Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten"

Transkript

1 Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2019 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Neue Vorschriften ADR 2019

2 April 2019 generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5 WX Fahrverbot im jeweiligen Land VX Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land WX Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land [1] Uhr [3] von Samstag um Uhr bis Dienstag 5.00 Uhr [4] von Uhr des Vortages bis Uhr am Feiertag [8] Uhr 12 [16] Uhr auf bestimmten Strecken [17] Uhr auf bestimmten Strecken [24] Uhr auf bestimmten Strecken [28] 8.00 Uhr Samstag bis Uhr Montag [32] nur für Transporte in Richtung Deutschland von Uhr des Vortages bis Uhr des Feiertages [33] nur für Transporte in Richtung Frankreich von Fahrtbeginn Uhr des Vortages bis Uhr des Feiertages [34] Uhr für überlange und -schwere LKW [37] Uhr [39] von Uhr des Vortages bis 5.00 Uhr des Folgetages [40] Uhr auf best. Strecken [41] Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen auf bestimmten nationalen Strecken. [43] Uhr auf bestimmten Strecken [44] Uhr auf bestimmten Strecken Fahrtende 1 Mo KW 14 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 h 16 8 Mo KW 15 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 Palmsonntag h Mo KW Di 17 Mi 18 Do Gründonnerstag Dn 19 Karfreitag É Ñ 1 Ö 41 à 4 ± 1 T 96 j 79 l 33 P 17 DzUgGönops 20 Sa Karsamstag j 61 K 17 q Ostersonntag Ü 4 43 ë 28 e 41 h 16 DzUgG 4önops 22 Mo Ostermontag Å 1 É 3 60 Ñ 1 Ü à â 57 å 32, 33 ê 8 ± 1 b DUgG4önos 23 Di â 79 t KW Mi 25 Do â 57 h 44 p 26 Fr 53, 24 ã 27 Sa 40 h 68 ro 28 ã 16 í 34 BS 5 29 Mo ã 70 í 34 BS KW Di h 69 K 17 r 46 q 37 gefahrene Arbeitsstunden Lenkzeit [46] Uhr auf bestimmten Strecken [53] Uhr auf bestimmten Strecken [57] Uhr [60] Uhr auf bestimmten Strecken [61] Uhr [68] Uhr auf bestimmten Strecken [69] Uhr auf bestimmten Strecken [70] Uhr auf bestimmten Strecken [79] Uhr [96] Uhr auf bestimmten Strecken 13

3 1.7 Nützliches für unterwegs Wissenscheck Welche Bedeutung hat der abgebildete Gefahrzettel? a) Explosiv b) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe c) Giftig d) Nicht entzündbare, nicht giftige Gase 9. ein Container für den Transport in loser Schüttung ist mit dieser orangefarbenen Tafel gekennzeichnet: Welche Hauptgefahr geht von dem Ladegut aus? a) Ätzwirkung b) Giftigkeit c) Explosionsgefahr d) Brandfördernde Wirkung (oxidierend) 12. Wer ist für die Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln verantwortlich? a) Der Verlader b) Der Beförderer c) Der Halter d) Der Fahrzeugführer 13. Was gehört nach den Vorschriften der GGVSEB zu Ihren Pflichten als Führer einer Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern? a) Sie müssen Ihren Dienstausweis mitführen b) Sie dürfen nie ohne Beifahrer fahren c) Sie müssen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge nicht überladen sind d) Sie dürfen nachts nur mit stark verminderter Geschwindigkeit fahren 10. Wann sind Fliehkräfte bei Kurvenfahrt am größten? a) Bei langsamer Fahrt b) Bei Autobahnausfahrten c) Bei überhöhter Geschwindigkeit d) Bei ungesicherter Ladung 11. welche Versandstücke mit gefährlichen Gütern darf der Fahrer nicht aufladen lassen und befördern? a) Versandstücke, die im kombinierten Verkehr transportiert werden b) Versandstücke, bei denen bereits gefährliches Gut austritt oder die unmittelbare Gefahr dazu besteht c) Versandstücke, die schwerer als 2 t sind d) Versandstücke, die zusätzlich in einer Umverpackung verpackt sind Ein gefährlicher Stoff ist an Ihre Kleidung gelangt. Was tun Sie? a) Ihn mit der Hand abwischen b) Ein Taschentuch nehmen und ihn abwischen c) Ihn mit einer Bürste und Wasser beseitigen d) Die Kleidung nach Möglichkeit sofort ausziehen Richtige Antworten: 1 a), 2c), 3 b), 4 b), 5 d), 6 c), 7 a), 8 b), 9 d), 10 c), 11 b), 12 d), 13 c), 14 d) Quelle: Basiskurs Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, Verlag Heinrich Vogel, Bestell-Nr

