höhe der insgesamt vom Vertragspartner unter der Rahmenvereinbarung übernommenen Haftung die Offenlegungsgrenze des 18 KWG überschritten werden (derzeit ,00 EUR), wird der Vertragspartner der Lufthansa AirPlus seine wirtschaftlichen Verhältnisse laufend offenlegen. Insbesondere wird er der Lufthansa AirPlus alle nach den Vorgaben des 18 KWG und anderer aufsichtsrechtlicher Regelungen erforderlichen aktuellen Unterlagen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen. Auf Verlangen wird der Vertragspartner ergänzende Erläuterungen seiner Unterlagen und seiner wirtschaftlichen Situation insgesamt vornehmen. Kommt der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht nach, ist Lufthansa AirPlus berechtigt, die den Mitarbeitern eingeräumten Verfügungsrahmen unverzüglich so weit zu reduzieren, dass die Offenlegungsgrenze unterschritten bleibt. 7. Ist nicht Firmenhaftung vereinbart, haftet der Mitarbeiter für alle mit den/der Karte(n) getätigten Umsätze und Kosten (bei Gesamtschuld zusammen mit dem Vertragspartner). Beantragt der Mitarbeiter die Abrechnung der Karte(n) über sein Privatkonto, werden sämtliche Kartenumsätze und Beiträge im SEPA-Lastschriftverfahren vom Privatkonto des Mitarbeiters abgebucht. 8. Bei Vereinbarung zur Abrechnung der Gebühren über eine Sammelbelastung des Firmenkontos gilt Folgendes: Die Umsätze werden in Euro abgerechnet und dem in der Rahmenvereinbarung angegebenen Firmenkonto im SEPA-Lastschriftverfahren belastet. Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch AirPlus in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation / Prenotification ). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner AirPlus das SEPA-Mandat als Rahmenmandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt hat, der Vertragspartner für jedes Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß eine gesonderte Abrechnung und entsprechend eine gesonderte Vorabinformation erhält, jedoch die jeweiligen Abrechnungsbeträge das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner im Zeitraum zwischen der Erstellung der Abrechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch AirPlus eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, falls dem Vertragspartner im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 9. Werden Zusatzangaben auf den Kartenabrechnungen gemacht, so haftet Lufthansa AirPlus insoweit nicht für unzureichende, fehlerhafte oder fehlende Zusatzangaben auf der Abrechnung oder Auswertung, als diesbezüglich keine Nachbesserung möglich ist. Änderungswünsche zu den Zusatzangaben sind Lufthansa AirPlus vom Vertragspartner mindestens 4 Wochen im Voraus mitzuteilen. 10. Der Vertragspartner wird Lufthansa AirPlus rechtzeitig über das Ausscheiden derjenigen Mitarbeiter informieren, die AirPlus Kreditkarten erhalten haben, damit Lufthansa AirPlus diese Kreditkarten sperren kann. Schäden, die Lufthansa AirPlus aufgrund verspäteter oder unterlassener Mitteilung entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen. Der Vertragspartner wird daher regelmäßig, mindestens kalenderjährlich, einen Abgleich mit den bei Lufthansa AirPlus geführten Stammdaten der Karteninhaber vornehmen. Die Stammdaten können im AirPlus Geschäftsreise-Portal abgeglichen werden. 11. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Lufthansa AirPlus im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses sowie als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Dem Vertragspartner ist weiter bekannt, dass Lufthansa AirPlus Abrechnungsdaten und Zusatzdaten im Interesse von Dritten übermittelt oder nutzt. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Vertragspartners enthalten. Der Vertragspartner sichert daher zu, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung und/oder Übermittlung solcher Daten durch Lufthansa AirPlus gegeben sind. Soweit Lufthansa AirPlus dem Vertragspartner Rohdaten zur Gewinnung von Analyse- und Bewertungsdaten übermittelt, sichert der Vertragspartner Lufthansa AirPlus zu, dass in seinem Unternehmen hinreichend konkrete Reiserichtlinien existieren und diese seinen Mitarbeitern bekannt sind, dass sichergestellt ist, dass den Mitarbeitern in der konkreten Bezahlungssituation bewusst ist bzw. bewusst sein kann, dass sie gegebenenfalls