Transportsicherheit in der chemischen Industrie Verantwortungsvolles Handeln beim Transport und darüber hinaus!
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- Roland Braun
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1 Transportsicherheit in der chemischen Industrie Verantwortungsvolles Handeln beim Transport und darüber hinaus! Jörg Roth, 20 Jahre Forum Gefahrgut Rhein-Mosel, 14. September 2016
2 Transportsicherheit in der chemischen Industrie Verantwortungsvolles Handeln beim Transport und darüber hinaus! - Übersicht Verantwortungsvolles Handeln - Responsible Care (RC) Eine weltweit einzigartige Initiative der chemischen Industrie Transportsicherheit in der chemischen Industrie RC in der Transportsicherheit VCI Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Kontrollverfahren in der chemischen Industrie (nach ADR) TUIS das Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie 2
3 RC - Ausgangssituation Am 11. März 1991 beschloss das VCI-Präsidium das deutsche Responsible-Care-Programm. Die Branche kann auf eine 25-jährige Erfolgsstory zurückblicken. Keine andere Branche in Deutschland hat eine solche Initiative. 3
4 RC - Die Grundlagen der Initiative Responsible Care (RC) Ist eine weltweit einzigartige Initiative der chemischen Industrie Hat rund 60 nationale Chemieverbände mit tausenden Unternehmen und Millionen Arbeitnehmern Mit RC zeigt die Chemie: Wir handeln verantwortlich! Dafür steht dieses RC-Logo: 4
5 RC - Die Global Charter Weltweit wird RC an der Responsible Care Global Charter ausgerichtet Sie verpflichtet zu sechs Grundsätzen: Sicheres Chemikalienmanagement durch Führungskultur Schutz von Mensch und Umwelt Stärkung von Managementsystemen Einbeziehung von Geschäftspartnern Berücksichtigung von Anspruchsgruppen Beitrag zur Nachhaltigkeit Mehr zur Global Charter in Deutschland Der Weltchemieverband ICCA hat im Juli 2014 diese neue Global Charter vorgestellt 5
6 RC - Der deutsche Ansatz In Deutschland gibt es Responsible Care seit 1991 RC ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeitsinitiative Chemie 3 Mit RC können viele Ansprüche aus der ISO Gesellschaftliche Verantwortung erfüllt werden 6
7 RC - Wirkung und Nutzen Ein nationales Programm im globalen Rahmen RC steht für ständige Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz im Unternehmen - unabhängig von gesetzlichen Vorgaben optimiert technische und organisatorische Abläufe und ermöglicht Kosteneinsparungen ist Grundlage für ein Risikomanagement ermöglicht allen Unternehmen unabhängig von der Größe die Teilnahme an einer weltweiten Initiative ist ein Beitrag zur Initiative Chemie³ Klassische Handlungsfelder sind: Produktverantwortung Umweltschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Anlagensicherheit und Gefahrenabwehr / Security Transportsicherheit Dialog 7
8 RC - Produktverantwortung Verantwortung über den Werkszaun hinaus Produktbegleitende Verantwortung umfasst: Forschung und Entwicklung Herstellung Lagerung Transport Handel und Gebrauch Verwertung und Entsorgung Risikobeurteilung eines Produktes nach Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Kostenaspekten Transparenz in der Wertschöpfungskette Beteiligung an der Global Product Strategy (GPS) Grundsätzliche Verankerung des Vorgehens in den Leitlinien der Geschäftspolitik Mehr zur Produktverantwortung Produktverantwortung 8
9 RC - Transportsicherheit Sicherheit während des gesamten Vertriebsweges Verringerung des Risikos bei Transport Umschlag Lagerung von Chemikalien Vorbeugende Maßnahmen: Zuverlässige Transportunternehmen, geeignete Verpackung, vorausschauende Planung des Transportweges und Transportmittels Umfassende Information der Kunden über potentielle Risiken Vorbeugung gegen terroristische Angriffe Aktive Hilfe bei Transportunfällen (TUIS) TUIS-App für Android Transportsicherheit Security TUIS-App für Andoid 9
