Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten zu Bebauungsplan Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße" der Landeshauptstadt Saarbrücken Geräuschiissionen auf die geplante und bestehende Wohnbebauung Auftraggeber: A.W. Grundstücksverwaltungsgesellschaft bh Vincent-van-Gogh-Straße Ottweiler Datu des Gutachtens: Auftrag Nr.: Revision: A Ufang des Gutachtens: 25 Blatt Anhang 1: 4 Blatt Anhang 2: 15 Blatt Anhang 3: 3 Blatt

2 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 2 von 25 Inhaltsverzeichnis Blatt 1. Auftrag und Allgeeines 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3 3. Beschreibung des Plangebietes 4 4. Durchführung der Untersuchung 5 5. Iissionsorte, Richtlinien und zulässige Geräuschiissionen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN Teil Iissionsrichtwerte der TA Lär DIN Schallschutz i Hochbau Erittlung der Geräuscheissionen Berücksichtigte Geräuschvorgänge Fahrgeräusche der Lkw Gabelstaplergeräusche Spitzenpegel Berechnung der Geräuschiissionen Schallausbreitungsberechnung Iissionspegel Beurteilungspegel Vergleich it den Orientierungs- und Iissionsrichtwerten Beurteilungspegel Spitzenpegel Lärschutzaßnahen Anforderungen an die Luftschalldäung nach DIN Weitergehende Anforderungen Vorschlag für Festsetzungen i Bebauungsplan Qualität der Prognose Zusaenfassung und Ergebnis der Untersuchung 23 Anhang 1 Bilder 2 Tabellen 3 Erläuterungen zu den Tabellen

3 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 3 von Auftrag und Allgeeines Die Landeshauptstadt Saarbrücken plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße" [11]. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich i Stadtteil St. Johann in Saarbrücken nordöstlich des Kaninchenberges. Die Erstellung des Bebauungsplanes [11] erfolgt durch die KERNPLAN, Gesellschaft für Städtebau und Kounikation bh (KERNPLAN GbH) in Illingen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen verschiedene Nutzungen festgelegt werden: Allgeeines Wohngebiet westlich der Quellenstraße Mischgebiet östlich der Quellenstraße eingeschränktes Gewerbegebiet östlich der Quellenstraße, bzw. östlich des Mischgebietes Östlich und nordöstlich des Plangebietes befinden sich verschiedene bestehende Gewerbebetriebe, die sich teilweise auch innerhalb des räulichen Geltungsbereiches des in der vorliegenden Untersuchung betrachteten Bebauungsplanes befinden. I Rahen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden geäß 4 Abs. 1 BauGB wurde vo Landesat für Uwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes ein Schreiben an die KERNPLAN GbH it de Aktenzeichen 01 / 1311 / 1133 / Sto vo [12] gerichtet, in de die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens gefordert wird. Nach de Schreiben [12] sollen in de schalltechnischen Gutachten die durch den Abschleppdienst Gerd Müller GbH auf das geplante Allgeeine Wohngebiet einwirkenden Geräuschiissionen erittelt und beurteilt werden. Die A.W. Grundstücksverwaltungsgesellschaft verwaltet einen Teilbereich des in der vorliegenden Untersuchung betrachteten Bebauungsplangebietes. Die SGS-TÜV Saar GbH wurde von der A.W. Grundstücksverwaltungsgesellschaft bh it der Durchführung der entsprechenden Untersuchungen und der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt. Es sollen Vorschläge für textliche Festsetzungen zu notwendigen Lärschutzaßnahen getroffen werden, die it in den Bebauungsplan aufgenoen werden sollen. 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Sätliche für die vorliegende Untersuchung herangezogenen Grundlagen sind in Tabelle 1 i Anhang zusaengestellt.

4 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 4 von Beschreibung des Plangebietes Der räuliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes [11] befindet sich i Stadtteil St. Johann in Saarbrücken nordöstlich des Kaninchenberges. Das Gelände i Plangebiet steigt von ca. 207 über NN i Süden auf ca. 217 über NN i Norden an. Der südwestlich des Plangebiets gelegene Kaninchenberg hat eine axiale Höhe von ca. 262 über NN. Nordwestlich befindet sich direkt angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes [11] die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße Heidenkopferdell. Nördlich und östlich schließen sich an den Geltungsbereich gewerblich genutzte Flächen it bestehenden Gewerbebetrieben an. In einer Entfernung von ca. 400 südlich zu Plangebiet verläuft in Ost-West-Richtung die Mainzer Straße. Der nordwestliche Bereich des Plangebietes, westlich der Quellenstraße und östlich der Straße Heidenkopferdell soll als Allgeeines Wohngebiet (WA, ca. 1,6 ha) ausgewiesen werden. Ein Teil des östlich der Quellenstraße gelegenen Plangebietes soll als Mischgebiet (MI, ca. 0,8 ha), ein weiterer Teil als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe, ca. 1,7 ha) ausgewiesen werden. In de für die Wohnbebauung vorgesehenen Bereich des Plangebietes sind nach de Entwurf des Bebauungsplanes [11] i nördlichen Bereich zwei Baufenster in Ost-West- Ausrichtung, i ittleren Bereich fünf Baufenster in Nord-Süd-Ausrichtung und i südlichen Bereich zwei Baufenster in Ost-West-Ausrichtung vorgesehen. Nach de Entwurf des Bebauungsplanes [11] dürfen Gebäude innerhalb der westlichen Baufenster Nr. 1 und Nr. 8 eine Anzahl von drei Vollgeschossen nicht überschreiten. Für die übrigen Baufenster ist in [11] eine axiale Anzahl von vier Vollgeschossen festgesetzt. Zude sind in [11] die axialen Höhen der baulichen Anlagen festgelegt. In de nördlichen Bereich des östlich der Quellenstraße gelegenen Teils des Plangebietes befinden sich Büro-, Verwaltungs- und Sozialräue sowie Lagerhallen der WeGo Systebaustoffe GbH (Baustoffhandel für Systebaustoffe wie z.b. Wäredäung). Die Büro-, Verwaltungs- und Sozialräue befinden sich dabei in eine eigenen Gebäude, welches sich in de Teil des Geltungsbereiches befindet, der als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Die beiden baulich iteinander verbundenen Lagerhallen befinden sich in de Teil des Geltungsbereiches, der als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Nach de Entwurf des Bebauungsplanes [11] sind in de als Mischgebiet geplanten Teil des Geltungsbereiches die folgenden Nutzungen geäß 6 BauNVO [13] zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

