Prognose von Schallimmissionen

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1 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Berichtsdatum: Prognose von Schallimmissionen Auftraggeber: Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Windmühlenweg Soest Vorhaben: Errichtung von Mehrfamilienhäusern Standort der Anlage: Briloner Straße Soest (Nordrhein-Westfalen) Zuständige Behörde: Behörde Projektnummer: Durchgeführt von: DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Dr. rer. nat. Lutz Boberg Oldentruper Straße 131 D Bielefeld Telefon: BO Auftragsdatum: Berichtsumfang: Aufgabenstellung: 14 Seiten Textteil und 5 Seiten Anhang Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Wohnbebauung an der Briloner Straße in Soest im Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch die benachbarte Firma Coca Cola DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrates: Handwerkstraße 15 HRB-Nr Stefan Kölbl D Stuttgart Bankverbindung: Geschäftsführer: Telefon (0711) Commerzbank AG Clemens Klinke (Vorsitzender) Telefax (0711) (BLZ ) Kto.-Nr Wolfgang Linsenmaier Landesbank Baden-Württemberg Dr. Gerd Neumann (BLZ ) Kto.-Nr

2 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung 3 2 Beauftragung 4 3 Aufgabenstellung 4 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 5 Beschreibung der Örtlichkeiten 5 6 Beurteilungskriterien Immissionspunkte und Richtwerte Vorbelastung 6 7 Beschreibung der Firma Coca Cola 6 8 Ermittlung der Beurteilungspegel Berechnungsverfahren Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten Beurteilungspegel 11 9 Schallschutzmaßnahmen und einzuhaltende Randbedingungen Schlusswort 14 Anlagen: I - V

3 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 3 von 14 1 Zusammenfassung An der Briloner Straße in Soest ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern geplant. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Firma Coca Cola, die im 3-Schicht- Betrieb arbeitet. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung sind folgende Punkte zu prüfen: - Messtechnische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschabstrahlung über geöffnete Lichtkuppeln im Bereich des Lagers der Fa. Coca Cola bei repräsentativen Tätigkeiten, da der Lagerbereich unmittelbar an die geplante Wohnbebauung angrenzt. - Ermittlung der durch die Lkw-Abfertigung zu erwartenden Geräuschemissionen (die Lkw-Abfertigung befindet sich auf der der geplanten Wohnbebauung zugewandten Gebäudeseite der Firma Coca Cola). - Abschätzung der max. möglichen Geräuschemissionen durch geräuschintensive Aggregate im Dachbereich (Produktion), indem für diese Anlagenteile eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachts an den nächstgelegenen bestehenden Wohnbebauungen vorausgesetzt wird. - Erstellung eines dreidimensionalen Berechnungsmodells unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Emissionen und Ermittlung der Beurteilungspegel auf der Grundlage der TA Lärm [1] im Bereich der geplanten Wohnbebauung. Bei Richtwertüberschreitungen sind grundrissseitige Lösungen oder einzuhaltende Mindestabstände aufzuzeigen. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: - Im EG und 1. OG der geplanten Wohnbebauung können die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) während der Tages- und Nachtzeit ohne Einschränkungen eingehalten werden. - In Höhe des 2. OG (ausgebautes Dachgeschoss) sind im Nahbereich der Firma Coca Cola Überschreitungen des Immissionsrichtwertes nachts für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nicht auszuschließen. Diese möglichen Richtwertüberschreitungen sind durch grundrissseitige Lösungen bzw. entsprechende Mindestabstände zu berücksichtigen. Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten.