10 RC - Geringe Unfallquote bei der Beförderung 2,5 Unfälle pro 1 Million Tonnen 2,0 1,5 1,0 Straße Schiene 0,5 0, Jahr 10
11 VCI-Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Ladungssicherungs-Informations-System (L-I-S) VCI-Leitfaden Anforderungen an Standardcontainer VCI-Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi VCI-Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter VCI-Anforderungsprofile an Logistikdienstleister VCI-Leitfaden LKW Kontrolle Checklisten für Luftfracht 11
12 VCI-Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Gegenüberstellung der Kennzeichnung Gefahrstoff (Umgang) / Gefahrgut (Transport) Oleum richtig transportieren Jährlicher VCI-Leitfaden Änderungen in den Gefahrgutvorschriften Nachhaltigkeitsaktivitäten im Zusammenhang mit Packmitteln VCI-Handbuch für Verpackungen VCI-UN-Nummernliste: Stoffspezifische Recherche leichtgemacht 12
13 VCI-Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Training im Gefahrguttransport Befüllen und Entleeren von Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten Einstufung umweltgefährlicher Stoffe, Lösungen und Gemische Übersicht über Handbücher zur Ladungssicherung Beladung von Fahrzeugen (im Zusammenhang mit Lebens-/ Futtermitteln) Leitfaden für die Gestaltung von Be- und Entladestellen Gefahrgutvorschriften in Kanada und USA 13
14 Grundlage ADR Grundlage ist das ADR in Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Kapitel 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung Abschnitt Allgemeine Vorschriften 14
15 Grundlage ADR Unterabschnitt (I) Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Beladung nicht erfolgen, wenn eine Kontrolle der Dokumente oder eine Sichtprüfung des Fahrzeugs oder gegebenenfalls der (des) Groß-container(s), Schüttgut-Container(s), Tankcontainer(s) oder ortsbeweglichen Tanks sowie ihrer bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung zeigt, dass das Fahrzeug, der Fahrzeugführer, ein Großcontainer, ein Schüttgut-Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ihre Ausrüstung den Rechtsvorschriften nicht genügt. 15
16 Grundlage ADR Unterabschnitt (II) Vor dem Beladen muss das Fahrzeug oder der Container von innen und außen untersucht werden, um sicherzustellen, dass keine Beschädigungen vorliegen, welche die Unversehrtheit des Fahrzeugs oder Containers oder der zu verladenden Versandstücke beeinträchtigen könnten. 16
17 Grundlage RSEB vom 8. Mai 2013 Grundlage RSEB vom 8. Mai 2013 Erläuterungen zu Teil 7 ADR Erläuterung zu Unterabschnitt ADR/RID 7-5 Bei der Ladungssicherung sogenannter weicher Verpackungen (z.b. Säcke, Fässer aus Kunststoff) sind Verformungen zu akzeptieren, die für die jeweilige Verpackung unschädlich sind und nicht zu Gefahrgutaustritt führen. 17
18 Grundlage RSEB vom 1. Juni 2015 Grundlage RSEB vom 1. Juni 2015 Erläuterungen zu Teil 7 ADR Erläuterung zu Abschnitt ADR Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts ADR sind grundsätzlich auch für das Befüllen anzuwenden Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt ADR angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige Sicherheitswirkung erzielt wird. Sowohl das Vorgehen bei der Stichprobe als auch das zugrunde liegende Qualitätssicherungssystem sind schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Verfahren können durch die Überwachungsbehörden überprüft werden. 18