5 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 5 von 25 In de als eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehenen Bereich sollen nach [11] ge. 8 BauNVO i.v.. 1 Abs. 4 BauNVO die i Folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig sein: nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke. Die folgenden Nutzungen sollen ge. 8 Abs. 3 BauNVO ausnahsweise zulässig sein: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die de Gewerbebetrieb zugeordnet und ih gegenüber in Grundfläche und Bauasse untergeordnet sind, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Die Lage des räulichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes [11] und der näheren Ugebung können de Lageplan in Bild 1 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden. 4. Durchführung der Untersuchung I Rahen der vorliegenden Untersuchung wurden auftragsgeäß die durch den Abschleppdienst Gerd Müller GbH auf das geplante Wohngebiet hervorgerufenen Geräuschiissionen erittelt. Des Weiteren wurden die durch die WeGo Systebaustoffe GbH auf die geplante Wohnbebauung hervorgerufenen Geräuschiissionen untersucht. Es wurden Iissionsorte jeweils auf der nordöstlichen Ecke der Baugrenze der Baufenster Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, und Nr. 10 betrachtet. Weitere Iissionsorte wurden i ittleren Bereich der Nordfassade des Baufensters Nr. 3 und an der Südostecke des Baufensters Nr. 4 gelegt. Diese Iissionsorte sind repräsentativ für die Nord- und Ostfassaden einer späteren Bebauung i Fall der Baufenster Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 10, da von diesen Fassadenseiten eine freie Sichtverbindung auf das Betriebsgelände des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH besteht. I Fall einer späteren Bebauung besteht an den Süd- und Westfassaden der Gebäude eine Eigenabschirung durch das jeweilige Gebäude. Die Ostfassaden der späteren Gebäude in der zweiten Baureihe werden durch die östlich liegenden Gebäude der ersten Baureihe in den Baufenstern Nr. 2 bis Nr. 4 und Nr. 10 abgeschirt. Auf diesen Baugrenzen wurden daher in de vorliegenden Gutachten keine Iissionsorte untersucht. Die Lage der Iissionsorte kann de Lageplan in Bild 1 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden.

6 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 6 von 25 Die relevanten Geräuschquellen der Abschleppdienst Gerd Müller GbH und der WeGo Systebaustoffe GbH sind Fahr- und Rangiergeräusche durch Lkw sowie Geräusche durch die Be- und Entladung von Lkw ittels Gabelstapler. Die Berechnung der Fahr- und Rangiergeräusche durch Lkw auf den Betriebsgeländen erfolgte anhand der Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Uwelt zu Lkwund Ladegeräuschen [4] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesat für Uwelt und Geologie aus de Jahr 2005 [5]. Die Geräuscheissionen der Be- und Entladung von Lkw ittels Gabelstapler wurde de technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuscheissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen des hessischen Landesates für Uwelt und Geologie [6] entnoen. Der Ufang der auf den Betriebsgeländen des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH und der WeGo Systebaustoffe GbH stattfindenden Fahr- und Ladetätigkeiten durch Lkw und Gabelstapler wurde aus Angaben von Mitarbeitern der beiden Betriebe abgeschätzt. Die sich an den betrachteten Iissionsorten ergebenden Geräuschiissionen wurden nach der Nor DIN ISO [2] it Hilfe eines Schallausbreitungsrechenprogras [3] berechnet. Aus den berechneten Geräuschiissionen wurden Beurteilungspegel nach TA Lär vo [1] gebildet. Die Beurteilungspegel wurden it den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN Schallschutz i Städtebau [8] - für Allgeeine Wohngebiete sowie it den Iissionsrichtwerten der der TA Lär [1] für Allgeeine Wohngebiete verglichen. Des Weiteren wurden die Lärpegelbereiche nach DIN 4109 [10] erittelt und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schallschutz für geplante Gebäude angegeben. Zude wurde ein Vorschlag für textliche Festsetzungen zur Aufnahe in den Bebauungsplan foruliert.

7 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 7 von Iissionsorte, Richtlinien und zulässige Geräuschiissionen Nach de Entwurf des Bebauungsplanes Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße" vo [11] soll der für die Wohnbebauung vorgesehene westliche Teil des Geltungsbereiches als Allgeeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. In de als Mischgebiet (MI) und in de als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) vorgesehenen Bereichen des Bebauungsplanes [11] sind ebenfalls Wohngebäude zulässig (i Fall des GEe nur ausnahsweise). Auf Grund der gegenüber Mischgebieten und Gewerbegebieten in Allgeeinen Wohngebieten geringeren zulässigen Geräuschiissionen wurden in der vorliegenden Untersuchung allerdings nur die auf die geplante Wohnbebauung des Allgeeinen Wohngebietes hervorgerufenen Geräuschiissionen erittelt. Die Einhaltung der an öglichen Iissionsorten in de geplanten Mischgebiet und in de geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet zulässigen Geräuschiissionen ist daher bei konkreten Planungen von Vorhaben zu prüfen. Die in der vorliegenden Untersuchung betrachteten Iissionsorte it der Entfernung zu Betriebsgrundstück des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH sind in der folgenden Tabelle enthalten. Iissionsort Nr. Bezeichnung Entfernung zu Betriebsgrundstück Abschleppdienst Gerd Müller GbH 1 NO-Ecke Baufenster 2 ca Mitte nördl. Baugrenze Baufenster 3 ca NO-Ecke Baufenster 3 ca NO-Ecke Baufenster 4 ca SO-Ecke Baufenster 5 ca NO-Ecke Baufenster 10 ca. 90 I Entwurf des Bebauungsplanes [11] werden die axialen Gebäudehöhen für die verschiedenen Baufenster angegeben. In der Schallausbreitungsberechnung wurden für jeden Iissionsort die drei i Folgenden aufgeführten Iissionsorthöhen betrachtet: 2,8 über Boden (Iissionsorthöhe für Erdgeschoss zzgl. 1 Gebäudesockel) in der Mitte der axialen Gebäudehöhe 1 unterhalb der axialen Gebäudehöhe (oberstes Geschoss)