4 estnisch 20 Euro ( ) 5 2 Tallinn Ein generelles Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht im grenzüberschreitenden Verkehr nicht. Für Gefahrgut in der Innenstadt von Tallinn Fahrverbot an Werktagen von 7.00 bis 9.00 sowie bis Uhr.! deutsche Botschaft + Polizei Länderinformationen Estland Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Bei Unfällen muss immer die Polizei verständigt werden. Mautpflicht für Güterkraftverkehr ab 3,5 zgm, Gebühr abhängig von Gewicht, Achszahl und Emissionsklasse des Fahrzeugs. Bezahlung per Kreditkarte oder bar an Mautstellen, Tankstellen oder auf vor der Fahrt. Toom-Kuninga 11, Tallinn Tel.: (00372) , Fax: (0049) info@tallinn.diplo.de von Deutschland nach Estland von Estland nach Deutschland , Unfallrettung / Feuerwehr 112 z /h 2.7 Fahrzeugschein, internat. grüne Versicherungskarte, CMR-Frachtbrief, Personalausweis/Reisepass, internat. Führerschein Länge: Lkw 12 m, Anhänger 12 m, Sattelkfz 16,5 m, Lastzug 18,75 m, Transport von Pkw 20,75 m; Breite: 2,55 m, Kühlfahrzeuge 2,6 m; Höhe: 4 m Einzelachse 10 t, Antriebsachse 11,5 t, Doppelachse Achsabstand < 1 m 11 t, Achsabstand 1 m bis < 1,3 m 16 t, Achsabstand 1,3 m bis < 1,8 m 18 t, Achsabstand 1,8 m und mehr 20 t, Dreifachachse Achsabstand 1,3 m 21 t, Achsabstand 1,3 bis < 1,4 m 24 t, Lkw mit 2 Achsen 18 t, Lkw mit 3 Achsen (im Normalfall) 25 t, Lkw mit 3 Achsen 26 t *, Lkw mit 4 Achsen 31 t/32 t *, Anhänger mit 2 Achsen 18 t, Anhänger mit 3 Achsen 24 t, Lastzug mit 4 Achsen 36 t *, Lastzug mit 5 oder 6 Achsen 40 t, Sattelkfz mit Achsabstand 1,3 m bis 1,8 m 36 t, Achsabstand > 1,8 m 36 t, Kfz mit zgm 18 t und zgm Anhänger 20 t * 38 t, Sattelkfz bestehend aus 2-achsiger Sattelzugmaschine und einem 3-achsigen Sattelanhänger 40 t, 3-achsiger Sattelzugmaschine und einem 3-achsigen Sattelanhänger 40 t, 3-achsiger Sattelzugmaschine zur Beförderung von 40 -ISO-Containern im kombinierten Verkehr 44 t innerorts 50 /h, Autobahn 90 /h, sonstige Straßen 70 /h * Zusätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich

5 3.1 Verladen Checklisten: Aufladen QuickCheck Aufladen Nr. Prüfpunkt r i 1. Feststellbremse angezogen? 2. Motor abgestellt (es sei denn, er wird zum Beladen benötigt)? 3. Rauchverbot und Verbot von Feuer und offenem Licht eingehalten? 4. Beförderungspapier erhalten und mit der Ladung verglichen? 5. Schriftliche Weisungen vorhanden? 6. Schriftliche Weisungen gelesen und verstanden? 7. Ausrüstung gemäß Schriftlichen Weisungen und Feuerlöscher vorhanden und einsatzbereit? 8. Ladefläche sauber (besenrein)? 9. Nur unbeschädigte Versandstücke aufgeladen? 10. Fahrwegbestimmung vorhanden (nur bei 35-Gütern )? 11. Zusammenladeverbote beachtet (nur bei Gefahrzettel Nr. 1.1 bis 1.6)? 12. Trenngebote bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln beachtet? 13. Versandstücke gemäß Ausrichtungspfeilen verladen? 14. Bei Stapelung geprüft, ob Packstücke dafür geeignet sind? 15. Falls möglich, flüssige Güter unter festen verstaut? 16. Ladung ausreichend gesichert? 17. Ladefläche anschließend gut verschlossen? 18. Sonstige Auffälligkeiten, die ein Nachfragen erfordern? 19. Maßnahmen beim Gasetransport beachtet? 20. Besonderheiten bei gedeckten Fahrzeugen ohne Belüftung beachtet? QR-Code scannen und Checkliste herunterladen Aufschriften, Bezettelung, Kennzeichnung Hinweise auf Gefährlichkeit Umschließungen gefährlicher Güter, wie Verpackungen, Tanks und Container, sowie die Fahrzeuge, die gefährliche Ladung befördern, müssen mit bestimmten Hinweisen auf die Gefährlichkeit der Güter versehen sein. Dies dient in erster Linie bei Unfällen allen Beteiligten, wie z.b. Feuerwehr, Polizei, Fahrer und Hilfskräften, zur Information über mögliche Gefahren sowie zum Schutz aller Personen und der Umwelt. Die Gefahrzettel auf Umschließungen informieren aber auch den Fahrzeugführer über die Gefährlichkeit der zu übernehmenden Sendungen. Bei Aufschriften, Bezettelungen und Kennzeichnungen handelt es sich um: Aufschriften wie z.b. die UN-Nummer des gefährlichen Gutes (mit deren Hilfe in Tabelle A des Kapitels 3.2 des ADR (Verzeichnis der Stoffe) der Stoff ermittelt werden kann). Gefahrzettel mit bestimmten Symbolen (kennzeichnen die vom Gut ausgehende Gefahr wie z.b. explosiv oder entzündbar). orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel, die Farbe weist generell auf Gefahrgut hin, die Nummern auf bestimmte gefährliche Güter und Gefahren). Kennzeichen für erwärmte Stoffe. Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe. Kennzeichen für begaste Güterbeförderungseinheiten. Kennzeichen beim Transport begrenzter Mengen (über 8 t brutto). Kennzeichen beim Transport von Kühlmitteln wie z.b. Trockeneis Aufschriften auf Versandstücken Auf den Versandstücken (Fässer, Kanister u.ä.) gibt eine vierstellige Zahl (UN-Nummer) den oder die in der Verpackung enthaltenen Stoff(e) an. Die UN-Nummer muss mit den im Beförderungspapier für jedes gefährliche Gut angegebenen UN-Nummern identisch sein. Der UN-Nummer sind die Buchstaben UN vorangestellt. Die Schrifthöhe für UN-Nummer und den Buchstaben UN beträgt 12 mm (bei Versandstücken bis 30 kg/l mindestens 6 mm). Im Einzelfall können zusätzliche Aufschriften vorgeschrieben sein. Verlag Heinrich Vogel

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt) Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort.................................................... 5 Inhalt...................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften..............................

