VERKEHRSDEZERNAT. Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben
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- Liane Linden
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1 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, Frankfurt am Main, 069/ , oder 42311, 069/ copyright: Straßenverkehrsamt
2 Zuständigkeiten in Hessen
3 Zuständigkeiten in Hessen Tätigkeiten im Jahr 2013 in Betrieben und Unternehmen: Jahr Routinemäßige Betriebs- und Unternehmenskontrollen Besondere Prüfungen nur Klasse Beratungs- und Informationsgespräche Neuerfassung von Firmen Gesamtanzahl der durchgeführten Aktionen in Betrieben und Unternehmen
4 Zuständigkeiten in Hessen
5
6 Zuständigkeiten in Hessen
7 Überprüfung von Versandstücken: Überprüfung von Versandstücken im Hinblick auf die Kennzeichnung und Bezettelung sowie der Baumusterprüfung vor Verladung!!!
8 Zuständigkeiten in Hessen Nutzfahrzeugkontrollen auf Firmengeländen: Kontrolle von Gefahrgutfahrzeugen auf Unternehmens- und Betriebsgeländen Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet 1. Anzahl der Fz. und deren Verstöße: Inland EU-Staaten Drittländer Gesamt 1.1 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge: davon die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge: Fahrerschulung: 2.2 Bescheinigung der besonderen Zulassung: Beförderungspapiere: Kennzeichnung: Ausrüstung: Ladungssicherheit: sonstige Mängel: Verwarngeld (in ): 3.2 Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren: 4 1 5
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10 Zuständigkeiten in Hessen
11 Zuständigkeiten in Hessen
12 Nutzfahrzeugkontrolle F O T O M A P P E Fahrzeugkontrolle vom amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Pkw / Stückgut
13 Foto-01 Foto-02 Nutzfahrzeugkontrolle Foto-03 Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Beförderungseinheit mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Alle Teile der Ladung waren nicht gesichert auf dem Fahrzeug verstaut. Unter Einfluss der Trägheits- und Fliehkräfte muss während der Fahrt beim Bremsen und bei Ausweichbewegungen und Kurvenfahrten mit einem unkontrollierten verrutschen der Ladung gerechnet werden. Wegen der mangelhaften Ladungssicherung wurde zunächst die Weiterfahrt untersagt und eine geeignete Nachsicherung der Ladung durch geeignete Ladungssicherungshilfsmittel angeordnet.
14 Nutzfahrzeugkontrolle F O T O M A P P E Fahrzeugkontrolle vom amtliches Kennzeichen BN-PF 2174 Beförderungseinheit Lkw / Saugdrucktankfahrzeug
15 Nutzfahrzeugkontrolle Foto-01 Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Beförderungseinheit mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Foto-02
16 Nutzfahrzeugkontrolle Foto-03 Das Saugdrucktankfahrzeug war mit Ladehilfsmittel (wie Schläuche, Kupplungen, etc. ) ausgestattet, die lose und nicht gesichert auf den Seitenhalterungen des Fahrzeuges lagen. Foto-04 Die Kupplungen und Schläuche waren somit während der Fahrt nicht gegen Bewegung und Herabfallen gesichert, sodass die Gefahr bestand, dass diese Teile hätten herausfallen können. Foto-05
17 Nutzfahrzeugkontrolle F O T O M A P P E Fahrzeugkontrolle vom amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Lkw / Stückgut
18 Foto-01 Foto-04 Foto-02 Foto-03 Nutzfahrzeugkontrolle Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Beförderungseinheit mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Das kontrollierte Fahrzeug hatte sieben Sendungen mit Gefahrgut, teilweise Verpackungsgruppe I, geladen. Das Fahrzeug war mit Ladungssicherungsmaterial (Netzen, Regalen) ausgestattet. Diese wurden jedoch nicht verwendet. Auf der Ladefläche lagen die Versandstücke ungesichert herum. Die Ausrichtungspfeile wurden nicht beachtet. Der Fahrer hat auf Aufforderung der Überwachungsbehörde hin seine gefährliche Ladung nachgesichert.
19 Nutzfahrzeugkontrolle F O T O M A P P E Fahrzeugkontrolle vom amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Lkw / Stückgut; offenes Fahrzeug
20 Nutzfahrzeugkontrolle Foto-01 Foto-02 Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Beförderungseinheit (offenes Fahrzeug) mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Foto-03 Die Beförderungseinheit war beladen mit diversen Arbeitsgeräten für den Garten- und Landschaftsbau sowie mit einem Kanister mit 5 Liter Benzin, Gefahrgut UN 1203 BENZIN 3, II(E/D) ADR.
21 Nutzfahrzeugkontrolle Foto-04 Foto-05 Foto-06 Foto-07 Das Ladegut lag lose und ungesichert auf der Ladefläche des Fahrzeugs. Unter Einfluss der Trägheits- und Fliehkräfte muss während der Fahrt beim Bremsen und bei Ausweichbewegungen und Kurvenfahrten mit einem unkontrollierten Verrutschen der Ladung gerechnet werden. Foto-08 Aufgrund der mangelhaften Ladungssicherung konnten die Befreiungsvorschriften nach Abschnitt ADR nicht angewendet werden. Wegen der mangelhaften Ladungssicherung wurde zunächst die Weiterfahrt untersagt und eine geeignete Nachsicherung der Ladung angeordnet.
22 Nutzfahrzeugkontrolle F O T O M A P P E Fahrzeugkontrolle vom amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Lkw / Stückgut; Zugmaschine mit Auflieger
23 Foto-01 Foto-03 Foto-02 Nutzfahrzeugkontrolle Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Beförderungseinheit (offenes Fahrzeug) mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Die Beförderungseinheit war beladen mit 10 IBC (Großpackmittel). Laut Beförderungspapier waren die 10 IBC verpackt mit 8080kg brutto, UN1145, Cyclohexan, 3, II, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND. Wie auf dem Foto-03 zu sehen, wurde die vordere orangefarbene Warntafel nicht nach Absatz ADR befestigt. Die Warntafel war nur mit Kunststoffkabelbindern an der Zugmaschine befestigt. Einer 15-Minütigen Feuereinwirkung hätte die Warntafel nicht standgehalten.
24 Foto-04 Nutzfahrzeugkontrolle Das Fahrzeug war mit Ladungssicherungsmaterial (Sperrbretter und Gurten) ausgestattet. Der Fahrzeugführer hat nach Aufforderung seine Ladung nachgesichert. Beanstandet wurden schlecht gesicherte Holzpalettenstapel und Ladelücken nach vorne. Im hinteren Bereich des Fahrzeugs lagen zwei Holzpalettenstapel, die durch zwei Sperrbretter gegen Verrutschen nach hinten gesichert werden sollten. Jedoch waren die Sperrbretter so tief gesetzt, dass die oberen Paletten herab rutschen konnten. Im vorderen Teil des Fahrzeugs befanden sich zwei ungesicherte Paletten, die schon herab gerutscht waren.
25 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Gefahrgutbeauftragten
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