8 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 8 von 25 Bei der Darstellung der Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnung (siehe Kapitel 7.2) werden jedoch nur die Iissionsorthöhen it den lautesten Geräuschiissionen angegeben. Die Lage der Iissionsorte kann de Lageplan in Bild 1 i Anhang des vorliegenden Gutachtens entnoen werden. 5.1 Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 Das Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 [4] enthält Orientierungswerte für die angeessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Sie sind eine sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes. Bei der Bauleitplanung nach de Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen unterschiedliche Orientierungswerte zur Beurteilung der berechneten Geräuschiissionen zuzuordnen. In Beiblatt 1 der DIN [8] werden die folgenden Orientierungswerte angegeben: b) Bei allgeeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS), und Capingplatzgebieten tags nachts 55 (A) 45 (A) bzw. 40 (A) Bei den zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlär sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrsläriissionen herangezogen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, u die it der Eigenart der Nutzung der betreffenden Fläche verbundenen Erwartungen auf angeessenen Schutz vor Lärbelastungen zu erfüllen. Anerkung zu den Orientierungswerten (siehe Beiblatt 1 der DIN 18005): Die oben genannten Werte sind eine sachverständige Konkretisierung zur Beurteilung der Geräuschiissionen bei der städtebaulichen Planung. Sie sind keine Grenzwerte, sondern sie unterliegen einer verantwortlichen und begründeten Abwägung. Die Abwägung kann in bestiten Fällen - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Geengelagen, lassen sich die Orientierungswerte u. U. nicht einhalten.

9 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 9 von 25 Wo i Rahen der Abwägung it plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil gegenüber de Belang des Schallschutzes andere Belange überwiegen, sollte öglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung sowie bauliche Schallschutzaßnahen - insbesondere für Schlafräue) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahen zu Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes sollten in der Begründung zu Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. 5.2 Iissionsrichtwerte der TA Lär Die TA Lär [1] wird zur Beurteilung von Geräuschiissionen genehigungsbedürftiger und nicht genehigungsbedürftiger Anlagen die den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Iissionsschutzgesetztes unterliegen herangezogen. Nach Nuer 6.1 der TA Lär [1] gelten die folgenden Iissionsrichtwerte: d) in allgeeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 (A) 40 (A) Entsprechend der TA Lär [1] gilt als Beurteilungszeitrau tagsüber der gesate Zeitrau von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (16 Stunden). Abweichend zur DIN [7] wird zur Beurteilung der Geräuschiissionen nachts die lauteste Stunde zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr herangezogen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die genannten Iissionsrichtwerte a Tage u nicht ehr als 30 (A) und in der Nacht u nicht ehr als 20 (A) überschreiten. Anerkung zu den Iissionsrichtwerten der TA Lär: Die Iissionsrichtwerte der TA Lär [1] entsprechen den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN [8] (zur Beurteilung von gewerblichen Geräuschiissionen nachts wird nach Beiblatt 1 der DIN [8] der niedrigere Orientierungswert in Höhe von 40 (A) herangezogen). Die Iissionsrichtwerte gelten geäß TA Lär [1] für die Sue der Geräuschiissionen aller nach TA Lär zu beurteilender Anlagen it relevante Einfluss auf die Geräuschsituation an den aßgeblichen Iissionsorten. Eine Beurteilung von kurzzeitig auftretenden Geräuschspitzen wird i Rahen der Untersuchung nach DIN [7] nicht vorgenoen.

10 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 10 von DIN Schallschutz i Hochbau Sowohl die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN [8] als auch die Iissionsrichtwerte der TA Lär [1] gelten außen 0,5 vor de geöffneten Fenster der betrachteten schutzbedürftigen Räue. In der Nor DIN 4109 Schallschutz i Hochbau [10] sind darüber hinaus Anforderungen an die Luftschalldäung der Außenbauteile von Gebäuden enthalten. Durch eine vo Außenlärpegel abhängende Diensionierung der Außenbauteile soll ein ausreichend niedriger Geräuschpegel innerhalb der Wohnräue sichergestellt werden. 6. Erittlung der Geräuscheissionen 6.1 Berücksichtigte Geräuschvorgänge Abschleppdienst Gerd Müller GbH Die Gerd Müller GbH ist ein Abschleppdienst für Autos und Lkw. Nach Angaben der Gerd Müller GbH sind auf de Betriebsgelände bis zu neun Abschleppfahrzeuge stationiert. Abgeschleppte Fahrzeuge werden bis zur Klärung der weiteren Verwendung auch auf de Betriebsgelände, entweder in der Halle i nordöstlichen Bereich oder auf der Freifläche i südwestlichen Bereich des Betriebsgeländes abgestellt. Die Abschlepptätigkeiten werden tagsüber und auch nachts durchgeführt. Tagsüber fahren die Abschleppfahrzeuge bei eingehenden Aufträgen vo Betriebsgelände ab und nach Erledigung des Auftrages wieder das Betriebsgelände an. Für den nächtlichen Bereitschaftsdienst nehen die zuständigen Mitarbeiter die Abschleppfahrzeuge it nach Hause. D.h. i Falle eines nächtlichen Auftrages erfolgt die Abfahrt der Lkw vo jeweiligen Wohnort der Mitarbeiter. Die abzuschleppenden Fahrzeuge werden jedoch auch nachts auf das Betriebsgelände gefahren und dort abgestellt. Danach verlassen die Mitarbeiter das Betriebsgelände wieder it de Abschleppfahrzeug. Zu Abschleppen eines Lkw ist ein spezielles Abschleppfahrzeug notwendig, welches ausschließlich auf de Betriebsgelände in einer Halle an der Südwestfassade des Betriebsgebäudes stationiert ist. D.h. in diese Fall erfolgen tagsüber und nachts sowohl die die Abfahrt als auch Anfahrt des Abschleppfahrzeuges vo bzw. auf das Betriebsgelände. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Maxialbetrachtung davon ausgegangen, dass in der lautesten Nachtstunde ein Auto durch einen Abschlepp-Lkw angeliefert und auf der südwestlichen Freifläche abgestellt wird. Dabei wurde die Anfahrt von der Peter-Zier-Straße auf das Betriebsgelände, die Fahrt bis zur südwestlichen Freifläche, ein Rangiervorgang von zwei Minuten Dauer zur Berücksichtigung der Geräuschvorgänge bei Abstellen des Pkw sowie die Abfahrt vo Betriebsgelände auf die Peter-Zier-Straße in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Des Weiteren wurde die Abfahrt des Fahrzeuges zu Abschleppen von Lkw in Richtung der Peter-Zier-Straße in der lautesten Nachtstunde berücksichtigt.

