Institutioneller Kinderschutz in der Jugendhilfe der AWO Saarland

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1 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Saarland Beteiligungs- und Beschwerdemanagement Fachtagung des Landesjugendamtes im Saarland am Institutioneller Kinderschutz in der Jugendhilfe der AWO Saarland, AWO Saarland

2 Aufbau SPN Gesamtorganisation u. Verwaltung Peter Barrois Geschäftsbereich 1 HILFEN zur ERZIEHUNG Geschäftsbereich 2 JUGEND- SOZIALARBEIT Dieter Ehre Gesamtorganisation Verwaltung Qualitätsmanagement Betriebstechnik ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und Frauenhäuser Jugendsozialarbeit, Schulkooperationsprojekte, Kindertagesbetreuungen

3 Wie haben wir uns dem Thema genähert? Gliederung: Bundeskinderschutzgesetz (2012) Grundsätzliche Überlegungen Täterstrategien Prävention Qualitäts-Ziel SPN 2012 Ausgewählte Ergebnisse des Prozesses im SPN

4 Bundeskinderschutzgesetz inhaltliche Eckpfeiler Hintergrund ist die Debatte um die Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauches in den Institutionen der 50. und 60. Jahre und die Schlussfolgerungen des Runden Tisches zur Aufklärung des sexuellen Kindesmissbrauches Betriebserlaubnis gekoppelt an ein geeignetes Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche Anspruch de Einrichtungen auf fachliche Begleitung in Kinderschutzfragen durch die übergeordnete Landesbehörde Kontinuierliche Qualitätsentwicklung als gemeinsame verbindliche Aufgabe Einhaltung fachlicher Standards in den Einrichtungen

5 Mindeststandards Strategie der Prävention: Implementierung von Mindeststandards: 1. Vorlage eines verbindlichen Schutzkonzeptes 2. Durchführung einer einrichtungsinternen Analyse zu arbeitsfeldspezifischen Gefährdungspotentialen und Gelegenheitsstrukturen 3. Bereitstellung eines internen und externen Beschwerdeverfahrens 4. Notfallplan für Verdachtsfälle 5. Hinzuziehung eines/einer externen Beraters/Beraterin Verdachtsfälle (z.b. Fachkraft für Kinderschutz) 6. Entwicklung eines Dokumentationswesens für Verdachtsfälle 7. Themenspezifische Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen durch externe Fachkräfte 8. Prüfung polizeilicher Führungszeugnisse 9. Aufarbeitung und konstruktive Fehlerbearbeitung im Sinne der Prävention und Rehabilitierungsmaßnahmen (Unterarbeitsgruppe I des Runden Tisches Kindesmissbrauch, aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches, 2010)

6 Klientenschutz beim SPN der AWO Saarland Grundsätzliche Überlegungen: Kinderschutz hat inhaltliche und institutionelle Aspekte. Institutioneller Kinderschutz ist Leitungsaufgabe. Leitungskräfte benötigen spezifisches Wissen und eine entsprechende Haltung, um Kinderschutz wirkungsvoll umzusetzen.

7 3 Faktoren, die außer dem gesetzlichen Auftrag (BuKiSchG) uns auf den Plan gerufen haben, dass wir uns intensiv mit dem Thema institutioneller Kinderschutz befassen: Mitarbeiter sind 1. Ansprechpartner für Kinder, die Übergriffe erlebt haben (Fachkompetenz ist gefragt) Tatsache, dass Organisationstrukturen entscheidend sind (Organisationsentwicklung) Wissen über Täter und ihre Strategien ist grundlegend, um den Schutz für Kinder zu erhöhen (spezifisches Wissen)

8 Mitarbeiter/innen als 1. Ansprechpartner Fakt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen werden von den Mädchen und Jungen ins Vertrauen gezogen werden. Auftrag: Kinder schützen. Notwendigkeit: Qualifikationen ermöglichen und Ressourcen bereitstellen!

9 Institutionelle Rahmenbedingungen Organisationsstrukturen haben einen entscheidenden Einfluss, ob Täter ihre Übergriffe unbemerkt und somit geschützt ausführen können, oder ob sie Gefahr laufen, aufzufallen und sich für ihre Taten verantworten müssen.