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind

Mehr

In Anwendung seit dem

In Anwendung seit dem K.E. vom 11.06.2011 in Abänderung des K.E. vom 24.03.1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Verstöße in Sachen Gefahrgutbeförderung per Straße, mit

Mehr

Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln

Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln DI Wolfgang Weigl Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Rechtliche Grundlagen Womit? Wie viel? Was? Wie? Beispiele

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2016

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2016 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2016-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,

Mehr

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2013 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Juni 2013 1 Sa j 47 22. Woche 2 h 16 3 Mo í 34 23. Woche 4 Di í 34 5 Mi D 6 Do Gs 7 Fr 8 Sa 9 h 16 10 Mo p 24. Woche

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

5. Kennzeichnung von Versandstücken

5. Kennzeichnung von Versandstücken Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4)... 4 2. Begrenzte Mengen (Spalte 7)... 5 3. Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8)... 6 4. Beförderungspapier... 8

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben

VERKEHRSDEZERNAT. Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben -36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313, 40287 oder 42311, 069/212-45302

Mehr

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2012 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Inhaltsverzeichnis Kalendarium mit Fahrverboten 5 Nützliches für unterwegs 35 1 1.1 Sofortmaßnahmen bei einem Unfall

Mehr

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Verlader: Das Unternehmen, das die Versandstücke in ein Fahrzeug, einen Großcontainer oder Kleincontainer

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer

Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2013 - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) von Klaus Ridder, Uta Sabath 19. Auflage 2012 ecomed Landsberg 2012 Verlag

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2016/14) 23. Dezember 2015 Original: Französisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Bern, 14. bis

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

GiZ-Serviceportal. Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern BE- UND ENTLADUNG, HANDHABUNG

GiZ-Serviceportal. Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern BE- UND ENTLADUNG, HANDHABUNG Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern Teil 08 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2014

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2014 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2014-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,

Mehr

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Ackerbautag 2016 Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat rechtliche Grundlagen Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 - GGBG Europäisches Übereinkommen über

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2017 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Neue Vorschriften ADR 2017 Vorwort Die Gefahrguttransportvorschriften Straße (ADR) ändern sich turnusgemäß zum 01.01.2017.

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bordbuch. Kuriere unterwegs Jahrbuch für Fahrer und selbstfahrende Unternehmer

Bordbuch. Kuriere unterwegs Jahrbuch für Fahrer und selbstfahrende Unternehmer Bordbuch Kuriere unterwegs 2013 Jahrbuch für Fahrer und selbstfahrende Unternehmer 1 KEP 2 Nützliches für unterwegs 3 Recht 4 Länderinformationen 5 Rund um KEP 6 Fahrsicherheit/ Gesundheit 7 Beratungsdienst

Mehr

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel

Mehr

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen VORWORT ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt an drei Fallbeispielen die zu beachtenden gefahrgutrechtlichen Regelungen im Straßentransport

Mehr

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR? ADR 2011 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Service macht den Unterschied! Was bedeutet ADR? Die ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Mehr

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 31. Jänner 2017 - Nr. 12 69 von 95 Kapitel 5.1 5.1.2.1 Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: a) Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen

Mehr

Kurzinformation. FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)

Kurzinformation. FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ) Kurzinformation FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ) EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR/RID) Diese Kurzinfo

Mehr

Kurzinformation. FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte)

Kurzinformation. FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte) Kurzinformation FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte) EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Diese Kurzinfo

Mehr

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Klasse für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmerunterlagen (Broschüre) Bearbeitet von Klaus Ridder 9. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. ca. 158 S. Paperback ISBN 98 3 609 68536 6

Mehr

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen VORWORT ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt an drei Fallbeispielen die zu beachtenden gefahrgutrechtlichen Regelungen im Straßentransport

Mehr

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten

Bordbuch. Gefahrgut-Fahrer unterwegs Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2014 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Juni 2014 1 h 16 22. Woche 2 Mo 23. Woche 3 Di í 34 4 Mi í 34 5 Do D 6 Fr Gs 7 Sa q 37 8 Pfingstsonntag Ü à 28 ë 8

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle ARV- / Gefahrgutkontrolle Fachstelle ARV-/Gefahrgutkontrolle Tel. +41 (0)52 728 20 53 Fax +41 (0)52 728 20 52 VP-ARV@kapo.tg.ch Was bedeutet ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung

Mehr

MOON NACHTEXPRESS akzeptiert keinerlei Gefahrgut nach Irland, Großbritannien, Kroatien, Italien und Schweden.