11 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 11 von 25 Für den Beurteilungszeitrau Tag wurden insgesat 80 Ein- oder Ausfahrten von Lkw auf das Betriebsgelände (30 Aus- oder Einfahrten von oder zur südwestlichen Freifläche, 20 Aus- oder Einfahrten von oder zur Halle für das Abschleppfahrzeug für Lkw und 30 Aus- oder Einfahrten von oder zur nordöstlichen Halle) sowie deentsprechend insgesat 40 Rangiervorgänge auf der Hoffläche angenoen (15 Rangiervorgänge i Bereich der südwestlichen Freifläche und 25 Rangiervorgänge auf der übrigen Hoffläche). Dies entspricht einer Häufigkeit von ca. vier Abfahrten und vier Anfahrten für jedes der der auf de Betriebsgelände stationierten Abschleppahrzeuge i Beurteilungszeitrau Tag. Detaillierte Angaben auf Basis einer Auswertung der tatsächlichen An- und Abfahrten lagen zu Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Gutachtens nicht vor. WeGo Systebaustoffe GbH Die WeGo Systebaustoffe GbH handelt u.a. it Dästoffen für die Bauwirtschaft. Lkw welche die Dästoffe anliefern und abholen werden dabei it zwei gasbetriebenen Gabelstaplern über die Ladebordwände der Fahrzeuge be- oder entladen. Die Entladung der anliefernden Fahrzeuge erfolgt dabei i Bereich vor der Südwestfassade der nördlichen Lagerhalle. Die Beladung der Fahrzeuge zur Auslieferung der Baustoffe erfolgt überwiegend auf der Hoffläche vor den Nordostfassaden der beiden Lagerhallen. Die anliefernden und abholenden Lkw fahren dabei in einer Einbahnstraßenregelung von der Quellenstraße an der Nordfassade vorbei in Richtung der nordöstlichen Hoffläche und von dort entlang der Südfassade wieder in Richtung Quellenstraße. Nach Angaben der WeGo Systebaustoffe GbH erfolgen die Anlieferung und die Auslieferung der Baustoffe ausschließlich i Tageszeitrau. Dabei ist it eine täglichen Lkw Aufkoen von insgesat sechs Lkw zu rechen. Die Lkw werden dabei it bis zu 18 Paletten be- oder entladen. In der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Maxialbetrachtung davon ausgegangen, dass sechs Lkw Baustoffe anliefern und sechs Lkw Baustoffe abholen (insgesat zwölf Lkw-Fahrten auf de Betriebsgelände) I Bereich der Freifläche vor der Südwestfassade der nördlichen Lagerhalle und i Bereich der Hoffläche vor der Nordostfassade der beiden Lagerhallen wurden die Geräuscheissionen bei der Be- und Entladung der Lkw durch einen gasbetriebenen Gabelstapler für jeweils zwei Stunden in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt (insgesat vier Stunden, je Lkw 20 Minuten).

12 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 12 von Fahrgeräusche der Lkw Die it den Fahrten der Lkw auf den beiden Betriebsgeländen verbundenen Geräuscheissionen wurden auf der Grundlage der Untersuchung von Lkw- und Ladegeräuschen der Hessischen Landesanstalt für Uwelt [4] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesat für Uwelt und Geologie aus de Jahr 2005 [5] berechnet. Der Untersuchung [5] sind folgende, auf eine Geschwindigkeit von 20 k/h bezogene Schallleistungspegel der Fahrgeräusche von Lkw i ungünstigsten Lastzustand, differenziert nach ihrer Motorleistung, zu entnehen. Leistungsklasse L WA in (A) für Lkw < 105 kw 105 für Lkw 105 kw 106 I vorliegenden Fall ist generell von der größeren Leistungsklasse auszugehen. De für die Schallausbreitungsberechnung verwendeten Progra werden die Fahrstrecke der Lkw, die Bezugsgeschwindigkeit von 20 k/h und der o.g. Schallleistungspegel der Fahrgeräusche vorgegeben. Das Progra berechnet aus der Länge der Fahrstrecke und der Geschwindigkeit die Einwirkzeit der Quelle. Die sich ergebende Zeitkorrektur DT wird schließlich bei der Iissionsberechnung berücksichtigt. Für den Vorgang Rangieren ist in [5] ein Schallleistungspegel von L WA,Rangieren = 99 (A) angegeben. In der Schallausbreitungsberechnung wurde eine Einwirkzeit von 2 Minuten je Rangiervorgang berücksichtigt. Die in der Schallausbreitungsberechnung angesetzten Häufigkeiten der berücksichtigten Lkw-Fahrten und Rangiervorgänge sowie die Einwirkzeiten der Geräuschvorgänge können der Tabelle 3 i Anhang der vorliegenden Untersuchung entnoen werden (siehe auch Kapitel 6.1). 6.3 Gabelstaplergeräusche In de Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuscheissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen [6] wird für das Verladen von gepressten Ballen it eine dieselbetriebenen Gabelstapler ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 103,0 (A) zuzüglich eines Ipulszuschlages in Höhe von 4,0 angegeben. Diese Geräuscheissionen wurden wie in Kapitel 6.1 beschrieben in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt (jeweils zwei Stunden vor der Südwestfassade und vor der Nordostfassade).

13 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 13 von Spitzenpegel Durch Lkw werden kurzzeitige Geräuschspitzen bei Entlüften der Druckluftbresen hervorgerufen. Nach [4] ruft das Entlüften der Druckluftbresen einen Spitzenpegel it eine Schallleistungspegel von L WAFax = 108 (A) hervor. Dieser Schallleistungspegel wurde i Beurteilungszeitrau Nacht auf der südwestlichen Freifläche des Betriebsgeländes des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH vor der westlichen Grundstücksgrenze und i Beurteilungszeitrau Tag i Bereich der Ein- und Ausfahrt auf das Betriebsgelände der WeGo Systebaustoffe GbH in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Bei der Verladung von Material it Gabelstaplern auf Lkw sind Spitzenpegel von ca. 110 (A) zu erwarten (z.b. durch die Gabelstapler oder das Abklappen von Ladebordwänden). Auf Grund des gegenüber den Verladeflächen kürzeren Abstandes der Ein- und Ausfahrten vo Betriebsgelände zu den Iissionsorten sind i vorliegenden Fall auch i Beurteilungszeitrau Tag die bei Entlüften der Druckluftbresen auftretenden Spitzenpegel aßgeblich. Die spektrale Zusaensetzung der Geräuscheissionen ist aus Tabelle 2 i Anhang ersichtlich. Die Lage der Geräuschquellen kann Bild 4 i Anhang zu diese Gutachten entnoen werden. 7. Berechnung der Geräuschiissionen 7.1 Schallausbreitungsberechnung Entsprechend den Vorgaben der TA Lär [1], Anhang A, Abschnitt A wurde die Schallausbreitungsberechnung nach der Nor DIN ISO , Entwurf Septeber 1997 [2], durchgeführt. Der Schallausbreitungsberechnung wurden folgende Paraeter vorgegeben: Rel. Feuchte: 70 % Teperatur: 10 C Für die Berechnung der eteorologischen Korrektur C et geäß DIN ISO [2] wurde i Beurteilungszeitrau Tag ein pauschaler Wert von C 0 = 3 und i Beurteilungszeitrau Nacht ein pauschaler Wert von C 0 = 1 angesetzt. De Berechnungsprogra [3] wurde ein digitales Geländeodell it den bestehenden Gebäuden sowie it den Iissionsorten i Bereich der geplanten und bestehenden Bebauung vorgegeben. Auf der Grundlage eines Lageplans und eines Luftbildes wurden die Bereiche it Bewuchs erittelt und diesen ein Bodenfaktor von G = 1 (schallabsorbierend) zugeordnet. Für alle übrigen Bereiche wurde G = 0 (schallhart) angenoen.