19 Übersicht Ausgangslage: Die RSEB gibt vor Umsetzungskonzepte der Wirtschaft: VCI Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Rückblick und Ausblick: Erste Schritte Wohin geht der Weg 19
20 Kontrollverfahren Kontrollverfahren in der chemischen Industrie Qualifizierte stichprobenartige Kontrollen In der Industrie wurden für gleichartige Vorgänge Prüfverfahren entwickelt. Mit ihnen kann man durch qualifizierte stichprobenartige Kontrollen eine mit der Einzelprüfung nahezu gleiche Beurteilung zur Eignung der Gesamtheit erhalten. Unter welchen Bedingungen solche Prüfmethoden auf Fahrzeugkontrollen (Sichtprüfung nach ADR/RID) angewendet werden können, wird nachfolgend aufgezeigt. Zunächst sind Kontrollverfahren anzuwenden, die eine angemessene Kontrollquote und Kontrolltiefe definieren und beim Feststellen von Mängeln geeignete Konsequenzen hinsichtlich dieser Kontrollquote und Kontrolltiefe auslösen. 20
21 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 1. Kontrollverfahren vor Beauftragung Auswahl der Logistikdienstleister: In der Regel nach Ausschreibung unter Berücksichtigung weiterer Kriterien wie z.b. Qualitätsanforderungsprofil SQAS Implementierte QM-Systeme 21
22 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 2. Kontrollverfahren bei Werkseinfahrt Security: Identitätsprüfung Fahrer, Zufahrtsberechtigung Versandabwicklung Verladedokumente, Versanddokumente, Buchungen 22
23 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 2. Kontrollverfahren bei Werkseinfahrt Gefahrgutkontrollen Technischer Zustand (Fahrzeug / Container / Tank / Fahrzeugaufbauten / Ladefläche) Unberechtigte Personen, mitgeführte Gegenstände, Materialien Ausrüstung Beförderungseinheit Ausrüstung Fahrzeugbesatzung 23
24 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 2. Kontrollverfahren bei Werkseinfahrt Zusatzkontrollen Fahrzeug-/Containerzustand, Gurte, Einsteckbretter etc. Fahrzeugführer z. B. offensichtliche Übermüdung, Alkoholgenuss Eingangsverwiegung i. d. R. nur bei Bulkware bei verpackter Ware ggfls. Rechnerische Ermittlung des Gewichts Beladung/Befüllung Ladungssicherung Plomben 24
25 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 3. Kontrollverfahren bei Werksausfahrt Ausgangskontrolle: Identitätsprüfung Fahrer, Zufahrtsberechtigung Ausgangsverwiegung i. d. R. nur bei Bulkware bei verpackter Ware ggfls. Rechnerische Ermittlung des Gewichts 25
26 Kontrollverfahren in der chemischen Industrie 4. Automatisierte Kontrollen Auch automatisierte, durch Abgleich mit vorerfassten Daten von Fahrzeugen, Tanks und Fahrpersonal ablaufende Kontrollen erfüllen die entsprechende Prüfpflicht gemäß ADR, soweit sie dem Beförderungsvorgang eindeutig zugeordnet werden können. 26
27 Kontrollquote Kontrollquote Bei der Warenabholung werden alle diese Punkte berücksichtigt und vollständig geprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es jedoch möglich sein, insbesondere den Punkt Gefahrgutkontrollen auf qualifizierte stichprobenartige Kontrollen zu beschränken. Dazu soll auf im Prüfwesen etablierte Verfahren zurückgegriffen werden, etwa das in der Norm DIN ISO
28 Kontrollquote Dieses Verfahren hat seinen Ursprung in der Überprüfung der Qualität bei Produktionsprozessen; d.h. ein Käufer wendet dieses Prüfverfahren im Rahmen seiner Eingangskontrolle an und kann aus dem Prüfergebnis Rückschlüsse auf die gelieferte Qualität der gesamten Lieferung ziehen. Eine wesentliche Voraussetzung zur Anwendung der Norm ist, dass der Logistikdienstleister über ein QM-System verfügt, welches mit dem Ziel installiert ist, die Leistung zu 100% zu erbringen. Dieses QM-System kann z.b. eine ISO-Zertifizierung (9001, 14001, OHSAS 18001) oder ein erfolgreich abgeschlossenes Assessment nach SQAS sein. 28