gegen die Reiserichtlinien verstoßen, dass die Mitarbeiter sowie die Mitarbeitervertretung darüber informiert sind, dass Lufthansa AirPlus umfassende Daten liefert, damit der Vertragspartner die Einhaltung der Reiserichtlinien kontrollieren kann. Für die Darstellung personenbezogener Karteninhaberdaten in Kartenbestands-listen, falls beantragt, gilt ergänzend: a) Der Vertragspartner verwendet die Kartenbestandslisten zur Weiterverarbeitung zu betriebsinternen Zwecken. b) Der Vertragspartner stellt sicher, dass Lufthansa AirPlus personenbezogene Karteninhaberdaten für die unter a) beschriebenen Zwecke übermitteln darf. Er stellt sicher, dass die Daten nur für diese Zwecke verarbeitet oder genutzt werden und dass seine Mitarbeiter entsprechend unterrichtet sind. c) Der Vertragspartner stellt sicher, dass die übermittelten Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet oder genutzt werden. Bei Verletzung der ihn nach dieser Vereinbarung treffenden Pflichten kann Lufthansa AirPlus den Vertragspartner für entstandenen Schaden haftbar machen, bzw. in Regress nehmen. 12. Nutzung des AirPlus Geschäftsreise-Portals: Der Vertragspartner erhält freien Zugang zum Geschäftsreise-Portal der Lufthansa AirPlus (das Portal ). Der Vertragspartner hat sein Login und Passwort geheim zu halten. Der Vertragspartner erklärt sich hiermit mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das AirPlus Geschäftsreise-Portal einverstanden, die auf dem Portal unter / Nutzer werden / Zur Firmenregistrierung eingesehen und ausgedruckt werden können oder auf Wunsch zugesandt werden.

9 13. Der Vertragspartner informiert die ausgewählten Mitarbeiter über den Inhalt der Rahmenvereinbarung. 14. Diese Rahmenvereinbarung ist mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar. Die Kündigung der Rahmenvereinbarung führt zur Vornahme der Kündigung der mit Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ausgestellten Karten. Die Möglichkeit zur ordentlichen sowie zur außerordentlichen Kündigung der mit Bezug auf die Rahmenvereinbarung ausgestellten Karten gemäß den Karten-AGB bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt für beide Vertragsparteien das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.b. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder an ihrer Erbringung nicht mitwirkt, obwohl ihm dies zumutbar ist, oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder an ihrer Gewährung nicht mitwirkt, obwohl ihm dies zumutbar ist. 15. Treten Umstände ein oder werden bekannt, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Vertragspartner rechtfertigen, kann Lufthansa AirPlus die Verstärkung und/oder die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen, oder sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch von Lufthansa AirPlus besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Vertragspartner keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu leisten hat. Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird Lufthansa AirPlus dem Vertragspartner eine angemessene Frist einräumen. 16. Lufthansa AirPlus wird dem Vertragspartner Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen Rahmenvereinbarung AirPlus Corporate Cards mitteilen. Ist die Mitteilung erfolgt, so gilt die Änderung oder Ergänzung als anerkannt, wenn der Vertragspartner ihr nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht. Lufthansa AirPlus wird dann die geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen Rahmenvereinbarung AirPlus Corporate Cards der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Auf diese Folge wird Lufthansa AirPlus den Vertragspartner mit der Mitteilung besonders hinweisen. Die Absendung des Widerspruchs innerhalb der 30-Tage-Frist gilt als fristwahrend. Im Übrigen werden die Parteien individuelle Änderungen und Ergänzungen zu dieser Rahmenvereinbarung nur schriftlich treffen. Sie müssen als solche bezeichnet und von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein. 17. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung angestrebte wirtschaftliche Zweck der Vertragsbedingungen und/oder sonstiger Vereinbarungen bestmöglich erreicht wird. Das Gleiche gilt für die Füllung von Vertragslücken.

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