10 Täterstrategien Sexueller Missbrauch ist immer ein geplanter Vorgang! sorgfältige Planung und Vorbereitung der Tat Testung möglicher Opfer Das bedeutet: Es handelt sich um eine gezielte Entscheidung des Täters für eine Tätigkeit im pädagogischen Bereich. Es findet eine gezielte Auswahl der Institution statt.

11 Entscheidung und Auswahl eines Opfers Die Auswahl des Opfers findet nach bestimmten Kriterien statt. Es findet eine gezielte Suche nach besonders verletzlichen Kindern statt. Das bedeutet: Je mehr Defizite ein Kind in Bezug auf Sicherheit, Zuwendung, Anerkennung, Liebe und Wärme aufweist, desto größer ist die Gefahr für dieses Kind, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. (vgl. Conte 1989, Enders 1995, Bullens 1995, Fegert und Wolff 2003

12 Erkenntnis: Kinder mit einem Defizit an Liebe, Anerkennung, Sicherheit und Selbstbewusstsein habe ein erhöhtes Risiko, Opfer von Übergriffen zu werden Entscheidung: wir tun alles in unserer Macht stehende, um Kinder stark zu machen. Und zwar auf allen Ebenen: Organisationsebene Mitarbeiterebene Kinder-& Jugendlichen-Ebene Prävention: Regeln: werden unter Beteiligung erstellt (Selbstverpflichtungserklärung, Gruppenregeln, Umgangsregeln) Beschwerde: Möglichkeiten des Aufzeigens von Verstößen gegen vereinbarte Regeln Intervention: Verfahren bei Verstoß gegen Regelwerk

13 Prävention Organisation Mitarbeiterteams Kinder & Jugendliche Leitbild und Qualitätspolitik Beschwerdemanagement im QM spezifizieren Erweiterte Führungszeugnisse Bewerberverfahren abstimmen Vertrauensperson benennen Dokumentationsregeln Fortbildungen, Supervision, Reflexionsräume schaffen Kultur des Hinsehens etablieren Kollegialen Diskurs anstoßen Eindeutige Abläufe, transparente Entscheidungen Kultur der Kommunikation Alles ist ansprechbar, keine Tabus Partizipation ermöglichen & fördern Kinderrechte bekanntmachen Gruppenregeln gemeinsam entwickeln Vertrauensperson benennen Altersspez. sexualpäd. Konzepte Lifeskills vermitteln Kinder stark machen

14 Q-Ziel 2012 im Geschäftsbereich Hilfen zur Erziehung Kinder und Jugendliche in den SPN- Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung sind sicher vor sexueller und psychischer Gewalt.

15 Mitarbeiterbrief Information über Hintergrund Werben für Mitarbeit am Organisationsentwicklungsprozess Enttabuisierung des Themas - Möglichkeiten schaffen zu sprechen Handlungssicherheit geben - Fortbildungen anbieten Notwendigkeit zur Entwicklung von Präventions- und Interventionsansätzen verdeutlichen

16 Projektgruppe im SPN alle Leitungskräfte der stationären und teilstationären Einrichtungen(28) und teilweise auch der ambulanten Zentren (3) zwischen Herbst 2011 und Mai Tagesveranstaltungen mit externer Referentin 1 Klausurtagung intern Thema: institutioneller Kinderschutz zusätzlich 2 x 25 Basismitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 5 Terminen zu pädagogischen Themen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, psychischer und physischer Gewalt auch unter Peers

17 SPN-Dossier Kinderschutz Inhaltsverzeichnis Präambel: Grundsätzliche Überlegungen zum Kinderschutz und unserem pädagogischen Handeln Selbstverpflichtungserklärung aller Mitarbeitenden Wissen über Täterstrategien Prävention Kinderrechte Partizipation sexualpädagogische Konzepte Intervention Beschwerdemöglichkeiten für Kinder Ablauf bei vagem Verdacht auf Missbrauch Ablauf bei konkretem Verdacht auf Missbrauch Thematisierung der Grundsätze von institutionellem Kinderschutz im Bewerberauswahlverfahren

18 Es folgen Beispiele von Arbeitspapieren aus dem SPN. Erarbeitet mit Beteiligung aller Leitungskräfte aus dem Bereich der HzE.

