Die Umsetzung der Rohstoffsicherung nach dem neuen bayerischen LEP

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1 Die Umsetzung der Rohstoffsicherung nach dem neuen bayerischen LEP ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

2 Rohstoffsicherung Was? Wikipedia: Rohstoffsicherung ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

3 Rohstoffsicherung Was? Wikipedia: Rohstoffsicherung ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

4 Rohstoffsicherung Was? Wikipedia: Rohstoffsicherung Rohstoff: Primärrohstoffe sind natürliche Ressourcen, die bis auf die Lösung aus ihrer natürlichen Quelle noch keine Bearbeitung erfahren haben. Sie werden aufgrund ihres Gebrauchswertes aus der Natur gewonnen und entweder direkt konsumiert oder als Arbeitsmittel und Ausgangsmaterialien für weitere Verarbeitungsstufen in der Produktion, im Bauwesen oder als Energieträger verwendet. Sicherung: z.b. Elektrik, Arbeitssicherheit, Daten Wiktionary: Bewahrung, Sicherstellung Instrument, das die Möglichkeit einer Gewinnung von Rohstoffen bzw. natürlichen Ressourcen an deren Vorkommen bzw. natürlicher Quelle sicherstellt. ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

5 Rohstoffsicherung Warum? Produzierende Wirtschaftszweige sind abhängig von Rohstoffversorgung Ressourcensicherung Deckung zukünftiger Bedarfe volkswirtschaftlich bzw. strategisch bedeutsamer produzierender Gewerbezweige (nach Möglichkeit aus eigenen Quellen) Öffentliches Interesse ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

6 Rohstoffsicherung Warum? Produzierende Wirtschaftszweige sind abhängig von Rohstoffversorgung Ressourcensicherung Deckung zukünftiger Bedarfe volkswirtschaftlich bzw. strategisch bedeutsamer produzierender Gewerbezweige (nach Möglichkeit aus eigenen Quellen) Öffentliches Interesse Sicherung von Lagerstätten vor konkurrierenden Nutzungen hochwertige, einzigartige, lokal begrenzte Rohstoffe Nachhaltige räumliche Ordnung (großflächiger) Abbauvorhaben Verbrauchsortnahe, kostengünstige Versorgung verbreitete Massenrohstoffe ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

7 Rohstoffsicherung Wie? Definition Rohstoff Ermittlung Rohstoffbedarf Rohstofferkundung Rohstoffbewertung Sicherung der Räume abbauwürdiger Rohstoffvorkommen vor konkurrierenden Nutzungen, die einer Gewinnung voraussichtlich entgegenstehen würden. ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

8 Rohstoffsicherung Wer???? ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

9 Rohstoffsicherung - Rechtsgrundlagen BBergG (13. August 1980) 1 Zielformulierung zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen... zu ordnen und zu fördern. (vgl. Art. 2 BayAbgrG) 3 Abs. 3 und 4 Geltungsbereich Definition bergfreie bzw. grundeigene Bodenschätze 48 Abs. 1 Satz 2: Rohstoffsicherungsklausel dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. vorhabensbezogenes Genehmigungsrecht ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

10 Rohstoffsicherung - Rechtsgrundlagen LagerstG (04. Dezember 1934) 1 Abs. 1 bei der Durchforschung des Reichsgebietes (= Deutschland) nach nutzbaren Lagerstätten steht die Sicherung der deutschen Mineralversorgung im Vordergrund Legitimation für Rohstofferkundung der staatlichen geologischen Dienste ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

11 Rohstoffe - Rechtsgrundlagen Weiteres Genehmigungsrecht: BauGB BayAbgrG WHG BayWG BImSchG BNatSchG BayNatSchG BWaldG BayWaldG BBodSchG DSchG UVPG Etc. pp. Kein Fachgesetz für die Sicherung von Rohstoffen (insb. oberflächennaher) Instrumente der Raumordnung und Landesplanung ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