4 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 4 von 14 2 Beauftragung Am wurde die DEKRA Automobil GmbH von der Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung aus Soest mit der Durchführung der vorliegenden, schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 3 Aufgabenstellung An der Briloner Straße in Soest ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern geplant. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Firma Coca Cola, die im 3-Schicht- Betrieb arbeitet. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung sind folgende Punkte zu prüfen: - Messtechnische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschabstrahlung über geöffnete Lichtkuppeln im Bereich des Lagers der Fa. Coca Cola bei repräsentativen Tätigkeiten, da der Lagerbereich unmittelbar an die geplante Wohnbebauung angrenzt. - Ermittlung der durch die Lkw-Abfertigung zu erwartenden Geräuschemissionen (die Lkw-Abfertigung befindet sich auf der der geplanten Wohnbebauung zugewandten Gebäudeseite der Firma Coca Cola). - Abschätzung der max. möglichen Geräuschemissionen durch geräuschintensive Aggregate im Dachbereich (Produktion), indem für diese Anlagenteile eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachts an den nächstgelegenen bestehenden Wohnbebauungen vorausgesetzt wird. - Erstellung eines dreidimensionalen Berechnungsmodells unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Emissionen und Ermittlung der Beurteilungspegel auf der Grundlage der TA Lärm [1] im Bereich der geplanten Wohnbebauung. Bei Richtwertüberschreitungen sind grundrissseitige Lösungen oder einzuhaltende Mindestabstände aufzuzeigen. 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Der Bearbeitung liegen die folgenden Richtlinien und Vorschriften zugrunde: [1] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (08/1998)

5 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 5 von 14 [2] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (10/1999) [3] Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Heft 192 (1995) [4] Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Heft 3 (2005) [5] DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie (04/2001) 5 Beschreibung der Örtlichkeiten Die Lage der geplanten Mehrfamilienhäuser an der Briloner Straße in Soest ist der Anl. I zu entnehmen. Es soll sich um eine max. 2½-geschossige Wohnbebauung mit ausgebautem Dachgeschoss handeln. Vorgesehen ist eine Einstufung als Allgemeines Wohngebiet (WA). Unmittelbar östlich schließt die Firma Coca Cola an. Produktions-, Abfüll- und Lagerbereiche sind schematisch der Anl. I zu entnehmen. Das weitere Umfeld ist maßgebend geprägt durch Wohnbebauung (Geseker Straße, Briloner Straße). Bebauungs-Pläne für diese Wohnbauflächen existieren nicht. Das Gelände ist im Wesentlichen als eben einzustufen. 6 Beurteilungskriterien 6.1 Immissionspunkte und Richtwerte Für die bestehende Wohnbebauung im Umfeld der Firma Coca Cola existieren keine rechtsgültigen Bebauungs-Pläne. Hier sind jedoch gemäß TA Lärm [1] durch die Firma Coca Cola mindestens die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet (MI) einzuhalten. Dieser Ansatz wird für die nachfolgenden Berechnungen als ungünstigster Fall

6 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 6 von 14 zugrunde gelegt, womit jedoch keine Aussage zur tatsächlichen Schutzwürdigkeit der bestehenden Wohnbebauung getroffen werden soll. Die betrachteten Immissionspunkte sind Anl. I zu entnehmen und in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1 Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte Immissionspunkt IRW, tags [in db(a)] L max. zul., tags [in db(a)] IRW, nachts [in db(a)] L max. zul., nachts [in db(a)] Zeitraum Uhr Uhr IP1a und 1b, 2½-geschossige Wohnbebauung (Hotel) IP2, IP3, 1½-geschossige Wohnbebauung IP4, 2½-geschossige Wohnbebauung geplante Mehrfamilienhäuser In der Tabelle verwendete Abkürzungen: IRW Immissionsrichtwert im Tages-/Nachtzeitraum Zulässiger Spitzenpegel im Tages-/Nachtzeitraum L max, zul. 6.2 Vorbelastung Eine schalltechnisch relevante Vorbelastung ist nach dem erfolgten Ortstermin nicht zu erwarten. 7 Beschreibung der Firma Coca Cola Im Folgenden wird kurz auf die schalltechnisch relevanten Aktivitäten der Firma Coca Cola eingegangen, soweit sie auf die geplanten Mehrfamilienhäuser Einfluss haben können. Im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Mehrfamilienhäuser befindet sich der Lagerbereich der Firma Coca Cola (s. Anl. I). Innerhalb des Lagers finden nach Angaben der Firma Coca Cola im 3-Schicht-Betrieb Warenbewegungen mit Hilfe von Elektrostaplern statt. Während der Nachtzeit ist max. ein Elektrostapler unterwegs. Im ungünstigsten Fall ist anzunehmen, dass sämtliche Lichtkuppeln des Lagers (insbesondere während der wärmeren Sommermonate) geöffnet werden. Hierbei handelt es sich um 50 Lichtkuppeln mit einer Größe von jeweils 1,5 x 1,5 m 2. Nördlich schließt sich an den Lagerbereich der Abfüll- und der Produktionsbereich an. Sowohl im Abfüll- als auch im Produktionsbereich werden die Lichtkuppeln geschlos-