19 Selbstverpflichtungserklärung SPN MitarbeiterInnen Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt werden. Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze: 1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften. 2. Ich respektiere die Gefühle der Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die individuellen Grenzsetzungen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Ich respektiere die Kinder und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. 3. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Mit den Eltern der betreuten Kinder arbeite ich vertrauensvoll zusammen, respektiere sie in ihrer Verantwortung und informiere sie über unsere Grundsätze für das Kindeswohl.

20 Selbstverpflichtungeserklärung SPN MitarbeiterInnen 4. Mir ist bewusst, dass es ein Machtgefälle zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einerseits und Kindern und Jugendlichen andererseits gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam und bewusst um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen. 5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten. Ich beziehe aktiv Stellung gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten. 6. Konflikte löse ich gewaltfrei. Ich bemühe mich stets um beschreibende und nicht wertende Äußerungen aus der Ich-Perspektive. Wenn Konflikte eskaliert sind, sorge ich für eine Atmosphäre, die eine Rückkehr ohne Niederlage ermöglicht. 7. Ich werde Situationen ansprechen, die mit unserem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.

21 Selbstverpflichtungeserklärung SPN MitarbeiterInnen 8. Im dienstlichen Kontakt kommt es zu einem intensiven Austausch über Gefühle und Bedürfnisse, wodurch eine große Nähe entstehen kann. Ich verzichte bewusst auf private Kontakte zu den betreuten Kindern und Jugendlichen und deren Familien. 9. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung oder Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere bei begründetem Verdacht meinen direkten Vorgesetzten und leite ein Kinderschutzverfahren nach 8a SGB VIII ein. 10. Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden gelesen und verpflichte mich, nach diesen Grundsätzen zu arbeiten. Unterschrift der Mitarbeiterin Datum....

22 in Anlehnung an: Ev. Jugendhilfe Schweicheln

23 Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche Alle Menschen haben sowohl Rechte als auch Pflichten, auch alle Kinder und Jugendliche. Wenn jemand gegen deine Rechte verstößt, kannst du dich beschweren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: deine Bezugsbetreuerin oder dein Bezugsbetreuer ist immer für dich da. du kannst auch darüber mit der Einrichtungsleitung sprechen, wenn dir das lieber ist. wenn du lieber schreiben willst, gibt es einen Briefkasten in jeder Gruppe mit dem Ausdruck Kummerkasten, der einmal in der Woche von der Einrichtungsleitung geleert wird. Es gibt auch eine Vertrauensstelle, an die du dich schriftlich oder telefonisch wenden kannst, wenn du dich an niemandem aus der Einrichtung wenden möchtest. So erreichst du die Vertrauensstelle: Adresse: AWO-Vertrauensperson persönlich- Postfach Homburg Telefon:

24 Nur Klarheit und Eindeutigkeit in Abläufen gibt in krisenhaften Situationen Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Ablaufschema bei Verdacht Rehabilitieren bei falschem Verdacht

25

26 von allen getragener Prozess Arbeitsgruppe unter Beteiligung verschiedener Delegationsebenen intensive fachliche Beschäftigung mit dem Thema Zeitspanne, nicht singuläre Veranstaltung externe Begleitung (SOS, G.Obereicher) angestoßen und unterstützt durch Leitung des Geschäftsbereiches Sprecherlaubnis raus aus Tabuzone

27 Zeitmanagement: Kollision mit Alltagsaufgaben alte Geister in den Köpfen der Mitarbeiter Tabuzonen als sie noch unausgesprochen waren Angst der Mitarbeiter vor falschen Verdächtigungen? vor Denunziationen durch Kollegen vor einem Klima des Misstrauens als ungenügend bewertet zu werden

28 Verankerung in der Struktur der Organisation inhaltlich-fachliches Durcharbeiten erforderlich Erarbeiten eines fundierten Verständnisses der Intention von institutionellem Kinderschutz Person als AnsprechpartnerIn benennen (Vertrauensperson / Kinderschutzbeauftragte) Thema muss kontinuierlich aktualisiert werden (Fortbildungen, Veranstaltungen, Leitbild )

29 Institutioneller Kinderschutz Danke für Ihr Interesse!

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