MOON NACHTEXPRESS akzeptiert keinerlei Gefahrgut nach Irland, Großbritannien, Kroatien, Italien und Schweden. MOON NACHTEXPRESS akzeptiert Gefahrgut in Deutschland, Österreich, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte

Mehr

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst Einsatz- und Übungsdienst Gefahrstoffe ermitteln 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Güter auf Straßen Gefährliche Güter werden in großem Umfang transportiert. Bei Transportunfällen muss an Einsatzstellen

Mehr

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben 1 Was sind ungereinigte leere Verpackungen Ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle enthalten haben, unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Transport

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Klasse 1 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen und MEMU absolvieren, die Stoffe

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

Fahrschule Michael Oehm

Fahrschule Michael Oehm Weitere Angebote: Fahrerlaubnisausbildung Klassen: AM: Kleinkrafträder und Quads bis 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre) A2: Krafträder bis 35 KW A:

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Hinweise zum Transport von Gefahrgütern

Hinweise zum Transport von Gefahrgütern Die Beförderung gefährlicher Güter im PKW, Kombi oder Lkw ist im gewerblichen Bereich tägliche Praxis. Die Fahrzeugführer sind dabei mit komplizierten Transportvorschriften konfrontiert. Diese sind auf

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 14.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 RICHTLINIE 2004/112/EG DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle

Mehr

An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen

An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen Inhaltsverzeichnis Folgenden Eintrag hinzufügen: "4.1.9.3 Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten". TEIL 1 1.2.1 In der Begriffsbestimmung

Mehr

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Begrüssung : Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Programm Grundsätzliches Freistellungen Fazit Grundsätzliches

Mehr

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen

Mehr

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich

Mehr

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch

Mehr

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport

Mehr

ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis

ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis IGV-MB-04T-Rev0 Stand: 19.08.2018 Erstellt von der Expertengruppe Transport (EG-T) Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung entspricht

Mehr

Die Arten der Ladungssicherung

Die Arten der Ladungssicherung Die Arten der Ladungssicherung Die kraftschlüssige Ladungssicherung (das Niederzurren) Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung (dem Niederzurren) wird die Ladung durch die Vorspannkraft auf die Ladefläche

Mehr

Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom

Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom 30.3.2017. 35 Verlagerung (1) Die in 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

>> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH GEFAHRGUTDIALOG RHEIN - MAIN AM 1.2.

>> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH GEFAHRGUTDIALOG RHEIN - MAIN AM 1.2. >> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH BILDER: QUELLE INTERNET/ SVA FFM/ INFRASERV LOGISTICS Hintergrund Die Fahrzeugführer von Kleintransportern

Mehr

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10 Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

GiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5

GiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5 MERKBLATT Versandvorbereitung UMVERPACKEN GiZ ZWETTLER KG Stand: 23.04.2017 Seite 1 von 5 Inhalt 1. ERLÄUTERUNGEN... 3 2. VERSAND... 3 2.1 Vorbereitung der Versandstücke... 3 2.2 Verwendung von UMVERPACKUNGEN

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom

Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom 17.03.2018 Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf die Spedition Modufa GmbH. Beachten Sie bei diesen Aufgaben die folgende Unternehmensbeschreibung

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (4. überarbeitete Ausgabe)

Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (4. überarbeitete Ausgabe) Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (4. überarbeitete Ausgabe) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG

Mehr

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Erweiterte Informationen Ladung UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E) Gefahrzettel Bei Anwendung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit 333 kg

Mehr

Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (Rev. 2)

Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (Rev. 2) Anlage Mängelkatalog zu 15a und 16 GGBG (Rev. 2) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt

Mehr

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5

Mehr

3 Die Regelungen für geringe Mengen beim Gefahrgutversand beachten

3 Die Regelungen für geringe Mengen beim Gefahrgutversand beachten 26 Lernfeld 8: Güter verladen Aufgabe a) Obere Zahl: Kemlerzahl, Information über die Kennzeichnung der Gefahr Untere Zahl: UN-Nummer des Gefahrguts Bei : = Entzündbarkeit von Flüssigkeiten, die Verdoppelung

Mehr

GiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16

GiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16 VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN 3 Teil 06b Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit

Mehr