12 Rechtsrahmen Bund: ROG (22.Dezember 2008) 2 Abs. 4 Satz 4 Zielformulierung Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen 8 Abs. 5 Nr. 2b: Rohstoffsicherungsklausel Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere u.a. zu der anzustrebenden Freiraumstruktur, hierzu können Nutzungen wie Standorte für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen gehören. öffentlich-rechtliche Pflicht zur Rohstoffsicherung in Raumordnungsplänen unabhängig von Genehmigungsrecht kein Unternehmens-/Vorhabensbezug Konkrete Ausgestaltung ist Ländersache ( 8 Abs. 1 ROG) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

13 (jüngste) Reform der Landesplanung in Bayern Bayerisches Landesplanungsgesetz (25. Juni 2012) Vollgesetz Neues Landesentwicklungsprogramm = LEP (01. September 2013) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

14 Rechtsrahmen Bayern - Rohstoffsicherung BayLplG Raumordnungspläne sind zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne (Art. 2 Abs. 7 BayLplG) Festlegungen erfolgen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (Art. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BayLplG) Die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 5 BayLplG). Die Belange, für die im Regionalplan VRG/VBG festgelegt werden können, werden im LEP bestimmt (Art. 14 Abs. 2 S. 3 BayLplG) Sie enthalten landes-/regionsweit bedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft), zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung, soweit nicht die jeweiligen Belange fachrechtlich hinreichend gesichert sind. (Art. 19 Abs. 2 Nr. 4, Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

15 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung Gemäß Art. 3 Abs. 1 BayLplG sind bei 1. raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, 2. Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen, 3. Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen Ziele der Raumordnung zu beachten Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Es können u.a. folgende Gebietstypen festgelegt werden (Art. 14 Abs. 2 S. 1 BayLplG): Vorranggebiet (VRG) Vorbehaltsgebiet (VBG) Ausschlussgebiete Ziel Grundsatz Ziel ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

16 Organisation der Landesplanung in Bayern Bund Oberste Landesplanungsbehörde Höhere Landesplanungsbehörde Regionale Planungsverbände BMVI - BBR StMFLH Bezirksregierung Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände (Art. 11 Abs. 1, Art. 8 Abs. 5 BayLplG i.v.m. Art. 51 KommZG) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

17 Planungsebenen in Bayern Landesplanung ist Aufgabe des Staates (Art. 1 Abs. 4 BayLplG) Landesentwicklungsprogramm (LEP) Ausgearbeitet von der Oberste Landesplanungsbehörde (StMFLH) im Benehmen mit den übrigen Staatsministerien. (Art. 20 Abs. 1 BayLplG) Als Rechtsverordnung beschlossen von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtages (Art. 20 Abs. 2 BayLplG) Regionalplan (RP) Ausgearbeitet vom Regionalen Planungsverband (RPV) als Planungsträger im übertragenen Wirkungskreis (Art. 8 Abs. 1 BayLplG). Als Rechtsverordnung beschlossen und von der Höheren Landesplanungsbehörde (HöLaPla) verbindlich erklärt (Art. 22 Abs. 1 BayLplG) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

18 Rohstoffsicherung nach dem neuen LEP In den Regionalplänen sind VRG/VBG für die Gewinnung von Steinen und Erden für regionalen/überregionalen Bedarf von Industriemineralen und metallischen Bodenschätzen bedarfsunabhängig festzulegen (LEP (Z)) Folgefunktionen für VRG Rohstoff festzulegen (LEP (Z)) Die Regionalpläne sind innerhalb von drei Jahren anzupassen eindeutiger Auftrag Ansprechpartner für Rohstoffsicherung sind die Regionalen Planungsverbände ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

19 Organisation der Regionalplanung Regierung von Oberbayern (SG 24.1/24.2) Regionsbeauftragter Höhere Landesplanungsbehörde Geschäftsstelle RPV arbeiten zu Rechts-/Fachaufsicht Regionaler Planungsverband Kreisfreie Städte alle Landkreise alle kreisangehörigen Gemeinden Verbandsversammlung alle Verbandsmitglieder Verbandsvorsitzender Landes- und Regionalplanung wählt ggf. Planungsbeirat be stellen Planungsausschuss Vertreter der Verbandsmitglieder ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