14 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 14 von Iissionspegel Die Schallausbreitungsberechnung unter Berücksichtigung der in Kapitel 6 aufgeführten Geräuscheissionen ergab die folgenden Iissionspegel an den betrachteten Iissionsorten. Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Abschleppdienst Gerd Müller GbH Iissionspegel in (A) WeGo Systebaustoffe GbH Sue 1 NO-Ecke Baufenster 2 38,6 50,3 50,6 2 Mitte nördl. Baugrenze Baufenster 3 43,5 53,4 53,8 3 NO-Ecke Baufenster 3 47,6 58,4 58,7 4 NO-Ecke Baufenster 4 43,6 56,4 56,6 5 SO-Ecke Baufenster 5 39,8 51,2 51,5 6 NO-Ecke Baufenster 10 38,8 48,9 49,3 Die für den Beurteilungszeitrau Tag erittelten Geräuschiissionen werden aßgeblich durch den Betrieb der WeGo Systebaustoffe GbH bestit. Beurteilungszeitrau Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Iissionspegel durch Abschleppdienst Gerd Müller GbH nachts in (A) 1 NO-Ecke Baufenster 2 37,6 2 Mitte nördl. Baugrenze Baufenster 3 42,6 3 NO-Ecke Baufenster 3 47,0 4 NO-Ecke Baufenster 4 42,9 5 SO-Ecke Baufenster 5 38,9 6 NO-Ecke Baufenster 10 38,1

15 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 15 von 25 In der folgenden Tabelle werden die an den Iissionsorten tagsüber und nachts durch das Entlüftungsgeräusch der Druckluftbresen der Lkw an den Iissionsorten hervorgerufenen Spitzenpegel aufgeführt. Iissionsort Spitzenpegel in (A) Nr. Bezeichnung tagsüber nachts 1 NO-Ecke Baufenster 2 60,0 60,7 2 Mitte nördl. Baugrenze Baufenster 3 63,4 64,8 3 NO-Ecke Baufenster 3 69,8 70,6 4 NO-Ecke Baufenster 4 69,2 65,5 5 SO-Ecke Baufenster 5 66,2 62,2 6 NO-Ecke Baufenster 10 69,2 61,3 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind den folgenden Tabellen i Anhang zu entnehen: Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4a - 4f Tabelle 5a - 5f Spektren Eissionen tags über und nachts Iissionen tags Iissionen nachts 7.3 Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel ergibt sich aus de Mittelungspegel der Geräuschiission über die Beurteilungszeit und Zuschlägen für Ipulshaltigkeit Ton- oder Inforationshaltigkeit Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit tagsüber sowie der eteorologischen Korrektur C et. Der Beurteilungszeitrau tagsüber beträgt geäß TA Lär [1] 16 Stunden in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr. Zuschlag für Ipulshaltigkeit Die durch Lkw hervorgerufenen Fahr- und Rangiergeräusche sind nicht ipulshaltig. Die Ipulshaltigkeit der Geräusche der Be- und Entladung der Lkw wird in den verwendeten Eissionsansätzen bereits berücksichtigt und ist dait in den berechneten Iissionspegeln enthalten. Ein weiterer Zuschlag ist dait nicht erforderlich.

16 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 16 von 25 Zuschlag für Ton- oder Inforationshaltigkeit Die Geräusche des Lkw-Verkehrs sowie die Geräusche bei Be- und Entladen von Lkw sind in der Regel nicht ton- oder inforationshaltig. Ein entsprechender Zuschlag wurde daher nicht vergeben. Zuschlag für Zeiten it erhöhter Epfindlichkeit Für folgende Zeiten ist geäß TA Lär [1] bei der Erittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen 06:00-07:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr. Der Zuschlag beträgt 6. Er ist in reinen und allgeeinen Wohngebieten, nicht jedoch in Misch- oder Gewerbe- bzw. Industriegebieten anzuwenden. In de Entwurf des Bebauungsplanes ist die für die Wohnbebauung vorgesehene Fläche als Allgeeines Wohngebiet festgesetzt. In der vorliegenden Untersuchung wurde davon ausgegangen, dass sowohl die Geräuschvorgänge des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH als auch die Geräuschvorgänge der WeGo Systebaustoffe GbH gleichäßig über den Tag verteilt an Werktagen auftreten. Bei der Bildung der Beurteilungspegel für den Tageszeitrau wurde daher ein pauschaler Zuschlag von 1,9 zu den Iissionspegeln hinzu addiert. An Sonn- und Feiertagen wird auf de Betriebsgelände der WeGo Systebaustoffe nicht gearbeitet. An Sonn- und Feiertagen tagsüber vereinzelt auftretende Abschleppvorgänge sind in Bezug auf die an den Iissionsorten tagsüber geltenden Iissionsrichtwerte als nicht relevant anzusehen, so dass eine Erittlung der an Sonn- und Feiertagen tagsüber hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschiissionen nicht vorgenoen wurde. Meteorologische Korrektur C et Die eteorologische Korrektur C et ist in den berechneten Iissionspegeln bereits enthalten.