7 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 7 von 14 sen gehalten, so dass hier keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten sind. Als Schallemissionsquelle zu berücksichtigen sind jedoch die technischen Einrichtungen im Dachbereich oberhalb der Produktion (s. Anl. I). An der aus Anl. I ersichtlichen Rampe an der Westseite des Betriebsgebäudes werden nach Angaben der Firma Coca Cola pro Tag bis zu 40 Lkw in der Zeit zwischen Uhr (Tageszeit) abgefertigt. Die Lkw fahren über die aus Anl. I ersichtliche Zufahrt in die Halle, die Halle wird mit einem Schnelllauftor geschlossen, die Beladung der Lkw erfolgt innerhalb der Halle. Anschließend verlassen die Lkw das Betriebsgelände über den gleichen Fahrweg. 8 Ermittlung der Beurteilungspegel 8.1 Berechnungsverfahren Den Ausbreitungsberechnungen für Gewerbelärm liegen Schallleistungspegel für alle immissionsrelevanten Schallquellen als rechnerische Ausgangsgrößen zugrunde. Bei der Ermittlung der Schallleistungspegel ist zwischen schallabstrahlenden Außenbauteilen und Außenquellen zu unterscheiden. Die rechnerische Prognose erfolgte anhand einer detaillierten Prognose der TA Lärm [1] mit A-bewerteten Schallpegeln entsprechend der DIN ISO [2]. Berechnung der Schallleistung der Außenquellen Die Schallleistungen der Außenquellen werden über die Schalldruckpegel in definierten Abständen ermittelt. 4 π r 2 L = L + 10log + w p r 0 K 0 Hierbei sind L w = Schallleistung in db(a) L p = Schalldruckpegel in db(a) r = Entfernung Schallquelle - Messpunkt in m r o = Bezugsentfernung 1m K o = Raumwinkelmaß in db. Bei halbkugelförmiger Schallausbreitung ist K 0 = -3 db

8 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 8 von 14 Berechnung der Schallleistung der schallabstrahlenden Außenbauteile Die Schallabstrahlung einer Gebäudehülle wird durch die Abstrahlung einer oder mehrerer punktförmiger Ersatzschallquellen dargestellt. Gemäß DIN EN [5] wird die Berechnung des Schallleistungspegels punktförmiger Ersatzschallquellen an einer Gebäudehülle unter Berücksichtigung des Rauminnenpegels, der Diffusität des Schallfeldes, des Schalldämmmaßes des Bauteils und der geometrischen Bauteilgröße durchgeführt. Für ein Segment der Gebäudehülle errechnet sich der Schallleistungspegel der punktförmigen Ersatzschallquelle bei Berechnung mit A-bewerteten Schallpegeln nach der Beziehung: L wa,gebäudehülle = L pa,in + C d X' As S + 10log S0 Hierbei sind L wa,gebäudehülle = Schallleistung des Segmentes der Gebäudehülle in db(a) L pa,in = Rauminnenpegel in db(a) X As = A-bewertete Schallpegeldifferenz C d = Diffusitätsterm für das Innenschallfeld an einem Segment. Für ein diffuses Feld und reflektierende Wände ist C d = -6 db Unter abweichenden Bedingungen können die Werte zwischen C d = 0 bis -6 db liegen. Bei Industriehallen ist üblicherweise von C d = -5 db auszugehen. S = Geometrische Größe des abstrahlenden Bauteils in m² S 0 = Bezugsfläche von 1 m² Ermittlung der Immissionspegel Entsprechend der DIN ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 10/99 [2] werden, ausgehend von den ermittelten Schallleistungspegeln jeder einzelnen Quelle, die anteiligen Immissionspegel L AFT,i jeder Quelle berechnet: L AFT (DW) = L W + D c A div A atm A gr A bar A misc Hierbei sind L AFT (DW) = A-bewerteter, äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in db(a) L W = Schallleistungspegel der einzelnen Quelle in db(a)