20 Organisation der Regionalplanung Regierung von Oberbayern (SG 24.1/24.2) Regionsbeauftragter Höhere Landesplanungsbehörde Geschäftsstelle RPV arbeiten zu Rechts-/Fachaufsicht Regionaler Planungsverband Kreisfreie Städte alle Landkreise alle kreisangehörigen Gemeinden Verbandsversammlung alle Verbandsmitglieder Verbandsvorsitzender Landes- und Regionalplanung wählt ggf. Planungsbeirat be stellen Planungsausschuss Vertreter der Verbandsmitglieder ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

21 Planungsregionen in Bayern gem. LEP ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

22 Regionalplan München: Karte 2 Siedlung und Versorgung Dr. Sebastian Wagner, SG

23 Problem Auftrag Ablauf Fortschreibungsbeschluss Ausarbeitung des Entwurfs, ggf. mit Fachbeitrag (z.b. LfU) Scoping Vorstellung und Diskussion Entwurf + Billigung des Entwurfs durch RPV förmliches Beteiligungsverfahren In Aufstellung Auswertung u. ggf. Überarbeitung ggf. erneutes Beteiligungsverfahren Abschließende Beschlussfassung, Antrag auf Verbindlicherklärung durch RPV Verbindlicherklärung durch In-Kraft- HöLaPla Setzung befindliches Ziel Zielbindung Dr. Sebastian Wagner, SG

24 Neues LEP Altes LEP Landesentwicklungsprogramm (LEP 01. September 2013) In den Regionalplänen sind VR/VB für die Gewinnung von Steinen und Erden für regionalen/überregionalen Bedarf VR/VB für die Gewinnung von Industriemineralen und metallischen Bodenschätzen bedarfsunabhängig festzulegen (LEP (Z)) Für VR Rohstoff sind Folgefunktionen festzulegen (LEP (Z)) Altes LEP (01. September 2006) Zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Ordnung der Rohstoffgewinnung sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Bodenschätzen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze) zur Deckung des regionalen und überregionalen Bedarfs ausgewiesen werden (LEP (Z)). Die Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, soweit möglich Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden. Für die Vorranggebiete sollen in den Regionalplänen Aussagen zur Folgefunktion getroffen werden (LEP (Z)) ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

25 LEP Zu (B) Bedarfsabhängig: Steine und Erden - wie Tone, Sande, Kiese und Natursteine - mindestens für den Zeithorizont der Regionalpläne Bedarfsunabhängig: Industrieminerale und metallische Bodenschätze - Hochwertige Rohstoffvorkommen, wie Baryt, Fluorit, Feldspat, Graphit, Neuburger Kieselerde, Kaolin, Bentonit und Eisen, Stahlveredler, Nichteisen-, Edel- und Halbleitermetalle sowie Seltene Erden. ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

26 LEP Zu (B) Bedarfsabhängig: Steine und Erden - wie Tone, Sande, Kiese und Natursteine - mindestens für den Zeithorizont der Regionalpläne Bedarfsunabhängig: Industrieminerale und metallische Bodenschätze - Hochwertige Rohstoffvorkommen, wie Baryt, Fluorit, Feldspat, Graphit, Neuburger Kieselerde, Kaolin, Bentonit und Eisen, Stahlveredler, Nichteisen-, Edel- und Halbleitermetalle sowie Seltene Erden - auf wenige Standorte begrenzt. - von herausragender Bedeutung in den Bereichen Elektromobilität, Luft- und Raumfahrt, Automobilindustrie, Telekommunikation und Energietechnik - in einem für eine nachhaltige Raumentwicklung verträglichen Umfang?????? ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