29 Kontrollquote Für eine Kontrolle nach ADR kann ein mehrstufiges System individuell genutzt werden. Zunächst wird vom Unternehmen (= Verlader nach ADR) die Losgröße definiert und welche Prüfpunkte (einzelne oder alle) der qualifizierten Stichprobe unterzogen werden (z.b. auf Grundlage der Checkliste im VCI-Leitfaden LKW- Kontrolle). In einem Verfahren (z.b. IT-System) muss die Stichprobenkontrolle dokumentiert werden. 29
30 Kontrollquote Wenn es jedoch im Rahmen der Stichprobenkontrolle zu einer Abweichung kommt, wird die Kontrollfrequenz sofort auf 100% zurückgesetzt, die Abweichung in einem Qualitätsmanagementsystem dokumentiert und Korrekturmaßnahmen mit dem Lieferanten (z.b. Spediteur) besprochen und umgesetzt. Nach dem beschriebenen Verfahren wird bei fehlerfreier Lieferung die Kontrollhäufigkeit wieder in der entsprechenden Stufung reduziert. 30
31 Kontrollquote Schematische Darstellung einer Fahrzeug-Eingangskontrolle in Anlehnung an das Verfahren einer qualifizierten Stichprobe nach DIN ISO 2859: 31
32 Kontrolltiefe Kontrolltiefe Mit Rechtsvorschriften i.s.d ADR sind nur Gefahrgutvorschriften gemeint. Die Kontrolle muss insbesondere im technischen Bereich auf die Feststellung von offensichtlichen Mängeln beschränkt sein. Regelmäßig wird in der chemischen Industrie aus Responsible-Care-Gründen über Gefahrgutvorschriften hinaus geprüft, aber ebenfalls auf offensichtliche Mängel beschränkt ( mit offenen Augen um das Fahrzeug gehen ). 32
33 Kontrollumfang Kontrollumfang Für die Gefahrgutkontrollen werden regelmäßig Checklisten verwendet. Als Beispiel und Vorlage kann der im Internet frei verfügbare VCI-Leitfaden LKW- Kontrolle verwendet werden. 33
34 VCI Leitfaden LKW-Kontrolle 34
35 VCI Leitfaden LKW-Kontrolle Inhaltsverzeichnis: VCI-Leitfaden LKW Kontrolle (Kontrolle vor der Beladung nach ADR) 3 Katalog möglicher Prüfpunkte (vor Beladung) 5 I. Sicherheit der Beförderungseinheit (nur offensichtliche Mängel) 5 II. Ausrüstung und Kennzeichnung der Beförderungseinheit 5 III. Dokumente (Begleitpapiere) 6 IV. Fahrzeugführer/Beifahrer 6 V. Ladung 6 VCI-Checkliste für Kontrollen vor der Beladung nach ADR für lose Ware (Tankfahrzeuge, Tankcontainer, Silofahrzeuge) 7 VCI-Checkliste für Kontrollen vor der Beladung nach Abschnitt ADR - für verpackte Ware 8 35
36 VCI Leitfaden LKW-Kontrolle VCI-Checkliste für Kontrollen vor der Beladung nach ADR für lose Ware (Tankfahrzeuge, Tankcontainer, Silofahrzeuge) Allgemeine Datum: Transportfirma Angaben: Fahrzeugkennzeichen: Anhängerkennzeichen: Name des Fahrers: Containernummer: ohne offensichtliche Mängel Fahrzeug- 1 Gültige Fahrzeugplaketten (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung)? Sicherheit: 2 CSC (ACEP)/UIC-Schild vorhanden und gültig? (7.1.3 ADR) 3 Tankschild / Ladegutangabe vorhanden und gültig? ( ADR) 4 Reifen in Ordnung? 5 Beleuchtungseinrichtungen in Ordnung? 6 Keine Undichtigkeiten an Tanks/Armaturen? ( ADR) 7 Rahmen oder Zuggabel nicht stark verformt oder korrodiert? 8 Keine Produktanhaftungen vor/nach Be-/Entladung? ( ADR) 9 Erdung intakt? ( und ADR) 10* Füllungsgrad eingehalten? ( ADR) 11* Zulässiges Gesamtgewicht eingehalten? * Nach der Beladung zu prüfen Ausrüstung/: 12 Schutzausrüstung für den Fahrzeugbesatzung vorhanden? (5.4.3 ADR und ADR) Kennzeichnung 13 Fahrzeugbezogene Ausrüstung vorhanden? (5.4.3 ADR und ADR) 14 (z. B. Unterlegkeil, Warnzeichen) Feuerlöschausrüstung vorschriftenkonform vorhanden? (8.1.4 ADR) 15 (z. B. Anzahl/Prüfdatum/Plombe) Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafeln) gesetzt? (5.3.2 und ADR) 16 Großzettel/Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe angebracht? (5.3.1 und ADR) Dokumente: 