9 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 9 von 14 D C = Richtwirkungskorrektur in db Beschreibt, um wie viel der von einer Punktquelle erzeugte äquivalente Dauerschalldruckpegel in einer festgelegten Richtung von dem Pegel einer ungerichteten Punktschallquelle gleicher Schallleistung in gleichem Abstand abweicht. A div = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung auf der Grundlage von vollkugelförmiger Ausbreitung. A atm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption A gr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes A bar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung A misc = Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauung) Die höchsten ermittelten Immissionspegel werden mit den zulässigen Maximalpegelbegrenzungen verglichen. Ermittlung der Beurteilungspegel Für jede einzelne Schallquelle wird der anteilige Beurteilungspegel als Teilbeurteilungspegel ermittelt, der sich aus dem jeweiligen Immissionspegel und dessen Einwirkdauer in Bezug auf den Beurteilungszeitraum errechnet. Aus der energetischen Summe aller Teilbeurteilungspegel wird der Beurteilungspegel gebildet, der mit dem Immissionsrichtwert zu vergleichen ist. Der Beurteilungspegel L r ist ein Maß für die durchschnittliche Geräuschbelastung während der Tageszeit ( Uhr) bzw. der Nachtzeit ( ungünstigste volle Nachtstunde zwischen Uhr) entsprechend der TA Lärm [1] mit einer Beurteilungszeit von T r, Tag = 16 Stunden bzw. T r, Nacht = 1 Stunde. Nach der TA Lärm [1] wird der Beurteilungspegel aus dem Mittelungspegel L Aeq,j, der meteorologischen Korrektur C met, den Teilzeiten T j und den Zuschlägen K x,j gebildet. Die mathematische Beziehung lautet: L r n 1 = 10log Tj 10 Tr j= 1 0,1 ( L C + K + K + K ) Aeq, j met T, j I, j R, j Hierbei bedeuten: T r = Beurteilungszeitraum T j = Teilzeit j tags T r = 16 h von Uhr nachts: T r = 1 h (ungünstigste volle Nachtstunde zwischen Uhr) N = Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq = Mittelungspegel während der Teilzeit T j