27 Rohstoffe in RP metallische Bodenschätze (Eisen, Stahlveredler, Nichteisen-, Edel- und Halbleitermetalle sowie Seltene Erden) VR/VB BBergG Fe-/Mn-Erze, Schwefel- /Magnetkies, Buntmetall, Au, Ag, W, Sn, Pb, Zn, Cu, Sb, Bi, As, U 5, 6 1, 12, 13, 18 1, 5 SEE?Al? (Ton) 6, 12, (13) 6, 12?Si? (Quarz, Gangquarz) 11, 12 12, 13 ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

28 Rohstoffe in RP Industrieminerale (Baryt, Fluorit, Feldspat, Graphit, Neuburger Kieselerde, Kaolin, Bentonit) VR VB BBergG Baryt 2, 5 1 Fluorit 5, 11 Feldspat 6 5, 6 Graphit 12 Neubg. Kieselerde Kaolin 5, 6 6 Bentonit 10, 13, 14 15, 16 9?Pegmatitsand? 4, 6 4, 6?Speckstein/Talkschiefer? 5, 6 5?Farberde? 5 5, 6?Gips/Anhydrit? 2, 3, 8 2, 3, 5, 8?hochreine Kalk/Dolomitsteine? 4 7 ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

29 Rohstoffe in RP Steine und Erden (Hoch- und Tiefbau, Betonzuschlag, Ziegelei, Zement, Schotter, Wasserbausteine etc.) VR VB BBergG Tone Lehm/Ton 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 18 Sande/Kiese (Sand, Kies, Quarzsand) Alle Alle (außer 3) Natursteine Diabas 4, 5 4, 5 Basalt 3 3, 5 Granit, Diorit 5, 11, 12 1, 5, 11 Kristallin 1 6 Sandstein 5 5 Kalk-/Dolomitstein 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 16, 17, 18 2, 3, 4, 5, 8, 9, 18 Naturstein 6 6 Grauwacke 4 ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

30 Rohstoffe in RP Steine und Erden (Naturwerkstein, Spezialanwendung = hochwertig )? VR VB BBergG Natursteine Gips/Anhydrit 2, 3, 8 2, 3, 5, 8 Natursteine Suevit 9 9 Tone Spezialton 1, 5, 7, 12, 13 1, 5, 7, 13 Tone Blähton, -schiefer 4 4 Sande Quarzsand 6, 10, 11 6, 11 Natursteine Dachschiefer 5 5 Natursteine Sandstein 1, 2, 3, 4, 7 1, 3, 4 Natursteine Marmor 5 5 Natursteine Schaumkalk 2 Natursteine Quaderkalk 2 2 Natursteine div. Jurakarbonate 8, 9, 10 8, 9, 10??Energierohstoff?? Braunkohle, Ölschiefer, Kohlenwasserstoffe, (U) 5 5 5, 9 ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

31 Rohstoffe in RP Zuordnung????? Spezialtone Farberde Suevit Quarzschotter, -sande Blähton,-schiefer Naturwerksteine Gips/Anhydrit Salz / Sole Speckstein / Talkschiefer Weißkalke Energierohstoffe????????????? Tone Sande/Kiese Natursteine hochwertiger Rohstoff ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

32 Offene Fragen: - Definition bedarfs(un)abhängiger Rohstoffe - Definition Bedarfsabhängigkeit - hochwertiger Rohstoff?=? hochwertige Lagerstätte - Energierohstoffe (z.b. Braunkohle, Ölschiefer, Uran) - verbale und/oder zeichnerische Festsetzung - Sicherungswirkung eines VBG AG (BayStMFLH - Ref. 54, 55, Regierungen SG 24, LfU Geol. Dienst, ggf. StMWi) für weitere Konkretisierung und Erarbeitung einer Umsetzungshilfe 1. Sitzung am ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

33 Generelles Problem: Fläche = Raum? Raum ordnung = Flächen planung bislang oberflächendominierter, zweidimensionaler Ansatz Sicherung in der Regel nur oberflächennah keine Überlagerung von VRG/VBG keine Raumordnung des Untergrundes ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

34 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Geschafft! ABBM Rohstoffkolloquium Iphofen Dr. Sebastian Wagner - Regierung von Oberbayern SG

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