17 Beförderungspapier vorhanden? (5.4.1 ADR) 18 Schriftliche Weisungen vorhanden? (5.4.3 ADR) 19 Gültige Zulassungsbescheinigung vorhanden? (9.1.3 und ADR) 20 Gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorhanden? (8.2.1 ADR) Ggf. Fahrwegbestimmung vorhanden ( 35 GGVSEB) / Bescheinigung Bahn/Binnenschiff? Ggf. Sondervereinbarung vorhanden? (vgl ADR) / Ausnahmegenehmigung Nr. 23 Lichtbildausweis vorhanden? (gem ADR, ADR) Fahrzeugführer/ 24 Offensichtliche Eignung des Fahrzeugführers gegeben? Beifahrer: 25 Personenbeförderungsverbot beachtet? (8.3.1 ADR) 26 Rauchverbot bei Ladearbeiten beachtet? (7.5.9 / ADR) 27 Verbot von Feuer und offenem Licht beachtet? (8.5 ADR / S1) Sonstige Bemerkungen/ Beanstandungen 36 Unterschrift des Fahrers: Unterschrift des Prüfers:
37 VCI Leitfaden LKW-Kontrolle VCI-Checkliste für Kontrollen vor der Beladung nach Abschnitt ADR - für verpackte Ware Allgemeine Datum: Transportfirma Angaben: Fahrzeugkennzeichen: Anhängerkennzeichen: Name des Fahrers: Containernummer: ohne offensichtliche Mängel Fahrzeug- 1 Gültige Fahrzeugplaketten (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung)? sicherheit: 2 CSC (ACEP)/UIC-Schild vorhanden und gültig? (7.1.3 ADR) 3 Reifen in Ordnung? 4 Beleuchtungseinrichtungen in Ordnung? 5 Rahmen oder Zuggabel nicht stark verformt oder korrodiert? 6 Ladewände/Bordwände/Aufbau/Plane in Ordnung und Ladungssicherung möglich? 7 Saubere/r und unbeschädigte/r Ladefläche/Container gegeben? ( / ADR) 8 Bautechnische Eignung des Großcontainern gegeben? (7.1.3 ADR) 9* Zulässiges Gesamtgewicht eingehalten? * Nach der Beladung zu prüfen Ausrüstung/Kenn- 10 Schutzausrüstung für Fahrzeugbesatzung vorhanden? (5.4.3 ADR und ADR) zeichnung: 11 Fahrzeugbezogene Ausrüstung vorhanden? (5.4.3 ADR und ADR) (z. B. Unterlegkeil/Warnzeichen) 12 Feuerlöschausrüstung vorschriftenkonform vorhanden? (8.1.4 ADR) (Anzahl/Prüfdatum/Plombe) 13 Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafeln) gesetzt? (5.3.2 und ADR) 14 Großzettel/Kennzeichen z.b. umweltgefährdende Stoffe, Erstickungsgefahr angebracht? (5.3., und ADR) Dokumente: 15 Beförderungspapier vorhanden? (5.4.1 ADR) 16 Schriftliche Weisungen vorhanden? (5.4.3 ADR) 17 Gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorhanden?(8.2.1 ADR) 18 Ggf. Fahrwegbestimmung vorhanden ( 35 GGVSEB) / Bescheinigung Bahn/Binnenschiff 19 Ggf. Sondervereinbarung vorhanden? (vgl ADR) / Ausnahmegenehmigung Nr. 20 Lichtbildausweis vorhanden? (gem ADR, ADR) Ladung: 21 Versandstücke mit Gefahrzettel / UN-Nr. gekennzeichnet? (5.2.1 und ADR) 22 Versandstücke ohne Produktanhaftungen und unbeschädigt? ( ADR) 23 Zusammenladeverbote beachtet? (7.5.2 ADR) 24 Trennung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln beachtet? (7.5.4 ADR) 25 Ausrichtung der Versandstücke in Übereinstimmung mit den Ausrichtungspfeilen? 26 Ladung ordnungsgemäß gesichert und gestaut? (7.5.7 ADR) 27 Container/Wechselaufbauten auf dem Fahrzeug gesichert (Twist-Locks)? 37 Fahrzeugführer/ 28 Offensichtliche Eignung des Fahrzeugführers gegeben? Beifahrer: 29 Personenbeförderungsverbot beachtet? (8.3.1 ADR) 30 Rauchverbot bei Ladearbeiten beachtet? (7.5.9 / ADR) 31 Verbot von Feuer und offenem Licht beachtet? (8.5 ADR/S1) Sonstige Bemerkungen/Beanstandungen: Unterschrift des Fahrers: Unterschrift des Prüfers:
38 Übersicht Ausgangslage: Die RSEB gibt vor Umsetzungskonzepte der Wirtschaft: VCI Anforderungsprofile und VCI-Leitlinien Rückblick und Ausblick: Erste Schritte Wohin geht der Weg 38