17 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 17 von 25 Die Beurteilungspegel für die Beurteilungszeiträue Tag und Nacht sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Iissionsort Nr. Bezeichnung Beurteilungspegel in (A) tagsüber (Gesatgeräusch durch Abschleppdienst Müller GbH und WeGo Systebaustoffe GbH) nachts (nur Abschleppdienst Müller GbH) 1 NO-Ecke Baufenster Mitte nördl. Baugrenze Baufenster NO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster SO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster Vergleich it den Orientierungs- und Iissionsrichtwerten 8.1 Beurteilungspegel In den nachfolgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung für die Beurteilungszeiträue Tag und Nacht an den betrachteten Iissionsorten erittelten Beurteilungspegel der Geräuschiissionen den Iissionsrichtwerten der TA Lär [1] bzw. den Orientierungswerten des Beiblatts 1 der DIN [8] für Allgeeine Wohngebiete gegenübergestellt. Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Beurteilungspegel tagsüber in (A) (Gesatgeräusch durch Abschleppdienst Müller GbH und WeGo Systebaustoffe GbH) Iissionsrichtwert bzw. Orientierungswert in (A) 1 NO-Ecke Baufenster Mitte nördl. Baugrenze Baufenster NO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster SO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster An den Iissionsorten Nr. 2 bis Nr. 4 wird der Iissionsrichtwert der TA Lär [1] bzw. der Orientierungswert des Beiblatts 1 der DIN [8] für Allgeeine Wohngebiete für den Tageszeitrau u 1 bis 6 überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert bzw. der Orientierungswert eingehalten bzw. u 2 bis 4 unterschritten.

18 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 18 von 25 Beurteilungszeitrau Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Beurteilungspegel nachts in (A) (nur Abschleppdienst Müller GbH) Iissionsrichtwert bzw. Orientierungswert in (A) 1 NO-Ecke Baufenster Mitte nördl. Baugrenze Baufenster NO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster SO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster Der Vergleich zeigt, dass an den Iissionsorten Nr. 2 bis Nr. 4 der Iissionsrichtwert der TA Lär [1] bzw. der Orientierungswert des Beiblatts 1 der DIN [8] für Allgeeine Wohngebiete für den Nachtzeitrau u 3 bis 7 überschritten wird. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert bzw. der Orientierungswert u 1 bis 2 unterschritten. 8.2 Spitzenpegel In den nachfolgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung erittelten Spitzenpegel L AFax den tagsüber und nachts nach TA Lär [1] in Allgeeinen Wohngebieten zulässigen Werten gegenüber gestellt. Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Spitzenpegel L AFax in (A) tagsüber zulässiger Wert in (A) 1 NO-Ecke Baufenster Mitte nördl. Baugrenze Baufenster NO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster SO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster Der Vergleich zeigt, dass die in der vorliegenden Untersuchung erittelten Spitzenpegel den an den betrachteten Iissionsorten tagsüber zulässigen Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen u indestens 15 unterschreiten.

19 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 19 von 25 Beurteilungszeitrau Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Iissionsort Nr. Bezeichnung Spitzenpegel L AFax in (A) nachts zulässiger Wert in (A) 1 NO-Ecke Baufenster Mitte nördl. Baugrenze Baufenster NO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster SO-Ecke Baufenster NO-Ecke Baufenster Der nach TA Lär für Allgeeine Wohngebiete nachts zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen wird an allen Iissionsorten u 1 bis 11 überschritten. 9. Lärschutzaßnahen I vorliegenden Fall ist ein Schutz der geplanten Wohnbebauung durch aktive Lärschutzaßnahen wie z.b. durch Errichtung einer Lärschutzwand nicht öglich. Nach Möglichkeit sollten i Bereich der Nord- und Ostfassade der in den Baufenstern 3 und 4 geplanten Gebäude keine zu dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räue sondern Funktionsräue wie z.b. Küchen, Badezier, Abstellräue oder Flure und Treppenhäuser geplant werden. Diese Funktionsräue sind keine nach TA Lär zu betrachtenden Iissionsorte. Sollte dies i Einzelfall nicht öglich sein, sind alternativ zur Sicherstellung eines ausreichenden Lärschutzes für die geplante Wohnbebauung passive Lärschutzaßnahen (ausreichend hohe Schalldäung der Außenbauteile) erforderlich, die als Festsetzungen it in den Bebauungsplan it aufgenoen werden sollten. 9.1 Anforderungen an die Luftschalldäung nach DIN 4109 Bei der Errichtung von Gebäuden grundsätzlich zu beachten und daher i vorliegenden aßgeblich für die Diensionierung des Schallschutzes ist die i Saarland bauaufsichtlich eingeführte Nor DIN 4109 "Schallschutz i Hochbau" [10]. In dieser Nor werden Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen in Abhängigkeit von de sogenannten aßgeblichen Außenlärpegel festgelegt. Die entsprechenden Inhalte der DIN 4109 [10] werden nachfolgend erläutert.

20 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 20 von 25 In Abschnitt 5 der Nor [10] werden Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen in Abhängigkeit von de sogenannten aßgeblichen Außenlärpegel festgelegt. Der aßgebliche Außenlärpegel ergibt sich ausschließlich aus den Geräuschiissionen i Beurteilungszeitrau Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Bei Geräuschiissionen durch Gewerbe- und Industrieanlagen soll als "aßgeblicher Außenlärpegel" der Iissionsrichtwert der TA Lär [1] für den Tageszeitrau entsprechend der in de Bebauungsplan vorgesehenen Gebietskategorie eingesetzt werden. Besteht i Einzelfall die Verutung, dass die Iissionsrichtwerte der TA Lär überschritten werden, dann sollte die tatsächliche Geräuschiission nach TA Lär erittelt werden. Nachfolgend sind die Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rauarten oder Nutzungen geäß Tabelle 8 der DIN 4109 [10] angegeben. Tabelle 8. Anforderungen an die Luftschalldäung von Außenbauteilen Spalte Zeile 1) 2) Lärpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärpegel (A) Bettenräue in Krankenanstalten und Sanatorien Rauarten Aufenthaltsräue in Wohnungen, Übernachtungsräue in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräuen und ähnliches erf. R' w,res des Außenbauteils in Büroräue 1) und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 vis VI 76 bis 80 7 VII > 80 2) 2) 2) An Außenbauteile von Räuen, bei denen der eindringende Außenlär aufgrund der in den Räuen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zu Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen In der vorliegenden Untersuchung wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschiissionen, hervorgerufen durch den Abschleppdienst Gerd Müller GbH und die WeGo Systebaustoffe GbH nach TA Lär erittelt. An de a stärksten betroffenen Iissionsort Nr. 3 wird tagsüber ein Beurteilungspegel in Höhe von 61 (A) hervorgerufen. 50