10 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 10 von 14 C met = meteorologische Korrektur nach DIN ISO (Gleichung 6). K T,j = Zuschlag für Tonhaltigkeit nach Nr. A der TA Lärm in der Teilzeit T j, K I,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach Nr. A der TA Lärm in der Teilzeit T j, K R,j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) nach Nr. 6.5 der TA Lärm in der Teilzeit T j Die meteorologische Korrektur C met wird bei den Berechnungen programmtechnisch berücksichtigt, wobei im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite pauschal C 0 = 0 db gesetzt wird. Dies entspricht einer Mitwindsituation. Die Zuschläge für Tonhaltigkeit K T werden unter Pkt. 8.2 bei der Darstellung der Emissionsansätze, gegebenenfalls gesondert berücksichtigt, aufgeführt. Die Impulshaltigkeit (K I ) wurde, so weit erforderlich, bei den einzelnen Schallquellen durch den Taktmaximalpegel (L WAFT ) berücksichtigt. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags Uhr und Uhr, sonn- und feiertags Uhr, Uhr und Uhr) finden gemäß TA Lärm [1], Pkt. 6 nur bei den in einem WA, WR und Kurgebieten liegenden Wohnhäusern bzw. schutzbedürftigen Räumen durch einen Zuschlag von 6 db(a) Berücksichtigung. Im vorliegenden Fall wurde der Zuschlag für die geplante Wohnbebauung berücksichtigt. Ermittlung der Spitzenpegel Die TA Lärm [1] sieht neben dem Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten auch Spitzenwertbegrenzungen vor. Die Berechnungen erfolgen entsprechend der Ermittlung der Immissionspegel. Zur Berechnung des Spitzenpegels werden die Quellen herangezogen, die sowohl die höchsten anteiligen Immissionspegel am Immissionspunkt sowie entsprechend ihrer Charakteristik Spitzenschallleistungspegel erzeugen können. Hierbei wurden die Quellpunkte berücksichtigt, die den geringsten Abstand zu dem jeweiligen Immissionspunkt aufweisen. 8.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten - Im Bereich der Lichtkuppeln des Lagerbereiches wurden beim repräsentativen Betriebsgeschehen folgende Innenpegel messtechnisch erfasst: - Ablegen oder Aufnehmen von Paletten durch einen E-Stapler unmittelbar unter-

11 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 11 von 14 halb einer Lichtkuppel: L AFTeq = 80 db(a) - Vorbeifahrt eines E-Staplers unmittelbar unter einer Lichtkuppel: L AFTeq = 70 db(a) - Innenpegel im Bereich der sonstigen Lichtkuppeln (ohne E-Staplerbewegungen im Nahbereich): L AFTeq = 63 db(a) Während der Nachtzeit verkehrt durchgängig ein E-Stapler im Lagerbereich. Es wird im Folgenden angenommen, dass für eine Fläche von 15 % der Lichtkuppeln die erhöhten Werte für Lade- und Vorbeifahrtätigkeit anzusetzen sind und für die restlichen 85 % der Lichtkuppeln der geringere Wert von L AFTeq = 63 db(a). Hieraus ergibt sich ein mittlerer Innenpegel im Bereich der Lichtkuppeln von L AFTeq 70 db(a). Im Dachfeld des Lagerbereiches sind insgesamt 50 Lichtkuppeln vorhanden. Es wird davon ausgegangen, dass im ungünstigsten Fall alle Lichtkuppeln gekippt sind. Im gekippten Zustand wird für jede Lichtkuppel ein Schalldämm-Maß von R w = 5 db angesetzt (Erfahrungswert). - Für die technischen Einrichtungen im Dachbereich oberhalb der Produktion wird als Ersatzschallquelle im Folgenden pauschal eine Flächenquelle mit einem Schallleistungspegel von L WAFTeq = 83,5 db(a) zugrunde gelegt, die eine Richtungsorientierung von + 5 db in Richtung Westen aufweist. Durch die Definition einer Schallquelle in dieser Weise kann erreicht werden, dass der Immissionsrichtwert nachts für ein Mischgebiet zu beiden Seiten der Firma Coca Cola (IP1/IP4) ausgeschöpft wird, was aus immissionstechnischer Sicht den denkbar ungünstigsten Fall darstellt. - An- und Abfahrt von 40 Lkw während der Tageszeit zwischen Uhr; längenbezogener Schallleistungspegel L W = 63 db(a) gemäß [3]. - 3 min. Rangieren der Lkw im Bereich der Rampe mit einem Schalleistungspegel von L WAFTeq 99 db(a) gemäß [3]. 8.3 Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel erfolgte nach den Bestimmungen der TA Lärm [1] (vgl. Abschnitt 8.1) anhand der unter Pkt. 8.2 aufgeführten Eingangswerte. Ein dreidimensionales Berechnungsmodell ist der Anl. I, die detaillierten Berechnungsergebnisse für den Immissionspunkt IP4 sind der Anl. II zu entnehmen.