39 TUIS Was ist TUIS? Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen chemischen Industrie Seit wann gibt es TUIS? 1982 Gründung durch den VCI in enger Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Bundesländer Wie hilft TUIS? TUIS bietet bundesweit rasche, qualifizierte und unbürokratische Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten und bei Unfällen in Lägern Wann hilft TUIS? An 365 Tagen rund um die Uhr 39
40 TUIS Welche Hilfe bietet TUIS? 1. Stufe: telefonische Beratung 2. Stufe: Beratung durch Experten am Unfallort 3. Stufe: Technische Hilfe am Unfallort Wer hilft? Werkfeuerwehren der Chemie und Spezialisten wie Chemiker, Toxikologen, Ökologen, Fachleute aus der Produktion Wie viele helfen? 130 Unternehmen der deutschen Chemie machen bei TUIS mit Was kostet TUIS? Telefonische Beratung ist kostenlos Einsätze Stufe 2 und Stufe 3 werden in Rechnung gestellt 40
41 Unfall-Notruf-Schema von TUIS Unfallort autorisierte Behörden z.b. Polizei/öffentliche Feuerwehr TUIS-Mitgliedsfirma nach TUIS-Datenbank Unfallnähe oder Kompetenz Vermittlungs-Hilferuf über TUIS-Notrufzentralen in: - Deutschland - Europa 1. Telefonische Beratung 2. Fachkundige Beratung am Unfallort 3. Technische Hilfe am Unfallort 41
42 Vermittlungs-Hilferuf über TUIS-Leitstellen BASF Ludwigshafen +49 (621) * BASF Schwarzheide +49 (35752) Bayer AG, Berlin +49 (30) CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen +49 (214) Dow Deutschland, Stade +49 (4146) Evonik Industries, Marl +49 (2365) Henkel, Düsseldorf +49 (211) InfraLeuna, Leuna +49 (3461) InfraServ, Gendorf +49 (8679) Infraserv, Höchst +49 (69) Merck, Darmstadt +49 (6151) Wacker Chemie, Burghausen +49 (8677) * National Response Center; 1 für alle CURRENTA-Standorte 42
43 TUIS-Datenbank online 43
44 TUIS-Einsätze der Chemie-Werkfeuerwehren 2000 bis 2014 Die TUIS-Werkfeuerwehren unterstützen die öffentlichen Einsatzkräfte mit Fachwissen, Erfahrung und Spezialtechnik halfen sie in 850 Fällen. Stand: 9. Juni 2015
45 VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. TUIS-Einsatz eigenes Bundesland/fremdes Bundesland Behörde FFw. BFw. Unentgeltlichkeit vs Verursacherprinzip gem. LBrG. bzw. allgemeiner Verwaltungsrechnung Gesetz Störer TUIS-Einsatz Versicherer 45
46 BackUp BackUp 46
47 Kontrollquote Losgrößen können sein: 1 LKW eines Unternehmers über einen Zeitraum (= n Anzahl Tage) Qualität des Fahrzeuges Fahrzeugflotte (= n Anzahl LKW) eines Unternehmers QM System des Unternehmers wird überprüft in Bezug auf einheitliche Qualität der Fahrzeuge Fahrzeugpool (= n Anzahl LKW) für werksnahe Umlagerverkehre mehrmals am Tag passiert das Fahrzeug Kontrollpunkt 47
48 Kontrollquote In dem nachfolgend beschriebenen Beispiel ist n = 30. Zunächst werden beim Passieren des Kontrollpunktes 30 Checks zu 100% durchgeführt, d.h. jedes Mal wird das Fahrzeug vollständig kontrolliert. Wenn nach 30 durchgeführten Kontrollen keine Beanstandung festgestellt wird, wird die nächste Stufe erreicht und die Kontrollhäufigkeit auf 33% reduziert. Nach dem Zufallsprinzip werden bei den nächsten 30 Passagen des Kontrollpunktes nur noch 10 Checks zu 100% durchgeführt. Wenn in dieser Zeit ebenfalls keine Beanstandung festgestellt wird, wird die Häufigkeit der Kontrollen auf 10% reduziert. Auch hier werden wieder nach dem Zufallsprinzip bei den nächsten 30 Passagen des Kontrollpunktes nur noch 3 Checks zu 100% durchgeführt. Jetzt ist die Endstufe erreicht und die Kontrollfrequenz von 10% nach dem Zufallsprinzip bleibt erhalten und wird nicht weiter reduziert. 48
49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jörg Roth Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) Wissenschaft, Technik und Umwelt Bereich Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr Internet: 49
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