21 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 21 von 25 Der erittelte aßgebliche Außenlärpegel entspricht i vorliegenden Fall de Lärpegelbereich III. Das erforderliche resultierende bewertete Schalldä-Maß der Außenbauteile sollte nach der oben stehenden Tabelle daher indestens einen Wert von R' w,res = 35 betragen. Übliche Massivwände (z.b. Ziegel, kein Porenbeton) weisen in der Regel eine weit höhere Schalldäung auf als der geforderte Wert. Bei einer üblichen assiven Bauausführung und üblichen Fensterflächenanteilen wird das geforderte resultierende Schalldä-Maß der Außenwände ohne weitere Maßnahen erreicht. Daher ergeben sich i vorliegenden Fall keine erhöhten Anforderungen an die Schalldäung der Außenbauteile. 9.2 Weitergehende Anforderungen Der aßgebliche Außenlärpegel nach DIN 4109 beisst sich ausschließlich aus den i Beurteilungszeitrau Tag zu erwartenden Geräuschiissionen. Durch die Festlegung eines indestens erforderlichen Schalldä-Maßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räuen wird sichergestellt, dass die von außen in die Räue eindringenden Geräusche auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Schalldäung eines Fensters ist jedoch nur wirksa, wenn das Fenster geschlossen ist. Tagsüber können Wohn- und Schlafräue durch gelegentliches Öffnen der Fenster gelüftet werden (Stoßlüftung) und die Fenster in der übrigen Zeit geschlossen gehalten werden. In der Nacht ist dies jedoch nicht öglich. Dies bedeutet, dass i Fall einer Überschreitung der zulässigen Werte i Beurteilungszeitrau Nacht die schutzbedürftigen Räue des betroffenen Gebäudes it schallgedäpften Lüftungseinrichtungen auszurüsten sind, wodurch das Schließen der Fenster während der Nacht eröglicht wird. Diese schallgedäpften Lüftungseinrichtungen, können z.b. unittelbar in die Blend- oder Flügelrahen der Fenster integriert werden. Das geforderte Schalldä-Maß für das Fenster gilt dann einschließlich der Lüftungseleente, die dazu entsprechend schallgedäpft ausgeführt sein üssen. Der Iissionsrichtwert der TA Lär für Allgeeine Wohngebiete i Beurteilungszeitrau Nacht wird nach den durchgeführten Untersuchungen an den Iissionsorten Nr. 2 bis Nr. 4 überschritten, der nach TA Lär nachts zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen wird an allen untersuchten Iissionsorten überschritten. Entsprechend der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen sollten die schallgedäpften Lüftungseinrichtungen daher an den i Folgenden aufgeführten Fassaden vorgesehen werden. Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 3 Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 4

22 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 22 von 25 Es ist zu erwarten, dass durch die Eigenabschirung der Gebäude in den Baufenstern 3 und 4 an den Süd- und Westfassaden dieser Gebäude die zulässigen Werte eingehalten werden können. Auch ist zu erwarten, dass durch die Abschirung der Gebäude in den Baufenstern 3 und 4 (Gebäude der ersten Baureihe in Richtung WEGO Systebaustoffe GbH und Abschleppdienst Müller GbH) an den Fassaden der Gebäude in den übrigen Baufenstern die tagsüber und nachts zulässigen Werte eingehalten werden können. 9.3 Vorschlag für Festsetzungen i Bebauungsplan Vorschlag für die textliche Festsetzung zu den Anforderungen an die Schalldäung von Außenbauteilen i Bebauungsplan Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße": "Das resultierende bewertete Schalldä-Maß der Außenbauteile uss einen Wert von indestens R' w,res = 35 betragen. In den i Folgenden aufgeführten Fassaden sind in schutzbedürftigen Räuen schallgedäpften Lüftungseinrichtungen einzubauen. Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 3 Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 4 Das oben geforderte resultierende bewertete Schalldä-Maß der Außenbauteile gilt einschließlich der Lüftungseleente, die dazu entsprechend schallgedäpft ausgeführt sein üssen." 10. Qualität der Prognose Bei der Erittlung der Geräuscheissionen wurden soweit öglich Maxialbetrachtungen durchgeführt. Die der Berechnung zugrunde liegenden Geräuschvorgänge (z.b. Anzahl der Rangiervorgänge durch Lkw und Ladevorgänge sowie Art der Gabelstapler) wurden während eines Ortsterins bei der Abschleppdienst Müller GbH und der WEGO Systebaustoffe GbH erittelt. Die Geräuscheissionen der betrachteten Geräuschvorgänge wurden verschiedenen einschlägigen Studien entnoen. Die darin angegebenen Eissionswerte sind können als Maxialabschätzungen der tatsächlich zu erwartenden Geräuscheissionen angesehen werden. Die Eingangsgrößen der Schallausbreitungs- und Abschirberechnung (Bodendäpfung, Geländekanten etc.) wurden so gewählt, dass sich eine Maxialabschätzung der tatsächlich zu erwartenden Geräuschiissionen ergibt. Insgesat ist daher in der Praxis it geringeren Geräuschiissionen zu rechnen als in der vorliegenden Untersuchung erittelt, sofern die der Berechnung zugrunde liegenden Daten eingehalten werden.