12 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 12 von 14 Damit ergeben sich an der bestehenden Wohnbebauung folgende Beurteilungspegel: Tabelle 2 Beurteilungspegel an den Immissionspunkten IP1 IP4 in db(a) Immissionspunkte L r, tags [in db(a)] IRW tags L r, nachts [in db(a)] IRW nachts Zeitraum Uhr Uhr IP1a 45, ,8 45 IP1b 41, ,7 45 IP2 38, ,0 45 IP3 37, ,8 45 IP4 52, ,7 45 Wie sich zeigt, wurde der Schallleistungspegel für die technischen Einrichtungen im Dachbereich oberhalb der Produktion der Firma Coca Cola so festgesetzt, dass der Immissionsrichtwert nachts für ein Mischgebiet an den Immissionspunkten IP1 und IP4 praktisch ausgeschöpft wird. Die Immissionsrichtwerte während der Tages- und Nachtzeit für ein Mischgebiet werden unter diesen Voraussetzungen an allen Immissionspunkten eingehalten (Bereich bestehende Wohnbebauung). Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser während der Nachtzeit im EG, 1. OG und 2. OG die in Anl. III V aufgezeigten Beurteilungspegel durch die Firma Coca Cola: - Anl. III: Beurteilungspegel nachts im EG - Anl. IV: Beurteilungspegel nachts im 1. OG - Anl. V: Beurteilungspegel nachts im 2. OG Bei diesen Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass die Häuser eine Sockelhöhe von max. 0,5 m aufweisen. Auf eine Betrachtung der Tageszeitsituation wird im Weiteren verzichtet, da die Nachtzeit die ungünstigere Situation darstellt und während der Tageszeit keine Überscheitungen des Immissionsrichtwertes für ein Allgemeines Wohngebiet im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu erwarten sind (vgl. bestehende Wohnbebauung IP4). Ebenso wenig ist eine Überschreitung der zul. Spitzenpegel während der Tages- oder Nachtzeit zu erwarten.

13 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 13 von 14 Die Auswertung der Anl. III V zeigt Folgendes: - Im EG und im 1. OG der geplanten Mehrfamilienhäuser kann der Immissionsrichtwert für ein Allgemeines Wohngebiet ohne Einschränkungen eingehalten werden. - Im 2. OG ist eine Überschreitung des Nachtrichtwertes für ein Allgemeines Wohngebiet von 40 db(a) im ungünstigsten Fall nicht auszuschließen (ungünstigster Fall meint hier das Offenstehen sämtlicher Lichtkuppeln im Bereich der Dachfläche des Lagers). Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die geplante Wohnbebauung sind in Pkt. 9 zusammengefasst. 9 Schallschutzmaßnahmen und einzuhaltende Randbedingungen Aufgrund der möglichen Richtwertüberschreitungen in Höhe des 2. OG der geplanten Wohnbebauung sind alternativ folgende Vorgehensweisen denkbar: - Grundrissplanung in der Weise, dass sich im 2. OG der geplanten Wohnbebauung in den in Anl. V gekennzeichneten Bereichen keine Fenster zu schutzbedürftigen Räumen befinden. Schutzbedürftige Räume sind solche Räume, in denen ein ständiger Aufenthalt von Personen zu erwarten ist, wie Wohnräume, Schlafräume, Kinderzimmer, Wohnküchen, etc., untergeordnete Räume sind Badezimmer, Flure, Abstellräume und ähnliche Räume. - Verschieben der Wohnbebauung in westliche Richtung in der Weise, dass die Bereiche mit möglichen Richtwertüberschreitungen durch die geplante Bebauung nicht tangiert werden. - Alternativ kann erwogen werden, ob in den gekennzeichneten Bereichen im 2. OG Geräuschimmissionen nachts durch die Firma Coca Cola bis in Höhe des Immissionsrichtwertes nachts für ein Mischgebiet von 45 db(a) hinzunehmen sind. Eine solche Betrachtungsweise würde das Vorliegen einer Gemengelage gemäß TA Lärm in die Überlegungen einbeziehen, so daß bei unmittelbarem Aufeinandertreffen von Wohnnutzung und Gewerbe Mittelwerte zwischen den Immissionsrichtwerten eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Gewerbegebietes bis hin zu den Immissionsrichtwerten für ein Mischgebiet denkbar sind. Hinweis: Die Sockelhöhe der geplanten Mehrfamilienhäuser sollte einen Wert von h 0,5 m nicht überschreiten.

14 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Seite 14 von Schlusswort Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die genannte Anlage im beschriebenen Zustand. Eine Übertragung auf andere Anlagen ist nicht zulässig. Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes darf nur nach schriftlicher Genehmigung der DEKRA Automobil GmbH erfolgen. Bielefeld, DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Sachverständiger Projektleiter Dipl.-Ing. (FH) Daniel Möller Dr. rer. nat. Lutz Boberg

15 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Anlage I, Blatt 1 von 1

16 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Anlage II, Blatt 1 von 1 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP4 Emissionsvariante: Tag X = 0,63 Y = 170,96 Z = 8,10 Variante: Gesamtbetrieb Elementtyp: Linienschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung ξ Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / m / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) LIQi001 Lkw An-/Abfahrt 83,3 3,0 44,2 0,1 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 41,6 Lkw An-/Abfahrt / Refl 79,7 3,0 45,9 0,1 1,3 0,0 0,0 0,1 0,0 35,0 42,5 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges / db(a) / db / m / db / db / db / db / db / db / db / db / db(a) / db(a) FLQi001 Lkw Rangieren 99,0 3,0 45,7 0,1 1,3 0,0 0,0 0,0 0,0 54,9 Lkw Rangieren / Refl 98,0 3,0 46,9 0,1 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 52,2 FLQi002 Lichtkuppeln 82,4 3,0 52,2 0,2 2,2 0,0 0,0 2,3 0,0 28,3 FLQi003 Technik auf Dach 83,5 9,4 47,9 0,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 44,6 57,2 Mittlere Liste» - Unbenannt - Immissionsberechnung Beurteilung nach TA Lärm (1998) IPkt005» IP4 Gesamtbetrieb Einstellung: Basisparameter x = 0,63 m y = 170,96 m z = 8,10 m Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db /db /db LIQi001» Lkw An-/Abfahrt 49,4 49,4 FLQi001» Lkw Rangieren 47,7 51,7 FLQi003» Technik auf Dach 44,6 52,4 44,6 44,6 FLQi002» Lichtkuppeln 28,3 52,5 28,3 44,7 Summe 52,5 44,7 ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Legende zur Ergebnisliste (Lange Liste) LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Bezeichnung Name der Schallquelle "Abschnitt 1": "Teil 1": "REFL001/WAND001": Lw: Dc = D0 + DI + Domega: Abstand: Adiv: Aatm: Agr: Afol: Ahous: Abar: Cmet: LfT /db: LfT /db(a) LAT ges: Bezeichnung des Teilstücks einer Linienschallquelle Bezeichnung einer Teilschallquelle, die durch Unterteilung einer Linien- oder Flächenschallquelle entstanden ist Reflexionsanteil infolge des bezeichneten Elements Schallleistungspegel Raumwinkelmaß+Richtwirkungsmaß+Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Abstand s des Immissionsortes von der Schallquelle Abstandsmaß Luftabsorptionsmaß Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß Bewuchsdämpfungsmaß Bebauungsdämpfungsmaß Einfügungsdämpfungsmaß eines Schallschirms Meteorologische Korrektur Schalldruckpegel am Immissionsort für ein Teilstück Schalldruckpegel (A-bewertet) am Immissionsort für ein Teilstück Schalldruckpegel am Immissionsort, summiert über alle Schallquellen

17 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Anlage III, Blatt 1 von 1

18 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Anlage IV, Blatt 1 von 1

19 Bericht- Nr.: 21486/A26930/ B01 Anlage V, Blatt 1 von 1

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