23 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 23 von Zusaenfassung und Ergebnis der Untersuchung Die Landeshauptstadt Saarbrücken plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße" [11]. Die Erstellung des Bebauungsplanes [11] erfolgt durch die KERNPLAN, Gesellschaft für Städtebau und Kounikation bh (KERNPLAN GbH) in Illingen. I Rahen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden geäß 4 Abs. 1 BauGB wurde vo Landesat für Uwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes ein Schreiben an die KERNPLAN GbH it de Aktenzeichen 01 / 1311 / 1133 / Sto vo [12] gerichtet, in de die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens gefordert wird. Nach de Schreiben [12] sollen in de schalltechnischen Gutachten die durch den Abschleppdienst Gerd Müller GbH auf das geplante Allgeeine Wohngebiet einwirkenden Geräuschiissionen erittelt und beurteilt werden. Die SGS-TÜV Saar GbH wurde von der A.W. Grundstücksverwaltungsgesellschaft bh it der Durchführung der entsprechenden Untersuchungen und der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt. Es sollen Vorschläge für textliche Festsetzungen zu notwendigen Lärschutzaßnahen getroffen werden, die it in den Bebauungsplan aufgenoen werden sollen. I Rahen der vorliegenden Untersuchung wurden nach de Schreiben des Landesates für Uwelt- und Arbeitsschutz [12] auftragsgeäß die durch den Abschleppdienst Gerd Müller GbH auf das geplante Wohngebiet hervorgerufenen Geräuschiissionen erittelt. Des Weiteren wurden die durch die WeGo Systebaustoffe GbH auf die geplante Wohnbebauung hervorgerufenen Geräuschiissionen untersucht. Der Ufang der auf den Betriebsgeländen des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH und der WeGo Systebaustoffe GbH stattfindenden Fahr- und Ladetätigkeiten durch Lkw und Gabelstapler wurde aus Angaben von Mitarbeitern der beiden Betriebe abgeschätzt. Es wurden Iissionsorte jeweils auf der auf der nordöstlichen Ecke der Baugrenze der Baufenster Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, und Nr. 10 betrachtet. Weitere Iissionsorte wurden i ittleren Bereich der Nordfassade des Baufensters Nr. 3 und an der Südostecke des Baufensters Nr. 4 gelegt. Diese Iissionsorte sind repräsentativ für die Nord- und Ostfassaden einer späteren Bebauung i Fall der Baufenster Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 10 da von diesen Fassadenseiten eine freie Sichtverbindung auf das Betriebsgelände des Abschleppdienstes Gerd Müller GbH besteht. Die sich an den betrachteten Iissionsorten ergebenden Geräuschiissionen wurden nach der Nor DIN ISO [2] it Hilfe eines Schallausbreitungsrechenprogras [9] berechnet. Aus den berechneten Geräuschiissionen wurden Beurteilungspegel nach TA Lär vo [1] gebildet.

24 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 24 von 25 Die Beurteilungspegel wurden it den Orientierungswerten des Beiblatt 1 der DIN Schallschutz i Städtebau [8] - für Allgeeine Wohngebiete sowie it den Iissionsrichtwerten der der TA Lär [1] für Allgeeine Wohngebiete verglichen. Des Weiteren wurden die Lärpegelbereiche nach DIN 4109 [10] erittelt und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schallschutz für geplante Gebäude angegeben. An den Iissionsorten Nr. 2 bis Nr. 4 wird der Iissionsrichtwert der TA Lär [1] bzw. der Orientierungswert des Beiblatts 1 der DIN [8] für Allgeeine Wohngebiete für den Tageszeitrau u 1 bis 6 überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert bzw. der Orientierungswert eingehalten bzw. u 2 bis 4 unterschritten (siehe Tabelle Beurteilungszeitrau Tag in Kapitel 8.1). I Beurteilungszeitrau Nacht wird an den Iissionsorten Nr. 2 bis Nr. 4 der Iissionsrichtwert der TA Lär [1] bzw. der Orientierungswert des Beiblatts 1 der DIN [8] für Allgeeine Wohngebiete für den Nachtzeitrau u 3 bis 7 überschritten. An den übrigen Iissionsorten wird der Iissionsrichtwert bzw. der Orientierungswert u 1 bis 2 unterschritten (siehe Tabelle Beurteilungszeitrau Nacht in Kapitel 8.1). Der an den betrachteten Iissionsorten tagsüber zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen wird durch die untersuchten Spitzenpegel u indestens 15 unterschritten. Der nach TA Lär für Allgeeine Wohngebiete nachts zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen wird dagegen durch das Entspannungsgeräusch der Lkw-Druckluftbresanlage an allen Iissionsorten u 1 bis 11 überschritten. I vorliegenden Fall ist ein Schutz der geplanten Wohnbebauung durch aktive Lärschutzaßnahen wie z.b. durch Errichtung einer Lärschutzwand nicht öglich. Nach Möglichkeit sollten i Bereich der Nord- und Ostfassade der in den Baufenstern 3 und 4 geplanten Gebäude keine zu dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räue sondern Funktionsräue wie z.b. Küchen, Badezier, Abstellräue oder Flure und Treppenhäuser geplant werden. Diese Funktionsräue sind keine nach TA Lär zu betrachtenden Iissionsorte. Sollte dies i Einzelfall nicht öglich sein, sind alternativ zur Sicherstellung eines ausreichenden Lärschutzes für die geplante Wohnbebauung passive Lärschutzaßnahen (ausreichend hohe Schalldäung der Außenbauteile) erforderlich, die als Festsetzungen it in den Bebauungsplan it aufgenoen werden sollten.

25 Auftrag Nr Gutachten vo Blatt 25 von 25 Vorschlag für die textliche Festsetzung zu den Anforderungen an die Schalldäung von Außenbauteilen i Bebauungsplan Nr "Ehealiges SHD-Gelände und östliche Quellenstraße": "Das resultierende bewertete Schalldä-Maß der Außenbauteile uss einen Wert von indestens betragen. R' w,res = 35 In den i Folgenden aufgeführten Fassaden sind in schutzbedürftigen Räuen schallgedäpften Lüftungseinrichtungen einzubauen. Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 3 Nord- und Ostfassade Gebäude Baufenster 4 Das oben geforderte resultierende bewertete Schalldä-Maß der Außenbauteile gilt einschließlich der Lüftungseleente, die dazu entsprechend schallgedäpft ausgeführt sein üssen." Sulzbach, den SchA/Hei Der Sachverständige: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schade Dipl.-Geogr. Regina Mas

26 SGS-TÜV Saar GbH Auftrag Nr Gutachten vo Anhang 1 - Blatt 1 von 4 Bild 1 Lageplan it Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Betriebsgeländen der Gewerbebetriebe Maßstab 1: Grenze Geltungsbereich Bebauungsplan geplantes Allgeeines Wohngebiet (WA) geplantes Mischgebiet (MI) geplantes eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Betriebsgelände Abschleppdienst Gerd Müller GbH Betriebsgelände WeGo Systebaustoffe GbH

27 Auftrag Nr Gutachten vo Anhang 1 - Blatt 2 von 4 Bild 2 Lageplan it Iissionsorten Maßstab 1: Iissionsort IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6

28 Auftrag Nr Gutachten vo Anhang 1 - Blatt 3 von 4 Bild 3 Lageplan it Fassaden für schallgedäpfte Lüftungseinrichtungen Maßstab 1: Fassaden it schallgedäpften Lüftungseinrichtungen

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